Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 12:53)
Das BVerfG konnte bereits 2011 ein 2017 geändertes Gesetz als "nicht mit der Verfassung konform" beurteilen? Wow, nicht schlecht.
Offensichtlich. Die Gewaltenteilung funktioniert, wo ist dein Problem? Es wurde rumgekräht, dass Sicherheitsverwahrung für Terroristen nicht rechtsstaatlich wäre, du verlinkst eine Gesetzesänderung, nach der das sehr wohl möglich ist, also hat sich das Gekrähe von wegen "nichts rechtsstaatlich" ja wohl erledigt. Ist diese Gesetzesänderung denn vor dem BVerfG anhängig?
Ob die Gesetzesänderung dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit entspricht wird letztendlich von den Gerichten entschieden. Dein "erledigt durch die Gesetzesänderung" ist meiner Meinung nach deshalb Unsinn. Wir können uns aber gern über den Unterschied des formellen und materiellen Rechtsstaatsbegriffes unterhalten.
