Voraussetzungen für die Diskussion, welche nicht zur Debatte stehen sollen:
- grundsätzliche Diskussion über das EEG und die Energiewende
- grundsätzliche Meinungen über Sinnhaftigkeit der Ausnahmen von der EEG-Umlage
Ich möchte über etwas spezielleres im Rahmen der Ausnahmeregelungen diskutieren. Es gibt ja grundsätzlich zwei Arten von bestehenden Ausnahmen.
1. Ausnahmen für Betriebe die im internationalen Wettbewerb stehen und/oder besonders stromintensiv sind.
2. Ausnahmen für Betriebe die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Über Punkt 1 will ich hier nicht diskutieren. Was mich aber interessiert, ist eure Meinung zu Punkt 2. Im Wahlkampf hat die SPD ja zum Beispiel immer wieder plakativ von S-Bahnen und Goflplätzen gesprochen, die von der EEG-Umlage ausgenommen sind, obwohl sie auf keinen Fall im internationalen Wettbewerb stehen - insbesondere die S-Bahnen.
Was haltet ihr von Ausnahmen dieser Art? Sollten sie in jedem Fall gestrichen werden oder kann es sinnvoll sein, sie zu erhalten und wenn ja warum?
Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
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- frems
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Re: Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
Naja, Befreiung bzw. Ausnahme heißt ja ein verminderter Satz. Und da könnte man überlegen, ob fairerweise (Transparenz und so) nicht alle Betriebe ausgenommen werden.
Bei den S-Bahnen wird es wohl darum gehen, daß Energie bei den Betriebskosten im SPNV (und schienengebundenen ÖSPV) einen großen Anteil ausmacht. Sprich, verteuert man ihn künstlich, steigen die Gesamtkosten erheblich. Die müßte dann entweder der Steuerzahler ausgleichen, da der ÖPNV bekanntlich in Deutschland staatlich subventioniert wird, oder man erhöht die Fahrtentgelte mit entsprechenden Folgen bzw. Folgekosten.
Das mit den Golfplätzen stimmt so nicht ganz. Leider hat die SPD den Unfug aufgegriffen, wo Journalisten bei einem Fall voneinander abschrieben und es am Ende so erschien, als gäbe es so eine Ausnahme. Dabei wurde nur einmal bekannt, daß eine solche Anlage, die u.a. auch Tennisplätze und Schwimmbäder für Schulklasse betrieb, einen Neuantrag gestellt hätte. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Befreiung kann es aber nicht gegeben haben, da nur produzierendes Gewerbe mit einem Strombedarf von über 1 GW einen Antrag stellen können. Daher sollte sich das Thema eigentlich für solche Dienstleister erledigt haben, selbst wenn sie diesen Wert erreichen. (Aus meiner Sicht wäre es durchaus angebracht solche Sporteinrichtungen zu entlasten, aber nun gut.)
Bei den S-Bahnen wird es wohl darum gehen, daß Energie bei den Betriebskosten im SPNV (und schienengebundenen ÖSPV) einen großen Anteil ausmacht. Sprich, verteuert man ihn künstlich, steigen die Gesamtkosten erheblich. Die müßte dann entweder der Steuerzahler ausgleichen, da der ÖPNV bekanntlich in Deutschland staatlich subventioniert wird, oder man erhöht die Fahrtentgelte mit entsprechenden Folgen bzw. Folgekosten.
Das mit den Golfplätzen stimmt so nicht ganz. Leider hat die SPD den Unfug aufgegriffen, wo Journalisten bei einem Fall voneinander abschrieben und es am Ende so erschien, als gäbe es so eine Ausnahme. Dabei wurde nur einmal bekannt, daß eine solche Anlage, die u.a. auch Tennisplätze und Schwimmbäder für Schulklasse betrieb, einen Neuantrag gestellt hätte. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Befreiung kann es aber nicht gegeben haben, da nur produzierendes Gewerbe mit einem Strombedarf von über 1 GW einen Antrag stellen können. Daher sollte sich das Thema eigentlich für solche Dienstleister erledigt haben, selbst wenn sie diesen Wert erreichen. (Aus meiner Sicht wäre es durchaus angebracht solche Sporteinrichtungen zu entlasten, aber nun gut.)
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Re: Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
Naja, vorher wars Befreiung, jetzt geht man da über bestimmte, unterschiedliche Verminderungssätze (20%, 50% etc.) über die Bruttowertschöpfung ran, richtig..frems » Sa 12. Apr 2014, 20:38 hat geschrieben:Naja, Befreiung bzw. Ausnahme heißt ja ein verminderter Satz. Und da könnte man überlegen, ob fairerweise (Transparenz und so) nicht alle Betriebe ausgenommen werden.
..und das Argument finde ich im Grunde nachvollziehbar. Ich bin da so im Zwiespalt, weil ich es inhaltlich begründbar finde, aber man eben wieder so ziemlich das Gegenteil von dem macht, was man im Wahlkampf gesagt hat. Immerhin war Gabriel so klug und zieht auch die DB mit ran und legt auf eine Gleichbehandlung aller Schienenunternehmen wert.Bei den S-Bahnen wird es wohl darum gehen, daß Energie bei den Betriebskosten im SPNV (und schienengebundenen ÖSPV) einen großen Anteil ausmacht. Sprich, verteuert man ihn künstlich, steigen die Gesamtkosten erheblich. Die müßte dann entweder der Steuerzahler ausgleichen, da der ÖPNV bekanntlich in Deutschland staatlich subventioniert wird, oder man erhöht die Fahrtentgelte mit entsprechenden Folgen bzw. Folgekosten.
Ok, das wusste ich z.B. nicht..Das mit den Golfplätzen stimmt so nicht ganz. Leider hat die SPD den Unfug aufgegriffen, wo Journalisten bei einem Fall voneinander abschrieben und es am Ende so erschien, als gäbe es so eine Ausnahme. Dabei wurde nur einmal bekannt, daß eine solche Anlage, die u.a. auch Tennisplätze und Schwimmbäder für Schulklasse betrieb, einen Neuantrag gestellt hätte. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Befreiung kann es aber nicht gegeben haben, da nur produzierendes Gewerbe mit einem Strombedarf von über 1 GW einen Antrag stellen können. Daher sollte sich das Thema eigentlich für solche Dienstleister erledigt haben, selbst wenn sie diesen Wert erreichen. (Aus meiner Sicht wäre es durchaus angebracht solche Sporteinrichtungen zu entlasten, aber nun gut.)
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Re: Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
Ja? Mir ist nur die besagte Staffelung bekannt (gewesen): http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__41.html'Infi » Sa 12. Apr 2014, 21:45 hat geschrieben: Naja, vorher wars Befreiung, jetzt geht man da über bestimmte, unterschiedliche Verminderungssätze (20%, 50% etc.) über die Bruttowertschöpfung ran, richtig..
Selbst die größten bzw. energieintensivsten Betriebe mit über 100 GW müssen sich an der EEG-Umlage beteiligen; bloß halt mit einem verringerten, gedeckelten Satz pro Kilowattstunde.
Gut, dann ÖV allgemein und nicht nur ÖPNV. Die DB gehört ja zu 100% dem Bund und dort dürfte es mit den Betriebskosten nicht gravierend anders aussehen, auch wenn mir nicht bekannt ist, wie viele Platzkilometer davon betroffen sind. Geht ja nur um eine grobe Größenordnung bzw. Anteilen an den Betriebskosten...und das Argument finde ich im Grunde nachvollziehbar. Ich bin da so im Zwiespalt, weil ich es inhaltlich begründbar finde, aber man eben wieder so ziemlich das Gegenteil von dem macht, was man im Wahlkampf gesagt hat. Immerhin war Gabriel so klug und zieht auch die DB mit ran und legt auf eine Gleichbehandlung aller Schienenunternehmen wert.
Da würden, wenn man die Befreiung abschafft, dann auch die Kosten steigen (-> Steuern oder Ticketpreise erhöhen) oder man schließt unrentable Strecken, was dann wie höhere ÖPNV-Preise wieder ein soziales Thema wird; zumal man die Infrastruktur, auch der Bahn, ja modernisieren und ggf. aus- statt zurückbauen wollte. Da kann man's kaum allen recht machen. Interessant fand ich den Vorschlag von Töpfer, wenn es um Entlastung des Endverbrauchers geht, der ja bekanntlich für die Ausnahmen mitbezahlt bzw. rund ein Viertel der EEG-Umlage darauf zurückzuführen ist: http://www.zeit.de/2014/16/energiewende ... ettansicht
Aber das paßt wohl nicht so ganz zum Thema, glaub ich.
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Re: Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
Jo, ist richtig.. Von de facto-Befreiung besonders energieintensiver Unternehmen zu jetzt dann höheren Umlagesätzen - zumindest hab ichs so verstanden..frems » Sa 12. Apr 2014, 20:55 hat geschrieben: Ja? Mir ist nur die besagte Staffelung bekannt (gewesen): http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__41.html
Jo, ich meinte, dass halt alle gleichbehandelt werden (zumindest sagte Gabriel das in der PK so). Grube hatte ja erst wieder gemurrt. Das Schlimmste was man hätte machen können, während Extrawürste für die DB und höhere Umlagesätze für andere Schienenunternehmen. Das hat man ja glücklicherweise vermieden.gut, dann ÖV allgemein und nicht nur ÖPNV. Die DB gehört ja zu 100% dem Bund und dort dürfte es mit den Betriebskosten nicht gravierend anders aussehen, auch wenn mir nicht bekannt ist, wie viele Platzkilometer davon betroffen sind. Geht ja nur um eine grobe Größenordnung bzw. Anteilen an den Betriebskosten.
Also muss ich wohl einsehen, dass diese Ausnahmeregelung auch sinnvoll ist. Das Grummeln im Bauch wegen der Wahlkampfparolen bleibt.Da würden, wenn man die Befreiung abschafft, dann auch die Kosten steigen (-> Steuern oder Ticketpreise erhöhen) oder man schließt unrentable Strecken, was dann wie höhere ÖPNV-Preise wieder ein soziales Thema wird; zumal man die Infrastruktur, auch der Bahn, ja modernisieren und ggf. aus- statt zurückbauen wollte. Da kann man's kaum allen recht machen. Interessant fand ich den Vorschlag von Töpfer, wenn es um Entlastung des Endverbrauchers geht, der ja bekanntlich für die Ausnahmen mitbezahlt bzw. rund ein Viertel der EEG-Umlage darauf zurückzuführen ist: http://www.zeit.de/2014/16/energiewende ... ettansicht
Aber das paßt wohl nicht so ganz zum Thema, glaub ich.
Töpfers Vorschlag..weiß nicht.. Sehe irgendwie nicht ein warum man das über einen (vermutlich über Steuereinnahmen abzubauenden) Fonds regeln soll, bei dem dann auch Leute mitbezahlen, die den Strom überhaupt nicht verbrauchen, bzw. bei dem dann eher unklar ist, wie man das mit dem Stromverbrauch in Einklang bringt..
Re: Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
In der internationalen Wirtschaftspresse wundert man sich eh wie Deutschland seine Industrie und Konkurrenz Fähigkeit sichern will, wenn man gleichzeitig ohne Atomstrom, ohne russisches Gas und auf einer Selbstverpflichtung beim CO2 output reduction besteht.
Die meisten Artikel gehen davon aus das aufgrund der Kosten das alles auf Dauer nicht machbar ist. Da es Deutschland zur Zeit wirtschaftlich gut geht kann man das kurzfristig durch den Staat subventionieren, langfristig sind solche Standortnachteile nicht haltbar.
Die meisten Artikel gehen davon aus das aufgrund der Kosten das alles auf Dauer nicht machbar ist. Da es Deutschland zur Zeit wirtschaftlich gut geht kann man das kurzfristig durch den Staat subventionieren, langfristig sind solche Standortnachteile nicht haltbar.
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Re: Spezielle EEG-Ausnahmetatbestände
Wäre auch kaum zu kommunizieren, da das Gesetz ja allgemein von "Bahnen" spricht. Und das hätte man sich wohl nicht getraut so zu ändern, daß die DB weiterhin den reduzierten Satz hat und andere, öffentliche Verkehrsbetriebe, die die Länder, Kreise und Kommunen betreiben, ihre Kosten explodiert sehen. Ging es im Wahlkampf nicht auch etwas um die Entlastung der Kommunen oder so?'Infi » Sa 12. Apr 2014, 22:07 hat geschrieben: Jo, ich meinte, dass halt alle gleichbehandelt werden (zumindest sagte Gabriel das in der PK so). Grube hatte ja erst wieder gemurrt. Das Schlimmste was man hätte machen können, während Extrawürste für die DB und höhere Umlagesätze für andere Schienenunternehmen. Das hat man ja glücklicherweise vermieden.
Weil man es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht und nicht nur der Stromkunden. Und an den Steuern beteiligen sich bekanntlich auch die energieintensiven Firmen. Zumal es nur um wenige, ältere Anlagen geht, die durch die jetzige Regelung die Kosten antreiben. Das wäre ja nur bis diese Anlagen auslaufen. Neuere und zukünftige Anlagen würden normal über die EEG-Umlage weiterlaufen. Auch ist es kein so großer Posten, daß man Steuererhöhungen befürchten müßte. Das Sümmchen kriegt Schwarz-Rot dank Konjunktur und kalter Progression jährlich doppelt und dreifach hinzu. Und steigende Energiepreise sind ja auch bei der SPD vor allem als (bevorstehendes) soziales Problem bezeichnet wurden, da speziell ärmere Bürger a) überdurchschnittlich viel von ihrem Einkommen für Energie ausgeben müssen und b) meist nicht in der Lage sind, z.B. als normaler Mieter eines Mehrfamilienhauses, sich gewinnbringend eine PV-Anlage aufs Dach zu stellen. Wie auch immer. Ich fand die Idee ganz interessant, um Abschaffung der Ausnahmen weitestgehend aus dem Weg zu gehen und die Kosten zu verringern. Inwiefern das dann sozial gerechter ist usw., steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ist ja auch egal. Der Vorschlag ist Gabriel und co. bekannt und er ist in der Ablage P gelandet.Also muss ich wohl einsehen, dass diese Ausnahmeregelung auch sinnvoll ist. Das Grummeln im Bauch wegen der Wahlkampfparolen bleibt.
Töpfers Vorschlag..weiß nicht.. Sehe irgendwie nicht ein warum man das über einen (vermutlich über Steuereinnahmen abzubauenden) Fonds regeln soll, bei dem dann auch Leute mitbezahlen, die den Strom überhaupt nicht verbrauchen, bzw. bei dem dann eher unklar ist, wie man das mit dem Stromverbrauch in Einklang bringt..
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