Ja ... und scheinbar hast du nur wieder die Überschrift gelesen.Dark Angel hat geschrieben:(17 Dec 2019, 20:19)
Auch die Bundesrepublik wurde erst 1973 völkerrechtlich anerkannt, nachdem sie ihren Alleinvertretungsanspruch aufgegeben hatte.
In ehemaligen Konzentrationslagern nicht, dafür aber in Lagern, die bereits in der SBZ bestanden - Waldheim, Bautzen, Hohenschönhausen, Hoheneck u.a.
[quote
Auch nicht?
Ja was meinst Du denn, was die Haftarbeitslager, Jugendwerkhöfe u.a. anderes waren als GULag?
GULag bedeutet nichts anderes als Besserungsarbeitslager und genau DAS waren diese Einrichtungen und sie unterstanden (wie in der UdSSR) nicht etwa dem Justizministerium, sondern dem MdI (Ministerium des Innern) und dem MfS (Ministerium für Staatsicherheit)
Vergl. Politische Häftlinge in der DDR
Ach meinst Du?
Na dann solltest Du schleunigst Deine Geschichtskenntnisse aufbessern. Du hast da nämlich gravierende Defizite!
Links zum Nachlesen gibt es ja genug.
Wiedereinmal schmeißt du mit Begriffen um dich, von denen du nicht die geringste Ahnung hast, was sie bedeuten.
So schrecklich die Zustände in Jugendwerkhöfen auch waren, so willkürlich die die Urteile gegen politische Dissidenten auch ausfielen, so brutal die STASI Schergen in Bautzen auch zuschlugen, all dass reicht nicht hin für die Bezeichnung Gulag.