Hallo Nomen Nescio.
Nomen Nescio hat geschrieben:sag das nicht zu schnell. denk an schröder.
Ich kann verstehen, daß einige Politiker irgendwie im Gedächtnis bleiben und sie mit irgendwelchen Äußerungen, Vorhaben oder ... ??? ... und mit bestimmten Themen assoziiert werden. Das gilt etwa für Norbert Blüm und seine Aussage:
- "Die Rente ist sicher!" (war mir klar, daß das Versteck niemand findet!")
aber ebenso für Gerhard Schroeder, unter dessen Rigide die Hartz-Gesetze eingeführt wurden. Damit wurde 2002 eine weitgehende Rentenreform mit der
"Riester-Rente" eingeführt.
Wenn Du allerdings darauf anspielst, daß unter Schroeder die Liquiditätsreserven (Schwankungsreserve) reduziert wurden - vor allem durch die Finanzierung sogenannter
"versicherungsfremder Leistungen", ... dies wurde nicht erst unter Schroeder praktiziert - schon unter allen Vorgänger-Regierungen wurde diese sukzessive reduziert.
Zu den
"versicherungsfremden Leistungen" zählen etwa Kriegsfolgelasten (z. B. Ersatzzeiten, Leistungen nach dem Fremdrentenrecht), arbeitsmarktbedingte Leistungen (z. B. Renten wegen Arbeitslosigkeit), bestimmte Anrechnungszeiten (z. B. Schul- und Hochschulausbildung), Zurechnungszeit (bei frühem Rentenfall die Zeit bis zum 60. Lebensjahr), einigungsbedingte Leistungen (z. B. Auffüllbeträge), sowie Familienleistungen (z. B. Kindererziehungszeiten). Zu den
"versicherungsfremden Leistungen" zählt aber auch, daß etwa Leistungen für ehemalige DDR-Rentner gezahlt wurden.
- (bitte nicht falsch verstehen: ehemalige DDR-Bürger haben selbstverständlich auch einen Rentenanspruch - der muß auch erfüllt werden ... es geht nur um die Frage, ob aus der allgemeinen Rentenversicherung oder doch aus Steuergelder?)
Und das ist der Fehler, den Kohl begangen hat, daß er der Meinung war, die Folgen der Wiedervereinigung könnte ohne Steuererhöhung bewältigt werden. Somit sollten auch die Renten für ehemalige DDR-Rentner aus der allgemeinen Rentenversicherung gezahlt werden.
Gleichzeitig hat sich aber auch der staatliche Finanzhilfe des Bundes suzessive erhöht. (er liegt heute etwa bei 30 Prozent - das liegt auch an den zunehmenden
"versicherungsfremden Leistungen" ... daher auch der schwankende Rentenbeitrag.)
Der heutige Korridor der
"Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung", der am Ende eines Jahres weder unter- noch überschritten werden sollte, beträgt seit 2004 in der Untergrenze 20 Prozent einer Monatsausgabe und in der Obergrenze 150 Prozent einer Monatsausgabe zu eigenen Lasten.
Sollte voraussichtlich am Ende des jeweiligen Folgejahres die Nachhaltigkeitsrücklage (bei unverändertem Beitragssatz) die Obergrenze voraussichtlich übersteigen, ist der Beitragssatz zum Jahreswechsel zu reduzieren - droht sie den Mindestwert zu unterschreiten,
muß er entsprechend angehoben werden.
Damit soll auf diverse gesellschaftliche Veränderungen bezug genommen werden ... nicht nur rückwirkend, auch vorausschauende Veränderungen.
Abgesehen von dem notwendigen
(?) und erweiterten Ausbau der
"versicherungsfremden Leistungen" (und den sich daraus eventuell ergebenen Beitragssatz-Steigerungen, standen alle Sozialminster, die vor der Frage standen:
"Beitragssatz-Erhöhung oder Absenkung des Rentenniveaus?", nahmen als Alternative eine Absenkung der Liquiditätsreserven vor.
- ... auch um die staatliche Abhängigkeit der allgemeinen Rentenversicherung zu verhindern ... zu verringern.
Eine Beitragssatz-Erhöhung hätte den Arbeitsmarkt betroffen - es hätte Arbeit teurer gemacht, eine Absenkung des Rentenniveaus hätte unweigerlich den Protest der (zukünftigen) Rentner hervorgerufen.
- Rentenniveau: Das so genannte "Sicherungsniveau vor Steuern" verringert sich von gegenwärtig 52 Prozent auf 47 Prozent im Jahr 2020.
Fazit:
- ein Griff in die Rentenkasse (Absenkung der Liquiditätsreserven) ist nicht nur aus einer Laune der Politiker heraus geschehen, sondern vielleicht auch aus Alternative.
- ... um eine Beitragssatz-Erhöhung oder eine Absenkung des Rentenniveaus (weitgehend) zu vermeiden ... oder dies nicht ganz so krass ausfallen zu lassen.
Dies sollte man also nicht nur Schroeder anlasten ... aber auch nicht nur negativ beurteilen.
Positiv erachte ich, daß er die "Riester-Rente" eingeführt hat.(er wollte damit das Gesamt-Renten-Niveau halten - die gesetzliche Rente alleine konnte es auf Dauer nicht mehr.)
Negativ beurteile ich allerdings, daß er erstens:- die Riester-Rente in privat-wirtschaftliche Hände gelegt hat. Private Unternehmen wollen Gewinn machen - sie sind keine gemeinnützigen Unternehmen. Also lassen sie sich diese Dienstleistung bezahlen - von wem auch immer. (Riester wollte damit vermutlich seine zukünftigen Arbeitsplatz bei der AWD Holding absichern????)
und zweitens:- daß er diese nicht nach dem Umlagesystem und obligatorisch gemacht hat.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)