Was hat das nun mit dem angesprochenen Thema zu tun? Das ist doch meines Erachtens schon jetzt so.watisdatdenn? hat geschrieben:(20 Jun 2018, 16:33)
Das ist ein ernstes Thema.
In schlimmsten Fall kommen auf den Verein Klagen zu, weil jemand z.b. in der Weinstube Bilder hochgeladen hat, für die das Copyright nicht gegeben war..
Artikel 13
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Re: Artikel 13
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Re: Artikel 13
Ich verstehe die Frage nicht wirklich. Mein Urteil treffe ich jeweils angesichts konkreter Ausgangslagen und deren Lösungsvorschlägen.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:17)
Dann auch die Frage an dich, wo ist die Grenze, wie weit würdest du gehen?
Sicher ist jedenfalls, dass ich nicht bis zur hier bereits genannten Abschaltung des Internet gehen würde.
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Re: Artikel 13
Und eine unnütze Zensurtechnologie die sinnlos Energie und Ressourcen verbrennt ?Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:28)
Sicher ist jedenfalls, dass ich nicht bis zur hier bereits genannten Abschaltung des Internet gehen würde.
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Re: Artikel 13
An dem Fall sieht man sehr schön, wie Lobbyisten und "eine Hand wäscht die andere" sich durchsetzen. Frankreich wollte die Uploadfilter, weil es dort große Rechteverwertungsgesellschaften gibt, von denen wurden dann JM Jarre und P Domingo als Werbeträger nach Brüssel eingeflogen wurden, die zwei nagen wegen der Raubmordkopierer bestimmt am Hungertuch. Deutschland wollte diese Uploadfilter nicht, wohl aber das Leistungsschutzrecht auf Betreiben des Axel-Springer-Verlages, dieses LSR wollte aber wiederum Frankreich nicht. Also wurde folgender Kuhhandel gemacht: Deutschland stimmt dem Uploadfilter zu, Frankreich dem LSR und beide haben ihre Lobbygruppen glücklich gemacht. Auf der Strecke bleiben die Europäer, Neuland 2.0.
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Re: Artikel 13
Nö, jetzt ist der User verantwortlich, bald ist der Betreiber wieder dran, da ist im Zweifel ja auch mehr zu holen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:18)
Das ist doch meines Erachtens schon jetzt so.
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Re: Artikel 13
Das ist nicht mehr als Deine persönliche Einschätzung, die Du mit manchen teilen magst. Sie besitzt deshalb aber noch keine Allgemeingültigkeit.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:30)
Und eine unnütze Zensurtechnologie die sinnlos Energie und Ressourcen verbrennt ?
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Re: Artikel 13
Die Meinung von einer Handvoll Lobbygruppen auch nicht, trotzdem tanzt die Politik nach deren Pfeife, ist schon ein ziemliches Trauerspiel, was da in der EU wieder mal abläuft. Man kann nur hoffen, dass das Parlament die Zustimmung verweigert.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:34)
Sie besitzt deshalb aber noch keine Allgemeingültigkeit.
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Re: Artikel 13
Es ist grundsätzlich immer gut, wenn die Politik sich auch für den Erhalt und die Durchsetzung der Rechte von Gruppen einsetzt, die gesamtgesellschaftlich eine Minderheit darstellen.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:42)
Die Meinung von einer Handvoll Lobbygruppen auch nicht, trotzdem tanzt die Politik nach deren Pfeife, ist schon ein ziemliches Trauerspiel, was da in der EU wieder mal abläuft. Man kann nur hoffen, dass das Parlament die Zustimmung verweigert.
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Re: Artikel 13
Entschuldige, aber das ist aktuell eine technologische Tatsache und nicht meine Meinung.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:34)
Sie besitzt deshalb aber noch keine Allgemeingültigkeit.
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Re: Artikel 13
Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit dieser Technologie erfolgte durch Dich.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:45)
Entschuldige, aber das ist aktuell eine technologische Tatsache und nicht meine Meinung.
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Re: Artikel 13
Willst du dich jetzt ernsthaft über die Sinnhaftigkeit von nicht funktionierender Technologie streiten ?Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:46)
Die Beurteilung der Sinnhaftigkeit dieser Technologie erfolgte durch Dich.
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Re: Artikel 13
Ich will überhaupt nicht streiten. Ich versuche, hier mit Dir und allen anderen zu diskutieren.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:50)
Willst du dich jetzt ernsthaft über die Sinnhaftigkeit von nicht funktionierender Technologie streiten ?
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Re: Artikel 13
Wow, so schön hat noch niemand die Lobbykratie verteidigt, Glückwunsch.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:45)
Es ist grundsätzlich immer gut, wenn die Politik sich auch für den Erhalt und die Durchsetzung der Rechte von Gruppen einsetzt, die gesamtgesellschaftlich eine Minderheit darstellen.
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Re: Artikel 13
Was sol dann der Kommentar? Die Technologie funktioniert nicht, was gibt es da noch zu bewerten ?Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:51)
Ich will überhaupt nicht streiten. Ich versuche, hier mit Dir und allen anderen zu diskutieren.
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Re: Artikel 13
Ich verteidige die Rechte auch von Minderheiten. Du magst da Unterschiede machen, für mich ist das ein allgemeingültiger Grundsatz.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:52)
Wow, so schön hat noch niemand die Lobbykratie verteidigt, Glückwunsch.
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Re: Artikel 13
Erstaunlich. Gerade hattest du ja im ausgelagerten Thread noch was anderes behauptet. Stichwort "Marions Kochbuch".Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:32)
Nö, jetzt ist der User verantwortlich, bald ist der Betreiber wieder dran, da ist im Zweifel ja auch mehr zu holen.
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Re: Artikel 13
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2018, 20:59)
nun um ein massenhaftes Beispiel zu nennen. Du gehst auf ein Konzert und filmst mit deinem Smartphone einen Song mit, Anschließend lädst du den auf youtube hoch und teilst das auch noch auf Facebook.
Na schon überlegt, wie weit würdest du gehen um diese gratis Werbung zu verhindern?Ein Terraner hat geschrieben:(19 Jun 2018, 21:04)
Was für Verbrecher. Wie weit bist du bereit zu gehen um das zu verhindern ?
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Re: Artikel 13
Ob man das nun als gratis Werbung sieht oder als Urheberrechtsverletzung, darüber muss der Urheber entscheiden.Ein Terraner hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:14)
Na schon überlegt, wie weit würdest du gehen um diese gratis Werbung zu verhindern?
Der ist letztendlich der Rechteinhaber.
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Re: Artikel 13
Wie bitte? Dort hatte ich geschrieben: "Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich." Nichts anderes steht hier.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:01)
Erstaunlich. Gerade hattest du ja im ausgelagerten Thread noch was anderes behauptet. Stichwort "Marions Kochbuch".
Wenn du übrigens demnächst ein Urlaubsvideo bei youtube hochladen willst und im Hintergrund läuft im Ristorante Musik, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dein Video im Uploadfilter hängenbleibt.
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Re: Artikel 13
Ja muss er wohl, nur beantwortet das nicht die Frage, gerne auch in €.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:17)
Ob man das nun als gratis Werbung sieht oder als Urheberrechtsverletzung, darüber muss der Urheber entscheiden.
Der ist letztendlich der Rechteinhaber.
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Re: Artikel 13
Das klingt schon beinahe so, als würden Lobbyisten unter der selben Diskriminierung oder gesellschaftlichem Ausschluss leiden wie beispielsweise ethnische Minderheiten oder Homosexuelle.Wenn die Interessen deiner Lieblingsminderheit in einigen Industrienationen mehr Beachtung in der Politik findet, als die der normalen Arbeiterschicht, ist beim Pluralismus vielleicht schon etwas fehlgeschalgen.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 17:55)
Ich verteidige die Rechte auch von Minderheiten. Du magst da Unterschiede machen, für mich ist das ein allgemeingültiger Grundsatz.
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Re: Artikel 13
Selbstverständlich! Die Rechteverwertungsindustrie und der Axel-Springer-Verlag gehören einer armen, verfolgten Minderheit ankeinproblem hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:26)
Das klingt schon beinahe so, als würden Lobbyisten unter der selben Diskriminierung oder gesellschaftlichem Ausschluss leiden wie beispielsweise ethnische Minderheiten oder Homosexuelle.
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Re: Artikel 13
Du darfst jeden möglichen Unsinn in meine Aussage hineindeuten. Fakt bleibt, dass die Gruppe der Urheberrechtsinhaber eine Minderheit darstellt, die nach meinem Dafürhalten sehr wohl einen Anspruch darauf hat, dass ihre Interessen so gut wie möglich geschützt werden. Wer das anders sehen möchte, möge das tun.keinproblem hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:26)
Das klingt schon beinahe so, als würden Lobbyisten unter der selben Diskriminierung oder gesellschaftlichem Ausschluss leiden wie beispielsweise ethnische Minderheiten oder Homosexuelle.Wenn die Interessen deiner Lieblingsminderheit in einigen Industrienationen mehr Beachtung in der Politik findet, als die der normalen Arbeiterschicht, ist beim Pluralismus vielleicht schon etwas fehlgeschalgen.
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Re: Artikel 13
korrekterweise hast du folgendes geschrieben:Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:23)
Wie bitte? Dort hatte ich geschrieben: "Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich." Nichts anderes steht hier.
.
Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 13:48)
Ob das den Verein dann Geld kostet, wird im schlimmsten Fall ein Gericht entscheiden. Und was ist, wenn ein User das Zitat nicht kenntlich macht?
Zu den Bildern mal bitte den Fall "Marions Kochbuch" nachlesen: https://www.google.de/search?source=hp& ... KQY1Pnbygw Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich.
Das Urteil spiegelt aber die aktuelle Rechtslage wider. Und hat dementsprechend nichts mit der gegenständlichen geplanten Reform des Urheberrechts zu tun.
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Re: Artikel 13
Schützen ist ein ziemlich elegantes Wort, dass fast vergessen lässt, dass Individuen auch gegensätzliche Interessen haben können - da ist der Gesetzesentwurf über den es in diesem Strang geht wohl der beste Beleg für. Erst einmal gehören Rechte geschützt (auch das Urheberrecht), dann erst die Interessen. Bei letzteren sollte in einem namentlich demokratischen System die Mehrheitsgesellschaft zumindest nicht übergangen werden, oder siehst du das anders?Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:40)
Du darfst jeden möglichen Unsinn in meine Aussage hineindeuten. Fakt bleibt, dass die Gruppe der Urheberrechtsinhaber eine Minderheit darstellt, die nach meinem Dafürhalten sehr wohl einen Anspruch darauf hat, dass ihre Interessen so gut wie möglich geschützt werden. Wer das anders sehen möchte, möge das tun.
Gibt es denn noch andere Luxusyacht-Minderheiten, deren Interessen deiner Meinung nach "so gut wie möglich geschützt werden" sollten?
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Re: Artikel 13
Ich weiß nicht, ob es so sehr schlau ist, Beiträge aus dem internen Bereich komplett zu zitieren. Wo soll der Widerspruch sein? Die bisherige Rechtslage ist die, dass ein User, der in einem sozialen Netzwerk zB. ein Foto widerrechtlich benutzt, dafür zur Kasse gebeten wird. In Zukunft wird es nach dem heutigen Beschluss so sein, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er kein Lizenzabkommen mit dem Urheber geschlossen hat.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:40)
korrekterweise hast du folgendes geschrieben:
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Re: Artikel 13
Genau. Dafür kann man dann auch mal gerne Grundrechte aus den Angeln heben und Zensur einführen, alles nur zum "Minderheitenschutz" Seit wann Industrieunternehmen Minderheiten darstellen, frage ich lieber gar nicht erst, die Antwort würde mich wahrscheinlich zu sehr verunsichern.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:40)
Fakt bleibt, dass die Gruppe der Urheberrechtsinhaber eine Minderheit darstellt, die nach meinem Dafürhalten sehr wohl einen Anspruch darauf hat, dass ihre Interessen so gut wie möglich geschützt werden.
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Re: Artikel 13
Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:48)
Ich weiß nicht, ob es so sehr schlau ist, Beiträge aus dem internen Bereich komplett zu zitieren. Wo soll der Widerspruch sein? Die bisherige Rechtslage ist die, dass ein User, der in einem sozialen Netzwerk zB. ein Foto widerrechtlich benutzt, dafür zur Kasse gebeten wird. In Zukunft wird es nach dem heutigen Beschluss so sein, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er kein Lizenzabkommen mit dem Urheber geschlossen hat.
Wir können auch festhalten, dass das Hochladen von Bildern schon nach der aktuellen Rechtslage problematisch ist.
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Re: Artikel 13
Die Schutzinteressen einer Gruppe sind die Grundlage für die Anerkennung eines entsprechenden Rechtsanspruches. Du versuchst, einen Widerspruch zu konstruieren, wo es keinen gibt.keinproblem hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:47)
Schützen ist ein ziemlich elegantes Wort, dass fast vergessen lässt, dass Individuen auch gegensätzliche Interessen haben können - da ist der Gesetzesentwurf über den es in diesem Strang geht wohl der beste Beleg für. Erst einmal gehören Rechte geschützt (auch das Urheberrecht), dann erst die Interessen. Bei letzteren sollte in einem namentlich demokratischen System die Mehrheitsgesellschaft zumindest nicht übergangen werden, oder siehst du das anders?
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Re: Artikel 13
Nicht für den Betreiber, wenn er die Verantwortung via AGB an die User abgetreten hat. Ich frage mich aber mal wieder, was du überhaupt diskutieren möchtest, scheint mir wieder eine reine Metadiskussion zu sein.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 18:59)
Wir können auch festhalten, dass das Hochladen von Bildern schon nach der aktuellen Rechtslage problematisch ist.
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Re: Artikel 13
gut, ich halte das mal so fest, auch wenn du das Urteil bzgl. Marions Kochbuch in einem anderen Thread thematisiert hast.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 19:16)
Nicht für den Betreiber, wenn er die Verantwortung via AGB an die User abgetreten hat.
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Re: Artikel 13
Sagen die links aus der Google Suche etwas anderes aus? Selbstverständlich ist der Betreiber einer Website haftbar, wenn er SELBER ein Bild widerrechtlich benutzt
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Re: Artikel 13
Was ist nun jetzt Sache. Du hast das hier gepostet:Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 19:32)
Sagen die links aus der Google Suche etwas anderes aus? Selbstverständlich ist der Betreiber einer Website haftbar, wenn er SELBER ein Bild widerrechtlich benutzt
Sind wir nun als Plattform verantwortlich oder nicht?Zu den Bildern mal bitte den Fall "Marions Kochbuch" nachlesen: https://www.google.de/search?source=hp& ... KQY1Pnbygw Diese Gefahr war für uns (und andere soziale Netzwerke) gebannt, weil die User für die Nutzung der Bilder verantwortlich waren, jetzt ist wieder die Plattform verantwortlich.
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Re: Artikel 13
Falls die Reform so durch das EU-Parlament geht, dann ist meinem Verständnis nach wieder der Betreiber verantwortlich, sofern dieser kein Lizenzabkommen mit dem Rechteinhaber hat.
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Re: Artikel 13
Also wenn ein Milliarden schweres Unternehmen das Schutzinteresse äußert, die Privatsphäre von Internetbenutzern einzuschränken, weil man ansonsten extreme Gewinneinbußen oder gar Bankrott befürchtet, ergibt das die Grundlage für die Anerkennung eines entsprechenden Rechtsanspruchs? Da würde ich tatsächlich gerne Widerspruch einlegen.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 19:00)
Die Schutzinteressen einer Gruppe sind die Grundlage für die Anerkennung eines entsprechenden Rechtsanspruches. Du versuchst, einen Widerspruch zu konstruieren, wo es keinen gibt.
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Re: Artikel 13
Du formulierst bereits eine unzutreffende Ausgangslage. Auf der Basis macht Diskussion keinen Sinn.keinproblem hat geschrieben:(20 Jun 2018, 19:57)
Also wenn ein Milliarden schweres Unternehmen das Schutzinteresse äußert, die Privatsphäre von Internetbenutzern einzuschränken,
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Re: Artikel 13
Der Witz an der Sache ist ja auch, dass durch die Uploadfilter die Künstler/Urheber keinen Cent mehr verdienen als vorher ohne Uploadfilter. Im Gegenteil, durch die geringere Reichweite könnten deren Einnahmen sogar sinken.
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Re: Artikel 13
Nein das war ein Beispiel mit einer Frage, die du jetzt eloquent weiterhin unbeantwortet lässt.Kritikaster hat geschrieben:(20 Jun 2018, 20:06)
Du formulierst bereits eine unzutreffende Ausgangslage. Auf der Basis macht Diskussion keinen Sinn.
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Re: Artikel 13
Du hast ja auf das Urteil bzgl. Marions Kochbuch verwiesen. Demnach ist das wohl schon jetzt so und hat nichts mit der aktuellen Gesetzesänderung zu tun.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 19:40)
Falls die Reform so durch das EU-Parlament geht, dann ist meinem Verständnis nach wieder der Betreiber verantwortlich, sofern dieser kein Lizenzabkommen mit dem Rechteinhaber hat.
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Re: Artikel 13
Nein,ist es nicht. Tut mir leid, ich kann es nicht in noch einfacheren Worten erklären, vllt. schafft es ja ein anderer User.
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Re: Artikel 13
Du behauptest also was, was du nicht erklären kannst ... interessant. Aber ok, belassen wir es dabei.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 22:12)
Nein,ist es nicht. Tut mir leid, ich kann es nicht in noch einfacheren Worten erklären, vllt. schafft es ja ein anderer User.
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Re: Artikel 13
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Re: Artikel 13
Stimmt.. Was ich schon Sachen gekauft habe, die ich vorher auf YouTube gesehen/gehört habe.Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jun 2018, 20:25)
Der Witz an der Sache ist ja auch, dass durch die Uploadfilter die Künstler/Urheber keinen Cent mehr verdienen als vorher ohne Uploadfilter. Im Gegenteil, durch die geringere Reichweite könnten deren Einnahmen sogar sinken.
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Re: Artikel 13
Guckstu:3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jun 2018, 21:34)
Du hast ja auf das Urteil bzgl. Marions Kochbuch verwiesen. Demnach ist das wohl schon jetzt so und hat nichts mit der aktuellen Gesetzesänderung zu tun.
Heute: du Bild bei PF hochladen das nicht dir gehören -> du Schuld und müssen Zahlen.
Morgen: du Bild bei PF hochladen das dir nicht gehören -> du nix Schuld, sondern PF Schuld weil kein Uploadfilter. PF müssen Zahlen.
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Re: Artikel 13
Ist das so? Dazu müsste man sich jetzt mal den genauen geplanten Gesetzestext ansehen. Worauf ich aber schon mal hinweisen möchte. Im PF können keine Bilder hochgeladen werden.watisdatdenn? hat geschrieben:(20 Jun 2018, 23:43)
Guckstu:
Heute: du Bild bei PF hochladen das nicht dir gehören -> du Schuld und müssen Zahlen.
Morgen: du Bild bei PF hochladen das dir nicht gehören -> du nix Schuld, sondern PF Schuld weil kein Uploadfilter. PF müssen Zahlen.
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Re: Artikel 13
Dann schau dir mal Artikel 11 an, darin geht es um Snippets und Links.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jun 2018, 11:37)
Ist das so? Dazu müsste man sich jetzt mal den genauen geplanten Gesetzestext ansehen. Worauf ich aber schon mal hinweisen möchte. Im PF können keine Bilder hochgeladen werden.
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Re: Artikel 13
Der betrifft aber nur die kommerzielle, gewerbsmäßige Verwendung. Wobei das wohl in Deutschland schon seit 2013 so ist. Hier hat man sich wohl die aktuelle deutsche Rechtslage zum Vorbild genommen.Ein Terraner hat geschrieben:(23 Jun 2018, 11:26)
Dann schau dir mal Artikel 11 an, darin geht es um Snippets und Links.
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Re: Artikel 13
Nein, das sollte gemacht werden, scheiterte allerdings an der Realität.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2018, 11:50)
Der betrifft aber nur die kommerzielle, gewerbsmäßige Verwendung. Wobei das wohl in Deutschland schon seit 2013 so ist. Hier hat man sich wohl die aktuelle deutsche Rechtslage zum Vorbild genommen.
Hier wird es gut erklärt, von kommerziell ist da keine rede.
[youtube][/youtube]
Und wenn Thumbnails schon Probleme machen, wird es mit Bildern nicht besser aussehen.
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Re: Artikel 13
Es ist offizielle Rechtslage in Deutschland seit 5 Jahren.Ein Terraner hat geschrieben:(23 Jun 2018, 11:58)
Nein, das sollte gemacht werden, scheiterte allerdings an der Realität.
.
Hier nachzulesen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Leistun ... severleger
Es hatte nur nicht die gewünschte Wirkung, weil's keinen interessiert. Vor allem nicht die die geschützt werden sollen.
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Re: Artikel 13
Denkst du auf EU Ebene wird das besser ?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(23 Jun 2018, 12:09)
Es hatte nur nicht die gewünschte Wirkung, weil's keinen interessiert. Vor allem nicht die die geschützt werden sollen.