yogi61 » Di 17. Dez 2013, 16:18 hat geschrieben:Redtube-Nutzer wurden offenbar reingelegt
17. Dezember 2013, 11:13 Uhr
Nun geraten die Ankläger selbst ins Visier: Gegen die Redtube-Abmahner prüft die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren. Vermutlich wurden fiese Tricks genutzt, um Daten der Opfer abzugreifen. Von Timo Brücken
Vor zwei Wochen startete die Regensburger Anwaltskanzlei U+C eine Abmahnwelle gegen Zehntausende Internetnutzer. Sie sollen sich auf der Porno-Streamingseite Redtube Videos angesehen und damit die Urheberrechte der Schweizer Firma The Archive verletzt haben. Doch nun könnten die Abmahner selbst ins Visier geraten: Die Staatsanwaltschaft Köln prüft, ob im Fall Redtube ein Ermittlungsverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen eingeleitet werden kann. Das bestätigte ein Sprecher am Dienstag gegenüber stern.de.
Es geht darum, ob das Kölner Landgericht darüber belogen wurde, woher die IP-Adressen stammten, mit denen die Abmahner die Abgemahnten identifiziert haben. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden schreibt dazu in einer Pressemitteilung: "Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht." Denn in der Frage der IP-Beschaffung gibt es nach wie vor Ungereimtheiten.
http://www.stern.de/digital/online/porn ... 77943.html
Das könnte also bedeuten, dass die Urheberrechtsverletzungen praktisch selbst generiert wurden um dann das Geld abzugreifen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft püft ja auch bereits. Interessant ist ja, wie schnell hier die Staatsanwaltschaft in Regensburg ist.
...
Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.
...
Quelle:
heise.de
Na mal gucken, wie es im Falle von Berlin und Köln aussieht.
Mal hierzu noch eine Frage, an die juristisch versierten.
Hätte die Telekom eigentlich die rechtliche Möglichkeit gehabt, diese Auskunftserteilung zu verhindern, da nicht klar ist, wie diese IP-Adresse beschafft und ob das hierfür angeblich angewendete Verfahren überhaupt dafür geeignet ist?
In mehreren Kommentaren habe ich nun bereits gelesen, die Telekom hätte in dem Fall Aufgrund des bei ihr vorhandenen KnowHows erkennen müssen, irgendwas sei vermutlich nicht sauber und sie hätte dementsprechend versuchen müssen, sich zu verwehren.