Gerade die die Abschreckungswirkung bejahenden Untersuchungen weisen erhebliche methodische Mängel auf. Es fehlt an einem belastbaren Nachweis der Abschreckungswirkung der Todesstrafe
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/voll ... istian.pdf
Ähnlich
http://www.soziale-probleme.de/2006/04_ ... 2-2006.pdf
Spaemann: Ja natürlich, vor allen Dingen andere. An die denke ich. Aber das funktioniert nicht. Das heißt, in Gesellschaften, in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt, gibt es nicht weniger Morde als in Staaten, die keine Todesstrafe haben. Also der Abschreckungseffekt, das ist eben einfach empirisch nachgewiesen, existiert nicht.
http://www.deutschlandradiokultur.de/di ... _id=164268
AI:
1) Die Todesstrafe ist abschreckender als jede andere Strafe
Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Keine Statistik kann dokumentieren, daß es einen Zusammenhang zwischen der Todesstrafe und einem Rückgang der Kriminalität gibt. In den US-Bundesstaaten mit Todesstrafe ist die Zahl der Tötungsdelikte nicht niedriger als in denen ohne - in vielen ist sie sogar höher. Im benachbarten Kanada, das 1976 die Todesstrafe abgeschafft hat, ist die Mordrate so niedrig wie noch nie und viel niedriger als in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Abschrecken könnte die Todesstrafe nur bei gezielten Verbrechen. Die meisten Morde geschehen aber im Affekt, im Streit oder aufgrund einer psychischen Erkrankung. Diese Mörder denken während der Tat nicht über mögliche Folgen nach, so daß ihre Verbrechen auch nicht zu verhindern sind. Und die vorsätzlichen Mörder rechnen in seltensten Fällen damit, gefaßt zu werden.
Statt eine abschreckende hat die Todesstrafe eher eine verrohende Wirkung. Kriminologen beklagen, daß Hinrichtungen die Schwerstkriminalität sogar fördern. Wenn selbst der Staat tötet, zeigt er, daß er das Töten billigt.
2.) Die Todesstrafe beugt weiteren Straftaten vor.
Ein toter Mörder kann nicht noch einmal morden - dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Demgegenüber steht die Tatsache, daß auch ein Mörder ein Recht auf Leben hat. Außerdem ist es fraglich, ob die psychische Notsituation, in der viele Morde geschehen, sich wiederholen wird. Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten beträgt nach Beendigung einer Haftstrafe ein bis drei Prozent. Viele Mörder haben deshalb die Möglichkeit zur Rehabilitierung. Gleichzeitig steht eines außer Frage: Mörder verdienen eine Bestrafung. Und vor Menschen, die eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen, muß die Gesellschaft geschützt werden. Dazu bedarf es aber nicht der Hinrichtung.
3) Zum Tode Verurteilte "verdienen" die Todesstrafe.
Auch Mörder haben das in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" garantierte Recht auf Leben. Ein von Angehörigen der Opfer geäußerter Wunsch nach Vergeltung ist zwar menschlich verständlich, doch Richter müssen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen urteilen, die bewußt dem Einfluß des "gesunden Volksempfindens" entzogen worden sind. Mit einem griffigen Slogan haben amerikanische Todesstrafengegner das Argument der Rache widerlegt: "Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, daß es Unrecht ist, Menschen zu töten?"
Ein wichtiges Argument ist außerdem die Gefahr eines Fehlurteils. Kein Rechtssystem ist unfehlbar. Es gibt zahlreiche Beispiele für Justizirrtümer. Bei Todesurteilen ist das besonders schlimm, weil Hinrichtungen nicht rückgängig gemacht werden können. In den USA werden gelegentlich Menschen aus dem Todestrakt entlassen, weil ihre Unschuld nachgewiesen werden konnte. Andere werden hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld bestehen. Die Wahrheit kommt nach der Hinrichtung nur selten an die Öffentlichkeit.
4) Die Todesstrafe ist gerecht.
Töten ist nie gerecht, auch nicht, wenn es staatlich angeordnet wird. Und auch die Anwendung der Todesstrafe ist nicht gerecht. In den USA beispielsweise wird die Todesstrafe je nach Hautfarbe unterschiedlich angewendet. Ein Mord an einem Weißen zieht fast immer die Todesstrafe nach sich, bei einem Mord an einem Schwarzen ist die Wahrscheinlichkeit zehnmal seltener. Wer arm, schwarz und unterprivilegiert ist, den trifft die Todesstrafe. Wer reich und gesellschaftlich anerkannt ist, muß kein Todesurteil befürchten. In einigen Ländern wird die Todesstrafe zudem politisch mißbraucht, um Andersdenkende auszuschalten. Der Nigerianer Ken Saro-Wiwa ist nur ein Beispiel. Um eine weitere politische Arbeit gegen den Shell-Konzern zu verhindern, wurde er des Mordes bezichtigt, in einem unfairen Prozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet.
5) Eine lebenslange Haftstrafe ist grausamer als eine Hinrichtung.
Eine Hinrichtung verletzt das Recht auf Leben, eine lebenslange Haftstrafe nicht. Das Leben im Todestrakt mit der Möglichkeit, am kommenden Tag eventuell hingerichtet werden zu können, ist viel grausamer als eine lebenslängliche Haftstrafe. Und wenn ein rechtsstaatliches Berufungsverfahren garantiert ist, dann leben die Todeskandidaten Jahre bis Jahrzehnte im Todestrakt.
6) Terroristen hinzurichten ist legitim.
Attentäter und Terroristen kalkulieren bei ihrem Handeln den Tod mit ein. Oft wird der Märtyrertod bewußt in Kauf genommen, so daß eine abschreckende Wirkung gerade bei politisch motivierten Tätern höchst unwahrscheinlich ist.
http://www.amnesty.de/umleitung/1998/deu05/110
USA: Große Mehrheit der Kriminologen glaubt nicht an abschreckende Wirkung der Todesstrafe
16.06.2009, (mw), 3103
Laut einer in der Northwestern University School of Law’s Journal of Criminal Law and Criminology publizierten neuen Studie glauben 88 Prozent der führenden Kriminologen nicht an eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe.
Resümee der Studie"Führen Hinrichtungen zu einer Verringerung der Mordrate? Die Meinung führender Kriminologen?", die von Professor Michael Radelet von der Universität von Colorado-Boulder heute veröffentlicht wurde:
" Unsere Studie zeigt, dass die große Mehrheit der besten Kriminologen der Welt glauben, dass empirische Forschungen die Abschreckungshypothese als Mythos entlarvt haben. Es ist Konsens unter den Kriminologen, dass die Todesstrafe gegenüber langen Freiheitsstrafen keinen signifikanten zusätzlichen Abschreckungseffekt hat."
http://www.todesstrafe.de/archiv/3103/U ... trafe.html
https://www.ph-gmuend.de/deutsch/downlo ... ussion.pdf