Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

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Aldemarin
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Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Aldemarin »

Bekanntermaßen dürfen sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung zur Einschränkung der COVID-19 Verbreitung nur die Mitglieder eines Hausstandes mit der eines anderen Hausstandes treffen. Aber um effektiv zu wirken, sollte es dann auch nicht erlaubt sein, sich nachdem man das Treffen beendet hat, einfach später mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zu treffen.
Man sollte das Gesetz so formulieren, dass man, wenn man sich mit einem anderen Hausstand treffen will, dies erst bei der Polizeibehörde melden muss und dann erst einige Tage warten muss und einen negativen COVID-19 Test vorlegen muß, bevor man sich mit einen anderen Hausstand treffen darf, was natürlich auch gemeldet werden muss.
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NicMan
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Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von NicMan »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 19:50)

Bekanntermaßen dürfen sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung zur Einschränkung der COVID-19 Verbreitung nur die Mitglieder eines Hausstandes mit der eines anderen Hausstandes treffen. Aber um effektiv zu wirken, sollte es dann auch nicht erlaubt sein, sich nachdem man das Treffen beendet hat, einfach später mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zu treffen.
Man sollte das Gesetz so formulieren, dass man, wenn man sich mit einem anderen Hausstand treffen will, dies erst bei der Polizeibehörde melden muss und dann erst einige Tage warten muss und einen negativen COVID-19 Test vorlegen muß, bevor man sich mit einen anderen Hausstand treffen darf, was natürlich auch gemeldet werden muss.
Kann man machen, aber dann dürfte die Aktzeptanz der Maßnahmen in den Keller gehen und selbst für eine pandemische Notsituation wären das weitreichende Grunrechtseinschränkungen. Eigentlich sollte der gesunde Menschenverstand den Leuten sagen, dass man nicht nach irgendwelchen gesetzlichen Schlupflöchern ausschau halten möge, sondern bitteschön Kontakte reduziere. Meine Sorge besteht darin, dass die Menschen eher dazu angehalten werden, ihre Aktivitäten statt Kontakte zu reduzieren und dann eben 'heimlich' gegen die Regel verstoßen.

Überhaupt muss man hoffen, dass die bisherigen und neuen Maßnahmen die Zahlen senken können, denn die Mutation B.1.1.7 ist quasi eine Art Gamechanger zugunsten des Virus. Hätten wir nun nicht die verschiedenen Impfstoffe würde es wirklich düster aussehen.
"In God we trust, all others bring data." –William Edwards Deming (1900-1993)
Sören74

Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Sören74 »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 19:50)

Bekanntermaßen dürfen sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung zur Einschränkung der COVID-19 Verbreitung nur die Mitglieder eines Hausstandes mit der eines anderen Hausstandes treffen. Aber um effektiv zu wirken, sollte es dann auch nicht erlaubt sein, sich nachdem man das Treffen beendet hat, einfach später mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zu treffen.
Ich glaube so eine Art Regelung gab es in den Niederlanden, wo man die Maximalzahl für einen Tag definierte. Welche Erfahrungen man damit gesammelt hat, weiß ich allerdings auch nicht. Ich halte sie zumindest für nachdenkenswert.
Aldemarin hat geschrieben: Man sollte das Gesetz so formulieren, dass man, wenn man sich mit einem anderen Hausstand treffen will, dies erst bei der Polizeibehörde melden muss und dann erst einige Tage warten muss und einen negativen COVID-19 Test vorlegen muß, bevor man sich mit einen anderen Hausstand treffen darf, was natürlich auch gemeldet werden muss.
Wenn Treffen mit einem anderen Hausstand über die Polizeibehörde bei ca. 82 Millionen Menschen geregelt werden soll, wird deren Institution innerhalb von Minuten zusammenbrechen. Das ist personell nicht umsetzbar, würde ich sagen. Es ist einfacher zu kontrollieren, ob sich in der Öffentlichkeit mehr als zwei Personen treffen, die nicht verwandt/verpartnert sind oder aus dem selben Hausstand kommen.
Skeptiker

Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Skeptiker »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 19:50)
Bekanntermaßen dürfen sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung zur Einschränkung der COVID-19 Verbreitung nur die Mitglieder eines Hausstandes mit der eines anderen Hausstandes treffen. Aber um effektiv zu wirken, sollte es dann auch nicht erlaubt sein, sich nachdem man das Treffen beendet hat, einfach später mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zu treffen.
Man sollte das Gesetz so formulieren, dass man, wenn man sich mit einem anderen Hausstand treffen will, dies erst bei der Polizeibehörde melden muss und dann erst einige Tage warten muss und einen negativen COVID-19 Test vorlegen muß, bevor man sich mit einen anderen Hausstand treffen darf, was natürlich auch gemeldet werden muss.
Ich glaube nicht, dass das sinnvoll wäre.

So sehr ich für alles bin, was in der aktuellen Situation die Infektionen eindämmt, aber man muss verstehen, dass sämtliche Maßnahmen letztendlich in sich genommen nicht wasserdicht sind. Sie sollen über einen statistischen Effekt zu einer Minderung der Infektionen führen.

Eine polizeilich regulierte Wiederbesuchsregelung wäre wohl kaum durchsetzbar.
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Teeernte
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Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Teeernte »

Beschaff Dir einen DOPPELPASS - und feier eine türkische Hochzeit - nicht unter 200 Personen!
Die Feier habe in der türkischen Kultur einen ganz besonderen Stellenwert.....

..meistens liefen die Planungen bereits seit eineinhalb Jahren. Die Brautpaare hätten sich auch finanziell für ihren großen Tag verausgabt und könnten nicht alles kurzfristig absagen oder auf unbestimmte Zeit verschieben.

Mit einem ordentlichen Hygienekonzept könne man auch bei größeren Hochzeiten die Infektionsgefahr unter Kontrolle halten.
...und Deutsch lesen.. geht auch nicht - falls Du doch erwischt wirst. :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Stoner

Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Stoner »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 19:50)

Bekanntermaßen dürfen sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung zur Einschränkung der COVID-19 Verbreitung nur die Mitglieder eines Hausstandes mit der eines anderen Hausstandes treffen. Aber um effektiv zu wirken, sollte es dann auch nicht erlaubt sein, sich nachdem man das Treffen beendet hat, einfach später mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zu treffen.
Man sollte das Gesetz so formulieren, dass man, wenn man sich mit einem anderen Hausstand treffen will, dies erst bei der Polizeibehörde melden muss und dann erst einige Tage warten muss und einen negativen COVID-19 Test vorlegen muß, bevor man sich mit einen anderen Hausstand treffen darf, was natürlich auch gemeldet werden muss.
Nein, erstens gibt es Grenzen des Erträglichen, zweitens haben Behörden besseres zu tun. Wenn nicht, sollten die freien Mitarbeiter zur Behebung der Impfmisere eingesetzt werden.
Aldemarin
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Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Aldemarin »

Trotzdem sollte man Verordnungen nach ihrer Wirksamkeit erlassen: der von mir gebrachte Vorschlag bringt mehr als eine nächtliche Ausgangssperre! Wenn man jemanden, der nachts allein unterwegs ist, zu einem Bußgeld verdonnert, senkt dies die Akzeptanz von Massnahmen, weil er mit seinen Verhalten nicht zur Verbreitung von COVID-19 beiträgt!
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Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von Quatschki »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 21:50)

Trotzdem sollte man Verordnungen nach ihrer Wirksamkeit erlassen: der von mir gebrachte Vorschlag bringt mehr als eine nächtliche Ausgangssperre! Wenn man jemanden, der nachts allein unterwegs ist, zu einem Bußgeld verdonnert, senkt dies die Akzeptanz von Massnahmen, weil er mit seinen Verhalten nicht zur Verbreitung von COVID-19 beiträgt!
Dafür bräuchtest du eine straff zentralistisch organisierte Organisation aus Gebietsparteikomitees, Blockwarten und Hausvertrauensleuten, die alle Obacht geben und weitgehend ehrenamtlich die Linie der Führung bis in die Wohngebiete und Hausgemeinschaften hinein durchsetzen und
Verstößler, Nörgler und Abweichler sofort melden, damit sie gegebenenfalls dingfest gemacht werden können. Das alles ergänzt um die technisch möglichen Methoden der flächendeckenden elektronischen Überwachung.
So einen Unterdrückungsapparat kann man aber nicht von heute auf morgen aufbauen in einem Land,
wo jahrzehntelang autiautoritärer Individualismus und ziviler Ungehorsam gepredigt und die sogenannte "Freiheit" als Wert gepriesen wurde.
Selbst wenn sich viele wegen der Pandemie besorgte Bürger sofort wieder einreihen würden, würde doch die Umsetzung Zeit benötigen!

Davon abgesehen bringt das alles epidemiologisch nichts, wenn die Leute jeden Tag auf der Arbeit mit anderen Leuten aus 10 oder 20 verschiedenen Haushalten zu tun haben.
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Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von ThorsHamar »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 19:50)

Bekanntermaßen dürfen sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung zur Einschränkung der COVID-19 Verbreitung nur die Mitglieder eines Hausstandes mit der eines anderen Hausstandes treffen. Aber um effektiv zu wirken, sollte es dann auch nicht erlaubt sein, sich nachdem man das Treffen beendet hat, einfach später mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zu treffen.
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...oopsy-a-daisy .... :cool: ich dachte, das wäre Weinstube ....
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Re: Die Achillesferse bei der Regelung der Kontaktbeschränkung

Beitrag von ThorsHamar »

Quatschki hat geschrieben:(06 Jan 2021, 00:15)

Dafür bräuchtest du eine straff zentralistisch organisierte Organisation aus Gebietsparteikomitees, Blockwarten und Hausvertrauensleuten, die alle Obacht geben und weitgehend ehrenamtlich die Linie der Führung bis in die Wohngebiete und Hausgemeinschaften hinein durchsetzen und ....
Es wird fieberhaft daran gearbeitet ...
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