In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.
adal hat geschrieben: Nicht nur die Berücksichtigung individuellerer Bedarfe, auch das Anpassungsverfahren wird sich ändern müssen. Regelsatzanhebung nicht nach Lust und Laune, sondern orientiert an der Lohnentwicklung (wie die Renten auch).
M.W. verlangt das BVerfG nicht, dass der Warenkorb jährlich neu berechnet wird.
Das BVerfG sieht es als verfassungswidrig an, dass der Regelsatz an die Rentenentwicklung gekoppelt ist, mithin auch an die Lohnentwicklung. http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 11#p828211
Und das BVerfG hat nicht umsonst auf den Warenkorb von 2008 verwiesen.
Die Energiekosten sind nicht gedeckelt, sondern im Regelsatz enthalten. Was Du meinst sind Heizunskosten. Auch hier wurde die Deckelung nicht mehr angepaßt seit 2005.
@Liegestuhl
Nein Energiekosten müssen durch den Regelsatz bestritten werden. Deswegen gabs da auch schon Urteil, wo dann erklärt wurde, dass die ARGE die überstehenden Kosten zu tragen hat, aber auch gegenteilige Urteile. Mithin ist dies jetzt auch mitgeklärt, weil eine Berücksichtigung aktueller Zahlen stattfinden muss und auch der inviduelle Bedarf.
ahead hat geschrieben:
Die heizkosten werden in einem angemessenen rahmen übernommen. Was "angemessen" ist muß im einzelfall entschieden werden.
ja, viel Spaß. Für die Angemessenheit gibt es Richtlinien. Wer mehr braucht, weil er z.B. alt ist oder eine schlecht isolierte Wohnung hat, wird es i.d.R. erstreiten müssen.
adal hat geschrieben: ja, viel Spaß. Für die Angemessenheit gibt es Richtlinien. Wer mehr braucht, weil er z.B. alt ist oder eine schlecht isolierte Wohnung hat, wird es i.d.R. erstreiten müssen.
Jupp. Und wie gesagt, eine Anpassung hat trotz steigender Energiepreise nicht mehr stattgefunden. Warmwasser wird rausgerechnet außer wird über Strom gemacht, dann muss man sowieso alles komplett selber bezahlen.
Die Energiekosten sind nicht gedeckelt, sondern im Regelsatz enthalten. Was Du meinst sind Heizunskosten. Auch hier wurde die Deckelung nicht mehr angepaßt seit 2005.
[...]
Eine deckelung ist rechtswidrig, ebenso eine pauschalierung. Das gesetzt bestimmt eindeutig, daß die tatsächlichen kosten der unterkunft zu bezahlen sind - sind die die kosten zu hoch hat das amt die möglichkeit eine senkung, unter berücksichtigung der möglichkeiten, zu verlangen, bis hin zu einem umzug.
adal hat geschrieben: ja, viel Spaß. Für die Angemessenheit gibt es Richtlinien. Wer mehr braucht, weil er z.B. alt ist oder eine schlecht isolierte Wohnung hat, wird es i.d.R. erstreiten müssen.
Unsinn!
Ich schrieb bereits das der einzelfall geprüft werden muß, zudem muß auf dem wohnungsmarkt überhaupt bezahlbare wohnungen vorhanden sein.
ahead hat geschrieben:
Eine deckelung ist rechtswidrig, ebenso eine pauschalierung. Das gesetzt bestimmt eindeutig, daß die tatsächlichen kosten der unterkunft zu bezahlen sind - sind die die kosten zu hoch hat das amt die möglichkeit eine senkung, unter berücksichtigung der möglichkeiten, zu verlangen, bis hin zu einem umzug.
Die Deckelung findet tagtäglich statt. Und ein Umzug wird öfters verlangt und auch die Festsetzung, welche Kosten der Unterkunft vorhanden sein müssen, ohne Berücksichtigung des Urteils des BSG. http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=64333
Diesbezüglich gibt es auch genug anhängige Verfahren bei den unteren Sozialgerichten.
ahead hat geschrieben:
Eine deckelung ist rechtswidrig, ebenso eine pauschalierung. Das gesetzt bestimmt eindeutig, daß die tatsächlichen kosten der unterkunft zu bezahlen sind - sind die die kosten zu hoch hat das amt die möglichkeit eine senkung, unter berücksichtigung der möglichkeiten, zu verlangen, bis hin zu einem umzug.
ToughDaddy hat geschrieben:Die Deckelung findet tagtäglich statt. Und ein Umzug wird öfters verlangt und auch die Festsetzung, welche Kosten der Unterkunft vorhanden sein müssen, ohne Berücksichtigung des Urteils des BSG. http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=64333
Diesbezüglich gibt es auch genug anhängige Verfahren bei den unteren Sozialgerichten.
Das urteil vom bsg ist aber schon ziemlich alt, imo gibt es dazu neuere entscheidungen.
Das SGB II §22 ist eindeutig:
"(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. "
Nein, das hab ich nicht überlesen, dieser gilt erst dann, wenn das amt den bezugsberechtigten zur senkung der kosten auffordert. Dabei müssen die umstände berücksichtigt werden, art, alter, zustand der wohnung, lage auf dem wohnungsmarkt, usw auch hier such ich noch quellen raus.
Zuletzt geändert von ahead am Di 9. Feb 2010, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
Liegestuhl hat geschrieben:
Ich denke, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, den Satz neu zu berechnen und dabei auf ein ähnliches Ergebnis zu kommen.
Das glaube ich eher weniger. Insbesondere der Satz bei Kindern wird schon seit Jahren von Experten bemängelt und als viel zu niedrig eingestuft. Hier ist zu erwarten das eine Erhöhung stattfinden muss und das wird Geld kosten, Geld welches jetzt schon nicht vorhanden ist. Ergo wird sich die Bundesregierung etwas einfallen lassen müssen, indem beispielsweise an anderer Stelle gekürzt wird, oder es werden neue Schulden gemacht.
Have no heroes, look up to no-one, for if you do, the best you'll ever be is second. If you have to ask why, you'll never understand!
„Weil das Wohl von einem genauso schwer wiegt, wie das Wohl von vielen.“
Kibuka hat geschrieben:
Das glaube ich eher weniger. Insbesondere der Satz bei Kindern wird schon seit Jahren von Experten bemängelt und als viel zu niedrig eingestuft. Hier ist zu erwarten das eine Erhöhung stattfinden muss und das wird Geld kosten, Geld welches jetzt schon nicht vorhanden ist. Ergo wird sich die Bundesregierung etwas einfallen lassen müssen, indem beispielsweise an anderer Stelle gekürzt wird, oder es werden neue Schulden gemacht.
Das geld der berechtigten geht doch zu 100% in den konsum und stützt somit die binnenwirtschaft. Dies ist mit dem verlust der exportweltmeisterschaft :drama: umso wichtiger.
Vor allem könnte die Bundesregierung jetzt auch endlich mal hergehen und die Hartz-IV-Sätze den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten entsprechend anpassen. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied ob ich in München oder Stuttgart Hartz-IV beziehe oder in MeckPomm auf dem Land.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
Amun Ra hat geschrieben:Vor allem könnte die Bundesregierung jetzt auch endlich mal hergehen und die Hartz-IV-Sätze den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten entsprechend anpassen. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied ob ich in München oder Stuttgart Hartz-IV beziehe oder in MeckPomm auf dem Land.
Warum? Discounter gibt es überall. Und die Mietobergrenze hat sich am örtlichen Mietspiegel zu orientieren.
Amun Ra hat geschrieben:Vor allem könnte die Bundesregierung jetzt auch endlich mal hergehen und die Hartz-IV-Sätze den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten entsprechend anpassen. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied ob ich in München oder Stuttgart Hartz-IV beziehe oder in MeckPomm auf dem Land.
Bei den Regelsätzen macht das eher einen geringeren Unterschied.
ahead hat geschrieben:
Das geld der berechtigten geht doch zu 100% in den konsum und stützt somit die binnenwirtschaft. Dies ist mit dem verlust der exportweltmeisterschaft umso wichtiger.
Wie kommst du eigentlich darauf das der Konsum unmittelbar die Binnenkonjunktur stützt? Es ist zum einen mehr als unwahrscheinlich dass das Geld komplett in die heimische Wirtschaft fließt, weil selbst Nahrungsmittel innerhalb der EU und darüberhinaus sehr erheblich fluktuieren, zum anderen fehlt dennoch Geld in der Staatskasse, weil eine Stärkung der Binnenkonjunktur nicht unmittelbar zu mehr Steuereinnahmen bzw. einer Absenkung der Arbeitslosenquote führt.
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„Weil das Wohl von einem genauso schwer wiegt, wie das Wohl von vielen.“
Zu den Sozialausgaben gehört erstmal mehr als HIV, desweiteren treiben Klagen die Ausgaben hoch, weil sich die ARGEN eben nicht an die Vorgaben der Rechtsprechung orientieren und lieber auf Verfahren setzen.
Ganz davon abgesehen, dass dies nicht wirklich mehr mit dem Thema zu tun hat, was ihr jetzt hier diskutiert.
Zuletzt geändert von Shoogar am Mi 10. Feb 2010, 20:57, insgesamt 2-mal geändert.
Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch und gerade für Hartz-IV-Empfänger.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch und gerade für Hartz-IV-Empfänger.
Dort werden auch die Unterkunftskosten berücksichtigt. Die fallen schonmal raus.
Lebensmittelpreise sind in den Regionen beim Discounter nicht unterschiedlich. Bei den Energiekosten auch Abwasser gibt es wieder ganz andere Gefälle.
ToughDaddy hat geschrieben:
Dort werden auch die Unterkunftskosten berücksichtigt. Die fallen schonmal raus.
Lebensmittelpreise sind in den Regionen beim Discounter nicht unterschiedlich. Bei den Energiekosten auch Abwasser gibt es wieder ganz andere Gefälle.
Noch 2007 wurde festgestellt das dem eben nicht so ist. Bedauerlicherweise finde ich gerade nichts aktuelleres, aber ich wage zu bezweifeln das die Lebenshaltungskosten im Osten so überdurchschnittlich gestiegen sind das sie nun auf Westniveau liegen.
Spiegel Online hat geschrieben:...
Den Ärmsten der Armen geht es im Osten sogar besser als im Westen. Seit Juli 2006 gilt deutschlandweit der gleiche Hartz-IV-Regelsatz: 345 Euro im Monat. In den neuen Ländern kann man sich von dieser Summe jedoch mehr kaufen als in den alten.
...
Zuletzt geändert von Amun Ra am Di 9. Feb 2010, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
Amun Ra hat geschrieben:
Noch 2007 wurde festgestellt das dem eben nicht so ist. Bedauerlicherweise finde ich gerade nichts aktuelleres, aber ich wage zu bezweifeln das die Lebenshaltungskosten im Osten so überdurchschnittlich gestiegen sind das sie nun auf Westniveau liegen.
Ich kann Dir sagen, dass man sich hier nicht mehr kaufen kann. Habe ich Dir auch schon gesagt warum.
Ich finde diese Vergleiche sowieso immer schwachsinnig, weil man dort gerne, auch in dem anderen Link von Dir, München und Co ranzieht. Ist doch affig sowas.
wie hoch nun die mindestlöhne wohl ausfallen werden? wird man einfach die möglichkeiten des arbeitsamtes für kontrollen, sanktionen und zwangsmaßnahmen verschärfen, um den drückebergern beizukommen? da der staat kein geld hat, ist das thema mal wieder spannend.
Rassilon hat geschrieben:
Es geht doch um die Berechnung, von generell nicht ausreichend kann ja nicht die Rede sein.
Im Urteil wurde das von den Richtern doch bemängelt. Die Harzer können nicht voll am Kulturleben teilnehmen.
Aus der FAZ: http://www.faz.net/s/Rub0B4403817782428 ... ntent.html
Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes.
Die Achtung der Würde jedes Einzelnen verlange aber neben der „physischen Existenz“ auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Und das "sie" in Deinem Zitat bezieht sich auf den Satz davor, *sie*, die Berechnungsmethode: "Die Richter kamen zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt."
adal hat geschrieben: Das wird mit Sicherheit so sein, was den Regelsatz des Haushaltsvorstandes angeht. Nur wird man nicht umhinkommen, individuellere Bedarfe insbesondere der chronisch Kranken und der Kinder zu berücksichtigen und das gibt es garantiert nicht zum Nulltarif.
Es wird auch ausreichend Möglichkeiten geben den Regelsatz des Haushaltsvorstandes mit niedrigerem Ergebnis neu zu berechnen.
Im übrigen frage ich ich gerade: Als normaler, arbeitender Mensch, welche Zusatzleistungen bekomme ich da vom Staat bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen?
Thomas I hat geschrieben:
Sind sie durchaus. Selbst wenn man sich einen Anwalt nimmt oder einen Neuwagen kauft kommt man im Osten billiger davon.
Na klar, Anwälte sind günstiger, gibt natürlich keine Gebührenordnung, aber hey da müssen eben ein paar Honoraranwälte herhalten, damit es paßt.
Klar einen Neuwagen kaufen sich HIV Empfänger ständig und täglich.
lostsoul hat geschrieben:wie hoch nun die mindestlöhne wohl ausfallen werden? wird man einfach die möglichkeiten des arbeitsamtes für kontrollen, sanktionen und zwangsmaßnahmen verschärfen, um den drückebergern beizukommen? da der staat kein geld hat, ist das thema mal wieder spannend.
ahead hat geschrieben:Fakt ist, daß diejenigen, die kindergeld nicht nötig haben trotzdem solches bekommen - das sagt nichts darüber aus, wo wohlhabend anfängt.
Inwiefern nötig haben? Nötig haben im Sinne dass die Kinder sonst verhungern oder nötig haben in dem Sinne, dass es der Familie ohne das durchaus spürbar schlechter ginge?
Bei ersterer Definition dürfte es sehr viele Familien geben die Kindergeld nicht nötig haben, bei letzterer Definition dürfte der Anteil derjenigen die es nicht nötig haben deutlich niedriger sein als der Anteil derjenigen die nicht arbeiten wollen unter den Arbeitslosen.
***
Zuletzt geändert von Shoogar am Mi 10. Feb 2010, 21:07, insgesamt 3-mal geändert.
Grund:OT
ToughDaddy hat geschrieben:
Na klar, Anwälte sind günstiger, gibt natürlich keine Gebührenordnung, aber hey da müssen eben ein paar Honoraranwälte herhalten, damit es paßt.
Klar einen Neuwagen kaufen sich HIV Empfänger ständig und täglich.
Fahrkarten im ÖPNV, Theater, Kino, Oper sind auch billiger.
ahead hat geschrieben:Fakt ist, daß diejenigen, die kindergeld nicht nötig haben trotzdem solches bekommen - das sagt nichts darüber aus, wo wohlhabend anfängt.
Thomas I hat geschrieben:
Inwiefern nötig haben? Nötig haben im Sinne dass die Kinder sonst verhungern oder nötig haben in dem Sinne, dass es der Familie ohne das durchaus spürbar schlechter ginge?
Bei ersterer Definition
dürfte es sehr viele Familien geben die Kindergeld nict nötig haben, bei letzterer Definition dürfte der Anteil derjenigen die es nicht nötig haben niedriger sein als der Anteil derjenigen die nicht arbeiten wollen unter den Arbeitslosen.
Bei beiden "definitionen" kann ja wohl kaum die rede von wohlhabend sein.
Dr. John Becker hat geschrieben:Mit der Debatte um HIV kann man wunderbar vom Rettungsplan für Griechenland ablenken (Opel könnte man aktuell auch noch erwähnen). Erzähle mir keiner mehr, ein höherer Regelsatz wäre nicht zu finanzieren.
Das erzählt Ihnen, lt. Medienberichten, auch niemand. Selbst die steuerreformbedachte FDP erklärt, die ggfls. anfallenden geringen zusätzlichen Korrektursummen seien zu schultern.
Wobei fraglich ist, ob sich aus der zu erstellenden Art der Berechnung für Hartz IV Bezüge überhaupt Mehrkosten ergeben. Von einer Erhöhung der Alimente hat nach meiner bisherigen Information die Karlsruher Richter nichts gesagt oder geschrieben.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
JJazzGold hat geschrieben:Das erzählt Ihnen, lt. Medienberichten, auch niemand. Selbst die steuerreformbedachte FDP erklärt, die ggfls. anfallenden geringen zusätzlichen Korrektursummen seien zu schultern.
Wobei fraglich ist, ob sich aus der zu erstellenden Art der Berechnung für Hartz IV Bezüge überhaupt Mehrkosten ergeben. Von einer Erhöhung der Alimente hat nach meiner bisherigen Information die Karlsruher Richter nichts gesagt oder geschrieben.
Es heißt allenthalben, der Sozialstaat wäre nicht mehr zu finanzieren. Stimmt auch, wenn sämtliche Gelder für Bailouts diverser Banken und Staaten draufgehen und gleichzeitig der Steuerdepp auf den Happy-Hartzer und Steuerhinterzieher gehetzt wird. Teile und Herrsche, Teile und Herrsche u.s.w. nur niemand fragt: Wem nutzt es?
MG-42 hat geschrieben:Schon lustig das die üppigen Sozialleistungen in Deutschland dem Gericht nicht ausreichen.
Üppige Sozialleistungen? Also hier geht es ja explizit um Hartz IV. Da ist üppig nicht gerade das Attribut der Wahl. Zum Glück habe ich einen relativ gut bezahlten Job. Müßte ich mit der Kohle auskommen, so wäre üppig sicherlich das letzte was mir dazu einfiele. "Karg" träfe es eher.
ToughDaddy hat geschrieben:
Na Hauptsache Du glaubst es.
Das ist keine Glaubensfrage, das weiß ich. Im Gegensatz zu dir komme ich regelmäßig ein bißchen herum in diesem Land und kenne alleTeile von Deutschland aus eigener Anschauung und kann daher sehr gut Vergleiche anstellen.
ToughDaddy hat geschrieben:
Und klar HIV Empfänger gehen ständig in Kino, Theater und Oper.
Nun, was machen die denn was im Osten NICHT preiswerter ist als im Westen? Übrigends netter Versuch die auch genannten ÖPNV-Tickets unter den Tisch fallen zu lassen...
Zuletzt geändert von Thomas I am Di 9. Feb 2010, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
ahead hat geschrieben:
Bei beiden "definitionen" kann ja wohl kaum die rede von wohlhabend sein.
Ich kenne hier Leute die sich als links bezeichnen und schon behaupten ein gehobeneres Facharbeitergehalt sei Wohlstand und deswegen ständig nach höheren Steuern krähen...
Dr. John Becker hat geschrieben:
Es heißt allenthalben, der Sozialstaat wäre nicht mehr zu finanzieren. Stimmt auch, wenn sämtliche Gelder für Bailouts diverser Banken und Staaten draufgehen und gleichzeitig der Steuerdepp auf den Happy-Hartzer und Steuerhinterzieher gehetzt wird. Teile und Herrsche, Teile und Herrsche u.s.w. nur niemand fragt: Wem nutzt es?
In diesem Sozialstaat ist in sehr absehbarer Zeit und aufgrund des demographischen Faktors Vieles nicht mehr zu finanzieren, die Krankenversicherungen, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Renten, etc. pp. Das weiß der Bürger, nun ja, der halbwegs informierte, der sich schon länger fragt, wie ein immer geringer werdender Anteil sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer einen zunehmenden Anteil Nehmer versorgen soll. Angesichts dessen kann die Stabilisierung der Banken in Form von Bürgschaften in Mrd-Höhe, die ggfls. in Anspruch genommen werden, nur noch als Brandbeschleuniger betrachtet werden.
Meines Erachtens ist es für gegensteuernde Massnahmen ohnehin längst zu spät. Die Mehrheit der wählenden Bürger hätte rot-blutrot-grün votieren sollen, dann hinge Deutschalnd schon an der Wand und würde sich fragen, wer die Mittel besitzt, um gegenzufinanzieren und das unter staatlichem Zwang, falls sich zu diesem Zeitpunkt noch ein solcher Vollidiot finden läßt.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Thomas I hat geschrieben:
Im übrigen frage ich ich gerade: Als normaler, arbeitender Mensch, welche Zusatzleistungen bekomme ich da vom Staat bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen?
Thomas I hat geschrieben:Bisher hat der Bund mit dem was du hier "Bailout von Banken" nennst allerdings unter dem Strich Gewinne gemacht. Eine Erfahrung die auch andere Länder (Schweiz, USA, Schweden) schon gemacht haben.
Bisher (diese Angaben ruhen auf SoFFin-Angaben, nicht wahr?) wurde Gewinn erwirtschaftet, so so. Weshalb wurde dann ein Gesetz verabschiedet, das dem Parlament keinerlei Einblick in die "Geschäfte" des SoFFin gewährt? Wer kann diese "Gewinne" nachprüfen? Du etwa?
Thomas I hat geschrieben:
Das frage ich mich übrigends immernoch...
Was meinst denn für Zusatzleistungen?
ÖPNV kenne ich die Tarife nicht, darum keine Erwähnung.
Aber Kinoriesen und Co habe ich bis jetzt die gleichen Preise gesehen. Und Theater bzw. Oper kannst Dir hier als ALGII Bezieher nicht leisten.
Und wenn es dafür nicht reicht, dann habe ich als Einzahler hinzunehmen das mein Lebensstandard sinkt weil ich die Kosten dann bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen selber tragen muß, während das als Empfänger nicht zumutbar ist?
ToughDaddy hat geschrieben:
Was meinst denn für Zusatzleistungen?
ÖPNV kenne ich die Tarife nicht, darum keine Erwähnung.
Aber Kinoriesen und Co habe ich bis jetzt die gleichen Preise gesehen. Und Theater bzw. Oper kannst Dir hier als ALGII Bezieher nicht leisten.
Angenommen ich gehe morgen Abend im Cinemaxx um 20.00 bis 20.30 in Avatar. Logenplatz.
Dann kostet das in
Mannheim: 13,60
Dresden: 10,50
Braunschweig: 12,00
Magdeburg: 11,00
Thomas I hat geschrieben:Angenommen ich gehe morgen Abend im Cinemaxx um 20.00 bis 20.30 in Avatar. Logenplatz.
Dann kostet das in
Mannheim: 13,60
Dresden: 10,50
Braunschweig: 12,00
Magdeburg: 11,00
Ich könnte Dir jetzt ein 3D-Kino in der tiefsten Provinz nennen, das auch 10,50€ verlangt. Aber lass uns lieber darin die sozialschmarotzende Familie suchen, ist viel aufregender!