Wie sah sie aus. Mich trifft es auch nicht mehr.Troh.Klaus hat geschrieben:(15 May 2019, 12:19)
Eigentlich geht es um die Messung der Arbeitszeiten, nicht um Kontrolle. Und eigentlich ist das Ziel, Arbeitnehmerrechte zu stärken.
Natürlich kann das auch nach hinten los gehen. Aber drüber kann man erst sinnvoll diskutieren, wenn man die Durchführungsverordnung vorliegen hat.
Wie sieht denn bei Euch derzeit die Arbeitszeiten-Erfassung aus? Alle mit reiner Vertrauensarbeitszeit?
Mich trifft das Gesetz nicht (mehr). Aber während meiner ersten Angestelltenjahre habe ich vier Jahre bei Siemens mit Stechuhr gearbeitet, mit der Möglichkeit der manuellen Korrektur und Nacherfassung. Danach habe ich meine Arbeitszeiten immer selbst erfasst, inklusive Überstunden. Manchmal ganz analog auf Papier, manchmal fortschrittlich in einer Anwendung.
Wenn ich mich an den Anfang zurück erinnere, dann wurde zwar erfasst, handschriftlich, aber das wurde sehr vertrauensvoll und großzügig gehandhabt, nicht zum Nachteil der AN. Nachdem die Stechuhr kam, ging das nicht mehr, aber da war ich bereits eigenverantwortlich tätig, was ich sehr genossen habe, da ich zu den Nachtigallen gehöre und nicht zu den Lerchen.
Dass man von Zeiterfassung ungebunden dazu tendiert, mehr Stunden als die vorgegebene 40 Stunden Woche zu arbeiten, kann ich bestätigen, aber man holt sich auch immer wieder den Ausgleich.
Mir ist klar, was mit dem Urteil erreicht werden soll, nur fürchte ich, dass sich die Erfordernisse einer bürokratischen Regelung mittels daraus resultierender Vereinfachung der Erfassung und Kontrolle auch negativ auf diejenigen Beschäftigten auswirken kann, die heute vom Vertrauen leben.