Das sind keine Beleidigungen. Wenn du mit dem Widerstandsrecht gem. Artikel 20 den Widerstand gegen die von der Bundesregierung bechlossenen Rettungspakete oder sozialpolitische Entscheidungen begründest, argumentierst du wie ein ultraradikaler Links- oder Rechtsextremist.Peddargh hat geschrieben:
Langsam reicht´s...
Revulotionsphantast
Revolutionsschwurbler
ultralinks
ultrarechts
Jetzt unwissender
Auf eine Argumentaion hoffe ich ja schon gar nicht mehr.
Aber mit deinen Beleidigungen könntest du dich schon etwas zurückhalten.
Das Widerstandsrecht greift nur, wenn die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG niedergelegten Grundsätze, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die durch Art. 79 Abs. 3 GG der Verfassungsänderung entzogenen Grundsätze eindeutig angegriffen werden und alle anderen legalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio). Nach Meinung einiger Staatsrechtler sind Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) in diesem Fall legitim, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht