Um es einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Eine Band gibt ein Live-Konzert in einem Club.
Person 1 filmt im Auftrag der Band den Live-Auftritt und lädt bei Youtube hoch.
Person 2 filmt im Auftrag des Clubs, welcher einen Vertrag mit der Band hat, der ihn zur Veröffentlichung von Mitschnitten berechtigt, und lädt bei Youtube hoch.
Person 3 ist ein Besucher des Konzerts, filmt mit dem Handy mit und lädt bei Youtube hoch.
Youtube hat mit dem neuen Gesetz jetzt die Aufgabe, alle drei Uploads auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Youtube muss den Upload von Person 1 gewähren lassen, diese sind schliesslich Urheber. Youtube muss den Upload von Person 2 gewähren lassen, denn diese hat die Lizenz zum Upload erworben. Youtube muss den Upload von Person 3 verhindern, da Person 3 keine Lizenz zur Veröffentlichung hat. Und hier stoßen wir auf die technische Unmöglichkeit dieses Vorhabens. Warum technisch unmöglich? Das wurde hier im Strang schon lang und breit dargelegt.
Nun mag es in diesem Fall ja vielleicht vernünftig klingen (eben bis auf den technisch unmöglichen Part), dass Person 3 kein Recht hat seinen Mitschnitt hochzuladen und das hochladen darum verhindert werden sollte. Schauen wir uns mal ein weiteres Beispiel an:
Person 1 spielt Bach auf dem Klavier, filmt dies und lädt es bei Facebook hoch.
Person 2 behauptet die Rechte an Bach zu besitzen und will dies verhindern.
Facebook muss nun erstmal den Upload von Person 1 verhindern, denn Person 2 behauptet Rechteinhaber zu sein. Da es nicht Aufgabe der Plattform ist, die Rechtmäßigkeit des Rechteanspruchs zu überprüfen, darf Person 1 sein Video, unter der neuen Urheberrechtsreform, nicht hochladen. Person 1 hat jetzt das Recht, auf rechtlichem Weg gegen Person 2 vorzugehen und sein Recht auf Upload einzuklagen. Einen Weg, den der gewöhnliche, freie Content Creator niemals einschlagen wird, weil er schlichtweg die finanziellen Mittel dazu nicht haben wird. Und es auch ein sehr zeitintensives Vorhaben ist.
Und das ist genau das Problem mit dieser neuen Reform: Er darf sein Video garnicht erst hochladen. Unter der alten Regel darf er hochladen und sein Video veröffentlichen.
Übrigens, wer das zweite Beispiel mit Bach zu weit hergeholt findet:
Das ist genau so geschehen. Nur das es mit der neuen Reform weit gravierendere Auswirkungen hätte. Denn unter der neuen Reform hätte das Video garnicht erst veröffentlicht werden dürfen.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry