https://de.wikipedia.org/wiki/Dubliner_ ... reinkommenWichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen.
Das Verfahren liegt mittlerweile in der dritten Fassung (Dublin-III) vor.
Ganz offensichtlich funktioniert dieses Verfahren nicht gut.
Mehrere Staaten halten es nicht ein. Deutschland hat es bereits mindestens zweimal außer Kraft gesetzt: Bei der Entscheidung Ende August, syrische Flüchtlinge nicht mehr in das EU-Ersteinreiseland zurückzuschicken, und als D unlängst die Menschen aus Ungarn anreisen ließ, die sich dort nicht registrieren lassen wollten. Beide Aktionen kann man wohl aus humanitärer Sicht gutheißen, dennoch stellten sie (auch) eine Aushöhlung der Akzeptanz des Dublin-Abkommens dar.
Mir geht es hier darum, wie man dieses Verfahren überarbeiten sollte. Ich will dabei nicht diskutieren, WIEVIELE und WELCHE Flüchtlinge aufgenommen werden. Das ist Thema genügend anderer Threads. Gehen wir davon aus, es steht eine Anzahl X vor den Türen, was machen wir damit?
Meine Meinung dazu:
- Das Kernproblem der existierenden Regelung ist offenbar die Ungerechtigkeit, die darin liegt, das Asylverfahren dem Einreiseland aufzubürden. Es haben ja nur ein Teil der EU-Mitglieder Außengrenzen zu nicht-EU-Staaten.
- Also müsste ein Verteilungsschlüssel auf die EU-Staaten festgelegt werden, der sich an der Leistungsfähigkeit orientieren sollte und auch die Möglichkeit des sich-Freikaufens beinhalten könnte. Es muss halt ein anderes Land gegen Geld die Flüchtlinge nehmen. Klingt wie Menschenhandel, aber ich sehe keine andere Möglichkeit. Der Verteilungsschlüssel könnte sich auch daran orientieren, welche Ethnien / Migranten es bereits in welchem EU-Land hauptsächlich gibt.
- Bei der Einreise, in welches EU-Land auch immer, muss umgehend das Zielland ermittelt werden, resultierend aus den getroffenen Vereinbarungen. Das wird nicht immer das Wunschland sein - hilft nichts. Das würde sich übrigens auch in den Herkunftsländern herumsprechen und vielleicht eine gewisse Wirkung haben. Darum geht es mir aber nicht primär.
- Logischerweise geht das nicht ohne eine wirksame Außengrenzensicherung.
- Die Asyl- und Flüchtlingsgesetzgebungen in den verschiedenen EU-Ländern sollten wohl oder übel, mindestens bis zu einem gewissen Grade, harmonisiert werden. Das ist wahrscheinlich der schwierigste Punkt.
Dieses Verfahren wäre nicht viel anders als das in D, wonach - so zumindestens der Prozess - unmittelbar nach Einreise die Erstaufnahmeeinrichtung zu ermitteln ist, in dem der Asylantrag zu stellen ist, in welchem Bundesland auch immer.
http://www.google.de/url?sa=t&source=we ... pL36rGn-bw (Seite 13)
Wichtig dann noch, was macht man, bis eine neue Vereinbarung erreicht ist. Meine Meinung: Man muß versuchen, das existierende Verfahren (Dublin-III) so gut es geht, notfalls mit vielen Hilfskrücken, am Leben zu halten und nicht in die Tonne zu kippen. Es darf kein gefühlt "rechtsfreier Raum" entstehen.
So, das sind jetzt keine revolutionär neuen Ideen. Die Idee mit dem Verteilungsschlüssel ist alles andere als neu, Juncker geht im Moment damit hausieren.
Aber findet es eure Zustimmung?
