Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

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Keoma
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Zweiundvierzig » Di 3. Mär 2015, 11:38 hat geschrieben:
Du bist ja Ösi, dir sei verziehen.
Darum lieben wir die Piefke so.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Tantris
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 11:35 hat geschrieben:Typisch.
Keine Ahnung von Satire.
Der Spruch stammt angeblich von Kaiser Franz Joseph.

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?
Franz-josef?

Klang weit eher nach ferdinand.

"Ich bin der Kaiser und ich will knödel!"
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Keoma
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 11:46 hat geschrieben:
Franz-josef?

Klang weit eher nach ferdinand.

"Ich bin der Kaiser und ich will knödel!"
Stimmt.
Von Ferdinand stammt ja auch "Ja, dürfen's denn des?" angesichts der Revolution '48.
War aber angeblich trotzdem vom Franzl.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben: Warum werden dann gesetzesverstösse ohne geschädigte verfolgt?
Weil die Vorgaben der Gesellschaft, des Staates geschädigt wurden.
Tantris » Di 3. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben: Warum wird jemand bestraft, wenn das opfer ihm vergeben hat?
Aus Resozialisierungsgründen, die ja AUCH eine Rolle spielen.
Tantris » Di 3. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben: (...)
Das Rechtsprinzip der Vergeltung hörte auf, als das Strafrecht zum öffentlichen Recht wurde. Dieser Prozess setzte bereits im 12. Jahrhundert ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergeltung

von gestern sein ist was für anfänger, ich bin aus dem 12. JH. Es lebe die vergeltung!
tststs - du musst den Artikel schon richtig lesen.

Der "Rechtsprinzip der Vergeltung" bezieht sich im Kontext des von dir zitierten Abschnittes auf die BLUTRACHE, die als Rechtsprinzip abgelöst wurde.

Der ganze Abschnitt: ;)
Ein wesentlicher Anwendungsfall der Vergeltung ist die Blutrache in geschlechterrechtlich organisierten Gesellschaften. Die Vergeltung ist häufig nicht nur ein Recht des Verletzten, sondern auch eine Pflicht, deren Verletzung die Verpflichteten ehrlos macht, oder eine Obliegenheit, die ihn bestimmter Rechte beraubt.[5] Dies verhinderte auch lange Zeit die Entgegennahme einer Bußzahlung (Wergeld) als Vergeltung, weil sie als entehrend galt.[6] Das Rechtsprinzip der Vergeltung hörte auf, als das Strafrecht zum öffentlichen Recht wurde. Dieser Prozess setzte bereits im 12. Jahrhundert ein.

Und gaaaanz weit unten (Man müsste einfach mal mehr lesen als nur die ersten Sätze):
Vergeltung in der säkularen Neuzeit

Das Talionsprinzip wurde allmählich abgewandelt: Man versuchte, unter dem Stichwort „Angemessenheit“ den Gesichtspunkt des Gleichgewichts zwischen Tat und Strafe auch im staatlichen Strafrecht zur Geltung zu bringen. Demzufolge sollte das Strafmaß sich nunmehr nicht mehr wie bisher am Schaden, den der Täter verursacht hatte, orientieren, sondern sich nach der kriminellen Energie des Täters bemessen. Diese wurde als Unrecht gewertet, insofern sie gegen eine allgemeingültige Rechtsnorm verstößt. Dabei unterschied bereits die Antike zunehmend genau zwischen Unfall, Versehen, Fahrlässigkeit und Vorsatz. Letzterer rückte neuzeitlich in den Mittelpunkt der Rechtsphilosophie: Denn mit dem im Naturrecht begründeten Menschenrechten war das Bild eines ethisch verantwortlichen Täters verbunden, der moralische Entscheidungsfreiheit besitze und darum schuldfähig sei.

Immanuel Kant leitete in seiner Metaphysik der Sitten 1797 Qualität und Quantität der Strafe aus dem Ius talionis her: Dieses war für ihn die Basis der den Individuen übergeordneten staatlichen Rechtsordnung. Ihm war bewusst, dass ein Rechtsstaat das Prinzip ‘Gleiches mit Gleichem’ nicht buchstäblich erfüllen könne, aber gleichwohl durchsetzen müsse, um die Rechtsordnung zu wahren und Unrecht zu „sühnen“. Daher müsse er nach einem „Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit“ suchen, also einer staatlichen Sanktion, die „proportionirlich mit der inneren Bösartigkeit der Verbrecher“ zu halten sei.[24] Er bestand daher auf der Hinrichtung eines Mörders sogar für den fiktiven Fall, dass eine Gesellschaft ihre Selbstauflösung beschließe:

Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit allen Gliedern in Einstimmung auflöste (z. B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinanderzugehen und sich in aller Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit Jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf die Bestrafung nicht gedrungen hat: weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.[25]

Kant hielt damit den biblischen Gedanken fest, dass die Strafe nicht nur eine Norm oder einen sozialen Zweck erfüllen, sondern eine Tat am Täter sühnen müsse und dafür das Kollektiv verantwortlich sei. Aber er war sich auch darüber im Klaren, dass ein Gleichgewicht zwischen Tat und Vermögensstrafe nicht auch ein Gleichgewicht bei den Tätern bewirke, weil ein Reicher sich eine solche Tat im Gegensatz zum Armen durchaus erlauben können.[26] Damit hatte er das Vergeltungsprinzip der Privatstrafe auf die Vergeltung gesellschaftlicher Rechtsgüter übertragen.

Der Rechtswissenschaftler Hans Welzel (1904–1977) übernahm diesen Gedanken und vertrat, dass die Schuld des Täters das Strafmaß nicht nur rechtfertigen, sondern auch „zumessen“ solle. Dieser Gedanke ist in § 46 des bundesdeutschen Strafgesetzbuchs eingeflossen:

Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.[27]

Die präventiven Strafzwecke blieben ausgeblendet, ebenso, dass die Zumessung sich im Rahmen des vom Gesetz vorgegebenen Strafrahmens halten müssen, der seinerseits das Maß persönlicher Schuld des einzelnen Täters in seinem generalisierenden Strafanspruch gar nicht berücksichtigen kann.[28] Damit ist der Vergeltungsgedanke im Strafrecht auch unter den Überlegungen Kants vollständig aufgelöst. Dies zeigt sich auch an den Strafnormen, die weit vor einem wie auch immer definierten durch den Täter verursachten gesellschaftlichen Schaden liegen, sodass ein wie auch immer geartetes Gleichgewicht zwischen angerichtetem Schaden und Strafe überhaupt nicht bemessen werden kann, sondern allein polizeipräventive Gesichtspunkte eine Rolle spielen, wie beim privaten Besitz von Rauschgift oder bestimmter pornografischer Erzeugnisse.
Btw, der von mir unterstrichene Satz ist in meinen Augen natürlich völliger Quatsch.
Ebenso das allein Polizeipräventive Maßnahmen eine Rolle bei der Erteilung von Strafen spielen.
Zuletzt geändert von Makumba am Di 3. Mär 2015, 12:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Was wäre das für ein RECHT, wenn nicht auf das VERGELTUNGSPRINZIP darin aufgenommen wäre, sondern nur Prävention oder Resozialisierung?

Warum sollte man jemanden PRÄVENTIV 5 JAHRE lang einsperren - auf welcher wissenschaftlichen GRUNDLAGE sollte dieser zeitraum bemessen sein?

LEBENSLÄNGLICH hingegen ist die Strafe, die anstelle der Todesstrafe in das Recht aufgenommen wurde, um ein vergleichbares vergeltendes Equivalent für entsprechende Straftaten (Mord oder Tötungsdelikte mit besonderer Schwere der Schuld) zu haben.

Wohin die außerachtlassung des VERGELTUNGSPRINZIPES führt, kann man sich ausmalen: In die absolute WERTLOSIGKEIT. Dann ist eben eine Kinderseele oder ein Menschenleben nicht mehr viel Wert, wenn der Täter nicht für die Auslöschung oder Beschädigung ENTSPRECHEND sühnen muss.

Wer den Vergeltungsgedanken der Strafe herausnimmt (den es in allen montheistischen weltreligionen gibt, und damit ein universelles prinzip ist) steuert unweigerlich in rechtliche Anarchie und Willkür.


Aber bevor mit TANTRIS wieder einen WIKI-Artikel um die Ohren klatscht, und mit Privatmeinungen hausieren geht, die wie im obigen Wiki-Artikel mehr schlecht als Recht recherchiert sind:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 62810.html


LEITSÄTZE des BUNDESVERFASSNGSGERICHTES
a) Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ (nulla poena sine culpa) setzt die Eigenverantwortung des Menschen voraus, der sein Handeln selbst bestimmt und sich kraft seiner Willensfreiheit zwischen Recht und Unrecht entscheiden kann. Dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (vgl. BVerfGE 45, 187 <227>; 123, 267 <413>). Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 <140>) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 <275>; 80, 367 <378>; 90, 145 <173>; 123, 267 <413>). Die Strafe ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, dass sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf gerechte Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt. Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 <331>; 95, 96 <140>; 110, 1 <13>). Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit der Garantie der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 20, 323 <331>; 95, 96 <140>).
Zuletzt geändert von Makumba am Di 3. Mär 2015, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Wer den Vergeltungsgedanken der Strafe herausnimmt (den es in allen montheistischen weltreligionen gibt, und damit ein universelles prinzip ist) steuert unweigerlich in rechtliche Anarchie und Willkür.

um das nocheinmal zu betonen, wie wichtig das vergeltungsprinzip für strafe und recht ist, und wie willkürlich PRÄVENTION ausgelegt werden kann:

Ich kann auch präventiv 5 Jahre Gefängnis bei Ladendiebstahl verhängen.


Und deswegen, auch wenn es hier einige nicht wahrhaben wollen:
Vergeltung spielt IMMER eine Rolle, gerade wenn Strafen in Relation zur Tat festgelegt werden sollen, welche andere Grundlage sollte herangezogen werden?



Vergeltung ist ein faires und gerechtes Prinzip, während man Prävention und Resozialisierung beliebig in alle Richtungen dehnen kann.


Das natürlich die Lefties hier aufmarschieren und unbedingt VERGELTUNG und LEBENSLÄNGLICH aus dem Vokalbuch der Rechtsprechung herauslösen wollen, weil sie mit einem Auge auf das von ihnen als besonders schützenswert erachtete Prekariat schielen, die ja (in ihren Augen) aus sozialen Gründen heraus prädestiniert dazu sind Gewalttaten und Tötungsdelikte zu begehen, kann man getrost unter IDEOLOGISCHER WOHLSTANDSVERWAHRLOSUNG abhaken.

Und dem Prekeriat tun sie damit auch keinen Gefallen: Die meisten bedauerswerten Opfer werden nämlich auch zu dieser Klientel gehören.

Und so will der Linke, den braven, rechtschaffenden, einfachen, ehrlichen Mann gegen einen asozialen, mordenden und raubenden Halunken austauschen, der weder Recht noch Anstand kennt, noch Werte hat an, denen er sich orientieren kann.

Warum setzt sich der Linke so dafür ein, das selbst der asozialste und grausamste Mörder, den die Welt nicht braucht jemals wieder auf freien Fuß kommt?
Zuletzt geändert von Makumba am Di 3. Mär 2015, 13:11, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 13:24 hat geschrieben:Was wäre das für ein RECHT, wenn nicht auf das VERGELTUNGSPRINZIP darin aufgenommen wäre, sondern nur Prävention oder Resozialisierung?
Keine ahnung. Unser recht ist nicht auf vergeltungsprinzip aufgebaut und auch nicht nur auf prävention und resozialisierung. Das strafrecht hat viele funktionen und nicht alle erfüllt sie tatsächlich. Warum ist cannabis verboten?

Warum sollte man jemanden PRÄVENTIV 5 JAHRE lang einsperren - auf welcher wissenschaftlichen GRUNDLAGE sollte dieser zeitraum bemessen sein?
Warum sollte man? Wir leben doch in einem rechtsstaat und nicht in einem frühmittelalterlichen gottesstaat mit vergeltung und auge um auge und so.


LEBENSLÄNGLICH hingegen ist die Strafe, die anstelle der Todesstrafe in das Recht aufgenommen wurde, um ein vergleichbares vergeltendes Equivalent für entsprechende Straftaten (Mord oder Tötungsdelikte mit besonderer Schwere der Schuld) zu haben.

Wohin die außerachtlassung des VERGELTUNGSPRINZIPES führt, kann man sich ausmalen: In die absolute WERTLOSIGKEIT. Dann ist eben eine Kinderseele oder ein Menschenleben nicht mehr viel Wert, wenn der Täter nicht für die Auslöschung oder Beschädigung ENTSPRECHEND sühnen muss.
Nein. Es führt aus dem mittelalter in die moderne.

In der scharia werden deine rechtsvorstellungen wohl noch am ehesten verwirklicht.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:10 hat geschrieben:

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Warum sollte man jemanden PRÄVENTIV 5 JAHRE lang einsperren - auf welcher wissenschaftlichen GRUNDLAGE sollte dieser zeitraum bemessen sein? 
Warum sollte man? Wir leben doch in einem rechtsstaat und nicht in einem frühmittelalterlichen gottesstaat mit vergeltung und auge um auge und so.
Na, wenn ich z.b der Auffassung bin, das hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben, kann ich doch präventiv auf jedes Vergehen mindesten 5 JAhre Gefängnis anordnen.

Auf der anderen Seite, wenn ich der Meinung bin, das Gefängnis nichts bringt, dann kann ich auf dem Menschen, der gerade deiner Frau die Augen ausgestochen hat, einen Kurs in Bewerbungen schreiben anbieten, denn ich vertrete gerade die auffassung das die Tat nur aus Langeweile begangen wurde -und beuge so präventiv in zukunft langeweile vor. (das man aus langeweile einen menschen verstümmelt scheint in diesem zusammenhang einen linken kaum mehr zu verwundern)


Die arme Frau die nun den rest ihres Lebens lang blind, depressiv und frustiert ist, das sind dann sozusagen ideologische Kollateralschäden, außerdem -- die Tat rückgängig machen geht doch sowieso nicht ... also wofür überhaupt bestrafen.

nee, sorry - mit so ienem Firlefanz machst du beim gesunden Bürger keinen Stich.
Die Lefties wissen schon warum sie nichts so sehr fürchten wie direkte Volksentscheide.
Zuletzt geändert von Makumba am Di 3. Mär 2015, 13:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:10 hat geschrieben: Keine ahnung. Unser recht ist nicht auf vergeltungsprinzip aufgebaut
doch ist es. habe ich mehrfach belegt.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 14:19 hat geschrieben:
Na, wenn ich z.b der Auffassung bin, das hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben, kann ich doch präventiv auf jedes Vergehen mindesten 5 JAhre Gefängnis anordnen.
Dass das unrecht wäre, stört dich offenbar gar nicht.


Auf der anderen Seite, wenn ich der Meinung bin, das Gefängnis nichts bringt, dann kann ich auf dem Menschen, der gerade deiner Frau die Augen ausgestochen hat, einen Kurs in Bewerbungen schreiben anbieten, denn ich vertrete gerade die auffassung das die Tat nur aus Langeweile begangen wurde -und beuge so präventiv in zukunft langeweile vor. (das man aus langeweile einen menschen verstümmelt scheint in diesem zusammenhang einen linken kaum mehr zu verwundern)
Was sollen uns deine kranken fantasien jetzt beibringen?

Die arme Frau die nun den rest ihres Lebens lang blind, depressiv und frustiert ist, das sind dann sozusagen ideologische Kollateralschäden, außerdem -- die Tat rückgängig machen geht doch sowieso nicht ... also wofür überhaupt bestrafen.
bist du krank?

nee, sorry - mit so ienem Firlefanz machst du beim gesunden Bürger keinen Stich.
Die Lefties wissen schon warum sie nichts so sehr fürchten wie direkte Volksentscheide.
Dann lass den firlefanz doch, leftie!
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:25 hat geschrieben:

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Na, wenn ich z.b der Auffassung bin, das hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben, kann ich doch präventiv auf jedes Vergehen mindesten 5 JAhre Gefängnis anordnen.
Dass das unrecht wäre, stört dich offenbar gar nicht.
OK, warum ist das "Unrecht" dener Meinung nach?
Wenn es erstmal als Gesetz erlassen ist, ist es auf dem Papier RECHT.

Warum hast Du das diffuse Gefühl es ist Unrecht, jemanden aufgrund eines LAdendiebstahls 5 Jahre lang einzusperren?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Wären denn 4 Wochen Arrest für einen Mord ok?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 14:27 hat geschrieben:
OK, warum ist das "Unrecht" dener Meinung nach?
widerspricht den gesetzen und dem GG.
Wenn es erstmal als Gesetz erlassen ist, ist es auf dem Papier RECHT.
Nicht solange das GG gilt. Du brauchst einen privatstaat für deine fantasien.

Warum hast Du das diffuse Gefühl es ist Unrecht, jemanden aufgrund eines LAdendiebstahls 5 Jahre lang einzusperren?
offenbar bist du hier derjenige, der an "diffusen gefühlen" laboriert. Erinnere dich an deine vergeltungs philosophie!
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:35 hat geschrieben: Nicht solange das GG gilt. Du brauchst einen privatstaat für deine fantasien.
Inwiefern verbietet das GG Gefängnistrafen?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 14:39 hat geschrieben:
Inwiefern verbietet das GG Gefängnistrafen?
Jedem, unter ignorierung der tatumstände die gleiche hohe strafe zuzuteilen kannste halt nicht machen.

Und "präventiv" würde bedeuten, schon vor der tat...
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 13:53 hat geschrieben: Jedem, unter ignorierung der tatumstände die gleiche hohe strafe zuzuteilen kannste halt nicht machen.

Und "präventiv" würde bedeuten, schon vor der tat...
Ha, ich meinte natürlich MINDESTENS 5 Jahre. IN besonders schweren Fällen des Ladendiebstahls dürfen bis zu 10 Jahre verhängt werden.

Und diese Strafe wird nicht präventiv VERHÄNGT, sondern der Charakter der Strafe soll ein PRÄVENTIVER sein, nämlich das die hohe Strafe dadurch begründet wird, in Zukunft Ladendiebstähle zu verhindern, bzw. deutlich einzuschränken, qusi bei Ladendiebstählen in Zukunft ein Exempel zu statuieren.

Jetzt gerechter und GG Konform?



( ..... Oder ist das alles Quatsch, und der gesunde Menschenverstand kommt hier in einen Wertekonflikt, weil 5-10 Jahre für einen Ladendiebstahl als "nicht angemessen" empfunden werden. Zumindest nicht in D, wo niemand hungern muss.

Und genau um diese Werte geht es, wenn wir vom "Vergeltenden Charakter" der Strafe sprechen.


.... Und ebenjener Wertekonflikt wird der Bevölkerung aufernötigt, wenn ein barbarischer Mörder gar nicht oder nur kurze Zeit ins Gefängnis muss. Weil einfach die "Vergeltung" nicht mehr als angemessen empfunden wird.

Und dabei ist es scheißegal, ob der Mörder direkt nach der Tat bereut oder sonstwas, oder eine mega sozial-prognose hat. Die Schuld der Tat muss Vergolten werden, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit.)
Zuletzt geändert von Makumba am Di 3. Mär 2015, 15:42, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 16:32 hat geschrieben:
Ha, ich meinte natürlich MINDESTENS 5 Jahre. IN besonders schweren Fällen des Ladendiebstahls dürfen bis zu 10 Jahre verhängt werden.

Und diese Strafe wird nicht präventiv VERHÄNGT, sondern der Charakter der Strafe soll ein PRÄVENTIVER sein, nämlich das die hohe Strafe dadurch begründet wird, in Zukunft Ladendiebstähle zu verhindern, bzw. deutlich einzuschränken, qusi bei Ladendiebstählen in Zukunft ein Exempel zu statuieren.

Jetzt gerechter und GG Konform?
Ich bin kein jurist. Vermute aber eher, dass so etwas als asylgrund anerkannt würde, als dass das in einem demokratischen D verhängt wird.

Aber, warum fragst du ständig verwundert, warum du der einzige verrückte bist?

( ..... Oder ist das alles Quatsch, und der gesunde Menschenverstand kommt hier in einen Wertekonflikt, weil 5-10 Jahre für einen Ladendiebstahl als "nicht angemessen" empfunden werden. Zumindest nicht in D, wo niemand hungern muss.
Du scheinst da etwas zu ahnen... :thumbup:

Und genau um diese Werte geht es, wenn wir vom "Vergeltenden Charakter" der Strafe sprechen.
Nein. Was das heisst wurde dir erklärt und mit einem link belegt und mit einigen beispielen, die nicht in deine "werteschema" passen garniert.


.... Und ebenjener Wertekonflikt wird der Bevölkerung aufernötigt, wenn ein barbarischer Mörder gar nicht oder nur kurze Zeit ins Gefängnis muss. Weil einfach die "Vergeltung" nicht mehr als angemessen empfunden wird.
Hm... such mal ein anderes wort dafür.... "vergeltung" hat halt diese mittelalterliche bedeutung, die dir weiter oben erklärt wurde. HAst du es überhaupt gelesen?

Und dabei ist es scheißegal, ob der Mörder direkt nach der Tat bereut oder sonstwas, oder eine mega sozial-prognose hat. Die Schuld der Tat muss Vergolten werden, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit.)
Die umstände der tat müssen berechnet werden. Du kannst richter nicht einfach durch automaten mit einfachen algorithmen ersetzen. Es könnte sich z.b. als notwehr herausstellen oder schuldunfähigkeit. Es kann eine teilschuld bei anderen beteiligten vorliegen undundund...
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 13:41 hat geschrieben:
Das natürlich die Lefties hier aufmarschieren und unbedingt VERGELTUNG und LEBENSLÄNGLICH aus dem Vokalbuch der Rechtsprechung herauslösen wollen, weil sie mit einem Auge auf das von ihnen als besonders schützenswert erachtete Prekariat schielen, die ja (in ihren Augen) aus sozialen Gründen heraus prädestiniert dazu sind Gewalttaten und Tötungsdelikte zu begehen, kann man getrost unter IDEOLOGISCHER WOHLSTANDSVERWAHRLOSUNG abhaken.
Du kannst nicht situationsbedingte Taten oder Täterpersönlichkeiten, die grundsätzlich zur positiven Verhaltensänderung veranlagt sind und diese auch herbeigeführt werden kann, deiner Privatdefinition besonders schwerer Gewaltverbrechen oder bestimmter Qualifikationsdelikte als exklusives "Prekariats"-Gewaltphänomen zuschieben. Das ist unredlich und zudem als Standesdünkel ohnehin abzulehnen; in welchem Zeitalter lebst du denn noch?

Vergeltung und Abschreckung scheinen dir persönlich besonders am Herzen zu liegen, allerdings gibt es den ==> absoluten lebenslangen Freiheitsentzug nicht. Er ist verfassungswidrig. Das ist auch dem informierten Teil der Bevölkerung bekannt. Und mehr als das, selbst uninformierte Teile hatten schon vor Jahrzehnten -worauf auch der nachfolgend zitierte Urteilspassus rekurriert- nicht mehr jene "Ehrfurcht" vor der dem "Lebenslänglich", die du versuchst ihnen beizumessen:


BVerfGE 45, 187 (206) hat geschrieben:Ein wesentliches Bedenken könnte allerdings die etwaige Verminderung der Abschreckungswirkung sein. Insoweit haben aber Dreher (a.a.O., S. 339) und in der mündlichen Verhandlung M. darauf hingewiesen, daß die derzeitige Begnadigungspraxis in der Bevölkerung bereits zu der weitverbreiteten Auffassung geführt habe, die lebenslange Freiheitsstrafe sei eben doch nur dem Namen nach, nicht aber in der Wirklichkeit lebenslänglich. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die im Strafvollzug gebräuchliche Redensart: "Lebenslänglich ist auch vergänglich". Angesichts dieser bereits weitverbreiteten Einstellung würde eine gesetzliche Regelung sich nicht als schwerwiegende zusätzliche Beeinträchtigung des Rechtsgefühls und Sicherheitsgefühls der Bevölkerung auswirken. Es hätte die gesetzliche Regelung daher weniger eine "Erosion der Strafe" zur Folge als eine offene Fixierung des bereits weitgehend bestehenden tatsächlichen Zustandes.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html

Das war auch an den Forenbeiträgen hier ersichtlich. Manche glaubten, nach 15 Jahren käme man frei.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Di 3. Mär 2015, 21:30 hat geschrieben: Vergeltung und Abschreckung scheinen dir persönlich besonders am Herzen zu liegen, allerdings gibt es den ==> absoluten lebenslangen Freiheitsentzug nicht. Er ist verfassungswidrig. Das ist auch dem informierten Teil der Bevölkerung bekannt.

Und mehr als das, selbst uninformierte Teile hatten schon vor Jahrzehnten -worauf auch der nachfolgend zitierte Urteilspassus rekurriert- nicht mehr jene "Ehrfurcht" vor der dem "Lebenslänglich", die du versuchst ihnen beizumessen:

Das war auch an den Forenbeiträgen hier ersichtlich. Manche glaubten, nach 15 Jahren käme man frei.
Lol. Oh mann, was du immer mit dem Wort "absolut" hast.
(Und auch Ironie scheinst du nicht so ganz zu begreifen. Zudem zähle ich mich nicht zu den "Lefties")


dem intelligenterem Teil der Bevölkerung ist aber klar, das es zwar den "absoluten lebenslangen Freiheitsentzug" nicht gibt.

aber sehr wohl den "potenziell lebenslangen Freiheitsentzug"
und der ist kein bißchen verfassungswidrig

und da ist nämlich der Unterschied.

Und ich fühle mich immer sehr wohl dabei, wenn ich sagen kann das "lebenslang" auch immer noch (potenziell) "lebenslang" heißt.


Denn wie schäbig wäre es, ein Menschenleben von vorneherein mit einer Jahreszahl zu versehen.

Hey, auf Mord stehen 15 Jahre - na super, dann schlage ich dich jetzt tot und bin in 15 Jahren ein freier Mensch.

Nee, Keule so läuft das nicht, ich finde es gerecht wenn ein MÖRDER potenziell bis zum Ende seines Lebens im Knast verotten kann. Da gibt es genug Typen, die nie wieder raus sollten.



Aber, da du ein heißer Verfechter davon zu sein scheinst:

Welche Strafe (in Jahren) hälst Du denn für die heimtückische Auslöschung eines Menschenleben angemessen?

Interessiert mich. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Di 3. Mär 2015, 23:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 16:16 hat geschrieben:

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Und dabei ist es scheißegal, ob der Mörder direkt nach der Tat bereut oder sonstwas, oder eine mega sozial-prognose hat. Die Schuld der Tat muss Vergolten werden, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit.)
Die umstände der tat müssen berechnet werden. Du kannst richter nicht einfach durch automaten mit einfachen algorithmen ersetzen. Es könnte sich z.b. als notwehr herausstellen oder schuldunfähigkeit. Es kann eine teilschuld bei anderen beteiligten vorliegen undundund...
Ich schrieb MÖRDER und nicht "tatverdächtiger", also ist schuld und umstände der tat bekannt.

thema des stranges ist strafe und nicht beweisführung.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 00:13 hat geschrieben:
Ich schrieb MÖRDER und nicht "tatverdächtiger", also ist schuld und umstände der tat bekannt.
seltsame logik... und warum erscheinen dir 5 jahre pauschalstrafe für mörder als besonders streng? Kommt mir eher wie eine verweichlichtung vor.

Sammel dich mal, wisch dir den schaum vorm mund weg und überlege, was du uns eigentlich sagen willst!

thema des stranges ist strafe und nicht beweisführung.
du meinst, deswegen brauchst du ncihts belegen? :)

junger freund, dein wunsch recht und freiheit abzuschaffen können wir leider nicht unterstützen.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 00:10 hat geschrieben:
Lol. Oh mann, was du immer mit dem Wort "absolut" hast.
Ich persönlich gar nichts, denn ich will dieses systemwidrige und nicht angewendete Relikt aus vergangenen Zeiten abgeschafft sehen. Es ist ohnehin nur ein Zugeständnis an jene Teile der Bevölkerung, die vor diesem Absoluten ehrfurchtsvoll, gottergeben sowie gesenkten Hauptes auf die Knie fallen und befürchten, dass "gerechter und göttlicher Zorn auflodert" (sorry, aber du bleibst mir als der mit dem "lodernden gerechten und göttlichen Zorn" in Erinnerung ;) ). Die Armen sind ja so sehr mit Horror erfüllt und fürchten jederzeit die Heimsuchung der Furien, sollten sie sich eines Verstoßes gegen die "göttliche Ordnung" schuldig machen, dass ich durchaus empathisches Verständnis für deren emotionale Befindlichkeit aufbringe. Dennoch verbietet es mir mein Verstand, dieses verfassungswidrige Element als heilsamen und tröstenden Seelenbalsam für die zuvor Genannten beizubehalten. Denn es ist weder mit konkreten Artikeln des Grundgesetzes noch mit dem Wertegefüge, das ihm innewohnt und welches auch auf jeden im dessen Geltungsbereich lebenden Bürger ausgestrahlt wird, vereinbar, den Menschen zum bloßen Mittel staatlichen Handelns abzuwerten. Du kannst es drehen, wie auch immer du willst, doch gegen die Menschenwürdegarantie wirst du argumentativ nicht ankommen.
Welche Strafe (in Jahren) hälst Du denn für die heimtückische Auslöschung eines Menschenleben angemessen?

Interessiert mich.
Na sag mal! Wirst du wohl aufhören, heimtückisch ausgelöschte Menschenleben als argumentatives Mittel zur Durchsetzung privater Rachegelüste und sonstiger barbarischer Rechtsansichten zu missbrauchen? Der Zweck des staatlichen Strafens liegt nicht ausschließlich und auch nicht maßgeblich(!) in der Vergeltung.

Ich stimme dafür, den Strafrahmen bei 25 Jahren zu kappen. Damit liege ich auch bei den üblicherweise genannten 20-25 Jahren, nach denen bei der Haftstrafe die negativen Effekte überwiegen und Aussicht auf positive Verhaltensänderung gegen Null läuft. Dessen unbenommen sollte die Verhängung von Maßregeln zur (Besserung und) Sicherung weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Mi 4. Mär 2015, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Mi 4. Mär 2015, 00:06 hat geschrieben:Du kannst es drehen, wie auch immer du willst, doch gegen die Menschenwürdegarantie wirst du argumentativ nicht ankommen.

.............

Ich stimme dafür, den Strafrahmen bei 25 Jahren zu kappen. Damit liege ich auch bei den üblicherweise genannten 20-25 Jahren, nach denen bei der Haftstrafe die negativen Effekte überwiegen und Aussicht auf positive Verhaltensänderung gegen Null läuft. Dessen unbenommen sollte die Verhängung von Maßregeln zur (Besserung und) Sicherung weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.

Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)

-.....


Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
wurden .... 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. „Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt“, sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 „Lebenslängliche“ in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft (längste Haftdauer).

Beispielsweise wurde trotz „besonderer Schwere der Schuld“ einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen,[3] andererseits ist Hans-Georg Neumann seit mehr als 50 Jahren in Haft.
Zuletzt geändert von Makumba am Mi 4. Mär 2015, 00:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben:

Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)

-.....
Also, deine kristallkugel gibt dir recht. Sonst noch was?

Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
Der einzelfall wird natürlich geprüft und nicht jeder ist über 70 noch gefährlich.



Beispielsweise wurde trotz „besonderer Schwere der Schuld“ einer der Mörder von Walter Sedlmayr nach 16 Jahren entlassen,[3] andererseits ist Hans-Georg Neumann seit mehr als 50 Jahren in Haft.
[/quote]

...und hat er seitdem noch viele umgebracht?

nein?

also... deine theorie haut schon beim ersten von dir selbet gewählten fall nicht hin.

gibt dir das zu denken?
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben: Das muss ich auch gar nicht.

Nämlich du musst überzeugen.
Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit der Bevölkerung will diesen Schwachsinn nicht.

Es wird zu einer Revolution kommen, wenn die Bevölkerung das Justizsystem auf Dauer als nicht mehr gerecht empfindet.

Davor freilich werden Volksabstimmungen durchgeführt, und spätestens da stehen Theoretiker wie du alleine auf weiter Flur :)
Noch nicht gehört? Revolution fällt erst mal aus. :rolleyes:

Später vielleicht, irgendwann mal...
Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:16 hat geschrieben:
Du kappst also den Strafrahmen bei 25 Jahren, weil: danach bringt es angeblich auch nichts mehr und der Inhaftierte bessert sich auch nicht mehr.

Also lässt du die Unverbesserlichen nach 25 Jahren wieder raus?
Warum? Wem tust du damit einen Gefallen?

Könntest DU ruhig schlafen wenn einer der Mörder, das nach alten System in Haft geblieben wäre rückfällig wird? Wäre Dir das egal?
Willst du nun von Einzelfällen auf Allgemeinheiten induzieren, um der wischi-waschi Kuscheljustiz Unfähigkeit unterzujubeln?
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Nö, ich zieh mich jetzt raus aus der Diskussion.
Von meiner Seite aus ist alles gesagt.

Von deiner Seite auch. En Menschenleben ist für dich maximal 25 Jahre wert.

Ich finde, Lebenslänglich sollte Lebenslänglich bleiben.

Das begründe ich damit, das man ein Menschenleben nicht in Jahren aufwiegen kann. Das hat auch etwas mit der unantastbaren Würde des Menschen zu tun.
Jede Zahl, so hoch oder niedrig sie auch sein mag, erscheint mir fehl am Platze und setzt sich immer über den einzeln zu betrachtenden, individuellen Fall hinweg. :)


Ich bedanke mich dennoch für die Diskussion, das Zusammentragen und Lesen von Geschichten und Fakten hat mir Freude bereitet und ich habe etwas dazugelernt. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Mi 4. Mär 2015, 00:31, insgesamt 2-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mi 4. Mär 2015, 01:29 hat geschrieben:Nö, ich zieh mich jetzt raus aus der Diskussion.
Von meiner Seite aus ist alles gesagt.

Von deiner Seite auch. En Menschenleben ist für dich maximal 25 Jahre wert.

Ich finde, Lebenslänglich sollte Lebenslänglich bleiben.

Das begründe ich damit, das man ein Menschenleben nicht in Jahren aufwiegen kann. Das hat auch etwas mit der unantastbaren Würde des Menschen zu tun.
Jede Zahl, so hoch oder niedrig sie auch sein mag, erscheint mir fehl am Platze und setzt sich immer über den einzeln zu betrachtenden, individuellen Fall hinweg. :)


Ich bedanke mich dennoch für die Diskussion, das Zusammentragen und Lesen von Geschichten und Fakten hat mir Freude bereitet und ich habe etwas dazugelernt. :)
Na, noch ein letztes(?) Mal den Täter als Mittel zum Zweck missbraucht? ;)

Na dann mal bis bald, der mit dem lodernden göttlichen Zorn. :D
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo zusammen.
Als gelernter Berufskraftfahrer, der immer auf dem neuesten Stand bleiben will ... bleiben muß, bin ich es gewohnt, mit Gesetzen umzugehen. Dabei kommt mir schon ab und an auch das Ein oder Andere zusätzlich unter. Allerdings ist dies hier behandelte Thema nichts, womit ich mich bisher sehr intensiv beschäftigt habe - Rechenschaftsberichte habe ich zur Kenntnis genommen ... hab sie aber ebenso schnell wieder vergeßen. Die Thematik mir ist vom Grundsatz her aber schon bewußt - ebenso der (grobe) Zusammenhang. Um auch hier einigermaßen auf Augenhöhe diskutieren zu können (wir haben hier jemanden, der anscheinend recht gut mit Statistiken umgehen kann, diese entsprechend lesen und wissenschaftlich korrekt auswerten kann), deswegen habe ich mich erst etwas intensiver einlesen müssen.

Grundlage, dies betont er jedenfalls immer, sei eine Statistik des BKA, die besagt, daß "Gewalttaten ... in der BRD 100% mehr ... seit 1980" geworden seien. Die Hintergründe, die eventuell dazu geführt haben könnten, zählen in seinen Augen nicht - er setzt lediglich auf Abschreckung durch harte Strafen. Wenn allerdings der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht (und dies sollte immer der Fall sein!), kommt man um Prävention nicht herum ... zu wissen, warum dies geschah, damit dies etwa zukünftig verhindert werden kann.

Nun habe ich mir diese Statistik mal etwas genauer angesehen. Das heißt: Ich habe eine andere Statistik gefunden, die, wie ich finde, besser aufgemacht ist - weil graphisch dargestellt. (nackte Zahlen sind so dröge!)
  • (Ich hätte gerne die Graphik veröffentlicht - ging aber nicht, also muß jeder selber lesen!)
Bevor nun der berechtigte Einwand kommt, diese Seite sei aber nicht vom BKA! Stimmt! Diese fußt aber auf Daten des BKA.
Statista - Das Statistik-Portal hat geschrieben:Basis der Erhebung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik, die vom Bundeskriminalamt erstellt wird.
In dieser Statistik sind alle "registrierten Straftaten in Deutschland von 1987 bis 2013" berücksichtigt. Die Aussage, daß seit 1980 die Straftaten gestiegen sind, ist nicht von der Hand zu weisen, ...
Da in dieser Statistik nur die allgemeinen Straftaten (also ohne Auswertung nach Bereichen) berücksichtigt sind, geht Wachstum einzelner Bereiche (Körperverletzung etwa, etc.) daraus nicht hervor. Sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen. Dabei kommt es, wie es bei Statistiken eben so ist, immer auf den Betrachtungszeitraum an. Gestiegen sind die Gewalttaten in der Tat:
  • seit 1987 - von knapp 4,5 Mill. auf knapp 6 Mill. im Jahre 2013.
"alle registrierten Straftaten" heißt aber auch, daß darin Körperverletzung ebenso vertreten ist, wie etwa Verstöße gegen Asylgesetze oder Paßvergehen. Asylgesetze und Paßvergehen können aber in den wenigsten Fällen von Deutschen begangen werden.

Auffallend ist aber zumindest, daß, nachdem die Straftaten 1987 knapp 4,5 Mill. betrugen, es in der oben genannten Zeit eine Bereich gibt (1993 bis 2009), in der die Straftaten knapp oberhalb oder weit über 6 Mill. lagen, diese sind danach allerdings sukzessive gesunken. Auch ergibt sich, daß in dem Zeitraum von 1993 bis 2009 die Zahl der Straftaten eine Wellenbewegung darstellen - dies ist weitgehend "normal", da etwa die Einstellung zur Gewalt nicht immer die Gleiche ist. 2004 war etwa solch ein Höhepunkt - über 6,6 Mill. Straftaten. 2004 war allerdings auch die Fünfte EU-Ost-Erweiterung - vielleicht ist dies mithin auch ein Grund, warum die Straftaten gestiegen sind?!?
Fazit:
  • gestiegen sind Gewalttaten in der Tat - 1987 bis 1993. In Wellenbewegungen bis 2009 und von da an kontinuierlich gesunken.
Auch zur Jugendkriminalität habe ich eine Seite gefunden - diese besagt, daß "ein Anstieg der Jugendkriminalität ... in den letzten Jahren nicht feststellbar" ist. Im Gegenteil:Zusätzlich habe ich eine detailierte Statistik für das Jahr 2013 gefunden, in dieser werden Jugendliche polizeilich erfaßt, denen gefährliche und schwere Körperverletzung zur Last gelegt wurde. Anscheinend haben einige Maßnahmen der letzten Jahre positiv gegriffen. ("Jugendwarnschußarrest" - 2013 eingeführt, etc.) Eine Langzeitstudie zur Jugendkriminalität widerlegt zudem das Klischee: Fazit:
  • härtere Strafen sind nicht vonnöten - die bestenden gereichen allemal einem Rechtsstaat. Besser ist es allemal, wenn man über Bedingungen zum besseren Verständnis nachdenkt. Viele Straftaten, begangen von Jugendlichen, sind, in der Regel eine Art Mutprobe. Sollte die "Bestrafung" nicht auf dem Fuß folgen - also: unmittelbar nach der Tat, wird dies von dem Jugendlichen als einen gewißen "Sieg" empfunden.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Sorry, aber dazu muss ich Stellung nehmen.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben:Hallo zusammen.
Als gelernter Berufskraftfahrer, der immer auf dem neuesten Stand bleiben will ... bleiben muß, bin ich es gewohnt, mit Gesetzen umzugehen.

[...]
Aha. Na, dann schauen wir doch mal, zu was deine Qualifikation geführt hat --->
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Grundlage, dies betont er jedenfalls immer, sei eine Statistik des BKA, die besagt, daß "Gewalttaten ... in der BRD 100% mehr ... seit 1980" geworden seien. Die Hintergründe, die eventuell dazu geführt haben könnten, zählen in seinen Augen nicht - er setzt lediglich auf Abschreckung durch harte Strafen. Wenn allerdings der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht (und dies sollte immer der Fall sein!), kommt man um Prävention nicht herum ... zu wissen, warum dies geschah, damit dies etwa zukünftig verhindert werden kann.

[...]
Genau.
!.) Handelt es sich nicht um EINE Statistik des BKA, sondern um DIE Kriminalitätsstatistik des BKA. Das is nicht irgendeine, sondern die maßgabliche.

Und zu den Hintergründen habe ich mich auch geäußert. LESEN hilft.

Zu einem Anstieg von ca. +100% im BEREICH der SCHWEREN Körperverletzung und +200% im Bereich der (leichten) Körperverletzung,

ist es gekommen, weil man die Täter nicht mit der ausschöpfbaren Härte des Gesetzes betraft hat, INtensivtäter zu oft ohne Konsequenzen auf freien Fuß gesetzt hat, etc.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Nun habe ich mir diese Statistik mal etwas genauer angesehen. Das heißt: Ich habe eine andere Statistik gefunden, die, wie ich finde, besser aufgemacht ist - weil graphisch dargestellt. (nackte Zahlen sind so dröge!)
  • (Ich hätte gerne die Graphik veröffentlicht - ging aber nicht, also muß jeder selber lesen!)
Bevor nun der berechtigte Einwand kommt, diese Seite sei aber nicht vom BKA! Stimmt! Diese fußt aber auf Daten des BKA.In dieser Statistik sind alle "registrierten Straftaten in Deutschland von 1987 bis 2013" berücksichtigt. Die Aussage, daß seit 1980 die Straftaten gestiegen sind, ist nicht von der Hand zu weisen, ...

[...]
Sorry, aber wer lieber BILDCHEN gucken will, der muss auch die richtigen BILDCHEN anschauen.
Davon habe ich sogar eines verlinkt. Das was du hier ablieferst hat schon fast Bildzeitungsniveau.
"Der Text war mir zu dröge, deswegen habe ich solange nach Bildern gegoogelt, bis ich eines fand was mir gefiel" (bzw. das erstbeste)

Bei meinen Posts ging es immer nur um GEWALTTATEN. Es ist also totaler Schwachsinn, sich nun auf alle STRAFTATEN insgesamt zu beziehen,

dazu kommt dann noch, das du dir gerade selber ein EI legst indem du dich auf ALLE STRAFTATEN beziehst, WENN NÄMLICH die Gesamtstraftaten STAGNIEREN oder sogar RÜCKLÄUFIG ist, bei gleichzeitiger +100% oder +200% Anstieg der Körperverletzungsdelikte dann bedeutet das natürlich das KÖRPERVERLETZUNGEN in RELATION prozentual nochmal deutlich mehr angestiegen sind.

Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Da in dieser Statistik nur die allgemeinen Straftaten (also ohne Auswertung nach Bereichen) berücksichtigt sind, geht Wachstum einzelner Bereiche (Körperverletzung etwa, etc.) daraus nicht hervor. Sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen.
Da also deine Statistik ein wenig nichtsagend in Bezug auf GEWALTVERBRECHEN ist, erschließt sich mir gar bnicht, warum du sie überhaupt postst und damit dein UNvermögen zum Ausdruck bringst.

Das ist es doch was ich auch anprangere, die Leute sind einfach zu blöde und lassen sich gerne mit absoluten Zahlen abspeisen, anstatt mal genauer hinzuschauen.

ich persönlich finde ja einen Anstieg von +100% bzw. +200% bei den Gewaltaten bedenklich.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Dabei kommt es, wie es bei Statistiken eben so ist, immer auf den Betrachtungszeitraum an. Gestiegen sind die Gewalttaten in der Tat:
  • seit 1987 - von knapp 4,5 Mill. auf knapp 6 Mill. im Jahre 2013.
"alle registrierten Straftaten" heißt aber auch, daß darin Körperverletzung ebenso vertreten ist, wie etwa Verstöße gegen Asylgesetze oder Paßvergehen.
Und hier haust du dann endgültig alles durcheinander :rolleyes:
oben schreibst du noch das in der statistik alles drin ist (was richtig ist)

und auf einmal meinst du es wären 4,5 bzw. 6 Millionen GEWALTTATEN,
nur um in nächsten HAlbsatz zu erwähnen, das es doch nicht so sei, und das ja alle anderen Taten auch darin wären.

Nur mal so:
Ob die ABSOLUTE Zahlen sinken oder steigen hat überhaupt keine Aussagekraft über einen bestimmten bereich.

Du kannst also nicht ableiten ob die Gewalttaten gestiegen sind nur weil die absoluten Zahlen gestiegen sind oder umgekehrt.
Der Neandertaler » Do 5. Mär 2015, 08:30 hat geschrieben: Fazit:
  • gestiegen sind Gewalttaten in der Tat - 1987 bis 1993. In Wellenbewegungen bis 2009 und von da an kontinuierlich gesunken.
Nein. Das ist alles Quatsch was du schreibst.

Hier ist die in einer Grafik ausgewertete Statistik für GEFÄHRLICHE und SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K% ... lle%29.png

Hatte ich in einem früheren Link schon gepostet. Was ist daran zu schwer zu verstehen?
Wenn du den Zahlen in der Tabelle nicht traust, dann schau auf der Seite von BKA.. Habe ich auch schon in diesem Thread gepostet.

Irgendeine Tabelle zu posten mit ganz anderen Inhalten, erinnert mich an Zahlenlegastheniker, die keinen Schimmer haben was sie da überhaupt anglotzen, hauptsache man muss sich nciht mit den Fakten auseinandersetzen.

Fakten
Die Gewalttaten sind bis 2007/2008 kontinuierlich gestiegen, und seitdem leicht rückläufig

von 65.000 im Jahr 1980
auf 155.000 (!) im Jahr 2007
und nun bei 140.000 im Jahr 2011

mittlerweile sind wir bei 130.000
immer noch +100%

der trend ist rückläufig und das ist, hast du richtig erkannt, weil
Anscheinend haben einige Maßnahmen der letzten Jahre positiv gegriffen. ("Jugendwarnschußarrest" - 2013 eingeführt, etc.)

Außerdem geht es in diesem thread darum "geringere" Strafen zu erlassen, und das ist mMn falsch
härtere Strafen sind nicht vonnöten - die bestenden gereichen allemal einem Rechtsstaat. Besser ist es allemal, wenn man über Bedingungen zum besseren Verständnis nachdenkt. Viele Straftaten, begangen von Jugendlichen, sind, in der Regel eine Art Mutprobe. Sollte die "Bestrafung" nicht auf dem Fuß folgen - also: unmittelbar nach der Tat, wird dies von dem Jugendlichen als einen gewißen "Sieg" empfunden.
und ich finde das toll, das du glaubst die jungens wollen nur spielen wenn sie einem den Kopf eintreten, und es handelt sich ja "nur" um eine mutprobe. aber ich denke da schießt du mit deinem gutmütterlichem verständnis ein wneig über das ziel hinaus.

asoziale gewalttäter müssen mit der ausschöpfbaren härte des gestzes bestrfat werden.

jugendarrestwarnschüsse am besten noch in einem stadium bevor die täter völlig verroht sind und es zu an grausamkeit nicht mehr nachzuvollziehbaren taten kommt.
Zuletzt geändert von Makumba am Do 5. Mär 2015, 15:51, insgesamt 2-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

und hier die statistiken des BKA:
(man braucht nur aus den link des jeweiligen jahres klicken, und sich die ZAHLEN anschauen.


1980
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true


2011:
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true



HATTE ICH AUCH SCHON GEPOSTET, auf SEite 4 dieses Threads.

Und das wird dir, lieber Neandertaler, wohl kaum entgangen sein, denn du hast sogar noch darauf geantwortet.

Man weiß also nicht ob es Dummheit, Verzweiflung oder Bösartigkeit ist, hier solch einen Schwachsinn zu posten
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Übrigens,

wenn man die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der BRD von 1980 und 2011 berücksichtigt.

nämlich ca. 60.000.000 Einwohner 1980 (und 65.000 Delikte "gefährliche/schwere Körperverletzung")
und ca. 80.000.000 Einwohner 2011 (und 140.000 Delikte "gefährliche/schwere Körperverletzung")
(60 mio sind 75% von 80 mio, deswegen muss man auch nur 75% der Straftaten von 80 mio in vergleich setzen)

kommen wir auf einen relativen Anstieg der gefährilichen Körperverletzungsdelikte von 61%

also in absoluten Zahlen ist die Rate um 100% gestiegen, aber fairerweise muss ich anmerken, das man natürlich die erhöhte Einwohnerzahl berücksichtigen muss.

also ein Anstieg in relation zur Bevölkerungsanzahl der schweren Körperverletzungen um 61%
normale Körperverletzungen sind demnach nicht um 200% sondern um ca. 140% gestiegen

was dennoch ordentlich ist.
Zuletzt geändert von Makumba am Do 5. Mär 2015, 21:17, insgesamt 2-mal geändert.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Do 5. Mär 2015, 22:14 hat geschrieben: (60 mio sind 75% von 80 mio, deswegen muss man auch nur 75% der Straftaten von 80 mio in vergleich setzen)
Nur wenn die Wahrscheinlichkeiten der Gewaltkriminalität in Ost und West gleichverteilt sind (und es auch im betrachteten Zeitraum waren).
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Do 5. Mär 2015, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Makumba » Do 5. Mär 2015, 21:14 hat geschrieben:also ein Anstieg in relation zur Bevölkerungsanzahl der schweren Körperverletzungen um 61%
normale Körperverletzungen sind demnach nicht um 200% sondern um ca. 140% gestiegen

was dennoch ordentlich ist.
Das eine Thema ist natürlich der starke Anstieg, aber auch da sollte genauer hingeschaut werden. Wenn Personen in Streit geraten und durch Gewalt dann manche in Krankenhaus oder im Sarg liegen, dann ist das die eine Sache. Aber die andere Sache ist, dass man als völlig Unbeteiligter (z.B. man hat nichts anderes gemacht als eine U-Bahn-Haltestelle zu betreten) Gewaltopfer werden kann.
=> Es wäre interessant zu wissen, wie dabei die Chance gestiegen ist Opfer zu werden.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Do 5. Mär 2015, 22:48 hat geschrieben: Nur wenn die Wahrscheinlichkeiten der Gewaltkriminalität in Ost und West gleichverteilt sind (und es auch im betrachteten Zeitraum waren).
nö.

denn ich setze nur die anstieg relativ zur Bevölkerung und gehe dabei so oder so von einer homogenen masse aus.

ob nun die ossis tendenziell krimineller sind als die wessis oder umgekehrt ist für mein beispiell völlig unerheblich. kann man aber auch auschließen, weil die wiedervereinigung ca. mit 20.000 Fällen zu buche schlägt (bei +20.000.000 mio einwohnern). intererssanterweise gab es im westen 75.000 (bei 60.000.000 mio einwohnern). also westen knapp mehr, relativ zu bevölkerung.

ich persönlich GLAUBE, das die ostdeutschen weniger straftaten begehen, also die homogenisierung der straftaten dem westen zugute kommt, aber bin auch zu faul um die einzelnen Länder auseinanderzunehmen.

aber der gesunde menschenverstand genügt auch um zu erAHNEN, das die Gewalt im osten, relativ zur bevölkerung SEIT der wiedervereinigung nicht um 225% porzent zugenommen haben wird, während der westen stagniert ;)

wie gesagt, dafür müsste man sich die statistiken der einzelen Länder anschauen, ist aber auch unerheblich :)

es spielt keine rolle WO die GEwalttäter genau rumlaufen. aber sie sollten gestoppt werden.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Fr 6. Mär 2015, 03:39 hat geschrieben:
nö.

denn ich setze nur die anstieg relativ zur Bevölkerung und gehe dabei so oder so von einer homogenen masse aus.

ob nun die ossis tendenziell krimineller sind als die wessis oder umgekehrt ist für mein beispiell völlig unerheblich. kann man aber auch auschließen, weil die wiedervereinigung ca. mit 20.000 Fällen zu buche schlägt (bei +20.000.000 mio einwohnern). intererssanterweise gab es im westen 75.000 (bei 60.000.000 mio einwohnern). also westen knapp mehr, relativ zu bevölkerung.

ich persönlich GLAUBE, das die ostdeutschen weniger straftaten begehen, also die homogenisierung der straftaten dem westen zugute kommt, aber bin auch zu faul um die einzelnen Länder auseinanderzunehmen.

aber der gesunde menschenverstand genügt auch um zu erAHNEN, das die Gewalt im osten, relativ zur bevölkerung SEIT der wiedervereinigung nicht um 225% porzent zugenommen haben wird, während der westen stagniert ;)

wie gesagt, dafür müsste man sich die statistiken der einzelen Länder anschauen, ist aber auch unerheblich :)

es spielt keine rolle WO die GEwalttäter genau rumlaufen. aber sie sollten gestoppt werden.
Interessant ist es dennoch, weshalb gerade in der im Vergleich zur BRD jüngeren DDR-Bevölkerung Gewaltkriminalität (junge Männer sind in Gewaltdelikten führend) vermeintlich verhältnismäßig weniger verbreitet war als in der BRD. Vielleicht haben die Genossen ja irgendetwas richtig gemacht, das wir hier übernehmen könnten. Du bist ja auch nicht allzu scheu, um die Beibehaltung oder Einführung von Verfassugnswidrigem zu fordern. Da könnte man auch auf altbewährte Methoden zur Volksknechtung greifen.

Da wir gerade dabei sind, hier drei unvergessliche Perlen des DDR-Strafrechts:

§ 106. Staatsfeindliche Hetze.
(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er
1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert;
2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder anderen Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt;
3. die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert;
4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft.
(2) Wer zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn. Jahren bestraft.
(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
§ 215. Rowdytum.
(1) Wer sich an einer Zusammenrottung von Personen beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.
§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.
(3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.
(5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm

:D :D

Übrigens, warum hast du es so sehr auf die Gewaltkriminalität abgesehen? Ist Wirtschaftskriminalität für dich von nachrangiger Bedeutung?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zweiundvierzig.
Zweiundvierzig hat geschrieben:Übrigens, warum hast du es so sehr auf die Gewaltkriminalität abgesehen? Ist Wirtschaftskriminalität für dich von nachrangiger Bedeutung?
Gewaltkriminalität?
  • Vielleicht hat er selber welche erlebt - in Frankreich ist sie ja immer noch nicht eindeutig verboten.
Wirtschaftskriminalität?
  • ... kann er sich bildlich nicht vorstellen?
    • ... weil nie in die Kneipe geht?!?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Katenberg »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 03:24 hat geschrieben:Jugendliche, die man wegen jeden furz monatelang einsperrt können viel effizienter und schneller zu berufsverbrechern ausgebildet werden.
Quelle, Beleg?
There was blood upon t risers
there were brains upon t chute
Intestines were a-dangling from his paratroopers suit
He was a mess, they picked him up
and poured him from his boots
And he ain't gonna jump no more
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Katenberg.
Katenberg hat geschrieben:Quelle, Beleg?
Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"
Ja, ja, wir bewegen uns zu innerhalb einer belegten Gesellschaft!

À propos Quelle ... Beleg - falls Du diesen Hinweis akzeptierst:
  • Ich habe - nach obiger Methode - einen Hinweis auf eine Studie gefunden. Diese bezieht sich aber nicht explizit auf Deine Fragestellung, sondern beleuchtet Jugendkriminalität - seine Folgen und Voraussetzungen allgemein.
uni.aktuell - Klaus Boers hat geschrieben:Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Sa 7. Mär 2015, 16:15 hat geschrieben:Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"

weisste, sorry, aber du hast Die Diskussionskultur hier anshcienend noch nicht mitbekommen.
(mit "rot-grün-links" sind übrigens im folgenden bestimmte anhänger gewisser parteien/ideologien gemeint, das ist nicht diskriminierend oder abwertend gemeint, sondern dient lediglich der besseren lesbarkeit, wem der schuh passt, der soll ihn sich anziehen)


1.) Werden von rot-grün-linker seite IMMER belege eingefordert
2.) werden von rot-grün-linker seite bestimmte quellen grundsätzlich nicht akzeptiert
3.) Begrüdnungen wie "das habe ich irgendwo einaml gehört/gelesen/als Rauchzeichen wahrgenommen werden erden von rot-grün-linker seite sowieso nicht akzeptiert.

3.a) Finde ich das bis zueinem gewissen Grad legitim, denn:

3.b) rot-grüne-argumentation speist sich hauptsächlich aus dummen allgemeinplätzen, die nicht belegt oder begründet werden können, weil sie einfach "ausgedachte" konzepte sind, ohne emprirische belegbarkeit

3.c) als beispiel sei die unter grün-intellektuellen vertretene these von 1980 genannt, kleine Kinder seien kleine"erwachsene" und hätten auch ein recht auf sexualität, das man ihnen nicht verwehren dürfe.
auch heute noch sind einige grün-gefärbte der ansicht, das kinder kleine erwachsene sind, die ihre eigenen entscheidungen treffen können.

das ist mittlerweile wissenschaftlich widerlegt.
(und glücklicherweise ist der gesetzgeber da auch anderer ansicht, und deswegen sind kinder auch nicht voll-geschäftsfähig)




und genauso lohnt es sich rot-grün-linke floskeln bezüglich des strafvollzuges in frage zu stellen.

Dieser Satz ist übrigens der Knaller:

Code: Alles auswählen

Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
"Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken."

Was denn nun genau NOTWENDIG ist, damit alle Aspekte des Strafrechts zu Geltung kommen, und damit eine optimale Wirkung erzeilt wird, lassen die Forscher offen.

Und auch ich bin selber der Meinung das strafrechtlich Eingriffe auf das NOTWENDIGE beschränkt werden sollten.

Die Auffassung, was Notwendig ist, steht allerdings zur Diskussion.
Die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist ein deutliches Zeichen dafür, das aktuelle Positionen hinterfragt werden müssen. Dafür lohnt es sich diverse Statistiken auch aus anderen Ländern zu vergleichen um objektiv einschätzen zu können welche Faktoren für eine Zunahme der Gewaltkriminalität sprechen und welche Maßnahmen geholfen haben diese einzudämmen.

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Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen.
Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D

Geile Sache, so eine erdachte Kausalkette.


Meine Fragen:
Ist das denn Zwangsläufig?
Ist das Risiko das jemand im Knast verroht höher als das Risiko das jemand verroht, weil er immer wieder Grenzen überschreitet und dabei nicht gestoppt wird?
Ist das potenziell tragische Leben eine Gewaltkriminellen höher zu bewerten als das seiner potenziellen Opfer, die durch Gewaltkriminalität aus dem Leben gerissen werden und teilweise lebenslange Folgen davon tragen, mindestens aber traumatisiert sind?
Werden durch nicht-bestrafen von Tätern nicht aktuelle unkalkulierbare soziele Reaktionen ausgelöst, die mindestens wenn nicht noch stärker Gewaltbereitschaft fördern?
Zuletzt geändert von Makumba am So 8. Mär 2015, 11:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

[...]
Zuletzt geändert von Weltregierung am So 8. Mär 2015, 13:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Makumba hat geschrieben:Dieser Satz ist übrigens der Knaller:
...
Der Knaller bist Du, respektive Du hast selbigen.
Anscheinend hast Du einiges nicht verstanden! Wenn etwas nicht explizit mit Deinen Worten geschrieben ist ... in Worten, die sogar Du verstehen dürftest, ... um die Ecke denken ist Glücksache - aber auf keinen Fall Deine????!!!???

Beispiel?
  • Du erwähnst immer wieder, daß die Gewaltrate gestiegen sei - besonder die der schweren Körperverletzung.
    Wenn ich Dir dann erwidere ... schreibe, daß es "sicher ist, daß zumindest die Intensität - also die Härte der Gewalt zugenommen hat - die Straftaten allgemein sind aber kontinuierlich zurückgegangen.", damit ist zwar Deine Aussage bestätigt - aber nur teilweise.
    DeineAntwort:
    Makumba hat geschrieben:Das was du hier ablieferst hat schon fast Bildzeitungsniveau.
Wenn ich erwähne, daß "Gewalttaten in der Tat" gesunken sind, und zwar von "1987 bis 1993" danach "Wellenbewegungen bis 2009" vollführten" aber "von da an kontinuierlich gesunken" seinen, kommt Deinerseits der Hinweis:
Makumba hat geschrieben:Nein. Das ist alles Quatsch was du schreibst.
Aber gleichzeitig verlinkst Du eine Graphic, die letzendlich das Gleiche aussagt.
Makumba hat geschrieben:Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D
Ist das denn Zwangsläufig?
Nein, NEIN! führt aber sichtbar zu einen besseren Bildungniveau - Du bist unser Vorbild!!!
Zuletzt geändert von Der Neandertaler am So 8. Mär 2015, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 8. Mär 2015, 12:37 hat geschrieben:

weisste, sorry, aber du hast Die Diskussionskultur hier anshcienend noch nicht mitbekommen.
(mit "rot-grün-links" sind übrigens im folgenden bestimmte anhänger gewisser parteien/ideologien gemeint, das ist nicht diskriminierend oder abwertend gemeint, sondern dient lediglich der besseren lesbarkeit, wem der schuh passt, der soll ihn sich anziehen)


1.) Werden von rot-grün-linker seite IMMER belege eingefordert
2.) werden von rot-grün-linker seite bestimmte quellen grundsätzlich nicht akzeptiert
3.) Begrüdnungen wie "das habe ich irgendwo einaml gehört/gelesen/als Rauchzeichen wahrgenommen werden erden von rot-grün-linker seite sowieso nicht akzeptiert.

3.a) Finde ich das bis zueinem gewissen Grad legitim, denn:

3.b) rot-grüne-argumentation speist sich hauptsächlich aus dummen allgemeinplätzen, die nicht belegt oder begründet werden können, weil sie einfach "ausgedachte" konzepte sind, ohne emprirische belegbarkeit

3.c) als beispiel sei die unter grün-intellektuellen vertretene these von 1980 genannt, kleine Kinder seien kleine"erwachsene" und hätten auch ein recht auf sexualität, das man ihnen nicht verwehren dürfe.
auch heute noch sind einige grün-gefärbte der ansicht, das kinder kleine erwachsene sind, die ihre eigenen entscheidungen treffen können.

das ist mittlerweile wissenschaftlich widerlegt.
(und glücklicherweise ist der gesetzgeber da auch anderer ansicht, und deswegen sind kinder auch nicht voll-geschäftsfähig)




und genauso lohnt es sich rot-grün-linke floskeln bezüglich des strafvollzuges in frage zu stellen.

Dieser Satz ist übrigens der Knaller:

Code: Alles auswählen

Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen. Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken.
"Die Forscher empfehlen deshalb, strafrechtliche Eingriffe auf das Notwendige zu beschränken."

Was denn nun genau NOTWENDIG ist, damit alle Aspekte des Strafrechts zu Geltung kommen, und damit eine optimale Wirkung erzeilt wird, lassen die Forscher offen.

Und auch ich bin selber der Meinung das strafrechtlich Eingriffe auf das NOTWENDIGE beschränkt werden sollten.

Die Auffassung, was Notwendig ist, steht allerdings zur Diskussion.
Die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist ein deutliches Zeichen dafür, das aktuelle Positionen hinterfragt werden müssen. Dafür lohnt es sich diverse Statistiken auch aus anderen Ländern zu vergleichen um objektiv einschätzen zu können welche Faktoren für eine Zunahme der Gewaltkriminalität sprechen und welche Maßnahmen geholfen haben diese einzudämmen.

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Strafen schrecken nicht ab – im Gegenteil: Haftstrafen können den Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen fördern und soziale Bindungen schwächen.
Marihuanakonsum kann den Kontakt zu anderen Rauschgiftsüchtigen fördern und zum Konsum härterer Drogen führen. :D

Geile Sache, so eine erdachte Kausalkette.
Noch geiler sind Ereignisse, die man versucht miteinander zu verknüpfen, um sie als relevante Korrelationen, gar Kausalitäten auszugeben, sich aber völlig unkreativ bei der Begründung gibt. Da lohnt sich schon die Nachfrage, was genau Morde in NYC mit Gewaltdelikten in BRD/DDR/Deutschland sowie zero tolerance und den miefigen linksgrüngutmenschelnden 68ern zu tun haben. Es könnte ja sein, dass uns da jemand dreist einen Bären aufbinden will, und zwar von solchem Formate:
A senior Iranian cleric says women who wear immodest clothing and behave promiscuously are to blame for earthquakes. “Many women who do not dress modestly lead young men astray, corrupt their chastity and spread adultery in society, which increases earthquakes


http://www.nytimes.com/2010/04/20/world ... .html?_r=0

;)
Ach ja, und wenn jemand schreibt:
"Die Forscher empfehlen deshalb",

das erinnert mich das immer an:


Bild-Zeitungs-Ernährungs-Experte Dr. Kübel-Kotz empfiehlt <<insert $random_$schwachsinn>>.

oder

Bild-Zeitungs-Sport-Experte Dr. Streckenlauf empfiehlt <<insert $random_$allgemeinplatz>>.
Die Trilemma-Situation

Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:

- Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“.
- Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm? – Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat! – Warum hat es sein Sprachvermögen verloren? – Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)
- Abbruch des Verfahrens: Infinitiver Regress und Zirkelschluss können sich durchaus verbinden oder endlos wiederholen, welches letztlich zum Abbruch des Begründungsverfahrens führt.

Zusätzlich, und gleichzeitig zu verstehen als Motivation für die Formulierung dieses Münchhausen-Trilemmas, fügt Albert (sinngemäß) hinzu: „Wenn es eine Letztbegründung gäbe (was glücklicherweise schlecht möglich ist), würde diese unweigerlich zu einem Dogma führen.“

Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gebe, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnchhausen-Trilemma
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am So 8. Mär 2015, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Der Neandertaler » Sa 7. Mär 2015, 17:15 hat geschrieben:Hallo Katenberg.Diese Frage ... diese Bitte hat latent irgendetwas mit Diskreditierung zu tun. Ich meine, wer genug und ausdauernd sucht, der wird bestimmt fündig. Im Internet findet sich bestimmt auch ein Beleg für diese oder jene Meinung ... und sei sie auch weitgehend eine Einzelmeinung. Somit hat der, der zwar etwas irgendwo mal gehört hat (weiß aber nicht mehr wo und von wem dies gesagt wurde), erstmal schlechte Karten ... er ist primär und weitgehend unglaubwürdig. Denn, ob der Beleg richtig ist ... ob die Quelle seriös ist, ist dabei erstmal zweitrangig (wird auch vorerst nicht hinterfragt), es wird nur zur Kenntnis genommen ... es wird lediglich gefragt:
  • "Hab ich eine Quelle ... einen Beleg?"
Ja, ja, wir bewegen uns zu innerhalb einer belegten Gesellschaft!

À propos Quelle ... Beleg - falls Du diesen Hinweis akzeptierst:
  • Ich habe - nach obiger Methode - einen Hinweis auf eine Studie gefunden. Diese bezieht sich aber nicht explizit auf Deine Fragestellung, sondern beleuchtet Jugendkriminalität - seine Folgen und Voraussetzungen allgemein.
Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage hierzu sehr dürftig ist. Es fehlen Langzeituntersuchungen (am besten solche, die den Straftäter als Individuum ganzheitlich und bis zum Lebensende erfassen). Daher kann man nur spekulieren. Dass Haftstrafen den Kontakt zu "schlechten Kreisen" fördern und daher eine kriminogene Wirkung zeitigen können, wird oftmals vorgebracht. Ebenso oft wird dem entgegnet, dass klare und strenge Strukturen der Haftstrafe dem entgegenwirken. Empirische Ergebnisse hierzu sind dürftig und... nun ja... wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing. ;) Am Ende kann man sich seinen Standpunkt eigentlich auch würfeln. Was dann aber die Frage aufwirft, auf welcher Grundlage die Kriminalpolitik auszurichten ist, wenn nicht auf vorhandenen (aber dürftigen) Statistiken!?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zweiundvierzig.
Zweiundvierzig hat geschrieben:Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Erkenntnislage hierzu sehr dürftig ist. Es fehlen Langzeituntersuchungen ...
Dies ist schon richtig! Deshalb schrieb ich unter Anderem auch:
  • wer suchet, der findet.
Nicht nur im Internet findet sich genügend Material ... alle möglichen Statistiken, aus denen alles und nichts ersichtlich ist ... mit denen man zumindest die eigene Meinung bestätigt sehen kann - Belege mit allen möglichen und unmöglichen Meinungen.

Es gibt keine langfristigen Untersuchungen, zumindest keine sehr langfristig gesehenen, stimmt! Aber irgendetwas muß ja schon dran sein, wenn sogar die Verfolgungsbehörden erklären:
Anscheinend waren vergangenheitliche Maßnahmen, wie Wegsperren und hartes Bestrafen wenig erfolgreich, deshalb wird nun vermehrt auf Prävention gesetzt. Etwa schrieb 2004 Jörg Weber - Projektleiter für Schule und Weiterbilldung in der JVA-Wiesbaden, daß die JVA mit dieser Methode (Berufsausbildung, Schulabschluß, etc.) recht gute Erfahrungen gemacht hat. Ähnliches gilt für viele JVAs im Land - etwa die JVA-Heinsberg
Wenn man auch Politikern nicht alles glauben will ... nicht alles glauben darf, wenn aber etwa der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) 2006 sagte:
  • "die Chancen entlassener Gefangener auf ein straffreies Leben werden durch Bildung signifikant erhöht"
    • ... europaweite Untersuchungen ergaben um bis zu 30 Prozent.
muß da was dran sein - wegsperren wäre bestimmt billiger ... für's Erste.

Wenn selbst der Bund Deutscher Kriminalbeamter "empfiehlt, spezielle Programme zur Bekämpfung der Kriminalität junger Intensivtäter umzusetzen", sowie "in geeigneten Fällen, in denen eine Diversion nicht mehr möglich ist, das vereinfachte Jugendverfahren (§§ 76 - 78 JGG) in der Rechtspraxis stärker zu nutzen", und gleichzeitig "eine Erhöhung der Strafandrohung für Jugendhaft von derzeit 10 auf 15 Jahre im Höchstmaß ... aufgrund der wissenschaftlich nachgewiesenen, geringen abschreckenden Wirkung" für "nicht sinnvoll" erachtet, glaube ich, daß dies, was nun angedacht und teilweise umgesetzt wird, der richtige Weg ist.

Ich zitiere mal aus einer schweizer Information:
Vimentis hat geschrieben:Obwohl sich die Jugendgewaltstraftaten gemäss Statistik und unter Berücksichtigung von Anzeigeverhalten und Verurteilungsquote in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben, sind noch wenige konkrete Lösungen erarbeitet worden. Ein möglicher Grund dafür ist, dass die Ursachen der Kriminalität sehr schwer zu identifizieren sind. Dies wiederum erschwert das Finden und Bewerten von möglichen Lösungen.
Nebenbei:
  • einen Artikel habe ich noch - von Dr. Kai Bammann - Jurist, Diplom-Kriminologe und langjähriger Lehrbeauftragter an der Universität Bremen. Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen in den Bereichen Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie und Rechtsgeschichte.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von firlefanz11 »

Lebenslänglich u. Sicherungsverwahrung sind völlig legitim. Wer solch schwerwiegende Verbrechen begeht, die diese Strafe rechtfertigen, gehört nicht mehr auf die Menschheit losgelassen.
Und was passiert wenn ein "Experte" befindet die Person sei soweit, dass man sie auf Freigang schicken kann, liest bzw. hört man ja immer wieder... :mad:
Wer die Menschenrechte eines Soziopathen höher bewertet als das Recht auf Schutz der Gesellschaft vor solchen Typen, dem ist nicht mehr zu helfen. Wäre höchstens interessant mitzuerleben ob so eine Person das immer noch proklamiert wenn das nächste Opfer ein Mitglied der eigenen Familie ist. Aber das wünsche ich keinem. Nichtmal solchen unverbesserlichen Gutmenschen...
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Flat »

Zvi Back » So 1. Mär 2015, 11:03 hat geschrieben:Das schwangere Mädchen das bei lebendigen Leib verbrannt wurde.
Ich vermute die bekommen Jugendstrafe und sind nach 10 Jahren draußen.
Moin,

Jugendstrafe ist ein Sonderfall. Im Jugendstrafrecht überwiegt der erziehungs- und Besserungsgedanke.

Ob das nun so sinnvoll ist, lasse ich mal dahin gestellt, aber es ist eine ganz andere Problematik.

Tschüss

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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

firlefanz11 » Mo 9. Mär 2015, 10:16 hat geschrieben:Lebenslänglich u. Sicherungsverwahrung sind völlig legitim. Wer solch schwerwiegende Verbrechen begeht, die diese Strafe rechtfertigen, gehört nicht mehr auf die Menschheit losgelassen.
Und was passiert wenn ein "Experte" befindet die Person sei soweit, dass man sie auf Freigang schicken kann, liest bzw. hört man ja immer wieder... :mad:
Wer die Menschenrechte eines Soziopathen höher bewertet als das Recht auf Schutz der Gesellschaft vor solchen Typen, dem ist nicht mehr zu helfen. Wäre höchstens interessant mitzuerleben ob so eine Person das immer noch proklamiert wenn das nächste Opfer ein Mitglied der eigenen Familie ist. Aber das wünsche ich keinem. Nichtmal solchen unverbesserlichen Gutmenschen...
Es gibt aber keine lebenslange Freiheitsstrafe mehr und Sicherungsverwahrung ist keine Strafe.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

Flat » Mo 9. Mär 2015, 10:52 hat geschrieben:
Moin,

Jugendstrafe ist ein Sonderfall. Im Jugendstrafrecht überwiegt der erziehungs- und Besserungsgedanke.

Ob das nun so sinnvoll ist, lasse ich mal dahin gestellt, aber es ist eine ganz andere Problematik.

Tschüss

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das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd
sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich"
auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Zvi Back » Mo 9. Mär 2015, 11:41 hat geschrieben:
das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd
sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich"
auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
Es gibt keinen Täterschutz. Sowas gehört zum Stammtisch.
Die Taten werden auch nicht mit "Unreife" begründet. Die Unreife des Täters führt zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Jugendstrafrecht hat auch mit Strafmilderung nichts zu tun.

In der USA gibts auch kein Grundgesetz und es fehlen auch ein paar andere rechtsstaatlich wichtige Grundsätze.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Zvi Back.
Zvi Back hat geschrieben:das mag ja sein, halte ich aber bei dieser Art Verbrechen für völlig unangebracht.
Der Opferschutz sollte in meinen Augen immer vor den Täterschutz gehen.
Vom Grundsatz her, gebe ich Dir Recht! Aber alleine die Formulierung: "Opferschutz ... vor Täterschutz" halte ich für problematisch. Dies ist zwar eine gängige und einleuchtende Aussage (würde bestimmt auch jeder unterschreiben - warum auch nicht?), es hat aber viel von einem Totschlagargument! Ich meine:
  • "Opferschutz" hätte vielleicht sinnvollerweise früher anfangen sollen - vor dem Geschehen ... nicht erst mit oder nach dem Urteil.
Zvi Back hat geschrieben:Mit 19 Jahren ist man sicher noch Jugendlich, aber man weiss genau was man tut.
Solche Taten können nicht mit "Unreife" begründet werden und damit strafmindernd sein. Und in solchen Fällen bin ich dafür eher amerikanisch zu urteilen, und das "Lebenslänglich" auch nach dem Wortsinn gehandhabt wird.
Hier wirfst Du versehentlich einiges durcheinander:
  • im Jugendstrafrecht ist kein Lebenslänglich vorgesehen - primär gilt der Erziehungsgedanken ... neben der Sühne der Schuld. Jugendstrafe (Heranwachsender zwischen 18- bis 20-Jähriger) bedeutet mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 JGG) - in Ausnahmefällen (bei Mord etwa) 15 Jahre - der Richter muß schon bei Verkündung des Urteils "... wegen besonderer Schwere der Schuld" feststellen. (§ 105 JGG)
Grundsätzlich gilt aber im Erwachsenstrafrecht - das ist alles schon oft betont worden:
  • lebenslänglich ist im wahrsten Sinn des Wortes lebenlänglich! Auch wenn die durchschnittliche Dauer dieser Strafe etwa 20 Jahre dauert. Dies ergibt sich daher, daß jeder zur lebenslanger Haft Verurteilte nach frühestens 15 Jahren einen Antrag zur: "Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe" stellen kann. (§ 57 StGB)
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