Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

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frems
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Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von frems »

Wahrscheinlich haben es einige bereits mitbekommen. Der Europäische Gerichtshof entschied heute, daß Normalbürger ein Recht zugesteht, daß Daten von ihnen im Netz nicht mehr über Googles Suchmaschine gefunden werden können, wenn sie es wünschen/beantragen. Dabei geht es nicht z.B. um Falschbehauptungen, geklaute Nacktbilder oder andere sensible Bereiche, sondern darum, wenn eine Information nicht mehr "relevant" sei.

Geklagt hatte ein Spanier, den es störte, daß man seinen Namen bei Googles Suche eingeben konnte und dann auf einen richterliches Urteil stieß, das schon viele Jahre zurückliegt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 88014.html
Zuletzt geändert von frems am Dienstag 13. Mai 2014, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
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frems
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von frems »

Das betrifft übrigens nun auch alle anderen Suchmaschinen wie Bing, Yahoo usw., wie das EuGH noch klarstellte.

Hier noch ein zweiter Artikel:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... oogle.html

Zensur? Datenschutz? Neuauflage von Geo-Filtern?
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jack000
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von jack000 »

frems » Di 13. Mai 2014, 20:59 hat geschrieben:Das betrifft übrigens nun auch alle anderen Suchmaschinen wie Bing, Yahoo usw., wie das EuGH noch klarstellte.

Hier noch ein zweiter Artikel:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... oogle.html

Zensur? Datenschutz? Neuauflage von Geo-Filtern?
In diesem Fall wohl Datenschutz. Aber es wundert doch, warum Klarnamen bei Zwangsversteigerungen im Internet überhaupt auftauchen :?:
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Watchful_Eye
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Watchful_Eye »

Kann dann auch Guttenberg in ein paar Jahren seine gefälschte Doktorarbeit wegklagen oder gar Hoeness seine hinterzogenen Millionen?

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Menschen wegen alter Fehler nicht ihr Leben lang "gebrandtmarkt" sind, aber auch ich stelle mir das in der Praxis sehr schwierig bzw. willkürlich vor, zu beurteilen, was relevant ist und was nicht.
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jack000
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von jack000 »

Watchful_Eye » Di 13. Mai 2014, 21:45 hat geschrieben:Kann dann auch Guttenberg in ein paar Jahren seine gefälschte Doktorarbeit wegklagen oder gar Hoeness seine hinterzogenen Millionen?

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Menschen wegen alter Fehler nicht ihr Leben lang "gebrandtmarkt" sind, aber auch ich stelle mir das in der Praxis sehr schwierig bzw. willkürlich vor, zu beurteilen, was relevant ist und was nicht.
Der Unterschied dabei ist doch, dass es sich bei Hoeness und Gutenberg um "Personen des öffentlichen Lebens" handelt und daher andere Regeln gelten bei der Berichterstattung.

Aber das der Name einer Otto-Normalperson in den Medien steht bei z.B. Steuerhinterziehung kann doch eigentlich nicht sein.
Daher gehe ich davon aus, dass es irgendein "Promi" war, der geklagt hatte.
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Milady de Winter
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Milady de Winter »

War es offenbar nicht. Während das Nennen von Namen n so einem Fall in D untersagt ist, ist es in ES wohl erlaubt.
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Watchful_Eye
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Watchful_Eye »

Naja, aber auch das Definieren einer "Person öffentlichen Interesses" ist ja schon schwierig. Jetzt, wo Hoeness im Knast sitzt und kein Präsident von Bayern mehr ist, könnte man ja auch sagen, dass der Drops jetzt gelutscht ist. Er wäre ja eigentlich erst wieder von öffentlichem Interesse, wenn er ein neues Amt annimmt - es sei denn, man kann so etwas durch die subjektive öffentliche Meinung oder die Klatschpresse definieren lassen.

Oder was wäre, wenn ich jetzt noch kein Person öffentlichen Interesses wäre und dann in ein paar Jahren auf einmal aussichtsreicher Kandidat zB in einer Landtagswahl bin? Entfernt sich die Regelung dann von selbst wieder? Da steckt echt viel Gummi drin, würd ich spontan sagen.
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Wölfelspitz »

Das wurde auch höchste Zeit. Bis ungefähr Anfang der 2000er mussten die notorisch neugierigen und missgünstigen Tratschliesen noch aus ihrer Deckung und entweder an das "Opfer" selbst herantreten oder das Risiko eingehen und das Umfeld persönlich oder am Telefon ausquetschen, wenn es um Infos über den Werdegang und die Angelegenheiten einer Person ging. Jetzt kann man sich getrost unbeobachtet im Netz umschauen und so versuchen, alles herauszubekommen. Ich finde das schon ziemlich ungehörig und so sind dämpfende Maßnahmen durchaus angebracht.

Ich finde es schon ein ernstes und bislang gar nicht richtig angesprochenes Thema, dass Abiturienten einfach traditionell in die Zeitung gesetzt werden. Darin liegt auch eine starke Sozialkontrolle, weil jeder aus der Umgebung des jeweiligen Schülers zum fraglichen Zeitpunkt nur die Zeitung aufschlagen muss, um zu erfahren, ob der Sohn/die Tochter des Kollegen/der Kollegin das Abi bekommen hat oder nicht (setzen gewisse Kreise vielleicht auch ganz bewusst und heimlich auf diesen Druck?).

Ich finde das scheußlich.
Zuletzt geändert von Wölfelspitz am Dienstag 13. Mai 2014, 22:15, insgesamt 3-mal geändert.
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Ach Gott
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Ach Gott »

Watchful_Eye » Di 13. Mai 2014, 20:56 hat geschrieben:Naja, aber auch das Definieren einer "Person öffentlichen Interesses" ist ja schon schwierig. Jetzt, wo Hoeness im Knast sitzt und kein Präsident von Bayern mehr ist, könnte man ja auch sagen, dass der Drops jetzt gelutscht ist. Er wäre ja eigentlich erst wieder von öffentlichem Interesse, wenn er ein neues Amt annimmt - es sei denn, man kann so etwas durch die subjektive öffentliche Meinung oder die Klatschpresse definieren lassen.

Oder was wäre, wenn ich jetzt noch kein Person öffentlichen Interesses wäre und dann in ein paar Jahren auf einmal aussichtsreicher Kandidat zB in einer Landtagswahl bin? Entfernt sich die Regelung dann von selbst wieder? Da steckt echt viel Gummi drin, würd ich spontan sagen.
Hitler ist auch schon lange nicht mehr Kanzler und trotzdem öffentlich interessant. In der Charitee haben sie sogar seine Eier in Formalin.
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frems
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von frems »

Nach einer repräsentativen Umfrage -- die genaue Fragestellung ist mir nicht bekannt -- möchte knapp mehr als jeder zweite Deutsche von sich Daten bzw. Suchergebnisse bei Google löschen lassen. Google hat sich noch immer nicht darauf geeinigt, wie es mit diesen Anträgen umgehen möchte:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 11342.html
Zuletzt geändert von frems am Montag 19. Mai 2014, 11:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von garfield336 »

Gilt dass auch ausserhalb Europa?

oder anders formuliert: Wenn ich in Europa Google dazu dränge Suchergebnisse mit meinem Namen herauszufiltern, können dann Google-Nutzer in den USA mich auch nicht mehr finden?

Wobei es prinzipiel Quatsch ist, das zu machen, da Google ein hauptsächlich Textbasiert sucht.
Somit komme ich gleich zu meiner nächsten Frage:
Wenn ich nun Markus Koch heisse, werden dann auch alle andern Köche die Markus heissen herausgefiltert?
Zuletzt geändert von garfield336 am Samstag 31. Mai 2014, 00:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von garfield336 »

Meine Frage interessiert niemand schade. :(
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Android »

Watchful_Eye » Di 13. Mai 2014, 20:45 hat geschrieben:Kann dann auch Guttenberg in ein paar Jahren seine gefälschte Doktorarbeit wegklagen oder gar Hoeness seine hinterzogenen Millionen?

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Menschen wegen alter Fehler nicht ihr Leben lang "gebrandtmarkt" sind, aber auch ich stelle mir das in der Praxis sehr schwierig bzw. willkürlich vor, zu beurteilen, was relevant ist und was nicht.
Besser wäre es, wenn jeder ganz leicht eine neue Identität annehmen könnte. Dass (fast) jede Person gezwungen ist, zeitlebens seine ganze Vergangenheit mitzuschleppen, ist nicht die Schuld des Internets oder irgendwelcher Datensammler, sondern es scheint eine Art allgemeines Bedürfnis zu sein, jemandem aus seiner Vorgeschichte einen Strick zu drehen.
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Wölfelspitz
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Wölfelspitz »

garfield336 » So 1. Jun 2014, 02:29 hat geschrieben:Meine Frage interessiert niemand schade. :(
*tröst*

Keine Ahnung, tut mir leid. Aber mit Sicherheit werden nur die Markus Kochs herausgefiltert, die auch zum jeweils richtigen Markus Koch passen: Ein anderer Markus Koch hat ja keinen Link beanstandet, unter dem zu lesen ist, dass er früher mal in ein paar Schwulenpornos mitgespielt hat.
Zuletzt geändert von Wölfelspitz am Dienstag 3. Juni 2014, 08:08, insgesamt 4-mal geändert.
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Kibuka
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Kibuka »

Watchful_Eye » Di 13. Mai 2014, 20:45 hat geschrieben:Kann dann auch Guttenberg in ein paar Jahren seine gefälschte Doktorarbeit wegklagen oder gar Hoeness seine hinterzogenen Millionen?

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Menschen wegen alter Fehler nicht ihr Leben lang "gebrandtmarkt" sind, aber auch ich stelle mir das in der Praxis sehr schwierig bzw. willkürlich vor, zu beurteilen, was relevant ist und was nicht.
So ist es. Das Urteil des EuGH bedeutet eben nicht, dass der Inhalt aus dem Netz entfernt werden muss, sondern lediglich, dass Google die Verlinkung rausnehmen muss.

Aber nach welchen Kriterien man das beurteilen will, ist mehr als fraglich. Diese Entscheidung des EuGH ist in der Praxis ein Bürokratiemonster und wird sich so sauber auch nicht umsetzen lassen.

Genausogut kann man Menschen vorschreiben, Erinnerungen nach 15 Jahren aus dem Gedächtnis zu löschen. Das ist einfach reine Utopie!
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Watchful_Eye
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Re: Recht auf Vergessen?! Google-Urteil (EuGH)

Beitrag von Watchful_Eye »

Zumal es auch merkwürdig ist, ein solches Urteil so sehr auf einen Bewerber zurechtzuschneiden. Es muss und wird nicht bis in alle Zeiten so sein, das Google ein Quasi-Monopol als "Wächter der Erinnerungen" bleiben wird. Letztendlich ist Google nichts anderes als eine Linksammlung. Angenommen, jemand anderes würde sich eine Datenbank zurechtbasteln, um solche wegzensierten Links zu bewahren. Bräuchte man dafür dann wieder ein neues Urteil? Ein solches Gesetz ist viel zu starr für die heutige Realität.
Zuletzt geändert von Watchful_Eye am Samstag 21. Juni 2014, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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