Das sind auch einzelne Aktionäre bei den Konzernen.
Ist aber egal- es wird keine Enteignungen geben.
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Das sind auch einzelne Aktionäre bei den Konzernen.
Und wenn, werden sich schwerlich noch Investoren finden lassen die Mietwohnungen investieren. Und der Durchschnittsmichel zahlt lieber Miete und konsumiert statt Wohnungseigentümer zu werden und Vermögen zu bilden. Also muss der Staat ran und wieder selbst Wohnungen bauen. Natürlich finanziert von denen die eigenverantwortlich gehandelt haben und selber Wohneigentum haben.
Dampflok64, Berliner sind nicht aufs Maul gefallen und die Klagerei über zu hohe Mieten habe ich immer mit Vorbehalt wahrgenommen.Dampflok94 hat geschrieben:(27 May 2021, 18:07)
Das ist den Initiatoren durchaus klar. Es geht um den Bestand. Und ein massives Problem, welches in Berlin vielen Bürgern auf den Nägeln brennt. Da ist eine Politik der Art "Wir pushen den Wohnungsbau und in 20 Jahren ist das Problem erledigt" nicht gefragt. Ob die Vergesellschaftung da wirklich weiter hilft, ist zwar auch m. E. zweifelhaft. Aber andere kurzfristige Lösungen hat sonst auch keiner parat.
Darf ich mal nach deiner Quelle fragen?jorikke hat geschrieben:(27 May 2021, 21:48)
Dampflok64, Berliner sind nicht aufs Maul gefallen und die Klagerei über zu hohe Mieten habe ich immer mit Vorbehalt wahrgenommen.
Nun habe ich etwas Zeit investiert und die durchschnittlichen Einkommen von 15 deutschen Großstädten rausgeschrieben. Anschließend den durchschnittlichen Mietpreis/m² in diesen Städten. Daraus den Quotienten gebildet.
Lag München mit einem Durchschnittseinkommen von 30.000,- und einem m² Preis von 18,50€ ganz oben und Duisburg mit einem Einkommen von 17.000,-/6,68 am Ende, ergab sich nach dieser Relativierung ein ganz anderes Bild.
Dann geht in Berlin tatsächlich am meisten vom Einkommen für die Miete drauf............................................
er.
Die Mieten sind da zu hoch wo viele Menschen leben möchten.jorikke hat geschrieben:(27 May 2021, 21:48)
Dampflok64, Berliner sind nicht aufs Maul gefallen und die Klagerei über zu hohe Mieten habe ich immer mit Vorbehalt wahrgenommen.
Nun habe ich etwas Zeit investiert und die durchschnittlichen Einkommen von 15 deutschen Großstädten rausgeschrieben. Anschließend den durchschnittlichen Mietpreis/m² in diesen Städten. Daraus den Quotienten gebildet.
Lag München mit einem Durchschnittseinkommen von 30.000,- und einem m² Preis von 18,50€ ganz oben und Duisburg mit einem Einkommen von 17.000,-/6,68 am Ende, ergab sich nach dieser Relativierung ein ganz anderes Bild.
Berlin:Adam Smith hat geschrieben:(27 May 2021, 21:56)
Die Mieten sind da zu hoch wo viele Menschen leben möchten.
Klar, einfach gegoogelt. Eingabe 1. Durchschnittseinkommen in deutschen Großstädten und 2, durchschnittlicher m² Mietpreis in deutschen Großstädten.Realist2014 hat geschrieben:(27 May 2021, 21:53)
Darf ich mal nach deiner Quelle fragen?
Und welche Zahl du bezüglich Berlin für die Miete pro m² da genommen hast?
jorikke hat geschrieben:(27 May 2021, 22:38)
Klar, einfach gegoogelt. Eingabe 1. Durchschnittseinkommen in deutschen Großstädten und 2, durchschnittlicher m² Mietpreis in deutschen Großstädten.
Ergebnisse:
München 30.000/18,50,-
Stgt. 25.000/14,74,-
Düsseldorf 25.000/ 13,20
usw., bis
Berlin20.000/ 13,68,-
und als 15.Großstadt
Duisburg 17.000/ 6,68,-€
Es ist natürlich kein Nonsens. Die Quelle ist ja für jedermann nachvollziehbar. wenn du jetzt noch darlegst woher du deine Zahlen hast, können wir ja diese, die offensichtlich auf einer anderen Grundlage, die ich nicht kenne, zusammengestellt sind nach dem gleichen Muster vergleichen.Realist2014 hat geschrieben:(27 May 2021, 22:51)
Die Mietpreise sind Nonsens (kein Vorwurf an dich...)
Berlin : Seit dem letzten Mietspiegel 2017 stieg die Durchschnittsmiete von 6,39 Euro auf 6,72 Euro pro Quadratmeter.
München: Der Mietspiegel für München 2021 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter von 12,05 Euro auf.
Da sind dann die Relationen - speziell Berlin- ganz anders
Bitte nicht alles in einen Topf werfen. Es geht hier in dem Strang nicht um die Berliner Pläne bzgl. Enteignungen, sondern um die Mietpreisbremse.Realist2014 hat geschrieben:(27 May 2021, 21:03)
Das sind auch einzelne Aktionäre bei den Konzernen.
Ist aber egal- es wird keine Enteignungen geben.
jorikke hat geschrieben:(27 May 2021, 23:17)
Es ist natürlich kein Nonsens. Die Quelle ist ja für jedermann nachvollziehbar. wenn du jetzt noch darlegst woher du deine Zahlen hast, können wir ja diese, die offensichtlich auf einer anderen Grundlage, die ich nicht kenne, zusammengestellt sind nach dem gleichen Muster vergleichen.
Ich bin überzeugt, in der Tendenz kommt das gleiche Ergebnis dabei raus.
Sicher. Obiges ist etwas" weiter" im KontextSören74 hat geschrieben:(27 May 2021, 23:17)
Bitte nicht alles in einen Topf werfen. Es geht hier in dem Strang nicht um die Berliner Pläne bzgl. Enteignungen, sondern um die Mietpreisbremse.
Einige Juristen meinen es gäbe da ein Problem mit der Berliner Landesverfassung. Die sieht nämlich nur Enteignungen vor aber keine Vergesellschaftung, wie es das GG tut. Nun gibt es Juristen die meinen, hier sei die Berliner Verfassung einschlägig und eine Vergesellschaftung daher nicht zulässig. Und als einzige relevant. Sehen andere Juristen natürlich ganz anders. Alte Regel: 3 Juristen - 4 Meinungen3x schwarzer Kater hat geschrieben:(27 May 2021, 18:40)
die Tatsache, dass der Steuerzahler die Wohnungen kaufen soll, damit die Mieter ihre Miete reduziert bekommen hat schon einen Nebengeschmack. Wahrscheinlich gäbe es auch rein verfassungsrechtlich hier mit der Enteignung ein Problem.
Die wollen tatsächlich nicht nur für den Vermieter arbeiten gehen. Wirklich unerhört.Realist2014 hat geschrieben:(27 May 2021, 18:42)
logisch
die sind die "Billigmieten" von der Zeit 1995- 2005 gewohnt...
Tu mir einen Gefallen und befasse dich mit den tatsächlichen Fakten über die Mietpreise in Berlin.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 09:50)
Die wollen tatsächlich nicht nur für den Vermieter arbeiten gehen. Wirklich unerhört.
Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 09:49)
Einige Juristen meinen es gäbe da ein Problem mit der Berliner Landesverfassung. Die sieht nämlich nur Enteignungen vor aber keine Vergesellschaftung, wie es das GG tut. Nun gibt es Juristen die meinen, hier sei die Berliner Verfassung einschlägig und eine Vergesellschaftung daher nicht zulässig. Und als einzige relevant. Sehen andere Juristen natürlich ganz anders. Alte Regel: 3 Juristen - 4 Meinungen
Am Ende müsste das das BVerG entscheiden. Dass die Vergesellschaftung grundsätzlich andere Voraussetzungen haben müsste als eine Enteignung wage ich mal zu bezweifeln. Wir befinden uns hier letztendlich bei den betreffenden Artikeln bei den Grundrechten. Und das Grundrecht auf Eigentum in Artikel 14 wiegt nun mal höher als die Einschränkung nach Artikel 15.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 09:49)
Einige Juristen meinen es gäbe da ein Problem mit der Berliner Landesverfassung. Die sieht nämlich nur Enteignungen vor aber keine Vergesellschaftung, wie es das GG tut. Nun gibt es Juristen die meinen, hier sei die Berliner Verfassung einschlägig und eine Vergesellschaftung daher nicht zulässig. Und als einzige relevant. Sehen andere Juristen natürlich ganz anders. Alte Regel: 3 Juristen - 4 Meinungen
Hört sich gut an.jorikke hat geschrieben:(27 May 2021, 21:48)
Für Berlin ergibt sich dadurch eine besonders prekäre Situation. Mit geringem Steueraufkommen müsste man die größten Neubauvolumen stemmen. Mietpreisbremsen helfen den Menschen in Altwohnungen, schrecken aber private Bauherren ab.
Beißt sich alles in den Schwanz. In Berlin sind nicht die Mieten zu hoch, sondern die Einkommen zu gering. Da müsste man eigentlich ansetzen. Hochwertige Arbeitsplätze durch Industrieansiedlungen schaffen, notfalls durch geschenkten Baugrund und Steuerbegünstigungen in den ersten Jahren.
... ist bei Weitem kein Patentrezept, weiß ich selber.
Vielleicht sollte man sich dann aber die Frage stellen, warum der Ansturm auf Berlin so groß ist, dass Wohnraum knapp und teuer wird obwohl man dort im deutschen Großstadtvergleich nur schlecht verdient. Warum ziehen die Menschen dann nichts ins hinterste Nest im Bayerischen Wald, wo man mehr verdient aber billiger lebt?Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 10:16)
Hört sich gut an.
Dieses Problem ist eines, welches man früher hätte angehen müssen. Denn man kann es nicht schnell lösen. Und nun haben wir den Salat. Viele Menschen sind beunruhigt, weil sie Angst haben die Vermieter würden ihnen die Haare vom Kopf fressen. Das dumme ist halt, es gibt wie gesagt keine schnelle Lösung. Das will aber niemand hören. (Was auch bei einigen anderen Problemen dazu führt, daß Populisten Zulauf haben.) Der Mietendeckel in Berlin war als Ansatz gar nicht schlecht. Er ist ja auch vom Verfassungsgericht nicht inhaltlich abgeschmettert worden, sondern wegen fehlender Zuständigkeit.
Höhere Einkommen wären natürlich auch eine Lösung. Aber ich fürchte das zu wuppen ist noch schwieriger als die Mieten zu begrenzen.
Aha. Warum sollte der mehr zählen. Weil 14 vor 15 kommt? Vergesellschaftung ist nach dem Grundgesetz erst mal möglich. Bisher noch nicht genutzt. Wahrscheinlich würde wirklich irgendwann das BVerfG dazu sein Statement abgeben. Damit wäre dann Rechtssicherheit gewährt. Daß das Gericht entscheidet "Steht zwar in der Verfassung, güldet aber nicht" würde ich ausschließen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 10:01)
Am Ende müsste das das BVerG entscheiden. Dass die Vergesellschaftung grundsätzlich andere Voraussetzungen haben müsste als eine Enteignung wage ich mal zu bezweifeln. Wir befinden uns hier letztendlich bei den betreffenden Artikeln bei den Grundrechten. Und das Grundrecht auf Eigentum in Artikel 14 wiegt nun mal höher als die Einschränkung nach Artikel 15.
Nö, weil das nicht statt finden wird.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 10:23)
Ich weiß ja, daß Vergesellschaftung für Hardcore-Kapitallisten ein Tabu ist. Aber damit müssen sie dann vielleicht leben.
Weil es im ersten Teil um Grundrechte geht. Und die werden nunmal gewährt und sind nicht zu diskutieren. Die Einschränkungen müssen also in der Verfassung konkret verankert werden, damit sie gleichwertig zu den Grundrechten sind. Dort wo es keine konkrete Verankerung gibt sondern lediglich auf ein mögliches Gesetz verwiesen wird, das hier die Grundrechte einschränkt bedarf es eines guten Grundes, warum das Grundrecht eingeschränkt wird. An die Einschränkung werden also andere Maßstäbe angelegt als an das Grundrecht. Oder drücken wir es mal so aus. Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum nach Artikel 14.Dazu braucht es ein Gesetz. Dieses Gesetz muss aber die Grundrechte wahren. Es bedarf also einer guten übergeordneten Begründung damit die Vergesellschaftung verfassungskonform ist. So funktioniert das GG. Und ja es kommt nicht von ungefähr dass im ersten Teil des GG zuerst die Grundrechte genannt werden und dann nachrangig die möglichen Einschränkungen.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 10:23)
Aha. Warum sollte der mehr zählen. Weil 14 vor 15 kommt?.
Alles sehr schön. Und es gibt jede Menge Juristen, die eine Vergesellschaftung selbstredend für möglich halten. Was nun gilt, wird ggf. irgendwann ein Gericht entscheiden. Bis dahin zu behaupten, man sei als einziger im Besitz der ausschließlichen Wahrheit halte ich für mutig. Z. B ein kleiner Hinweis: Unter den Grundrechten versteht man die Artikel 1 - 19 des Grundgesetzes. Ich wüßte nicht, daß irgendwo steht es seien die Artikel 1 -14 und 16 - 19.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 10:41)
Weil es im ersten Teil um Grundrechte geht. Und die werden nunmal gewährt und sind nicht zu diskutieren. Die Einschränkungen müssen also in der Verfassung konkret verankert werden, damit sie gleichwertig zu den Grundrechten sind. Dort wo es keine konkrete Verankerung gibt sondern lediglich auf ein mögliches Gesetz verwiesen wird, das hier die Grundrechte einschränkt bedarf es eines guten Grundes, warum das Grundrecht eingeschränkt wird. An die Einschränkung werden also andere Maßstäbe angelegt als an das Grundrecht. Oder drücken wir es mal so aus. Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum nach Artikel 14.Dazu braucht es ein Gesetz. Dieses Gesetz muss aber die Grundrechte wahren. Es bedarf also einer guten übergeordneten Begründung damit die Vergesellschaftung verfassungskonform ist. So funktioniert das GG. Und ja es kommt nicht von ungefähr dass im ersten Teil des GG zuerst die Grundrechte genannt werden und dann nachrangig die möglichen Einschränkungen.
Yoh, die der SED-Nachfolger....Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 10:51)
Alles sehr schön. Und es gibt jede Menge Juristen, die eine Vergesellschaftung selbstredend für möglich halten. n.
Das ist schon das erste große Missverständnis. Die Grundrechte sind unabhängig vom GG. Man versteht also nicht unter Grundrechten die Artikel 1-19. Vielmehr sind die Grundrechte Inhalt der Artikel 1-19. Da aber weniger die Grundrechte an sich, sondern vielmehr die möglichen Einschränkungen der Grundrechte. Die nehmen im ersten Teil des Grundgesetzes ein viel größeren Raum ein als die Grundrechte selber. Die Grundrechte selber sind ja schon durch die Unterzeichnung der Menschrechtskonvention garantiert. Das Grundgesetz ergänzt die also im wesentlichen um die möglichen Einschränkungen. Und wenn du dir das Grundgesetz mal genau ansiehst, dann wirst du sehr wohl feststellen, das immer erst das Grundrecht genannt wird und dann eben (nachranging) die möglichen Einschränkungen. Natürlich thematisch zusammenhängend. Und dort wo eben darauf verwiesen wird, dass die Einschränkung eben nur aufgrund eines Gesetzes (und eben nicht auf der Verfassung selber) stattfinden darf bedarf einer besonderen Abwägung inwieweit das Gesetz dann die Grundrechte einschränken darf.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 10:51)
Unter den Grundrechten versteht man die Artikel 1 - 19 des Grundgesetzes. Ich wüßte nicht, daß irgendwo steht es seien die Artikel 1 -14 und 16 - 19.
Der hat gepaßt ! In Berlin kann ich das in Teilen bestätigen.
Für jeden Blödsinn lässt sich heute ein "Experte" finden, der den bestätigt.busse hat geschrieben:(28 May 2021, 11:51)
Der hat gepaßt ! In Berlin kann ich das in Teilen bestätigen.
busse
Wenn ich zu bestimmten zu diskutierenden Themen einen Beitrag dieser Art lese, dann bekomme ich Hochachtung. Die Lösung eines Problems, und sei sie noch so naheliegend, ist also zunächst von bestehenden Gesetzen, juristischen Auslegungen und anderen Fallstricken abhängig.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 11:09)
Das ist schon das erste große Missverständnis. Die Grundrechte sind unabhängig vom GG. Man versteht also nicht unter Grundrechten die Artikel 1-19. Vielmehr sind die Grundrechte Inhalt der Artikel 1-19. Da aber weniger die Grundrechte an sich, sondern vielmehr die möglichen Einschränkungen der Grundrechte. Die nehmen im ersten Teil des Grundgesetzes ein viel größeren Raum ein als die Grundrechte selber. Die Grundrechte selber sind ja schon durch die Unterzeichnung der Menschrechtskonvention garantiert. Das Grundgesetz ergänzt die also im wesentlichen um die möglichen Einschränkungen. Und wenn du dir das Grundgesetz mal genau ansiehst, dann wirst du sehr wohl feststellen, das immer erst das Grundrecht genannt wird und dann eben (nachranging) die möglichen Einschränkungen. Natürlich thematisch zusammenhängend. Und dort wo eben darauf verwiesen wird, dass die Einschränkung eben nur aufgrund eines Gesetzes (und eben nicht auf der Verfassung selber) stattfinden darf bedarf einer besonderen Abwägung inwieweit das Gesetz dann die Grundrechte einschränken darf.
jorikke hat geschrieben:(28 May 2021, 12:04)
Wenn ich zu bestimmten zu diskutierenden Themen einen Beitrag dieser Art lese, dann bekomme ich Hochachtung. Die Lösung eines Problems, und sei sie noch so naheliegend, ist also zunächst von bestehenden Gesetzen, juristischen Auslegungen und anderen Fallstricken abhängig.
Nicht Vernunft also sondern Paragraphen bestimmen das Leben.
Ich bin dabei. Geschriebenes Recht gilt!
Bei mancherlei Grotesken fällt mir aber immer wieder der alte Juristenspruch - er ist sicher nicht grundlos entstanden - ein:
Er war ein Einser Jurist und auch sonst ein ziemliches Rindvieh.
Ich dachte, hier ging es um die Mietpreisbremse.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 12:06)
Es ging konkret um die mit einer Vergesellschaftung verbundene Enteignung.
Früher mal.
Das Thema Enteignung/Vergesellschaftung habe nicht ich hier eingebracht. Ich habe lediglich drauf geantwortet.jorikke hat geschrieben:(28 May 2021, 12:25)
Früher mal.
Das funktioniert aber nur bis die Paragraphen Kobolde eingreifen.
Dann ist Ende mit denkbaren Lösungen.
Niemand braucht sich für seine Beiträge zu rechtfertigen, du schon gar nicht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 12:32)
Das Thema Enteignung/Vergesellschaftung habe nicht ich hier eingebracht. Ich habe lediglich drauf geantwortet.
zurück zum Thema. Wenn, wie du nun geschrieben hast in Berlin die Löhne so niedrig sind und die Mieten so hoch - Warum sollte das ein Problem sein?jorikke hat geschrieben:(28 May 2021, 12:43)
Niemand braucht sich für seine Beiträge zu rechtfertigen, du schon gar nicht.
... aber es muss doch für jeden interessant sein, wie seine Beiträge verstanden werden.
Frag das die Menschen. Es ist nicht mein Ding alle Probleme dieser Welt aufzudröseln. Ich habe versucht ein bestimmtes Problem näher zu betrachten.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 12:55)
zurück zum Thema. Wenn, wie du nun geschrieben hast in Berlin die Löhne so niedrig sind und die Mieten so hoch - Warum sollte das ein Problem sein?
Warum ziehen denn die Menschen nach Berlin und nicht in den hintersten bayerischen Wald, wo man genauso gut (oder schlecht) verdient, die Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen aber besser sind und die Lebenshaltungskosten (vor allem Miete) deutlich günstiger?
Man muss nur genug Sozialisten und Kommunisten in die Verfassungsgerichte berufen, dann geht das mit der Enteignung und Vergesellschaftung ganz easy peasy.
Manchmal frag ich mich schon, ob Provokation oder Empathielosigkeit Antreiber solcher Postings sind.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 12:55)
zurück zum Thema. Wenn, wie du nun geschrieben hast in Berlin die Löhne so niedrig sind und die Mieten so hoch - Warum sollte das ein Problem sein?
Warum ziehen denn die Menschen nach Berlin und nicht in den hintersten bayerischen Wald, wo man genauso gut (oder schlecht) verdient, die Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen aber besser sind und die Lebenshaltungskosten (vor allem Miete) deutlich günstiger?
Das ist wahrscheinlich das Problem. Man kann aber ein Problem ja nicht losgelöst von eventuell anderen Themen sehen die damit letztendlich in Zusammenhang stehen. Seit den 10er Jahren verzeichnet Berlin einen deutlichen Zuwachs an Einwohnern, obwohl die Einkommensmöglichkeiten deiner Analyse nach ja unterdurchschnittlich sind und die Arbeitslosigkeit hoch. Der Zuzug führt zu einer Verknappung des Wohnraums und zu einer Preissteigerung bei Immobilien, die sich wiederum in steigenden Mieten niederschlagen. In den 00er Jahren war da noch anders. Da waren sowohl Immobilienpreise als auch Mieten im Großstadtvergleich durchaus als günstig zu bewerten.jorikke hat geschrieben:(28 May 2021, 13:24)
Frag das die Menschen. Es ist nicht mein Ding alle Probleme dieser Welt aufzudröseln. Ich habe versucht ein bestimmtes Problem näher zu betrachten.
... und das war´s.
Wenn Leute nach Berlin ziehen ist das ihre Sache. Willst du Probleme lösen in dem du Freiheit einschränkst und den Menschen sagst was sie zu tun und zu lassen haben?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 13:40)
Das ist wahrscheinlich das Problem. Man kann aber ein Problem ja nicht losgelöst von eventuell anderen Themen sehen die damit letztendlich in Zusammenhang stehen. Seit den 10er Jahren verzeichnet Berlin einen deutlichen Zuwachs an Einwohnern, obwohl die Einkommensmöglichkeiten deiner Analyse nach ja unterdurchschnittlich sind und die Arbeitslosigkeit hoch. Der Zuzug führt zu einer Verknappung des Wohnraums und zu einer Preissteigerung bei Immobilien, die sich wiederum in steigenden Mieten niederschlagen. In den 00er Jahren war da noch anders. Da waren sowohl Immobilienpreise als auch Mieten im Großstadtvergleich durchaus als günstig zu bewerten.
Da wäre grundsätzlich schon erstmal die Frage zu klären warum man dort hinzieht. Und als nächstes, ob man diese Gründe subventionieren soll. Dass also nicht diejenigen dafür bezahlen die dort hinziehen wollen sondern eben andere. Damit wäre man wieder beim Thema Fehlanreize. Letztendlich wird kein Problem gelöst sondern neue geschaffen.
Natürlich würde ich das nicht tun. Kann ja jeder machen was er will. Ich sehe aber auch keinen Grund den Zuzug zu subventionieren, weder auf Kosten des Steuerzahlers noch auf Kosten der Immobilieneigentümer. Die Kosten sollte schon derjenige tragen, der sich so entscheidet.jorikke hat geschrieben:(28 May 2021, 13:56)
Wenn Leute nach Berlin ziehen ist das ihre Sache. Willst du Probleme lösen in dem du Freiheit einschränkst und den Menschen sagst was sie zu tun und zu lassen haben?
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... und was würde eine künstlich niedrig gehaltene Miete bringen. Mehr Wohnungen gibt es dann nicht und einen Anreiz für Investoren was zu bauen auch nicht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 14:01)
Natürlich würde ich das nicht tun. Kann ja jeder machen was er will. Ich sehe aber auch keinen Grund den Zuzug zu subventionieren, weder auf Kosten des Steuerzahlers noch auf Kosten der Immobilieneigentümer. Die Kosten sollte schon derjenige tragen, der sich so entscheidet.
Die Mietpreisbremse habe ich nie als Instrument gesehen, neuen Wohnraum zu schaffen, sondern eher, um den Wohnungsmarkt zu beruhigen und bei Neuvermietungen nicht 20% oder mehr über Marktpreis zahlen zu müssen.Mendoza hat geschrieben:(28 May 2021, 14:16)
... und was würde eine künstlich niedrig gehaltene Miete bringen. Mehr Wohnungen gibt es dann nicht und einen Anreiz für Investoren was zu bauen auch nicht.
Das ist ja alles nett und widerspricht mir nicht. Ich habe einfach darauf hingewiesen, daß das Grundgesetz über die Artikel 1 - 19 die Überschrift "Die Grundrechte" gesetzt hat.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 May 2021, 11:09)
Das ist schon das erste große Missverständnis. Die Grundrechte sind unabhängig vom GG. Man versteht also nicht unter Grundrechten die Artikel 1-19. Vielmehr sind die Grundrechte Inhalt der Artikel 1-19. Da aber weniger die Grundrechte an sich, sondern vielmehr die möglichen Einschränkungen der Grundrechte. Die nehmen im ersten Teil des Grundgesetzes ein viel größeren Raum ein als die Grundrechte selber. Die Grundrechte selber sind ja schon durch die Unterzeichnung der Menschrechtskonvention garantiert. Das Grundgesetz ergänzt die also im wesentlichen um die möglichen Einschränkungen. Und wenn du dir das Grundgesetz mal genau ansiehst, dann wirst du sehr wohl feststellen, das immer erst das Grundrecht genannt wird und dann eben (nachranging) die möglichen Einschränkungen. Natürlich thematisch zusammenhängend. Und dort wo eben darauf verwiesen wird, dass die Einschränkung eben nur aufgrund eines Gesetzes (und eben nicht auf der Verfassung selber) stattfinden darf bedarf einer besonderen Abwägung inwieweit das Gesetz dann die Grundrechte einschränken darf.
Ich weiß ja, so einige halten das Eigentumsrecht für völlig unangreifbar. War auch wieder sehr schön an diesem Spiegel-Artikel zu sehen.Tom Bombadil hat geschrieben:(28 May 2021, 13:25)
Man muss nur genug Sozialisten und Kommunisten in die Verfassungsgerichte berufen, dann geht das mit der Enteignung und Vergesellschaftung ganz easy peasy.
Man sah förmlich die Schnappatmung die einige Kommentierende befiel vor sich. Wie kann es sein, daß im Namen des Eigentumsrechts nicht jede Rücksichtslosigkeit erlaubt ist? Man hofft, daß die Betroffenen keinen Herzanfall erleiden.Nach fast 20 Jahren wurde einem Ehepaar in Berlin gekündigt. Jetzt entschied das Landgericht: Angesichts ihres Alters und ihrer »tiefen Verwurzelung« bedeute der Wohnungsverlust eine Verletzung der Menschenwürde.
Das hat doch nichts mit Enteignung zu tun.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 14:50)
Ich weiß ja, so einige halten das Eigentumsrecht für völlig unangreifbar. War auch wieder sehr schön an diesem Spiegel-Artikel zu sehen.
Man sah förmlich die Schnappatmung die einige Kommentierende befiel vor sich. Wie kann es sein, daß im Namen des Eigentumsrechts nicht jede Rücksichtslosigkeit erlaubt ist? Man hofft, daß die Betroffenen keinen Herzanfall erleiden.
Drei Jahre später zeigt der Mietspiegel tatsächliche Mieten an.Realist2014 hat geschrieben:(26 May 2021, 19:15)
Der Mietspiegel bildet tatsächlich gezahlte Mietpreise ab.
Steht in jedem Vorwort eines Mietspiegels.
Wer ist das? Enteignungen sind möglich, aber nur in einem sehr engen Rahmen und auch nur als Ausnahme. Dass Wohnungen wegen steigender Mietpreise enteignet werden sprengt diesen Rahmen bei weitem und dafür gibt es auch keinerlei Rechtsgrundlage.Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 14:50)
Ich weiß ja, so einige halten das Eigentumsrecht für völlig unangreifbar.
Das sind auch keine "Fakten".Bielefeld09 hat geschrieben:(29 May 2021, 02:03)
Drei Jahre später zeigt der Mietspiegel tatsächliche Mieten an.
Wie schön, das Sie solche Fakten nicht erwähnen.
Was hat die Einschränkung der Nutzung des Eigentums mit der kompletten "Wegnahme= Enteignung" zu tun?Dampflok94 hat geschrieben:(28 May 2021, 14:50)
Ich weiß ja, so einige halten das Eigentumsrecht für völlig unangreifbar. War auch wieder sehr schön an diesem Spiegel-Artikel zu sehen.
Man sah förmlich die Schnappatmung die einige Kommentierende befiel vor sich. Wie kann es sein, daß im Namen des Eigentumsrechts nicht jede Rücksichtslosigkeit erlaubt ist? Man hofft, daß die Betroffenen keinen Herzanfall erleiden.
Wo habe ich wem was unterstellt. Die Kommentare im Spiegel-Artikel kannst Du selber lesen. Da ist nix unterstellt.Realist2014 hat geschrieben:(29 May 2021, 11:53)
Schon lustig, deine seltsamen Unterstellungen hier gegenüber anderen Foristen...