Es geht nicht darum was ich - aus professioneller wie aus privater Sicht - in Ordnung finde, sondern was Behörden und/oder mein Arbeitgeber dazu berechtigt mich zu bespitzeln und, wenn sich der Verdacht bestätigt, fristlos zu entlassen. Das ist bei sexueller Belästigung selbstverständlich der Fall, aber nicht bei einer einvernehmlichen Beziehung nicht - es sei denn es gäbe konkrete Interessenkonflikte, wie etwa das Arbeitszeugnis.TheManFromDownUnder hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:44)
Keine Ahnung fuer welche Positionen und in welchen Firmen du dich beworben hast. Verboten ist es nicht! Aber auch nicht gedulded! Nicht in Fuehrungspositionen. Du kannst nicht deine PA voegeln und es in Ordnung finden. Wenn es der Rest deiner Abteilung rausfindet kannst du probleme bekommen. Wie gesagt man sollte nie Verhaeltnisse haben mit Menschen, die in einem Abhaengigkeitsverhaetlnis sind. Wenn ja, dann geht ein Teil freiwillig und danach Happy Days zusammen.
Ein Arbeitgeber, der hinter mir her schnüffelt, ob ich vielleicht meine Frau betrüge, würde zwar nichts finden, wäre mich aber trotzdem los.
Klar, wenn man nicht erwischt kann man nicht bestrafen. Aber ein Vergehen ist nicht unterschiedlich schwer je nachdem ob man erwischt wird. Wenn man nicht akzeptieren kann dass ein Erwischter im Amt bleibt, dann kann man auch nicht akzeptieren, dass viele Andere das gleiche tun, aber nicht erwischt werden.TheManFromDownUnder hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:44)
Glaube ich naturlich nicht! Politiker luegen, aber man darf sich nicht erwischen lassen.
Vollends absurd wird es, wenn Clintons private Verfehlungen zum Amtsenthebungsverfahren führen naher Bushs professionelle nicht.