LKR im Bundestag

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Europa2050
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von Europa2050 »

lili hat geschrieben:(08 Sep 2020, 17:44)

Es gibt doch auch den Sozialliberalismus. Das ist doch eine Strömung vom Liberalismus. Gegenüber gibt es dann auch den Wirtschaftsliberalismus.
Meiner Meinung ist Sozialliberal ein Kompromiss, vermutlich der beste, den die Politik so zustande gebracht hat. Das „jedem seine individuelle Chance“ des Liberalen und das „keiner darf durch den Rost fallen“ des Sozialismus.
Dafür verzichtet der Liberalismus auf das Dogma „kein Staatseingriff in die Wirtschaft“ und der Sozialismus auf die Dominanz des Kollektives.

Aber eben - ein Kompromiss, kein -Ismus.

Wirtschaftsliberalismus ist da ja „Wirtschaft“ keine Ideologie ist kein solcher Kompromiss, sondern bedeutet die Anwendung liberaler Grundsätze im Wirtschaftsleben.
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BlueMonday
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von BlueMonday »

Im Bundestag als Bundesversammlung sitzen eigentlich auch auch keine Parteien oder Parteienvertreter, sondern aus den Wahlkreisen des Bundes gewählte und entsandte "Volksvertreter" bzw Abgeordnete, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sein sollen (Verfassungsanspruch) und ihren Wahlkreis in der Bundesversammlung bestmöglich vertreten, ihm eine Stimme geben und nicht etwa einer Partei oder einer Fraktion. Kurz: Diese parteiliche Permanentrudelbildung im Bundestag und das ganze politische Theater darum widerspricht eigentlich dem Geist der Verfassung. Parteien als praktisch private Veranstaltungen sollten eher außerhalb der Bundesversammlung wirken und in Erscheinung treten, da können sie zur "Willensbildung" beitragen.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von lili »

odiug hat geschrieben:(08 Sep 2020, 18:22)

Oh... das ist aber nett.
Mal schauen,ob man die eine Stimme auch braucht :p

Auf was bezieht sich deine Aussage. :?:
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von lili »

Europa2050 hat geschrieben:(08 Sep 2020, 18:36)

Meiner Meinung ist Sozialliberal ein Kompromiss, vermutlich der beste, den die Politik so zustande gebracht hat. Das „jedem seine individuelle Chance“ des Liberalen und das „keiner darf durch den Rost fallen“ des Sozialismus.
Dafür verzichtet der Liberalismus auf das Dogma „kein Staatseingriff in die Wirtschaft“ und der Sozialismus auf die Dominanz des Kollektives.

Aber eben - ein Kompromiss, kein -Ismus.

Wirtschaftsliberalismus ist da ja „Wirtschaft“ keine Ideologie ist kein solcher Kompromiss, sondern bedeutet die Anwendung liberaler Grundsätze im Wirtschaftsleben.
Ok ich habe den Sozialliberalismus anders verstanden.

Ich denke dass zwei Freiheitsbegriffe dort vereint wurden (positive und negative Freiheit)

Ich sehe ehrlich gesagt nicht wieso jemand durch den Rost fallen soll? Ich denke es geht dort darum den Menschen die Freiheit zu ermöglichen die es am schwersten haben. An sich profitieren doch die Schwachen auch davon.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

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Sören74

Re: LKR im Bundestag

Beitrag von Sören74 »

BlueMonday hat geschrieben:(08 Sep 2020, 18:55)

Im Bundestag als Bundesversammlung sitzen eigentlich auch auch keine Parteien oder Parteienvertreter, sondern aus den Wahlkreisen des Bundes gewählte und entsandte "Volksvertreter" bzw Abgeordnete, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sein sollen (Verfassungsanspruch) und ihren Wahlkreis in der Bundesversammlung bestmöglich vertreten, ihm eine Stimme geben und nicht etwa einer Partei oder einer Fraktion. Kurz: Diese parteiliche Permanentrudelbildung im Bundestag und das ganze politische Theater darum widerspricht eigentlich dem Geist der Verfassung.
Es würde dann dem Geist der Verfassung widersprechen, wenn die Abgeordneten einem Fraktionszwang unterworfen würden.
BlueMonday hat geschrieben: Parteien als praktisch private Veranstaltungen sollten eher außerhalb der Bundesversammlung wirken und in Erscheinung treten, da können sie zur "Willensbildung" beitragen.
Diese Forderung widerspricht wiederum dem Geist der Verfassung. Siehe Artikel 21. Entsprechend dürfen sie auch innerhalb der Parlamente wirken.
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naddy
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von naddy »

Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2020, 23:15)

Es würde dann dem Geist der Verfassung widersprechen, wenn die Abgeordneten einem Fraktionszwang unterworfen würden.
Um dieses inzwischen schamhaft in "Fraktionsdisziplin" umbenannte und eindeutig verfassungswidrige Phänomen lavieren schon Generationen von Politikern herum.
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Bielefeld09
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(09 Sep 2020, 00:05)

Um dieses inzwischen schamhaft in "Fraktionsdisziplin" umbenannte und eindeutig verfassungswidrige Phänomen lavieren schon Generationen von Politikern herum.
Sie labbern hier rum, oder belegen das wie?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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naddy
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von naddy »

Bielefeld09 hat geschrieben:(09 Sep 2020, 00:12)

Sie labbern hier rum, oder belegen das wie?
Einfach "klick" auf den Link, ist nicht schwer.

Und bei der Gelegenheit gleich mal im Duden "labbern" nachschlagen. Oder ganz auf derartige Pöbeleien verzichten.
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von Sören74 »

naddy hat geschrieben:(09 Sep 2020, 00:05)

Um dieses inzwischen schamhaft in "Fraktionsdisziplin" umbenannte und eindeutig verfassungswidrige Phänomen lavieren schon Generationen von Politikern herum.
In Deinem Link steht eindeutig, dass Fraktionsdisziplin nicht gleich Fraktionszwang ist. Und weiter:

"Die Einhaltung der F. ist insofern einerseits die freie Entscheidung des individuellen Abgeordneten, sich einem Mehrheitsbeschluss seiner Fraktion anzuschließen oder ggf. unterzuordnen. Andererseits ist ein geschlossenes Auftreten und Abstimmungsverhalten von Fraktionen im parlamentarischen Prozess notwendig, um a) die eigenen politischen Interessen und Ziele durchzusetzen, b) ggf. die Regierungsmehrheit zu garantieren bzw. c) die Stärke der Opposition zu demonstrieren, d) die Handlungsfähigkeit (Berechenbarkeit, Zuverlässigkeit) der eigenen Fraktion zu erhalten und e) ein klar erkennbares politisches Erscheinungsbild nach außen zu zeigen."
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naddy
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von naddy »

Sören74 hat geschrieben:(09 Sep 2020, 10:00)

In Deinem Link steht eindeutig, dass Fraktionsdisziplin nicht gleich Fraktionszwang ist. Und weiter:

"Die Einhaltung der F. ist insofern einerseits die freie Entscheidung des individuellen Abgeordneten, sich einem Mehrheitsbeschluss seiner Fraktion anzuschließen oder ggf. unterzuordnen. ...
Diese "Entscheidungsfreiheit" dürfte in Bezug auf die weitere politische Karriere so etwa in Richtung "Geld oder Leben!" gehen, Siehe beispielsweise hier.

Es sei denn die Fraktionsspitze hält die Zeit für gekommen, der Öffentlichkeit wieder einmal zu demonstrieren wie "frei" die Abgeordneten in ihrer Enrscheidung doch sind und dass jede Kritik an dieser fest installierten Permanentkungelei obsolet ist.

Da ich diese Diskussion schon etliche Male geführt habe vermute ich, daß sie endlos werden wird. Finden wir uns also besser gleich mit unserer unterschiedlichen Auffassung ab. ;)
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von Sören74 »

naddy hat geschrieben:(09 Sep 2020, 13:47)

Diese "Entscheidungsfreiheit" dürfte in Bezug auf die weitere politische Karriere so etwa in Richtung "Geld oder Leben!" gehen, Siehe beispielsweise hier.

Es sei denn die Fraktionsspitze hält die Zeit für gekommen, der Öffentlichkeit wieder einmal zu demonstrieren wie "frei" die Abgeordneten in ihrer Enrscheidung doch sind und dass jede Kritik an dieser fest installierten Permanentkungelei obsolet ist.

Da ich diese Diskussion schon etliche Male geführt habe vermute ich, daß sie endlos werden wird. Finden wir uns also besser gleich mit unserer unterschiedlichen Auffassung ab. ;)
Und auch der Verfassungsrichter sagt: "Fraktionsdisziplin ist legitim, Fraktionszwang, wenn er etwa zum erzwungenen Mandatsverzicht führt, nicht."
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Alexyessin
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von Alexyessin »

Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2020, 13:25)

Als die PDS keine 5% bei den Wahlen hatten, waren sie im Bundestag nicht als Fraktion, sondern als Gruppe geführt wurden. Soweit meine Erinnerung.
Ab drei direkt gewählten darf eine Partei auch unter der 5 % Hürde im BT einfinden mit der jeweiligen % Zahl. Und ja, die werden dann als Gruppe geführt.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
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streicher
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von streicher »

midlifecrisis hat geschrieben:(08 Sep 2020, 13:17)

Ich Glaube eine Fraktion braucht min. 3 Abgeordnete (>bes. Rechte bzgl. Ausschüsse etc.).
Eine Fraktion braucht 5 Prozent (Hürde). Davor handelt es sich um eine Gruppe.
Die Zukunft ist Geschichte.
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von midlifecrisis »

"...nur nicht von Allen."
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sünnerklaas
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Re: LKR im Bundestag

Beitrag von sünnerklaas »

Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2020, 15:10)

Ja, mit dem Ausdruck liberal-konservativ (mit oder ohne Bindestrich oder andere Reihenfolge) tun sich viele schwer. Beispielsweise glauben die Betreiber von "Tichys Einblick", man sei eine liberal-konservatives Meinungsmagazin. Ich habe da einige Jahre mitgeschrieben und musste bei den Diskussionen in den Kommentarspalten feststellen, "liberal" ist man nur gegenüber der eigenen Meinung eingestellt, ein liberal geprägtes Weltbild hatten die meisten Leser dort nicht. Und auch andere wiederum haben sich als konservativ bezeichnet, waren aber eher dogmatisch.
Unter "liberal-konservativ" versteht man meist, dass wirtschaftspolitisch liberale, gesellschaftspolitisch dagegen konservative Standpunkte vertreten werden.
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