Die Rücknahme von Staatsbürgern wird (Im Gegensatz zu den Herkunftsstaaten) nicht verweigert. Es werden nur keine Anstrengungen unternommen die wieder hierher zu bugsieren. Es ist legitim das die in den Ländern vor Ort verurteilt werden und nach abgesessener Strafe (sagen wir mal 10 Jahre Frauenknast im Nordirak) können die ja veranlassen das die wieder zurückgenommen werden.odiug hat geschrieben:(22 Feb 2019, 08:40)
Die Frage ist doch folgende: Wie will die Bundesregierung Rücknahmeabkommen mit Herkunftsstaaten verhandeln, wenn sie sich selbst der Rücknahme von deutschen Staatsbürgern verweigert
=> Passiert in Deutschland genauso das Straftatäter erstmal die Strafe absitzen, nur mit dem Unterschied, dass die meist nicht zurückgenommen werden durch die Herkunftsländer (Wie auch Nicht-Straftäter) Die wissen warum.