Ahh ja sehr relevanter Themenbezug. Ein bischen näher am Thema sollten Beiträge seinTaner » Do 16. Jan 2014, 18:37 hat geschrieben:
Ich frage mich wirklich wer hinter all dem steckt, ich würde mich nicht wundern, wenn es sich wie so ein Fall entpuppt, wie bei dem der Gekreuzigt worden ist.
610 Jahre dachten alle, er war tatsächlich Jesus Christus und nach 610 Jahren mit der Warnung und Predigt von Koran kam die Sache ans Licht, er ist der Lamm Gottes gewesen, der nicht von einer Frau geboren wurde bis dahin.
Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
Genieße den Augenblick, denn der Augenblick ist dein Leben
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Mit Dummenfang kennt er sich doch aus.MoOderSo » Do 16. Jan 2014, 15:29 hat geschrieben: Da ist doch niemand schuldig gesprochen worden und wird wahrscheinlich auch niemand.
Das war doch von vorn herein nur als Dummenfang ausgelegt.
Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Soviel ich weiß ist allein das Geheimnis was Gott, gelobt werde all seine Namen betrifft ihm allein und da niemand nicht einmal ansatzweise unseren Schöpfer begreifen kann, werden die Geheimnisse auch als Geheimnis weiterhin bestehen, doch die Geheimnisse von Verbrechern oder von möchte gerne Göttern sind im Grunde keine Geheimnisse nur Verheimlichte Sachen von irgendwelchen Gottlosen Bastarden ! Nun scheinen andere geflohen zu sein, wieso schaltet ihr nicht den Interpool ein oder wollt ihr sie entkommen lassen ?
- garfield336
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Es wird ja noch schöner....
Der Vertrag zur übertragung der Rechte der Filme wurde am 23.07.2013 unterschriebenen.
Die angebliche Rechtsverletzung sollte aber am 22.07.2013 begangen worden sein.
Der Vertrag zur übertragung der Rechte der Filme wurde am 23.07.2013 unterschriebenen.
Die angebliche Rechtsverletzung sollte aber am 22.07.2013 begangen worden sein.
Zuletzt geändert von garfield336 am Sa 18. Jan 2014, 22:34, insgesamt 1-mal geändert.
- garfield336
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
sehr humuristisch.
[youtube][/youtube]
[youtube][/youtube]
Zuletzt geändert von garfield336 am So 19. Jan 2014, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
- garfield336
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Obwohl ich bin mit den Erklärungen in diesem Video nicht einverstanden, ein Download ist eine Server-Client übertragen, ob die empfangenen Daten gespeichert werden oder nicht, hat nix mit Download zu tun
Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Die Reichen halten zu Reichen denn sie sind eine Eins. Ein Hand wäscht den anderen mit 2 Händen, können sie ihren Gesicht waschen.garfield336 » So 19. Jan 2014, 16:59 hat geschrieben:Obwohl ich bin mit den Erklärungen in diesem Video nicht einverstanden, ein Download ist eine Server-Client übertragen, ob die empfangenen Daten gespeichert werden oder nicht, hat nix mit Download zu tun
Ob Rating, Videoverleih bzw. Verkauf oder kinobesucherzahlen, ohne diese Deppen die all das Nutzen, keine berühmte oder doch eingebildete bis zum geht nicht mehr Deppen. interessant weise gibt es auch niemanden der sie zur Rechenschaft bittet, so hoch angesehen sind diese Deppen also !
- gotafria07
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Logistep, DRS, Digiprotect und eine Menge anderer Firmen,
mit entsprechender Hardware und illegaler Software, fangen
bei P2P-Servern die IP-Adressen von Nutzern ab und Dokumentieren
Wer, Was, zu welcher Zeit an welchem Tag heruntergeladen hat,
Inklusive der Download- und Upload- Geschwindigkeit.
Gewisse Abmahn-Anwaelte bezahlen Studenten in IT-Ausbildung,
welche die Ausbildungs-Hardware-Software-Kombination illigal
nutzen. Die Abmahn-Praxis verstoesst in jedem Einzelfall, in
dem neben der Abmahnung nicht gleichzeitig eine Strafanzeige
erfolgt ist, gegen die verfassungsmaessige Ordnung der BRD, weil
der Abgemahnte seinem "gesetzlichen Richter" entzogen wird!
Einem Abmahner sollte man mit der Strafanzeige wegen Erpresseung
drohen, fuer den Fall, dass die Abmahnung nicht zurueck genommen
wird; gleichzeitig sollte man zur Staatsanwltschaft des fuer den
eigenen Wohnsitz zustaendigen Amtsgerichts gehen, und dort eine
Selbstanzeige taetigen wegen Teilnahme an Tauschboersen, weil man
dadurch, das diese zugelassen sind und keinerlei Probleme mit
der Justiz haben, irrtuemlich der Meinung war, dass der Austausch
von Musik, Videos, Buechern und so weiter genau so erlaubt sei,
wie der Austausch von gekauften CD's, Zeitungen und Zeitschriften,
wie es in der BRD unter den Menschen allgemein ueblich ist, und dass
man kueftig im Internet keine Tauschboersen mehr aufsucht.
Das kann man gerne Versprechen, denn es gibt ja auch Internet-Cafees
Man sollte nicht verschweigen, dass man Opfer eines Erpressungsversuchs
geworden ist und Strafanzeige gegen den Erpresser stellen wird, wenn
Dieser seinen Erpressungsversuch nicht aufgibt! Die Abmahn-Unterlagen
sollte man dabei haben.
Auch Ethisch ist das Verweigern der Anerkennung der Eigentumsrechte
der Kontext-INDUSTRIE kein Problem: Hat doch Derjenige, der ein Patent
oder Copyright beansprucht, die geistigen Eigentuemer vieler Generationen
benutzt, um selbst ein geistiges Eigentum zu produzieren, und all den
vielen geistigen Eigentuemern will er keinen Cent zahlen: aber abkochen
will so ein Schmarozzer uns Alle! Alles, was so ein Schmarozzer weiss
und kann, hat er von uns gelernt! Schulwissen ist ueber unzaehlige
Generationen gesammelt und unser Aller geistiges Eigentum!
Nachtrag: Mitte Juli 2008 haben die Generalstaatsanwälte in Deutschland
beschlossen, Filesharer nicht mehr zuverfolgen, sofern sie nicht
mindestens einen Schaden in Höhe von 3.000,00 €
angerichtet haben. Jedem Lied wird dabei ein Wert
von 1 € zugeordnet, so dass Ermittlungen nur noch aufgenommen werden,
wenn mindestens 3000 Musikstücke angeboten worden sind. Dies ist nur
sehr selten der Fall. Es ist davon auszugehen, dass sich die
Musikindustrie gegen diese Entscheidung zur Wehr setzen wird.
.... Vollstaendiger Artikel:
http://www.wbs-law.de/wp-content/upload ... e-2008.pdf
mit entsprechender Hardware und illegaler Software, fangen
bei P2P-Servern die IP-Adressen von Nutzern ab und Dokumentieren
Wer, Was, zu welcher Zeit an welchem Tag heruntergeladen hat,
Inklusive der Download- und Upload- Geschwindigkeit.
Gewisse Abmahn-Anwaelte bezahlen Studenten in IT-Ausbildung,
welche die Ausbildungs-Hardware-Software-Kombination illigal
nutzen. Die Abmahn-Praxis verstoesst in jedem Einzelfall, in
dem neben der Abmahnung nicht gleichzeitig eine Strafanzeige
erfolgt ist, gegen die verfassungsmaessige Ordnung der BRD, weil
der Abgemahnte seinem "gesetzlichen Richter" entzogen wird!
Einem Abmahner sollte man mit der Strafanzeige wegen Erpresseung
drohen, fuer den Fall, dass die Abmahnung nicht zurueck genommen
wird; gleichzeitig sollte man zur Staatsanwltschaft des fuer den
eigenen Wohnsitz zustaendigen Amtsgerichts gehen, und dort eine
Selbstanzeige taetigen wegen Teilnahme an Tauschboersen, weil man
dadurch, das diese zugelassen sind und keinerlei Probleme mit
der Justiz haben, irrtuemlich der Meinung war, dass der Austausch
von Musik, Videos, Buechern und so weiter genau so erlaubt sei,
wie der Austausch von gekauften CD's, Zeitungen und Zeitschriften,
wie es in der BRD unter den Menschen allgemein ueblich ist, und dass
man kueftig im Internet keine Tauschboersen mehr aufsucht.
Das kann man gerne Versprechen, denn es gibt ja auch Internet-Cafees
Man sollte nicht verschweigen, dass man Opfer eines Erpressungsversuchs
geworden ist und Strafanzeige gegen den Erpresser stellen wird, wenn
Dieser seinen Erpressungsversuch nicht aufgibt! Die Abmahn-Unterlagen
sollte man dabei haben.
Auch Ethisch ist das Verweigern der Anerkennung der Eigentumsrechte
der Kontext-INDUSTRIE kein Problem: Hat doch Derjenige, der ein Patent
oder Copyright beansprucht, die geistigen Eigentuemer vieler Generationen
benutzt, um selbst ein geistiges Eigentum zu produzieren, und all den
vielen geistigen Eigentuemern will er keinen Cent zahlen: aber abkochen
will so ein Schmarozzer uns Alle! Alles, was so ein Schmarozzer weiss
und kann, hat er von uns gelernt! Schulwissen ist ueber unzaehlige
Generationen gesammelt und unser Aller geistiges Eigentum!
Nachtrag: Mitte Juli 2008 haben die Generalstaatsanwälte in Deutschland
beschlossen, Filesharer nicht mehr zuverfolgen, sofern sie nicht
mindestens einen Schaden in Höhe von 3.000,00 €
angerichtet haben. Jedem Lied wird dabei ein Wert
von 1 € zugeordnet, so dass Ermittlungen nur noch aufgenommen werden,
wenn mindestens 3000 Musikstücke angeboten worden sind. Dies ist nur
sehr selten der Fall. Es ist davon auszugehen, dass sich die
Musikindustrie gegen diese Entscheidung zur Wehr setzen wird.
.... Vollstaendiger Artikel:
http://www.wbs-law.de/wp-content/upload ... e-2008.pdf
Zuletzt geändert von gotafria07 am So 18. Mai 2014, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
Als "ABEMG" ("Autonome Biologische Einheit menschlicher Gattung") http://www.gotafria.eu
dulde ich nur die Herrschaft der Maatrix des Lebens und sehe mich politisch als Individual-Anarchist
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- d'Artagnan
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
garfield336 » Fr 20. Dez 2013, 21:54 hat geschrieben:Zum Thema:
Strafanzeige gegen Thomas Urmann
http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12 ... ngereicht/
Pressemitteilung von Thomas Urmann.
http://urmann.com/xrt/Pressemitteilung_U+C_131219.pdf
Fundstück zu dieser ...Zierde des Anwaltberufes:
Pack die Seife ein...!
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
(Ser Barristan)
Bitku ne dobiva mač u ruci, već srce u grudima junaka.
(Ser Barristan)
Bitku ne dobiva mač u ruci, već srce u grudima junaka.
Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Die Abmahnmafia dient doch der Bereicherung, wenn auch nicht für alle
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Der Abmahnanwalt hat jetzt endlich seine Zulassung verloren => http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 05107.html
Traurug aber ist die Tatsache, dass er seine Zulassung nicht durch seine widerrechtlichen Abmahungen verlor, sondern wegen einer Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfirma.
Traurug aber ist die Tatsache, dass er seine Zulassung nicht durch seine widerrechtlichen Abmahungen verlor, sondern wegen einer Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfirma.
- garfield336
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Re: Abmahnung durch Besuch von Streamingseiten?
Und der letzte macht das Licht aus.
Uhrmann hat fertig.
http://www.infodocc.info/rechtsanwalt-t ... eschichte/
Uhrmann hat fertig.
http://www.infodocc.info/rechtsanwalt-t ... eschichte/