franzmannzini hat geschrieben:(21 Jan 2021, 16:20)
Natürlich nicht, aber beide Seiten AN und AG haben nun die Möglichkeit, es herbei zu führen.
Der AG kann (muss) Maskenpflicht verhängen (+ andere Maßnahmen) und alternativ Homeoffice (oder mobiles Arbeiten
) anbieten.
Der AN kann den AG bei den Arbeitsschutzkontrollbehörden denunzieren.
Mal sehen was dabei rauskommt.
Dazu hatte ich ja die Stellungnahme von Prof. Fuhlrott verlinkt. Es wird nicht viel dabei rauskommen. Denn tatsächlich ist es eine Totgeburt.
Es geht ja in der Verordnung nicht um mobiles Arbeiten sondern beim um einen Heimarbeitsplatz. Man will ja nicht, dass der Mitarbeiter mobil arbeitet (also beim Kunden, im Flugzeug, in der Bahn, im Hotel oder wo auch immer) sondern eben zu Hause in den eigenen 4 Wänden. Nur das das ergibt im Zuge der Pandemiebekämpfung Sinn. Es geht also tatsächlich um die Einrichtung eines Homeoffices oder wie es offiziell heißt eines Telearbeitsplatzes. Und die Anforderungen hier sind die gleichen, wie bei einem Arbeitsplatz im Büro. Ebenso ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit im Homeoffice verantwortlich. Zudem bedarf nach der aktuellen Rechtslage die Einrichtung eines Homeoffice der Zustimmung des Arbeitnehmers und möglicherweise kann es durchaus Betriebe geben in denen Homeoffice unter die Mitbestimmung fällt, es also einer Betriebsvereinbarung bedarf.
Und all das wird aber nicht angetastet. Und das ist inkonsequent. Hätte man das tatsächlich effektiv regeln wollen, wäre mit der Pflicht dem Arbeitnehmer ein Homeoffice anzubieten auch die Pflicht verbunden gewesen, dass der Arbeitnehmer das eben nicht ablehnen kann also auch seine Arbeit von zu Hause aus erledigen muss. Gleichzeitig hätten die strengen Bestimmungen, die im Augenblick an ein Homeoffice gestellt werden vorübergehend für die Gültigkeit der Verordnung situationsgerecht angepasst werden müssen. Dazu war Heil aber wohl zu feige. Und so bleibt es halt bei einer symbolhaften Verordnung, die in der augenblicklichen Situation wohl eher kontraproduktiv ist. Denn durch die Klarstellung, dass der Arbeitgeber Heimarbeit anbieten muss, fällt auch die Alternative mobiles Arbeiten flach.