zollagent » Do 6. Feb 2014, 15:37 hat geschrieben:prime-pippo » Do 6. Feb 2014, 14:32 hat geschrieben:
Was heißt "sie kann es nicht einfach streichen"....
Die ausgefallene Forderung gegen den Kreditnehmer bucht sie als Aufwand und erleidet eine Gewinnminderung bzw. einen Verlust.
Es gibt aber durchaus auch Leute, die behaupten, die Bank könnte theoretisch die durch den Kredit geschaffene Sichteinlage, welche ja eine Verbindlichkeit der Bank ist, bei Ausfall des Kredits gegen außerordentlichen Ertrag ausbuchen.
Die Bank schafft das Geld neutral in der Buchung, warum soll sie bei Kreditausfall nicht auch neutral wieder ausbuchen können...
Wie geht das, "neutrale Ausbuchung"? Und einen Verlust mit einem außerordentlichen Ertrag kompensieren zu können, davon träumt jeder. Fakt ist, daß ein geplatzter Kredit verlorenes Geld und damit verlorenes Kapital ist, da ändert kein Buchungstrick was dran. Übrigens bildet ein vergebener Kredit keine Sichteinlage. Er ist von der Bank ausgezahltes Geld. Zweimal den selben Betrag verbuchen geht nicht. Allenfalls bei "kreativer Buchführung", gegen die das Finanzamt was hätte. Die Bankenaufsicht auch.
Eine Bank gibt nichts "weg", was sie vorher schon gehabt hätte (Barkredite spielen praktisch keine Rolle).
Sie schafft Giralgeld...