Fahrradfahrer vs. Fußgänger

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Was sollte Vorrang haben?

Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer
12
29%
Schutz von Fußgängern
30
71%
 
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jack000
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Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Seit 1995 untersagt das Landeswaldgesetz Radlern das Befahren von Wegen mit einer Breite von weniger als zwei Metern. Diese Regelung gibt es in dieser Form nur in Baden-Württemberg – und sie betrifft viele Wanderwege. Doch gerade diese Pfade machen für viele Mountainbiker den Reiz aus. „Sie fordern den Fahrer technisch und lassen ihn die Natur intensiver erleben“, sagt Schietinger.

Annette Schramm, Hauptgeschäftsführerin des Schwäbischen Albvereins (SAV) mit Sitz in Stuttgart, ist hingegen froh über die sogenannte Zwei-Meter-Regelung. „Von den Mountainbikern geht ein Gefährdungspotenzial aus“, betont Schramm. Weniger fitte Wanderer und Familien müssten auf schmalen Wegen vor plötzlich auftauchenden Mountainbikern geschützt werden.

[...]
Die DIMB hat gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub, dem Badischen Radsportverband und dem Württembergischen Radsportverband 2013 eine Online-Petition gestartet, in der sie die Abschaffung der Zwei-Meter-Regel fordern. Ihr Wunsch nach einer praxisnahen gesetzlichen Regelung, die Radfahrer nicht diskriminiere und auf persönliche Verantwortung des Waldbesuchers setze, wurde von 58 210 Menschen unterzeichnet.

[...]
Bei Hagen Dilling vom städtischen Forstamt gehen wöchentlich Beschwerden von Spaziergängern ein, die sich im Wald von Mountainbikern gefährdet fühlen. Und er verweist auf die Folgen für den Waldboden.

[...]
Annette Schramm findet es „frustrierend“, wenn Wanderwege, die von ausgebildeten Wegewarten ehrenamtlich gepflegt würden, geschädigt werden.

[...]
Für Martin Schietinger stellt sich jedoch eine grundlegende Frage: „Warum wird mir als Mountainbiker die Benutzung verboten, dem Wanderer aber erlaubt?“ Hendrik Ockenga sagt, die Mountainbiker in Baden-Württemberg wollten keine Waldbesucher zweiter Klasse mehr sein.

[...]
Was ihm bis dahin vermehrt Sorgen bereitet, seien selbsternannte Ordnungshüter, die absichtlich Äste und Steine auf die Wege legten und die Fahrer in letzter Zeit auch mit unter dem Laub versteckten Nagelbrettern gefährdeten – auch auf Wegen von mehr als zwei Meter Breite.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... a7acf.html

Schwieriger Konflikt. Was sollte Vorrang haben? Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer oder Schutz von Fußgängern?
Zuletzt geändert von jack000 am Do 5. Jun 2014, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

jack000 » Do 5. Jun 2014, 09:31 hat geschrieben: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... a7acf.html

Schwieriger Konflikt. Was sollte Vorrang haben? Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer oder Schutz von Fußgängern?
Fußgänger beanspruchen leider überall wo Radfahrer auch die gleichen Wege nutzen ( dürfen ), flanieren zu können wie auf dem Gehweg oder einer Shoppingmeile. Das ist das eigentliche Problem. Der Mensch als Fußgänger weigert sich meist standhaft zu akzeptieren ein Verkehrsteilnehmer zu sein und demzufolge Rücksicht und Aufmerksamkeit gegenüber schnelleren Verkehrsteilnehmern walten zu lassen, die ihn nach Selbsteinschätzung nicht töten könnten - im Gegensatz zum Auto.

Würde er das - in Kombi mit der Auflage an Radler / Mountainbiker mittels eigner Rücksicht und Klingelzeichen rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen, könnte man sich arrangieren, unabhängig der Wegebreite.

So bleibt wohl nur die Trennung beider Gruppen von einer Verkehrsfläche.

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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relativ
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

Eine Lösung wäre m.M. nach eine Kombination aus Rücksichtnahme und Beschilderung. Bei schmalen Pfaden kann ich mir Warnschilder für Fussgänger als Kompromiss vorstellen und bei breiten Pfaden muss/sollte die Rücksichtnahme vorrang haben.
Was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann und es eigentlich auch nicht möchte, daß extra Wege für Radfahrer/Fussgänger angelegt werden und oder Pfade, die den Waldboden verdichten und somit schädigen.
Zuletzt geändert von relativ am Do 5. Jun 2014, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Freie Fahrt für Radfahrer und Schutz der Fußgänger.
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jack000
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

jack000 » Do 5. Jun 2014, 09:31 hat geschrieben:Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer oder Schutz von Fußgängern?
In Stuttgart zumindest scheint "Freie Fahrt freie Fahrradfahrer" Vorrang zu haben:
Stuttgart - Zwischen der Paulinenstraße und der Querspange kann von einem geordneten Verkehrsablauf keine Rede mehr sein. Im seit Anfang Mai bestehenden Engpass an der Gerber-Baustelle fühlen sich Fußgänger von Radfahrern, die dort trotz Verbot durchfahren, massiv behindert.

[...]
Trotz des Durchfahrverbots bei der Gerber-Baustelle hat es zwischen der Sophien- und der Paulinenstraße noch kein Knöllchen für Radfahrer geben. „Dabei ist es ein Wunder, dass es hier noch nicht zu schweren Unfällen gekommen ist“, sagt Hans Rübesamen, Inhaber einer Reinigung an der Ecke Sophien-/Paulinenstraße. „Vor allem morgens und abends ignorieren viele Radler das Durchfahrverbot. Ich muss meine Kunden darauf hinweisen, beim Verlassen des Ladens besonders vorsichtig zu sein.“

Die Polizei, deren Aufgabe es ist, den fließenden Verkehr zu überwachen, hat Rübesamen dort bis jetzt nur einmal gesehen. Im Mai hätten Beamte einige Radler ermahnt, sich an das Verbot zu halten und die kurze Umleitung über Sophien-, Gerber- und Paulinenstraße zu benutzen.

Lautstarker Streit zwischen Fußgängern und Radlern

„Es ist wirklich ein Wunder, dass noch nichts Schlimmes passiert ist“, sagt auch Volker Gegenheimer, der 100 Meter weiter an der Ecke Tübinger-/Paulinenstraße ein Tabakgeschäft betreibt. „Ich wäre selbst einmal fast überfahren worden.“ Er habe noch den Luftzug des „mit höchstens zehn Zentimetern Abstand“ an ihm vorbeirauschenden Radlers am Kopf gespürt. „Ich freue mich darüber, dass immer mehr Leute in Stuttgart aufs Rad steigen“, betont Gegenheimer. „Aber auch Radler sollten sich an die Verkehrsregeln halten.“ Es gebe aber leider jeden Tag lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern und Fußgängern.

Bei diesem Konflikt sind Joachim Elser die Hände gebunden. Für den fließenden Radverkehr sei die Polizei zuständig. „Wegen des zeitlich befristeten Engpasses vor der Baustelle gibt es keine Kontrollen der Radler“, heißt es bei der Polizei. Beamte des Reviers Hauptstätter Straße seien aber wegen der Großbaustelle öfter vor Ort.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 6cfef.html

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Quatschki
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Quatschki »

Man müßte mehr Schikanen wie z.B. versetzte Geländer einbauen
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Blasphemist
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Blasphemist »

Im Wald war es früher schlimmer, mit den Radlern.
Mittlerweile haben die Radler kapiert, dass Rücksicht ein positives Verhalten ist. Es gibt kaum noch Rowdies die unbedingt das Bremsen vermeiden wollen. :thumbup:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Odin1506 »

Die Städte und Gemeinden sollten mehr zum Schutz von Radfahrern und Fußgänger machen.
Es kann nicht sein, dass das eine zum Ausschluß des anderen führen muß.
Aber auch Fußgänger und Radfahrer sollten sich in gegenseitige Rücksichtnahme üben.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!! :p
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Lomond
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Lomond »

Schutz von Fußgängern! :thumbup:

Schutz vor solchen krankhaft egoistischen Radlern des Grauens, die bei Dunkelheit ohne Licht quer durch Fußgängergruppen rasen - ohne Licht, dafür aber mit Lichtgeschwindigkeit.

Viele Räder haben erst gar keine Lampen.

Ich verstehe nicht, warum solche Räder nicht kurzerhand aus dem Verkehr gezogen werden.
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Lomond
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Lomond »

jack000 » So 20. Jul 2014, 16:53 hat geschrieben: In Stuttgart zumindest scheint "Freie Fahrt freie Fahrradfahrer" Vorrang zu haben: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 6cfef.html

Statt eines Miteinander und dem Einhalten von Verkehrsregeln gilt halt: "Der Stärkere gewinnt!"
Und so ähnlich ist es in fast allen deutschen Großstädten. :(
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Lomond
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Lomond »

Blasphemist » So 20. Jul 2014, 17:55 hat geschrieben:Im Wald war es früher schlimmer, mit den Radlern.
Mittlerweile haben die Radler kapiert, dass Rücksicht ein positives Verhalten ist.

Nicht die Radler!

Manche Radler .... vielleicht ..... aber längst nicht alle.

Eher eine Minderheit.
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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Radfahrer müssen ja in ihrer Spur bleiben

[youtube][/youtube]
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Billie Holiday
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Billie Holiday »

wenn ich zu Fuß gehe, hasse ich die Radfahrer, wenn ich radel, die Fußgänger und als Autofahrer beide :cool:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

frems » Mi 6. Aug 2014, 15:33 hat geschrieben:Radfahrer müssen ja in ihrer Spur bleiben

[youtube][/youtube]
Das ist ja schrecklich das auch Fahrradfahrer sich an Regeln halten müssen, bzw. eine minimale Basisintelligenz vorausgesetzt wird :|
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jorikke
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jorikke »

Billie Holiday » Mi 6. Aug 2014, 14:35 hat geschrieben:wenn ich zu Fuß gehe, hasse ich die Radfahrer, wenn ich radel, die Fußgänger und als Autofahrer beide :cool:
Versuch es mal mit Schwimmen.
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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Mi 6. Aug 2014, 21:33 hat geschrieben: Das ist ja schrecklich das auch Fahrradfahrer sich an Regeln halten müssen, bzw. eine minimale Basisintelligenz vorausgesetzt wird :|
Also wenn ein Autofahrer die Regeln bricht und auf dem Radweg parkt, dann unterstellst Du einem Radfahrer, der kurz auf Straße oder Fußweg ausweicht, ihm mangele es an Intelligenz? Raffiniert. :|
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jack000
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

frems » Do 7. Aug 2014, 16:45 hat geschrieben: Also wenn ein Autofahrer die Regeln bricht und auf dem Radweg parkt, dann unterstellst Du einem Radfahrer, der kurz auf Straße oder Fußweg ausweicht, ihm mangele es an Intelligenz? Raffiniert. :|
Es ist nicht davon auszugehen, dass er nur einem Hindernis ausgewichen ist da es vollkommen logisch ist, dass er ausweichen muss.
So dämlich können doch selbst Polizisten in den USA nicht sein, dafür einen Strafzettel zu geben.
=> Es hat also auf eine andere Art und Weise einen Radweg nicht genutzt!

Natürlich kann man über eine generelle Radwegepflichtnutzung streiten, aber wenn es Vorschrift ist, ist es halt Vorschrift. Alle die von ihm gezeiten Unfälle wären doch so oder so nie real passiert, da eine Minimalintelligenz doch in dem ausreichenden Maße vorhanden sein muss, dass man bei Hindernissen entweder anhält oder ausweicht.

Ausschließen, dass es Hindernisse gibt kann man alleine schon wegen z.B. Baustellen nicht. Im worst case kann er doch einfach anhalten, absteigen, das Fahrrad auf dem Fußweg um das Hindernis schieben und dann auf dem Radweg weiterfahren. Oder er wartet einfach, bis z.B. die Bauarbeiten abgeschlossen sind und fährt dann weiter.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Do 7. Aug 2014, 17:10 hat geschrieben: Es ist nicht davon auszugehen, dass er nur einem Hindernis ausgewichen ist da es vollkommen logisch ist, dass er ausweichen muss.
So dämlich können doch selbst Polizisten in den USA nicht sein, dafür einen Strafzettel zu geben.
=> Es hat also auf eine andere Art und Weise einen Radweg nicht genutzt!
Ja, vielleicht waren es nur Schlaglöcher oder Schilder, die ihm im Wege standen. Willkommen im Alltag von Radfahrern: http://thingsonbikelanes.tumblr.com/

Und doch, dafür bekam er ein Bußgeld aufgebrummt über 50$ und erfuhr erst später, daß er nicht hätte zahlen müssen.
Natürlich kann man über eine generelle Radwegepflichtnutzung streiten, aber wenn es Vorschrift ist, ist es halt Vorschrift. Alle die von ihm gezeiten Unfälle wären doch so oder so nie real passiert, da eine Minimalintelligenz doch in dem ausreichenden Maße vorhanden sein muss, dass man bei Hindernissen entweder anhält oder ausweicht.
Das Video ist doch eine provokante Aktion, um auf die Unverhältnismäßigkeit aufmerksam zu machen. Und so eine generelle Radwegbenutzungspflicht gibt es weder in Deutschland, noch in den USA. Das ist leider ein sehr häufiger Irrglaube von MIV-Nutzern. Über die Ursprünge dieser punktuellen Pflicht rede ich lieber nicht.
Ausschließen, dass es Hindernisse gibt kann man alleine schon wegen z.B. Baustellen nicht. Im worst case kann er doch einfach anhalten, absteigen, das Fahrrad auf dem Fußweg um das Hindernis schieben und dann auf dem Radweg weiterfahren. Oder er wartet einfach, bis z.B. die Bauarbeiten abgeschlossen sind und fährt dann weiter.
Genau, auf dem Weg zur Arbeit bleibt man stundenlang stehen, wenn Bauschilder den einzigen Radweg blockieren. Oder man steigt ab, damit man ebenfalls im Schritttempo das Hindernis "umfährt". Aber wehe man kommt auf die Idee nach eigenem Ermessen einfach um sich zu schauen und eigenständig das Objekt zu umfahren. Das wäre ja eine Ordnungswidrigkeit. :|
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

frems » Do 7. Aug 2014, 17:17 hat geschrieben:Und doch, dafür bekam er ein Bußgeld aufgebrummt über 50$ und erfuhr erst später, daß er nicht hätte zahlen müssen.
Dann ist doch alles in Butter was die Fahrradwegbenutzung betrifft. Wozu dann das Video wegen eines Verbotes was es gar nicht gibt?
Es geht doch darum, dass er sein Geld wiederbekommen muss was ihm zu Unrecht abgenommen wurde und (Ich kenne die Rechtslage nicht) einen Fahrradweg in den USA ohne Not zu blockieren ist doch sicherlich nicht erlaubt.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Do 7. Aug 2014, 17:55 hat geschrieben: Dann ist doch alles in Butter was die Fahrradwegbenutzung betrifft. Wozu dann das Video wegen eines Verbotes was es gar nicht gibt?
Es gibt das Verbot ja und jeder Polizist hat einen Ermessensspielraum. Wichtiger wäre es natürlich Falschparker etc. sofort das Auto zu entziehen und es für die Staatskasse zu verkaufen. Zudem eine bessere Kommunikation dazu, welche Wege benutzt werden dürfen und welche müssen. Ich hab den Eindruck, daß die wenigsten Personen regelmäßig Gesetzesänderungen, z.B. in der StVO, verfolgen. Da gilt für viele (ob Rad oder Auto) nur die Gewohnheit(en), die sie täglich sehen.
Wenn ein Radweg angelegt ist, dann ist der Radfahrer immer gut beraten, diesen zu benutzen. Die Gemeinde hat ihn meist bewusst angelegt, wenn‘s auf der Straße für Radfahrer und Autos zu eng wird. Grundsätzlich hat der Radfahrer zwischen Radweg und Straße freie Wahl. Es sei denn, der Radweg ist mit einem der drei „Blauen“ gekennzeichnet: Diese Radwege müssen benutzt werden. Dies gilt auch für Rennradfahrer, auch wenn diese mit schnellerer Geschwindigkeit unterwegs sind. Fährt der Radfahrer trotzdem auf der Straße weiter, trägt er bei einem Unfall einen Teil des Schadens oder den ganzen Schaden selbst.
http://www.zdf.de/wiso/fahrrad-mythen-w ... 15880.html
Es geht doch darum, dass er sein Geld wiederbekommen muss was ihm zu Unrecht abgenommen wurde und (Ich kenne die Rechtslage nicht) einen Fahrradweg in den USA ohne Not zu blockieren ist doch sicherlich nicht erlaubt.
Vermutlich so wenig wie in Deutschland. Bloß was machst Du, wenn Bauarbeiter irgendetwas zugestellt haben und niemand anwesend ist? Stehenbleiben und die Polizei rufen? Da muß man realistisch bleiben. Als junger, sportlicher Mann hat man wohlmöglich kein Problem damit kurz auf die Straße zu wechseln, egal wie rücksichtslos dort gefahren wird und der wütende Mob am Steuer denkt, die Straße gehöre ihm alleine und er müsse aus "Rache" möglichst eng am Rad vorbeikacheln. Aber für eine ältere Frau sieht das dann wieder anders aus.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Milady de Winter »

Was ist mit dem Schutz von Autofahrern vor diesen wildgewordenen Fahrradfahrern? :x
Zuletzt geändert von Milady de Winter am Do 7. Aug 2014, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Milady de Winter » Do 7. Aug 2014, 18:41 hat geschrieben:Was ist mit dem Schutz von Autofahrern vor diesen wildgewordenen Fahrradfahrern? :x
Den Schutz gibt es in Form von einer dicken Schicht Blech bereits.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Milady de Winter »

frems » Do 7. Aug 2014, 19:06 hat geschrieben: Den Schutz gibt es in Form von einer dicken Schicht Blech bereits.
Darauf, dass mir so ein rasender Honk einen Blechschaden verursacht, kann ich verzichten. Fahrlässigkeit gibt es nicht nur unter Autofahrern, sondern auch unter Fahrradfahrern und Fußgängern, auch wenn letztere bei einer Kollision mit dem jeweils "Stärkeren" tendenziell den größeren Schaden haben.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Gilmoregirl »

Wie wäre es ganz einfach, wenn man sich an §1 der STVO hält? Dann kämen solche Diskussionen erst gar nicht auf.

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Aber da sich heutzutage jeder selbst viel zu wichtig nimmt, muss man leider solche Grundsätze diskutieren.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Milady de Winter »

Da hast Du leider recht, Gili.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Fahradfahrer sind für Fußgänger nicht nur in der Natur, sondern auch in städtischen Bereichen ein Problem.

Der Bund der Fußgänger zum Thema:
[youtube][/youtube]
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Cat with a whip »

Gilmoregirl » Fr 8. Aug 2014, 16:45 hat geschrieben:Wie wäre es ganz einfach, wenn man sich an §1 der STVO hält? Dann kämen solche Diskussionen erst gar nicht auf.
Derlei Stränge funktionieren aber nur, wenn man so tut, als gäbe es ihn nicht. Asonsten merkt man es kommt das Frühjahr. Das Über-Fahrradfahrer-Aufreg-Thema bekommt bei den Trotteln wieder Konjunktur.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Corella »

Billie Holiday » Mi 6. Aug 2014, 14:35 hat geschrieben:wenn ich zu Fuß gehe, hasse ich die Radfahrer, wenn ich radel, die Fußgänger und als Autofahrer beide :cool:
Yep, mir geht´s wie Billie.
Im Verkehr herrscht zu viel Gefühl. Zum Teil wohl auch unserer Regelungswut geschuldet. Wird der Radler an einer von drei Einmündungen oder Kreuzungen genötigt, auf Deppen mit aufzupassen, "revanchiert" er sich adrenalinreich auf m Feldweg. Welcher Berufsverkehrfahrer rafft, dass "Radfahrer frei" kein obligatorischer Fahrradweg ist und der Radler vor ihm, an dem er vor der Kurve nicht vorbei kommt, die Straße ABER AUCH benutzen darf.... Vielleicht wäre eine Universalregel, nach der niemand im Recht ist und jeder auf jeden Rücksicht zu nehmen hat und wenn es rummst entsprechend in der Pflicht ist, eine bessere Lösung. Und zwar je schneller und massiger, desto mehr. Neapel und Rom machen es lang schon vor.
Und dann die endlosen Lobbyschlachten. Auf die Förster mit ihrer Bodenverdichtung hab ich da gerade gewartet. Klar, sie haben mittlerweile hohe Standards in dieser Hinsicht. Trotzdem ist die Belastung durch Erholungsuchende gegenüber dem ganz normale Umweltfrevel der Großen Betriebe Forst und Landwirtschaft dramatisch größer. Was bitte ist die Verdichtung durch Mountainbiker bitte im Verhältnis hangparalleler Forstwege mit rückschreitender Erosion oberwärts. Können die Förster aber froh sein, dass das nur Profis verstehen...
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von garfield336 »

schelm » Do 5. Jun 2014, 09:25 hat geschrieben: Fußgänger beanspruchen leider überall wo Radfahrer auch die gleichen Wege nutzen ( dürfen ), flanieren zu können
Ich beanspruche das Recht zum flanieren.
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garfield336
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von garfield336 »

frems » Mi 6. Aug 2014, 14:33 hat geschrieben:Radfahrer müssen ja in ihrer Spur bleiben

[youtube][/youtube]
Der ist Fahrradfahren sehr schlecht, er fällt oft hin.
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paradoxx
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von paradoxx »

Im Zweifel zugunsten des Schwächeren (Langsameren)
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Do 5. Mär 2015, 21:31 hat geschrieben:Fahradfahrer sind für Fußgänger nicht nur in der Natur, sondern auch in städtischen Bereichen ein Problem.
Glaubst Du denn, daß aggressive Radfahrer hinterm Lenkrad plötzlich zivilisiert werden? Zumal sie als Autofahrer größere Schäden anrichten. Aber mit Verkehrsströmen kann man Euch Raser ja eh nicht überzeugen. :|
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

frems » Sa 7. Mär 2015, 13:51 hat geschrieben: Glaubst Du denn, daß aggressive Radfahrer hinterm Lenkrad plötzlich zivilisiert werden? Zumal sie als Autofahrer größere Schäden anrichten.
Um Gottes Willen, es ging ja auf keinen Fall darum die zu Autofahrern zu machen => Je weniger Leute Autofahren desto besser.
Aber man könnte aus denen Fußgänger machen. Das diese dann als Fußgänger andere Leute anrempeln glaube ich nicht.

Der Unterschied zwischen Autofahrern und Fahrradfahren die Verkehrsverstöße begehen ist, dass Autofahrer genau wissen was sie falsch gemacht haben und sich eine blöde Ausrede einfallen lassen ("Ich habe das Schild nicht gesehen"), während Fahrradfahrer gar nicht erst ihr Vergehen einsehen.
Aber mit Verkehrsströmen kann man Euch Raser ja eh nicht überzeugen. :|
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Sa 7. Mär 2015, 14:02 hat geschrieben: Um Gottes Willen, es ging ja auf keinen Fall darum die zu Autofahrern zu machen => Je weniger Leute Autofahren desto besser.
Aber man könnte aus denen Fußgänger machen. Das diese dann als Fußgänger andere Leute anrempeln glaube ich nicht.
Ich glaub nicht, daß ein Städter, der ggf. 5-10km für den Arbeitsweg zurücklegt, lieber zu Fuß geht. Da wird er eher aufs Auto setzen, wenn es für die Strecke keine vernünftige ÖPNV-Anbindung gibt.
Der Unterschied zwischen Autofahrern und Fahrradfahren die Verkehrsverstöße begehen ist, dass Autofahrer genau wissen was sie falsch gemacht haben und sich eine blöde Ausrede einfallen lassen ("Ich habe das Schild nicht gesehen"), während Fahrradfahrer gar nicht erst ihr Vergehen einsehen.
Du meinst, ein Radfahrer kennt die Regeln nicht und fährt z.B. aus Unwissen über eine rote Ampel? Das glaub ich eher nicht. Der Unterschied ist vor allem der, daß ein Radfahrer bei Verkehrsverstößen in der Regel sich in Gefahr bringt, während der Autofahrer eine Gefahr für andere ist. Deshalb wird nach Gesetz ja auch anders beurteilt. Als Radfahrer einen Fußgänger zu Tode fahren, dürfte nicht so häufig passieren, während Autofahrer täglich Fußgänger ermorden, was häufig durch Verkehrsverstöße durch Autofahrer (inkl. Lkw-Fahrer) passiert.

Eine Lösung wäre natürlich, wenn man die physische Trennung von Radfahrern und Fußgängern weiter vorantreibt. Aber das ist im Straßenraum meist nur möglich, wenn man den Autofahrern etwas abzwackt. Und was das für ein Gezeter auslöst, kann sich ja jeder denken.
Wer ist "Euch"? Ich halte mich an die Verkehrsregeln und werde niemals in meinem Leben meinen Führerschein verlieren :thumbup:
Das glaubt ja jeder, selbst wenn er 90 ist.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

garfield336 » Fr 6. Mär 2015, 14:05 hat geschrieben:
Ich beanspruche das Recht zum flanieren.
Ich meine mit " flanieren " völlig unaufmerksam und für beide Seiten gefährlich sich auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche zu bewegen. Du auch ?
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Gilmoregirl » Fr 8. Aug 2014, 16:45 hat geschrieben:Wie wäre es ganz einfach, wenn man sich an §1 der STVO hält? Dann kämen solche Diskussionen erst gar nicht auf.

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Aber da sich heutzutage jeder selbst viel zu wichtig nimmt, muss man leider solche Grundsätze diskutieren.
Nur leider interessiert das die meisten Fußgänger auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche nicht. Sie ignorieren die Radfahrer, verhalten sich wie auf dem Bürgersteig.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

In Berlin fühlen sich viele Fußgänger von rücksichtslosen Radfahrern auf Gehwegen drangsaliert. Haben Sie viele Beschwerden wegen so etwas?

Bei uns ist eigentlich jedem klar, dass Radfahrer auf dem Gehweg nichts zu suchen haben. Das funktioniert auch gut, weil unsere Radspuren beidseitig baulich abgetrennt sind, also sowohl von der Fahrbahn als auch vom Gehweg. Um es mal deutlich zu sagen: Wenn ich anfangen würde, einfach einen Teil der Gehwege rot einzufärben wie hier in Berlin, würde ich von einem wütenden Mob aus der Stadt gejagt. Die Leute würden das niemals akzeptieren!
http://www.tagesspiegel.de/berlin/kopen ... 67004.html

Da hat der gute Mann wohl recht. Er ignoriert aber, daß es keine physisch getrennten Radwege als Alternativen gibt, sondern nur die normale Fahrbahn, was nicht jedermanns Sache ist, wenn Pkw, Lkw, Busse etc. mit 50, 60 kmh an ihnen vorbeifahren. Bei mageren 13% Radverkehr wird sich da auch kaum ein Politiker die Finger verbrennen wollen, egal wie positiv viele Beispiele bewertet werden. Da ist der rote Streifen an der Seite des Gehwegs sympathischer.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm » So 8. Mär 2015, 02:28 hat geschrieben: Nur leider interessiert das die meisten Fußgänger auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche nicht. Sie ignorieren die Radfahrer, verhalten sich wie auf dem Bürgersteig.
....heeeeee - wer führt "den" gefährlichen Gegenstand >> Fahrrad ? ????

Hat der Radfahrer irgend wo "Vorfahrt" gegenüber Fußgängern ?

Gibt es die Pflicht von Fußgängern irgendwo - dass sie vor Radfahrern "wegspringen" müssen ?

....der Fußgänger kann//darf jederzeit auf der gemeinsamen Verkehrsfläche stehenbleiben.....

Unfälle mit Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche verursacht daher (fast immer) der Radfahrer.
(Ausnahme : Stehendes Auto - Autotur wird vom - ehemals Kraftfahrer - nun Fußgänger aufgerissen - ohne auf den Verkehr zu achten.)


....Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen....

Rechtslage :
Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer nicht Vorrang vor Fußgängern
Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer keinerlei Vorrang vor Fußgängern, sondern hätten umgekehrt auf diese Rücksicht zu nehmen und ihre Fahrweise so einzurichten, dass jede Gefährdung vermieden werde. Der Kläger habe sich grob fahrlässig verkehrswidrig verhalten, als er keinen ausreichenden Abstand zum Grundstückseingang eingehalten habe.
Auf solch kombinierten Strecken gilt: Fahrradfahrer haben viel mehr Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Sie müssen jederzeit anhalten können – auch wenn Fußgänger überraschend ihren Weg kreuzen. Wer per Pedes unterwegs ist, darf dagegen so gut wie alles: Er muss weder nach hinten noch um die Ecke herum nach Drahteseln Ausschau halten. Er darf plötzlich stehenbleiben oder den Weg über die gesamte Breite nutzen. Dem Fahrradfahrer bleibt hier nur: Aufmerksam sein, Tempo drosseln und das Beste hoffen.
Die Gefahr geht also vom Radfahrer aus, der JEDERZEIT sein Fahrzeug beherrschen (bremsen) MUSS.

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 71092.html
Bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg treffen den Radfahrer höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger. Diese Pflichten können ihn zur Herstellung von Blickkontakt, Verständigung und notfalls Schrittgeschwindigkeit zwingen:
Radfahrer habe auf kombinierten Geh- und Radwegen keinen Vorrang, Fußgänger müssen sie aber vorbeifahren lassen.
Dabei müssen die Radfahrer jede Gefährdung vermeiden.
Radfahrer haben demnach die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um ein sofortiges Anhalten zu ermöglichen.
Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen.
Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO: Ein Radfahrer muss innerhalb der übersehbaren Strecke halten können.
Dazu gehört auch, dass er damit rechnet, dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 09. Oktober 2012, 22 U 10/11).
Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten.
Zuletzt geändert von Teeernte am Sa 2. Jan 2016, 01:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Elser »

frems hat geschrieben:(05 Jun 2014, 21:31)

Freie Fahrt für Radfahrer und Schutz der Fußgänger.

Typische Antwort aus der "S"PD-Häschenschule. Nur keine möglichen Wähler verärgern. Lieber um die Eier tanzen. Wird aber nicht reichen! :D

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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Elser »

paradoxx hat geschrieben:(06 Mar 2015, 18:32)

Im Zweifel zugunsten des Schwächeren (Langsameren)
So sehe ich das auch - immer. Zumal viele Fußgänger sind alte, klapprige Leute sind, die froh sind, dass sie sich noch so eben auf den Beinen halten können.

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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Elser hat geschrieben:(18 Jan 2016, 13:28)

Typische Antwort aus der "S"PD-Häschenschule. Nur keine möglichen Wähler verärgern. Lieber um die Eier tanzen. Wird aber nicht reichen! :D

Elser
Hat bisher ganz gut gereicht, Genosse Elser. Davon abgesehen zieht der Vorwurf hier nicht, weil die SPD wie die CDU keine Autofahrer verprellen möchte. Der ADAC als größte Lobbyorganisation Deutschlands wird jeden Kanzler absägen, der an diesem unwissenschaftlichen Dogma rüttelt.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Elser hat geschrieben:(18 Jan 2016, 13:33)

So sehe ich das auch - immer. Zumal viele Fußgänger sind alte, klapprige Leute sind, die froh sind, dass sie sich noch so eben auf den Beinen halten können.

Elser
Es wird Zeit für eine Reformation der Führerscheinausbildung, dort erreicht man ja die meisten Personen. Verkehr ist ein ganzheitliches Konzept, Regeln müssen unabhängig davon gelten, welche Art Verkehrsteilnehmer man gerade ist. Dies muss vermittelt werden, insbesondere neu, wenn der Autofahrer als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, da scheint bei sehr vielen noch ein Umschalten vom Regeldenken auf uneingeschränkte Egozentrik zu erfolgen, die andere, auf die Einhaltung von Regeln vertrauend, permanent in Gefahr bringt.

So ist bspw. bei sehr vielen Fußgängern keinerlei Bewußtsein vorhanden Fahrradfahrer zu behindern und zu gefährden, wenn sie sich völlig unkontrolliert / unaufmerksam auf gemeinsamen Verkehrsflächen ( ein ohnehin schwachsinniges Konzept ) bewegen, ja wie selbstverständlich nicht einmal einen direkten Radweg respektieren, sondern diesen selbst belegen, in Dunkelheit, mit freilaufenden Hunden, selbst ohne jede eigne Beleuchtung ( LED ) und ohne jedes Schuldbewusstsein, ergeben sich daraus Beinaheunfälle, da wird grundsätzlich gepöbelt, dem Radfahrer impertinent nahegelegt langsam zu fahren oder einen Bogen um den Fussgänger, wie gesagt, auf dem Radweg. Ganz schnell fallen Beleidigungen und die Androhung von Gewalt, pocht man auf sein Recht.

Ein unerträglicher Zustand. Gleichwohl inakzeptabel erachte ich das Befahren des Bürgersteiges durch Radfahrer und das Fahren ohne Beleuchtung in der Dunkelheit.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Teeernte hat geschrieben:(02 Jan 2016, 00:48)

....heeeeee - wer führt "den" gefährlichen Gegenstand >> Fahrrad ? ????

Hat der Radfahrer irgend wo "Vorfahrt" gegenüber Fußgängern ?

Gibt es die Pflicht von Fußgängern irgendwo - dass sie vor Radfahrern "wegspringen" müssen ?

....der Fußgänger kann//darf jederzeit auf der gemeinsamen Verkehrsfläche stehenbleiben.....

Unfälle mit Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche verursacht daher (fast immer) der Radfahrer.
(Ausnahme : Stehendes Auto - Autotur wird vom - ehemals Kraftfahrer - nun Fußgänger aufgerissen - ohne auf den Verkehr zu achten.)


....Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen....

Rechtslage :



Die Gefahr geht also vom Radfahrer aus, der JEDERZEIT sein Fahrzeug beherrschen (bremsen) MUSS.

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 71092.html
Hallo Teeernte, ich hab mich mit diesem Urteil vom OLG Frankfurt noch einmal gesondert befasst und bin dabei zu einer klaren Einschätzung gekommen, die ich in Folge gern begründen möchte :

Ich erachte dieses Urteil als rechtswidrig, als ein klares Fehlurteil. Bereits in der Urteilsbegründung wird von einem Strohmann ausgegangen, so wird argumentiert, es gäbe auf diesen gemeinsamen Verkehrsweg " kein Vorrecht " des Radfahrers. Nur verlangt das auch keiner, sondern es geht um Gleichberechtigung auf einen gemeinsamen Verkehrsweg.
Unter Benutzung des Strohmannes werden im Urteil dem Radfahrer jedwede Rechte abgesprochen und jegliche Rechtssicherheit aberkannt.

Das ist bereits deshalb illegal, weil das OLG hier Bundesrecht außer Kraft setzt, und Bundesrecht ist in diesem Fall die StVO, also gilt auch deren § 1 der von allen Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Urteil allerdings enthebt den Fussgänger davon grundsätzlich und vollständig, er wird umfänglich aus der Verantwortung für sein Verhalten entlassen.

Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )

Halten wir also fest : Folgt man dem Gesetzgeber und dem Urteil des OLG Frankfurt, besteht für den Radfahrer bei einer solchen Wegesituation keine legale Möglichkeit mehr Rad zu fahren, er darf es nicht auf der Straße - und er kann es nicht vernünftig vertretbar auf dem gemeinsamen Weg, da auf selbigen nur für ihn Verkehrsregeln gelten.

Vergleichbar wäre das, wie wenn ich diesen Richter verhöhne mit der Bemerkung : Was wollen Sie denn ? Sie dürfen doch durch Frankfurt mit ihrem Auto " fahren ", die Sache hat nur einen Haken : Nur für Sie gelten Regeln, für alle anderen nicht .... :rolleyes:
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)

Hallo Teeernte, ich hab mich mit diesem Urteil vom OLG Frankfurt noch einmal gesondert befasst und bin dabei zu einer klaren Einschätzung gekommen, die ich in Folge gern begründen möchte :

Ich erachte dieses Urteil als rechtswidrig, als ein klares Fehlurteil. Bereits in der Urteilsbegründung wird von einem Strohmann ausgegangen, so wird argumentiert, es gäbe auf diesen gemeinsamen Verkehrsweg " kein Vorrecht " des Radfahrers. Nur verlangt das auch keiner, sondern es geht um Gleichberechtigung auf einen gemeinsamen Verkehrsweg.
Unter Benutzung des Strohmannes werden im Urteil dem Radfahrer jedwede Rechte abgesprochen und jegliche Rechtssicherheit aberkannt.

Das ist bereits deshalb illegal, weil das OLG hier Bundesrecht außer Kraft setzt, und Bundesrecht ist in diesem Fall die StVO, also gilt auch deren § 1 der von allen Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Urteil allerdings enthebt den Fussgänger davon grundsätzlich und vollständig, er wird umfänglich aus der Verantwortung für sein Verhalten entlassen.

Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )

Halten wir also fest : Folgt man dem Gesetzgeber und dem Urteil des OLG Frankfurt, besteht für den Radfahrer bei einer solchen Wegesituation keine legale Möglichkeit mehr Rad zu fahren, er darf es nicht auf der Straße - und er kann es nicht vernünftig vertretbar auf dem gemeinsamen Weg, da auf selbigen nur für ihn Verkehrsregeln gelten.

Vergleichbar wäre das, wie wenn ich diesen Richter verhöhne mit der Bemerkung : Was wollen Sie denn ? Sie dürfen doch durch Frankfurt mit ihrem Auto " fahren ", die Sache hat nur einen Haken : Nur für Sie gelten Regeln, für alle anderen nicht .... :rolleyes:
Beim GEMEINSAMEN Verkehrsweg ist normalerweise die langsamste Geschwindigkeit des langsamsten Verkehrsteilnehmers die Richtgeschwindigkeit ....SCHRITT-GESCHWINDIGKEIT... (Wenn zB PKW in diese Gemeinsam genutzte Fläche eingebunden werden)

Aber der Reihenfolge ... #1 hat 2 Seiten...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auf der gemeinsamen Verkehrsfläche können auch Kleinkinder // Kinder am "Strassenverkehr" teilnehmen... - aber auch Blinde, Hörgeschädigte... aber auch geistig Behinderte..oder auch durch Alkohol eingeschränkte Menschen (bis 1,8pro) teilnehmen...

....von dem die gefährdung ausgeht - hat sich so zu benehmen, dass er keinen anderen....>>...geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird...

DESHALB wird die Geschwindigkeit der Teilnehmer zB. begrenzt .... in der Stadt - wenn sich PKW und Fahrräder den Verkehrsweg teilen....

Deshalb werden auch bei über 100 kmh Fahrräder von der Benutzung des Fahrweges ausgeschlossen.

(NUR GUT dass die Bahn dem Staat gehört..... sonst hätte die in Würstelberg dem Radfahrer noch Vorfahrt zu geben.....abwink..)
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

@ Teeernte :

Leider gehst du auf den Inhalt meines Beitrages nicht ein. Selbst wenn es Recht wäre oder ist, die Richtgeschwindigkeit auf dem gemeinsamen Verkehrsweg auf 10km/h festzuschreiben, also der eines zügig laufenden Fussgängers, so entstünde daraus keine Logik die den Fußgänger von seiner Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme entbinden kann.

Auch ein Fussgänger, der spontan im 90 Gradwinkel den Weg quert und in ein ebenfalls nur 10km/h fahrendes Fahrrad läuft, kann den Radfahrer zum Sturz bringen. Abgesehen davon, ein sicherer Betrieb des Rades mit 10km/h dürfte a) zweifelhaft sein ( Gleichgewicht ) und b) wird das RADFAHREN damit dem Sinne nach ad Absurdum geführt, damit der Radfahrer dem Fussgänger gleichgestellt, somit könnte er auch absteigen und schieben.

Aber, all dies war nicht die Essenz meines Vorbeitrages, denn natürlich könnte man argumentieren, ein Radfahrer wird ja nicht gezwungen einen solchen Weg mit solchen Einschränkungen zu benutzen.

Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.

Ich bin mir sicher, dass eine solche Entrechtung keinen Bestand in einem letztinstanzlichen Urteil haben kann. Das Recht an Hand der Straßenverkehrsordnung fahren zu dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, man kann es einem Verkehrsteilnehmer nicht mit ordnungspolitischen Raffinessen abspenstig machen.

Wenn also die Einschränkungen auf dem gemeinsamen Weg Bestand haben sollen, dann muss dessen Benutzungspflicht für den Radfahrer im Gegenzug entfallen, alles andere ist Willkür.

Ergänzung : Deine Argumentation Kinder, Gehörlose, Betrunkene etc. ist imho kein wirkliches Argument, denn das gleiche Problem besteht für den Autofahrer auch, und der darf trotzdem mit einer Tonne Gewicht oder mehr , sowie sogar mit 50km/h durch die Stadt " rasen ", obwohl jeder Zeit eine dieser von dir benannten Personen den Bürgersteig spontan verlassen könnte, auf Grund ihrer Einschränkungen.

Im Prinzip wäre hier eine vergleichbare Situation schaffbar, in dem man den gemeinsamen Weg, da wo er breit genug ist, in zwei Hälften teilt, eine Spur für Radfahrer und eine für Fussgänger. Nur dazu müsste die Gesellschaft bereit sein den Radfahrer als Verkehrsteilnehmer mit Rechten zu akzeptieren und nicht als lästiges Hindernis, daran mangelt es aber prinzipiell, auch deshalb meint der Fussgänger eine gemeinsame Verkehrsfläche als reinen Bürgersteig zu verstehen und zu nutzen.
Zuletzt geändert von schelm am Sa 7. Mai 2016, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 22:33)

@ Teeernte :

Leider gehst du auf den Inhalt meines Beitrages nicht ein. Selbst wenn es Recht wäre oder ist, die Richtgeschwindigkeit auf dem gemeinsamen Verkehrsweg auf 10km/h festzuschreiben, also der eines zügig laufenden Fussgängers, so entstünde daraus keine Logik die den Fußgänger von seiner Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme entbinden kann.

Auch ein Fussgänger, der spontan im 90 Gradwinkel den Weg quert und in ein ebenfalls nur 10km/h fahrendes Fahrrad läuft, kann den Radfahrer zum Sturz bringen. Abgesehen davon, ein sicherer Betrieb des Rades mit 10km/h dürfte a) zweifelhaft sein ( Gleichgewicht ) und b) wird das RADFAHREN damit dem Sinne nach ad Absurdum geführt, damit der Radfahrer dem Fussgänger gleichgestellt, somit könnte er auch absteigen und schieben.

Aber, all dies war nicht die Essenz meines Vorbeitrages, denn natürlich könnte man argumentieren, ein Radfahrer wird ja nicht gezwungen einen solchen Weg mit solchen Einschränkungen zu benutzen.

Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.

Ich bin mir sicher, dass eine solche Entrechtung keinen Bestand in einem letztinstanzlichen Urteil haben kann. Das Recht an Hand der Straßenverkehrsordnung fahren zu dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, man kann es einem Verkehrsteilnehmer nicht mit ordnungspolitischen Raffinessen abspenstig machen.

Wenn also die Einschränkungen auf dem gemeinsamen Weg Bestand haben sollen, dann muss dessen Benutzungspflicht für den Radfahrer im Gegenzug entfallen, alles andere ist Willkür.
Der Fussgänger hat einen Bremsweg von NULL Meter. Selbst wenn WIR uns per Fuss unterwegs direkt "treffen" zusammenrammeln - gibts maximal blaue Flecke.

Ich muss also 1 m im VORAUS schauen....bei 5 kmh und Bremsweg von NULL....als Fussgänger - ich muss die Hand nicht raushalten - wenn ich abbiege....

Natürlich versuch ich mich für andere "Berechenbar/vorausschauend" zu bewegen.

Gehen 3 Fussgänger auf einer 10 m breiter Strasse (5kmh) - und 3 Radfahrer donnern mit 40 kmh vorbei..... ists so - als wenn auf der Strasse ein Motorrad an DIR mit 200++ vorbeibrettert.... es kann gutgehen - wenn DU Dich "ordentlich" verhällst - berechenbar eben. (Karrt der Motorradfahrer den Radfahrer um - hat das Motorrad die Schuld - oder ??)

Wird die Strasse VOLL - muss Radler zur NOT SCHIEBEN - wenn er nicht vorankommt....erwarten dass eine Radgasse freigehalten wird - kannst Du vergessen... :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Nein, du bringst den Radfahrer zum Sturz, wenn er dich mit 10km/h überholt und du auf gleicher Höhe spontan nach links im 90 Gradwinkel in das Rad läufst. Machen Jogger gern.....
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 23:02)

Nein, du bringst den Radfahrer zum Sturz, wenn er dich mit 10km/h überholt und du auf gleicher Höhe spontan nach links im 90 Gradwinkel in das Rad läufst. Machen Jogger gern.....
Sicherheitsabstand.... mindestens 1,5m - den muss ein Auto (starker Verkehrsteilnehmer) auch gegen den schächeren (Fahrrad) einhalten...

Wenn Du Fahrradfahrer (Starker Verkehrsteilnehmer) diesen Abstand zum Schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht hällst.... bist Du Schuld..

(So wie der Radfahrer nicht ins Schlagloch//über den Kanaldeckel Springen MUSS....und einen "Schlenker" machen DARF :D :D ......hat der Radfarer dann RECHT - und das Auto hat ihn trotzdem überfahren) .
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jorikke »

schelm hat geschrieben:(18 Jan 2016, 15:12)

Es wird Zeit für eine Reformation der Führerscheinausbildung, dort erreicht man ja die meisten Personen. Verkehr ist ein ganzheitliches Konzept, Regeln müssen unabhängig davon gelten, welche Art Verkehrsteilnehmer man gerade ist. Dies muss vermittelt werden, insbesondere neu, wenn der Autofahrer als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, da scheint bei sehr vielen noch ein Umschalten vom Regeldenken auf uneingeschränkte Egozentrik zu erfolgen, die andere, auf die Einhaltung von Regeln vertrauend, permanent in Gefahr bringt.

So ist bspw. bei sehr vielen Fußgängern keinerlei Bewußtsein vorhanden Fahrradfahrer zu behindern und zu gefährden, wenn sie sich völlig unkontrolliert / unaufmerksam auf gemeinsamen Verkehrsflächen ( ein ohnehin schwachsinniges Konzept ) bewegen, ja wie selbstverständlich nicht einmal einen direkten Radweg respektieren, sondern diesen selbst belegen, in Dunkelheit, mit freilaufenden Hunden, selbst ohne jede eigne Beleuchtung ( LED ) und ohne jedes Schuldbewusstsein, ergeben sich daraus Beinaheunfälle, da wird grundsätzlich gepöbelt, dem Radfahrer impertinent nahegelegt langsam zu fahren oder einen Bogen um den Fussgänger, wie gesagt, auf dem Radweg. Ganz schnell fallen Beleidigungen und die Androhung von Gewalt, pocht man auf sein Recht.

Ein unerträglicher Zustand. Gleichwohl inakzeptabel erachte ich das Befahren des Bürgersteiges durch Radfahrer und das Fahren ohne Beleuchtung in der Dunkelheit.
Gelten denn Fahrrad fahrende Hunde auch als "freilaufend"?
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

jorikke hat geschrieben:(08 May 2016, 17:41)

Gelten denn Fahrrad fahrende Hunde auch als "freilaufend"?
https://openjur.de/u/87928.html
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