Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Martin MITCHELL
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Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Heimkindes abgelehnt.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu meinem vorherigen Beitrag vom Fr. 06.04.2012, um 07:15 Uhr.

Der uns allen bekannte Helmut Jacob kommentierte diesbezüglich in Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... mment-2696

Helmut Jacob said, on 5. April 2012 at 14:14

Das Bundesverfassungsgericht konnte und durfte nicht anders entscheiden. Der Weg durch die Instanzen geht von unten nach oben. Aber, und das ist außergewöhnlich, das BVG hat zahlreiche Fenster geöffnet. Blickt man durch sie durch erkennt man Hilfestellungen für ähnliche Verfahren. Mit dieser ungewöhnlichen Begründung der Entscheidung – so könnte man es deuten – hat das BVG eine gewissen Sympathie für die Anliegen der Opfer gezeigt. Auf das BVG zu schimpfen, wäre völlig falsch. Die Verjährung hat mit dem Runden Tisch Heimerziehung überhaupt nichts zu tun. Einzige Möglichkeit zur Aufhebung der Verjährung ist die Verzichtserklärung durch die Täter. Und die kommt nicht. Aus gutem Grund. Das würde sehr teuer.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Fr 6. Apr 2012, 07:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Heimkinder kämpfen für Entschädigung für ihr Martyrium !

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Hervorragender neuer sehr langer und umfangreicher Artikel bezüglich dem genauen jetzigen Stand der Dinge

in NEUES DEUTSCHLAND vom 05.04.2012

»Aber heidschi bumbeidschi bum bum«

»Opfer von Missbrauch in westdeutschen Kinderheimen kämpfen noch immer um angemessene Entschädigung«

@ http://www.neues-deutschland.de/artikel ... m-bum.html
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Bischof Ackermann: Nichts darf an die Öffentlichkeit dringen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?

HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.


THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.



Trier / Katholische Kirche / Dr. Stephan Ackermann
Der heuchlerische Bischof Ackermann will verhindern dass es an die Öffentlichkeit dringt

Bishop Ackermann does not want it to be known

Bischof Stephan Ackermann ist der besondere Beauftragte der Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich.
Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt:
Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung


Mit Schreiben vom 20.2.2012 hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben:

„Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, die als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadensersatz für den größten Teil ihrer Leidenszeit von vornherein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft. Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstands und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen?“ [ Wiedergabe des vollständigen Schreibens, u.a., auch hier @ http://netzwerkb.org/2012/02/25/verzich ... seinreden/ ]

Es handelte sich um einen offenen Brief mit der Bitte um eine öffentliche Antwort. Nun erhielt der Anwalt ein Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz/Büro für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich vom 15.3.2012 mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ und der Bitte, „von einer Veröffentlichung meines Schreibens abzusehen.“ Doch Sailer hatte nicht privat gefragt, sondern öffentlich, weshalb es auch nicht angeht, dass die Antwort in der Schublade verschwindet, weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist.

Die an den Bischof gerichtete Bitte, „auf Priester und alle verantwortlichen kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, bei Ansprüchen aufgrund von Fällen sexuellen Missbrauchs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten“, geht das Schreiben gar nicht ein. Stattdessen wird behauptet, der Vorschlag des Anwalts liefe darauf hinaus, die Opfer anstatt unbürokratischer Hilfe „auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprechung zu verweisen“. Sailer: „Davon kann natürlich keine Rede sein; aber viele Opfer müssten eben klagen können, weil ihnen die unbürokratische Hilfe der Kirche nur Almosen bietet.“

Doch die klerikale Verdrehung der klaren Anfrage des Anwalts geht noch weiter: Wenn man die Opfer auf den Gerichtsweg verweise, seien sie doch voll beweispflichtig und es bestehe die große Gefahr, „dass sie mit ihren Ansprüchen vor Gericht scheitern“. Sailer: „Welch scheinheilige Fürsorge! Die meisten Opfer scheitern nicht, weil es keine Beweise gibt, sondern weil die Kirche den Opfern sagt, ‚ihr kommt zu spät, eure Ansprüche sind längst verjährt’. Und dies müsste sie nicht sagen, denn die Einrede der Verjährung steht in ihrem freien Ermessen!“

Dr. Christian Sailer
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld
QUELLE: aus der diesbezüglichen Berichterstattung vom „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ / „VEH“ / „VEHeV“ ) @ http://veh-ev.info/ ( momentan auf der Eingangsseite zu finden )

Seither wird dieser Sachverhalt auch überall anderswo im Internet und per Rundmail von dem Australier Martin MITCHELL weiterverbreitet.
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KIRCHE: „Du kommst zu spät um uns zu belangen.“

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ? – Und wer, IM ZIVILRECHT, nimmt sich das Recht heraus zu entscheiden was wann „verjährt“ ist ?

HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.


THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.

Die regelmäßige Verjährungsfrist im Zivilrecht aus § 199 Abs.2 BGB (Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen) sind:
„Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an“.
Diese „Verjährungsregel“ trifft überall in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten zu. Diese „Verjährungsregel“ trifft auf jegliche Schädigung zu: Körperverletzung in jeglichem Sinne ( einschließlich sexuellem Missbrauch ) und Sachbeschädigung in jeglichem Sinne ( einschließlich Berufsbenachteiligungen und Minderung von Lebensschancen ). Diese „Verjährungsregel“ trifft, als Schädiger, auf Einzelpersonen sowie auch auf den Staat und alle Kirchen und Wohlfahrtsverbände zu. Keiner ist gezwungen die „Einrede der Verjährung“ in Anspruch zu nehmen. Jeder Schädiger darf jederzeit auf die Inanspruchnahme derEinrede der Verjährungverzichten. Niemand ist gezwungen die Ausrede zu verwenden: „Es ist zu lange her.“ „Du kommst zu spät um zu klagen.“

Der gewissenlose, reuelose, herzlose und uneinsichtige Schädiger wird sich jedoch immer auf die Inanspruchnahme der „Einrede der Verjährung“ stützen wollen in der Hoffnung dass er dadurch nicht weiter belangt werden kann und möglicherweise dazu verurteilt werden könnte dem von ihm Geschädigten „eine angemessene Entschädigung“ zu zahlen.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 18. Apr 2012, 04:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalige Heimkinder haben Fragen über Fragen…

Beitrag von Martin MITCHELL »

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In einem Artikel vom 14.04.2012 exklusiv in der NWZ-ONLINENORDWEST-ZEITUNG ( @ http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... 4digt.html ) – betitelt »Oldenburger Heinrich Gäfecke wird nach 60 Jahren für Unrecht im Heim entschädigt« wurde der Eindruck erweckt, dass ein Ehemaliges Heimkind-WEST endlich ausreichend für das von ihm in der Bundesrepublik Deutschland erfahrene Unrecht und Leid „entschädigt“ worden sei.

Die folgenden Fragen jedoch gehen sofort daraus hervor und müssen unbedigt zu diesem Zeitpunkt nicht nur gestellt aber auch beantwortet werden:

1.) Genau wer war so gnädig dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, freiwillig ZUMINDEST ETWAS ZUKOMMEN ZU LASSEN ?
2.) Wer war in diesem Fall der GABENGEBER oder der ALMOSENÜBERBRINGER ?
3.) War es ( a. ) die KATHOLISCHE KIRCHE, ( b. ) CARITAS, ( c. ) ein BRÜDERORDEN oder ein SCHWESTERNORDEN, ( d. ) ein PRIESTER oder eine NONNE ?
4.) War es ( a. ) die EVANGELISCHE KIRCHE, ( b. ) die DIAKONIE, ( c. ) die BODELSCHWINGHSCHEN ANSTALTEN BETHEL, ( d. ) ein DIAKON oder eine DIAKONISSE ?
5.) Waren es alle die oben aufgezählten RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN und RELIGIONSANHÄNGER ALL DIESER INSTITUTIONEN ?
6.) Jeder GAB EIN BIßCHEN, aber trozdem nicht viel ?
7.) Hat der STAAT – BUND oder LAND, oder beide – auch ZU DEM BIßCHEN DAS DEM HEINRICH GÄFECKE GEGEBEN WURDE ETWAS zugesteuert und beigetragen ?
8.) Aus welchen GELDERN wurde dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, ETWAS GEZAHLT oder ihm gewährte SACHLEISTUNGEN BEZAHLT ?
9.) Kam IRGEND ETWAS DAVON aus dem „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST?
10.) Kam IRGEND ETWAS DAVON aus dem „Rentenersatzfonds-WEST?
11.) Ist IRGENDWELCHES GELD oder IRGENDWELCHE SACHLEISTUNGEN tatsächlich schon von dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, in Empfang genommen worden oder bisher nur ihm in Aussicht gestellt worden ?
12.) Auf was wird ETWAIGES GELD oder IRGENWELCHE SACHLEISTUNG von Heinrich Gäfecke in Empfang genommen oder in Aussicht gestellt zukünftig angerechnet ?
13.) Welche Verzichtserklärung(en) – in welchem Wortlaut – hat Heinrich Gäfecke in diesem Zusammenhang unterschreiben müssen ?
14.) Wurde dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, ebenso in diesem Zusammenhang eine SCHWEIGEPFLICHT abverlangt und tatsächlich auch auferlegt ?
15.) Welche nachvollziehbaren Gründe könnte es geben für die GABENGEBER oder ALMOSENÜBERBRINGER all diese Fragen nicht zu beantworten ?
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 18. Apr 2012, 04:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalige Heimkinder haben Fragen über Fragen…

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend insbesondere zu meinem vorhergehenden Beitrag zu diesem Thema.

Alle bisherigen Leserkommentare zu diesem exklusiven Artikel »Oldenburger Heinrich Gäfecke wird nach 60 Jahren für Unrecht im Heim entschädigt« – »Heimkinder am Ende einer langen Lebensreise« in der NWZ-ONLINENORDWEST-ZEITUNG vom 14.04.2012 sind hier zu finden

im » alle Kommentare zu diesem Thema im Leserforum @ http://www.nwzonline.de/index_aktuelles ... id=2165005
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 19. Apr 2012, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ein weiterer Leserkommentar wurde seither abgegeben zu dem kontroversen Thema Heimopfer-Entschädigung behandelt exklusiv in der NWZ-ONLINENORDWEST-ZEITUNG vom 14.04.2012 ( @ http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... 4digt.html ) – in einem Artikel betitelt »Oldenburger Heinrich Gäfecke wird nach 60 Jahren für Unrecht im Heim entschädigt« – »Heimkinder am Ende einer langen Lebensreise«.
Seither ist folgend auf diesen Artikel eine weitere Kontroverse darüber entstanden, ob Fragen – die insgesamt 15 Fragen – die seither zu dieser Heimopfer-Entschädigung gestellt worden waren ( a. ) erlaubt und berechtigt sind, ( b. ) was überhaupt mit diesen Fragen gemeint war und ist, ( c. ) an wen diese Fragen gerichtet sind und ( d. ) was diese Fragen bezwecken sollten und sollen.

Diese insgesamt 15 Fragen sind ja auch hier aufgeführt worden, im vor-vorletzten Beitrag ( oben ).

Dieser weitere Leserkommentar ist hier zu finden @ http://www.nwzonline.de/index_aktuelles ... 005&page=1
HeidiD - 18.04.2012 um 22:43 Uhr

Herr Gäfecke hat Geld bekommen - soweit so gut!

Die Presse nennt dies großmäulig eine Entschädigung - soweit so peinlich!

Herr Mitchell (selbst Überlebender deutscher Kinderheimhöllen) stellt einige Fragen - richtig so! Denn es sind dieses die Fragen, die alle Überlebenden interessieren!

Wir wurden wie Dreck behandelt, ausgebeutet, gefoltert, vergewaltigt, mussten Zwangsarbeit leisten!
Und heute sollen wir mit Almosen abgespeist werden!

Von wem?
Wer steckt dahinter?
Wer genau will uns da mal wieder für dumm verkaufen?
Es wird uns eine Verzichtserklärung abverlangt... Herrn Gäfecke auch?
Wird Herrn Gäfecke auch eine Schweigepflicht abverlangt, die er (dann mutig gleich) gebrochen hat?

Sind das etwa unberechtigte Fragen?

HeidiD, selbst ehemaliges Heimkind
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BESTIMMUNGEN VON HÖCHSTER STELLE - BMAS

Beitrag von Martin MITCHELL »

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BESTIMMUNGEN VON HÖCHSTER STELLE

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen hat bestimmt

und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( BMAS ) lässt verlauten

dass die normalweiser zutreffenden Gesetze im SGB II, VIII, IX, XI ausser Acht gelassen und getrost ignoriert werden können ( keine Anwendung haben sollen / nicht angewendet werden sollen / ausser Kraft gesetzt werden sollen )


Bezüglich den freiwilligen, nicht rechtsverbindlichen, nicht rechtspflichtigen 'Milden Gaben' / 'Almosen' seitens dem TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« - BUND UND LÄNDER an die Heimopfer.

Fonds Heimerziehung

Berlin, 20.04.2012

[ Auszug aus ]

http://www.fonds-heimerziehung.de/filea ... 4_2012.pdf

Der Lenkungsausschuss „Fonds Heimerziehung West“ hat im Ergebnis seiner Sitzung vom 20.04.2012 folgende Beschlüsse gefasst:

● Nichtanrechnung von Leistungen aus dem Fondsteil „Rentenersatzleistungen“

Der Lenkungsausschuss stellt fest, dass der Erlass einer sondergesetzlichen Regelung bzgl. der Nichtanrechnung der Leistungen in den Hilfesystemen des SGB II und SGB XII entbehrlich ist. Entsprechend wurde mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den kommunalen Spitzenverbänden eine Verständigung erzielt, dass nach entsprechender rechtlicher Würdigung Leistungen aus dem Rentenersatzfonds [ im Fall der Bearbeitung der Fälle ehemaliger Fürsorgezöglinge auf Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ ] auf der Grundlage dieser Regelungen nicht als Einkommen anzurechnen sind. Das BMAS wird die Bundesagentur für Arbeit über diesen Beschluss entsprechend informieren. Darüber hinaus werden die kommunalen Spitzenverbände die Kommunen über diesen Sachverhalt und Beschluss des Lenkungsausschuss in Kenntnis zu setzen und auf eine adäquate Anwendung hinweisen.


Was dieser »Lenkungsausschuss „Fonds Heimerziehung West“« bezüglich den zusätzlichen Geldausgaben / Zahlungen aus diesem Fonds für „Sachleistungen“ beschlossen hat, und wie diese angerechnet werden, hat er nicht bekanntgegeben.

Und über die „Verzichtserklärung“, die man anfänglich den Heimopfern abverlangte ist auch keine weitere endgültige verlautbare Entscheidung getroffen worden.

Und über die „Schweigepflichtentbindung“ / „Einwilligungserklärung“ bezüglich den datenschutzrechtlich geschützten Daten jedes individuellen Heimopfers, von der man hört, die ebenso hier und da von Heimopfern abverlangt wird, ist auch keine weitere endgültige verlautbare Entscheidung getroffen worden.

Ob die BESTIMMUNGEN VON HÖCHSTER STELLEdass“ „Leistungen aus dem Rentenersatzfonds“ „nicht als Einkommen anzurechnen sindeiner höchstrichterlichen Prüfung standhalten würden bleibt, m.E., weiterhin fraglich.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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In Bezug auf den vorhergehenden Beitrag bin ich der Meinung:

Die Grundlage alles konstitionellen Handelns ist das Gesetz.

Kein Politiker oder Polikerin in einer Demokratie kann sich anmaßen für bestimmte Personen oder Gruppen von Personen Recht und Gesetz einfach außer Kraft zu setzen ? --- Recht und Gesetz einfach außer Kraft setzen kann auch das gesamte Kabinet nicht. --- Und auch Dienstanweisungen eines Ministeriums oder ominösen „Lenkungsausschusses“ können kein anzuwendendes Gesetz einfach außer Kraft setzen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Im vorhergehenden Beitrag ist mir ein Buchstabierungsfehler / Flüchtigkeitsfehler unterlaufen.

Was ich meinte war: „Die Grundlage alles konstitutionellen Handelns ist das Gesetz.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Dieser mein jetziger Beitrag bezieht sich auf die drei vorhergehenden Beiträge ( oben ).

»Jemand anders anderswo« ist der Meinung bezüglich der gerade jetzt von mir verbreiteten Information

re der Bekanntgebung des „Lenkungwsausschusses“ vom 20.04.2012

und

re den Bestimmungen von höchster Stelle – BMAS

und

re Die Grundlage alles konstitutionellen Handelns ist das Gesetz.

LENKUNGSAUSSCHUSS: „Darüber hinaus werden die kommunalen Spitzenverbände die Kommunen über diesen Sachverhalt und Beschluss des Lenkungsausschuss in Kenntnis zu setzen und auf eine adäquate Anwendung hinweisen.“

Träger der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind die Landkreise und kreisfreien Städte; hier ist es völlig offen, ob man sich aufgrund der mehr als knappen Kassen diesem Hinweis anschließt.
Den Erlass einer sondergesetzlichen Regelung als entbehrlich anzusehen, heisst nichts anderes, als einfach nur den schwarzen Peter weiterzuschieben.


Ehemalige Heimkinder fragen. - Wie wird DAS ENTSCHIEDENE sowohl wie DAS NICHT-ENTSCHIEDENE nun umgesetzt werden und sich nun tatsächlich und in Realität konform und flächendeckend auswirken ?
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 23. Apr 2012, 05:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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DIES IST, m.E., DAS ALLER WICHTIGSTE !

Wie geht es heutzutage zu imChristlichen Abendland?

Fragt Euch mal ein jeder selbst all die folgenden Fragen ?

Wer bestimmt was bezüglich demHilfsfonds Heimerziehung-WEST“ – oder auch dem „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“ ( denn der soll ja auch unter den gleichen Verhältnissen eingerichtet werden ) – und wer bestimmt auf was etwaige Auszahlungen von Almosen in Bargeld oder Sachleistungen aus diesem Fondsangerechnet werdenodernicht angerechnet werden?


Wer regiert die Bundesrepublik Deutschland und auf welcher Basis ?


Von wem erhalten folgende Leute ihre Authorität ? --- Wer erteilt ihnen ihre Befehle ? --- Wer gibt ihnen Ausführungsanweisungen ? --- Wer gibt ihnen das Recht Befehle und Ausführungsanweisungen zu erteilen ? --- Auf welche Gesetze stützt sich das Ganze ? --- Welche Gesetze stützen all diese Leute in ihren diesbezüglichen Handlungen und Handlungsweisen ? --- Können sie zivilrechtlich belangt werden wenn sie diesbezüglich gesetzwidrig oder fahrlässig handeln ? --- Wer würde sie belangen ? --- Welche Verantwortung / Mitverantwortung trägt die Gesellschaft in der heutigen Gesamtsituation ?

BMAS - Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen.

BMAS - Staatssekretär im BMAS Gerd Hoofe

BMFSFJ - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder

BMFSFJ - Staatssekretär im BMFSFJ Hermann Kues

WelcheBestimmungsrechte“ / „Anweisungsrechte“ / „Authoititäthat der »„LenkungsausschussFondsHeimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1945 bis 1975“« der sich auch »Der LenkungsausschussFonds Heimerziehung-WEST“« nennt ?

Dieser »„Lenkungsausschuss“ setzt sich zusammen aus

BMFSFJ - Lutz Stroppe
BMFSFJ - Brigitte Lampersbach

Angestellter beim Ministerium für Arbeit, Soziales Schleswig-Holstein Georg Gorrissen
Leiter der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Klaus Peter Lohest

evangelische Kirchenfrau: Maria Loheide, Vertreterin der Evangelischen Kirche
katholischer Kirchenmann: Johannes Stücker-Brüning, Vertreter der Katholischen Kirche

eine Art „Beisitzer“ ( der den Titel „Ombudsmann“ inne hält ): Peter Schruth

zu aller erst berichtet der epd - Evangelischer Pressedienst immer darüber
zu aller erst berichtet die KNA - Katholische Nachrichtenagentur immer darüber

Wer also bestimmt was in der Bundesrepublik Deutschland geschieht ? --- Wer hat das Recht und die Authorität ? --- Seit Ihr mit all dem einverstanden ?

Wie konnte es damals dazu kommen, dass Ihr im Heim eingesperrt wart und misshandelt, missbraucht und ausgebeutet wurdet ? --- Auf der Basis welcher Gesetze, Anweisungen, Verordnungen, „Sonderregelungen ausserhalb des Gesetzes“, Arrangements und Befehle von wem ist dies geschehen ? --- War all dies rechtens ? --- Welche Verantwortung / Mitverantwortung trägt die Gesellschaft an der damaligen Gesamtsituation ?

Sehnt Ihr Euch in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich erneut nach Regierung per Dekret, Verordnung, „Sonderregelungen ausserhalb des Gesetzes“, Anweisung und Befehl ?
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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An alle !

Weiterführend vom / zum unmittelbar vorhergehenden Beitrag.

Bezüglich ANWEISUNGEN vom „Oberbefehlshaber“, „Vize“, „Führer“, der „Führungselite“, „Diktatorenriege“ dem 'Lenkungsausschuss' oder wem auch immer…

Wer auch immer es sagt oder veröffentlicht oder auf wen auch immer sich beruft, es besteht bisher keine solche ANWEISUNG und ob wenn diese ANWEISUNG gegeben wird – von wem auch immer – mag sie trotzdem nicht gesetzlich bindend sein und befolgt werden müssen. Nur GESETZE müssen befolgt werden.

Mir persönlich, wenn es sich um einen Rechtsstaat handelt den die BRD vorgibt zu sein, wäre ein zutreffendes für alle gleich BINDENDES GESETZ jederzeit lieber, als irgend eine „Anweisung“, ein „Befehl“, eine „Verordnung“, ein „Dekret“ oder ein „Sonderregelung“ in Bezug auf was auch immer.
Ohne GESETZ kann ein sogenanntes Vorteil in Wirklichkeit auch durchaus ein Nachteil sein oder zum Nachteil werden – besonders auch ein Nachteil für die zukünftige Demokratie eines Landes.

Zwischen 1933 und 1945 gab es viele „Sonderregelungen“ in Deutschland – und nicht nur „Sonder“-„Regelungen“.
Und was man mit uns, den Heimkindern nach 1945, machte war auch nur möglich wegen „Sonderregelungen“ und special agreements und special arrangements.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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In engem Zusammenhang mit den fünf unmittelbar vorhergehenden Beiträgen ( oben ) in diesem Thread - ist jetzt hier weiter zu berichten:

Ein gewisser »ninguno« schrieb anderswo - im allgemein zugänglichen Internet - schon am Mittwoch 25.04.2012, um 12:02 Uhr, und zitierte erst einmal einen Teil aus einem vorherigen Beitrag von Martin MITCHELL / »martini« ( das bin ich ).
Bevor ich dies nicht auch schwarz auf weiß in meiner Hand halte, werde ich den Teufel tun, diesen Rentenausgleich zu beantragen. Es muss bindend für alle Bundesländer und Kommunen gelten. Alles andere ist ein Spiel, das man gewinnen kann, aber nicht muss. Dafür handeln mir alle Behörden zu unterschiedlich und eigenwillig, wie man tagtäglich feststellen kann.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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In engem Zusammenhang mit den sechs unmittelbar vorhergehenden Beiträgen ( oben ) in diesem Thread - ist jetzt hier weiter zu berichten:

»zuma« schrieb anderswo schon am Mittwoch 25.04.2012, um 13:31 Uhr im allgemein zugänglichen Internet:
Dann haben wir die Frage doch wohl offenbar zumindest schon einmal für Hamburg geklärt [ ein Betroffener namens »bons« hatte am Mi. 25.04.2012, anderswo, bezüglich seinen Erfahrungen mit einer Hamburger Anlaufstelle berichtet ]

Was mich aber noch immer stutzig macht ist folgendes:

In der bewussten Verwaltungsvereinbarung die Altbundesländer betreffend, heisst es zur Nichtanrechnung:
"Die Vereinbarungspartner befürworten, dass ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden soll."

Nunmehr ist jedoch nur noch von einer "Anweisung" die Rede. Warum? Ist das nur eine falsche oder unglückliche Wortwahl?

Ein entsprechendes Bundesgesetz wäre für alle Sozialämter bindend, eine Anweisung ist es aber nicht, weil der Bund und die Länder den Kommunen nur Anweisungen geben können, eine geltende Rechtslage außer Acht zu lassen, wenn es sich um übertragene bzw. hoheitliche Aufgaben handelt.

Das ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt NICHT der Fall, hier sind die Träger lt. Gesetz die Landkreise und kreisfreien Städte, diese müssen auch die Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten. Hier sind für alle Sozialhilfefälle lediglich geltende Gesetze bindend, sowie höchstrichterliche Entscheidungen. Vorgaben, Richtlinien, Urteile stellen nur Kann- allenfalls Sollbestimmungen dar.

Aber bevor ich wieder als Schwarzmaler bezeichnet werde, höre ich lieber auf.
Vielleicht klärt sich ja, auch die neuen Bundesländer betreffend, bald alles auf.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Der Vorstand des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ gibt bekannt.


Bekanntgebung für alle Betroffenen – ob Mitglied im Verein oder nicht.

READERSEDITION @ http://www.readers-edition.de/2012/04/2 ... inder-e-v/
Neuer Vorstand für den Verein ehemaliger Heimkinder e.V.

VEH-eV | 24. April 2012, 13:23 Uhr | Aktualisiert: 24.04.2012, 14:14 Uhr

Nach einer intensiven und konzentrierten aber gut gelaunten und friedlichen – gut besuchten! – Mitgliederversammlung haben die 500 Mitglieder des Vereins seit dem Wochenende des 21./22.04.2012 einen neuen Vorstand.

Erster Vorsitzender: Dirk Friedrich, Hessen

Stellvertretende Vorsitzende: Heidi Dettinger, Niedersachsen

Schatzmeisterin: Charlotte Heidl, Sachsen

Schriftführer: Klaus Schiesewitz, Bremen

Beisitzerin: Carmen Mc Closkey, Baden-Württemberg

Beisitzerin: Britta Bär, Nordrhein-Westfalen

Beisitzer: Horst-Peter Schäfer-Aron, Hessen

Außer den Wahlen gab es ein spannendes "Rahmenprogramm":

Jim Goddard ein englisches ehemaliges Heimkind und erster Vorsitzender der englischen "Care Leavers" war extra aus Manchester angereist, um seine Organisation auf der Mitgliederversammlung vorzustellen und um die bereits bestehenden Bande mit der deutschen Gruppe enger zu verknüpfen und zu vertiefen.

Die von ihm vorbereitete und vorgetragene Präsentation wurde sehr professionell übersetzt und gab unseren Mitgliedern einen Eindruck über die Art und Weise, wie in England gearbeitet und entschädigt wird!

Der Rechtsanwalt Nieporte war mit seinem Mitarbeiter Ludes aus Trier angereist, um einen spannenden Vortrag zu halten über unsere Möglichkeiten, vor den Gerichten Recht zu bekommen, und über die Arbeit, die da noch vor uns allen liegt. Außerdem referierte er über den Ablehnungsbescheid des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Klage und des Verlangens einer einstweiligen Verfügung eines ehemaligen Heimkindes, erklärte die Hintergründe des Entscheides, wies auf die Schwierigkeiten hin – aber auch auf die Türchen, die die RichterInnen am obersten deutschen Gericht uns aufgestoßen haben.


Für weitere Details siehe die Vereinswebseite, besonders auch hier @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php ( bitte dort ein klein wenig runter scrollen ).

Care Leavers = ehemalige Heimkinder; in ihrer Kindheit oder Jugendzeit institutionalisierte Schutzbefohlene; vormalige Fürsorgezöglinge in Heimen in britischen, irischen, schottischen, australischen und kanadischen Fürsorgeerziehungssystemen; Zusammenschluss in Selbsthilfegruppen dieser vormalig internierten, misshandelten, missbrauchten, geschundenen und ausgebeuteten Minderjährigen; in manchen Gegenden im englischsprachigen Raum auch bekannt als Care Leavers Survivors und Care-Leavers-Survivors.Org = Heimkinder-Ueberlebende und Heimkinder-Ueberlebende.Org
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 30. Apr 2012, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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... um noch einmal auf das Thema des vorletzten Beitrages und einiger vorhergehender Beiträge in diesem Thread zurückzukommen ...

... ich möchte jetzt hier noch einmal ganz besonders das Thema »Fondsumsetzung« ansprechen und auf einige der diesbezüglich wichtigen Aspekte zurückkommen ... z.B. auch wie man uns, den Betroffenen, unbedingt die uns IN OST UND IN WEST gnädigst zugestandenen Almosen schmackhaft machen will, und mit allen Mitteln aufzwingen will ... ... weil man uns allen eben keine „angemessene Entschädigung“ zahlen will, die das Gesetz eigentlich vorsieht ...


Nicht nur Ehemalige Heimkinder aber alle deutschen Bundesbürger sollten sich fragen:

Hat Deutschland nichts aus der Geschichte gelernt ? --- Was ist DIE GESAMTGESELLSCHAFTLICHE EINSTELLUNG DIESBEZÜGLICH ?

Man hört in Australien, dass in der Bundesrepublik Deutschland

Behörden und Beamte und andere Mitwirkende VON OBEN HERANGEWIESENWERDEN / „BEFOHLENWERDEN GESETZE ZU IGNORIEREN, d.h. bestehende Gesetze ausser acht zu lassen, diese einfach nicht anzuwenden.

Stimmt das ? --- Ist so etwas möglich in der Bundesreblik Deutschland ?

Sind Behörden und Beamte und andere Mitwirkende in der Bundesrepublik Deutschland BEREIT ALLE SOLCHEANWEISUNGEN“ / „BEFEHLEAUSSERHALB BESTEHENDER GESETZE OHNE WEITERES ZU BEFOLGEN UND AUSZUFÜHREN ?
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu vielen meiner vorhergehenden Beiträge in diesem Thread und den momentan hier behandelten relevanten Aspekten ( insbesondere auch zu den Aussagen von »ninguno« und »zuma« wiedergegeben in dem einen oder anderen dieser Beiträge hier ).


Was ich persönlich von „ANWEISUNGEN“ oder „BESTIMMUNGEN“ halte, die bestehende Gesetze ausklammern sollen und einen Aufruf zur Missachtung der Gesetze VON OBEN HER darstellen, habe ich ja zur Genüge hier und auch anderswo in diesem Forum sowohl wie auch in anderen Foren dargestellt und kund getan ( scheint aber leider nur wenige Leute zu interessieren ).


Jemand der wirklich Fachwissen hat in all solchen Angelegenheiten die das Sozialamt und Sozialhilfe betreffen und der die Ehemaligen Heimkinder versucht zu unterstützen – »zuma« – erteilt auch folgenden freundlichen und wichtigen Rat an alle Betroffenen, die bereit sind diesen Rat zu Herzen zu nehmen ( und ich habe diesen Rat, daher, seither auch in vielen anderen Diskussionsforen im Internet weiterverbreitet ).

Sollte jemand schon Fondsleistungen erhalten haben oder es erfolgt gerade:

1. Diese unbedingt beim Sozialamt angeben, vielleicht gleich mit dem Amtsleiter, Dezernenten oder Bürgermeister reden und auf die bevorstehenden Anweisung zur Nichtanrechnung verweisen. Mit etwas Glück zeigt man Verständnis und wartet die angekündigte Anweisung ab, ohne die Leistungen zu kürzen oder einzustellen.

Sollte man keine Einsicht zeigen, passiert folgendes:

● Die Fondsleistungen werden als Einkommen gewertet und die Sozialhilfe wird dementsprechend gekürzt oder sogar eingestellt;

● in den Folgemonaten werden erneut die im Zuflussmonat erfolgte Berechnung zu Grunde gelegt, übersteigen die Fondsleistungen den ermittelten Bedarf, werden diese Beträge dem Vermögen hinzugerechnet, übersteigen sie das Schonvermögen, sind die Mehrbeträge auch in den Folgemonaten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aufzuwenden. Unter Umständen kann so über einen längeren Zeitraum die Gewährung der Sozialhilfe versagt werden.

● erfolgt dann nachträglich eine Anweisung zur Nichtanrechnung, werden die gekürzten oder entsagten Sozialhilfemittel auch nicht rückwirkend nachgezahlt, denn Sozialhilfe dient nur der Abdeckung des aktuellen Bedarfs, es sei denn die Anweisung enthält eine andere Regelung.

2. Den Empfang von Fondsleistungen zu verschweigen hat folgende Folgen, wenn es nachträglich herauskommt:

● die Fondsleistungen werden für die Vergangenheit gegengerechnet und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung der Bewilligungsbescheide und Rückforderung der gewährten Sozialhilfe kommen;

● da die Sozialhilfe in der Regel verbraucht sein wird, erfolgt eine Einbehaltung der Sozialhilfe bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche so lange, bis der Rückzahlbetrag somit erstattet wurde;

● darüberhinaus droht eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug;

● daran ändert vom Prinzip her auch keine nachträgliche Anweisung zur Nichtanrechnung etwas, es sei denn, sie erfolgt rückwirkend seit der Gewährung von Leistungen aus dem Fonds.

Ich hoffe, ich habe es verständlich rübergebracht, ansonsten, wie gesagt, nachfragen.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 3. Mai 2012, 07:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bei allem Respekt gegenüber allen, die anderer Meinung sind und auch gegenüber vereinzelten Beamten / Behörden, die bezüglich diesem Thema zu welchem Zeitpunkt auch immer andere Aussagen und auch entgegengesetzte Aussagen gemacht haben.

Ich bin der Meinung und teile mit:

1.) Es gibt bisher kein spezifisches Gesetz, weder für den „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“, noch für den „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“, das die »Fondsumsetzung« und „Vergabe von Fondsleistungen“ in „Bargeld“ und/oder „Sachleistungen“ regelt.

2.) Es gibt bisher keineoffizielle Anweisung“ von einem zuständigen Bundesminister oder einer zuständigen Bundesministerin, einem zuständigen Staatssekretär oder einer zuständigen Staatssekretärin, die allumfassend und rechtsverbindlich für den „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“, noch für den „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“, die die »Fondsumsetzung« und „Vergabe von Fondsleistungen“ in „Bargeld“ und/oder „Sachleistungen“ regelt.

Das ist, meines Erachtens, der genaue Sachverhalt wahrheitsgemäß von mir wiedergegeben.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Vielleicht hilft ja folgendes – die Erklärungen in WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland) und insbesondere auch @ http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_( ... C3.A4ndern ( was die aktuelle Gesamtzahl - ungefähr 11.250 - der Gemeinden / Kommunen betrifft ) – dem einen oder anderen Betroffenen unter den Ehemaligen Heimkinder in WEST UND OST sich darüber bewußt zu sein wie viele individuelleKommunen“ / „Kommunale Verwaltungenes insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland gibt und an welche GESETZE ODERANWEISUNGEN VON OBEN“ / „VERWALTUNGSANORDNUNGEN“ – in einem bestimmten Fall, z.B. in Zusamenhang mit der »Fondsumsetzung«, sprich „ALMOSEN-VERTEILUNG AN EHEMALIGE HEIMKINDER“ – ( von einem „Oberbefehlshaber“ oder einer „Oberbefehlshaberin“ des Bundes oder der Kirchen !? ), diese gebunden sind.

WER also kann all diesen ungefähr 11.250 Gemeinden / Kommunen WAS vorschreiben ?
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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


In den 1950er Jahren, den 1960er Jahren, den 1970er Jahren und den 1980er Jahren !

Namhafte westliche Hersteller von Produktionsgütern und Verbrauchgütern Nutznießer von Zwangsarbeit in OST UND WEST !!!

… um noch einmal auf das Thema »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT« zurückzukommen …

ZWANGSARBEIT für junge Leute im OSTEN ( DDR ) sowie auch im WESTEN ( BDR ) --- die Medien konzentrieren sich momentan, d.h. in den letzten paar Tagen, auf den OSTEN ( DDR ).

Süddeutsche Zeitung ( 03.05.2012 - 19:00 Uhr ) »Billiglohnland DDR« @ http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/546100

plus Leserkommentar von Heidi Dettinger:
HeidiD - 04.05.2012 - 10:28 Uhr

Nicht nur Gefängnisinsassen mussten Zwangsarbeit verrichten. Und wahrhaftig ist das Thema Zwangsarbeit nicht eines der ehemaligen DDR oder gar Chinas!

Ehemalige Heimkinder haben jahrelang Zwangsarbeit verrichtet. In der Bundesrepublik Deutschland!

Sie wurden schon als Vorschul- und Schulkinder gezwungen, für ihren eigenen Aufenthalt zu arbeiten, später haben sie - gezwungen durch Essensentzug, Prügel und psychischen Terror - in Heißmangeln und Großwäschereien, in heim-eigenen Firmen und "ausgeliehen" an Bauern der Umgebung ebenso wie für Fremdfirmen gearbeitet.

Die Namen der Firmen, die diese Kinder und Jugendlichen für einen Hungerlohn (der ihnen allerdings nicht ausgezahlt wurde!) bei sich malochen ließ, sind bekannt. Die meisten großen, auch heute noch bekannten Namen befinden sich unter ihnen!

Von Entschädigung spricht allerdings niemand in diesem Zusammenhang! Als ehemaliges Heimkind kann man sich an eine sog. "Anlaufstelle" wenden und eine Rentenausgleichszahlung bekommen, wenn man "Glück" hat. Denn selbstverständlich wurden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Aber - keine Lohnzahlungen, keine Entschädigung für Hunger, Schlafentzug, Folter, Vergewaltigungen, Demütigungen... All dies diente dazu, die Kinder und Jugendlichen zur Arbeit zu zwingen.

Ich wäre froh, wenn die ehemaligen Häftlinge eine Entschädigung bekämen!

Ich wäre froh, wenn gleiches Recht auch für unschuldige Kinder und Jugendliche gelten würde!


DER TAGESSPIEGEL ( 03.05.2012 ) »Zwangsarbeit – DDR-Häftlinge mussten für Ikea schuften« @ http://www.tagesspiegel.de/politik/zwan ... 86614.html

MZ-ONLINE.DEMitteldeutsche Zeitung ( 02.05.12, 20:05h, aktualisiert 02.05.12, 20:26h ) »Politik« – »GeschichteDie Unwissenden« @ http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 8881578370 [ der beste und umfangreichste diesbezügliche Artikel ]

Deutschlandradio Kultur ( 03.05.2012 - 16:07 Uhr ) »"Ohne die Häftlingsarbeit hätte der Plan nicht erfüllt werden können"« @ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1746775/

YAHOO NACHRICHTENDEUTSCHLAND ( 01.05.2012 ) »Schwedisches TV berichtet über DDR-Zwangsarbeit für Ikea« @ http://de.nachrichten.yahoo.com/schwedi ... 52909.html ( mit vielen, vielen kurzen Leserkommentaren )

WELT ONLINE ( 03.05.2012 ) »DDR-Zwangsarbeit« – »Aus dem Ost-Frauenknast auf den West-Grabbeltisch« @ http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... tisch.html ( ebenso ein langer sehr, sehr aufschlussreicher Artikel, besonders auch wenn man auch zwischen den Zeilen ließt ) ( mit sehr, sehr vielen – auch längeren ! – Leserkommentaren ).

Handelsblatt ( 30.04.2012, 14:52 Uhr, aktualisiert 01.05.2012, 14:0 ) »DDR-Auftragsarbeit« – »Haben Zwangsarbeiter bei Ikea Möbel zusammengeschraubt?« @ http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 74118.html

Kölnische Rundschau ( 02.05.2012 – 14:07 h ) »DDR-Zwangsarbeiter« – »Ikea erwägt Entschädigung für Häftlinge« @ http://www.rundschau-online.de/html/art ... 1815.shtml
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 9. Mai 2012, 04:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu den aktuellsten meinerseitigen diesbezüglichen Beiträgen - unmittelbar zuvor hier in diesem Thread von mir getätigt.

Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Der sich im Ruhestand befindende evangelische Pfarrer Dierk Schäfer ( Diplom Psychologe und Diplom Pädagoge ) schreibt am 05. Mai 2012 in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog
»Zwangsarbeit - nicht nur für IKEA«

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... -fur-ikea/

Zwangsarbeit - Warum war sie kein Thema im Abschlußbericht von Frau Vollmer?

Nicht nur IKEA, sondern auch andere renommierte Firmen profitierten von Zwangsarbeit. Es waren nicht nur DDR-Häftlinge, die den Reichtum solcher Firmen begründeten, sondern auch, eigentlich sattsam bekannt, Heimkinder, die für solche Firmen zur Arbeit gezwungen wurden – ohne Lohn und ohne Sozialversicherung.

Herr Mitchell/Australien hat die aktuellen Links für den IKEA-Komplex zusammengestellt:

http://www.tagesspiegel.de/politik/zwan ... 86614.html

http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 8881578370

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1746775/

http://de.nachrichten.yahoo.com/schwedi ... 52909.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... tisch.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 1815.shtml

Interessant ist im Fall IKEA das öffentliche und politische Desinteresse zur damaligen Zeit. Es paßte einfach nicht in die politische Landschaft, den Skandal als solchen aufzugreifen.

Zu fragen ist, warum es nicht in die politische Landschaft gepaßt hat, die Zwangsarbeit in den Kinderheimen als solche nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu benennen. Immerhin gibt es seit 1995 eine – durchaus erfolgreiche – Kampagne gegen Kinderarbeit, die angesichts der Notlage der Familien auch auf Zwangsarbeit in den asiatischen Teppichwebereien hinausläuft: http://de.wikipedia.org/wiki/Rugmark.

Doch Frau Vollmer hat es erfolgreich geschafft, den Begriff Zwangsarbeit zu vermeiden. Sie hat damit die profitierenden Firmen (es waren eben nicht nur kleine bäuerliche Betriebe) vor Forderungen geschützt. Ich frage mich, warum nur? Hat Frau Vollmer für ihre Beschützerrolle irgendwelche Vergünstigungen erhalten?

Bei der Kinderzwangsarbeit handelte es sich um eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung. Wohlgemerkt: Es geht nicht um das Kartoffelschälen für den Heimbedarf und nicht ums Geschirrabtrocknen, sondern um erzwungene Arbeitsleistungen von Schutzbefohlenen zur Aufbesserung der Heimfinanzen. Die Heimkosten wurden also auf die Kinder abgewälzt, die damit nicht nur unter den allgemein schlechten Bedingungen und der Willkür des Personals zu leiden hatten. Es kommt noch die weiterreichende Schädigung der Lebensläufe hinzu: Wer hart und/oder zeitaufwendig arbeiten muß, hat weniger Chancen auf schulischen und damit später beruflichen Erfolg.

IKEA steht nun am Pranger – und wird zahlen müssen, schon aus Image-Gründen. Warum hat Frau Vollmer nicht die zum Teil sehr honorigen und erfolgreichen Firmen in die Zahlpflicht genommen? Auch die legen Wert auf ein fleckenfreies Image.

Doch das Thema reicht über die Heimkinder hinaus.

Strafgefangene in deutschen Gefängnissen sind zur Arbeit verpflichtet. Sie bekommen dafür weder den angemessenen Lohn, noch sind sie sozialversichert. Damit können sie weder ihre straftatbedingten Opferschulden abzahlen, noch eine Rente erwerben, die ihrer Arbeitsleistung entspricht. Dafür werden sie später Sozialhilfeempfänger und zur finanziellen Belastung der Allgemeinheit.

Das heißt: Hier findet auch heute noch eine Gewinnsteigerung unter Sozialisierung von Kosten statt. Die auftraggebenden Firmen profitieren von der Häftlingsarbeit, der Staat mit seinem Strafanspruch streicht einen Teil des Arbeitserlöses ein und die Sozialkosten tragen später wir als Steuerzahler – nicht zu vergessen die geschädigten Verbrechensopfer, die völlig leer ausgehen.

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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Die relevanten Fragen in Bezug auf OST UND WEST sind

( 1. ) Wer profitierte von DDR-Zwangsarbeitern?

( 2. ) Wer profitierte von BRD-Zwangsarbeitern?

( 3. ) Wer profitierte von DDR Jugendwerkhof-Zwangsarbeitern?

( 4. ) Wer profitierte von DDR Spezialkinderheim-Zwangsarbeitern?

( 5. ) Wer profitierte von BRD Fürsorgezögling-Zwangsarbeitern?

( 6. ) Wer profitierte von BRD Freiwillige Erziehungshilfe Zwangsarbeitern?

( 7. ) Wer profitierte von DDR Kinderheim-Bewohner-Zwangsarbeitern?

( 8. ) Wer profitierte von BDR Kinderheim-Bewohner-Zwangsarbeitern?

ARD - Tagesschau.de @ http://www.tagesschau.de/inland/zwangsarbeit100.html

Stand: 05.05.2012 13:23 Uhr

Stasi-Bundesbeauftragter Jahn fordert Aufklärung

Wer profitierte von DDR-Zwangsarbeitern?

Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde Stasi-Bundesbeauftragte Roland Jahn hat von deutschen Firmen Aufklärung darüber verlangt, ob sie vor 1989 von DDR-Häftlingsarbeit profitiert haben. "Ich würde es begrüßen, wenn westliche und vor allem bundesdeutsche Unternehmen, die in der DDR produzieren ließen, für Transparenz sorgen würden", sagte Jahn dem Magazin "Focus". Seine Behörde stehe für Recherchen zur Verfügung.

Der Vorsitzende der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus", Hugo Diederich, forderte eine Entschädigung. "Wenn die Firmen nicht mehr existieren, muss eben der Staat nach Möglichkeiten für eine Entschädigung suchen." Er habe sich mit diesem Anliegen an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewandt. Diederich erklärte, dass er als DDR-Häftling von 1986 bis 1987 im sächsischen Stahlwerk Gröditz an der Herstellung von Röhren für den bundesdeutschen Stahlkonzern Klöckner beteiligt war.

Unternehmen nicht zu Entschädigungen bereit

Bisher zeigt sich kein deutsches Unternehmen zu Entschädigungen bereit. Ein Sprecher von Klöckner & Co bestätigte intensive Geschäftskontakte der damaligen Klöckner-Gruppe zur DDR. Nach mehreren Eigentümerwechseln sei das heutige Unternehmen aber kein Rechtsnachfolger. "Folglich sieht sich die heutige Klöckner & Co. nicht in der Verantwortung."

Auch Karstadt lehnte eine Verantwortung ab. "Die Karstadt Warenhaus GmbH ist nicht Rechtsnachfolger von Quelle oder Hertie und hat gegenwärtig keine Kenntnis von Verbindungen der beiden Unternehmen zu Zwangsarbeit politischer Gefangener der ehemaligen DDR", teilte das Unternehmen mit. Nach Aussagen ehemaliger politischer DDR-Häftlinge hatten Insassen des Frauengefängnisses Hoheneck Bettwäsche für den Quelle-Versand nähen müssen. Auch der Möbelkonzern Ikea steht in der Kritik.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 9. Mai 2012, 04:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !

SHORT LIST: Nutznießer von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in Westdeutschland: CARITAS; Hella; Claas; Miele; Rowenta Sunbeam; Braun; Grundig; Siemens; Recticel Schalfkomfort, Schlaraffia Matrazen; GROßWÄSCHEREI VOSS GMBH in WUPPERTAL Elberfeld; Leitz; Quelle; Schwab; Neckermann; Stollwerck; BKS Schlösser; nordrohr; Oellerking; Mewes & v. Eitzen; Kölln Flocken; Holzland Gehlsen; Steinbeis Temming, Steinbeis Papier Glückstadt; Meyer-Lippinghausen, Meylip; Ölmühle; Osram GmbH; VDO - Continental Automotive GmbH; DER - Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG; Tipon; Wanderer-Werke, Exacta Continental, Nixdorf Computer; Maddaus, Rottapharmgruppe; Gebra; Backhaus & Grass; Grasolin-Lackfabrik; Escho-Plast Kunstofferzeugnisse; Roller + Schneider in Biedenkopf; Lahnwerk in Biedenkopf; Varta Consumer Batteries, VARTA Batteriengroßhandel; DEA, RWE-DEA, RWE Dea, Shell Deutschland Oil GmbH; elasta & florex marketing GmbH; Sprick GmbH & Co; Dr.-Ries-Gruppe / BADISCHEN PLASTIC-WERKE IN BÖTZINGEN / Peguform-Werke GmbH / Pergaform / Tarkett / CEREBUS; Dr. Johann Koch Hähnchenfabrik, Dorsten
Diese Liste wurde zusammengestellt von dem Australier Martin MITCHELL ansässig in Australien ( zusammengestellt und veröffentlicht schon im Juli 2010 ).
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BRD - „Anweisungen“ von Politikern und Lobbyisten ?!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Geplante Fondsumsetzung

Zusammenfassend in Bezug auf alle „Heimkinder-Hilfsfonds“ „Anlauf- und Beratungsstellen“ in der gesamten Bundesrepublik Deutschland – WEST UND OST.


An einem Dutzen Stellen im Internet ist folgende Pressemitteilung zu finden und alle Vereinsmitglieder sind persönlich davon in Kenntnis gesetzt worden.

...und so auch bei...
READERSEDITION @ http://www.readers-edition.de/2012/05/0 ... aufsuchen/

RATGEBER

Bevor Sie eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle aufsuchen

VEH-eV | 5. Mai 2012, 14:12 Uhr | Aktualisiert: 5.05.2012, 14:15

Das sollten ehemalige Heimkinder, die eine Anlauf- und Beratungsstelle aufsuchen, bedenken.

Finden Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie begleitet. Dies könnte später mal von Bedeutung für Sie sein – wenn Sie nämlich eine Zeugin oder einen Zeugen benötigen.

Weisen Sie bei dem ersten „Beratungsgespräch“ die/den SachbearbeiterIn darauf hin, dass Sie von jedem Gespräch dieser Art ein Besprechungsprotokoll haben wollen.

Wenn Sie nun Geld aus dem Fonds bekommen können und wollen, erhalten aber gleichzeitig Transferleistungen (ALG II, auch HARTZ IV genannt oder eine Grundsicherung zur Rente), sollten Sie unbedingt folgendermaßen vorgehen:

● Gehen Sie als erstes zum Sozialamt/Arbeitsamt.
● Lassen Sie sich zusagen, dass das Geld NICHT angerechnet wird.
● Lassen Sie sich diese Zusage schriftlich geben.
● Dann erst machen Sie sich auf den Weg zur Anlaufstelle und beantragen den Rentenausgleich!

Sollten Sie schon Fondsleistungen erhalten haben oder es erfolgt gerade und Sie bekommen o.g. Transferleistungen, müssen Sie diese unbedingt beim Sozialamt angeben, vielleicht gleich mit dem Amtsleiter, Dezernenten oder Bürgermeister reden und auf die (eventuell…) bevorstehende Anweisung zur Nichtanrechnung verweisen.

Mit etwas Glück zeigt man Verständnis und wartet die angekündigte Anweisung ab, ohne die Leistungen zu kürzen oder einzustellen.
Sollte man keine Einsicht zeigen, passiert folgendes:
Die Fondsleistungen werden als Einkommen gewertet und die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt oder sogar eingestellt.
Das bedeutet für Sie:

- in den Folgemonaten werden erneut die im Zuflussmonat erfolgte Berechnung zu Grunde gelegt, übersteigen die Fondsleistungen den ermittelten Bedarf, werden diese Beträge dem Vermögen hinzugerechnet, übersteigen sie das Schonvermögen, sind die Mehrbeträge auch in den Folgemonaten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aufzuwenden. Unter Umständen kann so über einen längeren Zeitraum die Gewährung der Sozialhilfe versagt werden.

- Erfolgt dann nachträglich eine Anweisung zur Nichtanrechnung, werden die gekürzten oder entsagten Sozialhilfemittel auch nicht rückwirkend nachgezahlt, denn Sozialhilfe dient nur der Abdeckung des aktuellen Bedarfs, es sei denn die Anweisung enthält eine andere Regelung.

- Auf keinen Fall dürfen Sie den Empfang von Fondsleistungen verschweigen. Das kann schwerwiegende Folgen haben, wenn es herauskommt:

1. Die Fondsleistungen werden für die Vergangenheit gegengerechnet und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung der Bewilligungsbescheide und Rückforderung der gewährten Sozialhilfe kommen;

2. da die Sozialhilfe in der Regel verbraucht sein wird, erfolgt eine Einbehaltung der Sozialhilfe bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche so lange, bis der Rückzahlbetrag somit erstattet wurde;

3. darüber hinaus droht eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug;

4. daran ändert vom Prinzip her auch keine nachträgliche Anweisung zur Nichtanrechnung etwas, es sei denn, sie erfolgt rückwirkend seit der Gewährung von Leistungen aus dem Fonds. (Zitiert nach „Zuma“)

Nochmals zusammengefasst:

- Unterschreiben Sie keine Ihnen unbekannten Formulare, Papiere oder Zettel der sogenannten Beratungs- bzw. Anlaufstellen.

- Mit der Verzichtserklärung unterschreiben Sie gleichzeitig, dass alle Ämter, soziale Institutionen, alle Sie behandelnden Ärzte sowie kirchliche Institutionen von der Schweigepflicht gegenüber der Fondsverwaltung entbunden werden. Lassen Sie sich speziell für diesen Fall, eine Datenschutzregelung mit Ihrem Namen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum, Stempel und dem Namen des Sachbearbeiters darauf aushändigen.

- Bedenken Sie, dass die Anlaufstellen ihren Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Fonds nur entgegennehmen. Die Anlaufstellen entscheiden nicht über ihren Antrag, sondern leiten ihn weiter an die Fondsverwaltungsstellen.

- Ihr Antrag wird von Ihnen unbekannten Personen bearbeitet. Sie haben also kaum noch eine Möglichkeit einer Einflussnahme.

- Lassen Sie sich nicht zum Unterschreiben unter Druck setzen, bitten Sie sich Bedenkzeit aus.

- Sie haben ein Recht auf diese Vorsichtsmaßnahmen und selbstverständlich auch auf Ihr Misstrauen! Lassen Sie sich nicht damit abwimmeln, dass „alles seine Richtigkeit habe“.

Was kann der VEH für Sie hierbei tun?

- Vorweg: Wir dürfen keine Rechtsberatung machen.

- Wir können Ihnen aber unsere Meinung zu der einen oder anderen Angelegenheit mitteilen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

- Lassen Sie sich nicht auf dubiose Telefonberatungen ein, wenn Sie nicht genau wissen, mit wem Sie reden. Es sind zur Zeit leider eine Menge Scharlatane unterwegs, die alle "nur Ihr Bestes" wollen und Ihnen das Blaue vom Himmel (oder einen Geldsegen!) versprechen. - Um auch anderen Ehemaligen Heimkindern in ähnlichen Situationen helfen zu können, sind wir Ihnen für jede Information, die Sie uns zu kommen lassen, dankbar.

- Wir unterliegen dem Datenschutz und haben einen Datenschutzbeauftragten.

Viele weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.



HINWEIS ( 07.05.2012 ): „Die VEHeV Homepage ist vorrübergehend nicht erreichbar; sie zieht gerade auf einen neuen Server um. Bitte ein wenig Geduld haben - bis Ende der Woche werden wir wieder voll für Sie da sein.“
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Almosen anstatt Entschädigung für ehemalige Heimkinder.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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ALMOSEN ANTRAGSFORMULAR FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER

Das offizielle in den vom STAAT und den KIRCHEN Anfang des Jahres 2012 eingerichteten »„Hilfsfonds-Heimerziehung“ Anlauf- und Beratungsstellen« verwendete ANTRAGSFORMULAR

dass von den Anlauf- und Beratungsstellen

»Vereinbarung über Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« genannt wird

und dass von Betroffenen als

»Hilfsfonds-Heimerziehung-Antragsformular mit Verzichtserklärung« bezeichnet wird

@ http://data7.blog.de/media/929/6359929_cd2b4bc5e2_d.pdf

Hier an dieser Stelle ( siehe angegebenen Link ) kann jeder jederzeit dieses ANTRAGSFORMULAR von jedem Komputer aus hochladen ohne registriert oder angemeldet zu sein --- und ohne Voraussetzung einer Mitgliedschaft irgendwo.

Jeder der sich dazu entschließt solch einen Antrag zu stellen und diese Verzichtserklärung zu unterschreiben, sollte aber auch unbedingt folgenden Rat beachten

»Bevor Sie eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle aufsuchen«

»Und - bevor Sie eine Beratungsstelle aufsuchen«

@ http://veh-ev-informationen.blog.de/ ( auch an vielen, vielen anderen Stellen im Internet zu finden und weitestgehend per Rundmail verbreitet ).
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FamilienministerInnen sprechen sich ab am 29.3.12 in Dresden

Beitrag von Martin MITCHELL »

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ALMOSENGABE mit Verzichtserklärung und die „Vereinbarungen“ der Regierenden: KIRCHE und STAAT.


"Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
und deren

BESCHLUSS bezüglich der „Verzichtserklärung“ in Bezug auf Anträge auf Leistungen aus dem »Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« – in kurz: »Hilfsfonds Heimerziehung-WEST«, – dh. eine ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährte „ALMOSENGABE“ ( Das Ganze soll dann auch übertragbar auf den »Hilfsfonds Heimerziehung-OST« sein ! )

BESCHLUSS im genauen Wortlaut @ http://pastebin.com/j1fAVVGE

aufrufbar über GOOGLE.DE mit Suchstrang "Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
@ https://www.google.com.au/#hl=en&output ... 24&bih=628

Heimi - Pastebin.com @ http://pastebin.com/j1fAVVGE
pastebin.com/j1fAVVGE
vor 10 Stunden – 6 - 45 Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden TOP 5.8

Warum will man denn dass dies geheim gehalten wird ?
[ Die genaue Formatierung des Originals ist momentan nicht festzustellen ]

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden


TOP 5.8 a) Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beschließen, bezüglich der Anwendung von § 9 Absatz 3 der Satzung zur Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutsch-land in den Jahren 1949 bis 1975" die "Abschließende Erklärung" mit dem folgenden Wortlaut in die Vereinbarungsentwürfe für den Rentenersatz- und den Folgeschadenfonds einzufügen:
"Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entstehen."
Der Lenkungsausschuss wird gebeten, den Errichtern des Fonds das mitzuteilen.
2. Die oben genannten Länder gehen davon aus, dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.

[ 42 ]
Die oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen: Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

4. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
11:0:0

[ 43 ]
Begründung:
Wie sich schon aus dem schriftlichen Bericht der Ländervertreter im Lenkungsausschuss (siehe Anlage) ergibt, war ein wesentlicher Punkt der internen und öffentlichen Diskussion in den vergangenen drei Monaten der sogenannten "Verzichtsklausel" gewidmet. Insbesondere von den Organisationen der Ehemaligen wurde diese Klausel immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Diese Diskussion hat damit sogar die gute Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Hintergrund gerückt. Bereits am 31. Januar war in einer Länderbesprechung in Düsseldorf darüber diskutiert worden, ob auf die Klausel verzichtet werden kann. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter der Länder der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung einer solchen Klausel nicht opportun erscheint. Die Diskussion ist danach aber unvermindert weiter gegangen. Zwischenzeitlich hat es durch die Errichtung eines Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" neue Entwicklungen gegeben, die eine Anpassung der ursprünglichen Position erforderlich machen. Vom Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kirchen eingesetzt, die sich mit dieser Frage erneut – auch im Lichte der Argumente der internen und öffentlichen Diskussion – beschäftigt hat. Für die Länder haben an dieser AG Herr [Andreas] Hilliger (BB [=Brandenburg]) und Herr [Georg] Gorrissen (SH [=Schleswig Holstein]) teilgenommen. Diese Gruppe hat den beigefügten Vorschlag erarbeitet und schlägt der AGJF vor, sich auf diesen Text zu verständigen.
Der vorgeschlagene Text verlangt nicht von den Betroffenen die explizite Erklärung, auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Fondserrichtern zu verzichten. Er stellt aber klar, dass aus der Gewährung der Leistungen aus dem Fonds keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies war einer der Gründe für die jetzige Verzichtserklärung. Insofern greift der neue Text die in die Diskussion vorgebrachten Argumente auf und bringt sie mit den inhaltlichen Notwendigkeiten aus Sicht der Fondserrichter zusammen. Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine JFMK-Erklärung der [ 44 ] befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.

[ 45 ]
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden


5.8 b)
Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"

Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nehmen den schriftlichen (siehe Anlage) und mündlichen Bericht zum Sachstand Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zur Kenntnis.
2. Oie oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen:
Die Ministerinnen und der Minister sowie die Senatorin der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

3. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
6:0:0

[ 46 ]
Begründung:
In den ostdeutschen Ländern besteht gleichermaßen die Problematik einer "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" auf andere Sozialleistungen (z. B. SGB 11 oder SGB XII). Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.
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Zivilklagen gegen Jugendämter wegen Amtspflichtverletzung

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.
Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Landgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen - und dies auch hatte - von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistenden Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch'schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutachten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.

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Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Vorsitzender: Dirk Friedrich - Stellv. Vorsitzende: Heidi Dettinger - Schriftführer: Klaus Schiesewitz - Schatzmeisterin: Charlotte Heidl - Beisitzer/innen: Britta Bär, Carmen McCloskey, Horst-Peter Schäfer-Aron
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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EHEMALIGE HEIMKINDER. - Alle interessierten Betroffenen und alle Unterstützer der damaligen Heimkinderhöllen-Bewohner sind herzlich eingeladen zur angegebenen Zeit im Gerichtssaal anwesend zu sein und dieser juristischen Debatte zuzuhören ( vielleicht gibt es ja auch noch den einen oder anderen unter ihnen der gut Stenografie schreiben kann und das Ganze genau aufzeichnen kann und dann ein Transcript des Ganzen fertigen kann ).

Also dann: Dienstag, 5. Juni 2012, um 11.15 Uhr im Landgericht Köln.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.


In Australien, gestern, Montag, 13. Mai 2012, erhielt ich eine Email von der MONALISA Redaktion beim ZDF, Frau Angelika Fell, die ich wie folgt beantwortete.
Sehr geehrte Frau Fell.

Danke für Ihr Interesse in dieser Angelegenheit.

Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.

Ich persönlich weiß leider bisher nicht wer die Klägerinnen sind.

Die mandatierte Anwaltskanzlei, die diese beiden Klägerinnen ( Ehemaligen Heimkinder ) vertritt ist die RA KANZLEI NIEPORTE in Trier, und der Rechtsanwalt Robert Nieporte befasst sich hauptsächlich mit diesen Angelegenheiten, bezüglich diesen Ehemaligen Heimkindern und anderen Ehemaligen Heimkindern. Ich kann Ihnen also nur raten sich mit ihm persönlich in Verbindung zu setzen.

Alle Details bezüglich der RA KANZLEI NIEPORTE in Trier finden Sie hier @ http://www.kanzlei-nieporte.de/

In der Zwischenzeit bin ich auch darüber informiert worden, dass diese Gerichtsverhandlung am Dienstag, 5. Juni 2012, um 11:15 Uhr, vor dem Landgericht in Köln – welches sich im demselben Gebäude, wie das Amtsgericht, Luxemburger Straße 10, 50939 Köln, befindet – stattfindet ( ich habe auch seither alle meine diesbezüglichen vorherigen Bekanntgebungen, worin ich das Gericht als das „Amtsgericht“ angab, wo ich sie noch ändern konnte, dementsprechend korrigiert ).

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben.

Falls Sie in Zukunft diesbezüglich berichten, wäre ich Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir als einem der Ersten eine Kopie all solcher Berichterstattung zukommen lassen würden, noch bevor mich mein GOOGLE-ALERT davon unterrichtet.

Herzliche Grüße aus dem Land Down Under.

Martin Mitchell
Ehemaliges Heimkind, Jg. 1946
Mitglied im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) in der BRD.


Kopie an den Vereinsvorstand des „VEH e.V.“ und an Rechtsanwalt Robert Nieporte.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 15. Mai 2012, 04:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich dem vorhergehenden Beitrag. - Verdammt noch mal, wieder einen/zwei Fehler gemacht.

Gestern war natürlich „Montag, 14. Mai 2012“ ( nichtMontag, 13. Juni 2012“ ) und das Schreiben an mich war „von der MONALISA Redaktion beim ZDF“ ( nichtvom der MONALISA Redaktion beim ZDF“ ).
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 15. Mai 2012, 05:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Heimkinder - Last uns den Staat mit Amtshaftungsklagen überhäufen wo immer es geht.


Auch dies ist jetzt zur Diskussion gestellt worden unter den Ehemaligen Heimkindern in Deutschland und in Österreich.


Zur Information auch wieder an das gesamte „Anlauf- und Beratungsstellen“ Personal, in allen kommunalen „Anlaufstellen“, in allen Bundesländern, zuständig für die geplante Verteilung der Almosen an die Heimopfer in der gesamten Bundesrepublik Deutschland aus dem „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“ und dem „Hilfsfonds Heimerziehung-OST

damit auch sie alle genau darüber informiert sind wie eineangemessene Entschädigungfür Heimopfer aussieht, bzw. aussehen sollte, wenn sie versuchen
die Heimopfer dazu zu überreden eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.


Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).


LANSKY
GANZGER
partner
LGP RECHTSANWÄLTE / ATTORNEYS
Wien, Österreich

pdf @ http://www.lansky.at/fileadmin/content/ ... y_2012.pdf

Auszug aus einem 7-seitigen Interview mit dem österreichischen Opferjuristen Dr. jur. Gabriel Lansky - re HEIMKINDERSACHEInterview vom 24.02.2012 12:49

ZIVILVERFAHREN - AMTSHAFTUNGSKLAGE

Ähnliche Argumentation in den EHEMALIGE-HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN in Deutschland wie in Österreich !

Der deutsche – Trier !Rechtsanwalt Robert Nieporte ist in verschiedenen dieser AMTSHAFTUNGSKLAGEN für EHEMALIGE HEIMKINDER in Deutschland sowohl wie auch in Österreich mandatiert und involviert.
[ Seite 1 ]

MIDA Interview: Ein authentischer Anwalt ist glaubwürdig

Jolanta Budzowska sprach mit Dr. Gabriel Lansky, dem langjährigen Aktivisten von Amnesty International, der auch als bevollmächtigter Vertreter in so bekannten Sachen wie die des Schriftstellers Jenö Alpár Molnár [ Ehemaliges Heimkind ], der Natascha Kampusch oder bei der Bergbahnkatastrophe von Kaprun tätig war.

[ Seite 4 ]

Was treibt Sie, trotz all dieser Verpflichtungen, juristischer Betreuung laufender Fälle, sich solcher Fälle Pro Bono anzunehmen, wie der Sache von Herrn Molnár?

Ich bin seit 1984 Rechtsanwalt und habe immer auch Pro Bono gearbeitet. Ich bin auch deshalb Anwalt geworden, um Fälle aus dem Bereich der Menschenrechte vertreten zu können. Von Anbeginn meiner Anwaltstätigkeit sind meine anwaltlichen Tätigkeiten nicht auf profitable Leistungen beschränkt. Als Rechtsanwalt realisiert man sich auch durch die Umsetzung höherer Ziele.

Aus den Informationen in der polnischen Presse geht hervor, dass der Fall des Herrn Molnár die Misshandlungen von Kindern durch die Erzieher in österreichischen Kinderheimen in der Nachkriegszeit betrifft. Könnten Sie kurz die Sachlage charakterisieren?

Natürlich. Herr Molnár, Sohn einer Ungarin und eines amerikanischen Besatzungssoldaten wurde im Alter von 10 Monaten von seiner Mutter getrennt und in einem Kinderheim in Oberösterreich untergebracht. Das war eine schlimme Zeit für ihn. Er wurde brutal misshandelt und missbraucht. Zu dieser Zeit verzichteten die Behörden darauf mit seiner Mutter Kontakt aufzunehmen, obwohl sie ihnen bekannt war.
Seine Unterbringung in einem Waisenheim erfolgte gegen den Willen seiner Eltern, die niemand um Zustimmung gefragt hatte. 19 Jahre verbrachte Herr Molnár in fünf Waisenheimen in Oberösterreich, wo er brutal behandelt wurde. Er wurde auch durch andere Heimbewohner vergewaltigt. Er wurde zum Schweigen gezwungen und lebensbedrohlich geschlagen. Herr Molnár ist alleiniger Kläger in dieser Sache, obwohl gleiches Leiden auch andere Heimkinder betrifft. [ Das Ehemalige Heimkind ] Herr Molnár ist alleiniger Kläger in dieser [ in Österreich anhängigen ] Sache, obwohl gleiches Leiden auch andere Heimkinder betrifft.

Bei welchem Gericht ist der Fall anhängig? Wie hoch ist der Streitwert und auf welchem Stand ist die Sache momentan?

Der Streitwert beträgt 1,6 Millionen Euro. Die Sache ist beim Landesgericht Linz anhängig. Im Dezember 2011 fand die erste Verhandlung statt. Das Gericht hat entschieden, den Sachverständigenbeweis zuzulassen.

Im Gerichtsersuchen an den Sachverständigen war eine Beweisthese zur Feststellung enthalten, ob Herr Molnár an einer derartigen posttraumatischen Störung leidet, die dazu führte, dass er wegen seiner psychischen Situation nicht im Stande war zu erkennen, inwieweit bei ihm psychische Veränderungen eingetreten sind. Die Bestätigung dieser Veränderungen als tatsächliche Grundlage wird die Begründung der angemeldeten Entschädigungsansprüche darstellen.

[ Seite 5 ]

[ ………. ]

In einem Ihrer Interviews äußerten Sie sich dahingehend, dass sich das beklagte Bundesland Oberösterreich nicht trauen wird die Verjährungseinrede geltend zu machen. Warum sind Sie dieser Meinung?

Neben der rechtlichen Verantwortlichkeit gibt es auch eine moralische. Ich bin der Ansicht, in einer solchen Sache, in der der Rechtsstaat seit Beginn der fünfziger Jahre nicht imstande war, seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen, muss er seine Verantwortung für die in der Vergangenheit begangenen Taten anerkennen. Es handelt sich um Pflichten einer öffentlichen Verwaltungsbehörde, was nur eine Schlussfolgerung zulässt, dass in dieser Sache sowohl die politische als auch die historische Verantwortung zu berücksichtigen sind.

Wie ist momentan die Rechtsansicht des Landes in dieser Sache? Wie prognostizieren Sie die künftige Entwicklung der Prozesssituation?

Das Bundesland Oberösterreich erhob in der gegenständlichen Sache die Verjährungseinrede. Es steht auf dem Standpunkt, dass die Ansprüche dadurch unbegründet wären, weil die Sache vermeintlich verjährt sei. Das Gericht vertrat jedoch einen anderen Prozessstandpunkt dadurch, dass es das Sachverständigen-Beweismittel zuließ. Dieser Beweis soll unter anderem klären, dass Herr Molnár aufgrund seines psychischen Traumatisierung bisher nicht im Stande war seine Ansprüche zu begründen und zu formulieren, deshalb konnte gemäß § 1494 ABGB eine Verjährungsfrist nicht ihren Lauf nehmen. So wird im Moment die Frage der Verjährungsfrist in gegenständlicher Sache behandelt.

Welche Rechtsgrundlage ergibt sich für Sie und Ihr Handeln?

Die Amtshaftung wird hier aus den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts abgeleitet; das ist eine Verantwortung auf Grund von schuldhaftem Verhalten. Die Rechtsgrundlage für Entschädigungsansprüche bildet ein fundamentales Recht, das sich aus den allgemeinen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen (Par. 1293 ff des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB) ergibt.

Wie lange kann, Ihrer Einschätzung nach, eine zivilrechtliche Sache in erster Instanz wegen Genugtuung dieses Formats andauern?

In dieser Prozessphase ist es sehr schwer, dies genauer einzuschätzen. Das kann ca. zwei, drei Jahre dauern.

[ Seite 6 ]

Im Fall Molnár war bis vor kurzem ein bevollmächtigter Vertreter aus Deutschland tätig. Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass nun Sie diese Sache vor Gericht vertreten?

Das ist eine gängige Praxis unter den professionellen Rechtsvertretern im Rechtsverkehr zwischen Österreich und Deutschland. Zur Lösung solcher grenzüberschreitenden Situationen wird ein Einvernehmensrechtsanwalt herangezogen. Bei Verfahren, bei denen eine Partei durch einen professionellen Bevollmächtigten vertreten ist, können europäische professionelle Rechtsvertreter vor dem österreichischen Gericht nur in Kooperation mit einem Rechtsanwalt rechtswirksam auftreten, der im Rechtsanwaltsverzeichnis in Österreich eingetragen ist.

Ein österreichischer „Einvernehmensrechtsanwalt“ ist daher in solchen Fällen notwendig, wenn ein deutscher Rechtsanwalt vor einem österreichischen Gericht als Bevollmächtigter auftreten muss. In dieser Sache handelt es sich um den Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier. Er war in der Sache in Deutschland tätig und wandte sich an unsere Kanzlei mit einer Frage, ob wir uns dieser Sache einvernehmlich annehmen würden.

Kann der bisherige Bevollmächtigte, der zur Vertretung vor den Gerichten in Deutschland befugt ist, in solchen Fällen, das heißt im Falle des Prozesses vor dem Gericht in Österreich, in Kooperation mit einem österreichischen Anwalt wirksam vor dem Gericht in Österreich handeln?

Er kann rechtswirksam als Bevollmächtigter nur gemeinsam vor dem Gericht auftreten. Auch in dieser Sache handeln wir eben auf diese Art und Weise, wobei der Kollege Robert Nieporte zur wirksamen Vertretung uns als Partner braucht.

Die Sache des Schriftstellers Jenö Alpár Molnár ist zurzeit beim Landesgericht Linz (Bundesland Oberösterreich) anhängig. Der Streitwert dieser Sache wurde mit 1,6 Mio. Euro festgestellt, und zwar als Entschädigung für das psychische Trauma als Folge grausamer Behandlungen in österreichischen Kinderheimen der Nachkriegszeit, in denen Molnár 19 Jahre verbringen musste. Er hat das in seinem Buch “Wir waren doch nur Kinder... Geschichte einer geraubten Kindheit” beschrieben.

Wie sieht die Frage der gegenseitigen Zusammenarbeit aus der Sicht der Berufsethik [aus]?

Die Regeln unserer Standesvertretung stellen in solchen Fällen aus ethischer Sicht kein Problem dar, weil eben die Vorschriften eine solche Situation unmittelbar vorsehen. In dieser konkreten Sache läuft unsere grenzüberschreitende Kooperation auf der Grundlage österreichischer Gesetze ab, die eben genau diese Handlungsweise vorschreiben. („Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch international tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich (EIRAG)“.

Es handelt sich um eine Vorschrift, die dem Art. 38 des polnischen Gesetzes über Rechtshilfeleistungen ausländischer Rechtsvertreter in der Republik Polen vom 5. Juli 2002 entspricht.

[ Seite 7 ]

Gemäß dieser Bestimmung ist ein Rechtsvertreter aus der Europäischen Union verpflichtet, bei grenzüberschreitender Vertretung im Verfahren, in dem nach geltenden Vorschriften die Vertretung durch einen Anwalt oder Rechtsberater gefordert wird, mit einer inländischen Person, die einen dieser Berufe ausübt, zusammenzuarbeiten
(…) – Anm. d. Red.)

Vor der Sache Jenö Molnárs haben Sie schon Mandanten in anderen, sehr bekannten Fällen vor Gericht vertreten, u.a. waren Sie bevollmächtigter Vertreter von Natascha Kampusch und auch von Opfern des Bergbahnbrandes von Kaprun. War die Besonderheit dieser Sachen ausschließlich mit ihrem medialen Ruhm verbunden?

Aus der Rechts- und Prozessperspektive bildete der Casus Herrn Molnárs keinen besonderen Fall – im Vergleich zu anderen Fällen unserer Kanzlei, in denen wir rechtlich beratend tätig waren. Natürlich gehörten die Fälle von Natascha Kampusch und auch die Katastrophe von Kaprun zu denen, in denen unsere Kanzlei gewisser Weise zum Kampf für den Rechtsstaat beigetragen hat.

Auf welchem Rechtsgebiet haben Sie promoviert?

In meiner Studienzeit sah der Lehrplan eine abschließende Defensio des Doktorgrades (Rigorosum) vor, es war hierzu nicht unbedingt eine schriftliche Doktorarbeit notwendig. So war der Titel „Dr. iur.“, im Vergleich zu anderen Ländern, anhand der Berufserfahrung so quasi "mitzunehmen".

Der Name Lansky klingt „östlich“? Gibt es bei Ihnen möglicherweise polnische Wurzeln?

In meinem Fall ist das nicht einfach zu beantworten. Ich bin zum Teil Ungar und zum Teil Tscheche. Ich bin auch teilweise ukrainischer und teilweise semitischer Abstammung. Mein Vater führte ursprünglich den Namen Laszlo. Nach dem zweiten Weltkrieg übte er das Amt eines Richters in der Tschechoslowakei aus.
Als Richter nahm er den Namen Lansky an. In der Zeit direkt nach Einführung der so genannten Benesch-Dekrete hätte die Ausübung eines Richterberufes in der Tschechoslowakei durch eine Person semitischer Abstammung mit dem Namen Laszlo schwierig sein können…

Welche persönliche Eigenschaft ist für einen Rechtsanwalt am wichtigsten? Gibt es Ihrer Meinung nach einen Schlüssel zum Erfolg in diesem Beruf?

Ich glaube, dass dieser Schlüssel Authentizität ist. Man muss seine eigene Persönlichkeit immer in den Vordergrund stellen. In ihr muss man sich selbst suchen und auch finden. Wir müssen keine stereotypen Rechtsanwaltsrollen spielen. Wir müssen so sein, wie wir in Wirklichkeit sind. Wenn jemand authentisch ist, dann ist er auch glaubwürdig!
Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).
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Martin MITCHELL
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Zivilklagen gegen Jugendämter wegen Amtspflichtverletzung

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).

Die Presse @ http://diepresse.com/home/panorama/oest ... h/index.do

Oberösterreich: Ex-Heimkinder wollen Millionen

18.05.2012 | 18:33 | (Die Presse)

1,6 und 1,1 Mio. Euro fordern zwei ehemalige Zöglinge, die von ihren Erziehern misshandelt und missbraucht worden sein sollen.

Wien/Apa. Lassen sich die Vorwürfe beweisen, könnte die Unterbringung zweier Ex-Zöglinge dem Land Oberösterreich noch teuer zu stehen kommen. Nach dem „falschen“, heute 65 Jahre alten Waisenkind, erhebt auch ein weiterer, heute 44-jähriger ehemaliger Bewohner des Kinderheims Leonstein (Bezirk Kirchdorf) Missbrauchsvorwürfe.

Nach Berichten von Austria Presse Agentur und „Österreich“ werden beide von der Wiener Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner vertreten. Sie fordern 1,6 bzw. 1,1 Millionen Euro Schadenersatz.

Dabei hat der 44-Jährige von der Opferschutzkommission des Landes bereits 20.000 Euro zugesprochen bekommen. Trotzdem weist das Land alle Vorwürfe zurück. Das Opfer hingegen spricht von Schlägen, sexuellem Missbrauch durch Erzieherinnen, Demütigungen und zu wenig Essen. Seit seinem 31. Lebensjahr ist der Mann als Invalide eingestuft, bekommt eine Pension von 800 Euro im Monat. Mit dieser Situation begründen auch seine Anwälte das hohe Schmerzensgeld. Der Prozess startet am 1. Juni in Linz.

Der zweite ehemalige Kinderheimbewohner war nach dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise als elternlos geführt worden. Er berichtete ebenfalls von Misshandlungen und Missbrauch. Dieses Verfahren läuft seit März und wird vermutlich im Herbst fortgeführt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2012)
Sicherlich wird demnächst auch noch das ein oder andere mehr DAZU auf unserer Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php zu finden sein.


Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).


Es bestand meinerseits vor ein paar Tagen noch die Frage ob die anscheinend zum gleichen Zeitpunkt stattfindenen Gerichtsverfahren der Ehemaligen Heimkinder Klägerinnen vor dem „Amtsgericht“ oder dem „Landgericht“ in Köln stattfinden würde

worauf Rechtsanwalt Björn Ludes, Mitarbeiter von Rechtsanwalt Robert Nieporte, von der Trier RECHTSANWALSKANZLEI NIEPORTE [ http://www.kanzlei-nieporte.de/ ] mich diesbezüglich wie folgt unterrichtete:
Sehr geehrter Herr Mitchell,

in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen zur Bestätigung mit, dass wie Sie bereits selber treffend ausführten, Streitigkeiten, die der Zivilgerichtsbarkeit unterliegen, bei einem Streitwert von über 5000,- € auf Landgerichtsebene behandelt werden (§23 Nr. 1 GVG).

Die Zuständigkeit des Landgerichtes bestimmt sich vorliegend jedoch nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG unabhängig vom Gegenstandswert, da es sich um einen Staatshaftungsanspruch auf der Grundlage des § 839 BGB i. V.m. Art. 34 GG handelt.

Somit finden auch die in Rede stehenden zwei Termine – jeweiliger Streitwert 54.000,- € – am 05.06.2012 beim
Landgericht in Köln statt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ludes

Robert Nieporte

Rechtsanwalt

Brotstraße 1
D - 54290 Trier

Tel.: 0049 (0) 651/ 9946 9 550
Fax: 0049 (0) 651/ 9946 9 456

Email: info@Kanzlei-Nieporte.de
Internet: http://www.Kanzlei-Nieporte.de
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Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).


…bei diesen Jugendämtern, sollen ehemalige Heimkinder jetzt ihre Anträge auf „Hilfen in Form von Almosen stellen und eine Verzichtserklärung unterschreiben


BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
BRD - Jugendämter - "Alle murksen vor sich hin"
STERN.DE @ http://www.stern.de/panorama/jugendaemt ... 19924.html ( 10.05.2008, 00:14 Uhr ) ( sehr langer und detailierter Artikel )
BRD - Jugendämter – systematische AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG / AMTSPFLICHTVERLETZUNG über einen Zeitraum von vielen Dekaden:
1949-1975;
1975-1991;
1991-2008.

BRD - Jugendämter – Und hat sich DIESBEZÜGLICH irgend etwas geändert seit Mai 2008 ? --- in den letzten 4 Jahren ?

Ich bezweifele es.

Auch darum schon muß man sie aus allen Richtungen immer wieder zur Rechenschaft ziehen und zur Verantwortung ziehen und massenhaft immer wieder und immer wieder mit AMTSHAFTUNGSKLAGEN / SCHADENERSATZKLAGEN / STAATSHAFTUNGSANSPRÜCHEN überziehen.

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in meinem diesbezüglichen Beitrag ( oben ) vom Di. 15.05.2012, um 03:36 Uhr ).
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Heimkinder-Zwangsarbeit-Firmen in die Pflicht nehmen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder. = Child slave labour of children in care.

„Bethel im Norden“ – Nachkriegsdeutsche Kinderzwangsarbeit.
Torfgewinnung in „Diakonie Freistatt im Wietingsmoor“ für Jungen.
Großwäscherei im „Birkenhofin Hannover für Mädchen.

http://www.heimkinder-ueberlebende.org

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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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The profiteers of child slave labour must be taken to task.

Child slave labour of children in care.
= Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder.

"Bethel in the North" – Postwar child slave labour on a grand scale.
For boys, forced labour in church-owned peat bog "Diakonie Freistatt"“.
For girls, forced labour in church-owned industrial laundry "Birkenhof" in Hannover.

http://www.care-leavers-survivors.org

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PETITION ehemaliger Heimkinder-Zwangsarbeiter, mitzeichnen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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PETITION ehemaliger Heimkinder-Zwangsarbeiter – bitte mitzeichnen.

PETITION - Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen.
OPEN PETITION
@ http://www.openpetition.de/petition/online/zwangsarbeit-ehemaliger-heimkinder

Ich, Martin MITCHELL, habe diese Petition, am Mittwoch, 23. Mai 2012, um 06:22 Uhr unterschrieben und folgende Begründung hinzugefügt:

THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY OWES A DEBT ( 1949-2012 )

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DER PFLICHT ( 1949-2012 )

Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !

Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder. = Child slave labour of children in care.

Child slave labour of children in care. = Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder.

Kirche, Staat und alle involvierten Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe sind die Schuldigen und somit die Schuldner.

"Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !"

„Abusus war nicht das Verfehlen des Systems, Abusus war das System !“

The profiteers of child slave labour must be taken to task. The profiteers of child slave labour must pay compensation.



Zu berücksichtigen in der HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNGSFRAGE, ist, daß wir ja keinen Krieg mehr hatten als diese Geschehen stattfanden, daß es keinen Führer mehr gab, der solche Dinge wie sie Heimkindern in Westdeutschland widerfahren sind angeordnet hatte, und dessen Befehl man auszuführen hatte. Mit solchen Ausreden können sich die Täter und ihre Rechtsnachfolger also nicht herausreden. Und gerade dieser Unterschied, sollte, m.E., auch immer und immer wieder hervorgehoben werden. Die Verbrechen, die gegen UNS begangen wurden, zu Friedenszeiten, und in einer "Demokratie", müssen daher, unter jeder Rechtsordnung, rechtsmäßig als viel, viel schlimmer eingestuft und bewertet werden, als Verbrechen begangen in einer "Diktatur"; und eine und jede den Opfern zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß auch dies in Betracht ziehen und berücksichtigen, und die einem jeden zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß daran gemessen werden.
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PETITION ehemaliger Heimkinder-Zwangsarbeiter, mitzeichnen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu meinem vorhergehenden diesbezüglichen Beitrag vom Do. 24.05.2012, um 06:48 Uhr ( oben ).

Aus gegebenen Anlass habe ich heute – Donnerstag, 24. Mai 2012, um 00:12 Uhr – im HEIMKINDER-FORUM.DE in dem von mir auch dort gestern eingerichteten Thread »PETITION - Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen.« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-he ... on-nutznießer-firmen-von-heimkinder-zwangsarbeit-müssen-zahlen-sie-müssen-dazu-gezwungen-werden-sich-an-entschädigungszahlungen-zu-beteiligen/#post324683 folgenden diesbezüglichen Beitrag getätigt:
Vielleicht darf man ja noch an die Ethik und Moral und Ehrlichkeit und nachträgliche Übernahme von Verantwortung der damaligen nachkriegsdeutschen Nutznießer von Heimkinder-Zwangsarbeit appellieren ihre Opfer „angemessen zu entschädigen“.
Es soll doch wohl auch noch erlaubt sein diese Nutznießer von Heimkinder-Zwangsarbeit, wenn sie sich nicht selbst dazu bewegen können freiwillig Wiedergutmachung zu leisten, sie öffentlich an den Pranger zu stellen.

Der Aufruf zur Unterzeichnung dieser Petition geht übrigens von in Deutschland ansässigen deutschen Heimopfern – von deutschen Heimkinder-Zwangsarbeitern ! – aus, darf aber auch von Heimopfern die Deutschland seither verlassen haben und sich im Auslande niedergelassen haben unterzeichnet werden ( und ich bin einer der letzteren, der auch schon unterzeichnet hat ).

Und auch die Nachkommen und Erben von Nutznießern dieser Heimkinder-Zwangsarbeit dürfen diese Petition unterzeichnen, ob sie im Inland oder im Ausland leben.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 24. Mai 2012, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Nudelholz
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Nudelholz »

Hallo Martin,

der Link geht nicht, hier nochmal:

http://heimkinder-forum.de/v3/board3-he ... post324683

Müßte so stimmen. :)

Gruß

Nudel
Zuletzt geändert von Nudelholz am Do 24. Mai 2012, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
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PETITION "Heimopfer 1945 bis 1949 anerkennen" - mitzeichnen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bitte auch diese Petition mitzeichnen.

Ich habe gerade damit begonnen FOLGENDES auch an anderen Stellen im Internet zu verbreiten.
Ein deutsches ehemaliges Heimkind ansässig in Deutschland, zusammen mit anderen deutschen ehemaligen Heimkindern ebenso ansässig in Deutschland, hat gestern Mittwoch, 23. Mai 2012 folgende weitere Petition in die Wege geleitet:

»PETITION - Für die Gleichstellung von "Opfern der Heimerziehung von 1945 bis 1949" mit den bisher nur anerkannten "Opfern der Heimerziehung von 1949 bis 1975"« @ http://www.openpetition.de/petition/onl ... 5-bis-1949

"Und auch ich, der Australier Martin MITCHELL ( ehemaliges Heimkind Jg. 1946 ), setze mich für "Für die Gleichstellung von Opfern der Heimerziehung von 1945 bis 1949" ein, bin aber auch der Meinung, dass noch ältere Opfer der Heimerziehung - Opfer der Heimerziehung im Dritten Reich - ebenso nicht vergessen werden dürfen. Allen ist eine "angemessene Entschädigung" geschuldet."

So habe ich IN EINEM KOMMENTAR DAZU Stellung bezogen, als ich auch diese PETITION heute, Do. 24.05.2012 ( in den frühen Morgenstunden ) unterzeichnet habe.

Ich wurde gebeten auch diese PETITION überall zu verbreiten und DARAUF aufmerksam zu machen, und ich komme dieser Bitte HIERMIT, auch hier, nach.

Auch Du wirst gebeten AUCH DIESE PETITION @ http://www.openpetition.de/petition/onl ... 5-bis-1949 mitzuzeichnen.



PS. Thanks »Nudelholz« for correcting the link in my previous post ( above; on the previous page ) ). :)
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 24. Mai 2012, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Heimopfer Anlaufstellen, "Entschädigung" und sonstiger Unfug

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) äussert sich

bzw. ein Staatsekretär dieses Bundesministeriums, ein gewisser Josef Hecken ( CDU ) äussert sich am 16.05.2012, und berichtet dem

Präsidenten des Deutschen Bundestages – Parlamentssekretariat – Platz der Republik 1, 11011 Berlin

in einem 13-seitigen Schreiben bezüglich einer Kleinen Anfrage der GRÜNEN :

»Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dorner, Josef Philip Winkler u.a. und der Farktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

– Drucksache 17/9507 vom 30. April 2012

Umsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“«

Hier @ http://offenesparlament.de/ablauf/17/44476 heist es dann diesbezüglich :

Noch nicht beantwortet ( Stand 25.05.2012 / Stand 27.05.2012 ).

Aber folgende schriftliche ÄUSSERUNG DES BMFSFJ, VOM 16.05.2012, in Antwort zu diesen von den GRÜNEN gestellten Fragen, findet – auf Umwegen – ihren Weg ins Internet und ist, unter anderem, seit dem 25.05.2012, jetzt auch, als IMAGE / PDF-DOKUMENT, hier untergebracht

@ http://s14.directupload.net/file/d/2901 ... 9i_pdf.htm ( 2.95 MB )

@ http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... iehung.pdf ( 2.95 MB )


Und dann gibt es seither FOLGENDE STELLUNGNAHMEN DAZU :


ERSTENS.

Stellungnahme von »HeidiD« ( VEH e.V. ) vom Fr. 25.05.2012 um 20:41 Uhr

Beitrag 11 ( im Thread »Antwort: Die Fraktion der Grünen fragt an am 30.04.2012 --- Antworten vom 16.05.2012 seitens des BMFSFJ.« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-he ... ion-der-grünen-fragt-an/#post324910 )
Kleine Anfrage der Grünen - noch kleinere Antworten des BMFSFJ

Die Antworten sind genauso, wie sie bei DEN Fragen sein mussten: Bla-bla-blubb.

Die grünen Zwergen wollten sich zu "Opferschützern" aufspielen, nachdem sie erst einmal alles getan haben, Frau Vollmer zu unterstützen und "JA, HURRA" zu schreien. Leider gelingt ihnen diese Rollentausch nicht einmal ansatzweise, denn sie fragen nur innerhalb von "Schongrenzen".
Es ist keine einzige provozierende Frage dabei, keine Frage, bei deren Beantwortung man mal etwas länger nachdenken müsste. Und dabei gäbe es einige... z.B.:

1. Was tut das BMFSFJ, um dem unsäglichen Gerede von einer "Entschädigung" für ehemalige Heimkinder Einhalt zu gebieten?

2. Wie erklärt sich das BMFSFJ, dass offensichtlich in anderen Ländern (Irland, Schweden, USA, Österreich...) ehemalige Heimkinder entschädigt werden - nur eben in der BRD nicht?

3. Welche Erklärung hat das BMFSFJ dafür, dass - entgegen selbst der Minimalstforderungen des RTH - die "Anlauf- und Beratungsstellen" fast überall angesiedelt sind in Jugendämtern, Versorgungsämtern, LWL und LVR etc.?

Es gibt mit Sicherheit mehr Fragen, die es lohnen würde, zu stellen.

Einen Punkt jedoch finde ich hochinteressant - und das ist die Antwort auf die Frage nach der Verzichtserklärung!

Vielen Dank Gregor Ter Heide und Friedhelm Münter für diese wunderbare Steilvorlage, die ihr dem BMFSFJ geliefert habt - mit Aktenzeichen und allem drum und dran!


Und der Australier Martin MITCHELL ( »martini« ) fügt hinzu :

Und hier sieht man JETZT was der GRÜNEN evangelischen Theologin Antje Vollmer, u.a., mit der Ausgrenzung aus den Verhandlungen in Zusammenhang mit den ehemaligen Heimkindern von Opferanwälten gelang: Der nächste unterfütterte Fonds. Der »Runde Tisch Heimerziehung« ( »RTH« ) diente dazu noch ganz andere als nur Heimopfer ruhig zu stellen. Er leitete in der Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) EIN NEUES REGIME GEGENÜBER OPFERN ein: http://www.tagesschau.de/inland/bundesw ... er100.html ( ARD - Stand: 22.05.2012, 00:58 Uhr ).


ZWEITENS.

In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... mment-2823
Erich Kronschnabel said, on 25. Mai 2012 at 19:29

Zur Frage der Anrechenbarkeit von Fonds-Zahlungen auf Sozialleistungen:

Die Antwort ist juristisch Wischiwaschi, es bleibt also jedem einzelnen Träger überlassen, ob diese Gelder als Einkommen gewertet werden oder nicht.

Rechnet irgend ein Träger das Geld an, kürzt dem Empfänger die Sozialgelder entsprechend, kann der Hilfeempfänger vor dem Sozialgericht klagen – und VERLIERT! Weil es juristisch nicht wasserdicht gemacht wurde!

Ich unterstelle auch hierbei Absicht, auch so klappt die Refinanzierung bestens. Die Kommunen können die klammen Kassen elegant auffüllen.

Was hilft gegen Brechreiz?


DRITTENS.

In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... mment-2824
Heidi Dettinger said, on 26. Mai 2012 at 05:27

Ich fürchte gar sehr, Herr Kronschnabel, Sie könnten Recht behalten!

Das nennt sich dann "Prinzip rechte Tasche, linke Tasche"…


VIERTENS.

In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... mment-2825
Helmut Jacob said, on 26. Mai 2012 at 23:17

Tatsächlich handelt es sich nur um Empfehlungen, und noch gar keine rechtsgültigen Verwaltungsanweisungen. Darum ist es völlig offen, ob einzelne Sozialämter oder einzelne ARGEs diese Gelder nicht mit ihren Leistungen verrechnen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn es gilt, beim Sozialamt oder bei der ARGE nachzufragen. Auf keinen Fall darf man schreiben, dass man einen Antrag bei den Anlaufstellen oder in schriftlicher Form gestellt hat. Nach dieser Aussage wollen die Behörden über den Verlauf des Antrages informiert werden und man kann – wenn klar ist, dass diese Leistungen verrechnet werden – nicht mehr schummeln und schreiben, der Antrag wurde abgelehnt. Dann haben die Behörden ein Auskunftsrecht über den Ablehnungsbescheid.

Hier ein Formulierungsvorschlag:
Auf Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) hat der Deutsche Bundestag einen Fonds über 120 Mio. Euro beschlossen, der von dem Bund, den Ländern und der evangelischen und katholischen Kirche zu gleichen Teilen gespeist wird. Ich frage an, ob diese Leistungen auf solche der Sozialhilfe, der Grundsicherung oder auf "Hartz IV"-Leistungen angerechnet wird.

Selbst dann kann man noch gelackmeiert sein, weil beispielsweise das Sozialamt, nachdem es Wind von den Almosen des RTH erhalten hat, einen Irrtumsbescheid ausstellen und die Gelder einkassieren [kann].

Ich sage es nicht gerne, aber es muss sein: Vorsicht bei der Antragsstellung oder Verzicht auf einen Antrag oder das Risikospiel mitmachen und dabei wissen, dass man den Tätern in die Hände spielt. Sie nämlich lachen sich über jeden Antrag ins Fäustchen.


FÜNFTENS.

Und der Australier Martin MITCHELL ( »martini« ) fügt hinzu :
Und dann stellt sich natürlich auch noch die Frage, besonders in Bezug auf alle aus demHilfsfondsIN BARGELD AUSGEZAHLTENRENTENERSATZLEISTUNGEN“,

Müssen DIESE dann dem Finanzamt angegeben werden um VERSTEUERT zu werden ( da diese Auszahlungen ja ganz offiziell nicht als einem Opfergesetzlich zustehende Entschädigungangesehen werden ) ?

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiter bezüglich der Angelegenheit behandelt im vorhergehenden Beitrag.

Augenwischerei: Die Antwort des Bundesfamilienministeriums in Sachen Heimopfer

[ Es geht hier um folgende offizielle Antwort des BMFSFJ – u.a. wiedergegeben @ http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... iehung.pdf und auch @ http://s14.directupload.net/file/d/2901 ... 9i_pdf.htm ( jeweils 2.95 MB ) ]

27. Mai 2012: Brief an das

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herrn Staatssekretär Josef Hecken

10117 Berlin

Telefax: 030206554150

Betreff: Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2012

Drucksache 17/9507 – Ihre Antwort vom 16.05.2012

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

zunächst Danke ich Ihnen herzlich für die schnelle Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage. Die Opfer der Heimerziehung in den drei Nachkriegsjahrzehnten haben auf Antworten auf drängende Fragen gewartet und sind jetzt wenigstens etwas - wenn auch sicher nicht zu ihrer Zufriedenheit - informiert.

Ich möchte auf Ihre Antworten eingehen und Ihnen aufzeigen, warum sie nicht befriedigen können.

Haben Sie bei Ihrer Antwort zu Frage 1 und 2 bedacht, dass viele Opfer keinen Zugang zum Internet haben, weil sie altersmäßig überfordert sind? Haben Sie auch daran gedacht, dass viele Frauen und Männer durch ihre zerstörte Kindheit oder Jugend nie einen Fuss in die Tür zur Gesellschaft bekommen haben, weil sie jahrzehntelang traumatisiert waren, es immer noch sind, sie keine oder eine völlig unzureichende Ausbildung erfuhren und darum keinem Beruf nachgehen konnten. Die letztgenannte Gruppe ist heute arm und kann sich weder eine Computeranlage noch eine Zeitung leisten und ist im Informationsfluss erheblich eingeschränkt.

Sollte die Bundesregierung nicht endlich anfangen und das nachholen, was der „Runde Tisch Heimerziehung“ (RTH) bewusst nicht getan hat? Nämlich die Auflistung von Opfern und direkte Informationen an sie. Ob Ihre angekündigten Flyer und Poster wirklich verfügbar und beispielsweise auch in den Altenheimen zu finden sind, wird sich zeigen.

Ihre Antwort auf die Fragen 3 bis 6 ist für viele Opfer Augenwischerei. Sie erkennen keine klare Zusage Ihres Ministeriums, dass diese Fondsleistungen tatsächlich einklagbar anrechnungsfrei auf andere Sozial- oder Rentenleistungen sind. Statt dessen lesen sie zahlreiche Absichtserklärungen wie: „anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden sollen“, oder „einstimmig vorgeschlagen“, oder „Die Länder bekräftigen, dass sie ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen ausdrücklich unterstützen.“ Und wenn Sie dann noch darauf hinweisen, dass die Auszahlung der Leistungen „freiwillig erfolgt und dafür weder eine rechtliche noch sittliche Verpflichtung der Errichter besteht“, stellt sich die Frage, wie Sie die Opfer in der Form beruhigen können, dass die Anrechenbarkeit bei den Sozialämtern rechtlich und sittlich ausgeschlossen ist. Sätze später erfolgt die Schreckensmeldung aus Ihrem Haus, die nun die letzte Hoffnung auf Nichtanrechenbarkeit zerstört: „Die Auslegung dieser Rechtsvorschriften obliegt ... den Vollzugsbehörden vor Ort.“ Einen Abschnitt weiter sehen Sie „keine Notwendigkeit für den Erlass einer gesetzlichen Regelung... .“ Geradezu als Hohn empfinden müssen die Opfer Ihren vorletzten Satz zu dieser Frage: „Diese Lösung verspricht den Betroffenen Rechtssicherheit und trägt dem Anliegen des Fonds Rechnung.“ (Unterstreichungen von mir eingefügt)

Ihre Antwort auf Frage 7 versteht der Durchschnittsbürger wahrscheinlich nicht. Darin dokumentiert sich der Abstand zwischen der Politik und den Bürgern. Aber auch im Bundestag sitzen etliche Abgeordnete schlichter Intelligenz; wenn man mal beobachtet, welche Zeitung häufig während der Debatten gelesen wird. Was ist, so fragt man sich, „die Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts“? Dokumentiert die Bundesregierung mit dieser Aussage aber nicht auch, dass sie seit Einrichtung des RTH nichts für die Einrede der Verjährung getan hat, die von den Opfern von Anfang an gefordert wurde?

Schrillen in Ihrem Haus nicht sämtliche Alarmglocken (Frage 7), weil Ihnen bei bis zu 800.000 Opfern, bei denen Behinderte, in die Psychiatrie Zwangseingewiesene, Kleinkinder und Säuglinge nicht einmal eingerechnet sind, erst 330 Vereinbarungen vorliegen? Wie groß muss die Unsicherheit sein, am Ende doch nichts zu erhalten, wie groß die Ablehnung des RTH und seiner Empfehlungen? Wird diese Tatsache in Ihrem Ministerium nicht völlig ignoriert?

Ihre Antwort auf Frage 13 ist mager. Mit dieser wird nämlich die Gefahr von Retraumatisierungen und erneuter Gewalt bei alters- oder behinderungsbedingter Heimeinweisung ganz klar nicht ausgeschlossen. Sie verweisen auf einen begrenzten Zeitraum und stehlen sich aus der Verantwortung für das Schicksal der Opfer nach Fristablauf. Und gerade auch hier liegt das Versagen des RTH: für die Folgezeit trotz eindringlicher Warnungen und Hinweise keine Konzepte erstellt zu haben. Eine Opferrente, die dazu beitragen könnte, das Pflegepersonal, in dessen Händen man sich erneut abhängig begibt, freundlich zu stimmen, haben alle Beteiligten rundweg abgelehnt.

Auch die Antwort auf die Fragen 14 und 15 ist meines Erachtens beschämend. Ihnen müssten längst Hinweise vorgelegen haben, dass abertausende Akten gezielt vernichtet, die Opfer mit Kellerflutungen und eingestürzten Wänden abgespeist wurden. Die Bundesregierung muss sich die Frage anhören, warum sie nicht mit Beginn der Arbeit des RTH über die juristische Schiene diese Akten hat sichern lassen. Man muss nicht besonders klug sein, um zu wissen, dass jeder Täter versucht, Spuren zu verwischen.

Ich werde auf meine Fragen, die sich aus Ihren Antworten an DIE GRÜNEN ergeben, sicher keine Antwort erhalten. Darum veröffentliche ich diesen Brief direkt im Internet.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Jacob

[ Es geht hier um folgende offizielle Antwort des BMFSFJ – wiedergegeben @ ] http://dierkschaefer.files.wordpress.co ... iehung.pdf

TAGS: Runder Tisch Heimerziehung, RTH, Heimopfer, Gewalt, Kirchen, Politik
QUELLE: Helmut Jacob @ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 99808.html ( 27.05.2012 )
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von FreierMann »

Kinder sind beim Jugendamt, der Jugendhilfe usw. oft nur eine "Handelsware". Es wird mit Ihnen geschachert, und ob das Kind jetzt wirklich in ein Heim sollte, ist zweitrangige Frage. Ist das Kind einmal gemeldet, aufgefallen; kann es schnell losgehen!

Es gibt keine wirkliche Kinderhilfe, aber das wissen nur Insider!

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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

ML mona lisa
mit Barbara Hahlweg

Samstag, 2. Juni 2012, 18.00 Uhr

ZDF @ http://www.presseportal.de/pm/7840/2263 ... tag-2-juni ( runter scrollen )

Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht
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Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

Weiterführend zum vorhergehenden Beitrag.

re ML mona lisa - Samstag, 2. Juni 2012, 18.00 Uhr

Es gibt auch jetzt schon etwas DAZU auf Mediathek @ http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... or-Gericht ( ca 3½ Minuten - ob das jedoch alles ist weiß ich nicht ).

Und hier auch noch einmal das gleiche Video zusamen mit einem längeren Text dazu bei ML mona lisa @ http://monalisa.zdf.de/ZDF/zdfportal/we ... Leben.html

Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 2. Jun 2012, 15:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Bukowski

Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Bukowski »

wie kommst Du eigentlich darauf, dass Deine sorgsam ausgearbeiteten Pamphlete und Petitionen hier brennend interessieren?

es ist sicher schön, dass Du einen Lebensinhalt gefunden hast - aber dies ist ein DISKUSSIONSforum und keine Anschlagetafel oder ne Ablage.

Also, WAS willst Du diskutieren? :)
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Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterer Hinweis in Zusammenhang mit dem vorletzten Beitrag hier in diesem Thread, d.h. meinem eigenen Beitrag vom Sa. 02.06.2012, um 14:49 Uhr ( oben )

Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

re ML mona lisa - Samstag, 2. Juni 2012, 18.00 Uhr

Es gibt auch jetzt schon etwas DAZU auf Mediathek @ http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... or-Gericht ( ca Minuten - ob das jedoch alles ist weiß ich nicht ).

Und hier auch noch einmal das gleiche Video zusamen mit einem längeren Text dazu bei ML mona lisa @ http://monalisa.zdf.de/ZDF/zdfportal/we ... Leben.html ( runter scrollen ) ( ca Minuten - ob das jedoch alles ist, weiß ich nicht ).

Ob, und für wie lange, das alles an diesen Stellen bestehen bleiben wird, weiß ich nicht.

Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht
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„Hilfsfonds“ für Heimkinder - Das Ganze ist absoluter Betrug

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Was Ehemalige Heimkinder befürchtet hatten bestätigt sich als Fakt !


( Bezüglich der Information, die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollte. )


Ich eröffne dieses ZITAT.

Martin Mitchell = »martini« – Netzfund vom Do. 31.05.2012, um 15:25 Uhr:
Der Deutsche Landkreistag informiert re den Hilfsfonds-Leistungen für ehemalige Heimkinder WEST UND OST.OB „ANGERECHNET“ WIRD ODER „NICHT ANGERECHNET“ WIRD, MUß IN JEDEM EINZELFALL GESONDERT ENTSCHIEDEN WERDEN.
Das ist was diese Bekanntgebung in RUNDSCHREIBEN - NR.: 0289/12 vom 21.05.2012 des Landkreistages Nordrhein-Westfalen aussagt – nichts anderes.


… noch einmal das Ganze in "plain text" …


"LANDKREISTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN

Kavallierstraße 8
40213 Düsseldorf
Zentrale: 0211.300491.0
Direkt: 0211.300491.220
Telefax: 0211.300491.5220
E-Mail: Limbach@lkt-nrw.de

Datum: 21.05.2012

Aktenz.: 51.27.10 0 Li/Ho

RUNDSCHREIBEN - NR.: 0289/12

An die
Mitglieder des
Landkreistages Nordrhein-Westfalen

Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung / Vollzug der Ergebnisse des Runden Tischs Heimerziehung in den 1950er/60er Jahren
Bezug: LKT – RS Nr. 0476/11 vom 29.06.2011


Zusammenfassung:

Der Lenkungsausschuss des Fonds „Heimerziehung West“ hat festgestellt, dass die aus dem Fondsteil „Rentenersatzfonds“ ausgezahlte entschädigungsähnliche Leistung gemäß SGB XII bzw. SGB II nicht als Einkommen in Betracht zu ziehen und nicht mit Sozial- oder vergleichbaren Leistungen gegenzurechnen ist. Entsprechend ist mit Leistungen aus dem Fonds für die Heimerziehung in der ehemaligen DDR zu verfahren.


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Landkreistag (DLT) informiert uns über den Vollzug der Leistungen für ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner von Erziehungsheimen wie folgt:

„Zum Jahresbeginn 2012 ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ eingerichtet worden. In den Fonds haben Bund, Länder und die beiden christlichen Kirchen eingezahlt. In manchen Ländern ist eine kommunale Beteiligung an den Fondsmitteln erfolgt. Parallel hierzu ist im Hinblick auf erlittenes Unrecht in der ehemaligen DDR ein Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ eingerichtet worden, der sich aus Mitteln des Bundes und der neuen Bundesländer speist.

Seit einigen Wochen ist intensiv die Frage der Anrechnung auf andere Sozialleistungen diskutiert worden, die sich letztlich auf beide eingerichteten Fonds bezieht. Der Lenkungsausschuss für den Fonds „Heimerziehung West“ hat nunmehr festgestellt, dass die aus dem Fondsteil „Rentenersatzfonds“ des Fonds „Heimerziehung West“ ausgezahlten entschädigungsähnlichen Leistungen an Betroffene freiwillig erfolge und dafür weder eine rechtliche noch sittliche Verpflichtung der Errichter bestehe. Damit seien diese Leistungen gemäß § 84 Abs. 2 SGB XII sowie § 11a Abs. 5 SGB II nicht als Einkommen in Betracht zu ziehen und nicht mit Sozial- oder vergleichbaren Leistungen gegenzurechnen.

Allerdings ist weitere Voraussetzung, dass die Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde (SGB XII) bzw. grob unbillig wäre oder die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen würde, dass weitere Leistungen nicht gerechtfertigt wären (SGB II). Nach Auffassung von BMAS und BMFSFJ ist dies bei Auszahlungen aus diesem Fonds aufgrund der Gesamtumstände der Fall. Allerdings ist die Vorschrift im SGB XII als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es bedarf daher einer Prüfung im Einzelfall.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) wird sich im Rahmen ihrer Sitzung am 31.05. und 01.06.2012 in Hannover ebenfalls mit der Thematik befassen. Der JFMK liegt der folgende Vorschlag zum Beschluss vor:

„Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder unterstreichen die Empfehlungen des Runden Tischs Heimerziehung, dass die Leistungen aus den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ sowie „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.“

Der Deutsche Landkreistag hatte bei den Gesprächen mit den Bundesressorts darauf Wert gelegt, dass es für die Nichtanrechnung einer klaren Grundlage bedürfe. Zudem sollte sichergestellt sein, dass kein „Präzedenzfall“ für andere Gruppen geschaffen wird.

Das entsprechende Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters im BMFSFJ ist mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt.“

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Reiner Limbach

Reiner Limbach

Anlage (nur in elektronischer Form unter http://www.lkt-nrw.de/ abrufbar)."


Ich werde DIES jetzt auch überall anderswo GENAU SO ins Internet stellen - an vielen, vielen Stellen.



Und hier ist DAS ORIGINAL dieses RUNDSCHREIBENS - NR.: 0289/12 vom 21.05.2012 als IMAGE gespeichert: https://fi-ehk.de/forum/board/index.php ... 68d6662efc ( es besteht aber keine Garantie, dass dieses IMAGE dort bestehen bleibt )



Heidi Dettinger = »HeidiD« – Netzfund vom Do. 31.05.2012, um 01:35 Uhr:
Es gibt noch einen weiteren Punkt, der bei diesem ganzen Antwort-Wust immer fein säuberlich außen vor bleibt:

Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Kommunen ist schlicht pleite.

Was heißt das und was bedeutet das für uns?

Zunächst einmal bedeutet das, dass die Kommune durch die Kommunalaufsicht in Ihren Entscheidungen beschnitten wird. Und es heißt, dass die Kommune nicht auf Mehreinnahmen verzichten DARF! Und Mehreinnahmen heißen in diesen Fällen auch, dass die Kommune Einnahmen auf Transferleistungen anrechnen MUSS!

Will sagen: Selbst wenn eine Kommune "guten Willens" ist, darf sie die Anrechnung nicht einfach außer Acht lassen.
Für dieses Problem gibt es bislang noch keinerlei Lösung! Die Leistungen aus dem Rentenersatzfonds sind KEINE Schenkungen! Die Leistungen aus dem Rentenersatzfonds sind allerdings auch KEINE Schadensersatzleistungen! Sie sind aber auch keine Pflichtleistungen! Sie sind so eine Art hybrider Dingenskirchenleistung... Und wem das alles doch reichlich schwammig und gar albern vorkommt, dem kann man nur Recht geben.

Aber:
Nichts genaues weiß niemand nicht! Es wird weiter gerätselt, wie das zu handhaben sei, alles ist noch unklar...

Bislang scheint nur eines klar:
Wer zwischen 1949 und 1975 als über 14-jährige/r im Heim gearbeitet hat, dies nachweisen kann, keine Transferleistungen bekommt, keine OEG-Klage laufen hat, keine sonstige Klage, sich mit einer relativ geringen Summe zufrieden geben möchte, keine Scheu davor hat, eine Verzichtserklärung (dank Terheide und Münter nun ja auch verfassungsgerichtlicherseit als "unbedenklich" bestätigt!), kein Hartz IV oder Grundsicherung bekommt – mit anderen Worten: Wer keine Kinderarbeit geleistet hat, nicht körperlich, geistig, psychisch behindert ist, nicht besonders nach 1975 arbeitete, nicht auf mehr als 10.000 Euro Wert legt und außerdem sicher sein kann, dass es ihm nicht anders wieder aus der Tasche gezogen wird –

Nunja, auf wen all das zutrifft, der/die soll Geld beantragen, wird es sicherlich relativ schnell bekommen, soll sich (so er/sie es denn kann) auch darüber freuen und jeden Cent genießen! Aber alle anderen sollen sich verdammt Gedanken machen, bevor sie irgendetwas unterschreiben.


Fred Friebel = »zuma« – Netzfund vom Do. 31.05.2012, um 14:21 Uhr:
"Allerdings ist weitere Voraussetzung, dass die Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde (SGB XII) bzw. grob unbillig wäre oder die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen würde, dass weitere Leistungen nicht gerechtfertigt wären (SGB II). Nach Auffassung von BMAS und BMFSFJ ist dies bei Auszahlungen aus diesem Fonds aufgrund der Gesamtumstände der Fall. Allerdings ist die Vorschrift im SGB XII als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es bedarf daher einer Prüfung im Einzelfall."

Ich hatte ehrlich gehofft, dass meine Befürchtungen nicht eintreten, leider werden sie durch o.g. bestätigt:

Sozialämter, die Arge usw. sollen also NICHT pauschal NICHT anrechnen, sondern jeden Fall gesondert prüfen....was für ein Irrsinn !!!!!

Besonders schlimm finde ich das von mir oben unterstrichene: Danach sollen die Sozialleistungen eingestellt oder gekürzt werden, wenn die Fondsleistungen höher als diese sind, was ja fast immer der Fall sein wird.

Ich hatte ernsthaft bis jetzt damit gerechnet, dass man die fehlende Verwaltungsvorschrift noch nachholen werde, ich denke inzwischen, das hatte man nie vor.


Dieses ZITAT findet hier sein Abschluss.


UND DAS GLEICHE – GENAU DAS GLEICHE – WIRD AUCH AUF DENHILFSFONDS HEIMERZIEHUNG-OSTUND ALLE SEINE ANTRAGSTELLER UND ANTRAGSTELLERINNEN DARAUS ZUTREFFEN.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 3. Jun 2012, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Fondsumsetzung --- ... der Betrug geht unaufhaltsam weiter .

Beitrag von Martin MITCHELL »

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DIES scheint mir, momentan, DAS ALLERWICHTIGSTE überhaupt IN UNSER SACHE, DER HEIMKINDERSACHE, zu sein.


Laienhafte und juristisch unwissende „Arbeitskreise“ auf Opferseite, die den TÄTERN in die Hände spielen ( und es garnicht mal merken ).


Die Täter KIRCHEN und STAAT ( BUND und LÄNDER ) haben unter sich einen untergesetzlichen sowohl wie aussergesetzlichen 'legalen privaten Vertrag' geschlossen die Heimopfer-WEST um eine „angemessene Entschädigung“ zu bringen, und, nur wegen dem im Grundgesetz festgeschriebenen „Gleichheitsprinzip“, VERSUCHEN SIE NUN IHR ALLES die Heimopfer-OST davon zu überzeugen das gleiche Angebot – diesen Betrug um eine „angemessene Entschädigung“ – anzunehmen. Damit es später niemand, aus West oder Ost, verfassungrechtlich anfechten kann. SIE wollen, dass die Heimopfer-WEST sowohl wie die Heimopfer-OST sich selbst, freiwillig, in Gefangenschaft begeben und in Ketten legen, von denen sie sich nimmer mehr befreien können. Punkt.

Und genau das wird geschehen in der Bundesrepublik Deutschland – in ungefähr 30 Tagen – wenn ihr nicht wachsam bleibt. Punkt.
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