60 Jahre Bundesrepublik

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tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Im einschägigen Urteil des BVerfG ist (natürlich) vom Auftrag zur Wiedervereinigung die Rede, keineswegs aber von einem Gebot zur "Wiederherstellung in den Grenzen von 1937".
Dann Reden wir bestimmt nicht vom gleichen Urteil.

"Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist: Wir haben von der im GRUNDGESETZ VORAUSGESETZTEN, IN IHM VERANKERTEN EXISTENZ GESAMTDEUTSCHLANDS mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen."

"[...] das Grundgesetz (ist) keine endgültige Lösung der deutschen Frage."

"Aus dem WIEDERVEREINIGUNGSGEBOT folgt zunächst: KEIN VERFASSUNGSORGAN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DARF DIE WIEDERHERSTELLUNG DER STAATLICHEN EINHEIT ALS POLITISCHES ZIEL AUFGEBEN, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, DEN WIEDERVEREINIGUNGSANSPRUCH IM INNEREN WACHZUHALTEN und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde."

"Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres STÜNDE IM WIDERSPRUCH zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung MIT ALLEN ERLAUBTEN MITTELN ANZUSTREBEN IST."

Unmissverständlich!
Gleichwohl findet sich dort (sollte es tatsächlich dieser Erläuterung noch bedürfen - zu einem Zeitpunkt, da die DDR als staatliches Gebilde noch existierte, war´s nicht unerheblich) ausdrücklich, daß die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 16, 116 GG) zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist.

Wie das bereits zitierte mehrsprachige Abkommen (oder auch der deutsche Ausweis) illustriert, sind die Begriffe Nationalität und Staatsangehörigkeit in rechtlicher Hinsicht identisch.
Wieso muss ich mich eigentlich ständig wiederholen? Ich hab doch schon eingeräumt, dass aufgrund der von der BRD pervertierten Begriffsdeutung (im deutsch-sprachigen Raum einmalig), dieses Wort heutzutage so international interpretiert wird. Dabei muss man unterstreichen, dass erst durch die BRD diese neue nicht sachgemäße Interpretation für Nationalität geboren wurde.
Aber nur weil ein "Staat" anfängt ein Wort anders zu interpretieren, und die International Community dies ihrer Übersetzung anpasst, heisst das nicht, dass was hier gemacht wird rechtens ist.
Eine Rechtsnorm, die eine solche Unterscheidung festlegen würde, ist nicht ersichtlich. Sprachlich-grammatikalisch jedenfalls läßt sie sich nicht rechtfertigen; schließlich handelt es sich um die deutsche Staatsangehörigkeit, die Zugehörigkeit zum deutschen Staat.
Definiere bitte "Deutscher Staat". Schweiz? Österreich? Deutschland?... Aber dann doch nicht etwa in den Grenzen von 1937?
Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

@tobjai,

Sie sieht es jetzt aus mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und dem Ius soli bzw. Ius sanguines. Welches Ius ist für Deutschland maßgebend?
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Sie sieht es jetzt aus mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und dem Ius soli bzw. Ius sanguines. Welches Ius ist für Deutschland maßgebend?
Es kommt mir so vor als versuchtest du mich mit Definitions-Fachgesimpel bloßzustellen.
Da musst du dich aber schon besser anstrengen.

Weder Ius Soli noch Ius Sanguines hat was mit den Leuten in Schlesien, Pommern usw. zu tun.

Das betrifft nur zb. ein Kind einer Chinesischen Familie, das bei einem Urlaub der Eltern in der BRD auf die Welt kam (Soli), oder zB ein Afrikaner mit Deutscher Mutter (Sanguines)...

Aber ich muss schon sagen... als Verwirrungsstifter bist du ausgezeichnet!
Zuletzt geändert von tobjai am Donnerstag 12. März 2009, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben: Dann Reden wir bestimmt nicht vom gleichen Urteil.
Ersichtlich schon.
tobjai hat geschrieben: (...)
Unmissverständlich!
Stimmt. Kein Wort von den "Grenzen von 1937", wohl aber von der Wiedervereinigung, dh der Überwindung der staatlichen Zweiheit.

"Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist."
""Andere Teile Deutschlands" haben allerdings mittlerweile in der Deutschen Demokratischen Republik ihre Staatlichkeit gefunden."
"Die im Vertrag hingenommene Abhängigkeit vom Rechtswillen der Deutschen Demokratischen Republik bei der Realisierung der Aufnahme anderer Teile Deutschlands ist nichts weiter als eine Bestätigung dessen, was ohnehin rechtens ist, nachdem andere Teile Deutschlands sich in einem Staat Deutsche Demokratische Republik organisiert haben. Das heißt dann allerdings zugleich, daß keine der Vertragsbestimmungen dahin ausgelegt werden kann, daß die Bereitschaft (und Aufforderung) der Bundesregierung, das ihr gemäß Art. 23 GG zur Pflicht Gemachte zu verwirklichen, ein vertragswidriges Verhalten wäre. Diese Aufnahme der anderen Teile Deutschlands in einen freien deutschen Staat, der rechtlich auch nach Inkrafttreten des Vertrags möglich bleiben muß, ist die grundgesetzlich gebotene Rechtsauffassung, die der politischen Vorstellung der Deutschen Demokratischen Republik entgegenzusetzen ist, daß es eine Vereinigung nur in einem kommunistischen deutschen Staat der Zukunft geben dürfe.
tobjai hat geschrieben:Wieso muss ich mich eigentlich ständig wiederholen? Ich hab doch schon eingeräumt, dass aufgrund der von der BRD pervertierten Begriffsdeutung (im deutsch-sprachigen Raum einmalig), dieses Wort heutzutage so international interpretiert wird. Dabei muss man unterstreichen, dass erst durch die BRD diese neue nicht sachgemäße Interpretation für Nationalität geboren wurde.
Aber nur weil ein "Staat" anfängt ein Wort anders zu interpretieren, und die International Community dies ihrer Übersetzung anpasst, heisst das nicht, dass was hier gemacht wird rechtens ist.
Bisher ist ja gerade keinerlei Hinweis darauf ersichtlich, daß diese angebliche Differenzierung überhaupt in rechtlich erheblicher Weise existiert.
tobjai hat geschrieben:Definiere bitte "Deutscher Staat". Schweiz? Österreich? Deutschland?... Aber dann doch nicht etwa in den Grenzen von 1937?
Der deutsche Staat, die (Bundesrepublik) Deutschland. Wo ist das Problem?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Bisher ist ja gerade keinerlei Hinweis darauf ersichtlich, daß diese angebliche Differenzierung überhaupt in rechtlich erheblicher Weise existiert.
Etwas BRD-Gemachtes wird heutzutage kaum noch rechtlich erhoben.
Der deutsche Staat, die (Bundesrepublik) Deutschland. Wo ist das Problem?

Auf Englisch sagt man zu sowas "wishy washy"... so undeutlich wie möglich... keine klaren Definitionen... bzw. wenn die nicht mehr hinhalten... mit "selbstverständlich...." argumentieren... denn wir sind doch ein "Staat". Hauptsache Status Quo geschützt.

Und ab Heute bin hab ich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Staats. Danke Gehenna für deine Hilfe.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben:Etwas BRD-Gemachtes wird heutzutage kaum noch rechtlich erhoben.
Aha. Also kein Beleg für die gekünstelte Differenzierung.
tobjai hat geschrieben:Auf Englisch sagt man zu sowas "wishy washy"... so undeutlich wie möglich... keine klaren Definitionen... bzw. wenn die nicht mehr hinhalten... mit "selbstverständlich...." argumentieren... denn wir sind doch ein "Staat". Hauptsache Status Quo geschützt.

Und ab Heute bin hab ich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Staats. Danke Gehenna für deine Hilfe.
Genau. Nicht die des schweizerischen oder des österreichischen, sondern des deutschen Staates.
Gerne geschehen.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben:Dieser "Haarspalterei" (wie Du es nennst) hätte man 1990 ein Ende machen können, hätte man dem Auftrag des GG gefolgt u. Gesamtdeutschland wieder hergestellt. Anstatt dessen wurde völkerrechtswidrig die "Endgültige Oder-Neiße Grenze" anerkannt (man hatte kein Mandat der Deutschen jenseits der Oder um solche Entscheidungen zu treffen).

Darin liegt das Problem mein Lieber.
Nenne mir mal eine Gebietabtretung irgendeines europäischen Staates sei dem Ende des römischen Reiches wo man ein ausdrückliches Mandat der Bevölkerung der betroffenen Gebiete hatte.
Nach dem Unsinn den du hier quatscht wären sämtliche Grenzziehungen seit 395 n. Chr. unwirksam weil rechtswidrig.... :comfort:
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »


Stimmt. Kein Wort von den "Grenzen von 1937", wohl aber von der Wiedervereinigung, dh der Überwindung der staatlichen Zweiheit.
Muss ich Das ganze Urteil einfügen oder was?

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus [...] UND Art. 146 GG."

Das damit Gesamtdeutschland in seinen Grenzen von Dez. 1937 gemeint ist, weißt du so gut wie ich! Das Zitat zum Wiedervereinigungsgebot hab ich ja schon eingefügt... es ist aus dem gleichen Urteil und bezieht sich klar u. deutlich auf Gesamtdeutschland.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Thomas I hat geschrieben: Nenne mir mal eine Gebietabtretung irgendeines europäischen Staates sei dem Ende des römischen Reiches wo man ein ausdrückliches Mandat der Bevölkerung der betroffenen Gebiete hatte. Nach dem Unsinn den du hier quatscht wären sämtliche Grenzziehungen seit 395 n. Chr. unwirksam weil rechtswidrig.... :comfort:
Bestes Beispiel Thomas... Danke!
Wenn das Recht nicht mehr hinhält, dann fängt deine Sippe an mit solchem Zeugs. Warum haben wir denn ein Völkerrecht oder eine HLK? Eben weil man solchen Rechtsbrüchen den Riegel vorschieben wollte!
Und was macht der Tolle Kohl? Er handelt gegen seinen Regierungs- u GGauftrag, bricht Völkerrecht und gibt das ganze als "völkerrechtlich bindend" bekannt... Und das findest du Gut? Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein.
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben:Das damit Gesamtdeutschland in seinen Grenzen von Dez. 1937 gemeint ist, weißt du so gut wie ich! Das Zitat zum Wiedervereinigungsgebot hab ich ja schon eingefügt... es ist aus dem gleichen Urteil und bezieht sich klar u. deutlich auf Gesamtdeutschland.
Genau das ist aber so nicht korrekt. Das Urteil bezieht das Wiedervereinigungsgebot NICHT auf Deutschland in den Grenzen von 1937, sondern die deutsche Zweiteilung.
Wiederholung:
"Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist."
Zuletzt geändert von Gehenna am Donnerstag 12. März 2009, 15:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben: Nationality bedeutet nichts als Nationalität, was alleine die Verwandheit des Wortes hergibt.
Das überzeugt nicht, culture bedeutet auch Zivilisation und civilsation bedeutet Kultur also genau entgegen der Verwandheit der Worte.
tobjai hat geschrieben: Lass Dir das von jemandem gesagt sein, der 8 Jahre in Kanada lebte. Auf dem Reisepass meiner Frau steht übrigens "Nationality: Canadian". Wie Du schon sagtest, wird das auch in Frankreich, Spanien usw. genau so gehandhabt. Warum nicht in der BRD? Warum also nicht "Nationalität: deutsch"?
"nationality can refer to membership in a nations (collective of people sharing a national identity, usually based on ethnic and cultural ties and self-determination) even if that nation has has no state, such as the Basques, Kurds, Finland-Swedes and Palestinians."

aber

"Nationality is a the relationship between a person and their state of origin, culture, association, affiliation and/or loyalty. Nationality affords the state jurisdiction over the person and affords the person the protection of the state.

By custom, it is the right of each state to determine who its nationals are. Such determinations are part of nationality law. In some cases, determinations of nationality are also governed by public international law—for example, by treaties on statelessness and the European Convention on Nationality.

The word citizenship is often used in a different sense from nationality. The most common distinguishing feature of citizenship is that citizens have the right to participate in the political life of the state, such as by voting or standing for election. The term national includes both citizens and non-citizens (for example, a permanent resident who has not yet been naturalized.
"

"Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk. Der Begriff „Nation“ wird für verschiedene Konzepte angewandt (siehe Nation). Im Deutschen wird für die Zugehörigkeit zu einer politisch definierten Nation der Begriff der Staatsbürgerschaft und als juristischer Fachbegriff Staatsangehörigkeit verwendet. Es wird dort aber auch für die Zugehörigkeit zu einem ethnisch definierten „Volk“ der Begriff der Volkszugehörigkeit gebraucht, so dass der Begriff der Nationalität genauso wenig für die eine als für die andere Bedeutung von Nation benötigt wird, sondern die Verwendung letztendlich von der politischen Einstellung des Verwenders abhängt."

Manchmal kann sogar wikipedia schon weiterhelfen.
Denn was lernen wir daraus? Staatsangehörigkeit ist das deutsche Wort in der Rechtswissenschaft für Nationalität wenn mit Nationalität die Zugehörigkeit zu einer politisch definierten Nation, im deutschen meist einfach Land oder Staat genannt, gemeint ist.
Frage an dich: Warum sollten wir in deutschen Dokumenten statt einem genauen deutschen Begriff einen ungenauen aus einer anderen Sprache übernommenen Begriff verwenden?

Der Begriff Nation ist sehr vielseitig ebenso der darauf basierende Begriff nationalität. Und was Juristen garnicht mögen sind schwammige Begriffe. Staatsangehörigkeit hingegen ist ganz eindeutig.
tobjai hat geschrieben: Es mag schon sein, dass man im einen oder anderen Wörterbuch "Nationality" mit "Staatsangehörigkeit" übersetzt findet. Das liegt aber nur daran, dass nicht immer direkt wörtlich übersetzt werden kann, weshalb man sich auf den Gebrauch des Worts bezieht. Somit hat sich "Staatsbürgerschaft" nur wegen der BRD im übersetzten Sinne als "Nationalität" einbürgert. Jedoch beweist das nicht, dass die Bedeutung dieses Worts in der BRD nicht verdreht wurde. Es beweist nur, dass es nicht als das verstanden wird, was der Ausdruck wiedergibt (und das absichtlich!). Direkt übersetzt ist "Staatsangehörigkeit" eher als "Citizen of..." zu verstehen.
Falsch, "Citizen of X" ist mit "(Staats)Bürger von X" zu übersetzen.
Ich kann auch "Citizen of Bowie/Maryland" sein - und dann bin ich wohl übersetzt nicht der Staatsangehörige eines Dorfes in Maryland sondern eben der Bürger dieses Dorfes...

Und wie das StAG ja zeigt hat sich Staatsangehörigkeit nicht erst in der BRD eingebürgert sondern war schon im Reich der gängige und gebräuchliche Begriff.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben:
Bestes Beispiel Thomas... Danke!
Wenn das Recht nicht mehr hinhält, dann fängt deine Sippe an mit solchem Zeugs. Warum haben wir denn ein Völkerrecht oder eine HLK? Eben weil man solchen Rechtsbrüchen den Riegel vorschieben wollte!
Und was macht der Tolle Kohl? Er handelt gegen seinen Regierungs- u GGauftrag, bricht Völkerrecht und gibt das ganze als "völkerrechtlich bindend" bekannt... Und das findest du Gut? Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein.
Warum hat da keiner beim BVerfG geklagt mit Erfolg wenn Kohl gegen das GG gehandelt hat?

Und wo in der HLKO (das O bitte nicht vergessen gell?) was über Mandate bei Gebietsabretungen steht zeige mir mal. Die HLKO wurde damals mehrheitlich von Dikaturen und Monarcghhien geschlossen, die haben bestimmt nicht irgendwelche basisdemokratischen Elemente für Gebietsabtretungen da implementiert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Gehenna,

Im Endeffekt ist die Nennung von 1937 unwichtig, weil die Grenzen Gesamtdeuschlands (oder soll ich gar "DR" in den Mund nehmen, von dem auch das BVerG spricht?) in vielen offiziellen Dokumenten wiederzufinden sind: Dez. 1937.... selbst im GG.
Und von diesem Gesamtdeuschland ist hier die Rede. Solltest Du das weiterhin leugnen, dann brauch ich auch mit Dir nicht weiterdiskutieren.

"Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde im Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist."

"Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der Staatlichen Einheit als Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde."

...und das ist genau was Ihr hier tut: Den Anspruch auf Wiederherstellung Staatlicher Einheit aufgeben. Und Bewußtsein vorhandener Sprach- u. Kultureinheit mit dem "Entgültigsein" der BRD Pflegen.
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Thomas I
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Thomas I »

tobjai hat geschrieben:Gehenna,

Im Endeffekt ist die Nennung von 1937 unwichtig, weil die Grenzen Gesamtdeuschlands (oder soll ich gar "DR" in den Mund nehmen, von dem auch das BVerG spricht?) in vielen offiziellen Dokumenten wiederzufinden sind: Dez. 1937.... selbst im GG.
Und von diesem Gesamtdeuschland ist hier die Rede. Solltest Du das weiterhin leugnen, dann brauch ich auch mit Dir nicht weiterdiskutieren.

"Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde im Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist."

"Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der Staatlichen Einheit als Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde."

...und das ist genau was Ihr hier tut: Den Anspruch auf Wiederherstellung Staatlicher Einheit aufgeben. Und Bewußtsein vorhandener Sprach- u. Kultureinheit mit dem "Entgültigsein" der BRD Pflegen.
Aus dem BVerfG-Urteil geht aber nicht hervor, dass dieses Ziel nur dann erreicht wurde wenn die Grenzen von 1937 wieder erreicht sind.
Das Urteil schliesst NICHT aus, dass zur Erlangung der Ziele auch auf Gebiete verzichtet werden kann.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Warum hat da keiner beim BVerfG geklagt mit Erfolg wenn Kohl gegen das GG gehandelt hat?
Ich weiß nicht, ob jemand klagte oder nicht. Aber es ändert nichts an den Tatsachen: Was da lief widersprach nicht nur einem Gebot. Kohl schrieb vor Kurzem in seinen Memoiren, dass diese Stunden die schwärzesten seines Lebens gewesen seien. Ich frag mich: Warum?

In Sachen Mandat:
Ich Frage mich warum wir überhaupt Wählen. Warum braucht das dumme Volk überhaupt Vertreter? Holen wir uns doch einfach einen Diktator oder einen neuen Kaiser... macht auch keinen unterschied. Egal was in der HLKO steht, sollte es in einer westlichen Demokratie selbstverständlich sein, dass Entsch
eidungen NUR u. ausschließlich mit gültigem Mandat zu treffen sind.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

@ Badenweiler

Wie sieht es nun mit meinen Forensperrungen aus? Ich warte schon ca. 24 Stunden auf diese Antwort.
Wie ist das Wetter in Hessen an der Sternenwarte?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Frage an dich: Warum sollten wir in deutschen Dokumenten statt einem genauen deutschen Begriff einen ungenauen aus einer anderen Sprache übernommenen Begriff verwenden?
Ich war nicht derjenige, der in andere Sprachen abdriftete... da musst du dich an den aus Badenweiler wenden.

Nungut - bleiben wir bei Deutsch. Da wirst du Sehen, dass der Begriff "Staatsangehörigkeit" im deutschen Sprachraum einmalig so wie in der BRD benutzt wird (wo er auch seinen Ursprung fand).
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Badenweiler hat geschrieben: Mit anderen Worten, du hast wieder mal keine Ahnung. Wenn ich einem Österreicher sagen würde, er hätte die Staatsangehörigkeit Österreicher, dann würde der mich vielleicht blöd anschauen. Denn so sagt man auch nicht. Es heißt korrekt: er hat die österreichische Staatsangehörigkeit. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Und wenn nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, nenne ich das Adjektiv deutsch. Wenn die Österreicher im Pass Österreich und nicht österreichisch angeben, ist das deren Angelegenheit. Im Gesetz ist das nicht geregelt, so wie auch bei uns die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit nicht im Gesetz vorgeschrieben ist.

Dann warte noch ein bisschen. Ich suche noch ein paar Foren durch. Kraschinski ist mir schon öfters über den Weg gelaufen. Er war der ideale Sperrkandidat. Schade, dass er jetzt eingesperrt ist.

Die NPD ist nicht vom Bund gesponsert worden. Sie bekam Wahlkampferstattungskosten, wie das im Gesetz vorgesehen ist, weil sie eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht.
Die IPD wird nie in den Genuss dieser Gelder kommen, weil ihr depperter Vorsitzender die Beteiligung an Wahlen ablehnt, da sie angeblich gegen Art. 38 GG verstoßen. Er ist halt dank seiner überragender Intelligenz nicht in der Lage, die Begriffe unmittelbare Wahl und direkte Wahl auseinander zu halten.
Sag ihm mal bitte, er soll doch sein Forum wieder für die Öffentlichkeit freischalten. Mir fehlt die abendliche Unterhaltung. Ich habe jetzt fast nichts mehr zu lachen.
Was Du nur immer mit Kraschinski hast? Nur weil Dich keiner in der IPD wollte, da Du einer Linksextremen Organisation angehörst, hetzt Du rum. Die Satzung dieser Partei will keine Linken und Rechten.
Es heißt Staatsangehörigkeit: Österreich
Schau mal in den Reisepass.
Was die NPD (Staatspartei) angeht habe ich gestern den Beweis erbracht.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

Halbgott hat geschrieben: Was Du nur immer mit Kraschinski hast? Nur weil Dich keiner in der IPD wollte, da Du einer Linksextremen Organisation angehörst, hetzt Du rum. Die Satzung dieser Partei will keine Linken und Rechten.
Es heißt Staatsangehörigkeit: Österreich
Schau mal in den Reisepass.
Was die NPD (Staatspartei) angeht habe ich gestern den Beweis erbracht.
Ein österreichischer Pass ist keine Rechtsgrundlage für die Gestaltung eines deutschen Reisepasses. Jede Regierung kann dies eben festlegen, wie er will.

Welcher Linksextremen Organisation soll ich denn angehören?

Und dass die IPD von Rechtsextremisten unterwandert ist, ist doch offensichtlich. Die Parteisatzung ist Makulatur.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Gehenna hat geschrieben:
Der deutsche Staat, die (Bundesrepublik) Deutschland. Wo ist das Problem?
Die BRD ist kein Staat. Sie ist die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (vergl. Art.133GG)
tobjai fragte nach Def. Deutschland.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Das Urteil schliesst NICHT aus, dass zur Erlangung der Ziele auch auf Gebiete verzichtet werden kann.
Doch, das tut es:

"Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist: Wir haben von der im Grundgesetz vorausgesetzten, in ihm verankerten Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen."

"[...]; verfassungsgemäß ist nur - wie es auch die Bundesregierung selbst versteht -, daß sie eine weitere Rechtsgrundlage für das Bemühen der Bundesregierung um Wiedervereinigung bildet, nämlich eine "völkerrechtliche" neben der staatsrechtlichen."

Ausserdem ist das ein Widerspruch in sich: "zur Erlangung der Ziele auch auf Gebiete verzichten" Entweder man erlangt das Ziel oder man verzichtet auf Gebiete - beides geht nicht.

Zum Abschluss such mal bei Wiki oder Google nach "Grenzen 1937" kombiniert mit "Völkerrecht".

Viel Spaß
Ich hab genug für heut.
Zuletzt geändert von tobjai am Donnerstag 12. März 2009, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Badenweiler hat geschrieben:
Ein österreichischer Pass ist keine Rechtsgrundlage für die Gestaltung eines deutschen Reisepasses. Jede Regierung kann dies eben festlegen, wie er will.

Welcher Linksextremen Organisation soll ich denn angehören?

Und dass die IPD von Rechtsextremisten unterwandert ist, ist doch offensichtlich. Die Parteisatzung ist Makulatur.
Warum soll der Österreichische Pass keine Rechtgrundlage haben? Damit kann man reisen, er dient zu Erhalt von Krediten und Rechtsgeschäften.
Weiß doch jeder, welcher Organisation Du angehörst.
Die IPD ist nicht rechts unterwandert. Du verwechselst da was, die NPD ist von V-Leuten unterwandert und wird von Schäuble gesponsert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

Halbgott hat geschrieben: Warum soll der Österreichische Pass keine Rechtgrundlage haben? Damit kann man reisen, er dient zu Erhalt von Krediten und Rechtsgeschäften.
Weiß doch jeder, welcher Organisation Du angehörst.
Die IPD ist nicht rechts unterwandert. Du verwechselst da was, die NPD ist von V-Leuten unterwandert und wird von Schäuble gesponsert.
Oh Halbgott, lesen kannst du auch nicht. Ich habe geschrieben:

Ein österreichischer Pass ist keine Rechtsgrundlage für die Gestaltung eines deutschen Reisepasses. Jede Regierung kann dies eben festlegen, wie sie will.

(ich weiß, ich habe weiter oben er und nicht sie geschrieben. War im Eifer des Gefechts. Pardonne-moi s.t.p.)
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Badenweiler hat geschrieben:
Oh Halbgott, lesen kannst du auch nicht. Ich habe geschrieben:

Ein österreichischer Pass ist keine Rechtsgrundlage für die Gestaltung eines deutschen Reisepasses. Jede Regierung kann dies eben festlegen, wie sie will.

(ich weiß, ich habe weiter oben er und nicht sie geschrieben. War im Eifer des Gefechts. Pardonne-moi s.t.p.)
Und?
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.
Bayerisches Innenministerium, Staatsangehörigkeit, Absatz 1, Satz 2 und 3,
Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat ... ail/05788/

Nun erkläre mir doch mal: Wie weise ich meine Staatsangehörigkeit nach, wenn ich zur Wahl gehe, da ich ja nur als Deutscher wählen kann?
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Johann
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johann »

Halbgott hat geschrieben: Nun erkläre mir doch mal: Wie weise ich meine Staatsangehörigkeit nach, wenn ich zur Wahl gehe, da ich ja nur als Deutscher wählen kann?
In dem die Wahlbenachrichtigungskarte und ggfls. der Bundespersonalausweis vorgelegt wird!
Im letzteren Fall wird anhand des BPA in der offiziellen Wählerliste nachgesehen.
Die Wahlbenachrichtigungskarte erhält jeder Bürger, der wahlberechtigt ist. Dies kann bei Kommunalwahlen auch eine EU-Bürger sein.
Wo ist da das Problem?
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Halbgott »

Johann hat geschrieben: Wo ist da das Problem?
In Deiner Leseschwäche.
Ich kann nur als Deutscher wählen, kann dies aber nicht mit meinen BRD Pässen beweisen. :dunno:
Begründung:

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.

Was gibt es da nicht zu verstehen?
Zuletzt geändert von Halbgott am Donnerstag 12. März 2009, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

Halbgott hat geschrieben: In Deiner Leseschwäche.
Ich kann nur als Deutscher wählen, kann dies aber nicht mit meinen BRD Pässen beweisen. :dunno:
Begründung:

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.

Was gibt es da nicht zu verstehen?
Bis vor wenigen Jahren war es möglich, dass Deutsche keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und dennoch wählen konnten. Und zwar bei allen Wahlen. Schau dir mal Art. 116 GG genau an.
Sie hatten auch einen BRD-Personalausweis oder einen BRD-Reisepass.
Wie könnte in diesen Fällen der Ausweis als Bestätigung für die Staatsangehörigkeit geeignet sein?
Art. 116 definiert eben Deutscher weiter als das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Vor einigen Jahren wurde das Staatsangehörigkeits aber in diesem Punkt geändert. Dieser Personenkreis hat jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetz.

Wenn du hier wählen willst, musst du vor allem im Wahlregister eingetragen sein. Dann hat die Gemeinde vorher geprüft, ob du die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht, also auch die Staatsangehörigkeit, erfüllst.

Bei Kommunalwahlen sind übrigens auch Bürger der EU-Staaten zugelassen, die hier leben.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Bis vor wenigen Jahren war es möglich, dass Deutsche keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und dennoch wählen konnten. Und zwar bei allen Wahlen. Schau dir mal Art. 116 GG genau an.
Wie bitte? Bei allen Wahlen? Das meinst du doch wohl nicht ernst oder? Sonst zeig mir mal den Nachweis, das Deutsche in Schlesien (ihrer Heimat) nach 1945 an einer Kommunalwahl nach deutschem Recht teilnehmen konnten.
Des weiteren faselst zu von "keine deutsche Staatsangehörigkeit". Meintest Du vielleicht keine Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland? Denn angehörige des DR bzw. Gesamtdeutschlands waren auch diese Deutsche ununterbrochen!
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 13. März 2009, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Talyessin
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben:
Wie bitte? Bei allen Wahlen? Das meinst du doch wohl nicht ernst oder? Sonst zeig mir mal den Nachweis, das Deutsche in Schlesien (ihrer Heimat) nach 1945 an einer Kommunalwahl nach deutschem Recht teilnehmen konnten.
Des weiteren faselst zu von "keine deutsche Staatsangehörigkeit". Meintest Du vielleicht keine Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland? Denn angehörige des DR bzw. Gesamtdeutschlands waren auch diese Deutsche ununterbrochen!
Hast du Geschichte verschlafen? Schlesien war nach 1945 nicht mehr Deutschland. Kriegsfolgen.
Deutsche Staatsangehörigkeit mein bester. Deutsche Staatsangehörigkeit.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Hast du Geschichte verschlafen? Schlesien war nach 1945 nicht mehr Deutschland. Kriegsfolgen.
Deutsche Staatsangehörigkeit mein bester. Deutsche Staatsangehörigkeit.
Unglaublich, dass du immer noch mit deinem Unwissen dazwischenfunkst. Ich spreche von Deutschen in !!! IHRER !!! Heimat. Und das ist überall dort wo Menschen innerhalb der Grenzen des DR von 1937 geboren werden.

Ausserdem rate ich Dir, dich mal ein bisschen mehr in dieses Forum einzulesen. Dann findest Du nämlich meine Zitate des BVerfG-Urteils von 1973... folglich wirst Du Dir im Klaren sein, wer hier Geschichte (und die Diskussion in diesem Forum) verschlafen hat.
Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
Wie bitte? Bei allen Wahlen? Das meinst du doch wohl nicht ernst oder? Sonst zeig mir mal den Nachweis, das Deutsche in Schlesien (ihrer Heimat) nach 1945 an einer Kommunalwahl nach deutschem Recht teilnehmen konnten.
Des weiteren faselst zu von "keine deutsche Staatsangehörigkeit". Meintest Du vielleicht keine Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland? Denn angehörige des DR bzw. Gesamtdeutschlands waren auch diese Deutsche ununterbrochen!
@tobjai,

ich bin gestern in ein anderes Forum geraten, in dem juristisch sehr bewanderte Leute miteinander diskutieren. Du schreibst dort auch. Und zwar fast den gleichen Nonsens wie hier. Und dir wurde dort jede deiner Behauptungen fundiert widerlegt. Du schreibst hier, dass du in Kanada Recht studiert hattest. Mir war gar nicht bekannt, dass die IPD auch in Kanada Seminare in Rechtsphilosophie durchführt.

Schlesien war nach dem Krieg nicht mehr Deutschland. Es gehört zu den "früher zu Deutschland gehörenden Gebieten", wie es im Potsdamer Abkommen so schön formuliert worden ist.

Ist dir Art. 116 GG bekannt? Ich glaube nicht. Da heißt es in Absatz 1
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Auf die Grenzen von 1937 wurde deshalb Bezug genommen, weil die Grenzfrage noch nicht völkerrechtlich eindeutig gelöst war. Dies ist seit 1990 allerdings anders.

Du findest hier kein Wort von einer Reichsangehörigkeit. Nach dem Grundgesetz ist also Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder wer als Flüchling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Praktisch kommen dafür nur die alte BRD und die DDR in Frage. Deutsche Volkszugehörige werden wohl kaum nach Ostpreußen oder nach Breslau geflüchtet sein.

Wenn deutschtstämmige aus Russland, deren Vorfahren schon seit Jahrhunderten in Rußland gelebt haben, und die mit Sicherheit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besaßen, nach Deutschland gekommen sind, galten sie als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und hatten alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, auch ohne dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.
Und es kommt noch toller. Wenn eine in Usbekistan lebende deutsche Volkszugehörig in Usbekistan einen Usbeken geheiratet hatte und mit ihm in die Bundesrepublik kam, dann galt auch ihr nicht deutscher Ehemann als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes.

Der Personenkreis, Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ist jedoch inzwischen auf Null zurückgegangen, da die Anerkennung als Spätaussiedler jetzt automatisch zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Dem war früher nicht so.

Einen kleinen Unterschied gab es zwischen den deutschen Staatsangehörigen und den "Statusdeutschen". Der ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen kann unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden. Dies war für den ausländischen Ehegatten eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht möglich.

Aber das dürfte dir wohl zu hoch sein.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
Unglaublich, dass du immer noch mit deinem Unwissen dazwischenfunkst. Ich spreche von Deutschen in !!! IHRER !!! Heimat. Und das ist überall dort wo Menschen innerhalb der Grenzen des DR von 1937 geboren werden.

Ausserdem rate ich Dir, dich mal ein bisschen mehr in dieses Forum einzulesen. Dann findest Du nämlich meine Zitate des BVerfG-Urteils von 1973... folglich wirst Du Dir im Klaren sein, wer hier Geschichte (und die Diskussion in diesem Forum) verschlafen hat.
@tobjai,

es ist hinlänglich bekannt, dass von deinen Freunden hier ge- und verfälschte Zitate gebracht wurden, um ihre Meinungen zu belegen. Und was das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 angeht, so wird es stets verkürzt und daher verfläscht zitiert. Wichtige Passagen werden weggelassen.

Das Urteil lautete übrigens: Der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht kam zu seiner Entscheidung, und formulierte auch die Begründung, nach der damals geltenden Verfassungslage. Und die hat sich in einigen Dingen 1990 ganz gewaltig geändert.

So enthielt Art. 23 alte Fassung eine Einschränkung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes. Es galt ja nicht in ganz Deutschland, deshalb musste gesagt werden, wo es gilt.

1990 wurde in einem internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Vertrag festgelegt, was alles zu Deutschland gehört und was nicht. Eine Einschränkung des Geltungsbereiches im Grundgesetz war daher nicht mehr erforderlich. Deshalb konnte, ja musste, Art. 23 GG a. F. gestrichen werden. Das Grundgesetz gilt jetzt nämlich in ganz Deutschland.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben:
Unglaublich, dass du immer noch mit deinem Unwissen dazwischenfunkst. Ich spreche von Deutschen in !!! IHRER !!! Heimat. Und das ist überall dort wo Menschen innerhalb der Grenzen des DR von 1937 geboren werden.

Ausserdem rate ich Dir, dich mal ein bisschen mehr in dieses Forum einzulesen. Dann findest Du nämlich meine Zitate des BVerfG-Urteils von 1973... folglich wirst Du Dir im Klaren sein, wer hier Geschichte (und die Diskussion in diesem Forum) verschlafen hat.
Wählen geht man da, wo man wohnt und nicht wo man geboren ist. Jeder der schon mal in seinem Leben umgezogen ist, weis das. :hat:

Und dein BVerfG-Urteil von 1973 ( täglich grüßte das Murmeltier ) ist hier schon längst ausdiskutiert und ab acta gelegt worden - ein wenig mehr einlesen in dieses Forum hättest du dich schon können.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Das Urteil lautete übrigens: Der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ja und? Was hat das mit meinem Argument zu tun bzw mit dem Völkerrechtsbruch 1990?
Zeig mir doch mal die "wichtigen Passagen" die im Bezug darauf weggelassen wurden!
es ist hinlänglich bekannt, dass von deinen Freunden hier ge- und verfälschte Zitate gebracht wurden
Meinen Freunden? Welche Zitate sollen "meine Freunde" gefälscht haben? Und was hat das mit mir zu tun?
nach der damals geltenden Verfassungslage. Und die hat sich in einigen Dingen 1990 ganz gewaltig geändert.
Allerdings! Und das aufgrund Zuwiderhandeln des GG und dem eigenen Regierungsauftrag - beides in diesem Urteil klar u. deutlich formuliert.

1990 wurde in einem internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Vertrag festgelegt...
Muss ich mich dazu jetzt schon wieder wiederholen?
1. Unsere "Volksvertreter" hatten absolut kein Mandat um über "endgültige Grenzen" zu entscheiden, die das Gesamtdeutsch Volk betrifft!
2. Man kann nicht etwas "völkerrechtlich verbindliches" Schaffen, wenn man dabei etwas anderes völkerrechtlich verbindliches übergeht. Das weiß jeder Stümper und da hilft auch der Anwaltstitel eines Teilnehmers bei 123recht.net nicht um das zu wiederlegen.

Ich hatte dort übrigens gerade einen Beitrag darüber geschrieben, wie schäbig ich es von deiner Sippe finde, dass wenn die Argumentation nicht mehr ausreicht man unsachlich wird und zu anderen Mitteln greift. Beispielsweise das durchwühlen der Vergangenheit eines Jemanden der eine bestimmte unwiderlegbare Aussage macht. Man versucht Ihn zu diskreditieren indem man seine Schwächen entlarvt und andere Aussagen widerspricht, was mit dem eigentlichen Thema NICHTS UND GARNICHTS zu tun hat!

Also, bitte SACHLICH u. beim Thema bleiben!
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 13. März 2009, 10:26, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben:
1. Unsere "Volksvertreter" hatten absolut kein Mandat um über "endgültige Grenzen" zu entscheiden, die das Gesamtdeutsch Volk betrifft!
Hatten sie wohl!!
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Talyessin hat geschrieben: Hatten sie wohl!!
So, so!
Und wer hat die Volksvertreter aus Schlesien u. Pommern gewählt, die an einer solchen Entscheidung hätten teilhaben müssen?

Denke dran... lies nochmal genau das BVerfG-Urteil... "die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS darf niemals aufgegeben werden" !!!
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Und dir wurde dort jede deiner Behauptungen fundiert widerlegt.
Aja?

Dann ist es ja bestimmt kein Problem für dich diese "fundierte Widerlegungen" hier zu zitieren!
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Schlesien war nach dem Krieg nicht mehr Deutschland. Es gehört zu den "früher zu Deutschland gehörenden Gebieten", wie es im Potsdamer Abkommen so schön formuliert worden ist.
Dir rate ich auch noch mal das BVerfG-Urteil genau zu lesen. Da ist die Rede vom fortexistierenden DR (einschl. Schlesien) und einem Wiedervereinigungsgebot Gesamtdeuschlands jenseits der Grenzen von Sprache u. Kultur!
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

tobjai hat geschrieben:
So, so!
Und wer hat die Volksvertreter aus Schlesien u. Pommern gewählt, die an einer solchen Entscheidung hätten teilhaben müssen?

Denke dran... lies nochmal genau das BVerfG-Urteil... "die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS darf niemals aufgegeben werden" !!!
Sie hätte nicht teilhaben müssen. :hat:
Das ist nunmal so.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Talyessin hat geschrieben: Sie hätte nicht teilhaben müssen. :hat:
Das ist nunmal so.
Doch, hätten sie!
Denn es ging um eine "entgültige" Entscheidung.

Studier mal ein bissche das Völkerrecht!

Aber gell - "es ist nunmal so" Scheiss auf das Völkerrecht, Scheiss auf was uns das BVerG befiehlt. Wir machen es so, wie die alliierten es wollen um nicht den spitzen Stiefel in den Arsch zu bekommen.
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 13. März 2009, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
Johnkiwi

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johnkiwi »

tobjai hat geschrieben:
Doch, hätten sie!
Denn es ging um eine "entgültige" Entscheidung.

Studier mal ein bissche das Völkerrecht!
Würde ich ihnen vorschlagen :roll:
Badenweiler
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
Ja und? Was hat das mit meinem Argument zu tun bzw mit dem Völkerrechtsbruch 1990?
Zeig mir doch mal die "wichtigen Passagen" die im Bezug darauf weggelassen wurden!
Nun ja, die Grenzen von 1937 sind im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gar nicht angesprochen.
es ist hinlänglich bekannt, dass von deinen Freunden hier ge- und verfälschte Zitate gebracht wurden
Meinen Freunden? Welche Zitate sollen "meine Freunde" gefälscht haben? Und was hat das mit mir zu tun?[/quote]
"In einem Gesetz muss zwingend der Geltungsbereich angegeben sein. Dies ist durch höchstrichterliche Urteile bestätigt."
Das schöne, in diesen höchstrichterlichen Urteilen steht nichts von einem Gesetz. Sowas nenne ich Verfälschung.
nach der damals geltenden Verfassungslage. Und die hat sich in einigen Dingen 1990 ganz gewaltig geändert.
Allerdings! Und das aufgrund Zuwiderhandeln des GG und dem eigenen Regierungsauftrag - beides in diesem Urteil klar u. deutlich formuliert.[/quote]
Wieso wurde gegen das Grundgesetz verstoßen? Im Grundgesetz war an keiner Stelle zu finden, dass die Grenzen von 1937 wieder hergestellt werden müssten.
Die Ostgrenzen standen unter einem Friedensvertragsvorbehalt, wie man so schön sagte. Im Potsdamer Abkommen ist zwar von einem Friedensvertrag mit Deutschland an keiner Stelle die Rede. Es wird von einer Friedensregelung bzw. einer Friedenskonferenz gesprochen, auf der diese Grenzen endgültig festgelegt werden sollen. Aber wenn man den Text genau liest, stellt man schnell fest, dass dies eine Formalie war. Was verstehst du denn unter den "früher zu Deutschland gehörenden Gebieten"?
Deutschland hat Ostpreußen, Schlesien und Pommern nicht 1990 verloren, sondern 1945, durch die Politik Adolf Hitlers.
Oder hast du wirklich davon geträumt, wir könnten zu den Polen und Russen, die jetzt dort leben, irgendwann einmal sagen: "Entschuldige das mit dem Krieg. Es war ja nicht so gemeint. Und jetzt gib uns unser Territorium wieder zurück."
1990 wurde in einem internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Vertrag festgelegt...
Muss ich mich dazu jetzt schon wieder wiederholen?
[/quote]
Das ist doch die Spezialität der hier anwesenden IPDler, sich ständig zu wiederholen, auch wenn es völlig falsch ist. Wie eine gesprungene Schallplatte.
1. Unsere "Volksvertreter" hatten absolut kein Mandat um über "endgültige Grenzen" zu entscheiden, die das Gesamtdeutsch Volk betrifft!
Haben sie auch nicht. Das haben 45 Jahre vorher die Alliierten für uns getan. Das ist halt das Schicksal eines Staates, der einen Krieg verliert.
2. Man kann nicht etwas "völkerrechtlich verbindliches" Schaffen, wenn man dabei etwas anderes völkerrechtlich verbindliches übergeht. Das weiß jeder Stümper und da hilft auch der Anwaltstitel eines Teilnehmers bei 123recht.net nicht um das zu wiederlegen.
Du gibst also zu, dass dein Wissen noch unterhalb des Wissens eines Stümpers angesiedelt ist?
Was völkerrechtlich Verbindliches wurde 1990 übergangen? Das Völkerrecht ist das Recht, auf das sich die Staatengemeinschaft geeinigt hat. Und das Breslau und Stettin polnisch sind und Königsberg russisch ist, darauf hatte sich die Staatengemeinschaft schon lange vor 1990 geeinigt. Das Völkerrecht ist kein vor langer Zeit geschriebenes Buch. Es entwickelt sich laufend weiter.
Ich hatte dort übrigens gerade einen Beitrag darüber geschrieben, wie schäbig ich es von deiner Sippe finde, dass wenn die Argumentation nicht mehr ausreicht man unsachlich wird und zu anderen Mitteln greift. Beispielsweise das durchwühlen der Vergangenheit eines Jemanden der eine bestimmte unwiderlegbare Aussage macht. Man versucht Ihn zu diskreditieren indem man seine Schwächen entlarvt und andere Aussagen widerspricht, was mit dem eigentlichen Thema NICHTS UND GARNICHTS zu tun hat!

Also, bitte SACHLICH u. beim Thema bleiben!
Ich darf dich auf einen Schreibfehler aufmerksam machen. Es heißt nicht "unwiderlegbar" sondern "unbelegbar".
Denn sämtliche von dir und deinesgleichen vorgebrachten Argumente sind nicht unwiderlegbar, sondern an den Haaren herbeigezogen und völlig haltlos. Dies sieht jeder Stümper sofort.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Nun ja, die Grenzen von 1937 sind im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gar nicht angesprochen.
Es ist die Rede von Gesamtdeutschland auch jenseits der Grenzen von Sprache u. Kultur.
Bei Gesamtdeutschland ist immer die Rede vom DR. Mit Gesamtdeutschland wurde Grundsätzlich die '37er Grenzen in Verbindung gebracht. Das taten sogar die Gründungsväter der BRD - Adenauer, Schmidt u. Co KG.
"In einem Gesetz muss zwingend der Geltungsbereich angegeben sein. Dies ist durch höchstrichterliche Urteile bestätigt."
Das schöne, in diesen höchstrichterlichen Urteilen steht nichts von einem Gesetz. Sowas nenne ich Verfälschung.
Und was hat das mit mir zu tun? Warum fängst du hier jetzt mit Geltungsbereich an? Davon war keine Rede.
Wieso wurde gegen das Grundgesetz verstoßen? Im Grundgesetz war an keiner Stelle zu finden, dass die Grenzen von 1937 wieder hergestellt werden müssten.
Es wurde gegen den Auftrag des GG verstossen (definiert 1973).
Die Ostgrenzen standen unter einem Friedensvertragsvorbehalt, wie man so schön sagte. Im Potsdamer Abkommen ist zwar von einem Friedensvertrag mit Deutschland an keiner Stelle die Rede. Es wird von einer Friedensregelung bzw. einer Friedenskonferenz gesprochen, auf der diese Grenzen endgültig festgelegt werden sollen. Aber wenn man den Text genau liest, stellt man schnell fest, dass dies eine Formalie war. Was verstehst du denn unter den "früher zu Deutschland gehörenden Gebieten"?
Deutschland hat Ostpreußen, Schlesien und Pommern nicht 1990 verloren, sondern 1945, durch die Politik Adolf Hitlers.
Oder hast du wirklich davon geträumt, wir könnten zu den Polen und Russen, die jetzt dort leben, irgendwann einmal sagen: "Entschuldige das mit dem Krieg. Es war ja nicht so gemeint. Und jetzt gib uns unser Territorium wieder zurück."
Ich sag da nur HLKO!
Außerdem war es nicht Russland, das sich 1990 einer wirklichen Wiedervereinigung in den Weg stellte, sondern Thatcher u. Co, die auf keinen Fall ein "4. Deutsches Reich" sehen wollten (so stands sogar in den britischen Zeitungen). Königsberg könnte heute wieder Deutsch sein (Genscher lehnte zuwider seines Regierungs- u. GG Auftrag ab). Das Restliche Gebiet von 1937 plante Gorbi (Gerüchten zufolge, die sich bisher nicht bestätigen lassen) ebenfalls, wieder deutsch zu machen.
Das ist doch die Spezialität der hier anwesenden IPDler, sich ständig zu wiederholen, auch wenn es völlig falsch ist. Wie eine gesprungene Schallplatte.
Hör endlich auf deine bescheuerten Vergleiche zu ziehen, Leute in Schubladen zu stecken und in Profilen nach Dreck zu schnüffeln... Und dann noch diese pseudo-Drohungen: "ich weiss wo die u. der wohnt". Mit diesem ekligen Verhalten widerst du mich einfach nur an!
Haben sie auch nicht. Das haben 45 Jahre vorher die Alliierten für uns getan. Das ist halt das Schicksal eines Staates, der einen Krieg verliert.
Aja? Wieso mussten dann '90 die Grenzen erstmal als "endgültig" anerkannt werden.
Du schwätzt wie es Dir grad Passt. Das DR hat eben nicht aufgehört zu existieren u. hatte immer ein Staatsvolk, welches in solch schwerwiegenden Entscheidungen NIEMALS "völkerrechtlich bindend" übergangen hätte werden dürfen.
Was völkerrechtlich Verbindliches wurde 1990 übergangen? Das Völkerrecht ist das Recht, auf das sich die Staatengemeinschaft geeinigt hat. Und das Breslau und Stettin polnisch sind und Königsberg russisch ist, darauf hatte sich die Staatengemeinschaft schon lange vor 1990 geeinigt.
Aso!
Und deshalb sagst du in deinem Posting zuvor dass die Situation vor 1990 Völkerrechtlich fraglich war... alles klar... Eben genau wie's dir grad passt.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Talyessin »

Und täglich grüßt das Murmeltier.........

Lies dir doch mal bitte die anderen Threads durch. Das Thema wurde schon längst erörtert.
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Hein Wind
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Hein Wind »

tobjai hat geschrieben: Dir rate ich auch noch mal das BVerfG-Urteil genau zu lesen. Da ist die Rede vom fortexistierenden DR (einschl. Schlesien)
Da steht vor allem etwas von der Identität der BRD mit dem DR.
Über irgendwelche Außengrenzen steht dort nichts von Belang.
tobjai hat geschrieben:Wiedervereinigungsgebot Gesamtdeuschlands jenseits der Grenzen von Sprache u. Kultur!
Was darf ich mir darunter vorstellen?

Endlich Wiedervereinigung mit Togoland? :shock:
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Johann
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johann »

Hein Wind hat geschrieben: Da steht vor allem etwas von der Identität der BRD mit dem DR.
Über irgendwelche Außengrenzen steht dort nichts von Belang.


Was darf ich mir darunter vorstellen?

Endlich Wiedervereinigung mit Togoland? :shock:
Nee Sansibar!

Besonders schön finde ich die Ausdrucksweise, wenn der reichsdeutsche Blutdruck wird anschwillt, von "jenseits der Grenzen von Sprache und Kultur". Jenseits, nicht innerhalb!
Das es Leute gibt, die jenseits von Gut und Böse sind, ok., daß wäre zu vertreten.
Was aber bedeutet "jenseits der Grenzen von Sprache und Kultur".
Haben die Franzosen etwas zu befürchten? Die Polen oder gar die Italiener?
Wenn ich global denke, so müßte doch die Forderung nach der Wiederherstellung des Heiligen Römischen Deutschen Reiches gefordert werden.
Wo sind die angerkannten, nach den Regeln des Völkerrechts und der Haager Landkriegsordnung, Verträge, die die Gebiete westlich des Rheins, südlich der Alpen und östlich der Donau an irgendwelche Leute abgetreten wurden. Was sagt das GG dazu?
Was ist mit der deutschen Kultur? Hat der vulgarus deutsche eine Kultur und wenn ja, welche ist so relevant, daß sie zu einer "Rückführung ins Reich" führt? Reicht es die BILD zu kaufen, einen deutschen Schäferhung gesehen zu haben?
Es stellen sich wirklich Fragen über Fragen und das vor dem Wochenende :cheers:

Da ich nächste Woche Gorbi zum Tee eingeladen habe, werde ich mal nachfragen, ob die Gerüchte über die Rückgabe von Kaliningrad stimmen. Solche Zweifel sind zu beseitigen.
Zuletzt geändert von Johann am Freitag 13. März 2009, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
tobjai
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Hein Wind hat geschrieben: Da steht vor allem etwas von der Identität der BRD mit dem DR.
Über irgendwelche Außengrenzen steht dort nichts von Belang.
Nicht "Identität"! Teilidentität, wenn schon!
Vergesst die Grenzen. Wenn Ihr nicht wisst, was Gesamtdeutschland ist, tut ihr mir Leid.







"Das Gebiet östlich von Oder und Neiße bleibt ein Teil Deutschlands. ... Die Regelung dieser wie aller Grenzfragen Deutschlands kann nur durch einen Friedensvertrag erfolgen." (Deutscher Bundestag 1950)

"In Bonn sagte Kohl, er halte in der Frage der Anerkennung der polnischen Westgrenze eine Art Übergangsgarantie für denkbar. Sie solle gelten, bis ein gesamtdeutscher Souverän die Grenzfrage endgültig völkerrechtlich regele." (Süddeutsche Zeitung, 2.3.90)

"Auf westlicher Seite hat sich Frankreich zum stärksten Anwalt Polens erhoben; es verlangt eine klare deutsche Anerkennung nicht bloß der ‚Unverletzlichkeit', sondern der ‚Unantaitbarkeit' der damit auch durch Verhandlungen nicht mehr veränderbaren polnischen Weitgrenze und die eindeutige Benennung von deren Verlauf entlang der Oder und der Lausitzer Neiße. Mit der Forderung nach einem internationalen Rechtsakt unter Garantierung der vier Mächte noch vor der Wiedervereinigung steht Paris vorderhand allein, praktisch an der Seite der Sowjetunion, hofft aber offenbar noch auf Unterstützung zumindest aus London." (Neue Zürcher Zeitung, 16.3.90)

"Die deutsch-polnische Grenze müsse zu einer ‚Friedensgrenze' werden. Sobald die Einheit hergestellt sei, würde die - aus Sicht der Deutschen - durchaus ‚bittere Stunde' schlagen, in der ein klares Wort zur Oder-Neiße-Grenze fällig werde - immerhin handle es sich um den Verzicht auf ein Viertel des ehemaligen Reichigebietes. ‚Geschichtliche Stunden' erforderten aber den ‚Mut zur Entscheidung', sagte der Kanzler." (SZ, 25.3.90)

http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 0525171817
tobjai hat geschrieben: Was darf ich mir darunter vorstellen?
Stell Dir vor was du willst und verplämper zukünftig jemand Anders' Zeit.
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 13. März 2009, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

tobjai hat geschrieben:Nicht "Identität"! Teilidentität, wenn schon!
Das ist so nicht ganz korrekt - das Urteil spricht von Identität als Völkerrechtssubjekt und lediglich räumlicher Teilidentität.
"...als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"..."
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Gehenna
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Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Gehenna »

Halbgott hat geschrieben:Die BRD ist kein Staat. Sie ist die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (vergl. Art.133GG)
Unsinn und völlige Verkennung des Charakters von Rechtsnachfolge (Art. 133 GG).
Der Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten eines Rechtssubjektes auf ein anderes vernichtet nicht die Identität des Rechtsnachfolgers; auch ein Erbe verliert (natürlich) nicht etwa seine eigene Identität, um "zum Erblasser zu werden", wenn er dessen Gesamtrechtsnachfolge antritt, siehe § 1922 BGB.
tobjai
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Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Gehenna hat geschrieben:
Das ist so nicht ganz korrekt - das Urteil spricht von Identität als Völkerrechtssubjekt und lediglich räumlicher Teilidentität.
"...als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"..."

Woraus sich im Endeffekt nur eine Teilidentität ableiten lässt, da eine "Vollidentität" eben auch die räumliche Ausdehnung mit einschließt, nicht nur das "Völkerrechtssubjekt".
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