Die Leute die eine Putzkraft beschäftigen sind meist nicht die Leute die Mieter der Wohnungen (Gesellschaften) sind, die an der Tauschbörse teilnehmen.
busse
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Die Leute die eine Putzkraft beschäftigen sind meist nicht die Leute die Mieter der Wohnungen (Gesellschaften) sind, die an der Tauschbörse teilnehmen.
Es gibt quasi nichts, was es nicht gibt.....busse hat geschrieben:(25 Nov 2021, 07:36)
Die Leute die eine Putzkraft beschäftigen sind meist nicht die Leute die Mieter der Wohnungen (Gesellschaften) sind, die an der Tauschbörse teilnehmen.
busse
Die Idee mit dem Fonds scheint teilweise schon ansatzweise Realität zu sein / werden / geworden zu sein:Kölner1302 hat geschrieben:(15 Nov 2021, 13:51)
Wie wäre es, wenn alle Menschen in Deutschland große Beträge - so ca 20 - 25 % ihres Brutto in einen staatlichen Fonds einzahlen und dafür einen Anspruch auf eine Wohnung erhalten. Sie können die Qualitätsstufe erhöhen, wenn sie höhere Beiträge einzahlen.
Die Städte und Gemeinden stellen am Stadtrand entsprechend Bevölkerungsanzahl und Wohnungsdefizit Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung. Hierfür kaufen die Städte die landwirtschaftlichen Flächen gegen angemessene Entschädigung an und geben sie an den staatlichen Fonds und private Bauherren, am besten auf Erbpachtbasis und mit Rückgabeverpflichtung nach 5 Jahren, wenn nicht gebaut wird.
Noch was: günstige und gemütliche Behausungen kann man in Modulbauweise herstellen.
Wer denn?petit.manni hat geschrieben:(04 Dec 2021, 09:53)
wer krallt sich diese mehr und mehr und reißt sie sich mit dubiosen Herangehensweisen unter den Nagel
Ps: Dann recherchiere es halt . Steht ja genug dazu im Netz . Selbst die öffentlich Rechtlichen bringen regelmäßig
Also ist deine Behauptung eine reine Luftnummer. Schon die Netiquette gelesen?
Im wesentlichen kann ich zustimmen.
Schön, aber hier in Köln ist die Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung einfach für ein Menschenleben zu lang. Und viele Genossenschaftswohnungen sind wirklich nicht zum WohlfühlenWähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 09:42)
Die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit könnte nur auf Wohnungsbaugenossenschaften begrenzt werden. Dort sind die Bewohner auch Eigentümer der Genossenschaft und kontrollieren über einen Aufsichtsrat den Vorstand. So ließe sich eine zweite Neue Heimat verhindern.
Wirtschaftswoche 2. April 2019 Die Grünen wollen eine neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungssektor
https://www.wiwo.de/politik/deutschland ... 72626.html
"Ihre Idee: Wer dauerhaft günstige Wohnungen schafft und sie außerdem nach sozialen Kriterien vermietet, dessen Investitionen sollen in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden, wenn Wohnraum für Menschen mit kleinem Einkommen entsteht. Zehn Prozent Investitionszuschüsse soll es für Wohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen geben.
Außerdem würde der Betrieb der Wohnungen von Steuern befreit, sowohl schon von der Grunderwerbs- wie auch von der Körperschafts- oder Einkommenssteuer. Die Förderung soll vor allem Baugenossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen und Privatleute statt Wohnungskonzerne erreichen. Mit anfänglich drei Milliarden Euro an Zuschüssen vom Bund sollen so in den kommenden zehn Jahren eine Million dauerhaft bezahlbare Wohnungen entstehen."
na ja oben steht nur Genossenschaften unten steht auch kommunale WU und Privatleute. Was denn nun ?Wähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 09:42)
Die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit könnte nur auf Wohnungsbaugenossenschaften begrenzt werden. Dort sind die Bewohner auch Eigentümer der Genossenschaft und kontrollieren über einen Aufsichtsrat den Vorstand. So ließe sich eine zweite Neue Heimat verhindern.
Wirtschaftswoche 2. April 2019 Die Grünen wollen eine neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungssektor
https://www.wiwo.de/politik/deutschland ... 72626.html
"Ihre Idee: Wer dauerhaft günstige Wohnungen schafft und sie außerdem nach sozialen Kriterien vermietet, dessen Investitionen sollen in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden, wenn Wohnraum für Menschen mit kleinem Einkommen entsteht. Zehn Prozent Investitionszuschüsse soll es für Wohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen geben.
Außerdem würde der Betrieb der Wohnungen von Steuern befreit, sowohl schon von der Grunderwerbs- wie auch von der Körperschafts- oder Einkommenssteuer. Die Förderung soll vor allem Baugenossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen und Privatleute statt Wohnungskonzerne erreichen. Mit anfänglich drei Milliarden Euro an Zuschüssen vom Bund sollen so in den kommenden zehn Jahren eine Million dauerhaft bezahlbare Wohnungen entstehen."
Das lässt sich noch relativ leicht ändern.
Nein, denn die weiten Wege können entfallen:Alana4 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 10:30)
Das lässt sich noch relativ leicht ändern.
Was als Problem aber bleiben wird: weite Wege für die Berufstätigen.
Auch wenn es nur ein kleiner Hinweis auf ein weit verbreitetes Missverständnis ist. Eine Genossenschaft ist eine juristische Person und kann insofern keine Eigentümer haben. Eigentumsrecht bezieht sich immer auf eine Sache. Das Eigentumsrecht der Genossen bezieht sich demnach lediglich auf den Anteil, also ein verbrieftes Recht, das über die Hauptversammlung wahrgenommen wird.Wähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 09:42)
Die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit könnte nur auf Wohnungsbaugenossenschaften begrenzt werden. Dort sind die Bewohner auch Eigentümer der Genossenschaft und kontrollieren über einen Aufsichtsrat den Vorstand. So ließe sich eine zweite Neue Heimat verhindern.
Wie viele der ca. 45 Millionen Arbeitnehmer in D könnten denn im Home Office arbeiten?Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 11:27)
Die Politik muss nur auch einen Anspruch aufs HomeOffice ins Gesetz schreiben, damit ein Arbeitnehmer auch wagen kann sich eine Wohnimmobilie in "Outback" zu mieten oder zu kaufen
Wähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 09:42)
Die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit könnte nur auf Wohnungsbaugenossenschaften begrenzt werden. Dort sind die Bewohner auch Eigentümer der Genossenschaft und kontrollieren über einen Aufsichtsrat den Vorstand. So ließe sich eine zweite Neue Heimat verhindern.
Wirtschaftswoche 2. April 2019 Die Grünen wollen eine neue Gemeinnützigkeit für den Wohnungssektor
https://www.wiwo.de/politik/deutschland ... 72626.html
"Ihre Idee: Wer dauerhaft günstige Wohnungen schafft und sie außerdem nach sozialen Kriterien vermietet, dessen Investitionen sollen in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden, wenn Wohnraum für Menschen mit kleinem Einkommen entsteht. Zehn Prozent Investitionszuschüsse soll es für Wohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen geben.
Außerdem würde der Betrieb der Wohnungen von Steuern befreit, sowohl schon von der Grunderwerbs- wie auch von der Körperschafts- oder Einkommenssteuer. Die Förderung soll vor allem Baugenossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen und Privatleute statt Wohnungskonzerne erreichen. Mit anfänglich drei Milliarden Euro an Zuschüssen vom Bund sollen so in den kommenden zehn Jahren eine Million dauerhaft bezahlbare Wohnungen entstehen."
Diese Betrachtungsweiese ist mir zu formalistisch. Die Wohnungsbaugenossen nehmen in einer funktionierenden Wohnungsbaugenossenschaft Verantwortung für das Gemeinwohl orientierte Eigentum der Genossenschaft sicherlich besser wahr, als reine Mieter in den Wohnungen einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Wohnungsbaugesellschaft, die einer Gewerkschaft oder einer privaten Institution gehört.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Dec 2021, 11:34)
Auch wenn es nur ein kleiner Hinweis auf ein weit verbreitetes Missverständnis ist. Eine Genossenschaft ist eine juristische Person und kann insofern keine Eigentümer haben. Eigentumsrecht bezieht sich immer auf eine Sache. Das Eigentumsrecht der Genossen bezieht sich demnach lediglich auf den Anteil, also ein verbrieftes Recht, das über die Hauptversammlung wahrgenommen wird.
Korrekt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Dec 2021, 11:34)
Auch wenn es nur ein kleiner Hinweis auf ein weit verbreitetes Missverständnis ist. Eine Genossenschaft ist eine juristische Person und kann insofern keine Eigentümer haben. Eigentumsrecht bezieht sich immer auf eine Sache. Das Eigentumsrecht der Genossen bezieht sich demnach lediglich auf den Anteil, also ein verbrieftes Recht, das über die Hauptversammlung wahrgenommen wird.
Ja? Also die Mitgliederversammlungen unter Präsenzbedingungen (also vor 2020) der Genossenschaften in Berlin wurden von 1-3 % der Genossen im Schnitt besucht (Quelle BBU).Wähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:21)
Diese Betrachtungsweiese ist mir zu formalistisch. Die Wohnungsbaugenossen nehmen in einer funktionierenden Wohnungsbaugenossenschaft Verantwortung für das gemeinsame Eigentum der Genossenschaft sicherlich besser wahr, als reine Mieter in den Wohnungen einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Wohnungsbaugesellschaft, die einer Gewerkschaft oder einer privaten Institution gehört.
Derzeit jeder vierte.Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:08)
Wie viele der ca. 45 Millionen Arbeitnehmer in D könnten denn im Home Office arbeiten?
Wähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:21)
Diese Betrachtungsweiese ist mir zu formalistisch. Die Wohnungsbaugenossen nehmen in einer funktionierenden Wohnungsbaugenossenschaft Verantwortung für das Gemeinwohl orientierte Eigentum der Genossenschaft sicherlich besser wahr, als reine Mieter in den Wohnungen einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Wohnungsbaugesellschaft, die einer Gewerkschaft oder einer privaten Institution gehört.
Bei alten Wohnungsbaugenossenschaften mag das so sein, bei neugegründeten, wie ich mindestens in München zwei genau kenne, sicherlich nicht. Der Gedanke der Gemeinwohlökonomie wird sich hoffentlich verbreiten, weil doch eine Reihe von Menschen nicht Verlierer der Shareholder-Value-Ära bleiben wollen.busse hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:30)
Ja? Also die Mitgliederversammlungen unter Präsenzbedingungen (also vor 2020) der Genossenschaften in Berlin wurden von 1-3 % der Genossen im Schnitt besucht (Quelle BBU).
busse
Das ist richtig. Nur muss man das auch formal richtig verstehen.Wähler hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:21)
Diese Betrachtungsweiese ist mir zu formalistisch. Die Wohnungsbaugenossen nehmen in einer funktionierenden Wohnungsbaugenossenschaft Verantwortung für das Gemeinwohl orientierte Eigentum der Genossenschaft sicherlich besser wahr, als reine Mieter in den Wohnungen einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Wohnungsbaugesellschaft, die einer Gewerkschaft oder einer privaten Institution gehört.
Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:33)
Derzeit jeder vierte.
In der Zeit des strengen HomeOffice war jeder Dritte im HomeOffice.
https://www.medrxiv.org/content/10.1101 ... l.pdf+html
Auf jeden Fall genug um die Städte zu entlasten und die Dörfer zu beleben.
Wo finde ich dort die gewünschte InformationKölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:33)
https://www.medrxiv.org/content/10.1101 ... l.pdf+html
Ach sorry, mein doch gar nicht so smartes Phone hat sich entschieden, einen anderen Link einzufügen...
Warum auch? Außerdem müsste dann auch vieles anders geregelt werden: Unternehme-n, -r sparen dann eine Menge Geld (Büro-Mieten, EnergieaufwandRealist2014 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 12:37)
Ein "Recht auf vollständiges HO" wird es nicht geben.
Man spart die Kosten fürs Pendeln. Bei mir waren das ca. 100€ nur an Benzin/Monat (Verschleiss, Wertverlust, etc...) noch gar nicht mit eingerechnet. Ebenso habe ich pro Tag mindestens 1 Stunde mehr Zeit.Alana4 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 15:22)
Warum auch? Außerdem müsste dann auch vieles anders geregelt werden: Unternehme-n, -r sparen dann eine Menge Geld (Büro-Mieten, Energieaufwand
und und und, soll dann alles dem Arbeitnehmer aufgedrückt werden. Arbeitsschutz? Überhaupt Rechtssicherheit, Versicherung, Haftung ? Entschädigungen für die Nutzung privater Räume, Möbel, für den Verbrauch privat bezahlter Energie?
Zu Hause arbeiten ist sehr beliebt bei den Arbeitnehmern. Sicherlich kann es Schreibtischarbeitsplätze geben, bei denen das zu Hause nicht so gut geht. Ich selbst habe aber den Laptop von der Arbeit nun zu Hause und eine Weiche besorgt, mit der ich zwischen Privat- und Arbeitsrechner umschalten kann. So habe ich Maus, Tastatur und Bildschirme für beide Rechner.Man möge sich heute umhören, wie so mancher jetzt "Homeoffice" bewältigt: am Küchentisch werden A0-Pläne bearbeitet, komplexe 3-D- Darstellungen, die im Büro an einem 2- oder gar 3-Bildschirmarbeitsplatz erarbeitet werden, oft genug von 1 Bearbeiter an mehreren PC_Arbeitsplätzen mit unterschiedlicher Software gleichzeitig. (Ich arbeite im Büro an einem U-Tisch, auf alles 3 Tischen jeweils Doppelbildschirm plus unterschiedliche Software zum parallel arbeiten. .....nun zu Hause am popligen Laptop. Das ist echt kein Arbeiten!
Mal ehrlich.Alana4 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 15:22)
Warum auch? Außerdem müsste dann auch vieles anders geregelt werden: Unternehme-n, -r sparen dann eine Menge Geld (Büro-Mieten, Energieaufwand
und und und, soll dann alles dem Arbeitnehmer aufgedrückt werden. Arbeitsschutz? Überhaupt Rechtssicherheit, Versicherung, Haftung ? Entschädigungen für die Nutzung privater Räume, Möbel, für den Verbrauch privat bezahlter Energie?
Man möge sich heute umhören, wie so mancher jetzt "Homeoffice" bewältigt: am Küchentisch werden A0-Pläne bearbeitet, komplexe 3-D- Darstellungen, die im Büro an einem 2- oder gar 3-Bildschirmarbeitsplatz erarbeitet werden, oft genug von 1 Bearbeiter an mehreren PC_Arbeitsplätzen mit unterschiedlicher Software gleichzeitig. (Ich arbeite im Büro an einem U-Tisch, auf alles 3 Tischen jeweils Doppelbildschirm plus unterschiedliche Software zum parallel arbeiten. .....nun zu Hause am popligen Laptop. Das ist echt kein Arbeiten! Und effektiv schon gar nicht. Das nur als Beispiel. Dabei habe ich noch den Luxus eines eigenen Arbeitszimmers. Meine Kollegen in den Stadtwohnungen, mit jüngeren Kindern können davon nur träumen.
Das mag ja für dich o.k. sein.Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:06)
Mal ehrlich.
Ich bin seit Jahren im HomeOffice. Ich spare Zeit für Hin- und Rückfahrt tgl 1,5 h. Sind 7,5 h mehr Zeit für Haushalt und Familie. kochen kann man nebenbei ( zB Römertopf, oder Wecker stellen) Dann muss ich kein Geld mehr in der Kantine ausgeben und lebe gesünder. Ich spare den Sprit, das Risiko eines Verkehrsunfalls Knöllchen und Punkte. Pauschal kann ich am Jahresende den Arbeitsplatz absetzen.
Ich habe einen großen Bildschirm auf einem breiten höhenverstellbaren Tisch in der Hälfte des Schlafzimmers, in der ich arbeite, den nutze ich abends als Fernseher. Ein ergonomischer Bürostuhl ist heute für 100 € zu haben. Heizen müßte ich den Raum sowieso, allerdings nicht auf 3. In der Küche kostet das tägliche Kochen mehr Strom.
Ich war auch Mal Student im Studentenwohnheim. Auch damals habe ich schon in meinem Zimmerchen gearbeitet und fand es ganz gemütlich. Vorlesungen kann man sich auch im Video ansehen. Da kann ich nochmal auf Widerholen drücken, wenn ich was nicht verstanden habe. Hausarbeiten kann ich am Laptop schreiben und per E-Mail an die Fakultät schicken...Realist2014 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:10)
Das mag ja für dich o.k. sein.
Ist es aber eben nicht für jeden und ausschließlich. .
Viel jüngere wohnen in der Stadt in einem Apartment....
Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:17)
Ich war auch Mal Student im Studentenwohnheim. Auch damals habe ich schon in meinem Zimmerchen gearbeitet und fand es ganz gemütlich. er...
Doch, ich aus Umwelt- und Wohnungsnot Gründen evtl.schon...Billie Holiday hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:15)
Ich trenne ganz gern privates Leben und Beruf, ich will gar kein HO machen. Dazu radel ich aber auch nur ein paar km zur Arbeitsstätte. So lebt jeder in seiner Blase. Anderen würde ich nicht vorschreiben wollen, wie sie das halten.
Ich denke schon, das sich da die Masse an AN und AG schon auf freiwilliger Basis bewegen werden. Da jetzt Streit durch eine einklagbare Vorschrift zu erzeugen sollte man auch im Sinne der Sache sein lassen.Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:19)
Doch, ich aus Umwelt- und Wohnungsnot Gründen evtl.schon...
Ja aber wie oben beschrieben: die meisten WOLLEN doch aus dem HomeOffice gar nicht zurück ihr Büro.Realist2014 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:19)
Schön- das ist ist für dich o.k.
Nur ist das jeweils eine individuelle Entscheidung- wie vieles im Leben
Was gar nicht geht ist irgendeine "Vorschrifteritis"
Die Leute dürften noch nicht mal mit dem Bus ins Büro fahren? Ich ließe mir HO nicht vorschreiben.Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:19)
Doch, ich aus Umwelt- und Wohnungsnot Gründen evtl.schon...
Dafür gibt s Gerichte.Billie Holiday hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:23)
Die Leute dürften noch nicht mal mit dem Bus ins Büro fahren? Ich ließe mir HO nicht vorschreiben.
SchönKölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:22)
Ja aber wie oben beschrieben: die meisten WOLLEN doch aus dem HomeOffice gar nicht zurück ihr Büro.
Von den 35 % Arbeitnehmern, die im HO arbeiten mussten, blieben die meisten Zuhause, als sie wieder ins Büro dürften.
Noch immer arbeiten 25 % aller Arbeitnehmer im HomeOffice...
"Es soll gesetzlich geregelt werden, dass der Wunsch nach regelmäßiger mobiler Arbeit zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen erörtert wird.Realist2014 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:26)
Schön
Daher wird es möglicherweise ein "Mobils-Arbeiten-Gesetz" geben:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze- ... esetz.html
Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:31)
Dass der AG überhaupt Mal mit dem AN darüber spricht ist selbstverständlich.
Aber als gesetzliches Ziel deutlich zu wenig, ich würde sogar sage lächerlich.
Es handelt sich außerdem beim HomeOffice nicht mehr streng um Arbeitsrecht.Realist2014 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:32)
Nein.
Denn logischerweise bestimmt der AG, wo die Leistung zu erbringen ist.
Der trägt auch das Risiko.
Es steht ja jedem frei, seine Leistung als Selbständiger anzubieten
Das ist aber das einzige, um das es bei einem Arbeitsvertrag geht.Kölner1302 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:36)
Es handelt sich außerdem beim HomeOffice nicht mehr streng um Arbeitsrecht.
Ist nicht Sache der UnternehmenDenn durch HomeOffice können viele Ordungs- sizial- und gesundheitsrechtliche Probleme gelöst werden, weit über den Rahmen der Vertragsparteien hinaus...
Hier: Wohnungspolitik!
Nochmal, da wird es nicht geben.Dies macht dann auf jeden Fall ein Gesetz erforderlich, und zwar mit einem Regelungsinhalt über ein Verhandlungsgebot hinaus.
Eben. Und darum sollte es auch nicht allein den Unternehmern überlassen werden, ob und wie HomeOffice gewährt und geregelt wird.Realist2014 hat geschrieben:(18 Dec 2021, 16:39)
Das ist aber das einzige, um das es bei einem Arbeitsvertrag geht.
Ist nicht Sache der Unternehmen
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