30 Stunden sind keine Vollzeit. Wer Vollzeit arbeitet, bekommt kein ALG II mehr.Claud hat geschrieben:(17 Jan 2021, 21:15)
Alleinerziehende Mütter gehen meistens arbeiten.
Insgesamt sind etwa zwei Drittel der alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig.
Jemand, der für den aktuellen Mindestlohn ca 30 Stunden pro Woche arbeiten geht, hat insgesamt immernoch Abgaben und Steuern von ca 250€ im Monat. Ist in der Tat nicht viel, aber auch nicht wenig und es ist nicht schlüssig, warum eine mögliche Anpassung oder Ausgleich nicht über genau diese Zahlungen abgewickelt werden sollte. Von meiner Seite her kann da auch ruhig mit einer negativen Einkommenssteuer gearbeitet werden.
Wobei die Steuern auf Jahresbasis zu entrichten sind und SV-Beiträge nach dem Bruttogehalt.
Löhen sind Kosten udn müsen erwirtschaftet werden.Auch geht es darum, einen ALG2 Empfänger bestmöglich in Lohn und Brot zu bekommen. Die aktuellen Zuverdienstgrenzen sind hier anscheinend eher hinderlich, da sie demotivieren. Wenn hier das Lohnabstandsgebot als Gegenargument hervorgebracht wird, sollte man den Fokus vielleicht eher auf die Geringverdiener lenken und diese besser stellen,
Eine Friseuse muss schon für 10 Euro Stundenlohn ca 6.000 Euro Umsatz im Monat erwirtschaften, um den Arbeitsplatz zu rechtfertigen.
Eine Änderung der Zuverdienstgrenzen sollte gemäß dem Vorschlag der FDP verändert werden.