Meint ihr, dass die EU im Falle Polens endlich zur Anwendung des Art 7 EU-Vertrag übergeht, nachdem die Appeasement-Politik gegenüber Orban gescheitert ist und sich nun eine Art "postsowjetisch-nationalistische" Restauration in den neuen östlichen EU-Mitgliedern auszubreiten droht? Oder soll auch gegenüber der PiS Zurückhaltung geübt und auf die starke Opposition vertraut werden? Sollte man es u.U. sogar dem Markt überlassen? Polen konnte bisher hauptsächlich aufgrund der liberalen Politik wirtschaftlich (und gesellschaftlich) erstarken, und die Wirtschaft reagiert auf die aktuellen Umtriebe sehr nervös...
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... egend.htmlDer luxemburgische Außenminister Jean Asselborn hat erneut vor einem Zusammenbruch der Europäischen Union (EU) gewarnt. "Die Gefahr besteht", sagte er am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Ungarn handle seit Jahren "nicht europäisch", der Rechtskurs der nationalkonservativen Regierung in Polen sei "furchterregend", so der Politiker.
Die Angriffe der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) auf Justiz und Medien erinnerten ihn an die Sowjetunion, sagte er im Südwestrundfunk (SWR). Polens neue Führung trete fundamentale europäische Prinzipien mit Füßen und müsse damit rechnen, dass die EU "viel schärfer" als bisher reagieren werde.
Die PiS war bei der Parlamentswahl im Oktober mit 38 Prozent der Stimmen stärkste Kraft geworden und hatte eine absolute Mehrheit der Sitze gewonnen. Seit ihrem Amtsantritt nutzt die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo ihre neugewonnene Macht, um kritische Medien und das Verfassungsgericht unter ihre Kontrolle zu bringen. In der Bevölkerung stößt diese Politik aber auf starken Widerstand. Am Samstag gingen das zweite Wochenende in Folge zehntausende Bürger gegen die neue Regierung auf die Straße.
Regierungschefin Szydlo warf ihren Kritikern indes vor, sie würden nur ihre bisherige Macht und ihren Einfluss verteidigen. "Wir brechen das Recht nicht. Alles geschieht in Übereinstimmung mit dem Recht und auf eine Weise, die uns aus dieser Pattsituation bringt", sagte die 52-Jährige im Fernsehsender TVN24. Die polnischen Bürger würden erwarten, "dass sich die Politiker wieder ihren Anliegen zuwenden", argumentierte Szydlo.
Warschau Stimmrecht entziehen
Asselborn sagte, falls die "Nacht-und-Nebel-Aktionen" anhielten, die Presse nicht mehr frei und die Justiz nicht mehr unabhängig arbeiten könnten, werde ein Punkt erreicht, an dem Warschau das Stimmrecht auf europäischer Ebene entzogen werden solle. Erfreulich sei, dass, anders als in Ungarn, die Bevölkerung in Polen den Angriffen auf die Gewaltenteilung die Stirn biete, sagte Asselborn.
https://dejure.org/gesetze/EU/7.htmlArtikel 7
(ex-Artikel 7 EUV)
(1) Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Der Rat hört, bevor er eine solche Feststellung trifft, den betroffenen Mitgliedstaat und kann Empfehlungen an ihn richten, die er nach demselben Verfahren beschließt.
Der Rat überprüft regelmäßig, ob die Gründe, die zu dieser Feststellung geführt haben, noch zutreffen.
(2) Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Europäische Rat einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er den betroffenen Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme aufgefordert hat.
(3) Wurde die Feststellung nach Absatz 2 getroffen, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat. Dabei berücksichtigt er die möglichen Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen.
Die sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen des betroffenen Mitgliedstaats sind für diesen auf jeden Fall weiterhin verbindlich.