franzmannzini hat geschrieben:(20 Jan 2021, 02:55)
Wie ich gerade lese, ist ja nun schon ein Beschluß gefasst.
Schauen wir uns die Information zum geplanten Verordnungsentwurf an,
beschlossen wurde das bereits am 19.01.2020:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... at,SMYwHFE
Alternative, wenn Homeoffice nicht möglich ist (kontrolliert durch die Arbeitsschutzkontrollbehörden):
Und natürlich Bußgelder, na klar.
Der gefährlichste Punkt könnte dieser sein:
Hiermit wird der Arbeitnehmer in die Lage versetzt seinen Arbeitgeber anzuschwärzen, denn der Mitarbeiter welcher seinem Unternehmen nicht wohlgesonnen ist,
könnte ja einfach behaupten, das es keinen wichtigen Grund gäbe ihm das Home-Office zu verweigern.
Zusätzlich muß ja nun vermutlich auch der Arbeitgeber das Equipment zu Verfügung stellen ?
Also keine Homeofficepflicht, sondern lediglich die Pflicht den Arbeitnehmern mobiles Arbeiten anzubieten. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer das ablehnen kann. Ungeklärt ist die Frage, wie der Arbeitgeber damit umgehen darf ohne gegen die Auflage selber zu verstoßen. Unbezahlte Freistellung, Kündigung und Ersatz oder darf der dann ins Büro ohne dass der AG befürchten muss gegen die Auflage verstoßen zu haben.
Ungeklärt ist auch, was der Unternehmer alles tun muss um es anzubieten. Muss er z.B. mobile Endgeräte für jeden anschaffen um das zu ermöglichen. Wenn ja, kriegt man die in der kurzen Zeit in genügender Anzahl. Muss der Arbeitgeber erlauben, dass der Arbeitnehmer vom eigenen Gerät aus arbeitet. Wenn ja, darf der Arbeitgeber in die Wohnung des Arbeitnehmers um das Gerät entsprechend einzurichten. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Art Miete oder Kostenersatz dafür, dass er Arbeitsmittel und Raum zur Verfügung stellt. Muss der Arbeitgeber einen festen Büroarbeitsplatz (Rechner) etc. im Unternehmensgebäude abbauen und im "Homeoffice" wieder aufbauen. Wer richtet das dann dort ein und nimmt es in Betrieb? Was wenn der Arbeitgeber weiß, dass vor Ort beim Arbeitnehmer nicht die Voraussetzungen für konzentriertes und ergononomisches Arbeiten gegeben sind? Muss er es trotzdem anbieten?
Spannend wird auch wie die Behörden selber mit dieser Verordnung umgehen. Welche Gründe diese geltend machen. Eine Veröffentlichung hier wäre hilfreich um den Unternehmen ein paar Ideen zu geben, welche Gründe hier möglich sind.