Der Niedriglohnsektor hat nichts mit dem Regelsatz, sondern mit der Zumutbarkeitsklausel und Hartz I bis III zu tun.ahead hat geschrieben:...geht die lohnspirale weiter runter, der einzahler hackt auf den hartzer, ohne zu merken, daß sein lohn umsomehr sinkt je weniger ein hartzer hat.
Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ahead hat geschrieben:...geht die lohnspirale weiter runter, der einzahler hackt auf den hartzer, ohne zu merken, daß sein lohn umsomehr sinkt je weniger ein hartzer hat.
Richtig, doch wer von den "normal, arbeitenden Menschen" kann sich darunter was vorstellen? Die meisten schreckt a) das amt und b) der niedrige regelsatz.adal hat geschrieben: Der Niedriglohnsektor hat nichts mit dem Regelsatz, sondern mit der Zumutbarkeitsklausel und Hartz I bis III zu tun.
Ukrainian freedom fighters -> http://www.heise.de/tp/artikel/41/41787/1.html
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Die Mittel wären auch endlich wenn alle brav hier ihre Steuern zahlen würden und niemand Geschenke bekommen hätte. Gut, dann könnte man den infolge Arbeitslosigkeit bedrohten Lebensstandard halt vielleicht für 18 statt jetzt für 12 Monate sichern - aber irgendwann wäre immer der Punkt an dem Arbeitslosigkeit eben mit einem niedrigeen Lebensstandard einhergeht.ahead hat geschrieben: Vor allem wenn man die steuergeschenke der letzten jahrzehnte anschaut, und an wen sie gegangen sind und was sie damit gemacht haben, wundert das nicht weiter - das ist inzwischen sogar der "sozialistischen" oecd aufgefallen.
Alles andere wäre ja auch widersinnig weil ein großer Anreiz garnicht zu arbeiten.
Sich hier aber hinzustellen mit Klassenkampfpropaganda und so zu tun, als gäbe es heute mit der Arbeitslosigkeit keine Probleme wenn es keine Steuergeschenke gegeben hätte ist dumpfeste Propaganda...
Damit wird die Bemerkung nicht sinnhaltiger. Warum stellst du in einer Diskussion eine Auffassung in den Raum die keiner der Mitzdiskutanten bis dahin auch nur anstzweise vertreten hast?ahead hat geschrieben: Na klar, vor allem wenn man weiß was "" bedeuten...
Niemand, ich sagte, dass Hartz-IV höher ist.ahead hat geschrieben: Wer sagt, daß die sozialhilfe höher war?
Genaugenommen haben sie beide auf einem neuen Niveau zwischen der alten Arbeitslosen- und der alten Sozialhilfe zusammengeführt. Im übrigen ist es teuer geworden, das neue System kostet deutlich mehr, nämlich nahezu doppelt soviel.ahead hat geschrieben: Da werden vor 5 jahren wohl kaum die cdu/fdp/spd/grüne die arbeitslosenhilfe auf sozialhilfeniveau abgesenkt haben wenn es so teuer wäre, nicht?
Und die Arbeitslosenhilfe war auch nicht in jedem Falle darüber - das hing ganz davon ab welches Leistungsentgelt als Berechnungsgrundlage diente...
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ahead hat geschrieben:Vor allem wenn man die steuergeschenke der letzten jahrzehnte anschaut, und an wen sie gegangen sind und was sie damit gemacht haben, wundert das nicht weiter - das ist inzwischen sogar der "sozialistischen" oecd aufgefallen.
Es ging um das sinkende lohnniveau, seltsamerweise stiegen die gewinne der unternehmen und kapitaleigner im selben zeitraum exorbitant. Seltsam auch, dass der einzelhandel seit jahren im niedergang begriffen ist, ob das wohl auch an den sinkenden löhnen liegt?Thomas I hat geschrieben:Die Mittel wären auch endlich wenn alle brav hier ihre Steuern zahlen würden und niemand Geschenke bekommen hätte. Gut, dann könnte man den infolge Arbeitslosigkeit bedrohten Lebensstandard halt vielleicht für 18 statt jetzt für 12 Monate sichern - aber irgendwann wäre immer der Punkt an dem Arbeitslosigkeit eben mit einem niedrigeen Lebensstandard einhergeht.
Alles andere wäre ja auch widersinnig weil ein großer Anreiz garnicht zu arbeiten.
Sich hier aber hinzustellen mit Klassenkampfpropaganda und so zu tun, als gäbe es heute mit der Arbeitslosigkeit keine Probleme wenn es keine Steuergeschenke gegeben hätte ist dumpfeste Propaganda...
ahead hat geschrieben:Wer sagt, daß die sozialhilfe höher war?
Außer dir?Thomas I hat geschrieben:Niemand, ich sagte, dass Hartz-IV höher ist.
ahead hat geschrieben:Da werden vor 5 jahren wohl kaum die cdu/fdp/spd/grüne die arbeitslosenhilfe auf sozialhilfeniveau abgesenkt haben wenn es so teuer wäre, nicht?
Das neue system kostet ua deshalb doppelt soviel weil ein teil der lohnkosten subventioniert werden.Thomas I hat geschrieben:Genaugenommen haben sie beide auf einem neuen Niveau zwischen der alten Arbeitslosen- und der alten Sozialhilfe zusammengeführt. Im übrigen ist es teuer geworden, das neue System kostet deutlich mehr, nämlich nahezu doppelt soviel.
Und die Arbeitslosenhilfe war auch nicht in jedem Falle darüber - das hing ganz davon ab welches Leistungsentgelt als Berechnungsgrundlage diente...
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Es GING NICHT um das sinkende Lohnniveau. Höre auf dich hier zu krümmen wie eine überfahrene Natter...ahead hat geschrieben:Es ging um das sinkende lohnniveau, seltsamerweise stiegen die gewinne der unternehmen und kapitaleigner im selben zeitraum exorbitant. Seltsam auch, dass der einzelhandel seit jahren im niedergang begriffen ist, ob das wohl auch an den sinkenden löhnen liegt?.
Auf genau diese Aussage bezog sich meine Antwort, das war klar zu erkennen durch meine Zitierung!ahead hat geschrieben:[...]
Kaum, ein einzahler der arbeitslos wird ist innerhalb eines jahres ein sinkender lebensstandard zumutbar [...]
Und auf genau diese meine Aussage hast du deine Antwort bezogen, auch das klar zu erkennen durch die Zitierung!Thomas I hat geschrieben:
Daran wird man solange die Mittel endlich sind und erarbeitet werden müssen auch einfach nichts ändern können.[...]
Also nix mit Lohnniveau.ahead hat geschrieben: Vor allem wenn man die steuergeschenke der letzten jahrzehnte anschaut, und an wen sie gegangen sind und was sie damit gemacht haben, wundert das nicht weiter - das ist inzwischen sogar der "sozialistischen" oecd aufgefallen.[...]
Zuletzt geändert von Thomas I am Mi 10. Feb 2010, 12:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
jaja , und jetzt wieder ignorieren, dass mit hartz 4 die kosten für arbeitslose deutlich gestiegen sindahead hat geschrieben: Wer sagt, daß die sozialhilfe höher war?
Da werden vor 5 jahren wohl kaum die cdu/fdp/spd/grüne die arbeitslosenhilfe auf sozialhilfeniveau abgesenkt haben wenn es so teuer wäre, nicht?
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ich bin der meinung , dass man die pauschalen für alk und fluppen bei erwachsenenen und kindern streichen kann und dann auf die kindersätze für klamotten , windeln , schulmaterial etc. gesetzt werde.
achja @ td : hier in köln bekommen arbeitslose wie niedrigverdiener den sog. köln-pass , damit können sie günstiger öpnv nutzen , am kultureben teilhaben, oder in sportvereine oder ins schwimmbad gehn
achja @ td : hier in köln bekommen arbeitslose wie niedrigverdiener den sog. köln-pass , damit können sie günstiger öpnv nutzen , am kultureben teilhaben, oder in sportvereine oder ins schwimmbad gehn
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Mir gefällt die parallele Entwicklung zwischen Hartz IV und Niedriglohnsektor nicht. Da steht kein Konzept dahinter, nicht nur was die Transparenz der Regelsatzberechnung betrifft.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Also wenn ich mir Magdeburg und Braunschweig anschaue, ist es bei Erwachsenen in der Woche ,50 Euro Unterschied und am WE der gleiche Preis. Und bei Schülern und Studenten ein Unterschied von ,30 bis ,50 Euro und bei Kindern ein Unterschied ,00 Euro bis ,50 Euro.Thomas I hat geschrieben:
Angenommen ich gehe morgen Abend im Cinemaxx um 20.00 bis 20.30 in Avatar. Logenplatz.
Dann kostet das in
Mannheim: 13,60
Dresden: 10,50
Braunschweig: 12,00
Magdeburg: 11,00
Und dann mal ein anderer Vergleich, die Abwassergebühren in Halle sind runde 155% von Braunschweig, macht einen Unterschied bei einer 4-köpfigen Familie von rund 250 Euro. (auch nette Zahlen oder?)
http://www.insm-abwassermonitor.de/alphabethisch.html
Der günstige Gasanbieter für ein 4 Personen Haushalt kostet in Braunschweig 50 Euro weniger als in Halle laut check24.de.
Sowas wird komischerweise immer weggelassen.
Achja nebenbei habe ich mir mal bei Netto die Discounterpreise angeschaut: In Braunschweig und Halle gleich.
Und bzgl. der Löhne:
Die sind doch gerade durch HIV gesunken und dem entsprechenden Druck.
Aber Hauptsache die Union zBsp bleibt auf dem Standpunkt, liebe schlecht bezahlte Arbeit als keine, dass dadurch natürlich das Sozialsysem und die Sozial- wie auch Krankenversicherungen kaputt gemacht werden, ist egal, Hauptsache die Unternehmen werden gestützt.
Und darum ist auch das neue System viel teurer. Weil immer mehr darauf angewiesen sind.
Bei der Sozialhilfe gabs zBsp auch bedarfsorientierte Zuschüsse.
@enigma
Schön, wenn es sowas in Köln gibt.
Hier gibts sowas nicht, da die Kommunen pleite sind.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
das hat nix mit großen ausgaben zu tun sondern ist einfach ne pricing-strategie , war aber mal wieder klar dass im osten niemand etwas von preisdifferenzierung gehört hatToughDaddy hat geschrieben:
Also wenn ich mir Magdeburg und Braunschweig anschaue, ist es bei Erwachsenen in der Woche ,50 Euro Unterschied und am WE der gleiche Preis. Und bei Schülern und Studenten ein Unterschied von ,30 bis ,50 Euro und bei Kindern ein Unterschied ,00 Euro bis ,50 Euro.
Und dann mal ein anderer Vergleich, die Abwassergebühren in Halle sind runde 155% von Braunschweig, macht einen Unterschied bei einer 4-köpfigen Familie von rund 250 Euro. (auch nette Zahlen oder?)
http://www.insm-abwassermonitor.de/alphabethisch.html
Der günstige Gasanbieter für ein 4 Personen Haushalt kostet in Braunschweig 50 Euro weniger als in Halle laut check24.de.
Sowas wird komischerweise immer weggelassen.
Achja nebenbei habe ich mir mal bei Netto die Discounterpreise angeschaut: In Braunschweig und Halle gleich.
Und bzgl. der Löhne:
Die sind doch gerade durch HIV gesunken und dem entsprechenden Druck.
Aber Hauptsache die Union zBsp bleibt auf dem Standpunkt, liebe schlecht bezahlte Arbeit als keine, dass dadurch natürlich das Sozialsysem und die Sozial- wie auch Krankenversicherungen kaputt gemacht werden, ist egal, Hauptsache die Unternehmen werden gestützt.
Und darum ist auch das neue System viel teurer. Weil immer mehr darauf angewiesen sind.
Bei der Sozialhilfe gabs zBsp auch bedarfsorientierte Zuschüsse.
@enigma
Schön, wenn es sowas in Köln gibt.
Hier gibts sowas nicht, da die Kommunen pleite sind.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
...sind in den Unterkunftskosten enthaltenToughDaddy hat geschrieben:die Abwassergebühren
Die Energiekosten sind zum größeren Teil auch in den Unterkunftskosten enthalten. Die monatliche Differenz für einen 4-Personen-Haushalt beliefe sich laut deinem Beispiel für den Einzelposten Haushaltsenergie also auf ca. 1 bis 2 Euro.ToughDaddy hat geschrieben:Der günstige Gasanbieter für ein 4 Personen Haushalt kostet in Braunschweig 50 Euro weniger als in Halle laut check24.de.
Wenn du für jede Region einen individuellen Warenkorb ausrechnen willst, hast du 1. verdammt viel zu tun und kommst 2. in der Bilanz wahrscheinlich nur auf geringe Unterschiede. Du kannst ja mal einen speziellen Forschungsauftrag vergeben, um das zu widerlegen. Das Hantieren mit willkürlich herausgegriffenen Einzelposten ist jedenfalls weng aussagekräftg.
Da Hartz-IV-Empfänger relativ selten Beluga-Kaviar und Ferraris kaufen, braucht man zur Bestimmung eines Warenkorbs die Konsumgewohnheiten einer einkommensschwachen Referenzgruppe. Das war bisher das untere Fünftel. Es kann aber auch das untere Zehntel sein. Das ließ das Gericht offen.
Zuletzt geändert von adal am Mi 10. Feb 2010, 12:35, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Du weißt doch, dass die Unterkunftskosten auch ben den Nebenkosten gedeckelt sind. Wenn das Abwasser so teuer ist, darfst draufzahlen.adal hat geschrieben:...sind in den Unterkunftskosten enthalten
Die Energiekosten sind zum größeren Teil auch in den Unterkunftskosten enthalten. Die monatliche Differenz für einen 4-Personen-Haushalt beliefe sich laut deinem Beispiel für den Einzelposten Haushaltsenergie also auf ca. 1 bis 2 Euro.
Wenn du für jede Region einen individuellen Warenkorb ausrechnen willst, hast du 1. verdammt viel zu tun und kommst 2. in der Bilanz wahrscheinlich nur auf geringe Unterschiede. Du kannst ja mal einen speziellen Forschungsauftrag vergeben, um das zu widerlegen. Das Hantieren mit willkürlich herausgegriffenen Einzelposten ist jedenfalls weng aussagekräftg.
Da Hartz-IV-Empfänger relativ selten Beluga-Kaviar und Ferraris kaufen, braucht man zur Bestimmung eines Warenkorbs die Konsumgewohnheiten einer einkommensschwachen Referenzgruppe. Das war bisher das untere Fünftel. Es kann aber auch das untere Zehntel sein. Das ließ das Gericht offen.
Die Energiekosten sind nach den etlichen Steigerungen nur noch zum kleinen Teil in den Unterkunftskosten enthalten. Warmwasserherstellung gar nicht, Strom auch nicht.
Das solltest nicht mir sagen, andere Behaupten, dass bei HIV Empfängern es große regionale Unterschiede gibt.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ja, aber die Mietkosten (inklusive Nebenkosten) sind regional unterschiedlich gedeckelt, Baby. Wenn es diebezüglich Ungerechtigkeiten geben sollte, hat es jedenfalls nichts mit der Bemessung des Regelsatzes zu tun.ToughDaddy hat geschrieben:Du weißt doch, dass die Unterkunftskosten auch ben den Nebenkosten gedeckelt sind. Wenn das Abwasser so teuer ist, darfst draufzahlen.
Du willst mir hoffentlich nicht weismachen, dass im Duchschnitt mehr als 50% für Haushaltsenergie ausgegeben werden muss (was im übrigen rechtswidrig wäre). 50%, das wären in deinem Beispiel eine monatliche Differenz von 2 Euro für einen 4-Personen-Haushalt.ToughDaddy hat geschrieben:Die Energiekosten sind nach den etlichen Steigerungen nur noch zum kleinen Teil in den Unterkunftskosten enthalten. Warmwasserherstellung gar nicht, Strom auch nicht.
Dann sollen sie es seriös vorrechnen, was eine verdammt aufwendige Fleißaufgabe voraussetzt.ToughDaddy hat geschrieben:Das solltest nicht mir sagen, andere Behaupten, dass bei HIV Empfängern es große regionale Unterschiede gibt
Zuletzt geändert von adal am Mi 10. Feb 2010, 13:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Oft in Städten ohne Mietspiegel aber rechtswidrig tief angesetzt. Stimmt mit dem Regelsatz hat das nichts zu tun.adal hat geschrieben: Ja, aber die Mietkosten (inklusive Nebenkosten) sind regional unterschiedlich gedeckelt, Baby. Wenn es diebezüglich Ungerechtigkeiten geben sollte, hat es jedenfalls nichts mit der Bemessung des Regelsatzes zu tun.
Ich weiß nicht, was Du damit meinst.Du willst mir hoffentlich nicht weismachen, dass im Duchschnitt mehr als 50% für Haushaltsenergie ausgegeben werden muss (was im übrigen rechtswidrig wäre). 50%, das wären in deinem Beispiel eine monatliche Differenz von 2 Euro für einen 4-Personen-Haushalt.
Ich wollte es ja nur mal erwähnen.Dann sollen sie es seriös vorrechnen, was eine verdammt aufwendige Fleißaufgabe voraussetzt.
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ich meine, dass im Durchschnitt nicht 50% der Gesamtenergiekosten vom Regelsatz zu finanzieren sind, weil der (gedeckelte) Heizkostenzuschuss nicht ausreicht. Das kann im Einzelfall auftreten, wäre aber im Regelfall rechtswidrig.ToughDaddy hat geschrieben:Ich weiß nicht, was Du damit meinst.
Zuletzt geändert von adal am Mi 10. Feb 2010, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Und wie schon gesagt, gehört außer der Heizung zur Energie die Warmwasseraufbereitung (egal, ob über Heizung oder Strom) und die Stromkosten. Dies muss vom Regelsatz bestritten werden. Nach derzeitiger Rechnung stehen ca. 27 Euro für Strom zur Verfügung, mithin eine lächerliche Größe.adal hat geschrieben: Ich meine, dass im Durchschnitt nicht 50% der Gesamtenergiekosten vom Regelsatz zu finanzieren sind, weil der (gedeckelte) Heizkostenzuschuss nicht ausreicht. Das kann im Einzelfall auftreten, wäre aber im Regelfall rechtswidrig.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Da verwechselt unser Bundesinnenminister wohl Transparenz und Pauschalierung miteinander.Innenminister de Maizière kritisiert Hartz-IV-Urteil
Die Hartz-IV-Regelsätze müssen nach einem Verfassungsurteil neu berechnet werden. Innenminister de Maizière hält davon wenig.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze kritisiert. „Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung“, sagte de Maiziére der „Bild“- Zeitung. Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung zur Neuregelung bis Ende des Jahres aufgefordert. Die bisherige Kalkulation intransparent und orientiere sich zu wenig an der Realität, so die Richter. Die Höhe der Regelsätze beanstandeten sie nicht.
http://www.abendblatt.de/politik/articl ... rteil.html
Zuletzt geändert von Kibuka am Mi 10. Feb 2010, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Nicht ganz. Das BVerfG hat ausdrücklich auf die Notwendigkeit von Härtefallklauseln hingewiesen, die das Pauschalierungsprinzip natürlich tendenziell aufweichen.Kibuka hat geschrieben:
Da verwechselt unser Bundesinnenminister wohl Transparenz und Pauschalierung miteinander.
Hartz IV Regelsatz-Urteil und der verachtete Sozialstaat
Hartz IV Regelsatz-Urteil und der verachtete Sozialstaat
Die Väter und Mütter unseres Grundgesetz wussten aus der historischen Erfahrung wie wichtig und zerbrechlich ein funktionierender Sozialstaat ist. So beginnt unser Grundgesetz mit Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Das Urteil des BVerfG im Wortlaut:
Wir erleben einen einmaligen Vorgang in der 60 jährigen Geschichte unseres Staates das höchste Gericht wird von der politischen und gesellschaftlichen Nomenklatura also von Führungspersonen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft aufgrund eines unerwünschten Urteilsspruch kritisiert. Ein Gericht dessen elementare Aufgabe es ist, über die Einhaltung der Verfassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu wachen. Gleichgültig ob das der zur Zeit herrschende Nomenklatura gelegen oder ungelegen ist, bleibt die herrschende Nomenklatura trotz allen neoliberalen Ideologischen Einwänden an die Vorgaben des BVerfG gebunden. Die selbst ernannte Elite also die herrschende Nomenklatura (gewählt sind nur die Politiker, meistens nicht mit der Mehrheit der Wahlberechtigten sondern mit der Mehrheit der Wähler oder wie im Bund CDU/CSU/FDP nur mit der Mehrheit der Mandate) ist nur dem Volk und dem Grundgesetz verpflichtet aber keinen Lobbyisten aus Wirtschaft oder Wissenschaft.
Der "Fall Hartz IV Regelsätze" wird zur Nagelprobe für die Nachkriegs-Demokratie in Deutschland!
Die Väter und Mütter unseres Grundgesetz wussten aus der historischen Erfahrung wie wichtig und zerbrechlich ein funktionierender Sozialstaat ist. So beginnt unser Grundgesetz mit Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Zitierung: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Das Urteil des BVerfG im Wortlaut:
Wenn die Obrigkeit denkt das Sie das Urteil des BVerfG negieren kann indem die Hartz IV Regelsätze noch niedriger berechnet werden, sollte die Obrigkeit folgendes bedenken.Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010
- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -
1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -
erkündet am 9. Februar 2010 Kehrwecker Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Wir erleben einen einmaligen Vorgang in der 60 jährigen Geschichte unseres Staates das höchste Gericht wird von der politischen und gesellschaftlichen Nomenklatura also von Führungspersonen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft aufgrund eines unerwünschten Urteilsspruch kritisiert. Ein Gericht dessen elementare Aufgabe es ist, über die Einhaltung der Verfassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu wachen. Gleichgültig ob das der zur Zeit herrschende Nomenklatura gelegen oder ungelegen ist, bleibt die herrschende Nomenklatura trotz allen neoliberalen Ideologischen Einwänden an die Vorgaben des BVerfG gebunden. Die selbst ernannte Elite also die herrschende Nomenklatura (gewählt sind nur die Politiker, meistens nicht mit der Mehrheit der Wahlberechtigten sondern mit der Mehrheit der Wähler oder wie im Bund CDU/CSU/FDP nur mit der Mehrheit der Mandate) ist nur dem Volk und dem Grundgesetz verpflichtet aber keinen Lobbyisten aus Wirtschaft oder Wissenschaft.
Der "Fall Hartz IV Regelsätze" wird zur Nagelprobe für die Nachkriegs-Demokratie in Deutschland!
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Seehofer: Murks
Seehofer bezeichnet heute Hartz4 als 'Murks'
kann mich aber erinnern, dass die CDU und auch die CSU damals im Vermittlungsausschuss das Gesetz mit beschlossen haben
Krach mit der FDP ist vorprogrammiert
kann mich aber erinnern, dass die CDU und auch die CSU damals im Vermittlungsausschuss das Gesetz mit beschlossen haben
Krach mit der FDP ist vorprogrammiert
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Milchmädchenrechnungen
Der Vergleich des Einkommen/Hartz IV - Leistungen zwischen einen Arbeitnehmer (1 Person) und einer vierköpfigen Familie (ohne Kinderzuschlag; Kindergeld bzw. Wohngeld) und einer vierköpfigen Hartz IV Bedarfsgemeinschaft wird oft so ausfallen das die Familie im ALG II Leistungsbezug (4 Personen) ein ähnliches Einkommen als ein Arbeitnehmer einer vierköpfigen Familie erzielen kann. Aber ein Vergleich von 1 und 4 Personen ist nicht seriös.
Tatsache ist das Arbeitnehmer im Niedrigstlohnbereich mit ihren Einkommen ebenso so wenig als Bezieher von ALG II ihren 2 Kindern eine Teilhabe am kulturellen, sozialen und politischen Leben anbieten können. Das BVerfG fordert aber die Möglichkeit einer minimalen Teilhabe aller Bürger an kulturellen, sozialen und politischen Leben, deshalb müssen sowohl die Löhne im Niedrigstlohnbereich als auch die ALG II Regelsätze (Hartz IV) dem entsprechend durch gesetzliche Rahmenbedingungen (Mindestlöhne pro Person nicht pro Familie) angehoben werden.
Die "Deppen der Nation" sind vermutlich jene die, die Kosten für den Bankenrettungsfonds und Bad Banks erarbeiten müssen.
Der Vergleich des Einkommen/Hartz IV - Leistungen zwischen einen Arbeitnehmer (1 Person) und einer vierköpfigen Familie (ohne Kinderzuschlag; Kindergeld bzw. Wohngeld) und einer vierköpfigen Hartz IV Bedarfsgemeinschaft wird oft so ausfallen das die Familie im ALG II Leistungsbezug (4 Personen) ein ähnliches Einkommen als ein Arbeitnehmer einer vierköpfigen Familie erzielen kann. Aber ein Vergleich von 1 und 4 Personen ist nicht seriös.
Tatsache ist das Arbeitnehmer im Niedrigstlohnbereich mit ihren Einkommen ebenso so wenig als Bezieher von ALG II ihren 2 Kindern eine Teilhabe am kulturellen, sozialen und politischen Leben anbieten können. Das BVerfG fordert aber die Möglichkeit einer minimalen Teilhabe aller Bürger an kulturellen, sozialen und politischen Leben, deshalb müssen sowohl die Löhne im Niedrigstlohnbereich als auch die ALG II Regelsätze (Hartz IV) dem entsprechend durch gesetzliche Rahmenbedingungen (Mindestlöhne pro Person nicht pro Familie) angehoben werden.
Die "Deppen der Nation" sind vermutlich jene die, die Kosten für den Bankenrettungsfonds und Bad Banks erarbeiten müssen.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
köln-pass :winker:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... oeln-pass/
hier muss man sehen , dass kaum neue kosten entstehen , gleichzeitig aber die einnahmen erhöht werden (weil zb. ein arbeitsloser nciht schwarz fährt oder gar nicht fährt sondern eben ermäßigt ) ...wäre ne ideallösung für deutschland
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... oeln-pass/
hier muss man sehen , dass kaum neue kosten entstehen , gleichzeitig aber die einnahmen erhöht werden (weil zb. ein arbeitsloser nciht schwarz fährt oder gar nicht fährt sondern eben ermäßigt ) ...wäre ne ideallösung für deutschland
Zuletzt geändert von Enigma am Fr 19. Feb 2010, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Hat aber mit HIV nichts zu tun.Enigma hat geschrieben:köln-pass :winker:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... oeln-pass/
hier muss man sehen , dass kaum neue kosten entstehen , gleichzeitig aber die einnahmen erhöht werden (weil zb. ein arbeitsloser nciht schwarz fährt oder gar nicht fährt sondern eben ermäßigt ) ...wäre ne ideallösung für deutschland
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
ich bin wirklich mal gespannt, wie die neuen Hartz4 Saetze aussehen - die FDP will ja nun offensichtlich niedrigere Saetze im allgemeinen
die CDU wird da nicht mitspielen
der naechste Krach in der Koalition ist vorprogrammiert
die CDU wird da nicht mitspielen
der naechste Krach in der Koalition ist vorprogrammiert
Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Kaum. Niemand hat ein Konzept zur Hartz-IV-Revision, schon gar nicht die FDP. Und Kürzungen will sie denn doch nicht: ...der zaghafte Versuch des ehemaligen Berliner FDP-Fraktionschef Martin Lindner, in der eigenen Bundestagsfraktion eine Debatte über die Kürzung von Regelsätzen bei Hartz-IV zu entfachen, wurde abgewürgt.pikant hat geschrieben:ich bin wirklich mal gespannt, wie die neuen Hartz4 Saetze aussehen - die FDP will ja nun offensichtlich niedrigere Saetze im allgemeinen
die CDU wird da nicht mitspielen
der naechste Krach in der Koalition ist vorprogrammiert
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Re: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Ein derart offensichtlicher Versuch, ist ja auch völliger Nonsens. Das BVG hat ja entschieden, daß die HartzIV-Sätze einer Begründung bedürfen. Wer also offensiv erst mal wieder eine Gesamtsummer festlegt, um sich dann zu überlegen wie er die begründet, läuft voll ins offene Messer.adal hat geschrieben: Kaum. Niemand hat ein Konzept zur Hartz-IV-Revision, schon gar nicht die FDP. Und Kürzungen will sie denn doch nicht: ...der zaghafte Versuch des ehemaligen Berliner FDP-Fraktionschef Martin Lindner, in der eigenen Bundestagsfraktion eine Debatte über die Kürzung von Regelsätzen bei Hartz-IV zu entfachen, wurde abgewürgt.
Natürlich wird es trotzdem so laufen. Nur so offensichtlich wird man es nicht machen.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!