Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

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wolfgang richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

Letzter-Mohikaner » Mi 18. Feb 2015, 13:13 hat geschrieben:Man muss es Herrn Bosbach schon hoch anrechnen, dass er Ihnen überhaupt geantwortet hat.
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.

Sprachprüfung ablegen, und dann einreisen. Ganz einfach. Sie ersparen sich viel Zeit und Ärger.
[...]
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
In Ihrer Überheblichkeit, Übersehen sie, nicht Sie entscheiden über die Menschenrechte, sondern der EMGH, aber bei so einem Luser übersehe ich so einen Beitrag!
Zuletzt geändert von Weltregierung am Mi 18. Feb 2015, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigung
wolfgang richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

wolfgang richter » Mi 18. Feb 2015, 21:27 hat geschrieben:
[...]



In Ihrer Überheblichkeit, Übersehen sie, nicht Sie entscheiden über die Menschenrechte, sondern der EMGH, aber bei so einem Luser übersehe ich so einen Beitrag!
Nun könnten ja die User @Letzter-Mohikaner und Zuletzt geändert von Weltregierung am Mi 18. Feb 2015, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
Beleidigung.

Mir hier Erklären, warum die Charta der EU und die EMRK, in Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben und ich eine Verwarnung von dem User @Weltregierung erhalten habe?

So hat sich der User @Letzter-Mohikanerhier geäußert.:
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
Sprachprüfung ablegen, und dann einreisen. Ganz einfach. Sie ersparen sich viel Zeit und Ärger.
Nur leider versenkt der User Letzter-Mohikaner selbst unsere eigene Gesetzgebung und unser GG. in den Mülleimer!
Dieses PDF wurde erstellt am: 05.03.2014 Seite 6
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Inhaltsverzeichnis
A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ..................................................................................... 7
(03.12.2009 - VwV; 04.04.2011) ....................................................................................................... 7
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.
Hier noch das VwV zum Aufenthaltsgesetz.:
1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang
vor dem Aufenthaltsgesetz.
Die Verordnungen und Entscheidungen des
Rates und der Kommission haben eine unmittelbare
Wirkung (Artikel 249 EGV). Dasselbe
gilt für die Teile des SDÜ und die übrigen
Bestimmungen des Schengen-Acquis, die durch
den Amsterdamer Vertrag in Gemeinschaftsrecht
überführt worden sind. Richtlinien der
EU bzw. EG bedürfen der Umsetzung in innerstaatliches
Recht. Sind Richtlinien nicht
oder nicht ausreichend in innerstaatliches Recht
umgesetzt worden, gelten nach Ablauf der
Umsetzungsfrist die Regelungen der Richtlinie
als unmittelbar anwendbar, die für eine Einzelfallanwendung
inhaltlich unbedingt und hinreichend
genau bestimmt sind und nicht selbst
Verpflichtungen für den Einzelnen begründen.
Die mit der Ausführung des Aufenthalts1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang
vor dem Aufenthaltsgesetz.
Die Verordnungen und Entscheidungen des
Rates und der Kommission haben eine unmittelbare
Wirkung (Artikel 249 EGV). Dasselbe
gilt für die Teile des SDÜ und die übrigen
Bestimmungen des Schengen-Acquis, die durch
den Amsterdamer Vertrag in Gemeinschaftsrecht
überführt worden sind. Richtlinien der
EU bzw. EG bedürfen der Umsetzung in innerstaatliches
Recht. Sind Richtlinien nicht
oder nicht ausreichend in innerstaatliches Recht
umgesetzt worden, gelten nach Ablauf der
Umsetzungsfrist die Regelungen der Richtlinie
als unmittelbar anwendbar, die für eine Einzelfallanwendung
inhaltlich unbedingt und hinreichend
genau bestimmt sind und nicht selbst
Verpflichtungen für den Einzelnen begründen.
Wie darf nun ein User genannt werden, der die Artikel 7,20 und 21 Abs.2, der Charta der EU einfach nicht zur Kenntnis nimmt, sich dazu äußert.: Diese Rechte stehen einem User nicht zu?

Die Verweigerung dieser Menschenrechte, kann ich nur Verstehen, mit der Anwendung des Ermächtigungsgesetz von Adol Hitler, die Ausschaltung der Verfassung und der Menschenrechte!

Ihr könnt euch Hilfe holen beim BVerfG, dieses hat Festgestellt.: Deutschland hat das Recht, entgegen dem Schutz des Artikel 6 des GG.!
Ehepartner von Deutschen, nach § 41 der Aufenthaltsverordnung, einzuteilen in Positivehepartnern und Negativehepartnern!

Nur leider hat das BVerfG den Artikel 21 Abs.2 der Charta überlesen!
(2) Im Anwendungsbereich des Vertrags zur Gr.ndung der Europ.ischen Gemeinschaft und des
Vertrags .ber die Europ.ische Union ist unbeschadet der besonderen Bestimmungen dieser Vertr.ge
jede Diskriminierung aus Gr.nden der Staatsangeh.rigkeit verboten.
Was sind das nun für Deutsche, die mir hier Empfehlen.: Die Deutsche Gesetzgebung einzuhalten? Muß ich mich hier von solchen Unwissenden Leuten sowas Schreiben lassen?

NEIN !

Sie Verstoßen gegen diese Artikel der Charta.:
.
Artikel 53
Schutzniveau
Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union
und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle
Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten aner
kannt werden.
Artikel 54
Verbot des Missbrauchs der Rechte
Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit aus
zuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf
abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte
und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.
Sind nun Personen in diesem Forum Geschützt, die, die Menschenrechte, als nicht Rechtsrelevant darstellen?

Oder habe ich das Recht, diese Personen als Rechtsbrecher der Demokratie und der Menschenrechte darzustellen?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von pikant »

Letzter-Mohikaner » Mi 4. Feb 2015, 10:09 hat geschrieben:Ich würde jetzt mal behaupten die Charta der EU hat die Diskriminierung von EU Staaten durch EU Staaten im Sinn. Nicht-EU Staaten sind davon ausgenommen.

Sind beide Ehegatten EU Bürger besteht ja auch keine Pflicht des Sprachnachweises oder irre ich mich da? Im Rahmen der Niederlassungfreiheit kann sich der nichtdeutsche Ehegatte, der jedoch EU Bürger ist, innerhalb der EU niederlassen wo er möchte.
das ist absolut richtig - ein EU Buerger braucht null Sprachkenntniss eines Landes um sich irgendwo niederzulassen.
wolfgang richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

pikant » Do 19. Feb 2015, 13:17 hat geschrieben:
das ist absolut richtig - ein EU Buerger braucht null Sprachkenntniss eines Landes um sich irgendwo niederzulassen.
Das von ihnen beiden vorgetragene Argument, geht aber am Thema vorbei!
Das Thema hier ist, der AI Sprachnachweis eines außereuropäischen Ehepartner mit einem Deutschen, vor der Einreise , ist mit der Charta der EU nicht vereinbar!

Mit Beschluß des EuGH Akz.: C 617/10, ist kein Gesetz und kein GG. in Deutschland gegen die Charta mehr Anwendbar!

Ich Empfehle Ihnen beiden, mal den Beschluß des EuGH nachzulesen!
Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Weigerung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, einem Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu gewähren, wenn dieser Drittstaatsangehörige dort zusammen mit einem Familienangehörigen wohnen möchte, der Bürger der Europäischen Union ist und sich in diesem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufhält, aber nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, sofern eine solche Weigerung nicht dazu führt, dass dem betreffenden Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird.

EuGH, Urteil vom 8. 5. 2013 - C-87/12
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

Daylight » Di 29. Jul 2014, 02:12 hat geschrieben: In der Tat, praia, dies weist entweder daraufhin, dass auch weiterhin hierzulande noch Handlungsbedarf besteht, oder aber auch darauf, dass dies eine vergleichsweise überzogene Vorstellung diesbezüglich aus "dem Ausland" sein könnte. Wenn Sie Ihrer Behauptung allerdings keinerlei Quelle zur Prüfung dieses Vorhaltes und zu dessen Ursachen liefern, macht es fürwahr wenig Sinn, sich weiter damit zu beschäftigen.
Ich finde nicht im Internet die Aufforderung der EU an Deutschland, sich zu Äußern zum AI vor der Einreise!

Ich Hoffe, das de Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Uhl Ihnen ausreicht!

https://www.uhl-csu.de/bundestag/presse ... n/266.html
Derzeit wird über den Ehegattennachzug von Menschen aus Nicht-EU-Staaten diskutiert. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

„Die Entscheidung der EU-Kommission, nun gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des im deutschen Zuwanderungsrecht verankerten Erfordernisses von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug einzuleiten, zeigt die Realitätsferne der Brüsseler Behörde.
Ohne Spracherwerb gibt es keine Integration. Wer sich dieser Grunderkenntnis verschließt, verhindert ein gedeihliches gesellschaftliches Miteinander. Die Haltung der EU-Kommission verkennt nicht nur die Gestaltungsmöglichkeit des nationalen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EU-Richtlichtlinien, sondern vor allem die Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen.
Nur was macht dieser Herr Uhl mit dem Artikel 7 der Charta? Schutz der Ehe?
Der Art. 6 des GG. ist schon vom BverfG ausgehebelt worde, dazu nicht mehr Rechtrelevant
gegenüber dem Art. 7 der Charta!

Siehe Beschluß des EuGH Akz.: C 617/10

Von der Bundesregierung anerkannt.:

https://www.bundestag.de/blob/194076/93 ... h-data.pdf

Der zweite Hinweis ist in der TAZ zu lesen.:

http://www.taz.de/!119661/
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

Lomond » So 27. Jul 2014, 10:31 hat geschrieben:
Genauso ist es!

Und dieser Deutsch-Test ist auch eine Barriere gegen diese immer noch verbreiteten Zwangsheiraten.
Können sie hier ein Urteil vorlegen, wo ein Zwangsheirat festgestellt wurde?
pikant
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von pikant »

wolfgang richter » Do 19. Feb 2015, 13:20 hat geschrieben:
Das von ihnen beiden vorgetragene Argument, geht aber am Thema vorbei!


Noch weitere Fragen?
hier geht es im Thread um 'deutsche Sprachtest fuer Zuwanderer'
ich habe Ihnen die Rechtslage fuer Zuwanderer aus anderen EU-Staaten dargelegt
mehr am Thema geht nicht mehr :thumbup:
Zuletzt geändert von pikant am Fr 20. Feb 2015, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

Praia61 » So 27. Jul 2014, 16:13 hat geschrieben: Nö, da deutsche ein bedingungsloses Recht haben hier zu sein.
Alle anderen Nichtdeutsche aber nicht dieses bedingungslose Recht haben.
Dass man diese simple Tatsache noch schreiben muss, zeugt von der gutmenschlichen Weltfremtheit vieler Diskutanten hier.
Ich bin so ein Weltfremder!

Ich habe meinen Deutschausweis, bin also Staatlich anerkannter Deutscher, durch den Ariernachweis meiner Eltern und der Tatsache, das ich von 1935-1945 nicht in einer Gaskammer gelandet bin!

Was ist nun meine Thaifrau, in Ihren Augen eine Unwürdige, die kein Recht hat in Deutschland mit mir unsere Ehegemeinschaft zu Leben?

Die Rassistische Gesetzgebung, vor der Einreise den AI Sprachbeleg vorzulegen, verstößt aber gegen die Menschenrechte, Schutz der EHE!

Aber auch alle Mörder aus der Waffen SS haben diesen Rechtsanspruch in Deutschland zu Leben, alle Angehörigen der Waffen SS aus anderen Staaten haben von Hitler, 1943 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Provokateur »

Ich vermute mal, dass die den Sprachtest mittlerweile bestehen würden.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

pikant » Fr 20. Feb 2015, 12:54 hat geschrieben:
hier geht es im Thread um 'deutsche Sprachtest fuer Zuwanderer'
ich habe Ihnen die Rechtslage fuer Zuwanderer aus anderen EU-Staaten dargelegt
mehr am Thema geht nicht mehr :thumbup:
Meine Fau ist WAS ?Ein Haufen Scheiße! oder eine Person, die in Deutschland zu ihrem Ehemann einreisen möchte?

1) Kein EU Staat verlangt noch einen Sprachtest vor der Einreise von Ehepartnern, nur Deutschland!
2) Kein EU Staat hat bisher von einem Unionsbürger einen AI vor der Einreise gefordert, nicht mal für deren Ehepartnern aus den Nicht EU Raum!
3) Dieser AI vor der Einreise ist eine Rassistische Gesetzgebung, nur noch in Deutschland angewand!
4) Jede Ehefrau eines Deutschen, hat den Rechtsanspruch auf 600 Unterrichtseinheiten in Deutsch, bezahlt von der ARGE, da diese Ehefrauen, den Rechtsanspruch auf Hartz IV haben.
oder von der ABH bezahlt zu bekommen, in Deutschland!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von pikant »

wolfgang richter » Fr 20. Feb 2015, 12:44 hat geschrieben:
Meine Fau ist WAS ?Ein Haufen Scheiße! oder eine Person, die in Deutschland zu ihrem Ehemann einreisen möchte?

1) Kein EU Staat verlangt noch einen Sprachtest vor der Einreise von Ehepartnern, nur Deutschland!
2) Kein EU Staat hat bisher von einem Unionsbürger einen AI vor der Einreise gefordert, nicht mal für deren Ehepartnern aus den Nicht EU Raum!
3) Dieser AI vor der Einreise ist eine Rassistische Gesetzgebung, nur noch in Deutschland angewand!
4) Jede Ehefrau eines Deutschen, hat den Rechtsanspruch auf 600 Unterrichtseinheiten in Deutsch, bezahlt von der ARGE, da diese Ehefrauen, den Rechtsanspruch auf Hartz IV haben.
oder von der ABH bezahlt zu bekommen, in Deutschland!
einfach auswandern und in ein Land ziehen, das besser ist und es keinen Sprachtest gibt.
das geht ganz einfach - abmelden auf dem Buergeramt und Anmeldung im neuen Land
ich kenne das - kein Problem :thumbup:
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

wolfgang richter » Fr 20. Feb 2015, 13:29 hat geschrieben:
Ich bin so ein Weltfremder!

Ich habe meinen Deutschausweis, bin also Staatlich anerkannter Deutscher, durch den Ariernachweis meiner Eltern und der Tatsache, das ich von 1935-1945 nicht in einer Gaskammer gelandet bin!

Was ist nun meine Thaifrau, in Ihren Augen eine Unwürdige, die kein Recht hat in Deutschland mit mir unsere Ehegemeinschaft zu Leben?

Die Rassistische Gesetzgebung, vor der Einreise den AI Sprachbeleg vorzulegen, verstößt aber gegen die Menschenrechte, Schutz der EHE!

Aber auch alle Mörder aus der Waffen SS haben diesen Rechtsanspruch in Deutschland zu Leben, alle Angehörigen der Waffen SS aus anderen Staaten haben von Hitler, 1943 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Also dieses von Ihnen angeführte Recht besteht nicht für einen Deutschen Ehepartner!
Nö, da deutsche ein bedingungsloses Recht haben hier zu sein.
Dagegen stelle ich den Beschluß des BVerfG.:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 41310.html

Er kann aufgefordert werden, um seine Ehegemeinschaft zu Leben, das auch im Ausland zu tun!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Letzter-Mohikaner »

Jetzt mal von der geltenden Rechtslage abgesehen, was hindert ihre Frau daran in Thailand einen Kurs zu besuchen und den Test zu machen? A1 ein Witz und dürfte von jedem halbwegs intelligenten Mensch zu schaffen sein...Fleißsache.
Fehlt es an Geld? Willen?

Offenbar leben sie schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Thailand, wieso jetzt unbedingt Deutschland?
"Je stärker wir sind, desto unwahrscheinlicher ist der Krieg." Otto von Bismarck

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " Bertolt Brecht
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

pikant » Fr 20. Feb 2015, 14:07 hat geschrieben:
einfach auswandern und in ein Land ziehen, das besser ist und es keinen Sprachtest gibt.
das geht ganz einfach - abmelden auf dem Buergeramt und Anmeldung im neuen Land
ich kenne das - kein Problem :thumbup:
Für mich und meine Frau ist es aber einfacher in Deutschland die Behörden und Gerichte in die Knie zu zwingen,mit Unterstützung des EMGH!

Wir sind abgemeldet in Deutschland, treten aber allen in Deutschland auf die Füsse.
Hier in Thailand besteht aber keine Meldepflicht!

Ist das alles, was Sie zu Ihrer Verteidigung vorbringen können?
Sie wollten uns doch Weismachen, es geht nur um die Zuwanderung von Unionsbürgern !
Ich konnte Ihnen doch Beweisen, es besteht kein AI für Unionsbürger, noch für dessen außereurop: Ehepartnern !

Ich habe Ihnen doch Bewiesen, es bestehen in Deutschland schon Gesetze, die einen Integrationskurs in Deutschland ermöglichen, bezahlt von deutschen Behörden!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von wolfgang richter »

Letzter-Mohikaner » Fr 20. Feb 2015, 16:21 hat geschrieben:Jetzt mal von der geltenden Rechtslage abgesehen, was hindert ihre Frau daran in Thailand einen Kurs zu besuchen und den Test zu machen? A1 ein Witz und dürfte von jedem halbwegs intelligenten Mensch zu schaffen sein...Fleißsache.
Fehlt es an Geld? Willen?

Offenbar leben sie schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Thailand, wieso jetzt unbedingt Deutschland?
Dumme Fragen die Sie stellen!

Sie Erkennen die Rechtslage etwas an, warum soll meine Frau sich nun einer Rassistischen Gesetzgebung unterwerfen?
Warum soll ich Zulassen, das meine Frau von Behördenvertretern Untergebuttert wird, nur um deren Rechtsauffassung, die nicht im Einklang mit den Menschenrechten ist noch Unterstützen?
Offenbar leben sie schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Thailand, wieso jetzt unbedingt Deutschland?
Wollen sie mir meine Vom Bundesverwaltungsamt erteilten Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft wieder aberkennen?

Dadurch kann ich allen Behörden und Gericht Beweisen, ein Deutscher zu sein und somit Unionsbürger, der Rechtsanspruch auf die Menschenrechte der Charta der EU hat, der sich Berufen kann auf die Beschlüsse des EuGH!

Durch die Eheschließung in Deutschland, hat meine Frau die gleichen Rechte erworben, wie die meinen, sie ist Verheiratet mit einem Unionsbürger!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Amtsschimmel »

wolfgang richter » Fr 20. Feb 2015, 13:29 hat geschrieben:
Ich bin so ein Weltfremder!

Ich habe meinen Deutschausweis, bin also Staatlich anerkannter Deutscher, durch den Ariernachweis meiner Eltern und der Tatsache, das ich von 1935-1945 nicht in einer Gaskammer gelandet bin!

Was ist nun meine Thaifrau, in Ihren Augen eine Unwürdige, die kein Recht hat in Deutschland mit mir unsere Ehegemeinschaft zu Leben?

Die Rassistische Gesetzgebung, vor der Einreise den AI Sprachbeleg vorzulegen, verstößt aber gegen die Menschenrechte, Schutz der EHE!

Aber auch alle Mörder aus der Waffen SS haben diesen Rechtsanspruch in Deutschland zu Leben, alle Angehörigen der Waffen SS aus anderen Staaten haben von Hitler, 1943 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Irgendwo muss das deutsche Recht halt Grenzen ziehen. Dass Unionsbürger absolute Freizügigkeit genießen, ist Ausnahme von der Regel. Das sehen Sie z. B. am Vergaberecht: Das gilt nur solange, wie es EU-Firmen sind. Indische oder amerikanische Firmen dürfen diskriminiert werden.

Sie vermischen hier auch ein paar Dinge: Die Angehörigen der Waffen-SS haben dies nicht wegen ihrer Mitgliedschaft in der SS erhalten, sondern weil sie laut Führererlass als Deutsche in die Volksliste eingetragen worden sind. Ja, es klingt unglaublich, der Führererlass findet heute noch Anwendung und wird in Bescheiden gerne mal mit "Erlass vom..." umschrieben. Aber nennen Sie mir eine geeignetere Methode. Denn Fakt ist: Diesen Leuten ist zugestanden worden, Deutsche zu sein. Das ist letztlich ein begünstigender Verwaltungsakt. Ihnen diese Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen, würde diese Personen erheblich belasten, insbesondere die vollkommen unbelasteten Nachkommen. Daher wird der Führererlass noch angewandt. Das ist recht- und zweckmäßig.

Es ist nicht zu viel von Ihrer Ehefrau verlangt, Deutsch zu lernen. A1 ist ausreichendes deutsches Sprachniveau - im wahrsten Sinne des Wortes ausreichend. Dies ist eine Vorschrift zum Schutze des ausländischen Ehegatten. Sehen Sie das mal von der Seite.
Marie-Luise

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Marie-Luise »

wolfgang richter » Do 11. Sep 2014, 13:15

Sie Benutzen noch das Ermächtigungsgesetz von diesem Schweinehund Adolf Hitler.
Was hindert Ihre Frau daran, Deutsch zu lernen? Ich bin seit 35 Jahren mit einem Ausländer verheiratet und mache nicht so einen Terz.

Wäre Ihre Sprache keine Fäkaliensprache gewesen, hätte Herr Bosbach sich nicht so ausgedrückt.

P.S.: Habe mal im Internet gegoogelt und sehe, dass es sich bei Ihnen um einen notorischen Querulanten handelt.
Ganove
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Ganove »

Ich finde sogar die Hürden sollten diesbezüglich noch höher gelegt werden.
Sprache ist der einzige Weg zur gelungenen Integration in ein fremdes Land.
Bin selbst einmal in der Woche beruflich in einer Realschule Plus unterwegs.
Der Migrationsanteil liegt dort mittlerweile bei ~50%. Nicht selten, dass diese Schüler Schwierigkeiten haben einen geraden Satz zu formulieren. Und nun versuche diese Leute an einen Arbeitgeber für eine Ausbildung zu vermitteln. Ganz zu schweigen von fehlenden, grundlegenden Werten. Werfe nur mal eben die Schlagwörter Pünktlichkeit, Höflichkeit und Respekt in den Raum.
Die Jugendlichen haben teilweise extrem realitätsferne Vorstellungen. Nicht selten hört man als Wunschberuf Arzt oder Pilot. Nun ja diese Schüler gehen mit einem Durchschnitt von 3,0 im Sekundarabschluss I ab.
Die Arbeitgeber sind nach Vorstellungsgesprächen bzw. Einstellungstests entsetzt. Von den rund 90 Schülern, die abgehen sind meiner Meinung nach höchstens 15% ausbildungsreif, bzw. besitzen grundlegende Eigenschaften, sowie einigermaßen gute schulische Leistungen.
Nun, was ist der Grund für dieses Problem?
Natürlich liegt es auch an sich selbst, was man erreichen will, an der Politik. Aber, woher sollen Kinder Werte vermittelt bekommen, wenn nicht im eigenen Elternhaus? Woher sollen die Kinder den Grundstein der Sprache erlernen, wenn nicht im Elternhaus?
Elternabende werden übrigens kaum mehr genutzt. Die Lehrer sitzen dort mit einer handvoll Eltern.
ariya richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Amtsschimmel » Mo 6. Apr 2015, 15:01 hat geschrieben:
Irgendwo muss das deutsche Recht halt Grenzen ziehen. Dass Unionsbürger absolute Freizügigkeit genießen, ist Ausnahme von der Regel. Das sehen Sie z. B. am Vergaberecht: Das gilt nur solange, wie es EU-Firmen sind. Indische oder amerikanische Firmen dürfen diskriminiert werden.

Sie vermischen hier auch ein paar Dinge: Die Angehörigen der Waffen-SS haben dies nicht wegen ihrer Mitgliedschaft in der SS erhalten, sondern weil sie laut Führererlass als Deutsche in die Volksliste eingetragen worden sind. Ja, es klingt unglaublich, der Führererlass findet heute noch Anwendung und wird in Bescheiden gerne mal mit "Erlass vom..." umschrieben. Aber nennen Sie mir eine geeignetere Methode. Denn Fakt ist: Diesen Leuten ist zugestanden worden, Deutsche zu sein. Das ist letztlich ein begünstigender Verwaltungsakt. Ihnen diese Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen, würde diese Personen erheblich belasten, insbesondere die vollkommen unbelasteten Nachkommen. Daher wird der Führererlass noch angewandt. Das ist recht- und zweckmäßig.

Es ist nicht zu viel von Ihrer Ehefrau verlangt, Deutsch zu lernen. A1 ist ausreichendes deutsches Sprachniveau - im wahrsten Sinne des Wortes ausreichend. Dies ist eine Vorschrift zum Schutze des ausländischen Ehegatten. Sehen Sie das mal von der Seite.
Sie haben aber eine eigenartige Sicht der Dinge, bei ausländischen Angehörigen der Waffen SS!
Einige dieser Männer werden in ihren Heimatländern gesucht, aber Adolf Hitler hat ihnen mit dem Beitritt zur Waffen SS, die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
Nun Verweigert Deutschland die Auslieferung, es sind ja Deutsche, egal ob diese Personen an Massenmorden beteiligt waren!

Es wird nicht Bestritten das Deutschlernen, aber nach der neuesten Gesetzgebung, wird das in Deutschland übernommen von der ARGE oder der ABH. Jährlich werden 600 Unterrichtseinheiten von diesen Ämtern bezahlt. Aber wo in der Gesetzgebung steht, ein ausländischer Eheartner muß dies Nachweisen vor der ersten Einreise?
Nun kommen sie nicht mit der Gesetzgebung zum Aufenthaltsgesetz! Was machen Sie da mit dem Artikel 7, Schutz der Ehe, nach der Charta der EU und was mit dem Artikel 6 des GG.?
Ab in den Mülleimer?

Meine Frau hat sich Berufen auf den Art.7 der Charta, mit dem Hinweis, nach § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung, der besagt.: Verträge der EU stehen über dieses Aufenthaltsgesetz.

Dazu noch auf den Beschluß des EuGH Akz.: C 617/10, der besagt.: Alle Rechte der Charta stehen über jede Gesetzgebung, selbst über die Verfassungen der Mitgliedsstaaten, in Verbindung mit dem Art. 51 der Charta!

Wir warten noch 1 Woche auf die Antwort des Regierenden Bürgermeister von Berlin, dann wird Klage eingereicht vor dem VG Berlin, zum Schutz der Art. 7,20 und 21 der Charta, mit dem Art. 267 der AEUV, diese Klage dem EuGH vorzulegen!
ariya richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Mo 6. Apr 2015, 17:13 hat geschrieben:
Was hindert Ihre Frau daran, Deutsch zu lernen? Ich bin seit 35 Jahren mit einem Ausländer verheiratet und mache nicht so einen Terz.

Wäre Ihre Sprache keine Fäkaliensprache gewesen, hätte Herr Bosbach sich nicht so ausgedrückt.

P.S.: Habe mal im Internet gegoogelt und sehe, dass es sich bei Ihnen um einen notorischen Querulanten handelt.
Wie Sie und Ihr Ehemann sich von deutschen Behörden Ihre Rechte nehmen lassen, bleibt Ihnen überlassen! Wir berufen uns auf die Menschenrechte, die über jede deutsche Gesetzgebung steht!

Wäre, ist ein Wort ohne Rechtsschutz. Nein dieser Herr Bosbach war sauer, weil wir die Artikel 7,20
und 21 der Charta eingefordert haben, dazu noch den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung und den Beschluß des EuGH C 617/10, mit der Frage an einem Rechtsanwalt.: Mit welcher Gesetzgebung möchte er nun diese Rechtshinweise aushebeln, doch nicht etwa mit dem Ermächtigungsgesetz von
1933?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Ganove » Di 7. Apr 2015, 11:05 hat geschrieben:Ich finde sogar die Hürden sollten diesbezüglich noch höher gelegt werden.
Sprache ist der einzige Weg zur gelungenen Integration in ein fremdes Land.
Bin selbst einmal in der Woche beruflich in einer Realschule Plus unterwegs.
Der Migrationsanteil liegt dort mittlerweile bei ~50%. Nicht selten, dass diese Schüler Schwierigkeiten haben einen geraden Satz zu formulieren. Und nun versuche diese Leute an einen Arbeitgeber für eine Ausbildung zu vermitteln. Ganz zu schweigen von fehlenden, grundlegenden Werten. Werfe nur mal eben die Schlagwörter Pünktlichkeit, Höflichkeit und Respekt in den Raum.
Die Jugendlichen haben teilweise extrem realitätsferne Vorstellungen. Nicht selten hört man als Wunschberuf Arzt oder Pilot. Nun ja diese Schüler gehen mit einem Durchschnitt von 3,0 im Sekundarabschluss I ab.
Die Arbeitgeber sind nach Vorstellungsgesprächen bzw. Einstellungstests entsetzt. Von den rund 90 Schülern, die abgehen sind meiner Meinung nach höchstens 15% ausbildungsreif, bzw. besitzen grundlegende Eigenschaften, sowie einigermaßen gute schulische Leistungen.
Nun, was ist der Grund für dieses Problem?
Natürlich liegt es auch an sich selbst, was man erreichen will, an der Politik. Aber, woher sollen Kinder Werte vermittelt bekommen, wenn nicht im eigenen Elternhaus? Woher sollen die Kinder den Grundstein der Sprache erlernen, wenn nicht im Elternhaus?
Elternabende werden übrigens kaum mehr genutzt. Die Lehrer sitzen dort mit einer handvoll Eltern.
Es ist doch so Einfach einen Beitrag zu schreiben.

Aber es fehlt bei Ihnen der gesetzliche Hinweis, mit welcher Begründung wollen Sie Ehepartner von Deutschen an der Einreise ohne AI Sprachnachweis hindern, wie wollen Sie den Schutz der Ehe bei diesen Eheartnern aushebeln?
Marie-Luise

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Marie-Luise »

ariya richter » Mi 8. Apr 2015, 04:13

Meine Frau hat sich Berufen auf den Art.7 der Charta
"Meine Frau", und das unter dem Nick "Aliya Richter"?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Mi 8. Apr 2015, 18:22 hat geschrieben:
"Meine Frau", und das unter dem Nick "Aliya Richter"?
Besteht keine Freiheit mehr bei einem Niknamen?

Da heute das Antwortschreiben des Regierenden Bürgermeisters von Berlin kam, mit der Begründung, er ist nicht Verpflichtet auf die Einhaltung der Menschenrechte und nicht Verpflichtet, mir die Anwendung des § 51 Abs.1 Nr.6+7 für Ehepartner von deutschen zu Erklären, geht morgen die Klage, über das VG Berlin an den EuGH raus!

Bevor nun schlaue Juristen hier auftauchen, um mir zu erklären das geht nicht, ich müßte erst alle Rechtswege in Deutschland einhalten, dem sei gesagt, es geht!

Die Klage wird eingereicht mit einigen Artikeln der Charta der EU, mit der Begründung einiger Beschlüsse des EuGH. Die Weiterleitung der Klage an den EuGH ist Begründet mit dem Artikel 267 der AEUV. Mit dem Zusatz.: Nach dem EuGH Beschluß C 617/10 stehen die Menschenrechte der Charta über jede Gesetzgebung und selbst über unser GG., es ist von der Gegenpartei somit nicht Zulässig,
in dieser Klage Gesetze und Artikel des GG. einfließen zu lassen, es ist nur Zulässig, mit Artikeln der Charta und mit neuesten Beschlüssen des EuGH zu antworten!

Es wird für die Bundesregierung sehr Schwer sein, seine eigene Gesetzgebung, im § 1.2 zu umgehen, der besagt, Verträge der EU stehen über die Aufenthaltsgesetzgebung!

Zu finden bei der ABH Berlin.:

Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Dieses PDF wurde erstellt am: 03.03.2015 Seite 7 von 703
VAB A 1
Inhaltsverzeichnis
A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ..................................................................................... 7
(03.12.2009 - VwV; 04.04.2011) ....................................................................................................... 7
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.[/quote]

Ist zu finden unter Verfahrenshinweise der ABH.


VAB -Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
PDF-Dokument (3.9 MB)
Ist es nicht Blamabel, für alle hier im Forum, die sich Erdreisten den AI Sprachnachweis vor der Einreise von Ehepartnern von Deutschen zu Fordern?

Nur was machen diese User mit dem Artikel 7, Schutz der Ehe, der Charta der EU, oder dem Artikel 1,
Die Würde des Menschen?

Ich bin nun noch Linker, ich stelle neben den Artikeln der Charta die Artikel der Menschenrechte der UN, mit der Aufforderung an das VG Berlin, diese Frage zu den Menschenrechten der UN, der UN Menschenrechtskommission vorzulegen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Provokateur »

Die Würde des Menschen ist ja gerade das Schutzgut dieser Praxis. Es soll verhindert werden, dass anatolische Mädchen, die hier quasi als Gefangene ihres Ehemannes leben müssen, importiert werden.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Provokateur » Mi 8. Apr 2015, 22:57 hat geschrieben:Die Würde des Menschen ist ja gerade das Schutzgut dieser Praxis. Es soll verhindert werden, dass anatolische Mädchen, die hier quasi als Gefangene ihres Ehemannes leben müssen, importiert werden.
Ich muß mich bei Ihnen Entschuldigen, es war mir nicht Bewußt, das Sie keine Ahnung haben von der neuesten Beschluß des EuGH!
Die Würde des Menschen ist ja gerade das Schutzgut dieser Praxis. Es soll verhindert werden, dass anatolische Mädchen, die hier quasi als Gefangene ihres Ehemannes leben müssen, importiert werden
Diese, Ihre Ausdruckweise, bekommt einen rassistischen Beigeschmack, so wurden auch die Juden unter Adolf Hitler behandelt, als Minderbemittelt und als Schande für Ihr geliebtes Deutschland!

Nun müßten Sie uns noch erklären.: Ist das anatolische Mädchen ein Staatsbürger von Anatolien, oder ein Staatsbürger der Türkei?

Sollten sie nun auf einer Landkarte oder im Internet fündig werden, "Das anatolische Mädchen" ist Staatsbürger der Türkei, so empfehle ich Ihnen die Suche des Beschluß des EuGH, da könnten Sie lesen.: Ein Türkischer Ehepartner benötig keinen AI Sprachnachweis, somit ist seine Würde gewährleistet!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

......isse ja härrlisch! Un watt will dat Mädche hier..oder uuch dä Jung, ist doch in der neuen Supermacht Türkei super jut aufjehoben. Die werden da jebraucht und Türkisch könne die doch uuch und wenn die dat, wat hi so jebrucht wärd, nit könne wolle......wat wolle die dann hi?

Zu laache durch die Bereicherung unsere Lautmalerei und dä Vielfaltigkeit hi hammer schon jenuch.......ey alles klaa ?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Provokateur »

Die Praxis des Einwanderungsverbotes ohne Sprachnachweis ist aber noch nicht aufgehoben:

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... eiben.html
Berlin - Die Bundesregierung will auch in Zukunft Sprachnachweise verlangen, wenn jemand zu seinem türkischen Ehepartner nach Deutschland zieht. Lediglich in Härtefällen soll der erforderliche Nachweis einfacher Deutschkenntnisse entfallen.
Der Innenressortsprecher sagte, der EuGH habe nicht den Sprachnachweis als solchen beanstandet. Vielmehr habe das Gericht einen Verstoß darin gesehen, dass bei der Entscheidung über den Sprachnachweis kein Raum für die Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls bestehe. Das ändere sich nun.
Nur dadurch bleibt die Würde gewahrt. Die Würde ist nämlich dass, was den Menschen vom Objekt unterscheidet - und wer seiner Ehefrach Sprachkenntnisse ihrer neuen Heimat versagt würdigt sie genau zum Objekt herab.

Im Einzelfall mag das ärgerlich sein, aber in der Zeit, in der man sich hier im Forum über die gelebte Rechtspraxis aufregt, hätte man schön längst im Goethe-Insitut einen Sprachtest bestehen können.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

Demolit » Do 9. Apr 2015, 10:59 hat geschrieben:......isse ja härrlisch! Un watt will dat Mädche hier..oder uuch dä Jung, ist doch in der neuen Supermacht Türkei super jut aufjehoben. Die werden da jebraucht und Türkisch könne die doch uuch und wenn die dat, wat hi so jebrucht wärd, nit könne wolle......wat wolle die dann hi?

Zu laache durch die Bereicherung unsere Lautmalerei und dä Vielfaltigkeit hi hammer schon jenuch.......ey alles klaa ?

Die Türkei hat das Sozialamt / Sozialdienst / Armengesundheitsfürsorge nach D ausgegründet.

Wenn es diesen armen Leuten hier zu GUT gehen würde..... würden die bei einem Arbeitskräftemangel in der Türkei NIEEEEE wieder zurückgehen !!! Stell Dir vor - die können alle fliessend Deutsch - die könnten ja dann "VOM GLAUBEN" abfallen. Demokratie lernen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

Teeernte » Do 9. Apr 2015, 10:38 hat geschrieben:

Die Türkei hat das Sozialamt / Sozialdienst / Armengesundheitsfürsorge nach D ausgegründet.

Wenn es diesen armen Leuten hier zu GUT gehen würde..... würden die bei einem Arbeitskräftemangel in der Türkei NIEEEEE wieder zurückgehen !!! Stell Dir vor - die können alle fliessend Deutsch - die könnten ja dann "VOM GLAUBEN" abfallen. Demokratie lernen.
Nä nä nä...dat mit däm vom Glauben abfallen, das verhindert jetzt der Sultan Erdi I. Das mit der Fürsorge auf den aus sich heraus super aufgestellten Türken geht ja garnicht. Fürsorge ist schon rassistisch, weil dat hat sowat wie wat Minderwertijes an sich.......Deputatgewährung, dat is Aujenhöhe...

echt :)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Provokateur » Do 9. Apr 2015, 11:29 hat geschrieben:Die Praxis des Einwanderungsverbotes ohne Sprachnachweis ist aber noch nicht aufgehoben:

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... eiben.html





Nur dadurch bleibt die Würde gewahrt. Die Würde ist nämlich dass, was den Menschen vom Objekt unterscheidet - und wer seiner Ehefrach Sprachkenntnisse ihrer neuen Heimat versagt würdigt sie genau zum Objekt herab.

Im Einzelfall mag das ärgerlich sein, aber in der Zeit, in der man sich hier im Forum über die gelebte Rechtspraxis aufregt, hätte man schön längst im Goethe-Insitut einen Sprachtest bestehen können.
Ich setze Ihnen mal hier den § 30 zum Mitlesen ein, steht da etwas über den Ehepartner eines Deutschen?
§ 30
Ehegattennachzug

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3. der Ausländer
a) eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
b) eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt,
c) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
d) seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
e) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird,
f) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, oder
g) eine Blaue Karte EU besitzt.

Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder
3. die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.

Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte,
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf oder
5. der Ausländer im Besitz einer Blauen Karte EU ist.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erteilt werden. Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, kann von den anderen Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e abgesehen werden.

(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3484) m.W.v. 02.12.2013.
Finden Sie hier nur ein Wort, über dieses Gesetz ist auch anwendbar für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern?
Der Artikel 7 der Charta der EU ist nicht anwendbar, für Ehepartner von Deutschen?

Hier in kleiner Beitrag, vom Bundestagsabgeordneten Uhl, wie er die Gesetze sieht, als Rechtsanwalt!
Hintergrund:
Nach deutschem Recht müssen Drittstaatsangehörige bei einem Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden deutschen oder drittstaatsangehörigen Ehegatten nachweisen, dass sie sich auf „einfache Art“ in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und § 28 Absatz 1 Satz 5 AufenthG). In der Praxis bedeutet das die Kenntnis von etwa 600 deutschen Worten.
Am 31. Mai 2013 hat die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, zu der Vereinbarkeit dieser Forderung nach einem Sprachnachweis mit Unionsrecht (namentlich Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/86/EG - Familienzusammenführungsrichtlinie) Stellung zu nehmen.
Das deutsche Recht steht im Einklang mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Familienzusammenführungsrichtlinie. Die Richtlinie räumt dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum ein, indem sie die Möglichkeit eröffnet, von nachzugswilligen Personen „Integrationsmaßnahmen“ zu verlangen (Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie).
Entgegen der Ansicht der Kommission ist das deutsche Recht, welches die Familienzusammenführungsrichtlinie umsetzt, nicht unverhältnismäßig. Insbesondere finden Härtefälle nach deutschem Recht ausreichend Berücksichtigung. Die zahlreichen gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten, von einem Nachweis der Sprachkenntnisse abzusehen, lassen sachgerechte Lösungen im Einzelfall zu.
Zu finden unter diesem Link.:
Bei seiner Beschwerde gegen die EU Kommission, die von Deutschland eine Antwort erwartet zum
AI Sprachnachweis vor der Einreise!

Übrigens, der Beschluß des EuGH C 617/10.: Die Charta der EU steht über jede Gesetzgebung, selbst über unser GG.!

Wird von den Bundesregierung nicht in Zweifel gezogen!
Nun können einige User mir Erklären, mit welcher deutscher Gesetzgebung der Schutz der Artikel
7,20 und 21 Abs.1+2 der Charta für Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben?

Welche deutche Behörde nun den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung umgehen kann?

Nun werden diese Fragen aufgeteilt in einzelne Fälle dem EuGH vorgelegt vom VG Berlin, Aufgrund des Artikels 267 der AEUV.
Marie-Luise

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Marie-Luise »

Von mir ist EOD, denn das Gezeter wird nie ein Ende nehmen.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

So ist der Beitrag von @Provokateur.:
Nur dadurch bleibt die Würde gewahrt. Die Würde ist nämlich dass, was den Menschen vom Objekt unterscheidet - und wer seiner Ehefrach Sprachkenntnisse ihrer neuen Heimat versagt würdigt sie genau zum Objekt herab.

Im Einzelfall mag das ärgerlich sein, aber in der Zeit, in der man sich hier im Forum über die gelebte Rechtspraxis aufregt, hätte man schön längst im Goethe-Insitut einen Sprachtest bestehen können.
Was Sie mit den Behörden erledigen, ist ihre Angelegenheit!

Wir kriechen den Behörden nicht in den Hintern, nun könen sie uns allen erklären, warum ich meine Frau zum Objekt herabwürdige, Verweigere ich meiner Frau die Teilnahme an den Integrationskurs in Deutschland?

Bei Ihrer Intellegenz, werden Sie doch die Gesetze finden in Deutschland, worin den Ehepartnern von Deutschen von der ARGE oder den ABHs, jährlich 600 Unterrichtseinheiten bezahlt werden, ohne einen Euro vom Ehepartner zu Verlangen!

Noch etwas zu Erheiterung für mich, sollte meine Frau nach einem Jahr de Prüfung nicht bestehen, so wird der Kurs mit 600 Unterrichtseinheiten erneuert!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Fr 10. Apr 2015, 13:05 hat geschrieben:Von mir ist EOD, denn das Gezeter wird nie ein Ende nehmen.
Keine Interesse, wie diese Klagen ausgehen? Welchen Vorwurf können sie mir machen, die Einstellung
von Artikeln der Charta, oder die Einstellung von Beschlüßen des EuGH?

Das ist für Sie Gezeter?

Oder die Einstellung von deutschen Gesetzen, die nachweisen, das die ABHs die Charta als nicht Rechtsrelevanz einstufen?

Was ist mit dem § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung?
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

Und was soll das Geplärre hier in einem allgemeinen Forum, wo es doch nur um persönliche Belange geht. Fevhte das mit den Gerichten aus. Dein Scheizz interessiert nicht.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Mari »

ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 13:03 hat geschrieben:
Ich setze Ihnen mal hier den § 30 zum Mitlesen ein, steht da etwas über den Ehepartner eines Deutschen?



Finden Sie hier nur ein Wort, über dieses Gesetz ist auch anwendbar für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern?
Der Artikel 7 der Charta der EU ist nicht anwendbar, für Ehepartner von Deutschen?

Hier in kleiner Beitrag, vom Bundestagsabgeordneten Uhl, wie er die Gesetze sieht, als Rechtsanwalt!



Zu finden unter diesem Link.:



Bei seiner Beschwerde gegen die EU Kommission, die von Deutschland eine Antwort erwartet zum
AI Sprachnachweis vor der Einreise!

Übrigens, der Beschluß des EuGH C 617/10.: Die Charta der EU steht über jede Gesetzgebung, selbst über unser GG.!

Wird von den Bundesregierung nicht in Zweifel gezogen!



Nun können einige User mir Erklären, mit welcher deutscher Gesetzgebung der Schutz der Artikel
7,20 und 21 Abs.1+2 der Charta für Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben?

Welche deutche Behörde nun den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung umgehen kann?

Nun werden diese Fragen aufgeteilt in einzelne Fälle dem EuGH vorgelegt vom VG Berlin, Aufgrund des Artikels 267 der AEUV.
Offensichtlich, hebelt die EU-Kommission den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung der Carta aus. Derartige Anmaßungen sind nicht hinnehmbar.
LG Mari
Man kann ein ganzes Volk eine Zeit lang belügen, Teile eines Volkes dauernd betrügen, aber nicht das ganze Volk dauernd belügen und betrügen. (Abraham Lincoln)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Demolit » Fr 10. Apr 2015, 13:39 hat geschrieben:Und was soll das Geplärre hier in einem allgemeinen Forum, wo es doch nur um persönliche Belange geht. Fevhte das mit den Gerichten aus. Dein Scheizz interessiert nicht.
Danke für Ihre Einstellung zu den Menschenrechten!

In einem allgemeinen Forum besteht kein Bedarf an Aufklärung der Menschenrechte und die dazugehörigen Beschlüsse des EuGH?

Da es um persönliche Belange geht, haben wir das Recht, gegen deutsche Behörden vor dem EuGH zu Klagen. Zur Einhaltung der Menschenrechte, keiner der von deutschen Behörden nicht in seinen Grundrechten der Menschenrechte verletzt wurde kann das tun! Der hat kein Klagerecht!

Noch ein kleiner Hinweis für Sie und anderen Mitleser hier im Forum!

Sobald ich das Aktenzeichen des BV Berlin, zum AI Sprachnachweis hier einsetze, kann jeder der seinen Ehepartner über den Familienzusammenführung bei der Botschaft einfordert, der Botschaft das Aktenzeichen des BV Berlin mitteilen und auf seine Schadensersatzforderung hinweisen!

Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten sein Ehepartner darf ohne AI Nachweis in Deutschland einreisen, so darf er mit meiner Zustimmung sich unserer Klage vor dem VG Berlin anschließen!

Das VG Berlin kann diese Klage nicht in den Mülleimer befördern, da der Rechtsanspruch auf den Artikel 267 der AEUV erhoben wird!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Mari » Fr 10. Apr 2015, 13:57 hat geschrieben:
Offensichtlich, hebelt die EU-Kommission den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung der Carta aus. Derartige Anmaßungen sind nicht hinnehmbar.
Sie scheinen auch nicht die Verträge zu Kennen!

Aber was wollen sie nun machen, diese Menschenrechte sind von Deutschland für Rechtsgültig erklärt worden, nun lesen Sie noch den Artikel 51 der Charta, was steht da?
Artikel
51


Anwendungsbereich


(1) Diese Charta gilt f.r die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiarit.tsprinzips
und f.r die Mitgliedstaaten ausschlie.lich bei der Durchf.hrung des Rechts der Union. Dementsprechend
achten sie die Rechte, halten sie sich an die Grunds.tze und f.rdern sie deren Anwendung
gem.. ihren jeweiligen Zust.ndigkeiten.
(2) Diese Charta begr.ndet weder neue Zust.ndigkeiten noch neue Aufgaben f.r die Gemeinschaft
und f.r die Union, noch .ndert sie die in den Vertr.gen festgelegten Zust.ndigkeiten und Aufgaben.
Nanu, da steht ja, alle Behörden innerhalb der EU haben die Grundrechte als oberste Gesetzeshinweis zu Beachten!

Das Bedeutet, ein Antrag gestellt bei einer Behörde unter dem Rechtsschutz der Charta, bei uns die Art. 7,20 und 21 Abs.1+2, können nicht für nicht Rechtsungültig erklärt werden. Verstanden?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von paradoxx »

Lomond » So 27. Jul 2014, 02:24 hat geschrieben:Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Um diesen Fall geht es:




http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html


Ich halte es für selbstverständlich, dass man die Sprache des Landes, in das man einwandern möchte, gerne von sich aus lernen möchte.

Und nicht erst noch dazu gezwungen werden muss.

Wer die Sprache des Gastlandes nicht lernen möchte, der sollte draußen bleiben.

Oder?
Wie ist es mit dem Lernangebot? Auch auf die Gefahr, dass ich für off topic gehalten werde:
  • Wenn etwa Jemeniten vor deutschen Waffen fliehen in Händen von gut zahlenden Saudis ....
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 13:34 hat geschrieben:
Danke für Ihre Einstellung zu den Menschenrechten!

In einem allgemeinen Forum besteht kein Bedarf an Aufklärung der Menschenrechte und die dazugehörigen Beschlüsse des EuGH?

Da es um persönliche Belange geht, haben wir das Recht, gegen deutsche Behörden vor dem EuGH zu Klagen. Zur Einhaltung der Menschenrechte, keiner der von deutschen Behörden nicht in seinen Grundrechten der Menschenrechte verletzt wurde kann das tun! Der hat kein Klagerecht!

Noch ein kleiner Hinweis für Sie und anderen Mitleser hier im Forum!

Sobald ich das Aktenzeichen des BV Berlin, zum AI Sprachnachweis hier einsetze, kann jeder der seinen Ehepartner über den Familienzusammenführung bei der Botschaft einfordert, der Botschaft das Aktenzeichen des BV Berlin mitteilen und auf seine Schadensersatzforderung hinweisen!

Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten sein Ehepartner darf ohne AI Nachweis in Deutschland einreisen, so darf er mit meiner Zustimmung sich unserer Klage vor dem VG Berlin anschließen!

Das VG Berlin kann diese Klage nicht in den Mülleimer befördern, da der Rechtsanspruch auf den Artikel 267 der AEUV erhoben wird!
Deine Einstellung zu den Menschenrechten ist der Art m.E. , dass genau die, die in so (d)einem Fall den Begriff Menschenrecht gaaaanz hoch halten, in anderen Dingen mit den Menschenrechten wenig am Hut haben.

echt ;)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

[quote="[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p3048909]ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 14:34
Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten ....[/quote]

Ich hab das mit der "einen Woche" gar nicht im Gesetzestext gefunden....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von jack000 »

relativ » Di 3. Feb 2015, 12:28 hat geschrieben:Ich finde es nur nicht mehr nötig, der Oma, die hier schon 30-50 Jahre lebt und keine Deutsch, oder nur sehr wenig, kann, diesen noch als Pflicht aufzuerlegen. Wofür?
Das macht in der Tat dann auch keinen Sinn mehr, aber die eigentliche Frage die sich stellt ist die: Wie hat dieser Mensch hier all die Jahre gelebt? Das kann doch nur in Isolation, bzw. in einer Parallelgeselschaft gewesen sein.
=> Es ist also in diesem Fall seit 30-50 Jahren hier was schief gelaufen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Milady de Winter »

jack000 » Fr 10. Apr 2015, 20:59 hat geschrieben: Das macht in der Tat dann auch keinen Sinn mehr, aber die eigentliche Frage die sich stellt ist die: Wie hat dieser Mensch hier all die Jahre gelebt? Das kann doch nur in Isolation, bzw. in einer Parallelgeselschaft gewesen sein.
=> Es ist also in diesem Fall seit 30-50 Jahren hier was schief gelaufen!
Das funktioniert dann, wenn du eine bestimmte Community um dich herum hast und/oder deine Kinder/Enkel alles Sprachliche für dich erledigen.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Fr 10. Apr 2015, 20:52 hat geschrieben:[quote="[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p3048909]ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 14:34
Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten ....
Ich hab das mit der "einen Woche" gar nicht im Gesetzestext gefunden....[/quote]

Nanu, Sie suchen im Gesetzestext? Nur wo haben sie gesucht?

Ich Erkläre es einem unwissenden Menschen!

Ein Schreiben, von einr Privatperson an eine Behörde darf mit einem Zeitraum, für die Antwort begrenzt werden! bei einer Botschaft mit einer Woche!

Da die Botschaft nicht antwortet, darf sich diese Person, unserer Klage vor dem VG Berlin anschließend!

Nun kann die Botschaft beim VG Berlin, Beschwerde einlegen, aber diese Beschwerde, ist ohne eine Antwort auf die Antragstellung, die Einreise des Ehepartners, ohne AI Sprachnachweis, nicht Rechtsgültig!

Außer die Botschaft Erklärt dem VG Berlin, die Einreise zur Familienzusammenführung, wrd Erlaubt ohne den AI Nachweis! Damit würde der Klageantrag nicht Bearbeitet, da kein Klagegrund vorliegt!

Bei unserer Hautklage hat die Botschaft und de Bundesregierung keinen Spielraum mehr, da wir gegen die Anwendung des § 30 der Aufenthaltsgesetzgebung Klagen, unter dem Rechtsschutz einiger Artikel der Charta, mit der Aufforderung an das VG Berlin, diese Klage dem EuGH vorzulegen!

Nun muß das VG Berlin eine Entscheidung treffen, ein Vergleichsangebot der Bundesregierung muß nicht angenommen werde, wir bestehen auf ene Beschluß des EuGH !
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Das st eine Antwort, auf den User @Mari ! Dieser Beitrag von ihnen grenzt schon an dem Ermächtigungsgesetz von 1933!
Offensichtlich, hebelt die EU-Kommission den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung der Carta aus. Derartige Anmaßungen sind nicht hinnehmbar.
Wollen Sie als Einzelperson der EU Kommission den Krieg erklären?

Wobei die Bundesregierung, die Umsetzung der Charta, nicht mit einem Wort in Zweifel zieht!
Was sagt die Bundesregierung, gegenüber von Ihnen?

Nach Artikel 51 der Charta sind deutsche Behörden an die Menschenrechte gebunden!
Ausgangspunkt hierfür ist
Art. 51 Abs. 1 der Charta
, wonach die Mitgliedstaaten ausschließlich
bei der Durchführung von Unionsrecht an EU-Grundrechte gebunden sind.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Milady de Winter » Fr 10. Apr 2015, 21:08 hat geschrieben: Das funktioniert dann, wenn du eine bestimmte Community um dich herum hast und/oder deine Kinder/Enkel alles Sprachliche für dich erledigen.
Entschuldigung, das ich auch meinen Senf hier zugebe! Diese Türkische Mutter von 5 Kindern wurde von der ABH Berlin aufgefordert einen Deutschkurs zu absolvieren, bei Verweigerung des Deutschkurses, werde sie aus Deutschland abgeschoben!

Ihre Kinder wurden in Deutschland geboren, haben zum Teil die deutsche Staatsbürgerschaft, dieser Mutter nun die Abschiebung anzudrohen, ist eine rassistische Entscheidung!
Die ABH Berlin hat alle Aufforderungen zurückgezogen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 14:29 hat geschrieben: Ich Erkläre es einem unwissenden Menschen!

Ein Schreiben, von einr Privatperson an eine Behörde darf mit einem Zeitraum, für die Antwort begrenzt werden! bei einer Botschaft mit einer Woche!
Quelle bitte.....

Natürlich kann die Privatperson JEDES Schreiben mit JEDEM Termin aufsetzen...

Nun - wenn jedermann sich für seinen persönlichen Spass sooo einsetzen würde - ....Klagen bis in die letzte Instanz - sollte für solche Zwecke die Kostenübernahme neu überdacht werden....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Mi 8. Apr 2015, 18:22 hat geschrieben:
"Meine Frau", und das unter dem Nick "Aliya Richter"?
Das ist ganz einfach zu Erklären!

Unter meinem Nicknamen"wolfgang richter" wurde mir hier auf dieser Seite der Zugriff verweigert!
In anderen Forenbeiträgen konnte ich weiterschreiben unter wolfgang richter Eigenartig!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 15:49 hat geschrieben: Das ist ganz einfach zu Erklären!

Unter meinem Nicknamen"wolfgang richter" wurde mir hier auf dieser Seite der Zugriff verweigert!
In anderen Forenbeiträgen konnte ich weiterschreiben unter wolfgang richter Eigenartig!
Doppelaccount (ohne Antrag beim Verein??) - schade - dann werden wir dich bald nicht mehr lesen....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 15:48 hat geschrieben:
Quelle bitte.....

Natürlich kann die Privatperson JEDES Schreiben mit JEDEM Termin aufsetzen...

Nun - wenn jedermann sich für seinen persönlichen Spass sooo einsetzen würde - ....Klagen bis in die letzte Instanz - sollte für solche Zwecke die Kostenübernahme neu überdacht werden....
Sie sind aber ein Schlauberger!
Ein Schreiben an eine Behörde mit einer Terminsetzung, müßte umgehend Beantwortet werden!
Nun hat die Behörde das Recht, um eine Teminverlängerung zu Bitten, mit einer Begründung!
Aber diese Begründung muß Glaubhaft sein, sons zählt mein alter Termin!

Soweit Verstanden, oder kommt noch so eine dumme Anfrage?

Nun etwas zu diesen dummen Beitrag:
Nun - wenn jedermann sich für seinen persönlichen Spass sooo einsetzen würde - ....Klagen bis in die letzte Instanz - sollte für solche Zwecke die Kostenübernahme neu überdacht werden..
Wir Klagen mit unserem Rechtsanspruch auf die Charta der EU, nicht für unseren Spass, wie kommen Sie auf dieses Pferd? Wir diese Klage vor dem EuGH in unserem Sinne entschieden, so hat diese Entscheidung Weltweit, für alle Ehepartner von Deutschen seine Rechtsgültigkeit!

Für die Kostenübernahme brauchen Sie sich keine Gedanken machen, der Verlierer zahlt alles auch einen Schadensersatz! Da deutsche Behörden, die Anerkennung der Charta bestreiten!

Wir Klagen für die Einreise ohne AI Nachweis vor der Einreise, da haben wir 100% Erfolgsaussichten, da die EU Kommission schon in Deutschland angefragt hat!

Wir Klagen für die Visafreie Einreise, unter dem Schutz des Artikel 7,20 und 21 Abs.1+2, in Verbindung mit dem Beschluß des EuGH. C 87/12!

Wir Klagen gegen die Lufthansa, da diese einen Flug ohne Visa, nur mit der legalisierten Eheschließungsurkunde verweigert!
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 15:12 hat geschrieben:
Sie sind aber ein Schlauberger!
Ein Schreiben an eine Behörde mit einer Terminsetzung, müßte umgehend Beantwortet werden!
Nun hat die Behörde das Recht, um eine Teminverlängerung zu Bitten, mit einer Begründung!
Aber diese Begründung muß Glaubhaft sein, sons zählt mein alter Termin!

Soweit Verstanden, oder kommt noch so eine dumme Anfrage?

Nun etwas zu diesen dummen Beitrag:



Wir Klagen mit unserem Rechtsanspruch auf die Charta der EU, nicht für unseren Spass, wie kommen Sie auf dieses Pferd? Wir diese Klage vor dem EuGH in unserem Sinne entschieden, so hat diese Entscheidung Weltweit, für alle Ehepartner von Deutschen seine Rechtsgültigkeit!

Für die Kostenübernahme brauchen Sie sich keine Gedanken machen, der Verlierer zahlt alles auch einen Schadensersatz! Da deutsche Behörden, die Anerkennung der Charta bestreiten!

Wir Klagen für die Einreise ohne AI Nachweis vor der Einreise, da haben wir 100% Erfolgsaussichten, da die EU Kommission schon in Deutschland angefragt hat!

Wir Klagen für die Visafreie Einreise, unter dem Schutz des Artikel 7,20 und 21 Abs.1+2, in Verbindung mit dem Beschluß des EuGH. C 87/12!

Wir Klagen gegen die Lufthansa, da diese einen Flug ohne Visa, nur mit der legalisierten Eheschließungsurkunde verweigert!
ach..kurzer Hinweis nur..ehe Sie in ihrer angedrohten Klageorgie loslegen. Sie haben jemanden in Ihrer Liste vergessen, den Sie noch verklagen müssen. ....Ihre Eltern..wg. Ihrer Existenz.

echt ;)
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