Ein Punkt, der die Komplexität erhöht, ist die Unterteilung der Sozialabgaben in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil. Was verbirgt sich hinter dieser Unterteilung? Was ist der Sinn dahinter?
https://www.steuerklassen.com/brutto-ne ... beranteil/Arbeitgeberanteil
Die Abgaben zur Sozialversicherung werden auf den Brutto-Lohn des Arbeitnehmers berechnet. Konkret zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein in Höhe von 1,6 Prozent.
Die Beiträge zu Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung werden also (mit einigen kleineren Ausnahmen) hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Die Unfallversicherung wird dagegen allein vom Arbeitgeber getragen.
Was ich nicht verstehe: Wieso dieser bürokratische Aufwand? Wieso wird nicht konsequent alles dem Arbeitnehmer abgezogen, der dafür ein höheres Bruttogehalt erhält? Letztlich ist die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer doch nichts als Augenwischerei, denn dies alles sind Kosten, die der Arbeitnehmer erwirtschaften muss. Warum also dieser Verwaltungsaufwand, es einmal hier, einmal dort abzuziehen?
Hier ein Beispiel, nach folgendem Link berechnet:
https://www.brutto-netto-rechner.info/g ... tgeber.php
Bruttoeinkommen: 5.000,00 €
Steuerklasse: I
Keine Kinder, gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, kein Kirchenmitglied
Steuerbelastung des Arbeitnehmers
Lohnsteuer: 1.014,75 €
Solidaritätszuschlag: 55,81 €
Summe Steuern des Arbeitnehmers: 1.070,56 €
Sozialabgaben des Arbeitnehmers
Rentenversicherung: 465,00 €
Krankenversicherung: 351,66 €
Pflegeversicherung: 80,54 €
Arbeitslosenversicherung: 62,50 €
Summe der Sozialabgaben des Arbeitnehmers: 959,70 €
Sozialabgaben des Arbeitgebers
Rentenversicherung: 465,00 €
Krankenversicherung: 351,66 €
Pflegeversicherung: 69,20 €
Arbeitslosenversicherung: 62,50 €
Summe der Sozialabgaben des Arbeitgebers: 948,35 €
Arbeitnehmer-Brutto: 5.000,00 €
Gesamtbelastung des Arbeitgebers: 5.948,35 €
Nettoeinkommen des Arbeitnehmers: 2.969,74 €
Der deutsche Arbeitnehmer glaubt also, er behalte 59,4% seines Bruttolohns für sich (2.970 € von 5.000 €), und der Staat wolle nur 40,6% von ihm. In der Realität behält er doch aber nur 49,9% seines Bruttolohns (2.970 € von 5.948 €), und der Staat will über die Hälfte von ihm.
Dazu kommen noch weitere Abgaben, etwa die Zwangsabgabe für ARD & ZDF für den Arbeitnehmer oder die Unfallversicherung und die Insolvenzabgabe für den Arbeitgeber. Der Clou: Gibt der deutsche Michel dieses Geld dann wieder aus, will der Staat über die Mehrwertsteuer auch daran wieder beteiligt werden.
Wozu dient also diese Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?