Definiere doch mal Sachkosten.3x schwarzer Kater » Di 24. Jun 2014, 11:12 hat geschrieben: Wie sollte es denn verteilt werden. Immerhin ist es jetzt schon so, dass nach Abzug der Sachkosten vom Erwirtschafteten der weitaus größte Teil an die Arbeitnehmer fließt.
Wenn der Unternehmer eine Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft gründet und dahin die ganzen Anlagevermögen,Gebäude und Assets verschiebt und die operative Gesellschaft diese dann wieder teuer rückmieten muß, es also eine Verlagerung des Betriebsergebnisses in ein Holdingunternehmen gibt, welches gar keine Arbeitnehmer beschäftigt, sind das dann gerechtfertigte Sachkosten, oder sollen hier nicht einfach nur Gewinne der Belegschaft der operativen Gesellschaft vorenthalten werden?!
Oder Linzenzen-, Tandiemen- und all die anderen kreativen Geldverschiebemodelle?
Für mich lassen sich die Belegschaften schon viel zu lange über den billgen Arbeitgeberjammer- und -tricktisch ziehen.
Die Statistiken und Entwicklungen der Kuchenverteilung zwischen Kapital und abhängig Beschäftigten der letzten 15 Jahre sind doch eindeutig!