odiug hat geschrieben:(13 May 2018, 15:56)Es gab mit Sicherheit eine Vorstandsentscheidung, die zu dem Betrug führte.
Und es gibt eine Pflicht des Aufsichtsrats, das zu unterbinden.
Auch das ist eine Mutmaßung. Und es ist natürlich auch keine Pflicht des Aufsichtsrats, Vorstandsentscheidungen zu unterbinden. Im Gegenteil. Der Vorstand allein ist verantwortlich für die Geschäftsführung einer AG. Er unterliegt auch nicht einer Weisungsbefugnis des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat nimmt seine Aufgaben dadurch war, dass er sich im Rahmen der Geschäftsordnung die Genehmigungspflicht wesentlicher Geschäfte vorbehält. Diese Geschäfte müssen aber letztendlich durch den Vorstand dem Aufsichtsrat angezeigt werden.