Ähm???Kohlhaas hat geschrieben:(28 Oct 2021, 17:33)Selbstverständlich können Freiberufler in permanenter Selbstausbeutung alle diese gesetzen Sozialstandards missachten. Das ist aber nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist, dass selbst ein Freiberufler ganz unwidersprochen und von allen "Vertragspartnern" akzeptiert den Anspruch erheben darf, hin und wieder mal Freizeit zu haben, Urlaub zu machen, anständige Bezahlung zu verlangen und vieles mehr.
Ein Freiberufler ist Selbstständig und hat somit KEINERLEI Weisungsgebundenheit(!).
Wäre da eine Weisungsgebundenheit, dann wäre es keine Selbstständigkeit, sondern eine Scheinselbstständigkeit.
Die Standardstrafe auf Scheinselbstständigkeit in Deutschland beträgt 30.000€
Bei einer Freiberuflichkeit muss eben KEIN Urlaub beantrag werden.
Man arbeitet einfach eine Zeit lang nicht und stellt somit keine Rechnungen und erhält kein Honorar.
Man wird nicht hierhin oder dorthin geschickt, sondern akquiriert seine Tätigkeiten selbst.
Man arbeitet oft nicht in den Räumen der Firma und falls doch, dann hat man sich keinen Dienstplänen zu unterwerfen,
sondern sucht sich die Lücken in den Raumbelegungsplänen selbst aus.
Man rechnet bevorzugt über mehrere verschiedene Firmen ab, ist also für mehrere Firmen tätig.
Man ist selbst Krankenversichert, Unfall- und ggf. Rentenversichert.
Man erhält im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung, denn man hat ja keinen Lohn, sondern ein Honorar.