Offengestanden resultiert die Annahme, dass Du möglicherweise nicht weißt wovon Du redest, aus Deinem entsprechen Anwwurf mir gegenüber. Von selbst wäre ich gar nicht auf den Gedanken gekommen. Du magst ein paar Grundlagen kennen, in der Praxis hattest Du jedoch noch wenig mit BP oder WP zu tun. Schon Deine gezeigte Verwunderung darüber, dass externe WP Zugriff auf die Buchhaltung haben, offenbart, dass Dir wohl nicht so ganz klar ist, was der Job eines WP ist. Wie soll er denn Deiner Meinung nach die Plausibiltät der Kontenausweise prüfen, wenn er nicht nachschaut? Entweder bekommt er die Konten auf Papier, oder er prüft indem er eben gleich in die BuHa reingeschaut. Übrigens greifen auch BP direkt darauf zu, nur der Vollständigkeit halber.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 10:28)
Wobei letztendlich schon an der Qualität der Fragen deutlich sein sollte, dass es eben nicht Ahnungslosigkeit, sondern eben Interesse ist.
Dass ich hier keine detaillierte Anleitung zum Bilanz aufhübschen veröffentliche, sollte sich von selbst verstehen. Daher nehme ich Deine Versuche entsprechende Infos zu erlangen, indem Du halt mal plump provozierst als "nice try". Was da gelaufen ist, kann sich, mit etwas Fachwissen, ein Interessierter anhand der Hinweise durchaus zusammen reimen. Weitere Infos würde ich nicht mal unter vier Augen jemanden geben, den ich lange und persönlich kenne. Deine Annahme, dass lediglich über Abgrenzungen und Bewertungsansätze getrickst werden könne, ist einfach nicht richtig. Und wenn ich Dir wirklich erst noch erklären muss wie man in einem Unternehmensverbund Ertagsgestaltungen vornimmt, dann empfehle ich Dir einen Kurs "Bilanzierung für Einsteiger".
Ach ja, btt: Erkäre mal, wie es sein kann, dass EY ein Guthabenkonto i.H.v. 1,9 Mrd nicht checkt und den Betrsg testiert, obwohl da nur Luft gebucht wurde.