Ich musste jetzt z.B. nicht dem Verlag vom Schulatlas fragen, ob ich Sachinformationen 1 zu 1 in meinem Aufsatz übernehmen darf und darum geht es. Das Sachinformationen häufig in der Kürze, gleiche Vokabeln und Satzaufbau haben ist da auch nix Neues, ob dies dann wirklich geklaut ect. sollte man erstmal beweisen, statt einfach nur behaupten.
Mag sein, daß sich AB sich es da einfach gemacht hat, aber wo ist da geistiges Eigentum betroffen, z.B. Länder der EU-Osterweiterung in der gleichen Reihenfolge aufzuzählen wie es die Bundeszentrale für Politische Bildung macht (btw. übernommen Inhaltlich von der Tagesschau.de hättets du es gewusst?) Bei allen
5 angeblichen Plagiaten ging es um die selben Ausgangsinformationen, wie aus anderen Quellen, aber eben nicht um die Gedanken von Bearbock, was sie aber auch nicht behauptet hat.
Ein Plagiat im Sinne des Urheberrechts setzt voraus, dass geistiges Eigentum gestohlen wurde. Bei den kritisierten Passagen scheint es eher so, als habe Baerbock Sachinformationen übernommen.
Nun auch dieser Satz ist übernommen, könnte aber auch aus eigener Feder stammen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.