Es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu, die sicher teilweise auch interessengeleitet sind. Hier zum Beispiel die Schlussfolgerungen aus der Position des House of Lords zur rechtlichen Lage:Kohlhaas hat geschrieben:(10 Jun 2019, 12:39)
Ich bin kein Fachmann für Völkerrecht, aber meiner Kenntnis nach ist es so, dass laut EU-Verträgen alle "Meinungsverschiedenheiten" zwischen Mitgliedsstaaten letztlich durch Urteile europäischer Gerichte beigelegt werden können. Hier müsste genau das gelten, was ich zum Thema Pensionsansprüche geschrieben habe: Wenn es um Auseinandersetzungen über Themen geht, die während der Vollmitgliedschaft entstanden sind, sind die Sprüche der Gerichte auch nach dem Austritt Großbritanniens binden. Letztlich urteilen die Richter ja nur darüber, ob die streitenden Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen oder erfüllt haben. Und eingegangene Verpflichtungen erlöschen nicht durch den Austritt.
Auch hier eine Analogie: Wenn ich den Telefonanbieter wechsele, muss ich nach dem Wechsel trotzdem die Rechnungen für Leistungen bezahlen, die der alte Anbieter vor dem Wechsel erbracht hat.
Meines Wissens hat GB das auch nicht in Zweifel gezogen. Der Streit während der Austrittsverhandlungen drehte sich um die Frage, ob Sprüche europäischer Gerichte auch NACH dem Austritt noch für eine Übergangszeit verbindlich sein sollten. War da nicht von zwei Jahren die Rede?
https://publications.parliament.uk/pa/l ... /12507.htmConclusions
135.On the basis of the legal opinions we have considered we conclude that, as a matter of EU law, Article 50 TEU allows the UK to leave the EU without being liable for outstanding financial obligations under the EU budget and related financial instruments, unless a withdrawal agreement is concluded which resolves this issue.
136.Individual EU Member States may seek to bring a case against the UK for the payments of outstanding liabilities under principles of public international law, but international law is slow to litigate and hard to enforce. In addition, it is questionable whether an international court or tribunal could have jurisdiction.
137.However, the political and economic consequences of the UK leaving the EU without responding to claims under the EU budget are likely to be profound. If the UK wants a preferential trading relationship with EU, including a transitional arrangement, the EU partners may well demand a financial contribution post-Brexit.
Also: Nach Ansicht des House of Lords besteht keine rechtliche Verpflichtung für das Königreich, nach einem Austritt irgend etwas an die EU zu zahlen. Allerdings können Zahlungen als Teil eines Handelsabkommens notwendig werden. Man muss hier wohl rechtliche, politische und moralische Aspekte trennen.
Auch in Großbritannien gibt es dazu andere Auffassungen, etwa hier von akademischer Seite:
https://www.cam.ac.uk/sites/www.cam.ac. ... ership.pdf