Privater Autokauf im EU-Land
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- Ferit
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Privater Autokauf im EU-Land
Hat jemand Erfahrungen damit?
Mich wundert es nämlich, daß auf Mobile.d Privatverkäufer Autos sehr billig aus dem Ausland anbieten. Natürlich frage ich mich, ob das Angebot seriös ist oder es sich hierbei um geklaute Autos handelt, die jetzt billig verhökert werden.
Wenn das aber wirklich stimmt und das Angebot doch seriös sei, was fällt da alles an? Nehmen wir an, ich würde dieses Auto in Verona kaufen: Was muß ich tun, damit das Auto in Deutschland zugelassen wird, falls das Auto italienische Papiere hat? Was würde der Zusatz MwSt. nicht ausweisbar für die Einfuhr bedeuten? Muß man bei der Einfuhr oder Zulassung extra was draufzahlen? Wie sieht es mit dem TÜV dann hier aus?
Mich wundert es nämlich, daß auf Mobile.d Privatverkäufer Autos sehr billig aus dem Ausland anbieten. Natürlich frage ich mich, ob das Angebot seriös ist oder es sich hierbei um geklaute Autos handelt, die jetzt billig verhökert werden.
Wenn das aber wirklich stimmt und das Angebot doch seriös sei, was fällt da alles an? Nehmen wir an, ich würde dieses Auto in Verona kaufen: Was muß ich tun, damit das Auto in Deutschland zugelassen wird, falls das Auto italienische Papiere hat? Was würde der Zusatz MwSt. nicht ausweisbar für die Einfuhr bedeuten? Muß man bei der Einfuhr oder Zulassung extra was draufzahlen? Wie sieht es mit dem TÜV dann hier aus?
Zuletzt geändert von Ferit am Sa 16. Okt 2010, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
- eifelbauer
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Re: Privater Autokauf im EU-Land
Ferit » Sa 16. Okt 2010, 12:57 hat geschrieben:Hat jemand Erfahrungen damit?
Mich wundert es nämlich, daß auf Mobile.d Privatverkäufer Autos sehr billig aus dem Ausland anbieten. Natürlich frage ich mich, ob das Angebot seriös ist oder es sich hierbei um geklaute Autos handelt, die jetzt billig verhökert werden.
Wenn das aber wirklich stimmt und das Angebot doch seriös sei, was fällt da alles an? Nehmen wir an, ich würde dieses Auto in Verona kaufen: Was muß ich tun, damit das Auto in Deutschland zugelassen wird, falls das Auto italienische Papiere hat? Was würde der Zusatz MwSt. nicht ausweisbar für die Einfuhr bedeuten? Muß man bei der Einfuhr oder Zulassung extra was draufzahlen? Wie sieht es mit dem TÜV dann hier aus?
Jetzt mal unabhängig davon wie der Preis zustande gekommen ist (Das scheint vone die 2 zu fehlen) muß man die deutsche MwSt. bei Einfuhr abführen unabhängig davon ob man welche in Italien gezahlt hat. (Man bekommt halt die in Italien nicht erstattet)
Bei so einem Hammerpreis kann es aber bei einem Privatkauf Ärger geben.
Auch wenn man einen Kaufvertrag in der Höhe hat wird vermutlich der Listenpreis zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer herangezogen. So was glauben die Herren vom Zoll eher nicht.
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Re: Privater Autokauf im EU-Land
Find´s auch stark fakeverdächtig. Schau dir mal das an:el loco » Sa 16. Okt 2010, 16:45 hat geschrieben:Das Angebot ist ein Fake, 100%.
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/searc ... =&zipcode=
Da sind lauter Porschewagen zu Billigpreisen. Wenn das Fakes sind, was ich auch stark vermute, warum lässt dann Mobile.de so etwas zu?
Re: Privater Autokauf im EU-Land
Es ist eine Betrugsmasche bei der bei einem vemeindlich sehr günstigen Fahrzeug erstmal eine Anzahlung gemacht werden soll (Der günstige Preis lässt das Hirn von Denken abhalten) und dann sieht man Verkäufer und Geld nie wieder.Ferit » Sa 16. Okt 2010, 17:51 hat geschrieben:
Find´s auch stark fakeverdächtig. Schau dir mal das an:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/searc ... =&zipcode=
Da sind lauter Porschewagen zu Billigpreisen. Wenn das Fakes sind, was ich auch stark vermute, warum lässt dann Mobile.de so etwas zu?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Privater Autokauf im EU-Land
Weil sie damit Geld verdienen?Ferit » Sa 16. Okt 2010, 17:51 hat geschrieben:
Find´s auch stark fakeverdächtig. Schau dir mal das an:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/searc ... =&zipcode=
Da sind lauter Porschewagen zu Billigpreisen. Wenn das Fakes sind, was ich auch stark vermute, warum lässt dann Mobile.de so etwas zu?
So ein Fake test ist einfach, ruf an und sag das du am abend zu einer Probefahrt vorbeikommst, das Geld in bar dabei hast, und sie die Papiere bereitlegen sollen....
No Kings. No Gods. Only Men.
Re: Privater Autokauf im EU-Land
@ all,
vermutlich sind das keine Fakes, sondern Italiener die wegen der Steuer ihre Autos auf dem Markt bringen. Mein Wagen ist auch bei mobile.de inseriert und ich wunderte mich über die günstigen Preise für dieses Modell.
Jedenfalls habe ich diese Auskunft erhalten.
Charis
vermutlich sind das keine Fakes, sondern Italiener die wegen der Steuer ihre Autos auf dem Markt bringen. Mein Wagen ist auch bei mobile.de inseriert und ich wunderte mich über die günstigen Preise für dieses Modell.
Jedenfalls habe ich diese Auskunft erhalten.
Charis
Zuletzt geändert von charis am Do 28. Jun 2012, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
Motto: "Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten größer wird." (H. v. Foerster
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Re: Privater Autokauf im EU-Land
http://forum.autobild.de/recht/beachten ... 12066.html
Vielleicht hift dir das hier weiter:
Ich hab dieselbe Frage vor Jahren mal an den ADAC gestellt, dies hier war die Antwort:
Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges innerhalb der EU
1. Überlegungen vor dem Kauf
Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als der interessanteste innerhalb der EU, weil bei uns Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl, verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven Preisen zum Wiederverkauf angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.
Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen. Gefragt sind jedoch Raritäten und Oldtimer ( auch solche die es bald werden ) aus England und Italien, zunehmend auch aus Skandinavien.
2. Zoll und Steuern
Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:
• Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
• Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.
Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.
3. Kaufvertrag
Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.
4. Übergabe
Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument.
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien muß immer der Original-Auszug aus dem "Öffentlichen Automobilregister" (Certificato di Proprietà) der Provinz, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, vorgelegt werden. Dieser Beleg muss bei der italienischen Behörde eigens angefordert werden und ist nicht immer .problemlos zu bekommen.
5. Überführung
Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.
• Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
• Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche Kurzhaftpflichtversicherung!
• Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird.
• Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden.
6. Zulassung
Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der Zulassungsstelle eine Prüfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.
Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Prüfstelle kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen, der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält:
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten
Krailenshaldenstr. 30
70469 Stuttgart
Tel. 0711 / 8933-255
Fax 0711 / 8933-259
Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen kostet zwischen 50 und 200 DM (26 bis 102 €).
Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine Nachnahmegebühr von 26,50 DM (14 €). Richten Sie Ihre Anforderung formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer an das
Kraftfahrtbundesamt
24932 Flensburg.
Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:
- Personalausweis oder Pass
- Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
- Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen.
Stand Oktober 1999
Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
guswe\\eu\kaufalt.doc
Vielleicht hift dir das hier weiter:
Ich hab dieselbe Frage vor Jahren mal an den ADAC gestellt, dies hier war die Antwort:
Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges innerhalb der EU
1. Überlegungen vor dem Kauf
Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als der interessanteste innerhalb der EU, weil bei uns Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl, verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven Preisen zum Wiederverkauf angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.
Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen. Gefragt sind jedoch Raritäten und Oldtimer ( auch solche die es bald werden ) aus England und Italien, zunehmend auch aus Skandinavien.
2. Zoll und Steuern
Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:
• Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
• Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.
Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.
3. Kaufvertrag
Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.
4. Übergabe
Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument.
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien muß immer der Original-Auszug aus dem "Öffentlichen Automobilregister" (Certificato di Proprietà) der Provinz, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, vorgelegt werden. Dieser Beleg muss bei der italienischen Behörde eigens angefordert werden und ist nicht immer .problemlos zu bekommen.
5. Überführung
Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.
• Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
• Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche Kurzhaftpflichtversicherung!
• Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird.
• Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden.
6. Zulassung
Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der Zulassungsstelle eine Prüfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.
Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Prüfstelle kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen, der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält:
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten
Krailenshaldenstr. 30
70469 Stuttgart
Tel. 0711 / 8933-255
Fax 0711 / 8933-259
Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen kostet zwischen 50 und 200 DM (26 bis 102 €).
Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine Nachnahmegebühr von 26,50 DM (14 €). Richten Sie Ihre Anforderung formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer an das
Kraftfahrtbundesamt
24932 Flensburg.
Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:
- Personalausweis oder Pass
- Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
- Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen.
Stand Oktober 1999
Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
guswe\\eu\kaufalt.doc
1337
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- Beiträge: 7136
- Registriert: Do 15. Dez 2011, 17:46
Re: Privater Autokauf im EU-Land
Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land kaufen, müssen Sie in Deutschland 19 % Umsatzsteuer auf den Kaufpreis entrichten.Ferit » Sa 16. Okt 2010, 13:57 hat geschrieben:Hat jemand Erfahrungen damit?
Mich wundert es nämlich, daß auf Mobile.d Privatverkäufer Autos sehr billig aus dem Ausland anbieten. Natürlich frage ich mich, ob das Angebot seriös ist oder es sich hierbei um geklaute Autos handelt, die jetzt billig verhökert werden.
Wenn das aber wirklich stimmt und das Angebot doch seriös sei, was fällt da alles an? Nehmen wir an, ich würde dieses Auto in Verona kaufen: Was muß ich tun, damit das Auto in Deutschland zugelassen wird, falls das Auto italienische Papiere hat? Was würde der Zusatz MwSt. nicht ausweisbar für die Einfuhr bedeuten? Muß man bei der Einfuhr oder Zulassung extra was draufzahlen? Wie sieht es mit dem TÜV dann hier aus?
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
- ThorsHamar
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- user title: Jury Jury
- Wohnort: Berlin
Re: Privater Autokauf im EU-Land
Hier findest Du alle Infos:http://www.kfz-auskunft.de/tipps/reimport_3.htmlFerit » Sa 16. Okt 2010, 12:57 hat geschrieben:Hat jemand Erfahrungen damit?
Mich wundert es nämlich, daß auf Mobile.d Privatverkäufer Autos sehr billig aus dem Ausland anbieten. Natürlich frage ich mich, ob das Angebot seriös ist oder es sich hierbei um geklaute Autos handelt, die jetzt billig verhökert werden.
Wenn das aber wirklich stimmt und das Angebot doch seriös sei, was fällt da alles an? Nehmen wir an, ich würde dieses Auto in Verona kaufen: Was muß ich tun, damit das Auto in Deutschland zugelassen wird, falls das Auto italienische Papiere hat? Was würde der Zusatz MwSt. nicht ausweisbar für die Einfuhr bedeuten? Muß man bei der Einfuhr oder Zulassung extra was draufzahlen? Wie sieht es mit dem TÜV dann hier aus?
Das schützt natürlich nicht vor Betrügern, die traditionell in einigen Ländern ihrer "Arbeit" nachgehen....
Hmm...link will wohl nicht...2. try http://www.kfz-auskunft.de/tipps/reimport.html
Zuletzt geändert von ThorsHamar am Fr 29. Jun 2012, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
Eric Arthur Blair
Eric Arthur Blair
Re: Privater Autokauf im EU-Land
HIer die Fakten -
Italienische Verhältnisse Italien: Reiche verkaufen ihre Luxusautos - wegen der Steuerfahnder
16.03.2012 00:00 Uhrvon Paul Kreiner
Wenn italienische Verkehrspolizisten einen Lamborghini im Parkverbot sehen, dann schreiben Sie nicht nur ein Knöllchen, sie schicken die Daten gleich an das Finanzamt weiter. Das prüft, ob das versteuerte Einkommen reicht, um einen solchen Wagen zu fahren.
Frühling wird’s, und in Italien treibt der Markt für Gebrauchtwagen diesmal ganz besondere Blüten: Porsche, Ferrari, Lamborghini, Maserati, die vereinten SUV-Straßenschlachtschiffe – gerade die teuersten Gefährte gehen weg wie warme Semmeln. Die Italiener tauschen diese Luxusspielzeuge aber nicht unter sich aus: Sie verscherbeln sie an ausländische Käufer. Und glaubt man den Händlern, dann nehmen die Verkäufer sogar atemberaubende Preisabschläge in Kauf. Hauptsache, das Ding ist weg.
Weil er zur Sanierung des Staatshaushalts an das wahre Vermögen seiner reichen Landsleute nicht herankommt, hat Regierungschef Mario Monti den luxuriösen Autos besonders hohe Steuern aufgebrummt.
Was die stolzen Besitzer aber noch mehr stört, sind die inzwischen allgegenwärtigen Kontrollen der Finanzpolizei. „Sie sehen in jedem Ferrari-Fahrer einen Steuerhinterzieher“, schimpft ein Autohändler in Rom: „Und wenn sie einen anhalten, dann filzen sie gleich seine gesamten Finanzen.“ Verkehrspolizisten geben die Daten von reichen Parksündern gleich der Steuerfahndung weiter, die schaut, ob der Luxuswagen mit dem versteuerten Einkommen hätte bezahlt werden können. Kunden hat er, sagt der Autohändler, „die fahren sogar schon mit ihrer Steuererklärung spazieren, um den Polizisten noch auf der Straße zu beweisen, dass ihr angegebenes Einkommen zu ihrem Wagen passt“.
Andere aber, „die kaufen sich heutzutage lieber einen unauffälligen Mini, dann haben sie viel weniger Kontrollen zu ertragen“.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 32882.html
Italienische Verhältnisse Italien: Reiche verkaufen ihre Luxusautos - wegen der Steuerfahnder
16.03.2012 00:00 Uhrvon Paul Kreiner
Wenn italienische Verkehrspolizisten einen Lamborghini im Parkverbot sehen, dann schreiben Sie nicht nur ein Knöllchen, sie schicken die Daten gleich an das Finanzamt weiter. Das prüft, ob das versteuerte Einkommen reicht, um einen solchen Wagen zu fahren.
Frühling wird’s, und in Italien treibt der Markt für Gebrauchtwagen diesmal ganz besondere Blüten: Porsche, Ferrari, Lamborghini, Maserati, die vereinten SUV-Straßenschlachtschiffe – gerade die teuersten Gefährte gehen weg wie warme Semmeln. Die Italiener tauschen diese Luxusspielzeuge aber nicht unter sich aus: Sie verscherbeln sie an ausländische Käufer. Und glaubt man den Händlern, dann nehmen die Verkäufer sogar atemberaubende Preisabschläge in Kauf. Hauptsache, das Ding ist weg.
Weil er zur Sanierung des Staatshaushalts an das wahre Vermögen seiner reichen Landsleute nicht herankommt, hat Regierungschef Mario Monti den luxuriösen Autos besonders hohe Steuern aufgebrummt.
Was die stolzen Besitzer aber noch mehr stört, sind die inzwischen allgegenwärtigen Kontrollen der Finanzpolizei. „Sie sehen in jedem Ferrari-Fahrer einen Steuerhinterzieher“, schimpft ein Autohändler in Rom: „Und wenn sie einen anhalten, dann filzen sie gleich seine gesamten Finanzen.“ Verkehrspolizisten geben die Daten von reichen Parksündern gleich der Steuerfahndung weiter, die schaut, ob der Luxuswagen mit dem versteuerten Einkommen hätte bezahlt werden können. Kunden hat er, sagt der Autohändler, „die fahren sogar schon mit ihrer Steuererklärung spazieren, um den Polizisten noch auf der Straße zu beweisen, dass ihr angegebenes Einkommen zu ihrem Wagen passt“.
Andere aber, „die kaufen sich heutzutage lieber einen unauffälligen Mini, dann haben sie viel weniger Kontrollen zu ertragen“.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 32882.html
Zuletzt geändert von charis am Fr 29. Jun 2012, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Motto: "Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten größer wird." (H. v. Foerster