Das klingt schon beinahe so, als würden Lobbyisten unter der selben Diskriminierung oder gesellschaftlichem Ausschluss leiden wie beispielsweise ethnische Minderheiten oder Homosexuelle.
Selbstverständlich! Die Rechteverwertungsindustrie und der Axel-Springer-Verlag gehören einer armen, verfolgten Minderheit an
Du darfst jeden möglichen Unsinn in meine Aussage hineindeuten. Fakt bleibt, dass die Gruppe der Urheberrechtsinhaber eine Minderheit darstellt, die nach meinem Dafürhalten sehr wohl einen Anspruch darauf hat, dass ihre Interessen so gut wie möglich geschützt werden. Wer das anders sehen möchte, möge das tun.
Wie bitte? Dort hatte ich geschrieben: "Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich." Nichts anderes steht hier.
.
Ob das den Verein dann Geld kostet, wird im schlimmsten Fall ein Gericht entscheiden. Und was ist, wenn ein User das Zitat nicht kenntlich macht?
Zu den Bildern mal bitte den Fall "Marions Kochbuch" nachlesen: https://www.google.de/search?source=hp& ... KQY1Pnbygw Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich.
Das Urteil spiegelt aber die aktuelle Rechtslage wider. Und hat dementsprechend nichts mit der gegenständlichen geplanten Reform des Urheberrechts zu tun.
Du darfst jeden möglichen Unsinn in meine Aussage hineindeuten. Fakt bleibt, dass die Gruppe der Urheberrechtsinhaber eine Minderheit darstellt, die nach meinem Dafürhalten sehr wohl einen Anspruch darauf hat, dass ihre Interessen so gut wie möglich geschützt werden. Wer das anders sehen möchte, möge das tun.
Schützen ist ein ziemlich elegantes Wort, dass fast vergessen lässt, dass Individuen auch gegensätzliche Interessen haben können - da ist der Gesetzesentwurf über den es in diesem Strang geht wohl der beste Beleg für. Erst einmal gehören Rechte geschützt (auch das Urheberrecht), dann erst die Interessen. Bei letzteren sollte in einem namentlich demokratischen System die Mehrheitsgesellschaft zumindest nicht übergangen werden, oder siehst du das anders?
Gibt es denn noch andere Luxusyacht-Minderheiten, deren Interessen deiner Meinung nach "so gut wie möglich geschützt werden" sollten?
Ich weiß nicht, ob es so sehr schlau ist, Beiträge aus dem internen Bereich komplett zu zitieren. Wo soll der Widerspruch sein? Die bisherige Rechtslage ist die, dass ein User, der in einem sozialen Netzwerk zB. ein Foto widerrechtlich benutzt, dafür zur Kasse gebeten wird. In Zukunft wird es nach dem heutigen Beschluss so sein, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er kein Lizenzabkommen mit dem Urheber geschlossen hat.
Fakt bleibt, dass die Gruppe der Urheberrechtsinhaber eine Minderheit darstellt, die nach meinem Dafürhalten sehr wohl einen Anspruch darauf hat, dass ihre Interessen so gut wie möglich geschützt werden.
Genau. Dafür kann man dann auch mal gerne Grundrechte aus den Angeln heben und Zensur einführen, alles nur zum "Minderheitenschutz" Seit wann Industrieunternehmen Minderheiten darstellen, frage ich lieber gar nicht erst, die Antwort würde mich wahrscheinlich zu sehr verunsichern.
Ich weiß nicht, ob es so sehr schlau ist, Beiträge aus dem internen Bereich komplett zu zitieren. Wo soll der Widerspruch sein? Die bisherige Rechtslage ist die, dass ein User, der in einem sozialen Netzwerk zB. ein Foto widerrechtlich benutzt, dafür zur Kasse gebeten wird. In Zukunft wird es nach dem heutigen Beschluss so sein, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er kein Lizenzabkommen mit dem Urheber geschlossen hat.
Wir können auch festhalten, dass das Hochladen von Bildern schon nach der aktuellen Rechtslage problematisch ist.
Schützen ist ein ziemlich elegantes Wort, dass fast vergessen lässt, dass Individuen auch gegensätzliche Interessen haben können - da ist der Gesetzesentwurf über den es in diesem Strang geht wohl der beste Beleg für. Erst einmal gehören Rechte geschützt (auch das Urheberrecht), dann erst die Interessen. Bei letzteren sollte in einem namentlich demokratischen System die Mehrheitsgesellschaft zumindest nicht übergangen werden, oder siehst du das anders?
Die Schutzinteressen einer Gruppe sind die Grundlage für die Anerkennung eines entsprechenden Rechtsanspruches. Du versuchst, einen Widerspruch zu konstruieren, wo es keinen gibt.
Wir können auch festhalten, dass das Hochladen von Bildern schon nach der aktuellen Rechtslage problematisch ist.
Nicht für den Betreiber, wenn er die Verantwortung via AGB an die User abgetreten hat. Ich frage mich aber mal wieder, was du überhaupt diskutieren möchtest, scheint mir wieder eine reine Metadiskussion zu sein.
Nicht für den Betreiber, wenn er die Verantwortung via AGB an die User abgetreten hat.
gut, ich halte das mal so fest, auch wenn du das Urteil bzgl. Marions Kochbuch in einem anderen Thread thematisiert hast.
Re: Artikel 13
Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 19:32
von Tom Bombadil
Sagen die links aus der Google Suche etwas anderes aus? Selbstverständlich ist der Betreiber einer Website haftbar, wenn er SELBER ein Bild widerrechtlich benutzt
Sagen die links aus der Google Suche etwas anderes aus? Selbstverständlich ist der Betreiber einer Website haftbar, wenn er SELBER ein Bild widerrechtlich benutzt
Was ist nun jetzt Sache. Du hast das hier gepostet:
Zu den Bildern mal bitte den Fall "Marions Kochbuch" nachlesen: https://www.google.de/search?source=hp& ... KQY1Pnbygw Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich.
Sind wir nun als Plattform verantwortlich oder nicht?
Re: Artikel 13
Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 19:40
von Tom Bombadil
Falls die Reform so durch das EU-Parlament geht, dann ist meinem Verständnis nach wieder der Betreiber verantwortlich, sofern dieser kein Lizenzabkommen mit dem Rechteinhaber hat.
Die Schutzinteressen einer Gruppe sind die Grundlage für die Anerkennung eines entsprechenden Rechtsanspruches. Du versuchst, einen Widerspruch zu konstruieren, wo es keinen gibt.
Also wenn ein Milliarden schweres Unternehmen das Schutzinteresse äußert, die Privatsphäre von Internetbenutzern einzuschränken, weil man ansonsten extreme Gewinneinbußen oder gar Bankrott befürchtet, ergibt das die Grundlage für die Anerkennung eines entsprechenden Rechtsanspruchs? Da würde ich tatsächlich gerne Widerspruch einlegen.
Also wenn ein Milliarden schweres Unternehmen das Schutzinteresse äußert, die Privatsphäre von Internetbenutzern einzuschränken,
Du formulierst bereits eine unzutreffende Ausgangslage. Auf der Basis macht Diskussion keinen Sinn.
Re: Artikel 13
Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 20:25
von Tom Bombadil
Der Witz an der Sache ist ja auch, dass durch die Uploadfilter die Künstler/Urheber keinen Cent mehr verdienen als vorher ohne Uploadfilter. Im Gegenteil, durch die geringere Reichweite könnten deren Einnahmen sogar sinken.
Falls die Reform so durch das EU-Parlament geht, dann ist meinem Verständnis nach wieder der Betreiber verantwortlich, sofern dieser kein Lizenzabkommen mit dem Rechteinhaber hat.
Du hast ja auf das Urteil bzgl. Marions Kochbuch verwiesen. Demnach ist das wohl schon jetzt so und hat nichts mit der aktuellen Gesetzesänderung zu tun.
Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 20:25)
Der Witz an der Sache ist ja auch, dass durch die Uploadfilter die Künstler/Urheber keinen Cent mehr verdienen als vorher ohne Uploadfilter. Im Gegenteil, durch die geringere Reichweite könnten deren Einnahmen sogar sinken.
Stimmt.. Was ich schon Sachen gekauft habe, die ich vorher auf YouTube gesehen/gehört habe.
Re: Artikel 13
Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 23:43
von watisdatdenn?
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 21:34)
Du hast ja auf das Urteil bzgl. Marions Kochbuch verwiesen. Demnach ist das wohl schon jetzt so und hat nichts mit der aktuellen Gesetzesänderung zu tun.
Guckstu:
Heute: du Bild bei PF hochladen das nicht dir gehören -> du Schuld und müssen Zahlen.
Morgen: du Bild bei PF hochladen das dir nicht gehören -> du nix Schuld, sondern PF Schuld weil kein Uploadfilter. PF müssen Zahlen.
Heute: du Bild bei PF hochladen das nicht dir gehören -> du Schuld und müssen Zahlen.
Morgen: du Bild bei PF hochladen das dir nicht gehören -> du nix Schuld, sondern PF Schuld weil kein Uploadfilter. PF müssen Zahlen.
Ist das so? Dazu müsste man sich jetzt mal den genauen geplanten Gesetzestext ansehen. Worauf ich aber schon mal hinweisen möchte. Im PF können keine Bilder hochgeladen werden.
Ist das so? Dazu müsste man sich jetzt mal den genauen geplanten Gesetzestext ansehen. Worauf ich aber schon mal hinweisen möchte. Im PF können keine Bilder hochgeladen werden.
Dann schau dir mal Artikel 11 an, darin geht es um Snippets und Links.
Dann schau dir mal Artikel 11 an, darin geht es um Snippets und Links.
Der betrifft aber nur die kommerzielle, gewerbsmäßige Verwendung. Wobei das wohl in Deutschland schon seit 2013 so ist. Hier hat man sich wohl die aktuelle deutsche Rechtslage zum Vorbild genommen.
Der betrifft aber nur die kommerzielle, gewerbsmäßige Verwendung. Wobei das wohl in Deutschland schon seit 2013 so ist. Hier hat man sich wohl die aktuelle deutsche Rechtslage zum Vorbild genommen.
Nein, das sollte gemacht werden, scheiterte allerdings an der Realität.
Hier wird es gut erklärt, von kommerziell ist da keine rede.
[youtube][/youtube]
Und wenn Thumbnails schon Probleme machen, wird es mit Bildern nicht besser aussehen.
Die Frage war, ob es uns betrifft oder nicht. Und das sieht nun mal nicht so aus.
Wie du schon gesagt hast, es ist geltendes Recht was ich nicht wusste. Also würde es das Forum eigentlich schon jetzt betreffen, es bräuchte eigentlich nur einen übereifrigen Anwalt.
Aber ein schönes Beispiel was passiert wenn man Gesetzt bar jeder Realität macht. Was mich wieder auf die Frage bringt, was soll jetzt dieser Unsinn als EU Richtlinie ?
Wie du schon gesagt hast, es ist geltendes Recht was ich nicht wusste. Also würde es das Forum eigentlich schon jetzt betreffen
Nein, denn wie geschrieben setzt die Anwendung des Leistungsschutzrechte ein Geschäftsmodell voraus. Und das ist hier ja nicht gegeben. Das Forum verdient weder an der Verlinkung von Inhalten noch an Zitaten etwas. Und das ist der entscheidende Punkt.
Naja, hätte mich persönlich sehr gewundert. Bei vielen Punkten stimmten die Parlamentarier ja anders ab als es sich die nationalen Vertreter gewünscht haben, ob nun bei ACTA, Recht auf Vergessen oder einigen Umweltfragen. Im Rechtsausschuss war es schon sehr knapp. Traurig fand ich dort, dass die Liberalen zusammen mit Konservativen und Rechtspopulisten für den Uploadfilter waren: https://www.golem.de/news/vor-abstimmun ... 34836.html
Andere mögen sagen, der Schwachsinn behielt die Oberhand. Kann man sehen, wie man will.
Re: Artikel 13
Verfasst: Do 5. Jul 2018, 19:02
von watisdatdenn?
frems hat geschrieben:(05 Jul 2018, 18:42)
Naja, hätte mich persönlich sehr gewundert. Bei vielen Punkten stimmten die Parlamentarier ja anders ab als es sich die nationalen Vertreter gewünscht haben, ob nun bei ACTA, Recht auf Vergessen oder einigen Umweltfragen. Im Rechtsausschuss war es schon sehr knapp. Traurig fand ich dort, dass die Liberalen zusammen mit Konservativen und Rechtspopulisten für den Uploadfilter waren: https://www.golem.de/news/vor-abstimmun ... 34836.html
Ich bin wieder mal mit der AfD zufrieden. Die efdd (der die AfD angehört) hat nämlich dagegen gestimmt.
Sonst wäre ich auch angepisst gewesen..
Ich bin wieder mal mit der AfD zufrieden. Die efdd (der die AfD angehört) hat nämlich dagegen gestimmt.
Sonst wäre ich auch angepisst gewesen..
Das bekräftigt mein vorhergehendes Posting.
Re: Artikel 13
Verfasst: Do 5. Jul 2018, 19:08
von watisdatdenn?
Kritikaster hat geschrieben:(05 Jul 2018, 19:04)
Das bekräftigt mein vorhergehendes Posting.
Wo hätte das Leistungsschutzrecht denn Verbesserungen gebracht?
Am besten am deutschen rechtlichen Beispiel aufzeigen.
Re: Artikel 13
Verfasst: Do 5. Jul 2018, 19:14
von 3x schwarzer Kater
Tja, Internet ist Neuland. Das zeigt sich immer wieder. Selbst wenn dieser Spruch der Kanzlerin immer belächelt wurde. Aber sie hatte Recht....
Re: Artikel 13
Verfasst: Do 5. Jul 2018, 19:42
von watisdatdenn?
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Jul 2018, 19:14)
Tja, Internet ist Neuland. Das zeigt sich immer wieder. Selbst wenn dieser Spruch der Kanzlerin immer belächelt wurde. Aber sie hatte Recht....
Das gilt zumindest offensichtlich für die CDU.
Diese scheint auch bei jeder Gelegenheit bemüht zu sein ihr Unwissen unter Beweis zu stellen..
Von der FDP auf EU Ebene bin ich da tatsächlich auch enttäuscht. Da hätte ich auch anderes erwartet.
Von der AfD bin ich ehrlich gesagt positiv überrascht. So viel Knowhow hätte ich ihnen im Sachen Internet ehrlich gesagt nicht zugetraut.
Wenn man schon den Begriff "Schwachsinn" benutzen und derart urteilen will, dann dürfen das alle bei einer solchen Sachentscheidung, nicht etwa nur diejenigen, die auf der Seite der 318 "Nein-"Stimmen stehen, sondern auch jene, die der Empfehlung der Fachkommission und den 278 "Ja-"Stimmen folgen.
Re: Artikel 13
Verfasst: Fr 6. Jul 2018, 07:08
von watisdatdenn?
Kritikaster hat geschrieben:(06 Jul 2018, 06:48)
Na, so schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Wenn man schon den Begriff "Schwachsinn" benutzen und derart urteilen will, dann dürfen das alle bei einer solchen Sachentscheidung, nicht etwa nur diejenigen, die auf der Seite der 318 "Nein-"Stimmen stehen, sondern auch jene, die der Empfehlung der Fachkommission und den 278 "Ja-"Stimmen folgen.
Ok.
Es wäre halt auch schön, wenn mal Argumente von den Befürwortern käme.
Die Argumente der Gegner:
- ein vergleichbares Gesetz in Deutschland funktioniert nicht
- es ist ein grosses Risiko für content provider Start ups. -> es wird in Europa weniger solcher startups geben
- es dann dazu führen, dass Content Provider nur noch nach intensiver Prüfung Dinge in Europa hochladen lassen (live hochladen geht nicht mehr)
- es leistet dadurch Zensur einen starken Vorschub
- wenn hier im Politikforum Texte gepostet werden, welche einem Urheberrecht unterlegen, könnte der Verein eigentlich jetzt schon belangt werden
-...
Was sind denn die Argumente der Befürworter?
Das eine Argument dass es die Rechte der Content creator schützt, kann man auf Basis der negativen Praxiserfahrung in Deutschland widerlegen.
Ok.
Es wäre halt auch schön, wenn mal Argumente von den Befürwortern käme.
Die Argumente der Gegner:
- ein vergleichbares Gesetz in Deutschland funktioniert nicht
- es ist ein grosses Risiko für content provider Start ups. -> es wird in Europa weniger solcher startups geben
- es dann dazu führen, dass Content Provider nur noch nach intensiver Prüfung Dinge in Europa hochladen lassen (live hochladen geht nicht mehr)
- es leistet dadurch Zensur einen starken Vorschub
- wenn hier im Politikforum Texte gepostet werden, welche einem Urheberrecht unterlegen, könnte der Verein eigentlich jetzt schon belangt werden
-...
Was sind denn die Argumente der Befürworter?
Das eine Argument dass es die Rechte der Content creator schützt, kann man auf Basis der negativen Praxiserfahrung in Deutschland widerlegen.
Die Tatsache, dass bestehendes Recht nicht hinreichend umgesetzt wird, belegt nicht die Falschheit desselben.
Die Tatsache, dass bestehendes Recht nicht hinreichend umgesetzt wird, belegt nicht die Falschheit desselben.
Doch, da es sich dann anscheinend gegen die gesellschaftlichen und technologischen Gegebenheiten richtet. Auch noch so striktes Umsetzen wird daran nichts ändern.
- wenn hier im Politikforum Texte gepostet werden, welche einem Urheberrecht unterlegen, könnte der Verein eigentlich jetzt schon belangt werden
-...
Auch wenn ich mir hier nochmal wiederhole. Die Anwendung des jetzt in Deutschland existierenden Leistungsschutzrechtes setzt eine kommerzielle Verwertung urheberrechtsgeschützter Texte voraus. Und die ist hier im Forum nicht gegeben.