Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Julian
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Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist von beeindruckender Komplexität. Ich frage mich, warum das so ist, und ob es so sein muss.

Ein Punkt, der die Komplexität erhöht, ist die Unterteilung der Sozialabgaben in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil. Was verbirgt sich hinter dieser Unterteilung? Was ist der Sinn dahinter?
Arbeitgeberanteil
Die Abgaben zur Sozialversicherung werden auf den Brutto-Lohn des Arbeitnehmers berechnet. Konkret zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein in Höhe von 1,6 Prozent.
https://www.steuerklassen.com/brutto-ne ... beranteil/

Die Beiträge zu Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung werden also (mit einigen kleineren Ausnahmen) hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Die Unfallversicherung wird dagegen allein vom Arbeitgeber getragen.

Was ich nicht verstehe: Wieso dieser bürokratische Aufwand? Wieso wird nicht konsequent alles dem Arbeitnehmer abgezogen, der dafür ein höheres Bruttogehalt erhält? Letztlich ist die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer doch nichts als Augenwischerei, denn dies alles sind Kosten, die der Arbeitnehmer erwirtschaften muss. Warum also dieser Verwaltungsaufwand, es einmal hier, einmal dort abzuziehen?

Hier ein Beispiel, nach folgendem Link berechnet:
https://www.brutto-netto-rechner.info/g ... tgeber.php

Bruttoeinkommen: 5.000,00 €
Steuerklasse: I
Keine Kinder, gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, kein Kirchenmitglied

Steuerbelastung des Arbeitnehmers
Lohnsteuer: 1.014,75 €
Solidaritätszuschlag: 55,81 €
Summe Steuern des Arbeitnehmers: 1.070,56 €

Sozialabgaben des Arbeitnehmers
Rentenversicherung: 465,00 €
Krankenversicherung: 351,66 €
Pflegeversicherung: 80,54 €
Arbeitslosenversicherung: 62,50 €
Summe der Sozialabgaben des Arbeitnehmers: 959,70 €

Sozialabgaben des Arbeitgebers
Rentenversicherung: 465,00 €
Krankenversicherung: 351,66 €
Pflegeversicherung: 69,20 €
Arbeitslosenversicherung: 62,50 €
Summe der Sozialabgaben des Arbeitgebers: 948,35 €

Arbeitnehmer-Brutto: 5.000,00 €
Gesamtbelastung des Arbeitgebers: 5.948,35 €
Nettoeinkommen des Arbeitnehmers: 2.969,74 €


Der deutsche Arbeitnehmer glaubt also, er behalte 59,4% seines Bruttolohns für sich (2.970 € von 5.000 €), und der Staat wolle nur 40,6% von ihm. In der Realität behält er doch aber nur 49,9% seines Bruttolohns (2.970 € von 5.948 €), und der Staat will über die Hälfte von ihm.

Dazu kommen noch weitere Abgaben, etwa die Zwangsabgabe für ARD & ZDF für den Arbeitnehmer oder die Unfallversicherung und die Insolvenzabgabe für den Arbeitgeber. Der Clou: Gibt der deutsche Michel dieses Geld dann wieder aus, will der Staat über die Mehrwertsteuer auch daran wieder beteiligt werden.

Wozu dient also diese Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?
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Quatschki
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Quatschki »

Es ist auch eine Erleichterung bei Lohnverhandlungen.
Wenn ich hundert Euro (brutto) mehr will, sind das ja in Wahrheit 130 Euro, die der Arbeitgeber als zusätzliche Lohnkosten kalkulieren und erwirtschaften muß.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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John Galt
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Dient vor allem zur Verschleierung der Sozialkosten und gleichzeitig dient es dazu, dass Bild der "bösen" Kapitalisten in der sozialen Marktwirtschaft zu verbessern. Schaut her der gutmütige Unternehmer zahlt die Hälfte der Renten- und Krankenversicherung - was für ein netter Kerl.

Der Lohnt setzt sich letztendlich immer aus Unternehmergewinn, Sozialabgaben inklusive U1, U2, U3 von denen der Ottonormalarbeit noch nie in seinem Leben gehört hat und dem tatsächlichen Lohn zusammen.

Ökonomisch natürlich Unsinn, es macht keinen Unterschied ob der Arbeitnehmer 40% Sozialabgaben zahlt oder ob er 20% zahlt und der Unternehmer ebenfalls 20%. Es ist letztendlich immer sein Geld, nur wenn er halt 40% auf seinem Lohnzettel sieht, dann richtet sich die Wut gegen die Obrigkeit.

Hier mal noch ein Beispiel mit 3000 Euro Brutto:

https://i.imgur.com/iO6AvIz.png
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Misterfritz
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Misterfritz »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:50)Der Lohnt setzt sich letztendlich immer aus Unternehmergewinn, Sozialabgaben inklusive U1, U2, U3 von denen der Ottonormalarbeit noch nie in seinem Leben gehört hat und dem tatsächlichen Lohn zusammen.
U3?
Es gibt U1, U2 und Insolvenzabgabe - die aber nur für Unternehmen mit bis zu 30 MA verpflichtend sind.
Aber die Berufsgenossenschaftsbeiträge sind für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Skull
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:33)

Wozu dient also diese Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?
Um Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmässig (paritätisch) an den sozialen Kosten der Gesellschaft zu beteiligen.

Und das Wort paritätisch kann sich jeder selbst erarbeiten. :)

Und historisch kommt das von dem ollen Bismarck.

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Julian
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:50)
Der Lohnt setzt sich letztendlich immer aus Unternehmergewinn, Sozialabgaben inklusive U1, U2, U3 von denen der Ottonormalarbeit noch nie in seinem Leben gehört hat und dem tatsächlichen Lohn zusammen.
So ist es - diese Umlagen U1, U2 und U3, die von der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden, hatte ich oben nur kurz angeschnitten in Form der U3, der Insolvenzumlage. Bei der U1 geht es um die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall (nur für kleine Betriebe mit max. 30 Beschäftigten), bei der U2 um die finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz.
John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:50)

Dient vor allem zur Verschleierung der Sozialkosten und gleichzeitig dient es dazu, dass Bild der "bösen" Kapitalisten in der sozialen Marktwirtschaft zu verbessern. Schaut her der gutmütige Unternehmer zahlt die Hälfte der Renten- und Krankenversicherung - was für ein netter Kerl.
[...]
Ökonomisch natürlich Unsinn, es macht keinen Unterschied ob der Arbeitnehmer 40% Sozialabgaben zahlt oder ob er 20% zahlt und der Unternehmer ebenfalls 20%. Es ist letztendlich immer sein Geld, nur wenn er halt 40% auf seinem Lohnzettel sieht, dann richtet sich die Wut gegen die Obrigkeit.

Hier mal noch ein Beispiel mit 3000 Euro Brutto:

https://i.imgur.com/iO6AvIz.png
Den Eindruck habe ich auch. Es scheint nichts als Augenwischerei zu sein, zum einen, um die wahre Steuer- und Abgabenlast zu verdecken, zum anderen, um dem Arbeitnehmer das Gefühl zu geben, der Arbeitgeber beteilige sich an seinen Lasten.

Manchmal meine ich, die Deutschen neigten dazu, sich idealistische Luftschlösser zu bauen, um die Realität besser ertragen zu können. Ökonomisch ist das, soweit ich es beurteilen kann, eher Unsinn.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:50)

Ökonomisch natürlich Unsinn, es macht keinen Unterschied
ob der Arbeitnehmer 40% Sozialabgaben zahlt oder ob er 20% zahlt und der Unternehmer ebenfalls 20%.

Es ist letztendlich immer sein Geld, nur wenn er halt 40% auf seinem Lohnzettel sieht,
dann richtet sich die Wut gegen die Obrigkeit.
Für den Arbeitnehmer ist es kein Unsinn, wenn er 20 Prozent MEHR zu versteuern hätte. ;)

Ich kenne kaum Arbeitnehmer die eine WUt gegen die Obrigkeit haben, WEIL sie sozialversichert sind.

Die meisten schätzen die Sozialversicherung, benötigen sie und nutzen sie.
Und WISSEN auch, das es da einen Arbeitgeberanteil gibt.

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:57)

U3?
Es gibt U1, U2 und Insolvenzabgabe - die aber nur für Unternehmen mit bis zu 30 MA verpflichtend sind.
Aber die Berufsgenossenschaftsbeiträge sind für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Die gibt es erst seit 2009.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Umlage_U3
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Julian
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:59)

Um Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmässig (paritätisch) an den sozialen Kosten der Gesellschaft zu beteiligen.

Und das Wort paritätisch kann sich jeder selbst erarbeiten. :)

Und historisch kommt das von dem ollen Bismarck.

mfg
Aber das ist doch nur ein Buchhaltertrick. Der Arbeitgeber rechnet doch mit dem ihm entstehenden Bruttolohn, wenn er sich überlegt, ob er einen Arbeitnehmer einstellt und wie er ihn bezahlt. Und der Arbeitnehmer muss das, was er den Arbeitgeber tatsächlich kostet, erwirtschaften.

Ich finde das System grotesk und intransparent. Offenbar dient es dazu, die Bürger ruhigzustellen, indem sie über die wahren Steuer- und Abgabenlasten im Unklaren gehalten werden. Der gierige Staat möchte sich heimlich bedienen, so dass es niemand mitbekommt.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:05)

Für den Arbeitnehmer ist es kein Unsinn, wenn er 20 Prozent MEHR zu versteuern hätte. ;)

Ich kenne kaum Arbeitnehmer die eine WUt gegen die Obrigkeit haben, WEIL sie sozialversichert sind.

Die meisten schätzen die Sozialversicherung, benötigen sie und nutzen sie.
Und WISSEN auch, das es da einen Arbeitgeberanteil gibt.

mfg
Dann könnten doch die Steuern entsprechend gesenkt werden! Das einzige, was sich durch die Abschaffung des Systems ändern würde, wäre mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand. Offenbar ist das aber nicht gewollt. Warum nicht?
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:02)

Den Eindruck habe ich auch. Es scheint nichts als Augenwischerei zu sein, zum einen, um die wahre Steuer- und Abgabenlast zu verdecken, zum anderen, um dem Arbeitnehmer das Gefühl zu geben, der Arbeitgeber beteilige sich an seinen Lasten.
Der Arbeitgeber BETEILIGT sich an den Lasten. Des Arbeitgebers und auch der Gesellschaft.

Was für einen Unsinn soll hier JETZT verbreitet werden ? :dead:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:07)

Dann könnten doch die Steuern entsprechend gesenkt werden!
Hätte, könnte, wäre...

Deine Ursprungsaussage (Edit: korrigiert, die von John Galt) war UNSINN. :D

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:09)

Hätte, könnte, wäre...

Deine Ursprungsaussage war UNSINN. :D

mfg
Welche Ursprungsaussage soll Unsinn gewesen sein?
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:07)

Der Arbeitgeber BETEILIGT sich an den Lasten. Des Arbeitgebers und auch der Gesellschaft.

Was für einen Unsinn soll hier JETZT verbreitet werden ? :dead:

mfg
Gar nichts tut der Arbeitgeber. Es ist Augenwischerei. Der Arbeitnehmer bezahlt die Sache, indem er einen geringeren Bruttolohn bekommt. So einfach ist das.
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John Galt
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:57)

U3?
Es gibt U1, U2 und Insolvenzabgabe - die aber nur für Unternehmen mit bis zu 30 MA verpflichtend sind.
Aber die Berufsgenossenschaftsbeiträge sind für alle Arbeitgeber verpflichtend.
http://www.lmdfdg.com/?q=Umlage+U3

Nennt man halt so. Man sagt ja auch nicht Krankheitsumlageabgabe und Mutterschaftsgeldumlage. :rolleyes:
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:06)

Offenbar dient es dazu, die Bürger ruhigzustellen, indem sie über die wahren Steuer- und Abgabenlasten im Unklaren gehalten werden. Der gierige Staat möchte sich heimlich bedienen, so dass es niemand mitbekommt.
Weiterer Blödsinn. :p

Der „gierige“ Staat behält keine Einnahmen aus der Sozialversicherung.

Der „gierige“ Staat bezuschusst grosse Teile der Sozialversicherung. Zusätzlich.

Und die Zahlen kann sich jeder ergoogeln. das ist NICHTS heimlich.

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:10)

Welche Ursprungsaussage soll Unsinn gewesen sein?
Das Spiel funzt nicht. Nicht mit mir.

Du hast aber recht, es war die Ursprungsaussage von John Galt.

mfg
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John Galt
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:05)

Für den Arbeitnehmer ist es kein Unsinn, wenn er 20 Prozent MEHR zu versteuern hätte. ;)

Ich kenne kaum Arbeitnehmer die eine WUt gegen die Obrigkeit haben, WEIL sie sozialversichert sind.

Die meisten schätzen die Sozialversicherung, benötigen sie und nutzen sie.
Und WISSEN auch, das es da einen Arbeitgeberanteil gibt.

mfg
Die Sozialabgaben muss man nicht versteuern. Macht also keinen Unterschied.

Viele Bedepperte Arbeitnehmer unterschätzen die Kosten der Sozialversicherungen, weil Sie diese nicht zu Gesicht bekommen und denken der Arbeitgeberanteil wäre ein Geschenk des Arbeitgebers. Tja.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:12)

Weiterer Blödsinn. :p

Der „gierige“ Staat behält keine Einnahmen aus der Sozialversicherung.

Der „gierige“ Staat bezuschusst grosse Teile der Sozialversicherung. Zusätzlich.

Und die Zahlen kann sich jeder ergoogeln. das ist NICHTS heimlich.

mfg
Der Staat zwingt den Bürgern diese Abgaben ab; die Sozialversicherung ist Teil dieses Staates. Es sind Pflichtabgaben; der Bürger hat keine Wahl.

Natürlich gibt der Staat die eingenommenen Gelder auch wieder aus, und zwar so, wie er es für richtig hält. Offenbar sind Sie staatsgläubig und trauen dem Staat zu, dass er viel besser als Sie weiß, was gut für Sie ist. Ich sehe das anders.

Wenn nichts verheimlicht wird, warum kann man das System nicht umstellen, wie ich vorschlage? Ich bin mir sicher: Vielen Bürgern sind die Zusammenhänge eben nicht klar. Die würden vom Stuhl fallen, würden sie sehen, wie viel dieser Staat ihnen abpresst.

Damit würde ihnen ja auch die Erklärung geliefert, warum in Deutschland der Staat reich und die Bürger arm sind, und es beispielsweise in Italien anders herum ist.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Wer sich selbstständig machen will, geht aus dem Grund manchmal von verkehrten Zahlen aus und fliegt auf die Nase.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:14)

Die Sozialabgaben muss man nicht versteuern. Macht also keinen Unterschied.
Hä ? Schon mal eine Gehaltsabrechnung gesehen ? :D

3000 Brutto sind zu versteuern, DARAUS werden 600 SV (20 %) bezahlt. AG zahlt nochmals 600 Euro an die SV.

Wenn man 3.600 Brutto hätte, hätte man daraus 1.440 SV (40 %) zu bezahlen und 3.600 zu versteuern.

Was ist DARAN nicht zu verstehen ?

Es ist nicht so einfach, wie manche sich das vorstellen. :p

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Teeernte »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:33)

Wozu dient also diese Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?
Damit der Arbeitgeber beim "Geldausgeben" MITREDEN KANN !

Da werden auch "Arbeitgreber" - Kosten mit finanziert.


Arbeitslosenversicherung >> 3 Monate insolvenzgeld.....kommt zB von der "Arbeitgeber" -Seite.

Aus diesem Grund zahlt auch der Staat einen marginalen Anteil..>>...damit dann das Geld auch für versicherungsfremde Leistungren und manche "Nicht - Einzahler" aus der Kasse finanziert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Versicher ... Leistungen
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:22)

Hä ? Schon mal eine Gehaltsabrechnung gesehen ? :D

3000 Brutto sind zu versteuern, DARAUS werden 600 SV (20 %) bezahlt. AG zahlt nochmals 600 Euro an die SV.

Wenn man 3.600 Brutto hätte, hätte man daraus 1.440 SV (40 %) zu bezahlen und 3.600 zu versteuern.

Was ist DARAN nicht zu verstehen ?

Es ist nicht so einfach, wie manche sich das vorstellen. :p

mfg
Auf der Gehaltsabrechnung findet man das nicht. So etwas steht auf dem Lohnjournal und dem Lohnkonto.

Auf dem Lohnjournal befinden sich auch die Aufwendungen in Bezug auf U1, U2 und U3 und die pauschalen Steuern. Also alle Kosten (bis auf die Abgaben zur Berufsgenossenschaft).

Der Arbeitnehmer bräuchte eigentlich ein Lohnjournal. Oder die Angaben des Lohnjournals auch auf der Abrechnung.
Zuletzt geändert von Adam Smith am So 1. Sep 2019, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:22)

Hä ? Schon mal eine Gehaltsabrechnung gesehen ? :D

3000 Brutto sind zu versteuern, DARAUS werden 600 SV (20 %) bezahlt. AG zahlt nochmals 600 Euro an die SV.

Wenn man 3.600 Brutto hätte, hätte man daraus 1.440 SV (40 %) zu bezahlen und 3.600 zu versteuern.

Was ist DARAN nicht zu verstehen ?
Es wären dann 2160 Euro zu versteuern. Steuerlich ändert sich absolut nichts.

Man muss lediglich die 40% anpassen, weil die eben nicht mehr stimmen, wenn man von vom Hundert zum im Hundert wechselt.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:56)

Es wären dann 2160 Euro zu versteuern. Steuerlich ändert sich absolut nichts.
??? :D
Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:05)

Für den Arbeitnehmer ist es kein Unsinn, wenn er 20 Prozent MEHR zu versteuern hätte. ;)
Ich verstehe nicht, dass Du weder weisst, noch es verstehst,
dass man die SV vom BRUTTO zu begleichen hast. Aus VERSTEUERTEM Einkommen.
Arbeitnehmereinkommen ist zu versteuern UND unterliegt gleichzeitig der SV.

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Misterfritz »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:11)

http://www.lmdfdg.com/?q=Umlage+U3

Nennt man halt so. Man sagt ja auch nicht Krankheitsumlageabgabe und Mutterschaftsgeldumlage. :rolleyes:
Selbst auf den Beitragsnachweisen wird von U1, U2 und Inso gesprochen - und nicht von U3. Egal, geschenkt ...
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:56)

Es wären dann 2160 Euro zu versteuern. Steuerlich ändert sich absolut nichts.

Man muss lediglich die 40% anpassen, weil die eben nicht mehr stimmen, wenn man von vom Hundert zum im Hundert wechselt.
Der Zuschuss ist sowohl bei Rentnern mit privater Krankenversicherung, als auch bei privat versicherten Arbeitnehmern steuerfrei.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:01)

Selbst auf den Beitragsnachweisen wird von U1, U2 und Inso gesprochen - und nicht von U3. Egal, geschenkt ...
Es gibt für alle drei Umlagen zwei Bezeichnungen.

https://umlage.de/
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Misterfritz »

Adam Smith hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:05)

Es gibt für alle drei Umlagen zwei Bezeichnungen.

https://umlage.de/
Mag ja sein, die übliche ist aber die Insolvenzumlage.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Adam Smith hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:02)

Der Zuschuss ist sowohl bei Rentnern mit privater Krankenversicherung,
als auch bei privat versicherten Arbeitnehmern steuerfrei.
Herr Galt möchte aber, dass das dem Einkommen als Gehalt zugeschlagen wird,
und der Arbeitnehmer dieses dann ebenfalls versteuern muss.
Nicht nur den (heutigen) Arbeitnehmeranteil.

DARAUF wies ich ihn hin. :D

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:07)

Herr Galt möchte aber, dass das dem Einkommen als Gehalt zugeschlagen wird,
und der Arbeitnehmer dieses dann ebenfalls versteuern muss.
Nicht nur den (heutigen) Arbeitnehmeranteil.

DARAUF wies ich ihn hin. :D

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Wir sind uns doch aber hoffentlich einig, dass man die Frage der Versteuerung auch unter Aufgabe der paritätischen Finanzierung der Sozialabgaben so klären könnte, dass sich letztlich an der Steuer- und Abgabenlast zunächst nichts ändert?

Das würde für erheblich mehr Transparenz sorgen.

Offenbar hat unser Staat eben Angst vor dieser Transparenz. Der Lohnzettel soll so kompliziert sein, dass der Arbeitnehmer ihn nicht versteht.

Dazu passt ja auch die Sache mit dem Solidaritätszuschlag: Warum lässt man ihn nicht fallen und erhöht die entsprechenden Steuern, also etwa die Lohnsteuer oder die Abgeltungssteuer? Das wäre wenigstens ehrlich, und wir müssten nicht mehr von einem angeblichen Spitzensteuersatz von 45% (oder gar 42%) sprechen. Einfach mehr Transparenz und mehr Ehrlichkeit, bitte!
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Die Berechnung ist grundsätzlich kompliziert.

https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorso ... gabenabzug

Spinner fantasieren was von einem Bierdeckel der möglich sein soll. Allein in Bezug auf ein Kind gibt es drei Seiten. Wenn das Kind kein Kindergeld mehr erhält kann es mit der Anlage U weitergehen. Allein die Riester-Rente benötigt eine Seite. Und dann sind wir noch nicht mal bei den 7 Einkunftsarten.

Beim Link den dritten Schritt beachten.
Das ist Kapitalismus:

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Julian
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Adam Smith hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:42)

Die Berechnung ist grundsätzlich kompliziert.

https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorso ... gabenabzug

Spinner fantasieren was von einem Bierdeckel der möglich sein soll. Allein in Bezug auf ein Kind gibt es drei Seiten. Wenn das Kind kein Kindergeld mehr erhält kann es mit der Anlage U weitergehen. Allein die Riester-Rente benötigt eine Seite. Und dann sind wir noch nicht mal bei den 7 Einkunftsarten.

Beim Link den dritten Schritt beachten.
Ich warte immer noch auf die Steuerreform, die mir die CDU 2003 auf dem Leipziger Parteitag unter Merkel und Merz versprochen hatte.

Ich hatte Verständnis, dass es 2005-2009 nicht durchführbar war, weil die Sozis mit im Boot saßen. Dass es aber 2009-13 nicht durchführbar war, dafür hatte ich keine andere Erklärung als die, dass die CDU selbst keine Vereinfachung des Steuersystems wollte. Und schon gar keine Steuersenkung.

Immer mehr, immer komplizierter - das System will sich selbst ad absurdum führen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:52)

Ich warte immer noch auf die Steuerreform, die mir die CDU 2003 auf dem Leipziger Parteitag unter Merkel und Merz versprochen hatte.

Ich hatte Verständnis, dass es 2005-2009 nicht durchführbar war, weil die Sozis mit im Boot saßen. Dass es aber 2009-13 nicht durchführbar war, dafür hatte ich keine andere Erklärung als die, dass die CDU selbst keine Vereinfachung des Steuersystems wollte. Und schon gar keine Steuersenkung.

Immer mehr, immer komplizierter - das System will sich selbst ad absurdum führen.
Merz wurde vermutlich in langen Sitzungen erklärt, dass das mit dem Bierdeckel Unsinn ist.

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:36)

Wir sind uns doch aber hoffentlich einig,
dass man die Frage der Versteuerung auch unter Aufgabe der paritätischen Finanzierung der Sozialabgaben
so klären könnte, dass sich letztlich an der Steuer- und Abgabenlast zunächst nichts ändert?
Können kann man viel. Gerade in der Theorie.

Ich bin gegen eine Aufkündigung der (über hundertjährigen) paritätischen Finanzierung der SV.

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:57)

??? :D

Ich verstehe nicht, dass Du weder weisst, noch es verstehst,
dass man die SV vom BRUTTO zu begleichen hast. Aus VERSTEUERTEM Einkommen.
Arbeitnehmereinkommen ist zu versteuern UND unterliegt gleichzeitig der SV.

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Erzähl deine Märchengeschichte ruhig weiter, wird nicht richtiger. Sozialversicherungsbeiträge sind und bleiben Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10-10a

Es würde dann vereinfacht so aussehen:

3000 Brutto
-600 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

3600 Brutto
-1200 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

Das einzige Problem bleibt die Anpassung der Sozialversicherungsbeitragssätze, weil eben 40% von 120% Basis mehr sind als von einer 100% Basis. :rolleyes:
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von BlueMonday »

Was ist der Staat? Bastiat: Die große Fiktion, nach der sich jedermann bemüht, auf Kosten jedermanns zu leben.

Und Kompliziertheit, künstlich geschaffene Komplexität ist nun das beste Mittel um Illusionen aufrechtzuerhalten.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Misterfritz »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:08)

Erzähl deine Märchengeschichte ruhig weiter, wird nicht richtiger. Sozialversicherungsbeiträge sind und bleiben Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10-10a

Es würde dann vereinfacht so aussehen:

3000 Brutto
-600 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

3600 Brutto
-1200 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

Das einzige Problem bleibt die Anpassung der Sozialversicherungsbeitragssätze, weil eben 40% von 120% Basis mehr sind als von einer 100% Basis. :rolleyes:
Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:08)

Erzähl deine Märchengeschichte ruhig weiter, wird nicht richtiger.
Sozialversicherungsbeiträge sind und bleiben Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.
Ich erzähle keine Märchen.

Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge aber auch die Kirchensteuer und andere Sonderausgaben sind natürlich steuerlich absetzbar.

Aber noch lange nicht komplett, total oder gar steuerfrei.
Dort gibt es jede Menge Grenzen, Einschränkungen und Höchstbeträge.


Ich finde es weiterhin SINNVOLL und wichtig die Sozialversicherung paritätisch zu finanzieren. :)

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)

Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
Da muss ich jetzt auch Einspruch erheben. Die Sozialversicherungsbeiträge mindern zum größten Teil das zu versteuernde Einkommen. Einfach mal auf eine Lohnabrechnung schauen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)

Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
https://imgur.com/iO6AvIz

https://i.imgur.com/vLg2PyC.png

Merkst du was Blödsinn ist?
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:30)

Ich erzähle keine Märchen.

Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge aber auch die Kirchensteuer und andere Sonderausgaben sind natürlich steuerlich absetzbar.

Aber noch lange nicht komplett, total oder gar steuerfrei.
Dort gibt es jede Menge Grenzen, Einschränkungen und Höchstbeträge.
Es bleibt Blödsinn.

Denn die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge sind 100% absetzbar. Einschränkungen gibt es nur für Rürup-Rente und PKV.

Somit ändert sich überhaupt bei den Steuern überhaupt nichts wenn man die Parität abschafft.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:08)

Erzähl deine Märchengeschichte ruhig weiter, wird nicht richtiger. Sozialversicherungsbeiträge sind und bleiben Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10-10a

Es würde dann vereinfacht so aussehen:

3000 Brutto
-600 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

3600 Brutto
-1200 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

Das einzige Problem bleibt die Anpassung der Sozialversicherungsbeitragssätze, weil eben 40% von 120% Basis mehr sind als von einer 100% Basis. :rolleyes:
Es könnte dann stark vereinfacht so aussehen.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von BlueMonday »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)

Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
Und daher sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Einkommensteuerklärung abgeben. Wobei man dann wieder fragen kann, wieso es so kompliziert sein muss.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Misterfritz »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:32)

Da muss ich jetzt auch Einspruch erheben. Die Sozialversicherungsbeiträge mindern zum größten Teil das zu versteuernde Einkommen. Einfach mal auf eine Lohnabrechnung schauen.
Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:55)

Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Überprüfe es selber mal.

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2 ... 2019.xhtml
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:54)

Und daher sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Einkommensteuerklärung abgeben. Wobei man dann wieder fragen kann, wieso es so kompliziert sein muss.
Arbeitnehmer geben in der Regel keine Einkommensteuererklärung ab.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von BlueMonday »

Adam Smith hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:00)

Arbeitnehmer geben in der Regel keine Einkommensteuererklärung ab.
Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:15)

Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
Darum.

Die allgemeine Monatslohnsteuertabelle gilt für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Bei Angestellten, die privat krankenversichert sind, können die Krankenkassenbeiträge nicht pauschal berücksichtigt werden. Deshalb wird die abzuführende Lohnsteuer in einer Nebenrechnung gesondert berechnet
https://www.steuertipps.de/beruf-job/ei ... uertabelle
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:55)

Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Dann weist es das Lohnabrechnungssystem nicht extra aus. Ist aber in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.

Du kannst mal hier querchecken.

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/e ... ekst.xhtml

Hier ist die Basis das zu versteuernde Einkommen, d.h. auf den eingegebenen Wert wird der Steuertarif direkt angewendet.
Wenn du dann dein Brutto eingibst, wirst du feststellen, dass die Steuerlast, die ausgeworfen wird deutlich höher ist als deine tatsächlich gezahlte Steuer laut. Lohnabrechnung. Das hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass dein Brutto noch um den Großteil der Sozialversicherungsbeiträge gekürzt wird um auf die Steuerbemessungsgrundlage zu kommen.
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