Bewiesen hast du nichts! Du hast falsch argumentiert!Clemens hat geschrieben:(24 Jun 2020, 11:56)
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Ich kann mich Deiner Meinung da NICHT anschließen!!! Die Grundrechte in der BRD sind nicht zu kippen, weder durch Grippewelle noch durch andere Dinge!
Im GG findet sich keine Einschränkung betr. solcher Situationen.
Und es ist eine Grippewelle so wie sie jedes Jahr 1 - 2 mal vorkommt! bei der Zahl der Toten in der BRD (wobei hier jeder im Zeitraum Verschiedene welcher eine Erkältung bis Grippe o.ä. aufgewiesen hatte zu den"Corona-Toten" gezählt wurde) muß Corona aber noch lange stricken um die Fallzahlen einer jährlichen Grippewelle zu erreichen.
Dagegen nimmt sich "Corona! aus wie ein Waisenknabe.
Grippewelle von 2017.......
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -30-Jahren
Da hast Du Deinen Beweis Mr. Watson!
Grippe versus Covid-19Beim Vergleich der Sterbefälle der echten Influenza und Covid-19 muss man vorsichtig sein. Denn bei den häufig zitierten 25.000 Todesfällen in der schweren Grippesaison 2017/2018 handelt es sich um eine Schätzung der Übersterblichkeit im Zeitraum der Grippewelle, die das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin jährlich vornimmt. Bei den Covid-19-Sterbefällen handelt es sich dagegen nicht um eine Schätzung, sondern um die Summe aller Todesfälle bei Patienten mit laborbestätigter Infektion.
Wenn man also die aktuelle Covid-19-Todesfallzahl mit der Anzahl der Grippetoten von 2017/2018 vergleichen möchte, darf für die Grippe auch lediglich die Zahl der Todesfälle bei laborbestätigt Influenza-Infizierten herangezogen werden. Diese lag laut RKI-Saisonbericht bei 1.674 Todesfällen.
Vorsicht bei Vergleich der Zahl der Todesfälle Und die Pandemie ist noch lange nicht vorüber.
Vergleich Influenza und Covid-19 - Covid-19 ist gefährlicher:
Aus obigen Artikel.Erst vor Kurzem hatte Wieler erklärt, dass sich Covid-19 deutlich von der Grippe unterscheide. Zum einen übertrage sich die Erkrankung deutlich effizienter als die Grippe, zum anderen seien die Raten an schwer Erkrankten, an beatmungspflichtigen Patienten und die Sterberate höher. Das sei eine ganz andere Dimension.
Würde man keine Maßnahmen ergreifen:
Aus obigen Artikel.Für Großbritannien haben Forscher des Imperial College London berechnet, dass wenn keinerlei Schutzmaßnahmen getroffen würden, etwa 500.000 Menschen durch die SARS-CoV-2-Epidemie sterben könnten.
Und nun zum Grundgesetz: Es sieht kein Kippen noch ein Abschaffen vor, aber Einschränkungen von Grundrechten sind möglich. Beispiele:
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
So, und wo hast du im Grundgesetz gelesen, dass keine Einschränkungen von Grundrechten möglich sind?Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland