Abstimmungsverhalten der Parteien

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Zinnamon
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Abstimmungsverhalten der Parteien

Beitrag von Zinnamon »

Hier soll um das Abstimmungsverhalten unserer Parteien im Bund, in den Länderparlamenten, aber auch im Europaparlament gehen. Nicht selten ist dieses Abstimmungsverhalten nicht kongruent mit den zuvor geäusserten Haltungen der Parteien oder auch dem Koalitionsvertrag der Regierung. In erster Linie soll dies ein Informationsstrang für die persönlichen Vorbereitung auf die nächsten Wahlen sein. Damit man weiss, ob drin ist, was draufsteht.

Diskussionen sind erwünscht. Wenn diese bis ins letzte Detail geführt werden sollen, empfiehlt es sich allerdings auf einen entsprechenden Strang in einem andren Subforum umzuschwenken, den es für den Sachverhalt folgender Abstimmung zB schon unter Internet/Medien gibt.

Ich fange mal an..


Heute ist das neue Urheberrechtgesetz (Leistungsschutzgesetz) beschlossen worden. Der Uploadfilter soll zum 1.8. kommen und soll künftig automatisch alles kontrollieren, was der user so hochlädt.


Dafür waren CDU/CSU

Dagegen FDP, AFD, die Linke

Enthalten haben sich die Grünen


Wieder einmal hat die Lobby grosser Unternehmen gesiegt. Viele SPD und Grünenwähler und solche, die es werden woll(t)en sind enttäuscht, da es im Vorfeld in beiden Parteien hinreichend Stimmen gab, die dagegen waren.

Das Internet wird sich durch diesen Beschluss in D grundsätzlich wandeln. Böse Zungen sprechen bereits von der Reduzierung auf einen besseren Einkaufskorb. Um von Zensur und umfassender Kontrolle zu sprechen, bedarf es wohl keiner bösen Zunge.

(..)Dabei kamen die Abgeordneten den Sportverbänden noch weiter entgegen und verschärften die Regeln für Ausschnitte aus Live-Übertragungen. Gleichzeitig stellen die Änderungen klar, dass etwa Karikaturen und Parodien ohne Beschränkungen erlaubt sein sollen und Zitate vergütungsfrei bleiben. Der Beschwerdemechanismus wurde ein wenig verbessert, indem ein struktureller Anreiz zum Overblocking entschärft wurde.

Viele Kritikerinnen und Kritiker von Uploadfiltern haben versucht, sich konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Denn die ersten Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium waren erkennbar bemüht, die negativen Auswirkungen von Uploadfiltern abzumildern. Zugleich war abzusehen, dass die Rechteindustrie ihre gesamte Lobbymacht in die Waagschale werfen und versuchen würde, die Uploadfilter möglichst strikt zu gestalten.

Und so kam es denn auch: Nach dem ersten Referentenentwurf sollten Bagatellnutzungen in Grenzen generell erlaubt werden. Nutzende sollten darüber hinaus Uploads als erlaubte Nutzungen kennzeichnen können, wenn es sich etwa um Zitate, Parodien oder Pastiches handelt. Eine solche Kennzeichnungsmöglichkeit sollte es auch beim Bestehen individueller Lizenzen oder für die Verwendung gemeinfreier Werke geben, die der Filter nicht erkennen kann – etwa weil er nicht zwischen verschiedenen Aufnahmen klassischer Musikwerke unterscheiden kann.

Vor allem auf den massiven Druck der Rechteindustrie hin wurden diese Beschränkungen immer weiter aufgeweicht. Die Erlaubnis zur Bagatellnutzung wurde durch ein kompliziertes prozessuales System ersetzt: Statt einer klaren Erlaubnis bestimmter Nutzungen ist nunmehr vorgesehen, dass bei geringfügigen Nutzungen vermutet wird, dass es sich dabei um gesetzlich erlaubte Nutzungen handelt, etwa da sie als Zitat oder zum Zweck der Parodie verwendet werden. Zugleich wurden die Kennzeichnungsmöglichkeiten durch Nutzende stark eingeschränkt und die Bagatellgrenzen sehr eng gezogen. Für Text etwa sind das 160 Zeichen, also weniger als ein Tweet. Und schließlich haben die Rechteinhaber einen „roten Knopf“ bekommen, mit dem sie in besonders dringlichen Fällen sofort die Sperrung eines Inhalts bis zur Entscheidung auslösen können. Ein entsprechender „grüner Knopf“ für im Sinne der Meinungsbildung dringliche Inhalte ist nicht vorgesehen. (..)
https://netzpolitik.org/2021/urheberrec ... en-gesetz/

Besonders interessant für das Forum könnte die unterstrichene Passage werden.
Zuletzt geändert von Zinnamon am Do 20. Mai 2021, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
Ernst76

Re: Abstimmungsverhalten der Parteien

Beitrag von Ernst76 »

Zinnamon hat geschrieben:(20 May 2021, 19:48)
Dafür waren CDU/CSU

Dagegen FDP, AFD, die Linke

Enthalten haben sich die Grünen

Es würden 6 Abgeordnete im Bundestag reichen.
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Zinnamon
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Hessen - Verschlussache NSU Akten

Beitrag von Zinnamon »

In Hessen wurde über die unter Verschlusshaltung der NSU Akten abgestimmt. Eine Petition, die deren Veröffentlichung forderte erhielt 125000 Stimmen.


CDU und Grüne (Regierungskoalition) stimmten gegen die Veröffentlichung. Die Opposition war dafür.


Wobei man erwähnen sollte, dass die CDU für ein unter Verschlusshalten bis sage und schreibe 2134 war und die Grünen immer noch für eine satte Verschlusszeit bis 2044, also satte 30 Jahre. Das Argument der Grünen war der Schutz von dort erwähnten Personen, die sich ggf einer Bedrohung ausgesetzt sehen würden. Das scheint mir nicht ganz hinreichend zu sein, denn die Transparenz im Bundesverkehrsministerium bedeutet auch nur, dass Akten teilweise halb geschwärzt veröffentlicht werden. Bärbock duckt sich weg, von der CDU erwartet man aus Gründen nichts anderes.
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Zinnamon
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Bund - Leistungsschutzgesetz

Beitrag von Zinnamon »

Ernst76 hat geschrieben:(20 May 2021, 19:58)

Es würden 6 Abgeordnete im Bundestag reichen.
Die Kuh ist schon vom Eis. Es wird Verfassungsklagen geben, aber bis dahin wird es erstmal durchgepaukt werden.

Bei nährem Interesse ..es gibt im Subforum Internet/Medien einen schlillernden Strang dazu, der sehr ins Detail geht und bereits entstand als die Sache vor den letzten Europawahlen hohe Wellen schlug.
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