US-Todesstrafe - allgemein

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Bielefeld09
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.
Na ja, wenn wir diese Diskussion beruhigen wollen,
dann sollten wir die Situation von EL-Salvador mit der in den USA noch ein wenig unterscheiden.
Das Töten mit Waffen wird aus den USA in Lateinamerikanische Länder eingeschleppt.
Vielleicht sollte man einfach Waffenhändlern eine lebenslange Freiheitsstrafe auferlegen,
wenn Sie illegal operieren!
Auch Waffenherstellern diese Strafandrohung vorhalten.
Die Todesstrafe kommt immer aus der Waffe, die hergestellt werden, um Täter zu töten!
Nun denken Sie nach!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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naddy
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Bielefeld09 hat geschrieben:(02 Dec 2020, 18:20)

Nun denken Sie nach!
Handelt es sich bei diesen ständig wiederkehrenden Imperativen mit Ausrufezeichen in Ihren Beiträgen eigentlich um einen unbedingten Reflex oder um ein Symptom kognitiver Andersbegabung?

Ich lasse mich zwar gewöhnlich nicht auf dieses Niveau herunterziehen, aber alles hat irgendwo seine Grenzen.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.

Das ist eine gute Frage. Ich denke, es gibt keine pauschale Antwort darauf. Nur weil z. B. ich grundsätzlich Befürworter der Todesstrafe bin, heißt das nicht, ich sie für jeden, der unter welchen Umständen auch immer getötet hat, für anwendbar halte. Die einzig mögliche Pauschal – Antwort in diese Richtung könnte lauten. Wer in Notwehr tötet, hat nicht gemordet, der hat i.d. R. sein Leben oder das anderer im Rahmen der Nothilfe verteidigt. Daraus folgt, dass jeder Fall für sich zu bewerten wäre. Mord hieße, die Bürgerwehr zöge los und machte gezielt Jagd auf bekannte Mitglieder der Gang und tötete sie ohne besonderen Anlass, allein wegen deren Mitgliedschaft.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

Bielefeld09 hat geschrieben:(02 Dec 2020, 18:20)


Die Todesstrafe kommt immer aus der Waffe, die hergestellt werden, um Täter zu töten!
Nun denken Sie nach!

Dem würde ich widersprechen. Spritzen und Kanülen wurden nicht zum Töten hergestellt. Auch Schusswaffen wurde nicht hergestellt, um ausschließlich Täter zu töten. Richtig ist allerdings, dass Schusswaffen ursprünglich ausschließlich zum Töten hergestellt wurden. Daran ändern die wenigen Sportschützen, die auf Papierscheiben ballern, nichts.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(02 Dec 2020, 15:33)

Für eine Diskussion Ihres vorstehenden "hängt sie höher"-Konvulats stehe ich nicht mehr zur Verfügung.
Ihre rachefühligen Bauchjodler und Fantasien, die Sie immer wieder zu Fakten hindrehen, werden durch ständige Wiederholung nicht zutreffender, sondern nur nervtötender.

Zu Dr. Müller und ihren "Wiki-Wissen" ist nur eines zu sagen: Lesen Sie erstmal das Buch. Damit der Stuss, den sie darüber episch breit verzapfen "müssen", wenigstens etwas überschaubarer bleibt.
Guten Tag!
Danke für den Hinweis. Aber lieber Wicki-Wissen als Fan eines Autors, dessen Mentor Hannibal Lecter jagte. :D
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Bobo hat geschrieben:(03 Dec 2020, 12:11)

Mord hieße, die Bürgerwehr zöge los und machte gezielt Jagd auf bekannte Mitglieder der Gang und tötete sie ohne besonderen Anlass, allein wegen deren Mitgliedschaft.
Exakt an dieser Grenze bewegen sich die Mitglieder dieser Bürgerwehren laut eigener Auskunft. Einerseits jagen sie auf Bitte der Hinterbliebenen die Täter ganz konkreter Morde um diese zu eliminieren, andererseits bekennen sie sich auch offen zu dem Ziel, das "Grundübel" ausrotten zu wollen.

Die von mir verlinkte Doku vermittelt den Eindruck, daß die "Maras" wahllos morden. Also nicht, um beispielsweise aufgrund materieller Notlagen durch Geiselnahme Lösegelder zu erpressen, sondern aus rein sadistischem "Vergnügen". Dabei bleibt es auch nicht beim Mord, die aufgefundenen Opfer wiesen teils gräßliche Verstümmelungen auf. Ob diese vor oder nach der Tötung zugefügt wurden blieb unklar.

Der bei uns geltende § 211 StGB definiert nicht die Tat, sondern den Täter und hebt dabei auf dessen Motive ab. Aus diesem Grund würde im Geltungsbereich unserer Gesetze bereits bei der Qualifizierung des Straftatbestandes zwischen den Taten der "Maras" und denen der "Bürgerwehren" zu unterscheiden sein. Meine Frage war daher, ob dieses Rechtsverständnis hier konsensfähig ist, oder ob auch die Auffassung: "Wer tötet verdient den Tod!" vertreten wird.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 13:03)

Der bei uns geltende § 211 StGB definiert nicht die Tat, sondern den Täter und hebt dabei auf dessen Motive ab. Aus diesem Grund würde im Geltungsbereich unserer Gesetze bereits bei der Qualifizierung des Straftatbestandes zwischen den Taten der "Maras" und denen der "Bürgerwehren" zu unterscheiden sein. Meine Frage war daher, ob dieses Rechtsverständnis hier konsensfähig ist, oder ob auch die Auffassung: "Wer tötet verdient den Tod!" vertreten wird.
Die juristische Behandlung in der Theorie und Rechtssprechungspraxis ist wohl manchmal etwas komplizierter ...
https://www.lecturio.de/magazin/verhael ... totschlag/
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(03 Dec 2020, 13:51)

Die juristische Behandlung in der Theorie und Rechtssprechungspraxis ist wohl manchmal etwas komplizierter ...
https://www.lecturio.de/magazin/verhael ... totschlag/
Du ahnst ja gar nicht, wie kompliziert. :|
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 15:14)

Du ahnst ja gar nicht, wie kompliziert. :|
Für den Fall eines geplagten Strafverteidigerdaseins und dessen juristchen Gegenspielern kann man dazu nur festellen,
Was ein Apfelsaft gemäß EU-Recht sein darf, ist wesentlich übersichtlicher. Aber ich bemühe mich, mitzufühlen. :D
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(03 Dec 2020, 15:59)

Für den Fall eines geplagten Strafverteidigerdaseins und dessen juristchen Gegenspielern kann man dazu nur festellen,...:D
Ich habe meine berufliche Zukunft bereits hinter mir.

Im Übrigen würden mich Meinungen zur von mir gestellten Sachfrage mehr interessieren, für launiges Geplänkel gibt's in der Weinstube mehr als genug Threads. ;)
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Haegar »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.
1. Ein Staat wird meiner Ansicht nach eine solche "Notwehrsituation" niemals zulassen und seine Hilflosigkeit einräumen können (Staatsräson).
2. Notwehr und Notstand haben nach deutscher Fassung den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff als Voraussetzung und das scheidet hier aus
3. Im Interview ist es zumindest einem Mitglied der Bügerwehr bewußt, dass sie morden. Denn die hätten wohl auch andere Möglichkeiten mit den "Maras" umzugehen, ohne sie zu töten, aber durch das Prinzip Auge um Auge (Rache) wird hier deutlich warum auch sie das Morden durchführen. Damit irgend wie wieder passend zur Todesstrafendiskussion hier.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Meruem »

Aus meiner Sicht ist die Todesstrafe abzulehnen und zwar konsequent gerade dass Beispiel USA oder auch anderer Staaten mit eher noch zweifelhafteren Ruf zeigt doch dass die Todestrafe keinen relevanten Abschreckungscharakter hat, ganz zu schweigen dass durch die Todestrafe die Taten und eventuell Toten auch nicht ungeschehen gemacht werden können. Natürlich ist dieser Rache- und Gerechtigkeitsgedanke ( der den Kern der Todestrafe letztlich ausmacht) nachvollziehbar nur was ist schon gerecht? Wenn etwa ein Serienkiller oder Amokläufer nachweislich psychisch krank ist und eigentlich nichts bzw eingeschränkt was für seine Taten kann? Oder ein Vergewaltiger der seine Tat ehrlich bereut , haben die im Zweifel die Todesstrafe auch verdient? Die Todesstrafe schafft letztlich mehr Probleme statt dass sie löst und die Gesellschaft macht sich dann nicht nur moralisch äußerst fragwürdig sondern ( das Thema Knast Kosten für den Steuerzahler) einem ziemlich schlanken Fuß.
Zuletzt geändert von Meruem am Do 3. Dez 2020, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Meruem hat geschrieben:(03 Dec 2020, 16:51)

Aus meiner Sicht ist Todesstrafe abzulehnen und zwar konsequent gerade dass Beispiel USA aber anderer Staaten mit eher noch zweifelhafteren Ruf zeigt doch dass die Todestrafe keinen relevanten Abschreckungscharakter hat, ganz zu schweigen dass durch die Todestrafe die Taten und eventuell Toten auch nicht ungeschehen gemacht werden können. Natürlich ist dieser Rache- und Gerechtigkeitsgedanke ( der den Kern der Todestrafe letztlich ausmacht) nachvollziehbar nur was ist schon gerecht? Wenn etwa ein Serienkiller oder Amokläufer nachweislich psychisch krank ist und eigentlich nichts bzw eingeschränkt was für seine Taten kann? Oder ein Vergewaltiger der seine Tat ehrlich bereut , haben die im Zweifel die Todesstrafe auch verdient? Die Todesstrafe schafft letztlich mehr Probleme statt dass sie löst und die Gesellschaft macht sich dann nicht nur moralisch äußerst fragwürdig sondern ( das Thema Knast Kosten für den Steuerzahler) einem ziemlich schlanken Fuß.
Ich bin gegen die Todesstrafe, weil mein sicheres, harmonisches, schönes, gewaltfreies Umfeld im Rechtsstaat Nachkriegs-Deutschland es mir leicht macht.
Keine Ahnung, wie es ist, wenn ein Teil der Familie durch Gewalttäter getötet wurde und jedes weibliche Familienmitglied vergewaltigt, ohne dass meine Regierung etwas dagegen tut, weil alle unter einer Decke stecken und korrupt sind.
Aus berechtigter Angst um meine Kinder würde ich mit Sicherheit nicht Wohl und Leben stumpfer Gewalttäter in den Vordergrund stellen. Verurteilen tue ich Menschen nicht, die von europäischen Verhältnissen nur träumen können.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 16:07)

Ich habe meine berufliche Zukunft bereits hinter mir.

Im Übrigen würden mich Meinungen zur von mir gestellten Sachfrage mehr interessieren, für launiges Geplänkel gibt's in der Weinstube mehr als genug Threads. ;)
Die von Ihnen aufgestellte Behauptung wurde ja von mir in dem eingestellten Link in der Sche behandelt.

Aber gut, ich halte ihre These, dass der § 211 ausschließlich einen Täter, und keinen Straftatbestand definiert, aus dem, was unter anderem in meinem Link dazu ausgeführt wird, auch für in der Sche ausreichend genug begründet und darauf fußend für falsch.

Kurzum, Mord bleibt Mord, es gibt keine moralische Rechtfertigung oder mildernde Umstände, erst recht nicht für Todesschwadrone, die aus Polizisten bestehen, die bewusst morden, wie diese selbst freimütig zugeben. Das gilt auch für das eingestellte Fallbeispiel "El Slavador". Zu dem ich mich ebenfalls äusserte und relevante Inhalte ergänzte, die nicht genannt wurden. Warum auch immer...

Staatliches Versagen ist im übrigen ein Scheinargument für Selbstjustiz, das man nicht nur für El Salvador in Anspruch nehmen könnte. Sondern auch bei uns, wenn man zum beispeil mit unserer Rechtssprechung nicht einverstanden ist, weil die einzig angemessene und auch moralisch gerechtfertigte Strafe für Mörder, die Todesstrafe, nicht verhängt und ausgeübt wird.
Die Mörder stattdessen im Knast weiter morden können oder nach ein "paar" Jahren wieder frei herumlaufen und wieder morden.

Der Staat also versagt.
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naddy
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Billie Holiday hat geschrieben:(03 Dec 2020, 17:01)

Ich bin gegen die Todesstrafe, weil mein sicheres, harmonisches, schönes, gewaltfreies Umfeld im Rechtsstaat Nachkriegs-Deutschland es mir leicht macht.
Keine Ahnung, wie es ist, wenn ein Teil der Familie durch Gewalttäter getötet wurde und jedes weibliche Familienmitglied vergewaltigt, ohne dass meine Regierung etwas dagegen tut, weil alle unter einer Decke stecken und korrupt sind.
Ich habe in etlichen Strafverfahren wegen Tötungsdelikten mitgewirkt, in denen die Hinterbliebenen der Opfer das gefällte Urteil im Verhältnis zu ihrem Schmerz und persönlich empfundenen Verlust als völlig unangemessen erlebt haben und dies anschließend auch deutlich zum Ausdruck brachten. Um das nachvollziehen zu können muß man sich vergegenwärtigen, daß die Angehörigen mit allen Einzelheiten der Tat konfrontiert werden, wenn sie am Prozeß teilnehmen. Dazu gehören beispielweise auch detaillierte Schilderungen der Abtrennung von Gliedmaßen, das Anschauen entsprechender Fotos der eigenen verstümmelten Kinder und ähnliche Grausamkeiten.

Man könnte das nun profan als daraus entstandenes "nicht befriedigtes Rachebedürfnis" interpretieren, aber so einfach ist das nicht.

Auch in unseren Strafzwecktheorien findet sich der "Vergeltungsgedanke", der teilweise auch in die Urteilsfindung einfließt. Allerdings trat er lange Zeit hinter andere Erwägungen zurück, aus aktuellem Anlaß (mehrere Verfahren wegen massenhaften Kindesmißbrauchs) ist er jedoch wieder in die Diskussion geraten. Dazu hat ein Strafrechtler und Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht in diesem Artikel Stellung genommen. Darin heißt es unter anderem:
Prof. Dr. Tonio Walter hat geschrieben:Verhindern, dass Bürger Polizei spielen

In der Diskussion um die Straftheorie wird die Vergeltungsidee bisher überwiegend mit Immanuel Kant und der Behauptung verbunden, sie verlange eine Strafe als Selbstzweck. Seit einigen Jahren indes begründet man Vergeltung auch anders.

Eigentlich ist das einfach: Gerechte Vergeltung stiftet einen gesellschaftlichen Nutzen, weil sie für Rechtsfrieden sorgt, indem sie das Gerechtigkeitsbedürfnis der Bürger befriedigt. Sonst bestände die Gefahr, dass die Bürger sich innerlich vom ungerecht-untätigen Staat distanzieren und ihr Recht in die eigenen Hände nehmen. Weil dieser Gedanke auf gesellschaftliche Vorgänge Bezug nimmt, könnte man von einer soziologischen Vergeltungstheorie sprechen.

Den gesellschaftlichen Nutzen, auf den sie verweist, könnte man wieder als Prävention bezeichnen, das heißt als Vorbeugung. Allerdings geht es nicht um jene Prävention, die im Zentrum der herkömmlichen Präventionstheorien steht. Denn während diese Theorien eine Vergewaltigung bestrafen wollen, um künftige Vergewaltigungen zu verhindern, will der neue Ansatz die Strafe, um zu verhindern, dass die Bürger ihr Vertrauen in Polizei und Justiz verlieren – und sich an deren Stelle setzen: untätige Polizisten beleidigen, Verdächtige misshandeln und wahre oder vermeintliche Täter lynchen...

Die zentrale Frage lautet dann allerdings, wer oder was bestimmt, wie viel Strafe für eine gerechte Vergeltung erforderlich ist. Vergeltungstheoretiker alten Schlages versuchen sich in metaphysischen Herleitungen, die alle die Schwäche haben, nur etwas zum Ob der Strafe zu sagen und nicht zu deren Höhe. Für eine soziologische Vergeltungslehre hingegen ist ein anderer Maßstab vorgezeichnet: die in der Gesellschaft mehrheitlich und nachhaltig vorhandenen Auffassungen zur Höhe gerechter Strafen. Weil diese Auffassungen empirisch ermittelbar sind, lässt sich die zugehörige Straftheorie empirisch-soziologische Vergeltungslehre nennen.
Und das führt zu der Frage, die auch dieser Thread aufwirft: Welche Strafe erfüllt nach allgemeiner Auffassung den Anspruch "gerechter Vergeltung" bei Mord?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Stoner

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Stoner »

naddy hat geschrieben:(04 Dec 2020, 18:25)

Ich habe in etlichen Strafverfahren wegen Tötungsdelikten mitgewirkt, in denen die Hinterbliebenen der Opfer das gefällte Urteil im Verhältnis zu ihrem Schmerz und persönlich empfundenen Verlust als völlig unangemessen erlebt haben und dies anschließend auch deutlich zum Ausdruck brachten. Um das nachvollziehen zu können muß man sich vergegenwärtigen, daß die Angehörigen mit allen Einzelheiten der Tat konfrontiert werden, wenn sie am Prozeß teilnehmen. Dazu gehören beispielweise auch detaillierte Schilderungen der Abtrennung von Gliedmaßen, das Anschauen entsprechender Fotos der eigenen verstümmelten Kinder und ähnliche Grausamkeiten.

Man könnte das nun profan als daraus entstandenes "nicht befriedigtes Rachebedürfnis" interpretieren, aber so einfach ist das nicht.

Auch in unseren Strafzwecktheorien findet sich der "Vergeltungsgedanke", der teilweise auch in die Urteilsfindung einfließt. Allerdings trat er lange Zeit hinter andere Erwägungen zurück, aus aktuellem Anlaß (mehrere Verfahren wegen massenhaften Kindesmißbrauchs) ist er jedoch wieder in die Diskussion geraten. Dazu hat ein Strafrechtler und Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht in diesem Artikel Stellung genommen. Darin heißt es unter anderem:



Und das führt zu der Frage, die auch dieser Thread aufwirft: Welche Strafe erfüllt nach allgemeiner Auffassung den Anspruch "gerechter Vergeltung" bei Mord?
Was ist eine "allgemeine Auffassung"? Das Recht oder die am lautesten hinausgebrüllte Meinung?

Und Vergeltung: Aus welcher Sicht? Wer hat Anspruch auf Vergeltung? Die Angehörigen, das scheint unstrittig. Aber hat "die Gesellschaft" auch einen?
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Vielleicht sollte man dem Artikel von Prof. Dr. Tonio Walter zunächst die Definition, i.e., die Bedeutng des Wortes Vergeltung,
dazu stellen?

Im Duden steht dazu:
Bedeutungen (2) INFO

das Vergelten
Rache, Revanche

BEISPIELE
[blutige] Vergeltung für etwas üben
auf Vergeltung sinnen

Auf DWDS.de findet man zum Begriff Rache folgendes:
Bedeutung
(leidenschaftliche) persönliche Vergeltung eines erlittenen oder vermeintlich erlittenen Unrechts, einer erlittenen oder vermeintlich erlittenen Beleidigung, Demütigung, Niederlage
Beispiele:
eine grausame, grimmige, blutige, harte, kleinliche, niedrige Rache
die Rache des Feindes

und für Vergeltung:
Bedeutung
Rache
Beispiele:
der Tag, die Stunde der Vergeltung
diese böse Tat schreit nach Vergeltung
für etw. Vergeltung üben (= sich für etw. rächen)
ich habe es nicht um Vergeltung (= des Dankes willen) getan
an jmdm. für etw. Rache nehmen
---
wer es besonders ausführlich will:
https://www.dwds.de/wb/Vergeltung

---
Zunächst haben wir es mit zwei kraft Verfassung gegebenen Rechtsräumen zu tun. Dem der USA mit Todesstrafe und hier in D (keine Todesstrafe möglich).
Unter diesen Grundbedingungen wäre dann die zentrale Frage von Prof. Walter zu beantworten:
"Wer oder was bestimmt, wie viel Strafe für eine gerechte Vergeltung erforderlich ist?"
Wobei das "wieviel Strafe" bei Todesstrafe hinfällig ist und nur für Länder diskutiert werden kann, die Todesstrafe als Höchststrafe vorsehen. Wie etwa in den USA.

Bei uns in D kann gemäß der von Prof. Dr. Walter genannten Straftheorie der empirisch-soziologischen Vergeltungslehre
also nur gefragt werden, ob die aktuelle Höchsstrafe für Mord (25 Jahe ohne vorzeitige Entassung) dem genügt, i.e. den
"in der Gesellschaft mehrheitlich und nachhaltig vorhandenen Auffassungen zur Höhe" des Strafmaßes für Mord. Oder dieses Strafmaß für Mord ungenügend ist.

Dei Mehrheitsmeinung in den USA, die nach Prof. Walter eindeutig belegt sei, und für zu hart in den Stafen gesehen werde, könnte einerseits nahelegen, dass in den USA die Todesstrafe keine Mehrheit habe. Allerdings war seine Formulierung im Artikel zu allgemein gehalten, und könnte also nur eine Mehrheitsmeinung für weniger schlimme Delikte betreffen wie Drogenvergehen, Diebstahl etc., nicht aber die Todesstrafe, die er in diesem Aspekt zu den USA (bewusst?) nicht erwähnt.

Meine Antwort auf die Frage ist für den Rechtsraum Deutschlands:
Ich halte das Strafmaß für Mord für angemessen. Auch nach dem von Prof. Dr. Walter angeführtem, einzig sinngebendem Zweck der Rache oder Vergeltung. Im Sinne einer emotionalen Befriedigung des mehrheitlichen Gerechtigkeitsempfindens und Vergeltungs-/Rachebedürfnisses.

Wenngleich mir der Vergeltungs-/Rachegedanke als ethische Leitlinie nicht behagt.

Mir wäre statt Vergeltung/Rache der Begriff, für eine Schuld angemessen zu bezahlen, lieber.
Der Begriff Schuldtheorie statt Vergeltungstheorie.

Angemessene Bezahlung von schwerer Schuld durch sehr langjährigen Freiheitsentzug oder sogar tatsächlich lebenslangem, im Falle von fortgesetzter Sicherungsverwahrung. Verlorene Lebensjahre in Unfreiheit und Fremdbestimmung in einer kleinen Zelle. Das ist ein sehr hoher Preis. Aber auch angemessen für Untaten wie Mord.

Die Todesstrafe halte ich in jedem Fall, nicht nur bei uns in D, weiterhin für absolut inakzeptabel.
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Stoner hat geschrieben:(04 Dec 2020, 21:01)

Was ist eine "allgemeine Auffassung"? Das Recht oder die am lautesten hinausgebrüllte Meinung?

Und Vergeltung: Aus welcher Sicht? Wer hat Anspruch auf Vergeltung? Die Angehörigen, das scheint unstrittig. Aber hat "die Gesellschaft" auch einen?
Es kann nur um den mehrheitlichen Anpruch der Gesamtgesellschaft gehen. Diesen Anspruch an unsere Rechtssprechnug bejaht Prof. Walter nicht nur ausdrücklich. Sondern er begründet diesen und eine entspechende Zufriedenstellung dieses Anspruchs als obligatorisch: Zur Vermeidung eines Empfindens von Staatsversagen, Lynchjustiz oder andern persönlichen Strafaktionen des Individuums. Gegen Täter oder vermeintliche Täter oder auch "scheinbar untätige" Polizisten etc., wie er anmerkt.

Ein Strafrecht, das auf die individuellen Vergeltungsansprüche Betroffener zugeschnitten ist und vorrangig oder nur deren Anspruch auf Vergeltung zufriedenstellt, ist unmöglich. Wie sollte das gehen?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 00:43)

Handelt es sich bei diesen ständig wiederkehrenden Imperativen mit Ausrufezeichen in Ihren Beiträgen eigentlich um einen unbedingten Reflex oder um ein Symptom kognitiver Andersbegabung?

Ich lasse mich zwar gewöhnlich nicht auf dieses Niveau herunterziehen, aber alles hat irgendwo seine Grenzen.
Vielleicht habe ich eine kognitive Andersbegabung.
Und bestimmt möchte ich Sie nicht auf mein Niveau herunterziehen,
aber alles hat auch seine Grenzen.
Auch die US-Todesstrafe- allgemein.
Was verstehen Sie daran nicht aus deutscher Sicht?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Meruem hat geschrieben:(03 Dec 2020, 16:51)

Aus meiner Sicht ist die Todesstrafe abzulehnen und zwar konsequent gerade dass Beispiel USA oder auch anderer Staaten mit eher noch zweifelhafteren Ruf zeigt doch dass die Todestrafe keinen relevanten Abschreckungscharakter hat, ganz zu schweigen dass durch die Todestrafe die Taten und eventuell Toten auch nicht ungeschehen gemacht werden können. Natürlich ist dieser Rache- und Gerechtigkeitsgedanke ( der den Kern der Todestrafe letztlich ausmacht) nachvollziehbar nur was ist schon gerecht? Wenn etwa ein Serienkiller oder Amokläufer nachweislich psychisch krank ist und eigentlich nichts bzw eingeschränkt was für seine Taten kann? Oder ein Vergewaltiger der seine Tat ehrlich bereut , haben die im Zweifel die Todesstrafe auch verdient? Die Todesstrafe schafft letztlich mehr Probleme statt dass sie löst und die Gesellschaft macht sich dann nicht nur moralisch äußerst fragwürdig sondern ( das Thema Knast Kosten für den Steuerzahler) einem ziemlich schlanken Fuß.
Was denn nun?
Rache, Blut und Tote oder Rechtsfrieden für alle.
Diese Frage können doch auch Sie einfach beantworten.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Schnitter »

*ups*
Zuletzt geändert von Schnitter am Di 8. Dez 2020, 00:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Schnitter hat geschrieben:(08 Dec 2020, 00:42)

Neueste Entwicklung bei den Covidioten Gurus:

Jetzt teilen Schwindelmann & Co auch ganz ungeniert QAnon Inhalte auf Telegram, schwurbeln vom "Deep State" und dem "Great Reset".

Ich sage mal.....isch over :D
Na ja, vielleicht doch den falschen Thread gewählt?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Dec 2020, 00:28)

Was denn nun?
Rache, Blut und Tote oder Rechtsfrieden für alle.
Diese Frage können doch auch Sie einfach beantworten.
Vielleicht solltest du die userschaft überraschen und ein einziges mal einen Beitrag aufmerksam und verstehend lesen, bevor du sie mit wirren Antworten amüsierst.
Der user hat sich eindeutig gegen die TS ausgesprochen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben:(08 Dec 2020, 10:02)

Vielleicht solltest du die userschaft überraschen und ein einziges mal einen Beitrag aufmerksam und verstehend lesen, bevor du sie mit wirren Antworten amüsierst.
Der user hat sich eindeutig gegen die TS ausgesprochen.
Ach, Sie schon wieder.
Ich hatte doch nur um eine eindeutige Antwort gebeten zu der Frage: US Todesstrafe- allgemein.
Es scheint hier nicht ohne Sie zu gehen, glauben Sie!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Billie Holiday
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Dec 2020, 10:41)

Ach, Sie schon wieder.
Ich hatte doch nur um eine eindeutige Antwort gebeten zu der Frage: US Todesstrafe- allgemein.
Es scheint hier nicht ohne Sie zu gehen, glauben Sie!
Ja, ich, wenns erlaubt ist. :D Die user sind so dreist und posten ohne Rûcksicht auf dich.

Lies doch einfach die Beiträge der user, dann mußt du nicht ständig nachfragen. Was hast du denn nicht verstanden, alles oder einzelne Sätze?
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naddy
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Dec 2020, 00:18)

Vielleicht habe ich eine kognitive Andersbegabung.
Und bestimmt möchte ich Sie nicht auf mein Niveau herunterziehen,
aber alles hat auch seine Grenzen.
Auch die US-Todesstrafe- allgemein.
Was verstehen Sie daran nicht aus deutscher Sicht?
Na, geht doch.

Danke.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Bielefeld09
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(08 Dec 2020, 12:48)

Na, geht doch.

Danke.
Schön, das ich Ihnen erklären konnte, das jede vorsätzliche Handlung die zum ableben eines Menschen führt als Mord zu bewerten ist.
Das gilt auch für die US-Todesstrafe-allgemein.
Und was die kognitive Andersbegabung anbelangt,
so bezog sich diese auf das Grundgesetz von Deutschland und dem darin enthaltendem Verbot der Todesstrafe.
Bitteschön!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

TODESSTRAFE IN AMERIKA :
Trump lässt mehr hinrichten
Die Trump-Regierung hat in diesem Jahr mehr Menschen hingerichtet als die Bundesstaaten. Zuvor hatte der Bund 17 Jahre lang keine Todesurteile vollstreckt.
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 06488.html

Donald Trump lässt auf Bundesebene fleißig hinrichten. Der Bund hatte, bis Trump kam, seit 17 Jahren kein Todesurteil vollstreckt. Er gedenkt noch vor seinem Abtritt weitere Todesurteile zu vollstrecken. Die Rache des weissen Mannes und Wahlverlierers, der sich seinen Anhängern als Mann für Recht, Ordung und vor allem gerechte Strafen präsentieren will.

Joe Biden will die Todesstrafe des Bundes abschaffen. Insgesamt gab es seit 1973 gut 170 Todesurteile, bei denen die Täter später ganz oder teilweise entlastet wurden. Wieviele Todeurteile in dieser Gruppe an Unschuldigen vollstreckt wurden, lässt sich wohl nicht mehr ermitteln...

Die meisten Todesurteile vollstreckt Texas. Als 22. Bundesstaat schaffte Colorado die Todesstrafe ab. Utah und Louisiana richteten die letzten 10 Jahre niemanden mehr hin.

Trump ließ 2020 insgesamt 10 Todesurteile (des Bundes) vollstrecken. Eines davon durch einen Richterspruch des SC (6:3 Stimmen für die Hirichtung). Davon fallen drei Todesurteile in den Zeitraum, als er schon abgewählt war. Damtit ist Trump seit dem 19. Jahrhundert der erste abgewählte Präsident, der Todesurteile vollstrecken lässt. Seine Anhänger und möglicherweise auch Befürworter der Todesstrafe hier im Thread werden ihn sicher dafür loben.
Bobo
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 13:03)

Exakt an dieser Grenze bewegen sich die Mitglieder dieser Bürgerwehren laut eigener Auskunft. Einerseits jagen sie auf Bitte der Hinterbliebenen die Täter ganz konkreter Morde um diese zu eliminieren, andererseits bekennen sie sich auch offen zu dem Ziel, das "Grundübel" ausrotten zu wollen.

Die von mir verlinkte Doku vermittelt den Eindruck, daß die "Maras" wahllos morden. Also nicht, um beispielsweise aufgrund materieller Notlagen durch Geiselnahme Lösegelder zu erpressen, sondern aus rein sadistischem "Vergnügen". Dabei bleibt es auch nicht beim Mord, die aufgefundenen Opfer wiesen teils gräßliche Verstümmelungen auf. Ob diese vor oder nach der Tötung zugefügt wurden blieb unklar.

Der bei uns geltende § 211 StGB definiert nicht die Tat, sondern den Täter und hebt dabei auf dessen Motive ab. Aus diesem Grund würde im Geltungsbereich unserer Gesetze bereits bei der Qualifizierung des Straftatbestandes zwischen den Taten der "Maras" und denen der "Bürgerwehren" zu unterscheiden sein. Meine Frage war daher, ob dieses Rechtsverständnis hier konsensfähig ist, oder ob auch die Auffassung: "Wer tötet verdient den Tod!" vertreten wird.

Verzeih die späte Antwort. Ich war sehr eingespannt.

bis das Gegenteil erwiesen ist, gehe ich innerhalb unseres Landes von dem gesunden demokratischen Konsens aus, dass das Monopol zur Gewaltausübung beim Staat liegt; es sei denn, ein Betroffener gerät in die Situation, eines der sogenannten Jedermanns Rechte gemäß BGB und / oder STGB in Anspruch nehmen zu müssen. Da z. B. die Notwehr nicht ausdrücklich an die Verhältnismäßigkeit gebunden ist, wäre eine Tötung in Notwehr unter Umständen nicht automatisch rechtswidrig -, wenn der, von dem die angenommene Notwehr ausging, die Situation nicht durch eigenes Handeln selbst herbeigeführt hat.

§ 211 STGB fiele mir folgendes ein. Es ist ein offizial Delikt und ein Verbrechen. Wer Kenntnis über die Planung oder ein durchgeführtes Verbrechen gemäß § 211 verfügt und die Obrigkeit (Staatsanwaltschaft oder Polizei) nicht darüber informiert, wird, je nach Umstand, ähnlich oder gleich dem Täter bestraft. Wenn also das bloße Wissen zu solch einem Verbrechen strafbar ist, so kann sich jeder mit gesundem Menschenverstand ausrechnen, wie Gerichte Tötungen im Rahmen der Selbstjustiz ahnden täte.

Damit bleiben die Aussagen der von dir zitierten Bürgerwehr jedoch unkommentiert. Das Übel ausrotten wollen, ist nicht zwingend mit der Absicht zum Mord gleichzusetzen. Es könnte sich auch darauf beziehen, dem Treiben einer Gang ein Ende zu setzen. Du schreibst ja selbst, dass du den Eindruck hast. Eindrücke und Fakten bewerte ich unterschiedlich.
Orks raus aus der Ukraine!
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Liberty »

Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.

Sie hat eine hochschwangere Frau überfallen, fast erwürgt und ihr dann noch lebendig mit einem Küchenmesser den Bauch aufgeschnitten um das Baby zu kidnappen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Vongole »

Liberty hat geschrieben:(10 Jan 2021, 16:35)

Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.

Sie hat eine hochschwangere Frau überfallen, fast erwürgt und ihr dann noch lebendig mit einem Küchenmesser den Bauch aufgeschnitten um das Baby zu kidnappen.
Das ist die eine Seite der Medaille, die andere kann man hier nachlesen, auch über das Martyrium, das letztendlich zu dieser Tat führte:

Im Gefängnis werden bei Montgomery unter anderem verschiedene bipolare Störungen, eine posttraumatische Belastungsstörung, Angstzustände und Depressionen, Psychosen, Stimmungsschwankungen, Dissoziationen und Gedächtnisverlust diagnostiziert. Deutlich wird auch, dass sie in dem Prozess, der zur Todesstrafe führte, mit Fred Duchardt einen Verteidiger hatte, der sich kaum für seine Mandantin einsetzte. Erst Jahre nach dem Verfahren wurde das Ausmaß der Gewalt klar, das Montgomery erlitten hatte. In einem Verfahren hätte das strafmindernd wirken müssen, ebenso wie die Tatsache, dass die Angeklagte bei der Tat psychisch krank war und es noch immer ist.

https://www.n-tv.de/panorama/Was-Lisa-M ... 74066.html
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Liberty »

"Schwere Kindheit". Achja, ich vergass.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Schnitter »

Liberty hat geschrieben:(10 Jan 2021, 16:35)
Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.
Willkommen im Mittelalter sag ich da mal.
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Strangequark
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Strangequark »

Die Höchststrafe auf Hochverrat ist die Todesstrafe in den USA. Vllt könnte man Trump ja selbst in den Genuss seiner tollen Todesstrafe kommen lassen :D
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Liberty hat geschrieben:(10 Jan 2021, 16:35)

Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.

Sie hat eine hochschwangere Frau überfallen, fast erwürgt und ihr dann noch lebendig mit einem Küchenmesser den Bauch aufgeschnitten um das Baby zu kidnappen.
Du hältst jemanden, der so etwas tun kann, für geistig zurechnungsfähig?
Ich finde, die gehört bis ans Lebensende in die Klapsmühle.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

Liberty hat geschrieben:(10 Jan 2021, 16:35)

Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.

Sie hat eine hochschwangere Frau überfallen, fast erwürgt und ihr dann noch lebendig mit einem Küchenmesser den Bauch aufgeschnitten um das Baby zu kidnappen.
Irgendwas ist an der Aussage, sie wäre die erste Frau seit 68 Jahren nicht zu stimmen. Und das obwohl einige Nachrichtenagenturen die Sache genau so vermelden. Wie faul sind eigentlich manche Journalisten?

(bin grundsätzlicher Gegner der Todesstrafe)
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Strangequark
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Strangequark »

Liberty hat geschrieben:(10 Jan 2021, 16:35)

Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.

Sie hat eine hochschwangere Frau überfallen, fast erwürgt und ihr dann noch lebendig mit einem Küchenmesser den Bauch aufgeschnitten um das Baby zu kidnappen.
Da musst du deine Party wohl absagen...
In den USA ist die Hinrichtung einer Frau vorerst ausgesetzt worden. Als Grund nannte der Richter ihren psychischen Zustand. Derweil planen demokratische Politiker einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der nationalstaatlichen Todesstrafe.
https://www.tagesschau.de/ausland/hinri ... t-101.html
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Vongole hat geschrieben:(10 Jan 2021, 16:43)

Das ist die eine Seite der Medaille, die andere kann man hier nachlesen, auch über das Martyrium, das letztendlich zu dieser Tat führte:

Im Gefängnis werden bei Montgomery unter anderem verschiedene bipolare Störungen, eine posttraumatische Belastungsstörung, Angstzustände und Depressionen, Psychosen, Stimmungsschwankungen, Dissoziationen und Gedächtnisverlust diagnostiziert. Deutlich wird auch, dass sie in dem Prozess, der zur Todesstrafe führte, mit Fred Duchardt einen Verteidiger hatte, der sich kaum für seine Mandantin einsetzte. Erst Jahre nach dem Verfahren wurde das Ausmaß der Gewalt klar, das Montgomery erlitten hatte. In einem Verfahren hätte das strafmindernd wirken müssen, ebenso wie die Tatsache, dass die Angeklagte bei der Tat psychisch krank war und es noch immer ist.

https://www.n-tv.de/panorama/Was-Lisa-M ... 74066.html
Schwere Kindheit, natuerlich, das entschuldigt alles.

Nein wenn es eine Rechtfertigung fuer die Todesstrafe gibt, dann fuer diese Frau.

Sie wurde hingerichtet! Good Riddance fuer dieses Monster

https://www.news.com.au/world/north-ame ... b090cf7002
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

Trotz aller Mühen um Forcierung der amerikanischen Schlachorgie hat es Trump doch nicht geschafft im Wettstreit mit dem Iran oder China aufzuholen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Liberty »

Strangequark hat geschrieben:(13 Jan 2021, 00:00)
Da musst du deine Party wohl absagen...
Nein.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... chtet.html

:thumbup:
Stoner

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Stoner »

Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2021, 11:46)

Trotz aller Mühen um Forcierung der amerikanischen Schlachorgie hat es Trump doch nicht geschafft im Wettstreit mit dem Iran oder China aufzuholen.
Das wird seine archaischen Fanboys hier nicht weiter anfechten beim Ausleben ihrer Phantasien. Aber jeder nach seinem Perversionsgusto. :D
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ebiker »

Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2021, 11:46)

Trotz aller Mühen um Forcierung der amerikanischen Schlachorgie hat es Trump doch nicht geschafft im Wettstreit mit dem Iran oder China aufzuholen.
Die Schlachtorgie haben die Verbrecher veranstaltet, sie haben nichts anderes verdient. Gut des es wenigstens in einem Fall gelungen ist das Urteil zu vollstrecken
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von McKnee »

Ebiker hat geschrieben:(13 Jan 2021, 16:05)

Die Schlachtorgie haben die Verbrecher veranstaltet, sie haben nichts anderes verdient. Gut des es wenigstens in einem Fall gelungen ist das Urteil zu vollstrecken
Stimmt und du stellst dich mit derartigen Urteilen auf ihre Stufe. Vielleicht waren ja Ehrenmorde dabei...die aus Sicht des Täter gerechtfertigt waren. Wer legt hier das Maß fest? Du? Du willst aus Rache töten lassen (!).
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Ebiker hat geschrieben:(13 Jan 2021, 16:05)

Die Schlachtorgie haben die Verbrecher veranstaltet, sie haben nichts anderes verdient. Gut des es wenigstens in einem Fall gelungen ist das Urteil zu vollstrecken
Nein, kein Staat hat das Recht ein Menschenleben zu beenden!
Wie einfach ist das!
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Ammianus hat geschrieben:(13 Jan 2021, 11:46)

Trotz aller Mühen um Forcierung der amerikanischen Schlachorgie hat es Trump doch nicht geschafft im Wettstreit mit dem Iran oder China aufzuholen.
Es war tatsaechlich eine Schlachtorgie einer Mutter das Kind aus dem Leib zu schneiden.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(15 Jan 2021, 06:11)

Es war tatsaechlich eine Schlachtorgie einer Mutter das Kind aus dem Leib zu schneiden.
Mal ganz abgesehen davon, dass nach allen uns hier zugänglichen Informationen die Frau geistesgestört war, geht es ja darum, dass Trump mit diesen Schlachtungen - auch Spritze ist nichts anderes - bei seinen Anhängern noch mal so richtig punkten will.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Ammianus hat geschrieben:(15 Jan 2021, 11:20)

Mal ganz abgesehen davon, dass nach allen uns hier zugänglichen Informationen die Frau geistesgestört war, geht es ja darum, dass Trump mit diesen Schlachtungen - auch Spritze ist nichts anderes - bei seinen Anhängern noch mal so richtig punkten will.
Geisteskrank oder nicht! Dieser barbarische Akt ist was es ist.

Ich bin kein Trump Fan, das ist in diesem Forum hinreichlich bekannt.

In diesem Fall allerdings habe ich kein Problem mit der Todesstrafe.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(15 Jan 2021, 11:30)

Geisteskrank oder nicht! Dieser barbarische Akt ist was es ist.

Ich bin kein Trump Fan, das ist in diesem Forum hinreichlich bekannt.

In diesem Fall allerdings habe ich kein Problem mit der Todesstrafe.
Ich lehne die Todesstrafe grundsätzlich ab. In diesen speziellen Fall geht es aber eben auch noch darum, dass diese Frau krank war. Und da geht es mir nicht unbedingt um so was wie "hat halt eine schlechte Kindheit gehabt" als Entschuldigung.
Dazu kommt noch die Zeit, die viele zum Tode Verurteilte bis zum Schlachten im Todestrakt verbringen. Einige so lange, dass sie in zivilisierten Staaten ihre Strafe längst abgesessen hätten und raus kämen anstatt dass man sie abspritzt.
In Japan ist es ja nicht besser.
Doch wie gesagt, Trump bedient sich hier der Justiz in seinem eigenen Interesse.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Ammianus hat geschrieben:(15 Jan 2021, 11:37)

Ich lehne die Todesstrafe grundsätzlich ab. In diesen speziellen Fall geht es aber eben auch noch darum, dass diese Frau krank war. Und da geht es mir nicht unbedingt um so was wie "hat halt eine schlechte Kindheit gehabt" als Entschuldigung.
Dazu kommt noch die Zeit, die viele zum Tode Verurteilte bis zum Schlachten im Todestrakt verbringen. Einige so lange, dass sie in zivilisierten Staaten ihre Strafe längst abgesessen hätten und raus kämen anstatt dass man sie abspritzt.
In Japan ist es ja nicht besser.
Doch wie gesagt, Trump bedient sich hier der Justiz in seinem eigenen Interesse.
Immer wieder diese Entschuldigungen. Schlechte Kindheit gehabt, krank usw.......

Hast du eine Ahnung wieviele Menschen eine schlechte Kindheit hatten ohne andere Menschen brutal abzuschlachten?

In diesem Fall ist mir Trump vollkommen Wurscht.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von McKnee »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(15 Jan 2021, 12:14)

Immer wieder diese Entschuldigungen. Schlechte Kindheit gehabt, krank usw.......
Darum kann es nicht die zentrale Frage zur Rechtfertigung oder Abschaffung der Todesstrafe sein. Hier können nur die rechtstaatlichen Prinzipien und der rechtstaatliche Anspruch der Maßstab sein. Entweder wollen wir eine Grenze schaffen, die nicht zu überschreiten ist oder wir öffenen Türen, die wir vielleicht später nicht mehr zu bekommen.

Leider berücksichtigen zu wenige in der Diskussion ihre eigenen Erfahrungsschätze. Die zentrale Frage wäre, habe ich schon einmal in die körperliche Unversehrheit oder das Lebene iuens Menschen eingegriffen oder beschränkt sich meine eigene Erfahrung bei diesem wichtigen Thema auf meine Vorstellung von und einer großen Distanz zu all dem.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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