Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

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Tomaner
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Mi 9. Sep 2015, 22:27 hat geschrieben: Alles korrekt ... ist trotzdem keine Legitimation für eine Beleidigung.

Ich glaube nicht, dass Frau Merkel sich so im Ton vergreifen würde. Man kann auch sagen, was man von diesen Menschen hält, ohne sie so plump zu beleidigen.
Während Sozialdemokraten ermordet wurden und in KZ´s gebracht wurden, hatten ja die Vorgänger der Union, die Zentrumspartei, für die Ermächtigungsgesetze Hitlers gestimmt und ihm im Reichsttag gewählt. Die gechichtliche Tratition dieser Parteien sind schon mal unterschiedlich. Würde eine NPD oder andere rechtsradikale Partei heute an die macht gespült, wer wäre den politisch die ersten Opfer? Es wären eben Gewerkschafter, SPDler, Grüne und Linke und nicht in erster Linie Parteien mit konservativen Wählern. Wenn ich also einer politischen Richtung angehöre, die direkt durch Rechtsradikale bedroht ist, ist und kann eben auch die Wortwahl eine andere sein. Wer dies nicht versteht, sollte eben auch mal einen Nachhilfekurs in Geschichte belegen.
Svi Back

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Svi Back »

Tomaner » Do 10. Sep 2015, 06:11 hat geschrieben:
Während Sozialdemokraten ermordet wurden und in KZ´s gebracht wurden, hatten ja die Vorgänger der Union, die Zentrumspartei, für die Ermächtigungsgesetze Hitlers gestimmt und ihm im Reichsttag gewählt. Die gechichtliche Tratition dieser Parteien sind schon mal unterschiedlich. Würde eine NPD oder andere rechtsradikale Partei heute an die macht gespült, wer wäre den politisch die ersten Opfer? Es wären eben Gewerkschafter, SPDler, Grüne und Linke und nicht in erster Linie Parteien mit konservativen Wählern. Wenn ich also einer politischen Richtung angehöre, die direkt durch Rechtsradikale bedroht ist, ist und kann eben auch die Wortwahl eine andere sein. Wer dies nicht versteht, sollte eben auch mal einen Nachhilfekurs in Geschichte belegen.
Wer erzählt es wäre möglich, dass in Deutschland eine rechtsradikale Partei an die Macht "gespült" werden
könnte und damit seine Beleidigungsorgie begründet, der trinkt wohl schon am frühen Morgen.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Svi Back » Do 10. Sep 2015, 05:18 hat geschrieben:
Wer erzählt es wäre möglich, dass in Deutschland eine rechtsradikale Partei an die Macht "gespült" werden
könnte und damit seine Beleidigungsorgie begründet, der trinkt wohl schon am frühen Morgen.
Von was ich rede ist, wer sind den die potentiellen Opfer der Rechtsradikalen. Doch wohl nicht wie bei der RAF die Großen! Dann sind Rechtsradikale auch nicht die, die auf Fragen antworten. Bisher hat noch keiner geantwortet ob beispilesweise Grüne, Sozialdemokraten, Linke und überzeugte Gewerkschafter Mitglied ihrer Volksgemeischaft sind. Dann verüben Rechtsradikale auch täglich Straftaten gegen ihren "Feinden", und eine explotierende Rohrbombe weicht nun mal auch keinen Kindern aus. Wer also steht auf den Listen der Rechtsradikalen und ist durch Gewaltakte bedroht, die sie auch verüben ohne an der Macht zu sein? Neben den oben genannten, kommen ja noch kritische Journalisten dazu. Es wurde ja gerade wieder ein NPD Funktionär vor Gericht verurteilt, der einem Journalisten öffentlich gedroht hat, ihn vor den Volksgericht zu stellen und anschleißend an die Wand, wenn sie wieder etwas zu sagen haben. Da werden doch Bürgermeister und seine Familie bedroht, weil sie demokratisch Pflichten übernehmen müsssen. Da soll es in den neuen Bundesländern doch schon national befreite Zonen geben? Ich bleibe dabei, dies sind Verbrecher und der Begriff Pack verharmlost ja schon!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Mi 9. Sep 2015, 22:27 hat geschrieben: Alles korrekt ... ist trotzdem keine Legitimation für eine Beleidigung.

Ich glaube nicht, dass Frau Merkel sich so im Ton vergreifen würde. Man kann auch sagen, was man von diesen Menschen hält, ohne sie so plump zu beleidigen.
Und dann vor allem, mit ein paar beleidigte Leberwürste der Rechtsradikalen, kann eine Demokratie recht gut leben. Gedanken müßte sich eine Demokratie oder ein Demokrat erst machen, wenn er von Rechtsradikalen Beifall bekommt.
Svi Back

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Svi Back »

Tomaner » Do 10. Sep 2015, 06:44 hat geschrieben:
Von was ich rede ist, wer sind den die potentiellen Opfer der Rechtsradikalen. Doch wohl nicht wie bei der RAF die Großen
Es ist schon erschreckend, dass ich dich zum wiederholten Male über die Grundlagen menschlicher Vernunft aufklären muss.
Bei einem politisch oder auch rassistisch motivierten Mord ist es völlig unerheblich ob es einen "Großen" oder "Kleinen" erwischt.
Es handelt sich um einen Mensch. Allein deine Kategorisierung zeigt deine Einstellung.
Dann sind Rechtsradikale auch nicht die, die auf Fragen antworten. Bisher hat noch keiner geantwortet ob beispilesweise Grüne, Sozialdemokraten, Linke und überzeugte Gewerkschafter Mitglied ihrer Volksgemeischaft sind. Dann verüben Rechtsradikale auch täglich Straftaten gegen ihren "Feinden", und eine explotierende Rohrbombe weicht nun mal auch keinen Kindern aus. Wer also steht auf den Listen der Rechtsradikalen und ist durch Gewaltakte bedroht, die sie auch verüben ohne an der Macht zu sein?
Das mag ja sein, nur in diesem Zusammenhang von einer Machtübernahme zu fabulieren ist völlig absurd.
Neben den oben genannten, kommen ja noch kritische Journalisten dazu. Es wurde ja gerade wieder ein NPD Funktionär vor Gericht verurteilt, der einem Journalisten öffentlich gedroht hat, ihn vor den Volksgericht zu stellen und anschleißend an die Wand, wenn sie wieder etwas zu sagen haben.
daran kannst du sehen, dass der NPD Funktionär ähnlich tickt wie du. Der erwartet wahrscheinlich auch die Machtübernahme. :rolleyes:
Da werden doch Bürgermeister und seine Familie bedroht, weil sie demokratisch Pflichten übernehmen müsssen. Da soll es in den neuen Bundesländern doch schon national befreite Zonen geben? Ich bleibe dabei, dies sind Verbrecher und der Begriff Pack verharmlost ja schon!
Kannst du mir mal sagen, wo diese "national befreiten" Regionen genauer zu verorten sind?
Zuletzt geändert von Svi Back am Do 10. Sep 2015, 07:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Mi 9. Sep 2015, 22:24 hat geschrieben:

Es gibt Urteile zur kollektiven Beleidigung, wie Provokateur schon anmerkte.

In diesen Urteilen geht es um die kollektiven Beleidigungen "Jäger sind Mörder" - "Soldaten sind Mörder" - "A.C.A.B." ....

Hallo

Um letztendlich rechtliche Sicherheit zu erhalten, bräuchte es also ein Urteil... gibt es nicht. So lange bleibt hier alles "Meinung". Und ja... auch diese ist legitim.

MfG
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Flat
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Flat »

Moin,

zur Ausgangsfrage:

Es ist schwer, solche Bürger, um die es geht, zu beleidigen, weil die meisten derartigen Bezeichnugnen für sie schlicht zutreffend sind.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Mi 9. Sep 2015, 22:27 hat geschrieben: Alles korrekt ... ist trotzdem keine Legitimation für eine Beleidigung.

Ich glaube nicht, dass Frau Merkel sich so im Ton vergreifen würde. Man kann auch sagen, was man von diesen Menschen hält, ohne sie so plump zu beleidigen.
Hallo

Ob's wirklich eine "Beleidiung" war, könnten persönlich letztendlich nur die Protagonisten vor Ort und juristisch nur ein Richter entscheiden. Ob's *gerechtfertigt* war, unterliegt erst einmal der freien Meinung. Menschliche Beziehung ist nun mal eine wechselseitige Geschichte... und wer Randale macht, braucht nun mal nicht auf Verständnis zu hoffen. Und das darf auch zum Ausdruck gebracht werden. Wird anders herum ja auch tagtäglich praktiziert. Schau Dich hier im Forum um...

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von jorikke »

Sri Aurobindo » Mi 9. Sep 2015, 23:27 hat geschrieben: Alles korrekt ... ist trotzdem keine Legitimation für eine Beleidigung.

Ich glaube nicht, dass Frau Merkel sich so im Ton vergreifen würde. Man kann auch sagen, was man von diesen Menschen hält, ohne sie so plump zu beleidigen.
Moment mal.
Pack ist keinesfalls ein Ausdruck aus der Fäkalsprache, der plump beleidigend sein könnte.
Der Duden definiert das Wort als "salopp abwertend."
Als Synonym gilt "Brut".
Damit hat Gabriel treffend zum Ausdruck gebracht was er von so einer Sorte Mensch hält.
Zu Recht wird Politikergeschwurbel angeprangert. Dann sollte man aber auch anerkennen, wenn einer mal eine deutliche Aussprache pflegt.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Svi Back » Do 10. Sep 2015, 06:16 hat geschrieben: Es ist schon erschreckend, dass ich dich zum wiederholten Male über die Grundlagen menschlicher Vernunft aufklären muss.
Bei einem politisch oder auch rassistisch motivierten Mord ist es völlig unerheblich ob es einen "Großen" oder "Kleinen" erwischt.
Es handelt sich um einen Mensch. Allein deine Kategorisierung zeigt deine Einstellung.



Das mag ja sein, nur in diesem Zusammenhang von einer Machtübernahme zu fabulieren ist völlig absurd.


daran kannst du sehen, dass der NPD Funktionär ähnlich tickt wie du. Der erwartet wahrscheinlich auch die Machtübernahme. :rolleyes:



Kannst du mir mal sagen, wo diese "national befreiten" Regionen genauer zu verorten sind?

Erstens erwarte ich keine Machtübernahme, weil ich gar nicht zur Wahl stehe, den ich bin in erster Linie Gewerkschafter. Wir haben lediglich Wahlbausteine oder bestimmte Interessen für Arbeitnehmer und schauen mit welcher Partei an der Regierung sich bestimmte Interessen besser durchsetzen lassen. Wenn wir feststellen das nach 45 Berufsjahren im Drei- und Zweischichtbetrieb kaum jemand gesund oder unangeschlagen das 65 Lebensjahr erreicht, ist es nicht in unseren Interesse bis 70 Jahre arbeiten zu lassen, da die Kürzung der Rente nicht reicht um seinen letzten Lebensabschnitt in Würde zu begehen. Desahlb würden wie in diesen Punkt einer Partei unterstützen, die es erlaubt früher aus dem Arbeitsleben auszusteigen ohne dadurch in Altersarmut zu verfallen. Das wir als IGM die Macht in diesem Land an uns reißen wollen, behaupten ja nicht mal unsere größten Feinde, die noch halbwegs seriös sind.

Historisch gesehen wurden auch wir Gewerkschafter von den Nazis vernichtet, gefoltert, in die KZ´s gebracht, umgebracht. Wir Gewerkschafter haben deshalb aus der Geschichte gelernt, was man von den Neonazis nicht sagen kann. Auch im Parteiprogramm der NPD steht klar, sie sind gegen Gruppenegoismen, was nichts anderes heißt, sie werden wieder auf Gewerkschafter losgehen und haben siezu Freiwild erklärt.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Tomaner » Do 10. Sep 2015, 07:32 hat geschrieben:

Erstens erwarte ich keine Machtübernahme, weil ich gar nicht zur Wahl stehe, den ich bin in erster Linie Gewerkschafter. Wir haben lediglich Wahlbausteine oder bestimmte Interessen für Arbeitnehmer und schauen mit welcher Partei an der Regierung sich bestimmte Interessen besser durchsetzen lassen. Wenn wir feststellen das nach 45 Berufsjahren im Drei- und Zweischichtbetrieb kaum jemand gesund oder unangeschlagen das 65 Lebensjahr erreicht, ist es nicht in unseren Interesse bis 70 Jahre arbeiten zu lassen, da die Kürzung der Rente nicht reicht um seinen letzten Lebensabschnitt in Würde zu begehen. Desahlb würden wie in diesen Punkt einer Partei unterstützen, die es erlaubt früher aus dem Arbeitsleben auszusteigen ohne dadurch in Altersarmut zu verfallen. Das wir als IGM die Macht in diesem Land an uns reißen wollen, behaupten ja nicht mal unsere größten Feinde, die noch halbwegs seriös sind.

Historisch gesehen wurden auch wir Gewerkschafter von den Nazis vernichtet, gefoltert, in die KZ´s gebracht, umgebracht. Wir Gewerkschafter haben deshalb aus der Geschichte gelernt, was man von den Neonazis nicht sagen kann. Auch im Parteiprogramm der NPD steht klar, sie sind gegen Gruppenegoismen, was nichts anderes heißt, sie werden wieder auf Gewerkschafter losgehen und haben siezu Freiwild erklärt.

Dann sollte man sich vor allem auch einmal die Menschenrechte durchlesen! Die sind dadurch entstanden, dass die Nazis einen Barbarenstaat errichteten, die die ganze Menschheit in Abscheu und Entsetzen gesetzt hat. Was sind dies also für Leute, also die Neonazis, die wiederum so einen barbaristischen Staat errichten wollen? Im Gegensatz dazu, sind Gewerkschafter ein Peronenkreis, der ausdrücklich durch die Menschenrechte geschützt ist! Stellst du die Menschenrechte in Frage?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Fadamo »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 21:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-
Sie dürfen es nicht , aber sie machen es.
Sie sind ja etwas besseres wie das "Pack".
Übrigens ist Gabriele kein Einzelfall.
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Quatschki »

Tomaner » 10. Sep 2015, 08:52 hat geschrieben:

Dann sollte man sich vor allem auch einmal die Menschenrechte durchlesen! Die sind dadurch entstanden, dass die Nazis einen Barbarenstaat errichteten, die die ganze Menschheit in Abscheu und Entsetzen gesetzt hat. Was sind dies also für Leute, also die Neonazis, die wiederum so einen barbaristischen Staat errichten wollen? Im Gegensatz dazu, sind Gewerkschafter ein Peronenkreis, der ausdrücklich durch die Menschenrechte geschützt ist! Stellst du die Menschenrechte in Frage?
Aber wo sind denn all diese Neonazis, die angeblich das "Dritte Reich" reanimieren wollen?
Was ich sehe ist nur die Forderung nach der Rückbesinnung auf das Grundgesetz und den Wahlspruch am Reichstagsgebäude: Dem deutschen Volke und auf den Amtseid der gewählten Politiker, dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden! Deutschland soll ein Vorbild für andere Staaten sein, aber nicht die Versäumnisse von deren Regierungen ausbaden!
Was aber hat das mit Barbarei oder dem Nazistaat zu tun?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von schelm »

SoleSurvivor » Mi 9. Sep 2015, 22:32 hat geschrieben:Frau Merkel hat es nicht nötig, sich mit Pegida einzulassen oder "mehr Patriotismus" zu fordern. Ihr Balkon wurde auch nicht von Mitgliedern der "identitären Bewegung" besetzt. Frau Merkel steht für wohlüberlegtes Handeln und politische Mitte.
Fr.Merkel steht für geschicktes Entsorgen politischer Gegner in den eignen Reihen, das Aussitzen von Problemen, und funktioniert es nicht den bleiernen Stillstand zu erhalten, dann agiert sie gern mal im 180 Grad Modus, übertüncht ihre Unsicherheit mit Unnahbarkeit, staatstragender Gestik ( Raute ) und der Fähigkeit dem Michel das Gefühl zu vermitteln, mit all dem Mist nichts zu tun zu haben. :D
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » vor 46 Minuten hat geschrieben:

Dann sollte man sich vor allem auch einmal die Menschenrechte durchlesen! Die sind dadurch entstanden, dass die Nazis einen Barbarenstaat errichteten, die die ganze Menschheit in Abscheu und Entsetzen gesetzt hat.
so ein Unsinn
http://www.humanrights.com/de/what-are- ... inder.html
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

jorikke » Heute 07:58 hat geschrieben:
Moment mal.
Pack ist keinesfalls ein Ausdruck aus der Fäkalsprache, der plump beleidigend sein könnte.
Der Duden definiert das Wort als "salopp abwertend."
Als Synonym gilt "Brut".
Damit hat Gabriel treffend zum Ausdruck gebracht was er von so einer Sorte Mensch hält.
Zu Recht wird Politikergeschwurbel angeprangert. Dann sollte man aber auch anerkennen, wenn einer mal eine deutliche Aussprache pflegt.
Abwertend ist vollkommene ausreichend, um als Beleidigung zu gelten.

Zu Gabriel - ich wähle immer schon links-grün ... mal mehr links, mal mehr grün. Aber Gabriel ist für mich einfach nur ein aufgeblasener ungehobelter Klotz. Da ist mir Merkel lieber - da weiß ich woran ich bin.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von jorikke »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 09:47 hat geschrieben: Abwertend ist vollkommene ausreichend, um als Beleidigung zu gelten.

Zu Gabriel - ich wähle immer schon links-grün ... mal mehr links, mal mehr grün. Aber Gabriel ist für mich einfach nur ein aufgeblasener ungehobelter Klotz. Da ist mir Merkel lieber - da weiß ich woran ich bin.
Abwertende Beurteilungen sind also Beleidigungen.
Wenn ich etwas negativ sehe darf ich es also nicht mehr formulieren.
Dann also nur noch Wischi-Waschi Kommentare.
Die Welt wird immer drolliger.
Oh shit, drolliger ist in diesem Zusammenhang negativ also beleidigend.
Jetzt habe ich die Welt beleidigt.
...ich mach aber auch Sachen...
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

jorikke » vor 14 Minuten hat geschrieben:
Abwertende Beurteilungen sind also Beleidigungen.
Wenn ich etwas negativ sehe darf ich es also nicht mehr formulieren.
Dann also nur noch Wischi-Waschi Kommentare.
Die Welt wird immer drolliger.
Oh shit, drolliger ist in diesem Zusammenhang negativ also beleidigend.
Jetzt habe ich die Welt beleidigt.
...ich mach aber auch Sachen...
selbst "er ist ein Strolch" ist eine Beleidigung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigu ... ungsformen
Äußerung eines beleidigenden Werturteils in Beziehung auf den (abwesenden) Betroffenen gegenüber anderen Personen, beispielsweise „Er ist ein Strolch“.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 08:47 hat geschrieben:Zu Gabriel - ich wähle immer schon links-grün ... mal mehr links, mal mehr grün. Aber Gabriel ist für mich einfach nur ein aufgeblasener ungehobelter Klotz. Da ist mir Merkel lieber - da weiß ich woran ich bin.
Hallo

Darf man einen Menschen öffentlich "aufgeblasen" und "ungehobelt" und "Klotz" nennen... :thumbup: meine Meinung: Mach es! Soll aber keiner über's "Pack" heulen! :thumbup:

MfG
Zuletzt geändert von obk am Do 10. Sep 2015, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

obk » Heute 11:05 hat geschrieben:
Hallo

Darf man einen Menschen öffentlich "aufgeblasen" und "ungehobelt" und "Klotz" nennen... :thumbup: meine Meinung: Mach es! Soll aber keiner über's "Pack" heulen! :thumbup:

MfG
Im Gegensatz zu "Pack"
... wertet "ungehobelter Klotz" nicht die Person an sich, sondern deren Verhalten.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Tomaner » Do 10. Sep 2015, 05:44 hat geschrieben: Von was ich rede ist, wer sind den die potentiellen Opfer der Rechtsradikalen. Doch wohl nicht wie bei der RAF die Großen!
Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 11:40 hat geschrieben: Im Gegensatz zu "Pack"
... wertet "ungehobelter Klotz" nicht die Person an sich, sondern deren Verhalten.
Hallo

Das musst Du dann schon wieder dem überlassen, zu dem Du es sagst... zum "beleidigen" gehören nun mal mind. zwei... wie zum streiten... wie zum sich vertragen. Es bringt nichts, hinterher zu erklären, wie's gemeint war. Ist wie bei schlechten Witzen halt auch.

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Nathan »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-
Wenn es dir wirklich darum ginge, "fundierte Stellungnahmen" von Juristen einzuholen solltest du deine Frage auch in einem Forum für juristische Fragen stellen. Davon gibt es genug. So aber erlaubt mir dein Beitrag die Unterstellung, deine Frage ist eine rein rhetorische, verbunden mit der versteckten Aussage, Herr Gabriel dürfe so etwas nicht sagen. Mithin ist dein Beitrag als pure Heuchelei demaskiert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

obk » Heute 15:22 hat geschrieben:
Hallo

Das musst Du dann schon wieder dem überlassen, zu dem Du es sagst... zum "beleidigen" gehören nun mal mind. zwei... wie zum streiten... wie zum sich vertragen. Es bringt nichts, hinterher zu erklären, wie's gemeint war. Ist wie bei schlechten Witzen halt auch.

MfG
Nein
... es geht bei dem Straftatbestand der Beleidigung um die Absicht.

Wenn Gabriel Pack sagt, dann will er damit die Angesprochenen herabwürdigen.
Er hat ja durchaus recht mit dem, was er sagen will - nur muss man gerade von einem Politiker erwarten dürfen, dass er sich soweit unter Kontrolle hat, dass er das nicht beleidigend tut.

Wenn ich jedoch Herrn Gabriel als "ungehobelten Klotz" bezeichne, dann will ich ihn nicht herabwürdigen, sondern sein Agieren kritisieren. Deshalb ist das auch keine Beleidigung - eben weil es offenkundig nicht beleidigend gemeint ist. Auch "aufgeblasen" ist lediglich Kritik am verhalten.

Hier noch mal die Wikipedia über das Gesetz:
(den link kopieren)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigu ... )#Tatopfer
Ausschlaggebend sind nicht die Worte, die man verwendet, sondern vielmehr ist der Vorsatz entscheidend. Richtet sich dieser gegen eine genau bestimmbare Gruppe und bringt der Täter dies in einer Weise zum Ausdruck, dass dem Gericht eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes möglich ist, so handelt es sich trotz Ungenauigkeit im Wortlaut um eine Beleidigung. So erfüllt man beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung, wenn man den an sich nicht strafbaren Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ direkt an eine kleine Gruppe anwesender Soldaten richtet und gleichzeitig den Vorsatz hat, genau diese Soldaten zu beleidigen. Gleiches gilt beispielsweise, wenn man das an sich als Volk insgesamt nicht beleidigungsfähige „jüdische Volk“ beleidigt, die Beleidigung aber eigentlich an jenen Teil des jüdischen Volkes gerichtet ist, welcher die Überlebenden des Holocaustes in Deutschland umfasst. Obwohl Polizisten als Gruppe nicht beleidigungsfähig sind, wäre die Aussage „Bullen sind Schweine“ während einer Verkehrskontrolle doch eine Beleidigung, da sie sich dann nicht an die Polizei insgesamt, sondern gerade an die anwesenden Polizeibeamten richtete. Es ist daher falsch, anzunehmen, eine dem Wortlaut nach allgemeine Beleidigung könne den Straftatbestand der Beleidigung auf keinen Fall erfüllen. Zu prüfen ist stets, ob der Vorsatz hinsichtlich einer ehrverletzenden Aussage sich auf eine genau bestimmbare Person oder Gruppe bezieht oder nicht.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 21:33 hat geschrieben: Nein
... es geht bei dem Straftatbestand der Beleidigung um die Absicht.
Hallo

Ob das alles einen "Straftadbestand" erfüllt, müsste - wie schon gesagt - im Einzelfall geprüft und bei Bedarf gerichtlich entschieden werden. Und so lange bewegen wir uns hier im Bereich von Meinungen über zwischenmenschliche Kommunikation. Und die ist nun mal eine wechselseitige Geschichte. Und wie da eine "Klotz-Geschichte" ankommt, hättest Du nicht im Griff.

Und in dem von Dir genannten Sinne könnte auch "Pack" auf das Verhalten der Menschen abzielen und nicht auf sie selber... insofern ist das eine willkürliche Setzung von Dir.

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

obk » vor 3 Minuten hat geschrieben:
Hallo

Ob das alles einen "Straftadbestand" erfüllt, müsste - wie schon gesagt - im Einzelfall geprüft und bei Bedarf gerichtlich entschieden werden. Und so lange bewegen wir uns hier im Bereich von Meinungen über zwischenmenschliche Kommunikation. Und die ist nun mal eine wechselseitige Geschichte. Und wie da eine "Klotz-Geschichte" ankommt, hättest Du nicht im Griff.

Und in dem von Dir genannten Sinne könnte auch "Pack" auf das Verhalten der Menschen abzielen und nicht auf sie selber... insofern ist das eine willkürliche Setzung von Dir.

MfG
Das Gericht muss eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes führen.

Das ist bei Gabriel möglich.
Meine Aussagen lassen das offenkundig nicht zu.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

firlefanz11 » Do 10. Sep 2015, 12:39 hat geschrieben: Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
Wieder einmal lügst du wie gedruckt. Ich habe niemals Taten der RAF relativiert. Ich habe lediglich festgestellt, Terroristen der RAF haben anderes Täterprofil als Neonazis. Wer das vom Verfassungsschutz nicht weiß ist fehl am Platz! Das die Feststellung das die RAF ein anderes Täterprofil hat verfassungsfeindlich sein soll, ist doch wohl total lächerlich. Dies wird dir jeder Experte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und jeder Richter bestätigen. Wenn du von der Polizei Obdachlose beobachtet hättest oder türkische Einrichtungen, um damit RAF Terroristen auf frischer Tat ertappen zu können, hättest du bis heute noch keinen einzigen bekommen. Willst du ernsthaft uns auftischen 5 RAF Terroisten würden einen Obdachlosen verprügeln?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 21:33 hat geschrieben: Nein
... es geht bei dem Straftatbestand der Beleidigung um die Absicht.

Wenn Gabriel Pack sagt, dann will er damit die Angesprochenen herabwürdigen.
Er hat ja durchaus recht mit dem, was er sagen will - nur muss man gerade von einem Politiker erwarten dürfen, dass er sich soweit unter Kontrolle hat, dass er das nicht beleidigend tut.

Wenn ich jedoch Herrn Gabriel als "ungehobelten Klotz" bezeichne, dann will ich ihn nicht herabwürdigen, sondern sein Agieren kritisieren. Deshalb ist das auch keine Beleidigung - eben weil es offenkundig nicht beleidigend gemeint ist. Auch "aufgeblasen" ist lediglich Kritik am verhalten.

Hier noch mal die Wikipedia über das Gesetz:
(den link kopieren)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigu ... )#Tatopfer

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.

Es ist die Pflicht eines jeden Demokraten Nazis als das zu bezeichnen was sie sind!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:37 hat geschrieben:
Wieder einmal lügst du wie gedruckt. Ich habe niemals Taten der RAF relativiert. Ich habe lediglich festgestellt, Terroristen der RAF haben anderes Täterprofil als Neonazis. Wer das vom Verfassungsschutz nicht weiß ist fehl am Platz! Das die Feststellung das die RAF ein anderes Täterprofil hat verfassungsfeindlich sein soll, ist doch wohl total lächerlich. Dies wird dir jeder Experte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und jeder Richter bestätigen. Wenn du von der Polizei Obdachlose beobachtet hättest oder türkische Einrichtungen, um damit RAF Terroristen auf frischer Tat ertappen zu können, hättest du bis heute noch keinen einzigen bekommen. Willst du ernsthaft uns auftischen 5 RAF Terroisten würden einen Obdachlosen verprügeln?
Kein guter Tag für Bahnreisende: Neben dem Streik haben auch mehrere Brandanschläge am Samstag den Zugverkehr behindert. In Brandenburg, Bremen und Niedersachsen wurden Strecken sabotiert. Die Polizei prüft ein Bekennerschreiben aus der linken Szene.

Linke Gruppe bekennt sich zu Anschlägen auf Bahnstrecken | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/branda ... x854601285
Verfassungstreue ultralinke ???
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:41 hat geschrieben:

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.

Es ist die Pflicht eines jeden Demokraten Nazis als das zu bezeichnen was sie sind!
Ab welcher "Güte" zählt man als Nazi ? ...und wie viel % der Bürger in D sind das ?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » vor 3 Minuten hat geschrieben:

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.
Richtig...
GG Art1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was meinst Du wohl ist "herabwürdigen" denn anderes als Antasten der Würde?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Teeernte » Do 10. Sep 2015, 23:48 hat geschrieben:


Verfassungstreue ultralinke ???
Was hat dies mit RAF zu tun? Die hat sich schon lange aufgelöst!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 23:51 hat geschrieben: Richtig...
GG Art1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was meinst Du wohl ist "herabwürdigen" denn anderes als Antasten der Würde?
Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt? Waren es nicht sogar oberste Verfassungsrichter, die Spinnerurteil bestädigten?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:58 hat geschrieben:
Was hat dies mit RAF zu tun? Die hat sich schon lange aufgelöst!
eben - um die Raf ging es nicht....:
Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
Es ist egal wer zündelt - ob rechts links oder Glaubensterroristen.

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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 22:49 hat geschrieben: Das Gericht muss eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes führen.

Das ist bei Gabriel möglich.
Meine Aussagen lassen das offenkundig nicht zu.
Hallo

Das ist Deine Meinung. Wie das Ganze juristisch wirklich zu werten ist; müsste sich noch zeigen. Und auch ein Herr Gabriel würde im Zweifel darauf abheben, auf das Verhalten des "Pack's" abgezielt zu haben. Das ist nämlich das, was er gesehen hat. Für mich hat er seine Meinung zu den Vorgängen gesagt... nicht mehr und nicht weniger... und das darf er.

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Provokateur » Mi 9. Sep 2015, 22:43 hat geschrieben:2) Nicht näher definierte Gruppen können nicht kollektiv beleidigt werden. Siehe "Soldaten sind Mörder-Urteil".
Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Provokateur »

Tom Bombadil » Fr 11. Sep 2015, 10:14 hat geschrieben: Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
Expressis verbis ist das sogar korrekt. Mutatis mutandis nicht, denn hier wird nicht die Tätigkeit des Fliehens kritisiert, sondern die Flucht allzu fremdartiger Menschen hierher. Dieselben Leute, die sich als "Flüchtlings- und Asylkritiker" gebährden, haben kein Problem mit geflohenen Ostpreußen und Schlesiern und hätten auch kein Problem mit fliehenden großbusigen Schwedinnen.

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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Beim Soldaten reicht alleine das Tragen einer Uniform, er gilt als Mörder, auch wenn er nie auf einen Menschen geschossen hat. Verallgemeinerungen sind per se Bullshit.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Quatschki » Do 10. Sep 2015, 08:13 hat geschrieben: Aber wo sind denn all diese Neonazis, die angeblich das "Dritte Reich" reanimieren wollen?
Was ich sehe ist nur die Forderung nach der Rückbesinnung auf das Grundgesetz und den Wahlspruch am Reichstagsgebäude: Dem deutschen Volke und auf den Amtseid der gewählten Politiker, dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden! Deutschland soll ein Vorbild für andere Staaten sein, aber nicht die Versäumnisse von deren Regierungen ausbaden!
Was aber hat das mit Barbarei oder dem Nazistaat zu tun?
Was bitteschön hat die NPD oder Anhänger des ehemaligen Netzwerks Süd damit zu tun, eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz zu fordern? Ist Menschenhetze, abfackeln von Flüchtlingsheimen, Lügen, Führerkult, Geschichtsverfälschung usw. mit Grundgesetz vereinbar? Teilweise erkennen ja Rechte nicht enmal das GG an und glauben das 3. Reich besteht fort, wie die Reichsbürger und wollten sogar den Reichstag besetzen.

Das manche Neonazis recht dumm sind, heißt doch nicht das sie keine Nazis sind. Jeden ist doch klar, sie haben sich mit Geschichte gar nicht befasst. Wenn man einzelne Punkte von Nazis ideologisch unterstützt, kann es durch aus sein, dass einige gar nicht wissen was beispielsweise eine NPD alles durchsetzt hätte sich die Möglichkeit dazu. Viele Punkte wären ohne die Vorraussetzung ein Polizeistaat zu sein, gar nicht durchsetzbar. Man ist doch nur deshalb kein Nazi, weil man zu blöde war Programme einer rechtsradikalen Gruppe die man unterstützt gar nicht gelesen oder verstanden hat.

Das selbe Spiel gab es doch unter Hitler. Das Hitler die Ermordung von Millionen befohlen hatte, das er einen Abgriffskrieg wollte, das er Millionen Deutsche von vorn herein angelogen hatte, befreit doch nicht damalige Nazis davor es vielleicht in diesem Ausmaß nicht gewußt zu haben.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Tom Bombadil » Fr 11. Sep 2015, 09:14 hat geschrieben: Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
Hallo

Ach was... Sch**** auf political correctness... :cool: ...wer sich zusammenrottet um Bambule zu machen, muss es im Rahmen der Meinungsfreiheit aushalten auch mal als "Pack" bezeichnet zu werden. Mir selber ist es dabei auch reichlich "wurscht", ob man die Menschen meint, oder deren Handlung. Das eine ist ohnehin nicht vom anderen zu trennen. Und wer "Pack" sagt, kriegt halt auch mal einen "Klotz" zurück... :cool:

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » Heute 01:00 hat geschrieben:
Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt?
Ich wusste, dass das kommt ...

Das mit der Würde hast Du aber nicht ganz begriffen.
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Fr 11. Sep 2015, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Cloudfox »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-

Übertriebene Rechtsrechte Wahrheitspropheten titulieren doch auch gerne all jene, die ihre Meinung nicht teilen als *linksgrünrot Versiffte naive Gutmenschen*... wird nicht als Beleidigung gesehen... :eek:

Ich finde das schenkt dem Terminus *Pack* nicht viel.

Ich persönlich benutze beide Begriffe nicht...aber wohl hat jeder aus seiner Sicht den Eindruck, der Begriff wäre nicht so abwertend und salonfähig...so what?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Do 10. Sep 2015, 07:38 hat geschrieben:

Hallo

Um letztendlich rechtliche Sicherheit zu erhalten, bräuchte es also ein Urteil... gibt es nicht. So lange bleibt hier alles "Meinung". Und ja... auch diese ist legitim.

MfG
Das sind DIE Urteile ... sie haben grundsätzlich geregelt, dass kollektive Beleidigungen nicht strafbar sind.

Wenn Gabriel also sagt, dass man dieses rechte Pack wegsperren müsse, dann ist das als kollektive Beleidigung nicht strafbewährt. Geht er auf eine bestimmte Person zu oder bennt sie und sagt, der gehört zu dem Pack oder der ist auch Pack, dann sieht das anders aus.

Ganz interessant ist dabei ein Urteil über Beleidigungen in einer politischen Debatte. Hier gehen die obersten Gerichte davon aus, dass die Hitze einer politischen Debatte auch eine Beleidigung rechtfertigen kann. Das bedeutet, dass nicht jede Beleidigung im Parlament als solche strafrechtlich verfolgt wird oder werden kann.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob dies nur unter Politikern oder irgendwelchen "Fachleuten" gilt oder auch z.B. eine öffentliche Diskussion betrifft, in der sich ein Politiker sich z.B. im Ton gegenüber teilnehmenden Menschen beleidigend äußert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 10:31 hat geschrieben:
Was bitteschön hat die NPD oder Anhänger des ehemaligen Netzwerks Süd damit zu tun, eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz zu fordern? Ist Menschenhetze, abfackeln von Flüchtlingsheimen, Lügen, Führerkult, Geschichtsverfälschung usw. mit Grundgesetz vereinbar? Teilweise erkennen ja Rechte nicht enmal das GG an und glauben das 3. Reich besteht fort, wie die Reichsbürger und wollten sogar den Reichstag besetzen.

Das manche Neonazis recht dumm sind, heißt doch nicht das sie keine Nazis sind. Jeden ist doch klar, sie haben sich mit Geschichte gar nicht befasst. Wenn man einzelne Punkte von Nazis ideologisch unterstützt, kann es durch aus sein, dass einige gar nicht wissen was beispielsweise eine NPD alles durchsetzt hätte sich die Möglichkeit dazu. Viele Punkte wären ohne die Vorraussetzung ein Polizeistaat zu sein, gar nicht durchsetzbar. Man ist doch nur deshalb kein Nazi, weil man zu blöde war Programme einer rechtsradikalen Gruppe die man unterstützt gar nicht gelesen oder verstanden hat.

Das selbe Spiel gab es doch unter Hitler. Das Hitler die Ermordung von Millionen befohlen hatte, das er einen Abgriffskrieg wollte, das er Millionen Deutsche von vorn herein angelogen hatte, befreit doch nicht damalige Nazis davor es vielleicht in diesem Ausmaß nicht gewußt zu haben.
Wenn man die Propaganda weg kürzt -bleibt NULL Fakt der Beantwortung. (Nichts weiter als ne braune Nebelkerze)
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Lighthouse »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 21:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-


Moin, Moin steve1974,

Vorsatz bedeutet, dass Wissen und Wollen gegeben ist. Das bedeutet, dass Sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllen wollen und auch wissen,
dass Sie dieses tun. Im vorliegenden Fall könnte man bei einer spontanen Äußerung wohl kaum davon ausgehen. Hier kommt es aber auch auf
den Einzelfall an.

Gem. § 15 StGB ist die Strafbarkeit einer Handlung wegen Fahrlässigkeit nur gegeben, wenn diese ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Eine solche Regelung ist in § 185 StGB nicht gegeben.

Weshalb stellst Du diese Frage hier? Gehörst du auch zu den Menschen, die Herr Gabriel als Pack bezeichnet hat? Wenn ja würde ich zu einem Anwalt für Strafrecht gehen und mit ihm diese These erörtern.

LG Rolf
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Marcin »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-

Selbstverständlich darf man asozialen, fremdenfeindlichen Pöbel als Pack bezeichnen. Ich würde sogar weiter gehen und dieses Gelumpe asl widerliches Dreckpack bezeichnen.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 16:14 hat geschrieben:
Das sind DIE Urteile ... sie haben grundsätzlich geregelt, dass kollektive Beleidigungen nicht strafbar sind.
Hallo

Und ob der Fall hier zu denen zu rechnen ist, müsste eben entschieden werden... und das nicht in einem Forum, sondern von einem Richter. Das ist nunmal DIE Rechtslage bei uns. Bis dahin ist alles "Meinung" darüber.

MfG
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 19:52 hat geschrieben:
Hallo

Und ob der Fall hier zu denen zu rechnen ist, müsste eben entschieden werden... und das nicht in einem Forum, sondern von einem Richter. Das ist nunmal DIE Rechtslage bei uns. Bis dahin ist alles "Meinung" darüber.

MfG
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Zuletzt geändert von Päule0815 am Fr 11. Sep 2015, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Wenn ich so sehe, wie die Bezeichnung "Pack" vom Kollektiv wohlwollen aufgegriffen wird, um die Stimmung aufzuheizen, dann frage ich mich, ob das wirklich gut ist.

:s
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 19:33 hat geschrieben:
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Hallo

Was nichts daran ändert, dass aus dem aktuellen Ereignis, erst einmal ein Rechtfall werden müsste, der genau das fest stellt. Und so lange bleibt alles "Meinung".

MfG
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