Teeernte hat geschrieben:(26 Aug 2020, 09:54)Eine WUNDERSCHÖNE Textstelle daraus >>
"Daher erscheint die Einführung eines bedingungsloses Grundeinkommens, welches sowohl existenz- als auch teilhabesichernd ist, in naher Zukunft nur wenig realistisch, da es zwar verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Konzeptideen gibt, aber zum einen in den vergangenen 15 Jahren quasi keine Annäherung zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen im Subsystem stattfand und zum anderen eine qualifizierte Mehrheit von Nöten wäre, die sich auf eine Konzeptausgestaltung einigt und gemeinsam umsetzt."

Diese Textstelle beschreibt nur die Realität. Doch man sollte sich nicht täuschen lassen - denn nur weil es morgen noch kein BGE gibt, sind wir dennoch lange nicht so weit entfernt davon, wie es manche meinen. Die Vorbereitungen hin zu einem Systemwechsel in Richtung BGE laufen schon längst - auch deshalb, weil die Systembrüche immer wieder beklagt werden, und die höchsten Gerichte vom Gesetzgeber sukzessive aber beständig Nachbesserungen verlangen, dass hier mehr Einheitlichkeit durchgesetzt wird.
So wird inzwischen zur Berechnung des Existenzminimums sowohl im Sozialrecht als auch im Steuerrecht mehr und mehr die gleiche Grundlage genutzt! So ist inzwischen auch klar, dass der Gesetzgeber, wenn er denn Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern einrichten will, diese nicht unter das Existenzminimum laufen lassen darf. Und: Den Erfolg von Sanktionsmaßnahmen muss der Gesetzgeber, wenn er diese beibehalten will, auch monitoren und nachweisen. Sonst wird das nichts.
Auch setzt sich in immer mehr Parteien die Überzeugung durch, dass wir endlich mal das Thema der GKV/PKV angehen müssen - mittels einheitlicher Regelungen. Die Bürgerversicherung ist im linken Spektrum inzwischen schon eine soziale Standardforderung. Tatsächlich ist das aber eher eine vorbereitende Maßnahme für eine BGE-Gesellschaft! OHNE solche Vereinheitlichungen wäre es ziemlich schwer, eine BGE-Gesellschaft zu etablieren.
Übrigens wäre es durchaus eine valide Alternative, (meiner Sichtweise nach sogar die Bessere) statt der Bürgerversicherung eine Kopfpauschale zu fordern! Denn - die in der GKV organisierte Umverteilung gehört systematisch eigentlich weniger ins Sozialrecht, und mehr in das Steuerrecht - oder: Man könnte Umverteilung aus dem Steuerrecht eliminieren, und komplett in das Sozialrecht verschieben - auch das wäre valide. Kritisch ist hingegen das, was wir heute haben. Eine muntere Durchmischung von Sozialrecht und Steuerrecht - und manche steuerrechtlichen Fragestellungen werden im Sozialrecht aufgegriffen, und andererseits werden Umverteilungsfragen sowohl im Steuerrecht als auch im Sozialrecht organisiert.....und munter regiert das Chaos weiter, was eine stringente und konsequente Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik verhindert!
Hier gehört mal mit dem Besen radikal ausgekehrt - also systematisch bereinigt! Hier sollten mal Juristen und Sozialwissenschaftler einen ganzheitlichen Entwurf aus einem Guss schaffen - das würde helfen, sehr viele unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden - und das spart der Gesellschaft sehr viel Geld!
Auch Schäuble hat mit einer seiner (Steuer-)Reformen klar in Richtung BGE gearbeitet - da wurden viele Steuertatbestände deutlich pauschaliert und zusammengefasst. Hintergrund der Aktion: Es ist einfach nicht effektiv, jeden einzelnen "Furz" individuell durch Steuerbeamte bewerten und bearbeiten zu lassen......diese scheinbare individuelle Gerechtigkeit kostet die Gemeinschaft einfach nur viel Geld! Deshalb ist es effektiver, stattdessen gewisse Dinge einfach pauschaliert zu betrachten. Auch das ist eine Reform, die in Richtung eines BGEs arbeitet!
Vielen ist leider noch immer nicht klar, wie problematisch unser heutiges Geschwurbeltes System ist - und wie viel effizienter ein System wäre, welches Finanz-, Steuer- und Soziale Fragen aus einem Guss einheitlich behandeln würde. Das ist genau das Problem, weshalb sehr häufig zu schnell BGE-Systeme abgelehnt werden. Tatsächlich aber versuchen übliche Überlegungen zu BGE-Systemen gerade dies aufzubrechen und dem ein klares ganzheitliches alternatives System gegenüber zu stellen.
Genau deshalb lohnt es sich, nicht nur über BGE zu reden, sondern dabei auch die Einnahemseite und die Ausgabeseite ganzheitlich zu betrachten. Es lohnt sich, die sozialen wie auch die Umverteilungsaspekte anzuschauen - und zu vergleichen, wie es heute (suboptimal) funktioniert, und wie es funktionieren könnte, wenn man es ganzheitlich organisieren würde.
BGE-Systeme sind leistungsfähiger als das, was vielen ihnen zutrauen. Sie sind sozialer, als es so manche Kritiker sehen. Und: Sie sind weitaus weniger anfällig für Mißbrauch, als so mancher Kritiker von BGE-Systemen unterstellt, weil sie eben genau diese heute vorhandenen Mißbrauchsmöglichkeiten systematisch erst gar nicht zulassen.
BGE-Systeme sollten deshalb ernsthaft eine Chance verdienen - wenigstens mal ganzheitlich fair diskutiert zu werden.