Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 22:09
Doch, das ist objektiver Fakt. In der EU ist der Mindestlohn mW. nur noch in Luxemburg höher und ich spekuliere jetzt einfach mal, dass auch im Rest der Welt nirgendwo ein höherer Mindestlohn gezahlt wird. Ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft.
Ich verstehe deinen Ansatz wie du auf den Mindestlohn blickst.
Allerdings zweifle ich, ob die Vergleichbarkeit, die du sogar weltweit anstrebst, wirklich ein überzeugendes Argument ist.
Relevant ist nicht der Mindestlohn, sondern was sich die Mindestlohnempfänger von diesem leisten können.
Zu dem, was sie sich leisten können sollten, zählt für mich mehrere relativ simple Berechnungen:
Wer 45 oder mehr Jahre auf Basis des Mindestlohnes in die Rentenversicherung einzahlt, und ggf. noch das empfohlene Riester dazu nimmt, der sollte sich sowohl während der Zeit des Arbeitens als auch in der Rente finanziell klar besser stellen, als jemand, der diese Kriterien nicht erfüllt.
Und: Zu jedem Zeitpunkt sollte so jemand aus eigener Kraft finanziell besser gestellt sein, als Menschen, die nicht Vollzeit oder nicht auf Basis des Mindestlohnes oder nicht für 45 Jahre tätig sind.
Solche Gesamtbetrachtungen gehören für mich zur Fairness dazu.
Natürlich sollte sich nach allen steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Abzügen ein Mindestlohnempfänger finanziell besser stellen als jemand, der allein auf Basis staatlicher Hilfen unterwegs ist. Und mehr noch - der Abstand muss spürbar sein!
Ein Kritikpunkt an der HEUTIGEN Regelung ist, dass im Übergang von Hartz IV zu einem Mindestlohnempfänger die Verrechnungsquote viel zu hoch ist. NETTO und SUBJEKTIV arbeitet da immer wieder mal ein Mindestlohnempfänger faktisch für 1-2€ mehr je Stunde gegenüber dem reinen Hartz IVer, der nichts zuverdient..... natürlich ist das eine subjektive Sichtweise des Betroffenen - trotzdem ist die subjektive Fragestellung, ob er sich die oft doch relativ harten Einstiegsjobs auf Mindestlohnniveau antut - oder dann doch lieber bei Hartz IV bleibt, wenn am Ende doch nichts hängen bleibt....
Unterm Strich steht da das Finanzkonstrukt in Deutschland nicht sonderlich gut da. Der Abstand zwischen einem Mindestlohnempfänger, der 45 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt hat, und einem reinen Sozialfall ist erbärmlich niedrig.
Ich bin aber auch der Überzeugung, dass das Problem nicht wirklich beim Mindestlohn liegt - der könnte und sollte auch meiner Meinung nach sogar niedriger sein.
Die Problematik liegt wieder und immer wieder darin, dass wir in Deutschland über das Existenzminimum sprechen, aber eigentlich keine konsistente Regelung für dieses über das Sozialrecht und das Steuerrecht hinweg haben.
Hätten wir das, könnten wir auf gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn eigentlich verzichten. Der Markt könnte den Rest ohne weitere Regulierungen regeln.
Und schon mal vorbereitend: NEIN - eine konsistente Behandlung des Existenzminimum sowohl im Sozial- als auch im Steuerrecht ist kein BGE!