Leider bin auch ich nicht der Fachmann, der diese Frage verbindlich beantworten könnte. Aber eine Meinung dazu habe ich natürlich doch. Das Ehegattensplittiing sollte wohl die Familiengründung und Kindererziehung unterstützen. Also, daß das Einkommen des Hauptverdieners, meist des Ehemanns, so berechnet wurde, daß es von beiden, Ehemann und Ehefrau erarbeitet wurde. Finde ich nach wie vor gerechtJJazzGold hat geschrieben:(15 Nov 2019, 09:42)
Da ich mich nie damit beschäftigen musste, eine Frage an die Fachleute.
Wäre es im Zuge einer Grundrente als Versorgungsausgleich nicht sinnvoll gewesen, das Ehegattensplitting entweder bei der Anwartschaft in Betracht zu ziehen, oder dies gleich abzuschaffen?
und vernünftig. Ebenso vernünftig fände ich aber auch die Teilung der Rentenpunkte über die Dauer der Ehe. Dann gäbe s entweder gar nicht erst das Problem, oder beide, Mann und Frau, hätten ein gemeinsames Problem mit ihren Altersrenten.
Heute bleiben viele Ehen kinderlos, warum auch immer. Dann ist aus meiner Sicht das Ehegattensplitting weniger sinnvoll, denn aus der Ehe erwachsen ja keine dauernden Verpflichtungen über den guten Willen hinaus. Da könnte der Gesetzgeber tätig werden und das Ehegattensplitting von der Verpflichtung zur Kindererziehung abhängig machen. Denn ich bin nach wie vor der Meinung, daß eine Ehe im herkömmlichen Sinn mit ihren Kindern die Zukunft einer Gesellschaft sichert... auch wenn dieser Ansatz viel zu häufig mißlingt. Das Mißlingen ist aber nicht mit dem Ehegattensplitting in Verbindung zu bringen, das Gelingen vermutlich schon eher.
Ich vermute, daß die Rentenversorgung vieler Frauen so kärglich ausfällt, weil sie in ihrer Ehe durch ein unvernünftiges Gesetz keine Rentenpunkte aus der Erwerbstätigkeit ihrer Ehemänner erwerben konnten. Gar nichts hielte ich von einer Rentenausstattung zu Lasten der Rentenkasse von Ehefrauen, die in einer Ehe abgesichert sind. Taschengelderhöhung zu Lasten der Allgemeinheit... ist ja nett, aber mir nicht zu vermitteln.