Was war nicht? Die Massenmigration? Was sind denn dann das für Fremde, die seit 2015 in großer Anzahl ins Land kommen?Alexyessin hat geschrieben:(11 Feb 2019, 21:40)
Was nicht war hätte nicht verhindert werden können
Echt dumme Argumentation.
Rettet die Volksbegehren
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Re: Rettet die Volksbegehren
Re: Rettet die Volksbegehren
Das ist natürlich Blödsinn, aber die erwartete Reaktion. Wie schon erwähnt, Diskussion sinnlos. Wenn man mit der Erwirtschaftung seines Einkommens anderen Schaden zufügt muss man damit rechnen dass das unterbunden wird. Das gilt für alle und ist vollkommen normal. Seit wann darf jeder auf seiner Fläche willkürlich tun und lassen was er will?Europa2050 hat geschrieben:(12 Feb 2019, 19:55)
Vorschriften - jawoll, das ist die ultimo Ratio - war eigentlich von Anfang an klar. Einschränkungen, wo es einem selbst nicht weh tut, wie der andere damit zurecht kommt, ist doch egal.
Und wenn dem Bauern auf 30% seiner Fläche entschädigungslos per Planwirtschaft vorgeschrieben wird, was er zu tun hat - ist doch egal - selber schuld, dass er sein Auskommen selbst erwirtschaften will.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ach du meinst die Hilfeleistung gegenüber den Bürgerkriegsflüchtlingen.Benutzername hat geschrieben:(12 Feb 2019, 20:01)
Was war nicht? Die Massenmigration? Was sind denn dann das für Fremde, die seit 2015 in großer Anzahl ins Land kommen?
Naja, wo hätte da denn ein Volksbegehren ansetzen sollen?
Alleine der Faktor Zeit hätte da unmöglich was gebracht.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rettet die Volksbegehren
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p4389729Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 08:02)
Ach du meinst die Hilfeleistung gegenüber den Bürgerkriegsflüchtlingen.
Naja, wo hätte da denn ein Volksbegehren ansetzen sollen?
Alleine der Faktor Zeit hätte da unmöglich was gebracht.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Welche Bürgerkriegsflüchtlinge? Mehr als die Hälfte sind keine Bürgerkriegsflüchtlinge. Und von 2015 bis 2019 gab es genug Zeit.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 08:02)
Ach du meinst die Hilfeleistung gegenüber den Bürgerkriegsflüchtlingen.
Naja, wo hätte da denn ein Volksbegehren ansetzen sollen?
Alleine der Faktor Zeit hätte da unmöglich was gebracht.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Keine Flüchtlingsdebatte bitte.Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 11:09)
Welche Bürgerkriegsflüchtlinge? Mehr als die Hälfte sind keine Bürgerkriegsflüchtlinge. Und von 2015 bis 2019 gab es genug Zeit.
Der große Zustrom kam 2015 - Ende 2015.
Was hätte also ein Volksbegehren wann wie mit welcher Frage was gebracht.
Bitte mal konkret werden.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Europa2050 hat geschrieben:(12 Feb 2019, 19:55)
Vorschriften - jawoll, das ist die ultimo Ratio - war eigentlich von Anfang an klar. Einschränkungen, wo es einem selbst nicht weh tut, wie der andere damit zurecht kommt, ist doch egal.
Und wenn dem Bauern auf 30% seiner Fläche entschädigungslos per Planwirtschaft vorgeschrieben wird, was er zu tun hat - ist doch egal - selber schuld, dass er sein Auskommen selbst erwirtschaften will.
Ich stelle einmal eine philosophische Frage: ist die Demokratie noch richtig, wenn Mehrheiten per Volksentscheid z.B. die Vernichtung der Existenz der Minderheit beschließen können?
Leider kommen viele konventionell wirtschaftende Landwirte aus der - zum Teil auch selbstgebauten - Falle nicht mehr raus. Die Betriebe sind zum einen zum Wachsen verdonnert, gleichzeitig stehen sie massiv unter Druck. Die Discounter diktieren die Preise - und die sind politisch noch besser vernetzt und können noch größeren Ärger machen, als die Landwirte.
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Re: Rettet die Volksbegehren
2015 war nur der Anfang. Der große Zustrom kam über die Jahre hinweg. In der Zeit hätte man zehn Volksbefragungen durchführen können. Und die Fragestelltung ist eigentlich logisch. Sie hätte lauten sollen, ob die Bundesregierung weiterhin unkontrolliert Alles und Jeden aufnehmen soll ohne dabei abzuklären, welche Identität die Person hat. Ausserdem hätte es eine Obergrenze geben müssen. Und dabei meine ich nicht die lächerliche Obergrenze von 200 000. Und bevor wir hier großartig diskutieren. Natürlich ist eine Obergrneze mit dem Grundgesetz vereinbar.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 11:14)
Keine Flüchtlingsdebatte bitte.
Der große Zustrom kam 2015 - Ende 2015.
Was hätte also ein Volksbegehren wann wie mit welcher Frage was gebracht.
Bitte mal konkret werden.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Und die Alternativfrage?Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 11:26)
2015 war nur der Anfang. Der große Zustrom kam über die Jahre hinweg. In der Zeit hätte man zehn Volksbefragungen durchführen können. Und die Fragestelltung ist eigentlich logisch. Sie hätte lauten sollen, ob die Bundesregierung weiterhin unkontrolliert Alles und Jeden aufnehmen soll ohne dabei abzuklären, welche Identität die Person hat. Ausserdem hätte es eine Obergrenze geben müssen. Und dabei meine ich nicht die lächerliche Obergrenze von 200 000. Und bevor wir hier großartig diskutieren. Natürlich ist eine Obergrneze mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich mein, du scheinst mir das Thema Volksbegehren nur bei dieser Flüchtlingsdebatte aufzuhängen. Wie wäre es denn, wenn es heißt, "Die AfD müsse verboten werden"? Wäre das dann auch genehm?
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das Bundesverfassungsgericht führt keine Volksbefragungen durch.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 11:53)
Und die Alternativfrage?
Ich mein, du scheinst mir das Thema Volksbegehren nur bei dieser Flüchtlingsdebatte aufzuhängen. Wie wäre es denn, wenn es heißt, "Die AfD müsse verboten werden"? Wäre das dann auch genehm?
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Re: Rettet die Volksbegehren
Genauso wenig wie es Volksbegehren bezgl. der Außenpolitik gibt. Aber schön, das du hier deine unstringents bestens belegt hast.Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 12:06)
Das Bundesverfassungsgericht führt keine Volksbefragungen durch.
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Re: Rettet die Volksbegehren
GIbt es nicht. Sollte es aber geben. Ausserdem ist es längst nicht nur Aussenpolitik, sondern zum großen Teil Innenpolitik.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 12:15)
Genauso wenig wie es Volksbegehren bezgl. der Außenpolitik gibt. Aber schön, das du hier deine unstringents bestens belegt hast.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Da ist NICHTS logisch.Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 11:26)
Und die Fragestelltung ist eigentlich logisch. Sie hätte lauten
sollen, ob die Bundesregierung weiterhin unkontrolliert Alles und Jeden aufnehmen soll ohne dabei abzuklären,
welche Identität die Person hat.
Da hat niemand "jedes und alles" aufgenommen.
Da gab es einen kurzen Zeitpunkt, wo etwas unkontrolliert WAR.
Und HIER geht es um das Thema Volksentscheidungen und nicht um das (von Dir praktisch)
"ÜBERALL" plazierende Flüchtlingsthema.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Erzähl das deinem Kollegen. Er hat gesagt ich solle ihm die Fragestellung nennen.Skull hat geschrieben:(13 Feb 2019, 12:28)
Da ist NICHTS logisch.
Da hat niemand "jedes und alles" aufgenommen.
Da gab es einen kurzen Zeitpunkt, wo etwas unkontrolliert WAR.
Und HIER geht es um das Thema Volksentscheidungen und nicht um das (von Dir praktisch)
"ÜBERALL" plazierende Flüchtlingsthema.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ist ja okay. Die Fragestellung ist ja auch - nicht wirklich - beantwortet worden.Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 12:31)
Erzähl das deinem Kollegen. Er hat gesagt ich solle ihm die Fragestellung nennen.
Kann sie ja nicht.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Sie wurde beantwortet. Und wenn du das Thema hier nicht haben willst, dann sollte man vielleicht auch nicht drauf rumreiten.Skull hat geschrieben:(13 Feb 2019, 12:37)
Ist ja okay. Die Fragestellung ist ja auch - nicht wirklich - beantwortet worden.
Kann sie ja nicht.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das wäre dann die AfD auch. Also, was möchstet du? Entweder Volksentscheide pro oder contra.Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 12:16)
GIbt es nicht. Sollte es aber geben. Ausserdem ist es längst nicht nur Aussenpolitik, sondern zum großen Teil Innenpolitik.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ich weiss nicht was du von mir willst! Was hat das mit der AfD zu tun? Mir geht es am Hintern vorbei, ob man eine Volksbefragung zur AfD macht.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 13:43)
Das wäre dann die AfD auch. Also, was möchstet du? Entweder Volksentscheide pro oder contra.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Entweder es gibt Volksbegehren oder eben nicht. Ganz einfach.Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 14:41)
Ich weiss nicht was du von mir willst! Was hat das mit der AfD zu tun? Mir geht es am Hintern vorbei, ob man eine Volksbefragung zur AfD macht.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Und was hat die AfD damit zu tun? Wenn das Volk dazu eine Abstimmung möchte, dann soll es halt so sein.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 15:59)
Entweder es gibt Volksbegehren oder eben nicht. Ganz einfach.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ach so, das Volk dürfte dann über alles entscheiden. Ist es das, was du möchtest?Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 16:03)
Und was hat die AfD damit zu tun? Wenn das Volk dazu eine Abstimmung möchte, dann soll es halt so sein.
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Re: Rettet die Volksbegehren
ER...vielleicht schon. Ich nicht. Und DAS wird es auch nicht geben.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 16:45)
Ach so, das Volk dürfte dann über alles entscheiden. Ist es das, was du möchtest?
Die Verfassung -speziell die Grund- und Menschenrechte- sind nicht verhandelbar.
Auch nicht für Nichdeutsche.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das Grundrecht auf Wohlstand gibt es nicht. Das deutsche Volk dürfte sehr wohl darüber abstimmen, ob sie Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen wollen oder nicht.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Korrekt. Datt steht ja auch nicht in der Verfassung.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Dann steht einer Volksabstimmung ja nichts im Wege.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Doch. Das GG. Hast Du das immer noch nicht verstanden ?Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:03)
Dann steht einer Volksabstimmung ja nichts im Wege.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das Grundgesetz verbietet Volksabstimmungen nicht.Skull hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:04)
Doch. Das GG. Hast Du das immer noch nicht verstanden ?
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Re: Rettet die Volksbegehren
Watt willst Du eigentlich ?Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:08)
Das Grundgesetz verbietet Volksabstimmungen nicht.
Ich weiss das. Ich bin ja auch FÜR Volksabstimmunsmöglichkeiten.
Nur befürchte ich für Dich, DIE Volksabstimmungen die DU Dir wünschen würdest...
WIRD es nicht geben. Und das ist auch gut so.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Mutti macht das schon. Sie nimmt dem Volk die Entscheidung ab. Sie ist es ja nicht, die darunter leiden muss. Volksabstimmungen wird es in Deutschland nie geben. Die Poltiiker sind ja nicht so blöd und geben ihre Macht ab.Skull hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:10)
Watt willst Du eigentlich ?
Ich weiss das. Ich bin ja auch FÜR Volksabstimmunsmöglichkeiten.
Nur befürchte ich für Dich, DIE Volksabstimmungen die DU Dir wünschen würdest...
WIRD es nicht geben. Und das ist auch gut so.
mfg
Zuletzt geändert von Benutzername am Mi 13. Feb 2019, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rettet die Volksbegehren
Es sieht sie auch nicht vor. Ergo gibt es keinen Volksentscheid auf Bundesebene. Es gibt diesen Verein hier, der sich schon seit vielen Jahren für Volksentscheide auf Bundesebene einsetzt: Mehr Demokratie e.V..Benutzername hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:08)
Das Grundgesetz verbietet Volksabstimmungen nicht.
Der Verein zitiert auf der verlinkten Seite den Koalitionsvertrag:
»Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.«
Die Zukunft ist Geschichte.
Re: Rettet die Volksbegehren
Bloß keine Volksentscheide auf Bundesebene. Die BILD-Zeitung würde dann im Vorfeld jeder Volksabstimmung massive Propaganda-Aktionen betreiben.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Mit der Argumentation kannst Du dich auch gegen Wahlen wenden.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:40)
Bloß keine Volksentscheide auf Bundesebene. Die BILD-Zeitung würde dann im Vorfeld jeder Volksabstimmung massive Propaganda-Aktionen betreiben.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Nee, weil der Wähler ja keine Gesetze durch seine Wahl beschließen kann.Dampflok94 hat geschrieben:(13 Feb 2019, 22:48)
Mit der Argumentation kannst Du dich auch gegen Wahlen wenden.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das ist das, was die AfD will.Alexyessin hat geschrieben:(13 Feb 2019, 16:45)
Ach so, das Volk dürfte dann über alles entscheiden. Ist es das, was du möchtest?
Aber nur so lange, wie sie das Volk instrumentalisieren kann. Ist sie am Ziel wird dem Volke jede demokratische Stimme wieder entzogen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
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Re: Rettet die Volksbegehren
Die Biene hat es geschafft. Die Großverbände schäumen;
Die CSU äußert sich teilweise unangemessen. Mal sehen, was nun kommt.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Die Biene hat nicht gewonnen. Es ist jetzt die Hürde für ein Volksbegehren genommen. Entweder nimmt jetzt der Landtag das Thema so auf oder aber es gibt einen Volksentscheid - welcher dann bindend ist.imp hat geschrieben:(14 Feb 2019, 07:04)
Die Biene hat es geschafft. Die Großverbände schäumen;
Die CSU äußert sich teilweise unangemessen. Mal sehen, was nun kommt.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ganz so skeptisch bin ich nicht. Aber vielleicht hilft uns hierzu auch wieder ein Blick nach Bayern und deren Hürden bezüglich der ZulassungTick|Trick|und Track hat geschrieben:(13 Feb 2019, 19:40)
Bloß keine Volksentscheide auf Bundesebene. Die BILD-Zeitung würde dann im Vorfeld jeder Volksabstimmung massive Propaganda-Aktionen betreiben.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ich bin in dieser Beziehung lieber der Vorsichtige und würde Volksentscheide auf Bundesebene erst gar nicht ausprobieren wollen.Alexyessin hat geschrieben:(14 Feb 2019, 07:59)
Ganz so skeptisch bin ich nicht. Aber vielleicht hilft uns hierzu auch wieder ein Blick nach Bayern und deren Hürden bezüglich der Zulassung
Ein Volksbegehren auf Bundesebene, mit dem die komplette, ersatzlose Streichung von ALG II ("Hartz IV") gefordert werden würde, würde sicherlich das erfolgreiche Quorum erreichen. Ein dann einberaumter Volksentscheid könnte vielleicht äußert knapp ausgehen, so dass ALG II eben dann doch nicht ersatzlos abgeschafft wird.
Aber so weit will ich es persönlich erst gar nicht kommen lassen.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das ist ja das Problem. Man wünscht sich oftmals Volksentscheide.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(14 Feb 2019, 08:22)
Aber so weit will ich es persönlich erst gar nicht kommen lassen.
Aber nur dann, wenn es die eigene Meinung trifft. Beim eventuellen anderen Ausgang
ist man dagegen. Man weiss es ja besser als eine eventuelle (andere) Mehrheit.
Und wie sollte ein Volksentscheid eine Grundsicherung ersatzlos streichen (können) ?
Das würde ja gegen die Verfassung verstossen und vom Verfassungsgericht sofort abgelehnt werden.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ok, da gebe ich Dir Recht.Skull hat geschrieben:(14 Feb 2019, 08:32)
Und wie sollte ein Volksentscheid eine Grundsicherung ersatzlos streichen (können) ?
Das würde ja gegen die Verfassung verstossen und vom Verfassungsgericht sofort abgelehnt werden.
mfg
Wie wäre das denn bei Volksentscheiden? Gäbe es neben der Antwortmöglichkeit "ja" und "nein" auch noch andere Antwortmöglichkeiten im Sinne eines Kompromisses zwischen "ja" und "nein" bzw. andere Varianten zur Beantwortung der Fragestellung im Volksentscheid?
Denn je komplexer die Fragestellung im Volksentscheid, desto weniger konstruktiv wäre ggf. eine Antwortmöglichkeit mit nur "Ja" oder "Nein". Siehe z. B. das Brexit-Referendum in Großbritannien, das mir zu Folge ein abschreckendes Bespiel dafür ist, zu welchen destruktiven Ergebnissen Volksentscheide führen können.
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Re: Rettet die Volksbegehren
So wie in jedem Parlament doch auch.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(14 Feb 2019, 08:48)
Ok, da gebe ich Dir Recht.
Wie wäre das denn bei Volksentscheiden? Gäbe es neben der Antwortmöglichkeit "ja" und "nein" auch noch andere Antwortmöglichkeiten im Sinne eines Kompromisses zwischen "ja" und "nein" bzw. andere Varianten zur Beantwortung der Fragestellung im Volksentscheid?
Denn je komplexer die Fragestellung im Volksentscheid, desto weniger konstruktiv wäre ggf. eine Antwortmöglichkeit mit nur "Ja" oder "Nein". Siehe z. B. das Brexit-Referendum in Großbritannien, das mir zu Folge ein abschreckendes Bespiel dafür ist, zu welchen destruktiven Ergebnissen Volksentscheide führen können.
Da muss man auch immer mit JA oder NEIN abstimmen. Oder sich enthalten.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Ein Volksentscheid ist aber kein Gesetzgebungsverfahren, das sich hinziehen kann. Wie wäre wohl das Brexit-Referendum ausgefallen, wäre in der Fragestellung zum Referendum die Backstop-Frage und die mögliche Unabhängigkeit Nord-Irlands und Schottlands von England und eine mögliche Rezession der britischen Wirtschaft in Folge eines Brexits genannt worden?Skull hat geschrieben:(14 Feb 2019, 08:49)
So wie in jedem Parlament doch auch.
Da muss man auch immer mit JA oder NEIN abstimmen. Oder sich enthalten.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Aber er wählt jene, die die Gesetze beschließen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(14 Feb 2019, 05:05)
Nee, weil der Wähler ja keine Gesetze durch seine Wahl beschließen kann.
Zu glauben bei der Wahl würde der Bürger die reine Vernunft walten lassen sich aber bei Abstimmungen von irgendwelchen Medien über Gebühr beeinflussen lassen, ist doch Kappes.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Das Thema ALG II trifft es nicht ganz. wenn es heisst "Hartz-IV-muss-weg" ist in er Regel eine Rückkehr zum alten System gemeint - also das System Arbeitslosengeld-Arbeitslosenhilfe-Sozialhilfe.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(14 Feb 2019, 08:22)
Ich bin in dieser Beziehung lieber der Vorsichtige und würde Volksentscheide auf Bundesebene erst gar nicht ausprobieren wollen.
Ein Volksbegehren auf Bundesebene, mit dem die komplette, ersatzlose Streichung von ALG II ("Hartz IV") gefordert werden würde, würde sicherlich das erfolgreiche Quorum erreichen. Ein dann einberaumter Volksentscheid könnte vielleicht äußert knapp ausgehen, so dass ALG II eben dann doch nicht ersatzlos abgeschafft wird.
Aber so weit will ich es persönlich erst gar nicht kommen lassen.
Hoch problematisch könnten aber zum Beispiel Volksabstimmungen zum Thema Dieselverbot sein. Der Dieselmotor ist quasi das Herz des gesamten Wirtschaftssystems. Wenn da eine Mehrheit für ein generelles Verbot stimmen würde, wäre richtig Tango. Das gäbe richtigen Ärger, weil es da dann so richtig ans Eingemachte ginge.
Re: Rettet die Volksbegehren
Ja, so eine Fragestellung wäre wahrscheinlich zulässig im Sinne des Art.20 Abs. 1 GG. Das GG lässt Volksentscheide auf Bundesebene aber nicht zu, um das noch einmal zu erwähnen.sünnerklaas hat geschrieben:(16 Feb 2019, 17:11)
Das Thema ALG II trifft es nicht ganz. wenn es heisst "Hartz-IV-muss-weg" ist in er Regel eine Rückkehr zum alten System gemeint - also das System Arbeitslosengeld-Arbeitslosenhilfe-Sozialhilfe.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Es ist schon bedauerlich, dass viele nicht wissen wie Volksentscheide funktionieren. Es wird immer über einen konkreten Gesetzesentwurf abgestimmt, nicht über irgendeine diffuse Fragestellung wie "Soll Hartz IV abgeschafft werden" oder "Sollen weiter Migranten unkontrolliert ins Land strömen".Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(16 Feb 2019, 17:18)
Ja, so eine Fragestellung wäre wahrscheinlich zulässig im Sinne des Art.20 Abs. 1 GG. Das GG lässt Volksentscheide auf Bundesebene aber nicht zu, um das noch einmal zu erwähnen.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Eine Fragestellung kann selbstverständlich auch in Form eines Gesetzesentwurf dem Volke vorgelegt werden.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Feb 2019, 17:24)
Es ist schon bedauerlich, dass viele nicht wissen wie Volksentscheide funktionieren. Es wird immer über einen konkreten Gesetzesentwurf abgestimmt, nicht über irgendeine diffuse Fragestellung wie "Soll Hartz IV abgeschafft werden" oder "Sollen weiter Migranten unkontrolliert ins Land strömen".
Ich persönlich habe aber noch bei keinem Volksentscheid mitgemacht (auf Landesebene, auf Bundesebene so wie so nicht, weil das ja nicht geht). Hat sich bisher noch nicht ergeben.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Nur in der Form, ob man einem Gesetzesentwurf zustimmt.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(16 Feb 2019, 18:13)
Eine Fragestellung kann selbstverständlich auch in Form eines Gesetzesentwurf dem Volke vorgelegt werden.
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Der Rest ist nicht so trivial, wie sich einige das vorstellen.
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Re: Rettet die Volksbegehren
Mir ging es in erster Linie um das Übersetzen der Parolen. Hinter der Parole "Hartz IV muss weg" steht nicht die Forderung, Hartz IV ersatzlos zu streichen, sondern eben die die Forderung zur Rückkehr nach dem alten System aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Feb 2019, 17:24)
Es ist schon bedauerlich, dass viele nicht wissen wie Volksentscheide funktionieren. Es wird immer über einen konkreten Gesetzesentwurf abgestimmt, nicht über irgendeine diffuse Fragestellung wie "Soll Hartz IV abgeschafft werden" oder "Sollen weiter Migranten unkontrolliert ins Land strömen".
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Re: Rettet die Volksbegehren
und ?sünnerklaas hat geschrieben:(17 Feb 2019, 09:24)
Mir ging es in erster Linie um das Übersetzen der Parolen.
Hinter der Parole "Hartz IV muss weg" steht nicht die Forderung, Hartz IV ersatzlos zu streichen,
sondern eben die die Forderung zur Rückkehr nach dem alten System
aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Das kann genauso ein Parlament so entscheiden, wie eine Volksabstimmung das auch könnte.
Mit einer konkreten Fragestellung und der dazu notwendigen Gesetzesinitiative.
mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke