Dampflok » Di 15. Okt 2013, 08:52 hat geschrieben:
Der Absatz
"Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar."
- besagt, daß dieses Gesetz nicht anwendbar ist. Für Dich nochmal ganz deutlich:
Es gilt dann nicht.
Und das bedeutet, daß die
bisherigen Regeln gelten. Und danach können Männer, und NUR Männer, an die Front gezwungen werden.
Maria » Di 15. Okt 2013, 10:06 hat geschrieben:Liebe Dampflok,
es ist doch sonst immer in deinem Sinn, wenn diese " blödsinnigen Gleichstellungsgesetze" nicht gelten.

Hier, wo es dir ganz gut in den Kram passt, wetterst du auf einmal dagegen, dass es Tatbestände für eine Aussetzung gibt
Sollte das so etwas wie ein Argment sein?
In der Tat will ich keine "Gleichstellungsgesetze", weil sie, wie man gerade am Soldatengleichstellungsgesetz sehen kann, auf reine Frauenbevorzugung ausgerichtet sind. Praktisch NICHTS davon ist geschlechtsneutral.
Du hast Recht: in dem besagten Absatz steht, dass im Spannungsfall das Gesetz nicht gilt und zwar das Gesetz, das vorsieht vor, dass Frauen bis zu einer Quote von 15% in den Kampf- und 50% in den Sanitätseinheiten bevorzugt eingestellt und befördert werden sollen. Diese Bevorzugung gilt dann nicht mehr.
Ich habe Recht, daß das Gesetz im Spannungsfall nicht gilt, welches folgendes Primärziel hat:
"(1) 1Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts. 2Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. 3Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. 4Die Auftragserfüllung der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt."
Frauen haben aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes das gleiche Recht auf Einstellung in die Bundeswehr wie Männer - und damit auch die Pflichten. Das Gleichstellungsgesetz regelt die Umsetzung, aber nicht das Recht dazu.
Frauen haben - und das ist der Punkt - eben im Spannungsfall NICHT die gleichen Pflichten wie Männer, weil schon im Grundgesetz Art. 12a das explizit ausschließt.
Dass du dich auf der falschen Lok befindest, zeigt im übrigen auch diese Ausbildungsabsicht der Bundeswehr von 2011:
"Neue Strategie bei der Bundeswehr: Nach SPIEGEL-Informationen will die Truppe erstmals Frauen für das Kommando Spezialkräfte (KSK) anwerben. Die Eliteeinheit verspricht sich mit der weiblichen Verstärkung Vorteile bei Einsätzen in muslimischen Ländern."
Es ist wenig sinnvoll, Frauen ausdrücklich für Einsätze in Krisengebieten auszubilden, wenn sie dann gesetzlich vorgeschrieben nicht eingesetzt werden dürfen.
Diese Ausnahme wird HIER geregelt:
"
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.
(5) Im Rahmen
von besonderen Auslandsverwendungen gilt dieses Gesetz, es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur eingeschränkt anwendbar; in diesem Fall hat das Bundesministerium der Verteidigung den Deutschen Bundestag hierüber unverzüglich zu unterrichten."
Meinst du, du kriegst es hin, dass jetzt zu verstehen oder wird das ein "Dauerbrenner" wie die deine Behauptung, Väter könnten keine Elternzeit nehmen ?

Natürlich können Väter Elternzeit nehmen, aber sie sind benachteiligt! Sie müssen sich die Rentenanwartschaften weiterhin von der Frau abzeichnen lassen - die Frauen aber nicht vom Mann - und solange keine fairen Sorgerechtsregelungen gelten, erhöht sich mit der väterlichen Elternzeit nicht die Chance auf das Sorgerecht sondern höchstens das Risiko.
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