Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

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ariya richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Ganove » Di 7. Apr 2015, 11:05 hat geschrieben:Ich finde sogar die Hürden sollten diesbezüglich noch höher gelegt werden.
Sprache ist der einzige Weg zur gelungenen Integration in ein fremdes Land.
Bin selbst einmal in der Woche beruflich in einer Realschule Plus unterwegs.
Der Migrationsanteil liegt dort mittlerweile bei ~50%. Nicht selten, dass diese Schüler Schwierigkeiten haben einen geraden Satz zu formulieren. Und nun versuche diese Leute an einen Arbeitgeber für eine Ausbildung zu vermitteln. Ganz zu schweigen von fehlenden, grundlegenden Werten. Werfe nur mal eben die Schlagwörter Pünktlichkeit, Höflichkeit und Respekt in den Raum.
Die Jugendlichen haben teilweise extrem realitätsferne Vorstellungen. Nicht selten hört man als Wunschberuf Arzt oder Pilot. Nun ja diese Schüler gehen mit einem Durchschnitt von 3,0 im Sekundarabschluss I ab.
Die Arbeitgeber sind nach Vorstellungsgesprächen bzw. Einstellungstests entsetzt. Von den rund 90 Schülern, die abgehen sind meiner Meinung nach höchstens 15% ausbildungsreif, bzw. besitzen grundlegende Eigenschaften, sowie einigermaßen gute schulische Leistungen.
Nun, was ist der Grund für dieses Problem?
Natürlich liegt es auch an sich selbst, was man erreichen will, an der Politik. Aber, woher sollen Kinder Werte vermittelt bekommen, wenn nicht im eigenen Elternhaus? Woher sollen die Kinder den Grundstein der Sprache erlernen, wenn nicht im Elternhaus?
Elternabende werden übrigens kaum mehr genutzt. Die Lehrer sitzen dort mit einer handvoll Eltern.
Es ist doch so Einfach einen Beitrag zu schreiben.

Aber es fehlt bei Ihnen der gesetzliche Hinweis, mit welcher Begründung wollen Sie Ehepartner von Deutschen an der Einreise ohne AI Sprachnachweis hindern, wie wollen Sie den Schutz der Ehe bei diesen Eheartnern aushebeln?
Marie-Luise

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Marie-Luise »

ariya richter » Mi 8. Apr 2015, 04:13

Meine Frau hat sich Berufen auf den Art.7 der Charta
"Meine Frau", und das unter dem Nick "Aliya Richter"?
ariya richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Mi 8. Apr 2015, 18:22 hat geschrieben:
"Meine Frau", und das unter dem Nick "Aliya Richter"?
Besteht keine Freiheit mehr bei einem Niknamen?

Da heute das Antwortschreiben des Regierenden Bürgermeisters von Berlin kam, mit der Begründung, er ist nicht Verpflichtet auf die Einhaltung der Menschenrechte und nicht Verpflichtet, mir die Anwendung des § 51 Abs.1 Nr.6+7 für Ehepartner von deutschen zu Erklären, geht morgen die Klage, über das VG Berlin an den EuGH raus!

Bevor nun schlaue Juristen hier auftauchen, um mir zu erklären das geht nicht, ich müßte erst alle Rechtswege in Deutschland einhalten, dem sei gesagt, es geht!

Die Klage wird eingereicht mit einigen Artikeln der Charta der EU, mit der Begründung einiger Beschlüsse des EuGH. Die Weiterleitung der Klage an den EuGH ist Begründet mit dem Artikel 267 der AEUV. Mit dem Zusatz.: Nach dem EuGH Beschluß C 617/10 stehen die Menschenrechte der Charta über jede Gesetzgebung und selbst über unser GG., es ist von der Gegenpartei somit nicht Zulässig,
in dieser Klage Gesetze und Artikel des GG. einfließen zu lassen, es ist nur Zulässig, mit Artikeln der Charta und mit neuesten Beschlüssen des EuGH zu antworten!

Es wird für die Bundesregierung sehr Schwer sein, seine eigene Gesetzgebung, im § 1.2 zu umgehen, der besagt, Verträge der EU stehen über die Aufenthaltsgesetzgebung!

Zu finden bei der ABH Berlin.:

Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Dieses PDF wurde erstellt am: 03.03.2015 Seite 7 von 703
VAB A 1
Inhaltsverzeichnis
A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ..................................................................................... 7
(03.12.2009 - VwV; 04.04.2011) ....................................................................................................... 7
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.[/quote]

Ist zu finden unter Verfahrenshinweise der ABH.


VAB -Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
PDF-Dokument (3.9 MB)
Ist es nicht Blamabel, für alle hier im Forum, die sich Erdreisten den AI Sprachnachweis vor der Einreise von Ehepartnern von Deutschen zu Fordern?

Nur was machen diese User mit dem Artikel 7, Schutz der Ehe, der Charta der EU, oder dem Artikel 1,
Die Würde des Menschen?

Ich bin nun noch Linker, ich stelle neben den Artikeln der Charta die Artikel der Menschenrechte der UN, mit der Aufforderung an das VG Berlin, diese Frage zu den Menschenrechten der UN, der UN Menschenrechtskommission vorzulegen!
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Provokateur
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Provokateur »

Die Würde des Menschen ist ja gerade das Schutzgut dieser Praxis. Es soll verhindert werden, dass anatolische Mädchen, die hier quasi als Gefangene ihres Ehemannes leben müssen, importiert werden.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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ariya richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Provokateur » Mi 8. Apr 2015, 22:57 hat geschrieben:Die Würde des Menschen ist ja gerade das Schutzgut dieser Praxis. Es soll verhindert werden, dass anatolische Mädchen, die hier quasi als Gefangene ihres Ehemannes leben müssen, importiert werden.
Ich muß mich bei Ihnen Entschuldigen, es war mir nicht Bewußt, das Sie keine Ahnung haben von der neuesten Beschluß des EuGH!
Die Würde des Menschen ist ja gerade das Schutzgut dieser Praxis. Es soll verhindert werden, dass anatolische Mädchen, die hier quasi als Gefangene ihres Ehemannes leben müssen, importiert werden
Diese, Ihre Ausdruckweise, bekommt einen rassistischen Beigeschmack, so wurden auch die Juden unter Adolf Hitler behandelt, als Minderbemittelt und als Schande für Ihr geliebtes Deutschland!

Nun müßten Sie uns noch erklären.: Ist das anatolische Mädchen ein Staatsbürger von Anatolien, oder ein Staatsbürger der Türkei?

Sollten sie nun auf einer Landkarte oder im Internet fündig werden, "Das anatolische Mädchen" ist Staatsbürger der Türkei, so empfehle ich Ihnen die Suche des Beschluß des EuGH, da könnten Sie lesen.: Ein Türkischer Ehepartner benötig keinen AI Sprachnachweis, somit ist seine Würde gewährleistet!
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

......isse ja härrlisch! Un watt will dat Mädche hier..oder uuch dä Jung, ist doch in der neuen Supermacht Türkei super jut aufjehoben. Die werden da jebraucht und Türkisch könne die doch uuch und wenn die dat, wat hi so jebrucht wärd, nit könne wolle......wat wolle die dann hi?

Zu laache durch die Bereicherung unsere Lautmalerei und dä Vielfaltigkeit hi hammer schon jenuch.......ey alles klaa ?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Provokateur »

Die Praxis des Einwanderungsverbotes ohne Sprachnachweis ist aber noch nicht aufgehoben:

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... eiben.html
Berlin - Die Bundesregierung will auch in Zukunft Sprachnachweise verlangen, wenn jemand zu seinem türkischen Ehepartner nach Deutschland zieht. Lediglich in Härtefällen soll der erforderliche Nachweis einfacher Deutschkenntnisse entfallen.
Der Innenressortsprecher sagte, der EuGH habe nicht den Sprachnachweis als solchen beanstandet. Vielmehr habe das Gericht einen Verstoß darin gesehen, dass bei der Entscheidung über den Sprachnachweis kein Raum für die Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls bestehe. Das ändere sich nun.
Nur dadurch bleibt die Würde gewahrt. Die Würde ist nämlich dass, was den Menschen vom Objekt unterscheidet - und wer seiner Ehefrach Sprachkenntnisse ihrer neuen Heimat versagt würdigt sie genau zum Objekt herab.

Im Einzelfall mag das ärgerlich sein, aber in der Zeit, in der man sich hier im Forum über die gelebte Rechtspraxis aufregt, hätte man schön längst im Goethe-Insitut einen Sprachtest bestehen können.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

Demolit » Do 9. Apr 2015, 10:59 hat geschrieben:......isse ja härrlisch! Un watt will dat Mädche hier..oder uuch dä Jung, ist doch in der neuen Supermacht Türkei super jut aufjehoben. Die werden da jebraucht und Türkisch könne die doch uuch und wenn die dat, wat hi so jebrucht wärd, nit könne wolle......wat wolle die dann hi?

Zu laache durch die Bereicherung unsere Lautmalerei und dä Vielfaltigkeit hi hammer schon jenuch.......ey alles klaa ?

Die Türkei hat das Sozialamt / Sozialdienst / Armengesundheitsfürsorge nach D ausgegründet.

Wenn es diesen armen Leuten hier zu GUT gehen würde..... würden die bei einem Arbeitskräftemangel in der Türkei NIEEEEE wieder zurückgehen !!! Stell Dir vor - die können alle fliessend Deutsch - die könnten ja dann "VOM GLAUBEN" abfallen. Demokratie lernen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

Teeernte » Do 9. Apr 2015, 10:38 hat geschrieben:

Die Türkei hat das Sozialamt / Sozialdienst / Armengesundheitsfürsorge nach D ausgegründet.

Wenn es diesen armen Leuten hier zu GUT gehen würde..... würden die bei einem Arbeitskräftemangel in der Türkei NIEEEEE wieder zurückgehen !!! Stell Dir vor - die können alle fliessend Deutsch - die könnten ja dann "VOM GLAUBEN" abfallen. Demokratie lernen.
Nä nä nä...dat mit däm vom Glauben abfallen, das verhindert jetzt der Sultan Erdi I. Das mit der Fürsorge auf den aus sich heraus super aufgestellten Türken geht ja garnicht. Fürsorge ist schon rassistisch, weil dat hat sowat wie wat Minderwertijes an sich.......Deputatgewährung, dat is Aujenhöhe...

echt :)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Provokateur » Do 9. Apr 2015, 11:29 hat geschrieben:Die Praxis des Einwanderungsverbotes ohne Sprachnachweis ist aber noch nicht aufgehoben:

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... eiben.html





Nur dadurch bleibt die Würde gewahrt. Die Würde ist nämlich dass, was den Menschen vom Objekt unterscheidet - und wer seiner Ehefrach Sprachkenntnisse ihrer neuen Heimat versagt würdigt sie genau zum Objekt herab.

Im Einzelfall mag das ärgerlich sein, aber in der Zeit, in der man sich hier im Forum über die gelebte Rechtspraxis aufregt, hätte man schön längst im Goethe-Insitut einen Sprachtest bestehen können.
Ich setze Ihnen mal hier den § 30 zum Mitlesen ein, steht da etwas über den Ehepartner eines Deutschen?
§ 30
Ehegattennachzug

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3. der Ausländer
a) eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
b) eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt,
c) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
d) seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
e) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird,
f) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, oder
g) eine Blaue Karte EU besitzt.

Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder
3. die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.

Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte,
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf oder
5. der Ausländer im Besitz einer Blauen Karte EU ist.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erteilt werden. Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, kann von den anderen Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e abgesehen werden.

(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3484) m.W.v. 02.12.2013.
Finden Sie hier nur ein Wort, über dieses Gesetz ist auch anwendbar für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern?
Der Artikel 7 der Charta der EU ist nicht anwendbar, für Ehepartner von Deutschen?

Hier in kleiner Beitrag, vom Bundestagsabgeordneten Uhl, wie er die Gesetze sieht, als Rechtsanwalt!
Hintergrund:
Nach deutschem Recht müssen Drittstaatsangehörige bei einem Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden deutschen oder drittstaatsangehörigen Ehegatten nachweisen, dass sie sich auf „einfache Art“ in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und § 28 Absatz 1 Satz 5 AufenthG). In der Praxis bedeutet das die Kenntnis von etwa 600 deutschen Worten.
Am 31. Mai 2013 hat die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, zu der Vereinbarkeit dieser Forderung nach einem Sprachnachweis mit Unionsrecht (namentlich Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/86/EG - Familienzusammenführungsrichtlinie) Stellung zu nehmen.
Das deutsche Recht steht im Einklang mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Familienzusammenführungsrichtlinie. Die Richtlinie räumt dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum ein, indem sie die Möglichkeit eröffnet, von nachzugswilligen Personen „Integrationsmaßnahmen“ zu verlangen (Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie).
Entgegen der Ansicht der Kommission ist das deutsche Recht, welches die Familienzusammenführungsrichtlinie umsetzt, nicht unverhältnismäßig. Insbesondere finden Härtefälle nach deutschem Recht ausreichend Berücksichtigung. Die zahlreichen gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten, von einem Nachweis der Sprachkenntnisse abzusehen, lassen sachgerechte Lösungen im Einzelfall zu.
Zu finden unter diesem Link.:
Bei seiner Beschwerde gegen die EU Kommission, die von Deutschland eine Antwort erwartet zum
AI Sprachnachweis vor der Einreise!

Übrigens, der Beschluß des EuGH C 617/10.: Die Charta der EU steht über jede Gesetzgebung, selbst über unser GG.!

Wird von den Bundesregierung nicht in Zweifel gezogen!
Nun können einige User mir Erklären, mit welcher deutscher Gesetzgebung der Schutz der Artikel
7,20 und 21 Abs.1+2 der Charta für Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben?

Welche deutche Behörde nun den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung umgehen kann?

Nun werden diese Fragen aufgeteilt in einzelne Fälle dem EuGH vorgelegt vom VG Berlin, Aufgrund des Artikels 267 der AEUV.
Marie-Luise

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Marie-Luise »

Von mir ist EOD, denn das Gezeter wird nie ein Ende nehmen.
ariya richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

So ist der Beitrag von @Provokateur.:
Nur dadurch bleibt die Würde gewahrt. Die Würde ist nämlich dass, was den Menschen vom Objekt unterscheidet - und wer seiner Ehefrach Sprachkenntnisse ihrer neuen Heimat versagt würdigt sie genau zum Objekt herab.

Im Einzelfall mag das ärgerlich sein, aber in der Zeit, in der man sich hier im Forum über die gelebte Rechtspraxis aufregt, hätte man schön längst im Goethe-Insitut einen Sprachtest bestehen können.
Was Sie mit den Behörden erledigen, ist ihre Angelegenheit!

Wir kriechen den Behörden nicht in den Hintern, nun könen sie uns allen erklären, warum ich meine Frau zum Objekt herabwürdige, Verweigere ich meiner Frau die Teilnahme an den Integrationskurs in Deutschland?

Bei Ihrer Intellegenz, werden Sie doch die Gesetze finden in Deutschland, worin den Ehepartnern von Deutschen von der ARGE oder den ABHs, jährlich 600 Unterrichtseinheiten bezahlt werden, ohne einen Euro vom Ehepartner zu Verlangen!

Noch etwas zu Erheiterung für mich, sollte meine Frau nach einem Jahr de Prüfung nicht bestehen, so wird der Kurs mit 600 Unterrichtseinheiten erneuert!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Fr 10. Apr 2015, 13:05 hat geschrieben:Von mir ist EOD, denn das Gezeter wird nie ein Ende nehmen.
Keine Interesse, wie diese Klagen ausgehen? Welchen Vorwurf können sie mir machen, die Einstellung
von Artikeln der Charta, oder die Einstellung von Beschlüßen des EuGH?

Das ist für Sie Gezeter?

Oder die Einstellung von deutschen Gesetzen, die nachweisen, das die ABHs die Charta als nicht Rechtsrelevanz einstufen?

Was ist mit dem § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung?
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

Und was soll das Geplärre hier in einem allgemeinen Forum, wo es doch nur um persönliche Belange geht. Fevhte das mit den Gerichten aus. Dein Scheizz interessiert nicht.
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Mari
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Mari »

ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 13:03 hat geschrieben:
Ich setze Ihnen mal hier den § 30 zum Mitlesen ein, steht da etwas über den Ehepartner eines Deutschen?



Finden Sie hier nur ein Wort, über dieses Gesetz ist auch anwendbar für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern?
Der Artikel 7 der Charta der EU ist nicht anwendbar, für Ehepartner von Deutschen?

Hier in kleiner Beitrag, vom Bundestagsabgeordneten Uhl, wie er die Gesetze sieht, als Rechtsanwalt!



Zu finden unter diesem Link.:



Bei seiner Beschwerde gegen die EU Kommission, die von Deutschland eine Antwort erwartet zum
AI Sprachnachweis vor der Einreise!

Übrigens, der Beschluß des EuGH C 617/10.: Die Charta der EU steht über jede Gesetzgebung, selbst über unser GG.!

Wird von den Bundesregierung nicht in Zweifel gezogen!



Nun können einige User mir Erklären, mit welcher deutscher Gesetzgebung der Schutz der Artikel
7,20 und 21 Abs.1+2 der Charta für Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben?

Welche deutche Behörde nun den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung umgehen kann?

Nun werden diese Fragen aufgeteilt in einzelne Fälle dem EuGH vorgelegt vom VG Berlin, Aufgrund des Artikels 267 der AEUV.
Offensichtlich, hebelt die EU-Kommission den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung der Carta aus. Derartige Anmaßungen sind nicht hinnehmbar.
LG Mari
Man kann ein ganzes Volk eine Zeit lang belügen, Teile eines Volkes dauernd betrügen, aber nicht das ganze Volk dauernd belügen und betrügen. (Abraham Lincoln)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Demolit » Fr 10. Apr 2015, 13:39 hat geschrieben:Und was soll das Geplärre hier in einem allgemeinen Forum, wo es doch nur um persönliche Belange geht. Fevhte das mit den Gerichten aus. Dein Scheizz interessiert nicht.
Danke für Ihre Einstellung zu den Menschenrechten!

In einem allgemeinen Forum besteht kein Bedarf an Aufklärung der Menschenrechte und die dazugehörigen Beschlüsse des EuGH?

Da es um persönliche Belange geht, haben wir das Recht, gegen deutsche Behörden vor dem EuGH zu Klagen. Zur Einhaltung der Menschenrechte, keiner der von deutschen Behörden nicht in seinen Grundrechten der Menschenrechte verletzt wurde kann das tun! Der hat kein Klagerecht!

Noch ein kleiner Hinweis für Sie und anderen Mitleser hier im Forum!

Sobald ich das Aktenzeichen des BV Berlin, zum AI Sprachnachweis hier einsetze, kann jeder der seinen Ehepartner über den Familienzusammenführung bei der Botschaft einfordert, der Botschaft das Aktenzeichen des BV Berlin mitteilen und auf seine Schadensersatzforderung hinweisen!

Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten sein Ehepartner darf ohne AI Nachweis in Deutschland einreisen, so darf er mit meiner Zustimmung sich unserer Klage vor dem VG Berlin anschließen!

Das VG Berlin kann diese Klage nicht in den Mülleimer befördern, da der Rechtsanspruch auf den Artikel 267 der AEUV erhoben wird!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Mari » Fr 10. Apr 2015, 13:57 hat geschrieben:
Offensichtlich, hebelt die EU-Kommission den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung der Carta aus. Derartige Anmaßungen sind nicht hinnehmbar.
Sie scheinen auch nicht die Verträge zu Kennen!

Aber was wollen sie nun machen, diese Menschenrechte sind von Deutschland für Rechtsgültig erklärt worden, nun lesen Sie noch den Artikel 51 der Charta, was steht da?
Artikel
51


Anwendungsbereich


(1) Diese Charta gilt f.r die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiarit.tsprinzips
und f.r die Mitgliedstaaten ausschlie.lich bei der Durchf.hrung des Rechts der Union. Dementsprechend
achten sie die Rechte, halten sie sich an die Grunds.tze und f.rdern sie deren Anwendung
gem.. ihren jeweiligen Zust.ndigkeiten.
(2) Diese Charta begr.ndet weder neue Zust.ndigkeiten noch neue Aufgaben f.r die Gemeinschaft
und f.r die Union, noch .ndert sie die in den Vertr.gen festgelegten Zust.ndigkeiten und Aufgaben.
Nanu, da steht ja, alle Behörden innerhalb der EU haben die Grundrechte als oberste Gesetzeshinweis zu Beachten!

Das Bedeutet, ein Antrag gestellt bei einer Behörde unter dem Rechtsschutz der Charta, bei uns die Art. 7,20 und 21 Abs.1+2, können nicht für nicht Rechtsungültig erklärt werden. Verstanden?
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paradoxx
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von paradoxx »

Lomond » So 27. Jul 2014, 02:24 hat geschrieben:Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Um diesen Fall geht es:




http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html


Ich halte es für selbstverständlich, dass man die Sprache des Landes, in das man einwandern möchte, gerne von sich aus lernen möchte.

Und nicht erst noch dazu gezwungen werden muss.

Wer die Sprache des Gastlandes nicht lernen möchte, der sollte draußen bleiben.

Oder?
Wie ist es mit dem Lernangebot? Auch auf die Gefahr, dass ich für off topic gehalten werde:
  • Wenn etwa Jemeniten vor deutschen Waffen fliehen in Händen von gut zahlenden Saudis ....
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 13:34 hat geschrieben:
Danke für Ihre Einstellung zu den Menschenrechten!

In einem allgemeinen Forum besteht kein Bedarf an Aufklärung der Menschenrechte und die dazugehörigen Beschlüsse des EuGH?

Da es um persönliche Belange geht, haben wir das Recht, gegen deutsche Behörden vor dem EuGH zu Klagen. Zur Einhaltung der Menschenrechte, keiner der von deutschen Behörden nicht in seinen Grundrechten der Menschenrechte verletzt wurde kann das tun! Der hat kein Klagerecht!

Noch ein kleiner Hinweis für Sie und anderen Mitleser hier im Forum!

Sobald ich das Aktenzeichen des BV Berlin, zum AI Sprachnachweis hier einsetze, kann jeder der seinen Ehepartner über den Familienzusammenführung bei der Botschaft einfordert, der Botschaft das Aktenzeichen des BV Berlin mitteilen und auf seine Schadensersatzforderung hinweisen!

Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten sein Ehepartner darf ohne AI Nachweis in Deutschland einreisen, so darf er mit meiner Zustimmung sich unserer Klage vor dem VG Berlin anschließen!

Das VG Berlin kann diese Klage nicht in den Mülleimer befördern, da der Rechtsanspruch auf den Artikel 267 der AEUV erhoben wird!
Deine Einstellung zu den Menschenrechten ist der Art m.E. , dass genau die, die in so (d)einem Fall den Begriff Menschenrecht gaaaanz hoch halten, in anderen Dingen mit den Menschenrechten wenig am Hut haben.

echt ;)
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Teeernte
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

[quote="[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p3048909]ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 14:34
Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten ....[/quote]

Ich hab das mit der "einen Woche" gar nicht im Gesetzestext gefunden....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von jack000 »

relativ » Di 3. Feb 2015, 12:28 hat geschrieben:Ich finde es nur nicht mehr nötig, der Oma, die hier schon 30-50 Jahre lebt und keine Deutsch, oder nur sehr wenig, kann, diesen noch als Pflicht aufzuerlegen. Wofür?
Das macht in der Tat dann auch keinen Sinn mehr, aber die eigentliche Frage die sich stellt ist die: Wie hat dieser Mensch hier all die Jahre gelebt? Das kann doch nur in Isolation, bzw. in einer Parallelgeselschaft gewesen sein.
=> Es ist also in diesem Fall seit 30-50 Jahren hier was schief gelaufen!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Milady de Winter »

jack000 » Fr 10. Apr 2015, 20:59 hat geschrieben: Das macht in der Tat dann auch keinen Sinn mehr, aber die eigentliche Frage die sich stellt ist die: Wie hat dieser Mensch hier all die Jahre gelebt? Das kann doch nur in Isolation, bzw. in einer Parallelgeselschaft gewesen sein.
=> Es ist also in diesem Fall seit 30-50 Jahren hier was schief gelaufen!
Das funktioniert dann, wenn du eine bestimmte Community um dich herum hast und/oder deine Kinder/Enkel alles Sprachliche für dich erledigen.
- When he called me evil I just laughed -
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Fr 10. Apr 2015, 20:52 hat geschrieben:[quote="[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p3048909]ariya richter » Fr 10. Apr 2015, 14:34
Sollte er von der Botschaft nicht innerhalb von einer Woche die Zusage erhalten ....
Ich hab das mit der "einen Woche" gar nicht im Gesetzestext gefunden....[/quote]

Nanu, Sie suchen im Gesetzestext? Nur wo haben sie gesucht?

Ich Erkläre es einem unwissenden Menschen!

Ein Schreiben, von einr Privatperson an eine Behörde darf mit einem Zeitraum, für die Antwort begrenzt werden! bei einer Botschaft mit einer Woche!

Da die Botschaft nicht antwortet, darf sich diese Person, unserer Klage vor dem VG Berlin anschließend!

Nun kann die Botschaft beim VG Berlin, Beschwerde einlegen, aber diese Beschwerde, ist ohne eine Antwort auf die Antragstellung, die Einreise des Ehepartners, ohne AI Sprachnachweis, nicht Rechtsgültig!

Außer die Botschaft Erklärt dem VG Berlin, die Einreise zur Familienzusammenführung, wrd Erlaubt ohne den AI Nachweis! Damit würde der Klageantrag nicht Bearbeitet, da kein Klagegrund vorliegt!

Bei unserer Hautklage hat die Botschaft und de Bundesregierung keinen Spielraum mehr, da wir gegen die Anwendung des § 30 der Aufenthaltsgesetzgebung Klagen, unter dem Rechtsschutz einiger Artikel der Charta, mit der Aufforderung an das VG Berlin, diese Klage dem EuGH vorzulegen!

Nun muß das VG Berlin eine Entscheidung treffen, ein Vergleichsangebot der Bundesregierung muß nicht angenommen werde, wir bestehen auf ene Beschluß des EuGH !
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Das st eine Antwort, auf den User @Mari ! Dieser Beitrag von ihnen grenzt schon an dem Ermächtigungsgesetz von 1933!
Offensichtlich, hebelt die EU-Kommission den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung der Carta aus. Derartige Anmaßungen sind nicht hinnehmbar.
Wollen Sie als Einzelperson der EU Kommission den Krieg erklären?

Wobei die Bundesregierung, die Umsetzung der Charta, nicht mit einem Wort in Zweifel zieht!
Was sagt die Bundesregierung, gegenüber von Ihnen?

Nach Artikel 51 der Charta sind deutsche Behörden an die Menschenrechte gebunden!
Ausgangspunkt hierfür ist
Art. 51 Abs. 1 der Charta
, wonach die Mitgliedstaaten ausschließlich
bei der Durchführung von Unionsrecht an EU-Grundrechte gebunden sind.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Milady de Winter » Fr 10. Apr 2015, 21:08 hat geschrieben: Das funktioniert dann, wenn du eine bestimmte Community um dich herum hast und/oder deine Kinder/Enkel alles Sprachliche für dich erledigen.
Entschuldigung, das ich auch meinen Senf hier zugebe! Diese Türkische Mutter von 5 Kindern wurde von der ABH Berlin aufgefordert einen Deutschkurs zu absolvieren, bei Verweigerung des Deutschkurses, werde sie aus Deutschland abgeschoben!

Ihre Kinder wurden in Deutschland geboren, haben zum Teil die deutsche Staatsbürgerschaft, dieser Mutter nun die Abschiebung anzudrohen, ist eine rassistische Entscheidung!
Die ABH Berlin hat alle Aufforderungen zurückgezogen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 14:29 hat geschrieben: Ich Erkläre es einem unwissenden Menschen!

Ein Schreiben, von einr Privatperson an eine Behörde darf mit einem Zeitraum, für die Antwort begrenzt werden! bei einer Botschaft mit einer Woche!
Quelle bitte.....

Natürlich kann die Privatperson JEDES Schreiben mit JEDEM Termin aufsetzen...

Nun - wenn jedermann sich für seinen persönlichen Spass sooo einsetzen würde - ....Klagen bis in die letzte Instanz - sollte für solche Zwecke die Kostenübernahme neu überdacht werden....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Marie-Luise » Mi 8. Apr 2015, 18:22 hat geschrieben:
"Meine Frau", und das unter dem Nick "Aliya Richter"?
Das ist ganz einfach zu Erklären!

Unter meinem Nicknamen"wolfgang richter" wurde mir hier auf dieser Seite der Zugriff verweigert!
In anderen Forenbeiträgen konnte ich weiterschreiben unter wolfgang richter Eigenartig!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 15:49 hat geschrieben: Das ist ganz einfach zu Erklären!

Unter meinem Nicknamen"wolfgang richter" wurde mir hier auf dieser Seite der Zugriff verweigert!
In anderen Forenbeiträgen konnte ich weiterschreiben unter wolfgang richter Eigenartig!
Doppelaccount (ohne Antrag beim Verein??) - schade - dann werden wir dich bald nicht mehr lesen....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 15:48 hat geschrieben:
Quelle bitte.....

Natürlich kann die Privatperson JEDES Schreiben mit JEDEM Termin aufsetzen...

Nun - wenn jedermann sich für seinen persönlichen Spass sooo einsetzen würde - ....Klagen bis in die letzte Instanz - sollte für solche Zwecke die Kostenübernahme neu überdacht werden....
Sie sind aber ein Schlauberger!
Ein Schreiben an eine Behörde mit einer Terminsetzung, müßte umgehend Beantwortet werden!
Nun hat die Behörde das Recht, um eine Teminverlängerung zu Bitten, mit einer Begründung!
Aber diese Begründung muß Glaubhaft sein, sons zählt mein alter Termin!

Soweit Verstanden, oder kommt noch so eine dumme Anfrage?

Nun etwas zu diesen dummen Beitrag:
Nun - wenn jedermann sich für seinen persönlichen Spass sooo einsetzen würde - ....Klagen bis in die letzte Instanz - sollte für solche Zwecke die Kostenübernahme neu überdacht werden..
Wir Klagen mit unserem Rechtsanspruch auf die Charta der EU, nicht für unseren Spass, wie kommen Sie auf dieses Pferd? Wir diese Klage vor dem EuGH in unserem Sinne entschieden, so hat diese Entscheidung Weltweit, für alle Ehepartner von Deutschen seine Rechtsgültigkeit!

Für die Kostenübernahme brauchen Sie sich keine Gedanken machen, der Verlierer zahlt alles auch einen Schadensersatz! Da deutsche Behörden, die Anerkennung der Charta bestreiten!

Wir Klagen für die Einreise ohne AI Nachweis vor der Einreise, da haben wir 100% Erfolgsaussichten, da die EU Kommission schon in Deutschland angefragt hat!

Wir Klagen für die Visafreie Einreise, unter dem Schutz des Artikel 7,20 und 21 Abs.1+2, in Verbindung mit dem Beschluß des EuGH. C 87/12!

Wir Klagen gegen die Lufthansa, da diese einen Flug ohne Visa, nur mit der legalisierten Eheschließungsurkunde verweigert!
Demolit

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Demolit »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 15:12 hat geschrieben:
Sie sind aber ein Schlauberger!
Ein Schreiben an eine Behörde mit einer Terminsetzung, müßte umgehend Beantwortet werden!
Nun hat die Behörde das Recht, um eine Teminverlängerung zu Bitten, mit einer Begründung!
Aber diese Begründung muß Glaubhaft sein, sons zählt mein alter Termin!

Soweit Verstanden, oder kommt noch so eine dumme Anfrage?

Nun etwas zu diesen dummen Beitrag:



Wir Klagen mit unserem Rechtsanspruch auf die Charta der EU, nicht für unseren Spass, wie kommen Sie auf dieses Pferd? Wir diese Klage vor dem EuGH in unserem Sinne entschieden, so hat diese Entscheidung Weltweit, für alle Ehepartner von Deutschen seine Rechtsgültigkeit!

Für die Kostenübernahme brauchen Sie sich keine Gedanken machen, der Verlierer zahlt alles auch einen Schadensersatz! Da deutsche Behörden, die Anerkennung der Charta bestreiten!

Wir Klagen für die Einreise ohne AI Nachweis vor der Einreise, da haben wir 100% Erfolgsaussichten, da die EU Kommission schon in Deutschland angefragt hat!

Wir Klagen für die Visafreie Einreise, unter dem Schutz des Artikel 7,20 und 21 Abs.1+2, in Verbindung mit dem Beschluß des EuGH. C 87/12!

Wir Klagen gegen die Lufthansa, da diese einen Flug ohne Visa, nur mit der legalisierten Eheschließungsurkunde verweigert!
ach..kurzer Hinweis nur..ehe Sie in ihrer angedrohten Klageorgie loslegen. Sie haben jemanden in Ihrer Liste vergessen, den Sie noch verklagen müssen. ....Ihre Eltern..wg. Ihrer Existenz.

echt ;)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 15:51 hat geschrieben:
Doppelaccount (ohne Antrag beim Verein??) - schade - dann werden wir dich bald nicht mehr lesen....
Das währe aber ein Zeichen von, der Verein hat kein Interesse, wie die Prozesse ausgehen, noch hat er interesse an die Rechtslage in Deutschland!
Die Menschenrechte stehen nun mal über jede Gesetzgebung, selbst über unser GG., wie die Bundesregierung selbst in ihrem Beitrag zugibt!
Noch hat er Interesse an Beschlüsse des EuGH!

Aber der Verein hat mir auch keine Nachricht zukommen lassen, warum der Zugang nur für diese Seite verweigert wurde.

Oder wurde der Zugriff verweigert, weil hier viele User keine Ahnung von den Menschenrechten haben, so wie Sie?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 16:12 hat geschrieben:
Sie sind aber ein Schlauberger!

Soweit Verstanden, oder kommt noch so eine dumme Anfrage?

Nun etwas zu diesen dummen Beitrag:



Wir Klagen ...


Wir Klagen ...

Wir Klagen ...

Wir Klagen gegen die Lufthansa, da diese einen Flug ohne Visa, nur mit der legalisierten Eheschließungsurkunde verweigert!
Na - dann viel Spass.. beim Klagen.

(Die LH ist "Raus" und kann sich auf VORSCHRIFTEN des Staates berufen... - aber man könnte natürlich danach auch auf das entgangene Essen klagen.. )

Man kann alles (Be-) Klagen....

Lerne klagen - ohne zu leiden.... - oder so.

(Warum ging es mit einem Besuchervisum nicht ?? - nur nebenbei... da wo der Einladende die VOLLHAFTUNG//Kosten übernimmt ?? )
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Demolit » Sa 11. Apr 2015, 16:21 hat geschrieben:
ach..kurzer Hinweis nur..ehe Sie in ihrer angedrohten Klageorgie loslegen. Sie haben jemanden in Ihrer Liste vergessen, den Sie noch verklagen müssen. ....Ihre Eltern..wg. Ihrer Existenz.

echt ;)
Ist Ihr Beitrag nicht ein wenig unter der Gürtellinie?

Nein, ich bin stolz auf meine Eltern, am meisten auf meinen Vater, der im Jahr 1914 geboren ist und damit Staatsbürger von Preußen war.

Da mußte ich mich nicht auf das Ariergesetz von Adolf Hitler berufen um meinen Staatsbürgerausweis zu erlangen, wie es in der Gesetzgebung zum staatsbürger Gesetz steht.

Mir wurde angeboten, da ich 1935 geboren bin, könnte ich mich auf dieses Gesetz berufen, da ich von 1935 nicht zur Verbrennung im KZ freigegeben war und ich ab 1941 eine Arierschule besucht habe!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 16:23 hat geschrieben:
Oder wurde der Zugriff verweigert, weil hier viele User keine Ahnung von den Menschenrechten haben, so wie Sie?
Jepp---man sollte dem Verein nichts unterstellen - wenn man diesen KOSTENFREI nutzt - ist meine Ansicht.

Ja - meine Ansicht zu den Menschenrechten ist - nun ja - stärker vom Geld abhängig. - Wer hier rein will - sollte genug Geld mitbringen - dass er nicht die Hängematte ....die soziale nehmen müsste. Sprachtest ist für mich da unrelevant....und meine Meinung insgesamt nicht massgeblich - glücklicherweise.

..meine Ansicht aber mit wenig AHNUNG gleichzusetzen.... :D :D :D - heeeeeee - will ich hier gar nicht breit ausführen.

Wahrlich - das Interesse am Ausgang hält sich bei mir in sehr engen Grenzen...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 16:27 hat geschrieben:
Na - dann viel Spass.. beim Klagen.

(Die LH ist "Raus" und kann sich auf VORSCHRIFTEN des Staates berufen... - aber man könnte natürlich danach auch auf das entgangene Essen klagen.. )

Man kann alles (Be-) Klagen....

Lerne klagen - ohne zu leiden.... - oder so.

(Warum ging es mit einem Besuchervisum nicht ?? - nur nebenbei... da wo der Einladende die VOLLHAFTUNG//Kosten übernimmt ?? )
Das ist eine letzte Antwort auf Ihren Stuß!

1) Die Lufthansa verweigert die Anerkennung der Menschenrechte und den Beschluß des EuGH C 617/10, in Verbindung mit dem Beschluß C 87/12!

2) Bei einem Besuchvisum für meine Frau, muß ich diesen bei einer Botschaft beantragen!
Warum soll ich ein Besuchsvisum für meine Frau beantragen, wo uns doch die Menschenrechte zustehen und die ABH in Deutschland mir Erklärt, sie sind für eine Aufenthaltserlaubnis mit einem falschem Visum eingereist?

3) Sie sind aber wirklich mit Ihrem Rechtswissen hinter dem Mond! Warum muß ich für meine Frau, vor der Einreise nach Deutschland eine Versicherung vorweisen?
Meine Frau ist nach der Rückkehr nach Deutschland Automatisch in meiner AOK mitversichert!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 16:36 hat geschrieben:
Jepp---man sollte dem Verein nichts unterstellen - wenn man diesen KOSTENFREI nutzt - ist meine Ansicht.

Ja - meine Ansicht zu den Menschenrechten ist - nun ja - stärker vom Geld abhängig. - Wer hier rein will - sollte genug Geld mitbringen - dass er nicht die Hängematte ....die soziale nehmen müsste. Sprachtest ist für mich da unrelevant....und meine Meinung insgesamt nicht massgeblich - glücklicherweise.

..meine Ansicht aber mit wenig AHNUNG gleichzusetzen.... :D :D :D - heeeeeee - will ich hier gar nicht breit ausführen.

Wahrlich - das Interesse am Ausgang hält sich bei mir in sehr engen Grenzen...
Auf so eine Stuß muß ich Antworten, aber wie kann ein Mensch der sich doch mit der Gesetzgebung auskennt sowas Schreiben?
Ja - meine Ansicht zu den Menschenrechten ist - nun ja - stärker vom Geld abhängig. - Wer hier rein will - sollte genug Geld mitbringen - dass er nicht die Hängematte ....die soziale nehmen müsste.
Das ist eine Information, die gegen unsere Gesetzgebung gerichtet ist!

Jeder Ehepartner eines deutschen Harz IV Emfänger hat Rechtsanspruch auf Sozialleistungen!

So steht es im SGB XII Paragraph 23!
Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten.
Das ist der Gesetzeshinweis für Ehepartner von Deutschen!

Bevor Sie nun weiter Dumm fragen, hier mein Hinweis wie es geht!

Jeder Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf Urlaub, Weltweit.
Er reist in das Land seiner Verlobten, heiratet dort nach der Gesetzgebung des Staates, läßt diese Eheschließung von der deutschen Botschaft legalisieren, beantrag bei der Botschaft, ohne jeden Nachweis eines Einkommen das Familienzusammensführungsvisa.
Geht in Deutschland zur Arge und Beantragt für seine Frau Harz IV. Nun wird die Miete aufgeteilt auf zwei Harzer, das wars!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 16:46 hat geschrieben: Das ist eine letzte Antwort auf Ihren Stuß!

1) Die Lufthansa verweigert die Anerkennung der Menschenrechte und den Beschluß des EuGH C 617/10, in Verbindung mit dem Beschluß C 87/12!

2) Bei einem Besuchvisum für meine Frau, muß ich diesen bei einer Botschaft beantragen!
Warum soll ich ein Besuchsvisum für meine Frau beantragen, wo uns doch die Menschenrechte zustehen und die ABH in Deutschland mir Erklärt, sie sind für eine Aufenthaltserlaubnis mit einem falschem Visum eingereist?

3) Sie sind aber wirklich mit Ihrem Rechtswissen hinter dem Mond! Warum muß ich für meine Frau, vor der Einreise nach Deutschland eine Versicherung vorweisen?
Meine Frau ist nach der Rückkehr nach Deutschland Automatisch in meiner AOK mitversichert!

...da gibts mehr mit - Leid... >> http://www.info4alien.de

für 2.+3. Es war eine Nebenbeifrage für eine aussergerichtliche (schnelle, zwischendurch-) Lösung...

Verwaltungsgericht schon ausgeklagt ? ....und den Fragenkatalog der Botschaft mit der Schuhgrösse schon beantwortet ?

Na dann....
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 17:12 hat geschrieben:
Auf so eine Stuß muß ich Antworten, aber wie kann ein Mensch der sich doch mit der Gesetzgebung auskennt sowas Schreiben?
Man kann hier jeden (auser den Mods ) Ignorieren.... keiner kommt und holt die Antwort.... und dann gibts den Meldebutton - wenn man beschimpft wird ...

Ich darf schreiben - was "erlaubt/nicht verboten" ist - in den Forenregeln...

...
Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist beim Ehegattennachzug nicht zwingend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts abzuweichen. Nimmt der nachziehende Ausländer nach der Einreise jedoch Leistungen nach demSGB (II oder) XII in Anspruch, liegt ein Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG vor, der nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG Versagungsermessen einräumt.
Bei nicht gesichertem Lebensunterhalt kann der Nachzug aber versagt werden, wenn eine besondere Situation vorliegt: ein sog. „Regelausnahmefall“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es den Ehepartnern zumutbar ist, die Ehe im Ausland zu führen, insbes. also im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.

Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.
Auch nur nebenbei.... mein google...
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 17:23 hat geschrieben:
Man kann hier jeden (auser den Mods ) Ignorieren.... keiner kommt und holt die Antwort.... und dann gibts den Meldebutton - wenn man beschimpft wird ...

Ich darf schreiben - was "erlaubt/nicht verboten" ist - in den Forenregeln...

...



Auch nur nebenbei.... mein google...
Den Wichtigsten Passus haben Sie leider Vergessen!
Aufgrund der allgemeinen Situation der öffentlichen Kassen ist das Ermessen in der Regel nur unter zwei
Voraussetzungen zu Gunsten des den Nachzug begehrenden Ausländers auszuüben: Zum einen muss die Prognose
gerechtfertigt sein, dass durch dessen Nachzug keine zusätzlichen öffentlichen Leistungen in Anspruch genommen werden,
was regelmäßig voraussetzt, dass eine eigene wirtschaftliche Integration des Nachziehenden in die hiesigen
Lebensverhältnisse sichergestellt ist. Zum anderen muss eine Aufnahme oder Fortsetzung der familiären
Lebensgemeinschaft im Heimatstaat nach den allgemeinen Grundsätzen unzumutbar sein (familiäres Zusammenleben
mit dt. Staatsangehörigen oder sonstige Abschiebungsverbote).
Da steht Klar und Deutlich.: Ein Verbot der Abschiebung beim Zusammenleben mit Dt. Staatsangehörigen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Teeernte »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 17:50 hat geschrieben: Den Wichtigsten Passus haben Sie leider Vergessen!



Da steht Klar und Deutlich.: Ein Verbot der Abschiebung beim Zusammenleben mit Dt. Staatsangehörigen!
Ihrer Einlassung nach :
Geht in Deutschland zur Arge und Beantragt für seine Frau Harz IV....
Hatte ich das Ausgeschlossen... Mit Hartz4 kenn ich mich nicht so aus.

Ich wünsch dem jungen Glück noch ein paar schöne Tage....
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Milady de Winter »

ariya richter » Sa 11. Apr 2015, 15:43 hat geschrieben:
Entschuldigung, das ich auch meinen Senf hier zugebe! Diese Türkische Mutter von 5 Kindern wurde von der ABH Berlin aufgefordert einen Deutschkurs zu absolvieren, bei Verweigerung des Deutschkurses, werde sie aus Deutschland abgeschoben!

Ihre Kinder wurden in Deutschland geboren, haben zum Teil die deutsche Staatsbürgerschaft, dieser Mutter nun die Abschiebung anzudrohen, ist eine rassistische Entscheidung!
Die ABH Berlin hat alle Aufforderungen zurückgezogen!
Was genau hat das jetzt mit meiner Aussage zu tun?
- When he called me evil I just laughed -
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 18:02 hat geschrieben:
Ihrer Einlassung nach :


Hatte ich das Ausgeschlossen... Mit Hartz4 kenn ich mich nicht so aus.

Ich wünsch dem jungen Glück noch ein paar schöne Tage....
Schon wieder eine Lüge!

Das Verbot der Abschiebung bei Ehepartnern von Deutschen, ist nicht meine EINLASSUNG!
Sondern die Gesetzliche Fassung unter 27.3.1 im Aufenthaltsgesetz, noch mit einem VG Hinweis!
Das Ermessen ist vor dem Hintergrund der Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 2 und 3 stets zu Gunsten des den Nachzug
begehrenden Ausländers auf Null reduziert, wenn der Nachzug zu einem deutschen Familienangehörigen erfolgen soll
(vgl. VG Berlin, Urteil vom 10.08.2006 – VG 31 V 61.05 -).
Die Begründung können Sie nachlesen beim VG Berlin, unter diesem Akz. und dieser Begründung!
10.08.2006
Beschreibung: VG Berlin 31. Kammer | 31 V 61.05
Urteil | Ermessensreduzierung auf Null bei Familiennachzug zu deutschen Hilfeempfängern
Ihr voriger Beitrag hatte sich über "google" bezogen auf die Familienzusammenführung zu Ausländern, die in Deutschland leben!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Teeernte » Sa 11. Apr 2015, 17:14 hat geschrieben:

...da gibts mehr mit - Leid... >> http://www.info4alien.de

für 2.+3. Es war eine Nebenbeifrage für eine aussergerichtliche (schnelle, zwischendurch-) Lösung...

Verwaltungsgericht schon ausgeklagt ? ....und den Fragenkatalog der Botschaft mit der Schuhgrösse schon beantwortet ?

Na dann....
....und den Fragenkatalog der Botschaft mit der Schuhgrösse schon beantwortet ?
Sie meinen doch nicht etwa, die Rechtswriedrigen Fragen der Botschaft.: Kennengelernt, welche Unterwäsche, Lieblingsessen?

Das sind Fragen, die im Gegenteil zum GG. stehen, keiner muß da irgendwelche Fragen beantworten.

1) Eine Scheinehe ist in Deutschland nicht Strafbar!

2) Zur Befragung müßte ein Gerichtsbeschluß vorliegen, ohne diesen Beschluß, darf jeder der Befragt wird, dem Beamten den Stinkefinger zeigen!

3) Keine Behörde hat das Recht, sich selbst zum Gericht zu Ernennen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von firlefanz11 »

Ich kenne Zuwanderer, die schon seit über 10 Jahren hier leben u. arbeiten, gut integriert sind, und selbst die würden womöglich durchfallen.
So ein Test wäre herzhaft sinnlos. Nur wer die Sprache so gaaar nicht lernen will darf sich dann auch nicht wundern wenn er/sie nur schlecht bezahlte Jobs kriegt, und gegen das pöse Sozialsystem wettern, dass ihnen nicht genug Kohle in den Rachen stopft (gilt übrigens auch für unsere roten Socken hier im Forum).
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Billie Holiday »

Was ist eigentlich so schlimm daran, die Sprache des Landes zu erlernen, in dem man leben will? :?:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Marie-Luise »

Billie Holiday » Fr 24. Apr 2015, 17:46

Was ist eigentlich so schlimm daran, die Sprache des Landes zu erlernen, in dem man leben will? :?:
Ist das nicht "Rassismus", wenn man Forderungen stellt?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Billie Holiday »

Marie-Luise » Fr 24. Apr 2015, 17:47 hat geschrieben:
Ist das nicht "Rassismus", wenn man Forderungen stellt?
keine Ahnung

Wir haben uns mal spaßeshalber Häuser auf Malle angeguckt, Spanisch zu lernen wäre das erste, was ich tun würde, um mit den Leuten in Kontakt zu kommen und mich im Alltag zurechtzufinden. Und ich würde meine eigene Kohle mitbringen...

Aber monatlich das Amt aufsuchen um zu kassieren und dann keine Lust zu haben, deutsch zu lernen, das finde ich feist.

Hier werden Kurse angeboten und pensionierte Lehrer wurden mobil gemacht...kommt gut an, die Kurse sind voll :thumbup:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Milady de Winter »

Billie Holiday » Fr 24. Apr 2015, 17:46 hat geschrieben:Was ist eigentlich so schlimm daran, die Sprache des Landes zu erlernen, in dem man leben will? :?:
Nichts. Aber es ist offensichtlich schlicht nicht zwingend nötig. Auch in anderen Ländern nicht.
- When he called me evil I just laughed -
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von ariya richter »

Billie Holiday » Fr 24. Apr 2015, 17:46 hat geschrieben:Was ist eigentlich so schlimm daran, die Sprache des Landes zu erlernen, in dem man leben will? :?:
Garnichts, es sind schon Gesetze erlassen worden, jeder Ausländer bekommt von seiner ARGE oder der ABH nun kostenlosen Deutschunterricht für 600 Unterrichtseinheiten pro Jahr!

Nur diesen Sprachkurs von Ehepartnern von Deutschen zu verlangen, vor der Einreise, ist eine Aushebelung der Charta der EU! Als da sind, die Artikel 7,20 und 21 Abs.2.

Die EU Kommission hat schon ein Gerichtsverfahren angedroht, sollte Deutschland als letzter Staat in der EU, diese Diskriminierung nicht Ändern!

Aber jeder hier kann sich das gesülze des Bundestagsabgeordneten Uhl durchlesen.:
EU-Kommission muss ein vernünftiges Verhältnis zum Thema Integration entwickeln

02.08.2013



Derzeit wird über den Ehegattennachzug von Menschen aus Nicht-EU-Staaten diskutiert. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

„Die Entscheidung der EU-Kommission, nun gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des im deutschen Zuwanderungsrecht verankerten Erfordernisses von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug einzuleiten, zeigt die Realitätsferne der Brüsseler Behörde.
Ohne Spracherwerb gibt es keine Integration. Wer sich dieser Grunderkenntnis verschließt, verhindert ein gedeihliches gesellschaftliches Miteinander. Die Haltung der EU-Kommission verkennt nicht nur die Gestaltungsmöglichkeit des nationalen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EU-Richtlichtlinien, sondern vor allem die Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen.

Nach deutschem Recht müssen Drittstaatsangehörige bei einem Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden, deutschen oder drittstaatsangehörigen Ehegatten nachweisen, dass sie sich auf ‚einfache Art‘ in deutscher Sprache verständigen können. Diese niedrigschwellige Anforderung besteht für Nachzugswillige bereits vor Einreise und ist ein wichtiger Nachweis der Integrationswilligkeit und -fähigkeit. Zudem ermöglichen diese Fähigkeiten dem Nachgezogen im Falle von Zwangssituationen in der Familie, etwa bei Zwangsehen, Hilfe von außen zu erhalten.
Gelungene Integration ist ein Grundpfeiler sozialen Friedens und einer funktionierenden Gesellschaft. Das sollte auch die Europäische Kommission wissen und von weiteren Schritten in einem Vertragsverletzungsverfahren absehen. Sollte der EuGH dies im Falle einer Klage der EU-Kommission letztinstanzlich anders sehen, wird nicht nationales, sondern europäisches Recht zu ändern sein.“

Hintergrund:
Nach deutschem Recht müssen Drittstaatsangehörige bei einem Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden deutschen oder drittstaatsangehörigen Ehegatten nachweisen, dass sie sich auf „einfache Art“ in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und § 28 Absatz 1 Satz 5 AufenthG). In der Praxis bedeutet das die Kenntnis von etwa 600 deutschen Worten.
Am 31. Mai 2013 hat die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, zu der Vereinbarkeit dieser Forderung nach einem Sprachnachweis mit Unionsrecht (namentlich Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/86/EG - Familienzusammenführungsrichtlinie) Stellung zu nehmen.
Das deutsche Recht steht im Einklang mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Familienzusammenführungsrichtlinie. Die Richtlinie räumt dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum ein, indem sie die Möglichkeit eröffnet, von nachzugswilligen Personen „Integrationsmaßnahmen“ zu verlangen (Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie).
Entgegen der Ansicht der Kommission ist das deutsche Recht, welches die Familienzusammenführungsrichtlinie umsetzt, nicht unverhältnismäßig. Insbesondere finden Härtefälle nach deutschem Recht ausreichend Berücksichtigung. Die zahlreichen gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten, von einem Nachweis der Sprachkenntnisse abzusehen, lassen sachgerechte Lösungen im Einzelfall zu.
Diesen Satz.: Sollte der EuGH dies im Falle einer Klage der EU-Kommission letztinstanzlich anders sehen, wird nicht nationales, sondern europäisches Recht zu ändern sein.
Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Denkt dieser Mensch wirklich daran, die Menschenrechte der EU aus der Charta und den EMRK, in Verbindung mit den Menschenrechten der UN, werden auf Deutschland Wunsch geändert?

Ob dieser Mensch, als Rechtanwalt schon einmal in der Aufenthaltsgesetzgebung nachgelesen hat?
Diese ganze Aufenthaltsgesetzgebung ist nicht Anwendbar auf Ehepartner von Deutschen, bei der Berufung auf den Artikel 7 der Charta der EU.: Schutz der EHE!

A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.

Hier der Gesetzestext.:
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Dieses PDF wurde erstellt am: 05.03.2014 Seite 7 von 709
VAB A 1
Inhaltsverzeichnis
A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ..................................................................................... 7
(03.12.2009 - VwV; 04.04.2011) ....................................................................................................... 7
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz. ......
7
1.2.0 Anträge auf Aufenthaltstitel von Personen, die nicht dem AufenthG unterfallen .............. 7
1.2.1. Unionsbürger ................................................................................................................... 7
1.2.2. Diplomaten und vergleichbar bevorrechtigte Personen .................................................. 8
1.2.3. Ausländische Mitarbeiter von Internationalen Organisationen im Bundesgebiet ............
Cloudfox
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer

Beitrag von Cloudfox »

Marie-Luise » Fr 24. Apr 2015, 16:47 hat geschrieben:
Ist das nicht "Rassismus", wenn man Forderungen stellt?

Deine Verharmlosungen wie Übertreibungen sind hanebüchen!
Menschen die rassitisch denken, behandeln andere Menschen nicht als Individuen, sondern *bewerten* sie als Angehörige einer Gruppe – und unterstellen dabei (das habe ich bei dir schon öfter gemeint gelesen zu haben), dass sich aus genau dieser Gruppenzugehörigkeit unveränderliche persönliche Eigenschaften, Begabungen oder besser *Minderbegabungen* aber auch Charakterzüge ableiten ließen. Aber natürlich wird die *eigene* Herkunft, Nationalität, Gruppe als höherwertig eingestuft :p .

Als Witz kann ich deinen Einwurf oben nicht mehr nehmen, nachdem ich bereits so viele Ansätze wie von mir beschrieben bei dir lesen konnte :rolleyes:
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